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Schlagwort: kulturpolitik

kulturausschuss.transparent – februar 2024

#Volkskundemuseum, #Donauinselfest und ein Lift fürs #Schauspielhaus, der Kulturausschuss im Februar war kurz und knapp:

Das Volkskundemuseum verändert sich: im Zuge der Renovierung arbeitet es an einer Neuausrichtung des Programms hin zu mehr partizipative Kulturarbeit mit den Schwerpunkten Migration, Interkulturalität und Diversität. In Zukunft sollen „diverse Stadtgesellschaften eine zentrale Stellung in der Programmierung wie auch im eigenen Betrieb“.
Den Auftakt dazu macht ein Zwischennutzungsprogramm in dem die leeren Räumlichkeiten jeweils für einige Wochen verschieden Kulturinitiativen zur Verfügung gestellt werden. Für diese Programmierung bekommt das Volkskundemuseum jeweils 200.000 € im Jahr 24 und 25 aus dem Wiener Budget – eine eher übersichtliche Summe. Wer war dagegen? Natürlich die FPÖ.

Folgende Initiativen werden zu sehen sein: Decolonizing in Vienna! , Gewächshaus  , Initiative Minderheiten,  Mai Ling , OCA, Museum der Migration, schnittpunkt. ausstellungstheorie & praxis , Toxic Dreams , Neuer Wiener Diwan , Crip Magazine Hint Wien, Kids of the Diaspora u.a.

Der zweite Schwerpunkt des Ausschusses war der Wiener Kulturservice – der Trägerverein, der neben dem Donauinselfest (2.Mio €) auch das Maifest, die Kunst-Kultur-Meile Donaukanal, den Gürtelnightwalk und einige Kirtage finanziell unterstützt. Was an der Konstruktion irritiert ist, warum all diese Initiativen nicht einfach direkt bei der MA7 ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen. Dann könnten die einzelnen Veranstalter*innen (DIF, Gürtelnightwalk, Kirtage etc.) in einem standardisierten Verfahren ihre Einreichungen vorlegen und die Abrechnungen würden ebenso standardisiert geprüft werden. Derzeit wird nur die Arbeitsweise des Kulturservice geprüft.

Wie aber die Veranstalter des Donauinselfest ihre Aufträge vergeben, wer da profitiert, bleibt im Dunklen bis der Rechnungshof prüft.
Die ausführenden Veranstalter sind seit Jahren bekannt und kritisiert: die SPÖ Wien, der Kulturservice als finanzielle Abwicklung und die das Pro Event Team für Wien GmbH.

Ich habe die Vorgeschichte schon im Vorjahr ausführlicher beschrieben, daher hier nur kursorisch. Was sich geändert hat zum vorigen Jahr, ist, dass heuer erstmals(!) ein Bericht dem Anforderungsakt beigelegt wurde, der Vergangenheit und Ziele für das Fest für heuer ausführt. Das sehe ich prinzipiell sehr positiv.

Wir erfahren zum Beispiel, dass mehr in Barrierefreiheit investiert werden soll (nur für Zuschehende; Initiativen für Künstler*innen mit Behinderung werden nicht ausgewiesen). Es wird ein Nachhaltigkeitskonzept vorgestellt, das Plastikbecherbenutzung umfasst aber leider keine Abkehr von fossilen Brennstoffen für den Stromverbrauch vor Ort.
Warum liebe Stadt Wien investiert ihr nicht endlich in einen oder mehrere fixen Stromanschlüsse auf der Donauinsel ? – Dann könnten alle wiederkehrende Festivals ganz normal aus dem Wiener Stromnetz mit nachhaltiger Grünem Strom versorgt werden!

Was wir auch nicht erfahren ist, wie viele weibliche, wie viele männliche oder non-binäre Künstler*innen tatsächlich im vorigen Jahr aufgetreten sind, bzw. welche Slots da jeweils vergeben wurden.

Und ganz zum Schluss: Der Bericht streicht heraus, dass 2/3 der Besuchenden am Donauinselfest „Tourist*innen“ sind. Das „größte open air der Wienerinnen und Wiener“ ist also doch vor allem eine Touristenattraktion?
Wenn dem so ist, könnte das Donauinselfest doch eher aus dem Wirtschafts- und Finanzressort finanziert werden. Dann wären wieder 2 Mio. frei, um die lokale Kulturszene zu fördern!

Und dann ist da noch die Kritik des Rechnungshofes über massive Missstände beim Kulturservice. Bis heute gibt es noch keine Einschätzungen inwiefern, die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes an den Kulturservice inzwischen umgesetzt wurden und die strukturellen Mängel verbessert worden sind.

