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Kategorie: Kultur Transparent (Seite 1 von 3)

Nach Ansicht der Stadt Wien spricht das Amtsgeheimnis dagegen, dass Bürgerinnen und Bürger wissen, was in Ausschüssen diskutiert wird, welche Fraktion dabei welche Projekte unterstützt und wer wieviel an öffentlicher Förderung bekommt.

Die Stadt Wien zieht es vor immer erst im Sommer des Folgejahres den Kulturbericht der Stadt Wien zu veröffentlichen. Da kann man nachlesen, welche Vereine wieviel Förderungen bekommen haben. Allerdings sind die Informationen dann schon historisch.

Für aktuelle Debatten sind auch aktuelle Informationen und Transparenz notwendig.

Deshalb machen die Grünen Kultursprecher*innen in Wien seit Marie Ringler die wesentlichen Informationen aus dem Kulturausschuss öffentlich. Ich setze diese Tradition im Sinne der Transparenz gerne fort.

„Kulturausschuss.transparent“ wird nach jedem Ausschuss erstellt. Wenn Sie den AusschussBlog regelmäßig in der eigene Mailbox finden wollen, melden Sie sich bitte hier mailto:kultur.wien@gruene.at an .

kulturausschuss-transparent-april 24

Kulturtickets für Kids und Philharmoniker waren die großen Themen im Kulturausschuss.

Beginnen wir mit den Philharmonikern: seit etwa 20 Jahren treten die Philharmoniker einen Abend lang im Schloß Schönbrunn zum „Sommernachtskonzert“ auf. Ziel ist das berühmte Orchester einmal gratis sehen zu können. Die Stadt beteiligt sich an den Konzertkosten für den Abend mit 250.000€. Keine kleine Summe. Wenn weniger berühmte Vereine oder Institutionen eine Förderung beantragen, wird neben anderen formalen Kriterien auch geprüft, wie es um die Quote bestellt ist: wie viele Frauen profitieren als Künstlerinnen, wie schätzt der/die Antragsteller das Publikum gendermäßig ein.  Nicht so bei den Philharmonikern:
Seit 20 Jahren haben es die Wiener Philharmoniker nicht geschafft ein einziges Sommernachtskonzert von einer Frau dirigieren zu lassen. Es werden nur Musikstücke von männlichen Komponisten präsentiert (mit einer Ausnahme in 20 Jahren). 
Seit 2004 gelnag es nur ein einziges Stück einer Komponistin zu präsentieren! 2023 (!) wurde Lili Boulangers „D‘un matin de printemps“ in der Fassung für Orchester 1918 aufgeführt!
Wir müssen schon erfreut sein, wenn hie und da eine Solistin auftreten darf. Wer so viel Fördergelder von der öffentlichen Hand erhält, sollte sich seine Vorbildwirkung bewusst sein. Wer so viel Förderung erhält, sollte in seinen Events auch die Erzählung von Wien als moderner, diverser Stadt miterzählen und repräsentieren.

Wir haben 2024 – es ist Zeit, dass auch im klassischen Kultursektor mehr weibliche Exzellenzen sichtbar werden dürfen! Solange die Philharmoniker die Zeichen der Zeit so deutlich ignorieren, lehnen wir die Unterstützung des Sommernachtskonzerts ab.

Und dann gings nochmal um das Abbauen von Barrieren.
Wie schaffen wir auch junge Menschen  für Kulturangebote zu interessieren?  Eine Möglichkeit dazu ist, dass das „Kulturangebote-Kennenlernen“ tatsächlich für alle leistbar ist.
Als Grüne haben wir schon mehrmals einen Antrag gestellt, dass die Stadt Wien ähnlich dem „Schnitzlgutschein“ einen „Kulturgutschein“ für jede_n junge_n Wiener_in entwickeln soll: ein Angebot eine Kulturinstitution der Wahl einmal gratis zu besuchen und so kennenzulernen (in Deutschland gibt es ein best practice wie das funktionieren kann). In diesem Ausschuss lag nun ein ähnlicher eher allgemein formulierter Antrag der ÖVP vor Kinder- bzw. Kulturticket zu entwickeln.

Leider hat es die SPÖ auch diesmal abgelehnt ein neues umfassendes Konzept für günstige Eintritte zu Kulturevents für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Ihr Argument: es gäbe es schon so viele gratis Angebote (gemeint sind: Zoom, Wien Extra, Wien Museum und Kultursommer). Well – ok. Ist das Grund genug gar nicht darüber nachzudenken, wie junge Menschen auch ohne bildungsbürgerlichen Hintergrund Theater- und Konzerthäuser als spannende Orte kennenlernen könnten?

Wenn wir in Zukunft wirklich Kulturprogramm und -angebote für alle Wienerinnen und Wiener bieten wollen, werden wir auch neue kreative und möglicherweise partizipative Wege suchen müssen Junge und ganz junge Wiener_innen anzusprechen!

Die Akten im Einzelnen im Folgenden.

 

Post Nr. 1

  1. Antrag von GRin Mag.a Bernadette Arnolder, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Kinder- und Jugendkulturticket.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

A: SPÖ/NEOS dagegen | ÖVP, GRÜ FPÖ dafür
B: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Stefan Berger betreffend Kinderschutzkonzepte im Kulturbereich.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    A: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür | GRÜ dagegen
    B: einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für SHIFT VI in der Höhe von  EUR 1.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20758) in 1020 Wien, im Bereich der Offenbachgasse zwischen Engerthstraße und Vorgartenstraße, wird nach Erika Morini (Erika (Erica) Morini, verehel. Siracusano; geb. 5. Jänner 1904 in Wien, gest. 31. Oktober oder 1. November 1995 in New York, Vereinigte Staaten von Amerika, Violinistin) in „Erika-Morini-Park“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20682) in 1020 Wien, im Bereich der Innstraße, wird nach Therese Ammon (Therese Ammon; geb. 1. August 1877 in Wien, gest. 1944 in einem Konzentrationslager; Schneiderin, Kommunalpolitikerin) in „Therese-Ammon-Park“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Parkanlage (SCD 20856) in 1050 Wien, im Bereich zwischen Bräuhausgasse, Grohgasse und Margaretenstraße, wird nach Maria Lassnig (Hochschulprofessorin Maria Lassnig,                              geb. 8. September 1919 in Garzern, Gemeinde Kappel am Krappfeld, Kärnten, gest. 6. Mai 2014 in Wien; Malerin, Grafikerin, Animationsfilmerin) in „Maria-Lassnig-Park“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Verkehrsfläche (SCD 06914) in 1150 Wien, im Bereich zwischen Mareschplatz und Possingergasse, wird nach Amalie Brust (Amalie Brust; geb. 12. Juni 1910 in Guttenfeld bei Nikolsburg, gest. 18. Nov. 1944 in Ravensbrück; Hilfsarbeiterin, Gewerkschafterin, Widerstandskämpferin) in „Amalie-Brust-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 12351) in 1190 Wien, im Bereich zwischen Raffelspergergasse und Krottenbachstraße, wird nach Ida Strohmer (Ida Strohmer; geb. 5. Mai 1922 in Hegyeshalom, Ungarn, gest. 17. April 1945 im KZ Mauthausen; Verkäuferin, Widerstandskämpferin) in  „Ida-Strohmer-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Die Verkehrsfläche (SCD 09774) in 1190 Wien, zwischen Krottenbachstraße und Telekygasse, wird nach Marianne Schmidl (Dr.in Marianne Schmidl; geb. 3. August 1890 in Berchtesgaden, gest. nach April 1942 im Ghetto Izbica, nach Antrag vom 8. Mai 1945 wurde sie am 12. Mai 1950 für tot erklärt; Ethnologin, Bibliothekarin. 1915 wurde sie als erste Frau im Bereich Ethnologie zum Dr. phil. promoviert mit einer Arbeit über „Zahl und Zählen in Afrika“.) in „Marianne-Schmidl-Steig“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 06449) in 1200 Wien, im Bereich Nordwestbahnstraße 6, wird als Erweiterung des bestehenden Rabbiner-Schneerson-Platzes (benannt nach Menachem Mendel Schneerson; geb. 18. April 1902 in Nikolajew, Ukraine, gest. 12. Juni 1994 in New York; Rabbiner, führender geistiger Lehrer im Judentum; bekannt als „Rebbe von Lubawitsch“) in                „Rabbiner-Schneerson-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Die GTVS und GTMS (SCD 23015) in 1220 Wien, Leopold-Kohr-Straße 6, wird nach Barbara Prammer (Mag.a Barbara Prammer; geb. 11. Jänner 1954 in Ottnang am Hausruck, Oberösterreich, gestorben 2. August 2014 in Wien; Politikerin, Soziologin. Sie bekleidete höchste politische Ämter, unter anderem als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz. 2006 wurde sie als erste Frau Präsidentin des Nationalrats.) in „Barbara-Prammer-Schule“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Volksschule (SCD 23018) in 1220 Wien, Pirquetgasse 6b, wird nach Clemens von Pirquet (Univ.-Prof. Dr. med. Clemens von Pirquet; geb. 12. Mai 1874 in Hirschstetten bei Wien (heute 22. Bezirk), gest. 28. Februar 1929; Kinderarzt) in „Clemens-von-Pirquet-Schule“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2024 in der Höhe von EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen

 

Post Nr. 14

Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Foto Arsenal Wien Ausstellungsprogramm 2024 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.000.000 um EUR 368.000, auf sohin insgesamt EUR 1.368.000, gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 15

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit und für die Durchführung von Großvorhaben in der Höhe von insgesamt EUR 1.227.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 90.000
2 Archipelago – Verein für performative Künste 170.000
3 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative 100.000
4 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 115.000
5 KreativKultur 72.000
6 Kunstverein Argo 90.000
7 Nesterval. Verein zur Förderung Immersiven Theaters 110.000
8 Olympionik*innen – Verein zur Förderung von interdisziplinärer Performance Kunst 100.000
9 SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung 100.000
10 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 120.000
11 Theaterverein Theater.Punkt 60.000
12 Wiener Taschenoper 100.000
  Summe 1.227.000

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ: alle dafür
FPÖ: 8, 9, 11 dagegen | der Rest dafür

 

Post Nr. 16

Die Förderung an die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024  gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Der Wiener Gemeinderat möge den Jahresbericht 2023 des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) zustimmend zur Kenntnis nehmen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

OTS zum Kulturgutschein

kulturausschuss-transparent märz 24

Schwerpunkt des Ausschusses waren Zusatzgelder für unterschiedliche Kulturbetriebe, um die Kostenexplosion durch Inflation und Energiekosten Erhöhungen zu kompensieren. Außerdem gibt’s durch neue Förderrichtlinien eine vereinfachte Abrechung für Verlage. Diskussionsbedarf gab es bei Erhöhungen für Theaterbetriebe und für die KÖR (Kunst im öffentlichen Raum).

Genaugenommen wurde nicht die #KÖR diskutiert, sondern wie die weitere Vorgangsweise mit der neuen Intervention bei der LUEGER STATUE ablaufen wird. Kurz: alles ist a bissl a Geheimnis. Es ist klar, dass LUEGER „enthoben werden wird“, um die Figur zu reinigen. Die Stadträtin will nicht verraten, wann das stattfinden soll. Evt. ist das auch noch nicht fixiert, weil noch bautechnische Fragen offen sind. „Experten arbeiten daran, sie werden nachprüfen, auf welche Art gereinigt werden kann du wieder schiefgestellte Lueger statisch stabil bleibt.“  Es bleibt spannend.

Jedenfalls erhält die KÖR mehr Geld, damit soll die Kulturvermittlung und das Marketing gestärkt und der social media Auftritt verbessert werden.

Ich habe darauf hingewiesen, dass es nach dem 7. Okt. an der Zeit wäre, auch das Projekt Lueger noch einmal zu überdenken. Angesichts des weltweiten  Anstiegs  des #Antisemitismus bzw. von antisemitischen Übergriffen, wäre es sinnvoll die Umgestaltung der Statute und des Sockels insgesamt noch einmal neu zu denken. Der Vorschlag verhallte.

Ganz zu Beginn stand der Antrag der ÖVP, die Transparenz erreichen will, in dem alle abgelehnten Förderansuchen veröffentlicht werden. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das wenig sinnvoll ist, weil es abgelehnten Künstler*innen negativ ausgelegt werden kann. Es dürfte schwierig werden ein Projekt, das einmal schon öffentlich bekannt abgelehnt wurde irgendwo anders einzureichen. Dieser Ansicht folgt auch die Stadträtin. Daher haben wir alle den Antrag der ÖVP abgelehnt.

 

Details bei den einzelnen Posten:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Gemeinderät*innen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Mag.a Bernadette Arnolder, Peter L. Eppinger und Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Konkretisierung von Förderkriterien sowie Förderschwerpunkten.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Der Beitritt der Stadt Wien, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7 zu der Organisation „Verein des Österreichischen Nationalkomitees des Internationalen Museumsrates ICOM – ICOM-ÖSTERREICH“ ab dem Jahr 2024 mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von derzeit EUR 1.220, zuzüglich einer einmaligen Mitgliedskartengebühr für acht ICOM Membership Cards in der Höhe von EUR 160 (je EUR 20), wird genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen.

Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 1.177.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 4

Der Wiener Gemeinderat genehmigt den Inhalt der beiliegenden Richtlinien für Publikationsförderung sowie die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 3.014.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H 80.000 80.000
2 Aktionstheater Wien 10.000 10.000
3 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000 80.000
4 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000 15.000
5 God’s Entertainment GmbH 15.000 15.000
6 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000 13.000
7 insert Tanz und Performance GmbH 22.000 22.000
8 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000 10.000
9 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000 200.000
10 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000 80.000
11 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000 24.000
12 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000 10.000
13 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000 20.000
14 Musiktheatertage Wien 32.000 32.000
15 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000 200.000
16 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000 29.000
17 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000 19.000
18 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 190.000 190.000
19 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000 12.000
20 Tanzquartier-Wien GmbH 235.000 235.000
21 theatercombinat – theaterverein 15.000 15.000
22 Theaterverein Toxic Dreams 26.000 26.000
23 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000 80.000
24 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000 30.000
25 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000 13.000
26 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000 14.000
27 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000 8.000
28 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000 25.000
  Summe 1.507.000 1.507.000

 

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ: 1-28 dafür
ÖVP: 1-25 & 27 dafür; 26 & 28 dagegen
FPÖ: 2, 4, 6 -9, 11-14, 16, 17, 19, 21, 23-25, 27 dafür |1, 3, 5, 10, 15, 18, 20, 22, 26 & 28 dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.580.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

  • Für die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 75.000 genehmigt.
  • Die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien in der Höhe von EUR 150.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das „Kunst im öffentlichen Raum Wien Programm 2024“ in der Höhe von EUR 1.420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ: dagegen

 

Post Nr. 9

  • Für die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 6.000 genehmigt.
  • Die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 in der Höhe von EUR 10.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.
    einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

  • Voranschlag 2024

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private rganisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit  EUR 200.000 zu decken ist.

  • Voranschlag 2025

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt.

Vertragsgenehmigung – mehrjährig

  1. Der Wiener Gemeinderat genehmigt das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen, wodurch sich die Stadt Wien im Zeitraum von 2024 bis 2026 zur Leistung eines jährlichen Finanzierungsbeitrages an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) iHv. bis zu EUR 12.000.000 verpflichtet.
  2. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen am beiliegenden Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (Punkt I.) nach Herstellung des Einvernehmens mit der Magistratsabteilung 5 vorzunehmen.
  3. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt Frau amtsführende Stadträtin für Kultur und Wissenschaft das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (unter Berücksichtigung von Punkt II.) zu unterfertigen.
  4. Der Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25. November 2021 über die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen des Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2022 bis 2024 wird hinsichtlich des noch auszahlbaren Finanzierungsbeitrages für das Jahr 2024 in der Höhe von EUR 10.000.000 aufgehoben.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Jahr 2024 und vorbehaltlich des Punktes B. im Jahr 2025 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2023 bis 31.12.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Förderung an Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sind bedeckt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich für das Fest der Freude 2024 in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

kulturausschuss.transparent – februar 2024

#Volkskundemuseum, #Donauinselfest und ein Lift fürs #Schauspielhaus, der Kulturausschuss im Februar war kurz und knapp:

Das Volkskundemuseum verändert sich: im Zuge der Renovierung arbeitet es an einer Neuausrichtung des Programms hin zu mehr partizipative Kulturarbeit mit den Schwerpunkten Migration, Interkulturalität und Diversität. In Zukunft sollen „diverse Stadtgesellschaften eine zentrale Stellung in der Programmierung wie auch im eigenen Betrieb“.
Den Auftakt dazu macht ein Zwischennutzungsprogramm in dem die leeren Räumlichkeiten jeweils für einige Wochen verschieden Kulturinitiativen zur Verfügung gestellt werden. Für diese Programmierung bekommt das Volkskundemuseum jeweils 200.000 € im Jahr 24 und 25 aus dem Wiener Budget – eine eher übersichtliche Summe. Wer war dagegen? Natürlich die FPÖ.

Folgende Initiativen werden zu sehen sein: Decolonizing in Vienna! , Gewächshaus  , Initiative Minderheiten,  Mai Ling , OCA, Museum der Migration, schnittpunkt. ausstellungstheorie & praxis , Toxic Dreams , Neuer Wiener Diwan , Crip Magazine Hint Wien, Kids of the Diaspora u.a.

Der zweite Schwerpunkt des Ausschusses war der Wiener Kulturservice – der Trägerverein, der neben dem Donauinselfest (2.Mio €) auch das Maifest, die Kunst-Kultur-Meile Donaukanal, den Gürtelnightwalk und einige Kirtage finanziell unterstützt. Was an der Konstruktion irritiert ist, warum all diese Initiativen nicht einfach direkt bei der MA7 ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen. Dann könnten die einzelnen Veranstalter*innen (DIF, Gürtelnightwalk, Kirtage etc.) in einem standardisierten Verfahren ihre Einreichungen vorlegen und die Abrechnungen würden ebenso standardisiert geprüft werden. Derzeit wird nur die Arbeitsweise des Kulturservice geprüft.

Wie aber die Veranstalter des Donauinselfest ihre Aufträge vergeben, wer da profitiert, bleibt im Dunklen bis der Rechnungshof prüft.
Die ausführenden Veranstalter sind seit Jahren bekannt und kritisiert: die SPÖ Wien, der Kulturservice als finanzielle Abwicklung und die das Pro Event Team für Wien GmbH.

Ich habe die Vorgeschichte schon im Vorjahr ausführlicher beschrieben, daher hier nur kursorisch. Was sich geändert hat zum vorigen Jahr, ist, dass heuer erstmals(!) ein Bericht dem Anforderungsakt beigelegt wurde, der Vergangenheit und Ziele für das Fest für heuer ausführt. Das sehe ich prinzipiell sehr positiv.

Wir erfahren zum Beispiel, dass mehr in Barrierefreiheit investiert werden soll (nur für Zuschehende; Initiativen für Künstler*innen mit Behinderung werden nicht ausgewiesen). Es wird ein Nachhaltigkeitskonzept vorgestellt, das Plastikbecherbenutzung umfasst aber leider keine Abkehr von fossilen Brennstoffen für den Stromverbrauch vor Ort.
Warum liebe Stadt Wien investiert ihr nicht endlich in einen oder mehrere fixen Stromanschlüsse auf der Donauinsel ? – Dann könnten alle wiederkehrende Festivals ganz normal aus dem Wiener Stromnetz mit nachhaltiger Grünem Strom versorgt werden!

Was wir auch nicht erfahren ist, wie viele weibliche, wie viele männliche oder non-binäre Künstler*innen tatsächlich im vorigen Jahr aufgetreten sind, bzw. welche Slots da jeweils vergeben wurden.

Und ganz zum Schluss: Der Bericht streicht heraus, dass 2/3 der Besuchenden am Donauinselfest „Tourist*innen“ sind. Das „größte open air der Wienerinnen und Wiener“ ist also doch vor allem eine Touristenattraktion?
Wenn dem so ist, könnte das Donauinselfest doch eher aus dem Wirtschafts- und Finanzressort finanziert werden. Dann wären wieder 2 Mio. frei, um die lokale Kulturszene zu fördern!

Und dann ist da noch die Kritik des Rechnungshofes über massive Missstände beim Kulturservice. Bis heute gibt es noch keine Einschätzungen inwiefern, die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes an den Kulturservice inzwischen umgesetzt wurden und die strukturellen Mängel verbessert worden sind.

Stattdessen muss man angesichts der Indizien einen Sumpf um Querfinanzierungen und Doppelförderungen vermuten.
Es wirkt, als bediene sich die SPÖ großzügig aus öffentlichen Geldern, um das eigene Image aufzupolieren.

Daher haben wir dem Antrag des Wiener Kulturservice heuer nicht zugestimmt.

Die Vorgeschichte (der folgende Text stammt mit wenigen Adaptierungen aus dem Jahr 2023): Nach einem vernichtenden kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes hat der Wiener Stadtrechnungshof im vergangenen Herbst weitere massive Missstände beim Kulturservice öffentlich gemacht.

Der Stadtrechnungshof stellte im Herbst 22 ua. fest, dass die Empfehlungen der RH-Prüfung von 2019 zwar „großteils umgesetzt“ seien. Aber weiterhin seien manche Belege bei dem Verein, der auch 2020 von der Stadt 1,5 Millionen Euro für die Ausrichtung des Donauinselfestes erhielt, nicht auffindbar gewesen.

David Ellenson und ich haben uns schon im Herbst 2022 dazu öffentlich geäußert.

Im Sommer 22 kam eine anonyme Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft hinzu. Die darin enthaltene Sachverhaltsdarstellung geht noch über die Kritik der Rechnungshöfe hinaus:

„Es bestehe die „substantiierte Verdachtslage“, dass seit vielen Jahren und auch heuer wieder gegen Förderrichtlinien verstoßen worden sei“, und weiter „dass die Stadt Wien ein Event der SPÖ subventioniere und damit das „Image einer einzigen Partei“ fördere, sei generell nicht zweckmäßig.“(zit. nach aus der anonymen Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft).

All diese Anschuldigungen in Kombination mit einer äußerst kargen Darstellung des Vereins Wiener Kulturservice auf der eigenen Website wirken grob intransparent. Besser wird es nicht, wenn man dazu den Vereinsregisterauszug der Wiener Kulturservice liest. (Vereinsregisterauszug Kulturservice)

Auch hier – wie bei der Basis.Kultur.Wien – vor allem ehemaligen SPÖ Politiker:innen im Vorstand wie Kurt Wimmer (Ex Bezirksvorsteher Margareten), Elisabeth Hackl, (ehem. NR Abgeordnete) und Susanne Schicker (Ex Stadtschulratspräsidentin Wien) oder SPÖ nahe Unternehmer bzw. Künstler:innen. Als Kassierin und damit wohl Hauptverantwortliche für Abwicklung der 2,6 Mio. Förderung wird Ella Flavin ausgewiesen, die online nur als Sängerin bzw. Englischtrainierin aufscheint, ohne sichtbaren Bezug zur Buchhaltung.
Es wird auf der Website des Wiener Kulturservice nach wie vor nicht ausgewiesen, was das Ziel des Vereins ist oder wer im Verein aktiv ist. Man findet nicht mehr als einen Link zur Website des Donauinselfest.
Auf der Website des Donauinselfests erscheinen dann die weiteren Kooperationspartner bzw. Veranstalter: SPÖ Wien und Pro Event Team für Wien GmbH.
Insgesamt ist die Konstruktion extrem intransparent. Es bleibt unklar, warum all die obengenannten Veranstaltungen nicht direkt über die MA7 um Projektförderungen ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen.

Was wir hier sehen entspricht nicht dem eigenen Anspruch der Stadtregierung nach Transparenz als Basis für demokratische Vergabe von Fördermitteln!

Gerade weil es sich um Wiener Großveranstaltungen handelt, die auch das Gesicht der Stadt mitprägen und für viele Wiener:innen identitätsstiftend sind,  wäre es umso dringlicher hier höchste Transparenz walten zu lassen.

Zu den Akten im Einzelnen.

 

Post Nr. 1

Die Förderung an den Verein für Volkskunde für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von  EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an das Wiener Kulturservice für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜN, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Förderung an die Veterinärmedizinische Universität Wien, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Förderung an die Schauspielhaus Wien GmbH für die Herstellung von Barrierefreiheit und Einbau eines Lifts in der Höhe von EUR 1.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 600.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.100.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Statuten zur Verleihung des Preises für besondere kulturelle Verdienste um die Stadt Wien werden genehmigt. Die Bedeckung des Preisgeldes in der Höhe von EUR 5.000 ist im Voranschlag 2024 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

kulturausschuss.transparent – jänner 24

Es gibt kein Problem, das nicht mit einer stadtnahen GmbH gelöst werden kann oder: Aus Alt mach Neu.

Die Wiener Stadtregierung liebt ihre GmbHs.Irgendein Berater dürfte vermittelt haben, dass der Umbau kleinere Institutionen in immer größere Sammel-GmbHs die Lösung für alle strukturellen Probleme der Kulturinstitutionen in Wien sei.
Weil aber bei der Neugestaltung der Stadt Wien Kunst GmbH (Zusammenschluss von KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon) die ehemalige KÖR GmbH als „leeres Gefäß“ übrig geblieben ist, wird sie jetzt neu gefüllt.

Ab jetzt hat das „Gefäß“, die „GmbH ohne Funktion“ einen neuen Namen: KRW Kulturraum Wien GmbH.

Und gleich auch neue Aufgaben:  Die neue GmbH hat die Aufgabe alle notwendigen Renovierungs- und Umbauarbeiten für das zukünftige Kinderkulturhaus in Floridsdorf abzuwickeln. Und danach wird die GmbH „Untermietverträge“ an das Kinderliteraturhaus und die Zoom-Dependance vergeben. Insgesamt soll das für die Stadt günstiger werden – was genau da günstiger wird, war im Ausschuss nicht ganz klar.

Als geübte Oppositions-Politkerin lese ich diese Neustrukturierung auch als Angriff auf die Transparenz im Förderwesen. So lange das Interpellationsrecht (das Fragerecht) für GmbHs nicht in der Stadtverfassung verankert ist, gibt es keine Möglichkeiten Einnahmen und Ausgaben, Gehälter der Geschäftsführenden, tatsächliche Baukosten etc. zu erfahren. (vgl. Ausschussbericht aus dem Dez.23)
Die GmbH macht die Kulturinstitution zu einem schwarzen Loch, in das die Stadt Steuergelder pumpt.

Ebenfalls nicht klar war, warum es so eine komplizierte Konstruktion überhaupt braucht. Als die MA7 erzählte, dass die GmbH nach dem Umbau vielleicht schon erste Ausstellungen oder Zwischennutzungen hosten/beauftragen könnte, horchte ich auf.

  • Wie genau wird sich die Zusammenarbeit zwischen Zoom-Original und Zoom-Floridsdorf in Zukunft gestalten?
  • Wird es da eine Direktorin für beides geben?
  • Oder gibt es eine Geschäftsführung für das Zoom Original und eine für das Kinderkunsthaus, die dann sowohl Kinderliteraturhaus als auch Zoom-Floridsdorf programmiert?

Das war im Ausschuss nicht zu erfahren… deshalb haben wir abgelehnt.

 

Und dann noch eine frauenpolitische Irritation:

Nach 30 Jahren hat das Institut „Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien erstmals um eine Strukturförderung eingereicht.