Stattdessen muss man angesichts der Indizien einen Sumpf um Querfinanzierungen und Doppelförderungen vermuten.
Es wirkt, als bediene sich die SPÖ großzügig aus öffentlichen Geldern, um das eigene Image aufzupolieren.

Daher haben wir dem Antrag des Wiener Kulturservice heuer nicht zugestimmt.

Die Vorgeschichte (der folgende Text stammt mit wenigen Adaptierungen aus dem Jahr 2023): Nach einem vernichtenden kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes hat der Wiener Stadtrechnungshof im vergangenen Herbst weitere massive Missstände beim Kulturservice öffentlich gemacht.

Der Stadtrechnungshof stellte im Herbst 22 ua. fest, dass die Empfehlungen der RH-Prüfung von 2019 zwar „großteils umgesetzt“ seien. Aber weiterhin seien manche Belege bei dem Verein, der auch 2020 von der Stadt 1,5 Millionen Euro für die Ausrichtung des Donauinselfestes erhielt, nicht auffindbar gewesen.

David Ellenson und ich haben uns schon im Herbst 2022 dazu öffentlich geäußert.

Im Sommer 22 kam eine anonyme Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft hinzu. Die darin enthaltene Sachverhaltsdarstellung geht noch über die Kritik der Rechnungshöfe hinaus:

„Es bestehe die „substantiierte Verdachtslage“, dass seit vielen Jahren und auch heuer wieder gegen Förderrichtlinien verstoßen worden sei“, und weiter „dass die Stadt Wien ein Event der SPÖ subventioniere und damit das „Image einer einzigen Partei“ fördere, sei generell nicht zweckmäßig.“(zit. nach aus der anonymen Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft).

All diese Anschuldigungen in Kombination mit einer äußerst kargen Darstellung des Vereins Wiener Kulturservice auf der eigenen Website wirken grob intransparent. Besser wird es nicht, wenn man dazu den Vereinsregisterauszug der Wiener Kulturservice liest. (Vereinsregisterauszug Kulturservice)

Auch hier – wie bei der Basis.Kultur.Wien – vor allem ehemaligen SPÖ Politiker:innen im Vorstand wie Kurt Wimmer (Ex Bezirksvorsteher Margareten), Elisabeth Hackl, (ehem. NR Abgeordnete) und Susanne Schicker (Ex Stadtschulratspräsidentin Wien) oder SPÖ nahe Unternehmer bzw. Künstler:innen. Als Kassierin und damit wohl Hauptverantwortliche für Abwicklung der 2,6 Mio. Förderung wird Ella Flavin ausgewiesen, die online nur als Sängerin bzw. Englischtrainierin aufscheint, ohne sichtbaren Bezug zur Buchhaltung.
Es wird auf der Website des Wiener Kulturservice nach wie vor nicht ausgewiesen, was das Ziel des Vereins ist oder wer im Verein aktiv ist. Man findet nicht mehr als einen Link zur Website des Donauinselfest.
Auf der Website des Donauinselfests erscheinen dann die weiteren Kooperationspartner bzw. Veranstalter: SPÖ Wien und Pro Event Team für Wien GmbH.
Insgesamt ist die Konstruktion extrem intransparent. Es bleibt unklar, warum all die obengenannten Veranstaltungen nicht direkt über die MA7 um Projektförderungen ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen.

Was wir hier sehen entspricht nicht dem eigenen Anspruch der Stadtregierung nach Transparenz als Basis für demokratische Vergabe von Fördermitteln!

Gerade weil es sich um Wiener Großveranstaltungen handelt, die auch das Gesicht der Stadt mitprägen und für viele Wiener:innen identitätsstiftend sind,  wäre es umso dringlicher hier höchste Transparenz walten zu lassen.

Zu den Akten im Einzelnen.

 

Post Nr. 1

Die Förderung an den Verein für Volkskunde für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von  EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an das Wiener Kulturservice für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜN, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Förderung an die Veterinärmedizinische Universität Wien, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Förderung an die Schauspielhaus Wien GmbH für die Herstellung von Barrierefreiheit und Einbau eines Lifts in der Höhe von EUR 1.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 600.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.100.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Statuten zur Verleihung des Preises für besondere kulturelle Verdienste um die Stadt Wien werden genehmigt. Die Bedeckung des Preisgeldes in der Höhe von EUR 5.000 ist im Voranschlag 2024 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ du NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

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