Knapp 130.000 Euro waren gefordert, um bestehende Arbeit weiterzuführen, um endlich eine stabile Infrastruktur aufzubauen und um zumindest eine qualifizierte Mitarbeiterin langfristig beschäftigen zu können. Es geht darum die bisher immer prekär geleistete Arbeit endlich fair zu bezahlen, und vor allem auch nachhaltig abzusichern. Wien braucht diese Arbeit. Petra Unger, die das Institut leitet und trägt, gräbt seit 30 Jahren unbekannte oder vergessene Frauenbiographien aus. Recherchiert, stellt zusammen und vermittelt ihre Erkenntnisse in thematischen Frauenspaziergängen, die gerne angenommen werden. 2600 Personen hat sie im vergangenen Jahr durch Wien geführt!

Petra Ungers ist eine der Pionierinnen, die historische und zeitgenössische Frauen sichtbar machen.

Statt der geforderten Summe, erhält das Institut nun kaum mehr als ein DRITTEL. 50.000€ für 1 Jahr Forschung: damit kann man weder eine Angestellte fair bezahlen, noch Infrastruktur (Büro) erhalten.

In der Behandlung ihres Antrags durch die Stadt Regierung sehe ich die strukturelle Misogynie der Gesellschaft weitergeschrieben. Auf mehreren Ebenen:

Statt in der Wissenschaftsabteilung der MA7 wird der Antrag in die Abteilung Stadtinitiativen/ Musik verräumt.

Warum liebe MA7 gilt die jahrzehntelange Recherche, Aufarbeitung  Zusammenstellung von Frauengeschicht(en) nicht als wissenschaftliche Arbeit?

Warum gilt die Vermittlung dieses Wissens nicht als Bildungsarbeit?

Als Beobachterin kann ich das nur als bewußte oder unbewußte Abwertung von Frauen und ihren Beiträgen zur Geschichte der Stadt verstehen – und zwar sowohl als Abwertung der Arbeit von Petra Unger, als auch der Abwertung von all den Frauenbiographien, die sie recherchiert und vorstellt.

Diese Vorgangsweise der Stadt Wien entspricht der Beobachtung einiger kritischer Publikationen, die sich in den vergangen Jahren mit dem Verschwinden von Frauen aus dem historischen Kanon und dem Wissenschaftlichen Kanon beschäftigen. Frauen_Literatur von Nicole Seifert weist nach wie weibliche und queere Autorinnen weniger publiziert werden und ihre Themen als weniger relevant abgestempelt werden. Katy Hessel hat mit ihrer Publikation “The Story of Art without Men”,  den Kunst Kanon neu geschrieben und auch Vera Weidenbach hat mit ihrer vielgelobten Fachbuch zur Unerzählten Geschichte von Frauen, die strukturellen Hürden und Ausgrenzungen aus der Geschichtsschreibung deutlich gemacht.

Als demokratische aufgeklärte Stadtregierung im 21.Jahrhundert wäre es ihre Pflicht, die Personen zu unterstützen, die die langwierige, mühevolle, Expertise erfordernde Arbeit machen, um die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten und dem Verschwinden der Frauen entgegenzuarbeiten.

Seit Jahrzehnten profitiert Wien von der Arbeit von Petra Unger! Viele der Frauenbiographien aus der Pionierinnengalerie „Wien. Stadt der großen Töchter“, die die Stadt Wien verleiht, stammen aus ihren Recherchen.

Warum sind sie Frau Stadträtin nicht bereit, diese wichtige Arbeit mit Wienbezug langfristig abzusichern?

Weiter Details zu den Akten, direkt bei den einzelnen Posten.

 

Post Nr. 1

  1. Antrag von Gemeinderätinnen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Peter L. Eppinger, Mag.a Bernadette Arnoldner und Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend „Wiener Antisemitismusstrategie mit Schwerpunkt bei Kulturvereinen und Institutionen“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: einstimmig dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS dafür | ÖVP, GRÜ & FPÖ dagegen

Als Grüne haben wir gegen die Beantwortung der Stadträtin gestimmt, weil sie zu allgemein und lapidar war und letztlich alle Verantwortung dem Bund zuschiebt. Angesichts der zunehmenden Antisemitischen Übergriffe wäre es aber dringend an der Zeit, das Thema differenzierter anzugehen. Ein erster Schritt wäre es den historisch gewachsenen und tradierten Antisemitismus aufzuarbeiten und alle Statuen und Denkmäler für Antisemiten (zB. Lueger oder Weinheber) und alle Straßen und Park-namen, die Personen gewidmet sind, die aktiv antisemitisch aufgefallen sind, zu ändern bzw. sinnvoll zu kontextualisieren.
Das findet derzeit noch nicht in ausreichendem Maße statt.

 

Post Nr. 2

  1. Antrag von Gemeinderätinnen Hannes Taborsky und Mag.a Caroline Hungerländer betreffend „Überprüfung von Fördernehmern der Stadt Wien hinsichtlich der Verbreitung extremistischer Inhalte“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Die Förderrichtlinien der Stadt verbieten die Förderung von Vereinen und Veranstaltungen mit extremistischen Inhalten. Tatsächlich wird es in Zukunft notwendig sein, da mehr Augenmerk darauf zu legen, zB indem man die Zusammenarbeit mit dem  „DeradikalisierungsNetzwerk“(link)  verstärkt. Der Inhalt des Antrags der ÖVP war aber so vor- und diffamierend formuliert, dass wir als Grüne ihn nicht mittragen wollen und können.

Post Nr. 3

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Wiener Altstadterhaltungsfonds gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.600.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe des vom Beirat des Wiener Altstadterhaltungsfonds beschlossenen Betrages abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von                  EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderung an den Verein zur Förderung der Stadtbenutzung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 960.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 480.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 480.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an den Verein für Integrative Lebensgestaltung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 290.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 145.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 145.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

 

Post Nr. 7

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

1) Der Umbenennung und Umwandlung der KÖR-GmbH auf die KRW Kulturraum Wien GmbH wird zugestimmt. Diese soll insbesondere als Trägergesellschaft für das Kinderkulturhaus Floridsdorf entsprechend dem Grundsatzbeschluss dienen. Der Magistrat wird ermächtigt alle erforderlichen Schritte zu setzen.

2) Die MA 7 wird ermächtigt, der KRW Kultur Raum Wien GmbH den Auftrag zu erteilen, einen Mietvertrag mit der ARWAG, sowie Untermietverträge mit den künftigen Nutzer*innen Zoom und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf abzuschließen.

3) Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür | GRÜ dagegen

Wie in der Einleitung ausgeführt ist leider aus den Unterlagen nicht ersichtlich, wie und ob das neue Kinderkulturhaus in Zukunft in den bestehenden Verein Zoom integriert werden soll. Da sind uns zu viele Rahmenbedingungen ungeklärt für eine Zustimmung. Besonders, da nach wie vor bei GmbHs das Interpellationsrecht eingeschränkt ist. Es gab in der Vergangenheit schon zu viele Bauprojekte mit undurchsichtigen Kostensteigerungen und verschwundenen Verantwortlichen in der Stadt.

Post Nr. 10

  1. A) Für die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 25.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 4692, Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 25.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Förderung an die Choreographic Platform Austria für die Jahrestätigkeit in der Höhe von               EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für das Projekt „Living Positions“ in der Höhe von EUR 85.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür | ÖVP dagegen

Post Nr. 13

Die Förderung an exil – verein zur förderung ganzheitlicher weiterbildung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Die Förderung an die schule für dichtung in wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von                          EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die kidlit medien GmbH Wien für das Kinderliteraturfestival Wien in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 700.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Die Förderung an danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 18

Die Förderung an IM PULS – TANZ für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 19

Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                EUR 3.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.850.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.850.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 20

Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die VIENNA DESIGN WEEK in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 und auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 21

Die Förderung an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 890.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 445.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 445.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an das Filmarchiv Austria für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 250.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 250.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 480.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Austrian Fashion Association für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 310.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 310.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 135.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Vienna Film Commission GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschüsse an verschiedene Vereinigungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.000.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 200.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 630.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 630.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

 

Post Nr. 31

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk für das Vorhaben „Wissens°raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Das Vorhaben der Restaurierung und statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

 

kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ du NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent november 23

Wenn zwei vom Gleichen reden, müssen sie nicht unbedingt das gleiche meinen – weiß das Sprichwort.
So oder so ähnlich muss es wohl zugegangen sein, bei der Erarbeitung der Novellierung des Wiener Museumsgesetzes. Während die MA7 erklärt das Gesetz über Monate in Absprache mit allen Stakeholdern erstellt zu haben, landet Tage nach dem Kultur-Ausschuss eine Stellungnahme der ARGE Wiener Bezirksmuseen in meiner Mailbox. Die stellt die Einbeziehung ganz anders da: Es hätte Gespräche gegeben. Dabei wäre es aber um eine neue „Vereinbarung“ zwischen der Stadt Wien und den Museen gegangen. Verhandlungsgegenstand waren unter anderem die Objekte und Artefakte, die sich derzeit in Obhut der Bezirksmuseen befinden. Die ARGE wäre nie informiert worden, dass es eigentlich um eine Novellierung im Museumsgesetz geht. Sie fühlen sich vor den Kopf gestoßen, weil nicht klar ausgedruckt worden war, dass sie mit der Novellierung ihre Unabhängigkeit verlieren sollen und stattdessen im Wien Museum aufgehen.

Zitat aus der Stellungnahme der ARGE Wiener Bezirksmuseen:
„Wir führen derzeit gute Gespräche mit der Stabstelle Bezirksmuseen im Wien Museum, der Abschluss eines Memorandums of Understanding steht unmittelbar bevor. Auf Anregung aus dem Büro der Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler Anfang Oktober 2023 haben wir die Punkte Inventarisierung und Eigentumsverhältnisse aus den Verhandlungen ausgeklammert, um sie erst danach zu besprechen und eine Lösung in beiderseitigem Einvernehmen zu finden.
Genau jene beiden Punkte finden sich jetzt aber im Initiativantrag betreffend eine Novellierung des Wiener Museumsgesetzes und sollen damit ohne jegliche Einbeziehung der ARGE rechtlich bindend beschlossen werden.“

Weiters wird im neuen Museumsgesetz das bisherige Kuratorium durch einen Aufsichtsrat ersetzt. Die Vertreter:innen werden von verschiedenen Organen der Stadtverwaltung (amtsführender Stadtrat für Kultur, Kulturamt, Finanzverwaltung, Magistratsdirektion, Betriebsrat und Personalvertretung) genannt. Bisher mussten diese Stellen jeweils der Landesregierung einen DREIERVORASCHLAG vorlegen. Dieser Passus wurde nun aus dem novellierten Gesetz gestrichen.  (vgl. §13 des geltenden Wr. Museumsgesetzes )
Die zwei externen Wissenschaftler, die früher Teil des Kuratoriums waren, wurden im neuen Gesetz gestrichen.

Auch die Vergütung des neuen Aufsichtsrates wird intransparenter.  Das Kuratorium im alten Gesetz wurde nach dem Beamten Gehaltsschema vergütet, der Aufsichtsrat in der Novellierung soll aber im Einvernehmen der zust. Stadträtin mit der Finanzverwaltung der Stadt Wien vergütet werden. Details dazu wurden im Ausschuss nicht benannt, es werde „nach Marktlage“ bezahlt werden.

Insgesamt bleiben für uns zu viele Fragen bezüglich Transparenz und den Bestellvorgängen offen, ebenso wie welche Rolle und welche Aufgaben die ARGE Wr. Bezirksmuseen im Verhältnis zum Wien Museum in Zukunft haben soll. Daher haben wir die Gesetzesnovellierung abgelehnt.

 

Was haben wir noch erfahren: im Otto Wagner Areal wird ein Atelierhaus für bildende Künstler:innen entstehen. Das ist prinzipiell fein. Zwei bittere Beigeschmack sind dabei zu schlucken: wir haben noch nichts darüber erfahren nach welchen Kriterien  die Räume vergeben werden sollen?

(c)David Bohmann

Und nach wie vor ist die öffentliche Anbindung ans Otto Wagner Areal verbesserungsfähig. Wenn dort mit weiteren öffentlichen Einrichtungen wie dem DÖW eine attraktiver Kulturcluster entstehen soll, muss unbedingt in einen Ausbau der Öffis investiert werden: sowohl was die Frequenz untertags betrifft als auch besonders in der Nacht.

Das Nachschießen von Förderung an das Theater am Werk wurde nicht zuletzt notwendig, weil der Ausschreibungsvorgang und dann auch die Neu-Bestellung der Leitung nur recht rumpelig funktionierte.
Es gibt bis heute kein konsequentes und transparentes Bestellprozedere und schon gar nicht ein strukturiertes Übergabe Procedere für die Theaterhäuser der Stadt Wien.  Daran sollte die Stadt dringend arbeiten, um zukünftig solche ungeplanten Mehrkosten zu vermeiden.

Anbei die Akten im Einzelnen:

Post Nr. 1

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Caroline Hungerländer betreffend „die Benennung einer Verkehrsfläche nach Papst Johannes Paul II“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür| GRÜ dagegen
Beantwortung: einstimmig dafür

 

Post Nr. 2

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend „Wissenschaftsoffensive im Kampf gegen Antisemitismus“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.
    Antrag: SPÖ/NEOS dagegen | ÖVP, GRÜ, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Initiativantrag von Abg. Dr. Gerhard Schmid, Abg. Mag. Dr. Ewa Samel, Abg. Jörg Neumayer, MA, Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch und Abg. Thomas Weber betreffend „eine Novellierung des Wiener Museumsgesetzes“.
SPÖ/NEOS, FPÖ dafür
ÖVP, GRÜ dagegen

 

Post Nr. 4

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den dritten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.09.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Förderung an den Verein Wien Wissen – Verein zur Förderung von Bildungs- und Wissenschaftskommunikation im Großraum Wien für den Wiener Ball der Wissenschaften 2024 in der Höhe von insgesamt EUR 55.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

1)Die Errichtung des ATELIERHAUS WIEN am Standort Otto-Wagner-Areal, Pavillon 18, Wien Penzing, wird befürwortet.

2)Die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, die Stadt Wien Kunst GmbH mit dem Mietvertragsabschluss für den Pavillon 18 zu beauftragen.

3)Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Für die Förderung an die Kulturzentren „Kabelwerk“ GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt, die mittels Minderauszahlungen zu decken ist.

Die Förderung an die Kulturzentren „Kabelwerk“ GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.350.000 um EUR 300.000 auf sohin insgesamt EUR 1.650.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 8

Für die Förderung an das Architekturzentrum Wien für bauliche Adaptierungen im Sammlungsdepot und Research Center wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 215.000 genehmigt.

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für bauliche Adaptierungen im Sammlungsdepot und Research Center in der Höhe von insgesamt EUR 430.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 mit EUR 215.000 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

kulturausschuss.transparent oktober 23

Man merkt das Jahr neigt sich dem Ende zu … die Ansuchen werden weniger.
Diesmal ganz vorne: eine Spezialförderungen in der Höhe von 250.000€ für Veranstaltungen rund um den 150. Geburtstag von Arnold Schönberg und – wie so oft leider im Nachtrag – eine Erhöhung der Förderung des Theaters der Jugend um 200.000 € um die gestiegenen Energie- und Personalkosten abzudecken.
Und die Arena soll nun einen städtischen Zuschuss von knapp 600.000€ bekommen, damit die Nachbarn ruhiger schlafen können. Der Bass muss gedämmt werden.
Geplant wären Sanierungen der Gebäude und der Musikanlagen schon vor fast einem Jahrzehnt gewesen …. Aber statt eines langfristigen Konzepts wie das Kulturzentrum ARENA weiterentwickelt werden kann, gibt es jetzt nur eine Geldspritze, um eine Schließung per Gesetz abzuwenden.  
Weitere Konflikte um den Lärm sind absehbar ….

Ansonsten wurden die 1- und 2-Jahres Förderung für freie Theatervereine vergeben und wir diskutierten noch neue Straßenbenennungen …

Aber der Reihe nach:
zuerst zu
Arnold Schönberg, der heute als einer der wichtigsten Komponisten des 20.Jahrhunderts gilt, wurde von den Nazis als „entarteter“ Künstler tituliert und emigrierte mit fast 60 Jahren 1933 in die USA. Erst Ende der 90er Jahre kam sein Nachlass nach Österreich. Im Arnold Schönberg Center steht es seither der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung.

Zmigrod Joseph, Weiss Adolph, Rufer Josef, Goehr Walter, Schmid Erich, Schönberg Arnold, Gronostay Walter, Gerhard Roberto, Berlin, Mai 1926

Spät aber doch werden (erst) jetzt im Oktober 2023 umfassende Mittel beantragt, um den Komponisten 2024 zu feiern und seine Musik und seine Musiktheorie heutigen Generationen zu vermitteln. Wir unterstützen die Idee für dieses Gedenken vorhandene Strukturen zu nutzen, statt für ein einmaliges Festival eine komplett neue Institution aufzubauen. Es wird Kooperationen mit vielen Kulturinstitutionen und Schulen in Wien geben.  Deshalb haben wir trotz der schwer nachvollziehnbaren Kurzfristigkeit zugestimmt.

 

Das bringt mich zum Theater der Jugend: Eigentlich, eigentlich könnte das „Theater der Jugend“ die Institution der Stadt sein, die Theater niederschwellig für alle Kinder dieser Stadt erfahrbar macht. De facto funktioniert das mittlerweile schon mehrerer Jahrzehnte alte Konzept nicht mehr so gut. Statt alle Kinder dieser Stadt, kommen nur die Kinder in den Genuss des Theater der Jugend, deren Eltern, das auch schon wichtig finden. In Einzelfällen gibt es auch engagierte Lehrpersonen, die mit ihrer Klasse ins Theater kommen. Ein ideales Theater der Jugend – das von der Stadt finanziert wird – sollte auch allen Kindern der Stadt zu Gute kommen. Dazu müsste die aktuelle Struktur komplett auf den Kopf gestellt werden: das Abrechnungssystem, die Stückauswahl, die Vorbereitung bzw. pädagogische Begleitung …. Es gibt viel zu tun. Der Erhöhung um anstehende Personalkosten zu decken, haben wir trotzdem zugestimmt. Für ein eigenständiges, partizipatives , spannendes Theater der Jugend ist aber noch viel Luft nach oben.

 

Die ARENA, oder wie sich die Stadt einen Konfliktherd schafft. Wir finden uns in einer klassischen Gentrifizierungsgeschichte. Der einst von Jungen besetzte Schlachthof ist mittlerweile zu einem der größten alternativen Kulturzentren in Wien geworden. Seit den 70ern finden hier Konzerte im Freien und in den zT. renovierungsbedürftigen Hallen statt. Es gab ein Sanierungskonzept, allerdings wurden bis heute nur 2 von 4 Schritten umgesetzt.

Rundherum war jahrzehntelang Industriezone – Ideal um Lärm zu machen und bis spät in die Nacht zu feiern. UND DANN, dann begann die Stadt das Gelände rundherum neu zu widmen und zu verkaufen. Es wurden Wohntürme gebaut. Der erwartbare Konflikt ließ nicht lange auf sich warten: Trotz mehrfach schallgedämmter Fenster, beschwerten sich Nachbar_innen, es wäre zu laut … die Bässe würden sie nicht schlafen lassen. Der Fehler liegt nach unserer Meinung weniger am Kulturzentrum, dass da schon seit Jahrzehnten besteht – vielmehr bei den Bauträger_innen, die ihre Mieter_innen bzw Wohnungseigentümer_innen offensichtlich nicht über den genauen Standort ihres Objekts aufgeklärt haben. Oder bei der Stadt, die den Bauträgern womöglich mehr Ruhe versprochen hat, als tatsächlich möglich ist. Nach einigen Anzeigen kalmiert die Stadt nun indem sie an die 600.000 Euro locker macht. Die sollen die neue Anlage, mit spezifisch gedämmten Bässen, finanzieren. Warum aber, warum werden hier wieder Kosten für privates Glück auf die Öffentlichkeit abgewälzt?

Das hier ist ein Planungsfehler. – Es hätte mehr Abstand zum Kulturzentrum gebraucht. Jetzt kann man nur Löcher stopfen im Wissen, dass früher oder später der Konflikt um den Lärm an anderer Stelle wieder losbricht.

 

Und dann die Straßennamen:

Es ist ein ewiger Kampf. Straßennamen prägen unsere kollektive Erinnerung, daher wollen viele darauf Einfluss nehmen, wer wann aus welchem Grund erinnert wird. Die Statistik beweist, dass derzeit ein großes Missverhältnis besteht, zwischen erinnerter großer Töchter und erinnerter großer Söhne. Nur 11% der Frauen gewidmetStraßennamen Wiens sind (wir haben schon in vielen Aktionen darauf hingewisen), erfuhren wir kürzlich aus einer Anfrage.
Vor diesem Hintergrund hatte sich die rot-grüne Koalition schon 2015 darauf geeinigt in Zukunft bei Neu-Benennungen Frauen einen den Vorzug zu geben (auf Betreiben der Grünen). Außerdem haben wir in Anbetracht der wenigen Neu-Benennungen im Verhältnis zu den vielen lokal Politikern festgehalten, das in Zukunft keine Straßen mehr Lokalpolitiker_innen gewidmet werden sollen.

Und siehe da kaum sind die Grünen nicht mehr in der Regierung werden solche Grundsätze vergessen: Der 5. Bezirk wünscht sich einen Heinz-Jerabeck-Platz, einst Klubobmann der SPÖ. Die Grünen in Margareten haben dagegen gestimmt, ich auch. Der Platz wird dennoch kommen, weil die Mehrheiten so sind.

Und hier zum Nachlesen der Akten im Einzelnen.

Post Nr. 1

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für “Arnold Schönberg 150“ wird mit einer Erhöhung der bereits genehmigten Beträge  in der Höhe von ursprünglich insgesamt EUR 1.040.000 um EUR 250.000 auf sohin insgesamt EUR 1.290.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

 

Post Nr. 2

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 1.900.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Art*Act Kunstverein 130.000 130.000
2 DARUM. Darstellende Kunst und Musik 120.000 120.000
3 das. bernhard. ensemble 100.000 100.000
4 Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen   90.000   90.000
5 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 110.000 110.000
6 Verein für modernes Tanztheater 120.000 120.000
7 VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH   90.000   90.000
8 VRUM Kunst- & Kulturverein 100.000 100.000
9 Wiener Tanz und Kunstbewegung   90.000   90.000
Summe 950.000 950.000

Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit und für die Durchführung von Großprojekten in der Höhe von insgesamt EUR 1.050.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt, getrennte Abstimmung:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Archipelago – Verein für performative Künste 150.000
2 boîte de production – Verein für zeitgenössischen Tanz und zeitgenössische Installationen (Großprojekt) 70.000

 

3 KASAL – Verein für Performance und bildende Kunst 50.000
4 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 100.000

 

5 Kunstverein Argo 80.000
6 Nesterval. Verein zur Förderung immersiven Theaters (Großprojekt) 100.000
8 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 100.000
9 TheaterArche 100.000
11 Wiener Taschenoper 110.000
Summe 1.050.000

Für die Bedeckung ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2024 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Extra abgestimmt: 

7 Olympionik*innen – Verein zur Förderung von interdisziplinärer Performance Kunst, kurz: Olympionik*innen (Großprojekt) 70.000

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

10 Theaterverein Wiener Klassenzimmertheater 120.000

SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 4

Das Vorhaben „Depoteinrichtung Sofie-Lazarsfeld-Gasse 18 und Absiedelung der Bestände aus dem Rathaus“ mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 420.000 wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt EUR 270.000 ist auf der Haushaltsstelle 1/0264/042 in Höhe von EUR 250.000, auf der Haushaltsstelle 1/0264/400 in Höhe von EUR 18.000 und auf der Haushaltsstelle 1/0264/459 in Höhe von EUR 2.000 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der Magistratsabteilung 9 auf der Haushaltsstelle 1/0264/621 in Höhe von EUR 150.000 im Rahmen des Globalbudgets im Folgejahr 2024 Vorsorge zu treffen.
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 5

  1. Für die Förderung an Forum Wien – ARENA, Verein zur Förderung und Verwirklichung von Kultur-, Jugend- und Kommunikationszentren für die Anschaffung einer neuen Tonanlage wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 595.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 595.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Forum Wien – ARENA, Verein zur Förderung und Verwirklichung von Kultur-, Jugend- und Kommunikationszentren für die Anschaffung einer neuen Tonanlage in der Höhe von EUR 595.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 06909) in 1050 Wien, im Bereich Margaretenstraße, Bräuhausgasse und Johannagasse, wird nach Heinz Jerabek (Heinz Jerabek; geb.   11. März 1936, gest. 15. Jänner 2016; Bezirkspolitiker. Er setzte sich insbesondere für die Schaffung von mehr Grünflächen im Bezirk ein.) in „Heinz-Jerabek-Platz“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20542) in 1070 Wien, im Bereich Urban-Loritz-Platz, wird nach Mizzi Langer-Kauba (Mizzi Langer-Kauba; geb. 12.09.1872 in Wien, gest. 5.11.1955 in Wien; Unternehmerin, Alpinistin) in „Mizzi-Langer-Kauba-Park“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 8

Die Parkanlage (SCD 20105) in 1140 und 1160 Wien, im Bereich zwischen Sanatoriumstraße, Baumgartner Höhe, Käthe-Jonas-Weg, Reichmanngasse, Demuthgasse und Raimannstraße, wird nach Elfriede Stumpf (Elfriede (Friedl) Stumpf; geb. Kern; geb. 11. Mai 1921 in Wien, gest. 14. Mai 2017 in Wien; Malerin, Graphikerin, Designerin) in „Elfriede-Stumpf-Park“ benannt.
einstimmig dafür 

Post Nr. 9

Die Parkanlage (SCD 20711) in 1140 Wien, im Bereich zwischen Heinrich-Collin-Straße und Ameisbachzeile vor dem Hanusch-Krankenhaus, wird nach Klara Weingarten (Univ. Prof. Dr. med. Klara Weingarten, geb. Kuttner; geb. 12. September 1909 in Budapest, gest. 12. Juli 1973 in Wien; Neurologin) in „Klara-Weingarten-Park“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 10

Die Parkanlage (SCD 20581) in 1210 Wien, im Bereich Aderklaaer Straße und Sebaldgasse vor dem Schulgebäude der kooperativen Mittelschule Leopoldau, wird nach Fritz Jöchlinger (Oberschulrat Friedrich Jöchlinger; geb. 18. Juni 1927 in Wien, gest. 11. März 2013 in Wien; Lehrer) in „Fritz-Jöchlinger-Park“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Verkehrsfläche (SCD 05740) in 1220 Wien, zwischen Attemsgasse und Donaufelder Straße, wird nach Akira Kurosawa (Akira Kurosawa; 23. März 1910 Omori (Japan) bis 6. September 1998 Setagaya (Japan); Filmregisseur, Drehbuchautor, Filmproduzent) in „Akira-Kurosawa-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Anna-Müller-Straße in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 05205) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, nach Anna Müller (Anna Müller; geb. 24. Juli 1880, gest. 9. Juni 1968; Gärtnereibesitzerin, Widerstandskämpferin, Trägerin der Auszeichnung „Gerechte unter den Völkern“) in „Anna-Müller-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 13

Die Volks- und Mittelschule (SCD 23014) in 1220 Wien, Langobardenstraße 135, wird nach Antonia Bruha (Antonia Bruha, geb. Spath; geb. 1. März 1915 in Wien, gest. 27. Dezember 2006 in Wien; Widerstandskämpferin, Autorin) in „Antonia-Bruha-Schule“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 14

Die Parkanlage (SCD 21985) in 1220 Wien, im Bereich Adelheid-Popp-Gasse und Georg-Kreisler-Weg, wird nach Anton Stummer (KommR Anton Stummer; geb. 22. März 1940 in Wien, gest. 21. Jänner 2021 in Wien; Unternehmer, Lokalpolitiker, Interessenvertreter) in „Anton-Stummer-Park“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 03425) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Jina Masha Amini (Jina Mahsa Amini; geb. 21. September 1999 in Sappez (Iran), gest. 16. September 2022 in Teheran (Iran); Studentin) in „Jina-Masha-Amini-Allee“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 16

Der Fuß- und Radwegsteg (SCD 10737) in 1220 Wien, unter der Kagraner Brücke entlang der Alten Donau, wird in „Kagraner Steg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Die Verkehrsfläche (SCD 07015) in 1220 Wien, im Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Maria Gutmann (Maria Gutmann, verehel. Horch, im amerikanischen Exil nannte sie sich Maria Hershman; geb. 11. Juni 1889 in Graz, gest. 19. Februar 1963 in Zürich; Schauspielerin, Regisseurin, Literaturagentin) in „Maria-Gutmann-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 18

Die Verkehrsfläche (SCD 06236) in 1220 Wien, von der Maria-Potesil-Gasse bis zum Anna-Müller-Weg, wird als Verlängerung der Maria-Potesil-Gasse in „Maria-Potesil-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 12823) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Karin Deckert (Karin Deckert war bei der vor allem von Blinden ausgeübten Sportart „Torball“ international erfolgreich. Bei der Torball-WM in Kreuzlingen 2001 konnte sie mit ihrer Mannschaft eine Silbermedaille und bei der Torball-WM in Buenos Aires 2004 eine Bronzemedaille erringen. 2004 wurde sie mit dem Silbernen Ehrenzeichen der Republik Österreich ausgezeichnet.) in „Karin-Deckert-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Verkehrsfläche (SCD 09050) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Rudolf Valenta (Rudolf Valenta; geb. 24. März 1921, gest. 15. Juli 2001; Radsportprofi, mehrfacher österreichischer Meister) in „Rudi-Valenta-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 21

Die Verkehrsfläche (SCD 05904) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Willi Hohm (Willi Hohm; geb. 8. November 1923, gest. 6. November 2009; Behindertensportler, Sportfunktionär) in „Willi-Hohm-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 22

Die Förderung an das Theater der Jugend für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 17.100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

kulturausschuss.transparent september 23

Der erste Kultur-Ausschuss nach dem Sommer enthielt neben jährlich wiederkehrenden Akten auch Anfragen zur Erinnerungskultur und große Nachzahlungen für Volkstheater und Josefstadt.

Der Preisdruck ist groß. Die aktuellen Teuerungen stellen auch Kulturbetriebe vor große Herausforderungen. Kleine wie auch große Kulturinstitutionen bemühen sich mittels Energieeffizienz langfristig Kosten zu sparen. Dafür braucht es aber erstmal Investitionen, die nur aus dem laufenden Betrieb ohne Unterstützung nicht zu stemmen sein dürften.

Der Budgettopf der Stadt Wien für solche Investitionszuschüsse aus dem Kulturbudget ist übersichtlich: 4,8 Mio. ist der insgesamt – davon bekamen die Vereinigten Bühnen im vergangen Jahr 2022 4,2 Mio. Alle anderen Kleineren wurden mit zwischen 9.000€ und 200.000 € gefördert. Das ist angesichts der erneuten Aufstockung der VBW für die aktuellen Renovierungen um weitere 20 Mio. im vergangenen Gemeinderat (allerdings nicht aus dem Kulturbudget) brisant.

Auch die 2,4 Mio. zusätzlich für die Abgeltung von Teuerungen fürs Volkstheater lassen aufhorchen – das ist ein großer Brocken!

Die Stadträtin erklärte dazu, dass sich Volkstheater (und das Theater in der Josefstadt) nach wie vor in einem Sanierungsplan befinden: baulich, aber auch strukturell.

Insgesamt ringt die Stadträtin noch damit, wie ein Volkstheater, das gerade von Kay Voges neu aufgestellt wird, nach seinem Abgang aussehen könnte. Sinnvoll wäre es wohl das Volkstheater nicht als Insel zu betrachten, sondern in einer Kulturstrategie ein gemeinsames Konzept für alle großen Theaterhäuser in Wien zu entwickeln. Das gebe die Chance ein vielstimmiges Angebot zu schaffen, ohne dass sich die Häuser gegenseitig Publikum abspenstig machen.

Denn: Mit einem umfassenden Konzept könnte man sowohl die Publikumsentwicklung als auch Nachwuchsarbeit wienweit gemeinsam stemmen. Im Sinne einer Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb wären in so einer umfassenden Kulturstrategie mehr holistische Sichtweisen gefragt. Sparten- und häuserübergreifend mit dem Ziel gute Rahmenbedingungen für einen lebendigen kreativen Austausch und gegenseitige Inspiration zu schaffen. Partizipativ statt von oben herab.

Derzeit scheint so ein großer Wurf eher in weiter Ferne.

Nochmal zu den 2,4, Mio fürs Volkstheater:
Gemeinsam mit dem Bund soll nun auch fair pay und die Ökologisierung in Volkstheater und Theater in der Josefstadt verbessert werden. Das gilt für das #Volkstheater und das Theater in der #Josefstadt, weil beide Häuser sowohl vom Bund, als auch vom Land Wien finanziert werden. Auch die Aufsichtsräte sind in beiden Häusern – abgesehen von unterschiedlichen Konstruktionen – von Bund und Wien besetzt.
Tatsächlich war das Publikuminteresse mit Corona und danach eher schütter. Inzwischen kommen Zuschauende langsam zurück in die Institutionen – wir halten beim Volkstheater bei einer Auslastung von ca. 47% (laut Jörg Neumayer im Gemeinderat im September 23).
Das BMKÖS hat eine Studie zum Publikumsverhalten Anfang 2023 durchgeführt, um Veränderungen im Besuchsverhalten und Wünsche des Publikums zu analysieren.
Mit September 23 wurde zusätzlich eine großangelegte Studie zu Rahmenbedingungen, unter denen in Kunst und Kultur gearbeitet wird gestartet. Untersucht wird die Verteilung der Fördermittel, der Preise und Stipendien, der Organisationshierarchie und der Bezahlung für Männer und Frauen im Kunstbetrieben.

Beide Studien sollen helfen der ins Schlittern geratenen Kulturszene und ihren Institutionen sinnvolle Hilfe anzubieten, aber natürlich auch veränderte Ansprüche der Besucher:innen herauszuarbeiten.

Welche Ideen Veronica Kaup-Hasler für die Rolle des „bürgerlichen“ Volkstheater in Wien für die Ära nach Voges hat, dazu hat sie sich im Ausschuss noch nicht geäußert.
Vorerst ist klar, dass die Nachbesetzung diesmal von Wien und Bund gemeinsam bestritten werden wird: der Ausschreibungstext soll gemeinsam aufgesetzt werden. Und die Volkstheater Stiftung wird über die Nachfolge in einer Jury zusammen mit politischen Vertreter:innen voraussichtlich im Jänner oder Februar 2024 entscheiden.

Weitere Details finden sich bei den einzeln Akten:

 

Post Nr. 1

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner, GR Peter L. Eppinger und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend „Denkmal für Roma und Sinti in Wien“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag und Beantwortung einstimmig dafür

Interessant warum die ÖVP den Antrag zum Roma Denkmal gestellt hat. Im Grunde wartet die Roma Community seit Monaten auf eine Antwort der Burghauptmanschaft, ob in der Grünfläche am Schmerlingplatz ein Romadenkmal errichtet werden darf oder nicht. Es gab auch schon vor Ort Begehungen. Wenn also wo blockiert wird, dann am ehesten von ÖVP-Seite… Was man aus der Anfragebeantwortung aber auch lesen kann, ist das auch das rote Wien kein gesteigertes Interesse an einem Gedenkort für Roma und Sinti hat. Sonst würde sich die Stadt mehr dafür einsetzen.

 

Post Nr. 2

  1. Antrag von GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Zusatztafel für Che Guevara Denkmal im Donaupark“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS & GRÜ dagegen, ÖVP & FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜNE & FPÖ dafür; ÖVP dagegen

 

Post Nr. 4

  1. Antrag von GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Zusatztafel für den Karl-Marx-Hof“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: ÖVP & FPÖ dafür; SPÖ/NEOS & GRÜNE dagegen
    Beantwortung: SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

2008 wurde das Denkmal in Donaustadt eingeweiht. Überall die Jahre hat die ÖVP keine Meinung dazu geäußert. Im Zuge der aktuellen Diskussionen um Erinnerungskultur und die immer größer werdende Forderung an die Stadt, doch die Schattenseiten der österreichischen bzw. Wiener Geschichte auch zu beleuchten, zeigt sich die ÖVP von ihrer anti-intellektuellen Seite. Statt wie in anderen europäischen Ländern historische Geschehnis im Lichte heutigen Wissenstands zu analysieren und neu zu bewerten, entscheidet sich die ÖVP für Revanchismus. „Wenn ihr findet, LUEGER sei Antisemit gewesen, sagen wir euch auch Che Guevara hatte kritische Seiten. Und Karl Marx erst!“ Die ÖVP übersieht hier, dass Che Guevara in Wien wenig gestaltet hat. Die verhetzenden Reden Karl Luegers hingegen führten hier vor Ort in Wien zu Ausschreitungen und Quälen von Juden. Das ist ein Unterschied! Tun sie nicht so, als verstünden Sie das nicht, liebe Kolleg:innen der ÖVP! (der Text ist für Post 2 und Post 4, daher wird hier kurz umgereiht)

 

Post Nr. 3

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Gedenktafel in der Albertgasse 35“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS dagegen, ÖVP, GRÜNE & FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür; ÖVP & FPÖ dagegen

Es ist völlig unverständlich, warum dieser Antrag an die Stadt geht. Gedenktafeln an privaten Häusern müssen von den jeweiligen Hausbesitzer:innen akzeptiert werden, und es braucht einen Verein oder eine Initiative, die bereit ist sich langfristig um die neue Tafel zu kümmern. Sollte die ÖVP tatsächlich eine Tafel dort wünschen, müsste sie sich nur mit dem Hausbesitzer dazu austauschen. Inhaltlich spricht nichts gegen eine Tafel, deshalb haben wir dem ÖVP Antrag zugestimmt.

 

Post Nr. 5

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Darstellende Kunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Zwar ist die hier veranschlagte Summe um 200.000€ geringer als vergangenes Jahr, es wurde uns aber versichert, dass es sich nur um die erste Rate handelt. Der Rest soll also im Laufe des kommenden Jahres ergänzt werden. Wir hoffen, dass es stimmt, und stimmen dem Antrag zu.

 

Post Nr. 6

Die Förderung an den Wiener Bühnenverein für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des Wiener Theaterpreises (Nestroypreis) in der Höhe von   EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

  

Post Nr. 7

Die Förderung an die Schauspielhaus Wien GmbH für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Höhe von max. EUR 129.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Das Schaupielhaus hat – wie viele andere länger bestehende Institutionen in Gründerzeit Gebäuden – dringenden Sanierungsbedarf, um die Energiekosten zu reduzieren und Sicherheitsstandards zu erfüllen. Dafür gibt es im Kulturbudget einen kleinen Topf für Infrastrukturmaßnahmen. Im heurigen Jahr hat das Schauspielhaus schon 158.000€ für eine neue Brandschutzanlage bekommen. Für weitere Klimaschutzmaßnahmen (LED, Heizung und Lüftungsanlage etc.) hat der Bund einen großen Teil (166.570 €) finanziert, der hier abgestimmte Betrag ergänzt das noch immer bestehende Delta.

 

Post Nr. 8

Für die Förderung an die „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit wird, eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 618.000 genehmigt.

Die Förderung an die „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H.  für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 36.600.000, darin eingeschlossen die Erhöhung des für das Finanzjahr 2023 bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 9.800.000 um EUR 2.400.000 auf sohin insgesamt EUR 12.200.000, wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

Das Volkstheater braucht viel Finanzierung – so viel steht fest. Das Volkstheater wurde heuer ausgezeichnet, aber es ist noch Luft nach oben bei der Auslastung. Die Stadträtin erklärt, dass wir uns nach wie vor in einem Sanierungsplan für Volkstheater (und für das Theater in der Josefstadt) befinden: baulich, aber auch strukturell.
Es wurden die Gremien neugestaltet und auch die Kollektivverträge, den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst (das betrifft hauptsächlich das Theater in der Josefstadt).

Gemeinsam mit dem Bund soll nun auch fair pay und Ökologisierung umgesetzt werden. Zur Nachbesetzung für den 2025 scheidenden Kay Voges: die Stiftung wird darüber in einer Jury zusammen mit politischen Vertreter:innen voraussichtlich im Jänner oder Februar 2024 entscheiden. Auch der Ausschreibungstext soll gemeinsam aufgesetzt werden.

 

Post Nr. 9

Für die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.600.000 genehmigt.

Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 34.100.000, darin eingeschlossen die Erhöhung des für das Finanzjahr 2023 bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 9.500.000 um EUR 1.600.000 auf sohin insgesamt EUR 11.100.000, wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 11.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP & GRÜNE dafür, FPÖ dagegen

Wie schon beim Volkstheater angesprochen: auch das Theater in der Josefstadt wird von Land und Bund anteilig finanziert. Es gibt klare Zielsetzungen Richtung fair pay, Ökologie und mehr Lehrlinge und Verbesserungen im Berichtswesen.

Post Nr. 10

Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 11

Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für das Center Management in der Höhe von EUR 34.642,58 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

AZ 1021999-2023-GKU;

Gemäß §13. (7) 6. des Wiener Museumsgesetztes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen. Beiliegend wird der Bericht zum Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnisnahme übermittelt.

(Weiter an: Landesregierung und Landtag)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an den Verein Wiener Institut für Kultur- und Zeitgeschichte für das Projekt „Wiener Moderne vor 1900 und in der Gegenwart“ in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2023 bis 30.06.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages in der Höhe von ursprünglich EUR 1.446.000 und der bereits genehmigten Erhöhung des Rahmenbetrages in der Höhe von    EUR 150.000 somit insgesamt EUR 1.596.000 um weitere EUR 200.000 auf sohin insgesamt EUR 1.796.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung | Ludwig Boltzmann Institute for Digital History für das Projekt „Vienna Time Machine (VTM): Zeitmaschine Modernes Wien (ZMW) – Film Modul“ in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Für die Förderung an Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2023 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt.

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2023 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages  von ursprünglich EUR 970.000 um EUR 860.000 auf sohin insgesamt EUR 1.830.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

Es ist interessant, dass ausgerechnet die ÖVP gegen die 2. Rate des zugesagten Jahresbudgets für die KÖR ist, wo damit doch unter anderem die kostenintensive Umgestaltung des Luegerdenkmals bezahlt wird. Ich habe den vorliegenden Plan zum Luegerdenkmal schon kritisiert, dennoch halte ich künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum für ein sehr niederschwelliges und daher zu begrüßendes Kulturangebot.

Gerade in letzter Zeit hat das Team vom KÖR neben der wenig geglückten Intervention bei Lueger, einige wirklich spannende diskursive Projekte. Dieses natürliche Outrage über ganz Wien ist unbedingt zu begrüßen.

 

Post Nr. 18

Für den Ankauf der „Sammlung Marcel Faust“ bestehend aus Materialien von und zu Karl Kraus wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 210.000 genehmigt.
Einstimmig dafür

Diese Sammlung wurde jetzt angekauft, weil es eine der letzten Möglichkeiten war derartige Originalmaterialen von Karl Kraus zu erstehen.

 

Post Nr. 19

Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt

Einstimmig dafür

Es müssen 750.000 Bücher in neue Depoträume übersiedelt werden. Die jetzt angekauften Regale sollten ausreichend Stellflächen für die kommende

 

 

kulturausschuss.transparent juni 23 – wo bleibt die Transparenz Frau Stadträtin??

Zuschüsse und Intransparenz, ein altes Problem in Wien

Das Gute am vergangenen Ausschuss waren jedenfalls die Erhöhungen. Nach monatelanger öffentlicher Kritik wurde doch endlich Budget für Zusatzzahlungen zur Kulturförderung im Wiener Budget gefunden. So konnten eine Menge an Institutionen und auch Einzelprojekte eine dringend notwendige Finanzspritze verabreicht werden.
Der schale Beigeschmack dabei: es sieht aus, als wäre das eher eine Einmalzahlung, statt einer grundlegende Budgeterhöhung. Damit fehlt es an Nachhaltigkeit.
Es ist unklar, ob und wie die Kostensteigerungen durch die Inflation im kommenden Jahr abgefangen werden sollen.

Außerdem ist einigermaßen intransparent nach welchen Kriterien die Gelder vergeben wurden:

„Die MA7 hat geprüft, und dann entschieden, wer wieviel braucht – das wurde dann vergeben.“, so die Auskunft im Ausschuss.Unbefriedigend, vor allem für die, die weniger als erhofft, bekommen haben.

Davon ausgehend entspannte sich – wieder einmal – eine Transparenzdebatte:

Was vom Akt darf bzw. muss den Ausschussmitgliedern vorgelegt werden? Wie viele Informationen braucht ein Ausschussmitglied, um die finanzielle Lage einer Institution oder eines Vereins einzuschätzen? Was muss unter Verschluss bleiben, um den Datenschutz zu gewährleisten?

Als gewählte Mandatarin verstehe ich nicht, warum die Bürger:innen dieser Stadt nicht wissen sollen, wie hoch das Gehalt der Geschäftsführer der Vereinigten Bühnen ist, wie viel ein Symphoniker verdient, oder der Direktor des Volkstheaters. Genauso interessant im Sinne des Fairpay wäre es im Vergleich dazu zu sehen, wie viel an Honorar oder Gage sich freie Kulturprojekte oder Mittelbühnen zugestehen (können) .

Würden diese Zahlen transparent gemacht, hätten wir als Ausschussmitglieder eine fundierte Basis, um Budget strukturiert zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen. Am besten entlang demokratisch orientierter Richtlinien die Fairpay und Gendergerechtigkeit!

Aber auch das Festschreiben von Fairpay als Wirkungsziel, Gendergerechtigkeit oder gar Quoten für mehr Diversität in die Förderkriterien der Stadt Wien ist bisher noch nicht gelungen.

Bislang bleibt es bei Willensbekundungen.

Es ist schwierig auszumachen, wer genau hier die Transparenz verweigert: ist es einfach Gewohnheit (war schon immer so), ist es explizit die Stadträtin, ist es der Bürgermeister?

Am wenigsten wahrscheinlich scheint es die Leitung der MA7 selbst zu sein, die diese Regelung aufstellt, da diese ja im Grunde weisungsgebunden ist: würden also Stadträtin oder Bürgermeister wirklich wollen, müsst die MA7 mehr vom Akt einsehbar machen.  

Jedenfalls ist es unbefriedigend. Ich werde das weiter thematisieren.

Inhaltlich aufhören lassen hat unter anderem ein Nebensatz im Ausschuss: Die Vereinbarung mit den Wiener Symphonikern und deren Pensionsregelung soll nicht wie geplant mit 2027 enden, sondern wird vermutlich länger dauern – dh. sie werden weiterhin jährlich 1 Mio. € mehr als die veranschlagten 17 Mio. brauchen, um zugestandene Pensionszahlungen und den Orchesterbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Nachdem diesmal sehr viele Akten und viele Vereine auf der Tagesordnung waren, werde ich die jeweils anhand des einzelnen kommentieren.

 

Post 1- 7 neue Verkehrsflächen Bezeichnungen vulgo Straßennamen. Ab Post 8 starten die EInzelfördreungen!

Post Nr. 1
Die Verkehrsfläche in 1190 Wien, westlich der Muthgasse 29, wird in „Am Carré“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 2
Die Parkanlage  in 1210 Wien, im Bereich Arnoldgasse und Prager Straße, wird in „Kleingartenjubiläumspark“ (Anlass ist das hundertjährige Bestehen der Bezirksorganisation der Kleingärten Floridsdorfs im Jahr 2023.) benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3
Die Parkanlage in 1210 Wien, im Bereich Schlossergasse und Tomaschekstraße, wird nach Vilma von Webenau (Vilma von Webenau; 15. Februar 1875 in Konstantinopel bis  9. Oktober 1953 in Wien; Komponistin) in „Vilma-Webenau-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Elisabeth Maxwald (Elisabeth (Lilli) Maxwald; geb. 21. Juni 1967, gest. 9. Juli 2013; Sportlerin; Weltmeisterin im Dressurreiten, mehrfache Medaillengewinnerin der Paralympics-Spiele in Innsbruck (1988) und Nagano (1998) im alpinen und nordischen Schilauf) in „Elisabeth-Maxwald-Platz“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 05906) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Ernst Wurnig (Ernst Wurnig; geb. 19. Jänner 1950, gest. 7. Dezember 2018 in Wien; Kanzleibediensteter, Sportler; erfolgreicher Teilnehmer an Paralympics, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften; mehrfacher österreichischer Staatsmeister) in „Ernst-Wurnig-Weg“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Otto Bründlmayer (Otto Bründlmayer; geb. 2. April 1927, gest. 10. April 2017 in Wien; Versehrtensportler, mehrfacher Meister im alpinen Schilauf und im Tischtennis, Sportfunktionär) in „Otto-Bründlmayer-Weg“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Rosi Schweizer (Dr. Rosa Schweizer, geb. Kühnel; geb. 24. Juni 1943 in Wien, gest. 25. Jänner 1990; Juristin, Sportlerin; erfolgreiche Teilnehmerin der Paralympics 1960-1984. Mehrfache Europameisterin im Rollstuhl-Tischtennis) in „Rosi-Schweizer-Promenade“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 8
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Einzelförderungen/Gesamtförderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität in der Höhe von insgesamt EUR 150.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 10.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 20.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 20.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 40.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Atelierhof Schlingermarkt 30.000
6 Verein Künstlergruppe DYNAMO 15.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 15.000
  Summe 150.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 2, 3, 4, 6, 7 SPÖ/NEOS, ÖVP GRÜ dafür; FPÖ dagegen
6 einstimmig dafür

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die FPÖ gegen Erhöhungen für sämtliche dezentralen Kultureinrichtungen stimmt. Die Partei, die die Grünen am lautesten als „Verbotspartei“ tituliert, würde selbst am liebsten jede gesellschaftskritische Kulturäußerung verbieten! Oft reichte schon, dass dort AUCH MigrantInnen auftreten dürfen.

 

Post Nr. 9
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 50.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung 10.000
2 IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit 20.000
3 space and place – kulturelle raumgestaltung 10.000
4 Verein für integrative Lebensgestaltung 10.000
  Summe 50.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1,2,4 SPÖ/NEOS, ÖP, GRÜ dafür; FPÖ dagegen
3 einstimmig dafür

Wie auch bei den anderen Posten geht es hier um Unterstützung um Kostenerhöhungen durch die Inflation abzufangen – Ablehnung der FPÖ ist nicht nachvollziehbar.

Post Nr. 10

A Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Musik wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 258.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Musik wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.542.000, um EUR 328.000, auf sohin EUR 1.870.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 11
Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 17.085.000 um EUR 1.108.000 auf sohin insgesamt EUR 18.193.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Wie schon weiter oben hingewiesen: Die Symphoniker  haben angekündigt, dass der ursprüngliche Plan ab 2027 keine weiteren Erhöhungen mehr zu fordern, vermutlich nicht eingehalten werden kann. Stattdessen gehen sie davon aus bis 2029 jährliche Erhöhungen zu benötigen, um Pensionen und Personal entsprechend bestehender Verträge auszahlen zu können. (wegen der Inflation steigen die Kosten). Für uns zeigt sich, dass zugestandene Privilegien jahrzehntelang nachwirken.

Post Nr. 12
Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für das Projekt Furrer 70 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Anlässlich des 70. Geburtstags Beat Furrer veranstaltet das Klangforum ihm zu Ehren eine umfassendes Konzertreihe. Der österr. Schweizerische Komponist war Mitbegründer des Klangforums.

 

Post Nr. 13
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.288.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation 10.000
2 Gesellschaft der Musikfreunde in Wien 127.000
3 Gustav Mahler Jugendorchester 18.000
4 Haus der Musik Museum GmbH 100.000
5 Interessengemeinschaft JAZZ WIEN 11.000
6 Jazz & Musicclub Porgy & Bess 20.000
7 KLANGFORUM WIEN 240.000
8 MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) 32.000
9 Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) 50.000
10 PHACE – Ensemble für neue Musik 40.000
11 Popfest Wien – Verein zur Förderung und Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik 40.000
12 SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur 10.000
13 Theater am Spittelberg-Kulturverein 10.000
14 Wien Modern, Verein für neue Musik 40.000
15 Wiener KammerOrchester 10.000
16 Wiener Konzerthausgesellschaft 500.000
17 Wiener Volksliedwerk 30.000
  Summe 1.288.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 14, 15, 17 einstimmig dafür
2, 7, 16 SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür, ÖVP dagegen
1, 12, 13 SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür, FPÖ dagegen

 

Warum die ÖVP gegen Förderungen für das Konzerthaus, das Klangforum und die Musikfreunde stimmt, und damit gegen klare Orte der Exzellenz- und Hochkultur, hat sie im Ausschuss nicht erklärt – vielleicht erfahren wir es im Gemeinderat.

Bei der FPÖ dagegen zeigt sich das übliche Muster: Orte die Feminismus thematisieren oder Migrant:innen auftreten lassen, werden abgelehnt.

 

Post Nr. 14
A Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven Rücklagen mit EUR 150.000 zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.311.000, um EUR 150.000, auf sohin EUR 1.461.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Curated by 2023: The Neutral in der Höhe von insgesamt EUR 256.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 216.000
2 treat xD GmbH 40.000
  Summe 256.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Für das Jahr 2023 wurde bereits für das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs eine Förderung in der Höhe von EUR 400.000 sowie für die KunstHausWien GmbH eine Förderung in der Höhe von EUR 440.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien kann für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt EUR 460.000 zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 460.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs 100.000
2 KunstHausWien GmbH 360.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Grund für die notwendigen Erhöhungen sind höhere Personal und Energiekosten, Gratis Outrage Projekte und keine bzw. kaum Ticketeinnahmen in den vergangenen Jahren.

 

Post Nr. 17
A Für die Erhöhung des Förderprogramms Literaturveranstaltungen wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Für das Förderprogramm Literaturveranstaltungen wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 550.000, um EUR 80.000, auf sohin EUR 630.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 18
Die Förderung an das WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.550.000 um EUR 550.000 auf sohin insgesamt EUR 2.100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Fraglos sind ÖVP und FPÖ seit Jahrzehnten gegen das autonome, partizipative Kulturzentrum WUK. Auch hier wurden keine Argumente vorgebracht warum. 

 

Post Nr. 19
A Für die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Jahrestätigkeit 2023 wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Zahlungsmittel-reserven zu decken ist.
B Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.200.000, um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 1.700.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Es wird von Seiten der Stadt eine Erhöhung zugestanden, weil die Tanzwochen ein sehr gut besuchtes Festival sind, das das Image der Stadt international prägt.

 

Post Nr. 20
A Für die Förderung an Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven Rücklagen zu decken ist.
B Die Förderung an Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.450.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 1.800.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bislang wurde für Leitungsübergaben bei Theaterhäusern kein zusätzliches Budget veranschlagt. Da aber für eine sinnvolle Übergabe die neue Leitung Monate im Voraus arbeiten muss, um tatsächlich im Herbst mit Programm starten zu können, macht es Sinn diese Programmierarbeit auch zu dotieren. Aus Grüner Sicht ist das eine Maßnahme im Sinne des Fairpay. Evt. muss man für die Zukunft strukturell eine neue Budgetplanung für Leitungsübergaben entwickeln.

Post Nr. 21
A Für die Förderung an Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 600.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 600.000 zu decken ist.

B Die Förderung an die Wiener Festwochen für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 1.000.000 auf sohin insgesamt EUR 11.700.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen


Post Nr. 22
Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 49.900.000 um EUR 3.100.000 auf sohin insgesamt EUR 53.000.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Bei den Vereinigten Bühnen stehen wir vor einem strukturellen Dilemma: Sie stellen ihre Mitarbeiter gemäß Kollektivvertrag an. Wenn die Kollektivverträge durch gewerkschaftliche Verhandlungen erhöht werden, muss auch die Stadt ihre Förderungen erhöhen, um die gesetzlich geforderten Löhne zu begleichen. Meine Kritik richtet sich hier nicht an die vorliegende Erhöhung, sondern an die Einkommensunterschiede innerhalb der VBW: Es gibt nach wie vor Bereiche, wie den Chor, die nicht kollektivvertraglich geschützt sind. Und insgesamt fordern wir, dass die massive Kostenexplosion zukünftig durch Restrukturierungen innerhalb der VBW und durch mehr Sponsoring bzw. Drittmittel entgegen gearbeitet werden muss. Es kann nicht sein, dass ein Mainstreamprodukt, das sich in anderen Städten Gewinne einspielt, in Wien als eine der größten Fördernehmerinnen zu Buche schlägt.  Wir möchten zukünftige Förderzuschläge an klare Finanzierungs- und Einsparungskonzepte binden.

 

Post Nr. 23
Die Förderung an ART PROJEKT Musik/Theater/Tournee Projekte für die Durchführung des Österreichischen Musiktheaterpreises 2023 in der Höhe von EUR 55.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 24
Die Förderung an Versatorium – Verein für Gedichte und Übersetzen für die Jahrestätigkeit 2023 in der Höhe von EUR 30.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der  Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25
A Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 2.486.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Die Förderungen an nachfolgend genannten Förderwerber*innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 3.266.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H. 80.000
2 „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen 20.000
3 Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion 190.000
4 Aktionstheater Wien 10.000
5 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 7.000
6 Arbeitsplatz – Verein zur Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen für Tanz und Performance 3.000
7 Archipelago – Verein für performative Künste 15.000
8 Art*Act Kunstverein 9.000
9 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative 8.000
10 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000
11 DANS.KIAS – Verein für physische Kommunikation in der darstellenden Kunst 5.000
12 das. bernhard. Ensemble 10.000
13 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000
14 Freie Bühne Wieden 20.000
15 GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. 80.000
16 God’s Entertainment GmbH 15.000
17 Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen 8.000
18 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000
19 insert Tanz und Performance GmbH 22.000
20 INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. 80.000
21 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000
22 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000
23 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 8.000
24 Koproduktionshaus Wien GmbH 250.000
25 Kulturverein E3 Ensemble 8.000
26 Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH 250.000
27 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 8.000
28 kunststoff – Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanzproduktion 8.000
29 Lalish Theaterlabor/Forschungszentrum für Theater und Performance-Kultur 5.000
30 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000
31 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000
32 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000
33 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000
34 Mras Stefan – Theater Center Forum 40.000
35 Mumbling Fish – Verein für experimentellen Tanz 10.000
36 Musiktheatertage Wien 32.000
37 Nesterval. Verein zur Förderung von immersiven Theaters 10.000
38 Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten 50.000
39 Over 10.000. Darstellende Kunst in Wien und anderswo 5.000
40 SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater 10.000
41 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000
42 SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung 10.000
43 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000
44 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 50.000
45 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000
46 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 9.000
47 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 155.000
48 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000
49 Tanzquartier-Wien GmbH 200.000
50 Theater Lilarum GmbH 50.000
51 Theater Petersplatz GmbH 100.000
52 theatercombinat – theaterverein 15.000
53 Theaterkollektiv Hybrid- Verein für experimentelle, transkulturelle Performance-Art 8.000
54 Theaterverein Odeon 100.000
55 Theaterverein Toxic Dreams 26.000
56 THEATERVEREIN WIENER METROPOL 80.000
57 Tschauner Bühne GmbH 20.000
58 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 90.000
59 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000
60 Verein der Freunde der Freude am Theater 20.000
61 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000
62 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000
63 Verein für modernes Tanztheater 10.000
64 Verein Theater zum Fürchten 40.000
65 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000
66 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 10.000
67 VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH 8.000
68 VRUM Kunst- & Kulturverein 9.000
69 Wiener Kammeroper 80.000
70 Wiener Tanz- und Kunstbewegung 8.000
71 Wiener Taschenoper 10.000
72 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000
73 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000
  Summe 3.266.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 8, 10, 16, 24, 26, 30, 41, 42, 47, 51, 55, 65: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen
3, 73: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen
49: SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür | ÖVP dagegen
Rest: einstimmig dafür

Post Nr. 26
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen im Bereich Literatur in der Höhe von insgesamt EUR 110.000 werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Kunstverein Wien – Alte Schmiede 50.000
2 schule für dichtung in Wien 20.000
3 IG Autorinnen Autoren 40.000
Summe 110.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Modeförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 150.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION – Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns 120.000
2 creative headz OG 30.000
  Summe 150.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 115.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Complexity Science Hub Vienna CSH –
Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme
50.000
2 Demokratiezentrum Wien GmbH 10.000
3 Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien 15.000
4 Freunde und Freundinnen des IFK
Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften
10.000
5 Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA
(Verein Jüdisches Willkommens Service Wien)
10.000
6 QWIEN. Zentrum für queere Geschichte 20.000
  Summe 115.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 3, 4, 5 einstimmig dafür
2,6: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen
 

FPÖ ist gegen das DEMOKRATIEZENTRUM!!!

 

Post Nr. 29
Der Wiener Gemeinderat nimmt den Inhalt der beiliegenden Förderrichtlinien zur Kenntnis, genehmigt die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

Nr. Name der Richtlinie
1 Förderrichtlinien für Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse
2 Förderrichtlinien im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung
3 Förderrichtlinien im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst
4 Richtlinien für den Kunstankauf
5 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Bildende Kunst und Medienkunst
6 Richtlinien für die Bewerbung um ein START-Atelier
7 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Bildende Kunst
8 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Architektur
9 Förderrichtlinien für Freie Gruppen im Bereich Darstellende Kunst
10 Förderrichtlinien für Institutionen im Bereich Darstellende Kunst
11 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Performance
12 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Theater
13 Förderrichtlinien im Bereich Film, Mode, Design
14 Förderrichtlinien für Filmfestivals und Sommerkinos
15 Richtlinien für Kinoreferenzförderung
16 Förderrichtlinien im Bereich Kino
17 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Film
18 Förderrichtlinien im Bereich der Altstadterhaltung
19 Förderrichtlinien im Bereich Literatur
20 Förderrichtlinien für Druckkostenzuschuss
21 Richtlinien für das Elias-Canetti-Stipendium
22 Richtlinien für das Projektstipendium Literatur
23 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Literatur
24 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Dramatik
25 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Literatur
26 Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendbuchpreise sowie den Illustrationspreis der Stadt Wien
27 Förderrichtlinien Buchprämie
28 Förderrichtlinien im Bereich Musik
29 Richtlinien für Kompositionsförderung
30 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Komposition
31 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Komposition
32 Förderrichtlinien im Bereich Transdisziplinarität
33 Förderrichtlinien im Bereich Wissenschaft
34 Förderrichtlinien für das Wissenschaftsstipendium
35 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Wissenschaft und Volksbildung

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 30
Die Förderung an die Arnold Schönberg Center Privatstiftung für das Projekt „150. Geburtstag Arnold Schönberg – Wissenschaft, Kuratierung, Vermittlung“ in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 31
Die Förderung an Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung der bereits genehmigten Beträge in der Höhe von ursprünglich insgesamt EUR 2.300.000 um EUR 100.000 auf sohin insgesamt EUR 2.400.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32
Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für das Projekt “Superar Wien – Musikalische Förderung für jedes Kind“ im Jahr 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 50.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 33
A Für die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2023 wird eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in zu decken ist.
B Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 400.000 um EUR 100.000 auf sohin insgesamt EUR 500.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür  

Die Secession feiert im November 23 ihr 125-jähriges Jubiläum. Dieses und die Anpassungen an die Inflation sind der Grund für die Erhöhungen. 

 

Post Nr. 34

A Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Für das Jahr 2023 wurde bereits für die Stadt Wien Kunst GmbH – Kunsthalle Wien eine Förderung in der Höhe von EUR 4.200.000 sowie für die Stadt Wien Kunst GmbH – Foto Arsenal Wien eine Förderung in der Höhe von EUR 500.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt EUR 500.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 5.200.000 für die Stadt Wien Kunst GmbH zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Bildende Kunst und Neue Medien in der Höhe von insgesamt EUR 500.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stadt Wien Kunst GmbH – Kunsthalle Wien 400.000
2 Stadt Wien Kunst GmbH – Foto Arsenal Wien 100.000
  Summe 500.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes Agegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 35

A Für die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für BUCH WIEN 23 Festival 2023 wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven auf zu decken ist.
B Die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für BUCH WIEN 23 Festival 2023 in der Höhe von EUR 155.000 wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

A Für die Förderung an das Theater der Jugend für die Jahrestätigkeit wird eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Die Förderung an das Theater der Jugend für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 5.000.000 um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 5.500.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37
Die Erhöhung der Zuwendung an die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts Museen der Stadt Wien von ursprünglich EUR 18.375.000 um EUR 4.000.000 auf sohin EUR 22.375.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Auch hier ist es in erster Linie die Inflation, die die Kosten in die Höhe treibt.
Was aber irritiert: das offenbare Erstaunen der Geschäftsführung. Bei doppelter Ausstellungsfläche sich auch die Kosten erhöhen, wäre im Grunde auch absehbar und daher einplanbar gewesen. Das eine Eingemeindung der Otto Wagner Kirche am Steinhof sich auch finanziell niederschlagen wird ebenso. Nicht ausgewiesen wird in den Unterlagen wieviel der erhöhten Finanzmittel in das Pratermuseum fließen sollen.

 

Post Nr. 38

A Für die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Jahresaktivitäten wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Die Förderung in Form einer zweiten Rate an das Architekturzentrum Wien im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.550.000 um EUR 200.000 auf sohin insgesamt EUR 1.750.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Das Architekturzentrum hat erstmals die echten eigen Kosten im Sinne des fairpay auf den Tisch gelegt, bzw. im Förderansuchen aufgezeigt. Das Ergebnis ist, dass sie nun trotz Erhöhungen UNTER dem ursprünglich geforderten Betrag bleiben. Was können Institutionen aus dieser Vorgangsweise der Stadt ablesen? Im Grunde, dass fairpay trotz mündlicher Zugeständnisse, noch nicht in der Kulturförderung umgestzt werdne könnte. Was nach wie vor fehlt ist eine Strategie, wie man mit engeren Finanzmitteln bei erwartbaren höheren Ausgaben umgehen kann.  Eine Strategie, die eine langfristige Perspektive aufzeigt und Ziele formuliert, wie die Kulturlandschaft Wiens in 10 Jahren aussehen soll.

  

Post Nr. 39

A Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 170.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 220.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Der Wiener Gemeinderat möge den Jahresbericht 2022 des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) zustimmend zur Kenntnis nehmen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

 

kulturausschuss.transparent Mai 23 – Diskurs oder Abnicken

Was ich gelernt habe im letzten Kultur-Ausschuss: politische Gremien dienen nicht dem Diskurs(!), sagt die Regierungspartei. Stattdessen wünscht die Regierungspartei ein „Abnickungs-Gremium“.

Wir bekommen zB. einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets um 15 Mio. – Erklärung dazu kaum mehr als ein Einzeiler. Keine Angaben, wem konkret und in welcher Höhe der Geldsegen zugedacht sein wird, und wem nicht. „Die MA7 hat alle Notwendigkeiten geprüft und individuell entschieden, wer wieviel benötigt. Das wird dann auch so vergeben.“

Die Stadträtin nennt es „Abstimmungsgremium“.

Allerdings – da liegt der Hase im Pfeffer – wie sollen wir qualifiziert abstimmen, wenn tatsächlich die Stadträtin (oder die MA7?) entscheidet, wieviel vom Akt den Ausschussmitgliedern vorgelegt wird.

Der Gesetzestext, der das regeln soll, ist dagegen eindeutig:

Die Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderats (§11 ff) hält fest, dass „jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen“ hat. Darüber hinaus wird extra folgendes klargestellt: „Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied) es ist, vorliegen“.

In der Realität wird das nur halbherzig umgesetzt: Da werden teils nur die Antragsformular-Texte vorgelegt, kaum Projektbeschreibungen oder Details, niemals konkrete Budgetvoranschläge. Detaillierte Abrechnungen nach Umsetzung gibt es nie.

Wo die politische Debatte über Gewichtungen der Förderungen sonst stattfinden soll, wenn nicht im Ausschuss, bleibt schleierhaft. Natürlich, man kann sich Entscheidungen und Ideen auch einfach nur über Medien ausrichten. Das führt allerdings recht selten zu einem produktiven Austausch von Argumenten.

Viel eher folgt die Stadträtin hier einem paternalistischen Politikzugang: „Ich entschiede und du friss oder stirb.“

Wollten wir nicht gerade die Kultur und Wissenschaft gerne als den Ort des demokratischen Diskurses etablieren?
Wenn wir es nicht einmal hier schaffen Diskurs – auch mit widerstreitenden Positionen – vorzuleben, wo denn sonst?
Wo sollen wir denn über den Umgang mit Steuergeldern tatsächlich verhandeln, wenn nicht im Ausschuss?
Ist tatsächlich gewollt, dass Argumente und Gegenargumente nur mehr per Medien oder Twitter ausgetauscht werden?
Wie war das mit Streiten im Wohnzimmer oder am Balkon?

Und trotzdem habe ich die bittere Pille geschluckt. Seit Monaten setze ich mich für eine Erhöhung des Kulturbudgets ein, daher habe ich den 15 Mio. zugestimmt, trotz der geringen Info. Und obwohl die intransparente Vorgangsweise vermuten lässt, dass wieder politisch besser Vernetzte mehr profitieren werden von den Erhöhungen. Erfahren werden wir das wohl erst bei der Abrechnung im kommenden Jahr (Sommer 2024). Erst da wird dann im Kulturbericht ablesbar sein, welche Institutionen und Vereine tatsächlich zusätzliche Mittel bekommen haben, um die Kostensteigerung durch die Inflation abzufedern.

Transparente Förderpolitik sieht anders aus!

Diesbezüglichen Erklärungsbedarf gab es im Mai Ausschuss bei mehreren Aktenstücken.

Zu den Akten im Einzelnen:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Mag.a Aygül Berivan Aslan, GR Nikolaus Kunrath und GR Mag.a Ursula Berner, MA betreffend „Umbenennung von rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dagegen | GRÜNE dafür
Bericht: SPÖ/NEOS. ÖVP dafür | GRÜNE, FPÖ dagegen

 

Das Black Voices (https://blackvoices.at/wp-content/uploads/2021/11/Forderungen_BlackVoicesVolksbegehren_2021-02_de.pdf) und auch der Ergänzungsband zu Wiener Straßennamen https://www.wien.gv.at/kultur/strassennamen/strassennamenpruefung.html  haben festgestellt, dass es dringenden Handlungsbedarf bei rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien gibt. Wien versteht sich als „Schmelztiegel“, als Ort, an dem viele Menschen aus unterschiedlichen „Kulturen“ zusammenkommen. Es wäre die Basis einer demokratischen Politik des 21. Jahrhunderts diffamierende Bezeichnungen im öffentlichen Raum möglichst abzuändern. Um tradiertes Unrecht endlich zu beenden. Die Stadträtin glaub weiterhin, dass 3-zeilige Ergänzungstafeln ausreichend Ausgrenzungsstrukturen und Marginalisierungen zu bekämpfen. Wir Grüne glauben es braucht mehr.
Deshalb haben wir diese Beantwortung der Stadträtin unseres Antrags abgelehnt.

Post Nr. 2

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend keine Aufwendungen aus dem Kulturbudget für Beiräte und Jurys
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dagegen | ÖVP dafür
    Bericht: SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Um in einer Jury oder einem Beirat zu sitzen, braucht es Expertise, die über Jahre aufgebaut werden muss. Die Jurysitzungen und Beiratssitzung sind zeitaufwendig und erfordern viel spezifische Vorbereitungen. Es kann im Sinne von fairer Bezahlung keine Option sein, Fach-Expert:innen aus verschieden Kultursparten ohne Bezahlung arbeiten zu lassen. Daher haben wir den Antrag der ÖVP abgelehnt.

Post Nr. 3

Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die                  Design Week 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 4

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.446.000 um EUR 150.000 auf sohin insgesamt EUR 1.596.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Stadtteilkultur und Interkulturalität wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.800.000 um EUR 250.000 auf sohin insgesamt EUR 2.050.000 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Die Stadtteilkultur ist der Budgettopf, für den spartenübergreifende Projekte und lokale Projekte am ehesten einreichen können. Die meisten hier geförderten Projekte finden dezentral statt. Laut Auskunft der MA7 sind ca. 60% der Projekte wiederkehrend und 40% Ersteinreichungen. Wir haben der Erhöhung zugestimmt.

Post Nr. 6

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 50.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 200.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP; FPÖ dafür
GRÜNE dagegen

Die Philharmoniker und die Frauen – kein einfaches Kapitel, wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe. Auch heuer wieder schaffen es die Philharmoniker beim Sommernachtskonzert keine Dirigentin zu beschäftigen. Seit Beginn der Sommerkonzerte 2004 dirigierte noch keine einzige Frau. Und auch unter den Solist:innen schafften es nur 4 Frauen zu Ehren zu kommen:

Immerhin darf heuer Elīna Garanča als Solistin dabei sein. Die 5. Frau seit 2004 (!)

Für das heurige Konzert wollen die Philharmoniker eine Erhöhung der Fördersumme um 20%. Wir wollten, dass die Stadt ihre Förderzusage an Frauenquoten bindet. Weil das nicht geschieht, haben wir den Antrag heuer abgelehnt.

 

Post Nr. 7

Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum in der Höhe von EUR 970.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der                      Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages
gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Die Kunst im öffentlichen Raum ist vielleicht eine niederschwellige Form, um mit bildender Kunst in Berührung zu kommen. Deshalb unterstützen wir die KÖR immer. Aktuell macht es das intransparente Vorgehen um den Wettbewerb und die neuerliche Ausschreibung einer künstlerischen Kontextualisierung der #Luegerstatue nicht leicht. Es ist nicht einzusehen, warum der Ausschuss nicht informiert wurde, welches Vermittlungsprogramm seit Oktober 22 stattgefunden hat, und welche Rahmendbedingungen für den neuerlichen Wettbewerb gewählt worden sind. Auch die Jurymitglieder sollten geheim bleiben, wurden aber durch einen Zeitungsartikel im Herbst geoutet. Es ist völlig unverständlich, warum die Stadträtin glaubt, dass diese Intransparenz und Geheimhaltung ausgerechnet bei so einem umstrittenen Denkmal mehr Ruhe in die Debatte bringen könnte. Stattdessen wird hinter vorgehaltener Hand spekuliert. Sinnvoller wäre ein offener angeleiteter Diskurs, der die Bevölkerung einbezieht. Da könnte man es dann vielleicht schaffen gemeinsam auf demokratischen Weg eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.

Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es im 21. Jahrhundert möglich sein muss, ein Denkmal zu verrücken. Es aus dem Zentrum der Stadt an einem anderen Ort – z.B. in einem Skulpturengarten – umzusetzen. Die dadurch entstehende Leerstelle hätte das Potential Populismus, Antisemitismus, Radikalisierungs- und Ausgrenzungsphänomene mit aktuellen Kunstpositionen zu bearbeiten, statt sich ständig an der 100 Jahre alten Figur abarbeiten zu müssen.  

Erste öffentliche Ergebnisse aus dem Wettbewerb werden für Ende Mai erwartet.

Post Nr. 8

Für die Förderung an Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 in der Höhe von EUR 1.062.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfänden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 339.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 450.000 auf sohin EUR 2.750.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie auch bei Post 13 gibt es hier keine Unterlagen, die Details verraten, wer nun in welcher Höhe mit Erhöhungen rechnen kann. Es bleibt intransparent. Weil ich aber weiß, wie prekär viele Bühnen derzeit aufgestellt sind, stimmen wir dem Antrag zu und hoffen, dass die Mittel gerecht verteilt werden.

 

 

Post Nr. 10

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Jahr 2023 wurde bereits ein erster Sammelantrag in der Höhe von EUR 645.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird ein weiterer Betrag von insgesamt EUR 455.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 1.100.000 zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 455.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich 25.000
2 CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien 10.000
3 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 5.000
4 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 20.000
5 Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur 95.000
6 »Kaleidoskop – Film und Freiluft« 10.000
7 Österreichisch-Japanische Gesellschaft 5.000
8 This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 90.000
9 VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES FANTASTISCHEN FILMS 165.000
10 Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst 30.000
Summe 455.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

 

Post Nr. 11

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 120.000 zu decken ist.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber* innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 120.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ENTUZIASM Kinobetriebs GmbH 50.000
2 Filmarchiv Austria 50.000
3 Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. 20.000
Summe 120.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Filmförderung wird im Voranschlag 2023 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.000.000 um EUR 100.000 auf sohin EUR 1.100.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 13

Für den erhöhten Förderbedarf aufgrund der gestiegenen Energie-, Personal- und Mietkosten bei Institutionen im Kulturbereich wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 15.154.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 15.154.000 zu decken ist.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie im Eingangstext erwähnt, sind die Unterlagen zu den Erhöhungen tatsächlich sehr dürftig. Es ist unverständlich, warum wir bei derartigen Erhöhungen nicht wie auch bei anderen Rahmenbeträgen, zumindest eine grobe Liste erhalten, wer wieviel bekommt. Wir stimmen angesichts der angespannten Lage zu – erstaunlicher Weise scheinen die NEOS mit der Intransparenz auch hier kein Problem zu haben.

 

Post Nr. 14

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 823.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 218.000
2 Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) 65.000
3 MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH 400.000
4 Science Center Netzwerk 50.000
5 Sigmund Freud Privatstiftung 35.000
6 Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung 55.000
Summe 823.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Tatsächlich lässt es einen schlucken, wenn das Mozarthaus (Wien Holding) seine Subventionen verdoppelt! Erklärt wird das mit dringend notwendigen Renovierungen und veränderten Kollektivverträgen, die eingehalten werden müssen. Zusätzlich sind die Energiekosten gestiegen. Insgesamt zahlt Wien nur einen Teilbetrag der Gesamtkosten von ca. 3 Mio. Euro 

Auch beim DÖW musste die seit Jahren bestehende schlechte Personalsituation dringend angepasst werden, ebenso sind Energiekosten gestiegen. Es wird gehofft, dass nach einer Umsiedlung, die neuen Räumlichkeiten nachhaltiger sind und damit weniger Ressourcen verbrauchen werden.

 

 

Post Nr. 15

Für die Förderung an die Jüdische Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für die Jahresaktivitäten wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen, mit EUR 350.000 zu decken ist.

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Jüdische Museum der Stadt Wien
Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 3.900.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 4.250.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie alle hat auch das Jüdische Museum erhöhte Energie und Personalkosten. Demnach haben wir den Anpassungen zugestimmt.

 

Post Nr. 16

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 120.000 zu decken ist.
Einstimmig dafür

 

 

 

 

 

Zusatzinfo zur allg. Debatte:

Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderates Originaltext:

III. Wirkungsbereich der Ausschüsse
Allgemeines
§ 5. Die Gemeinderatsausschüsse sind die beschließenden Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, welche nach der Wiener Stadtverfassung (WStV) nicht anderen
Gemeindeorganen zugewiesen sind. Außerdem obliegt ihnen die Vorberatung in den Angelegenheiten des eige-
nen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in den Wirkungsbereich des Stadtsenates gemäß § 95 Abs. 1 und § 97
lit. d, f und g WStV gehören.

Akteneinsicht
§ 11. (1) Nach Einberufung der Sitzung hat – sofern dem ein gesetzliches Hindernis nicht entgegensteht –
jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf
Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen.
(1a) Jeder Klub des Gemeinderates kann zur Unterstützung der Mitglieder des Gemeinderates Personen
namhaft machen, die in die Geschäftsstücke, die auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung einem Aus-
schuss vorliegen, Einsicht nehmen dürfen. Diese Personen müssen bei einem Klub des Gemeinderates beschäftigt
sein. Abgesehen von den Klubdirektoren und bis zu drei weiteren Personen ist die Einsicht auf bestimmte Akten
zu beschränken. Die Personen sind einschließlich der Beschränkung der Einsicht der Geschäftsstelle des Landta-
ges, Gemeinderates, Landesregierung und Stadtsenat bekannt zu geben. Diese Personen haben entsprechende
Verschwiegenheitserklärungen zu unterfertigen.
(2) Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur
vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied)
es ist, vorliegen.
(3) Die Rechte nach Abs. 1 und 2 umfassen auch die Herstellung von Abschriften und Ablichtungen.
(4) In Fällen der dringlichen Einberufung einer Ausschusssitzung müssen die Geschäftsstücke mindestens
eine Stunde vor Sitzungsbeginn, wenn dies aber nicht möglich ist, jedenfalls während der Sitzung zur Einsicht-
nahme aufliegen.

 

V 001-080 – Geschäftsordnung für Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen
5
Beiziehung anderer außenstehender Personen
§ 18. (1) Die Ausschüsse können ihren Sitzungen mit beratender Stimme auch Gemeinderatsmitglieder bei-
ziehen, die nicht Ausschussmitglieder sind, desgleichen sachkundige Personen, die nicht Mitglieder des Gemein-
derates sind.
(2) Der Ausschussberatung über einen von einem Mitglied des Gemeinderates gestellten Antrag ist dieses
Mitglied mit beratender Stimme beizuziehen.
(3) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sowie die im § 3 Abs. 4 und 5 GO-GR genann-
ten Gemeinderatsmitglieder sind berechtigt, den Beratungen über Gesetz- und Verordnungsentwürfe eine sach-
kundige Person ihres Vertrauens beizuziehen. Die in Aussicht genommene Person ist spätestens drei Tage vor der
Sitzung dem Ausschussvorsitzenden bekannt zu geben und hat sich, soferne sie kein Gemeindebediensteter oder
gewählter Mandatar ist, zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes ausdrücklich schriftlich
gegenüber dem Ausschussvorsitzenden zu verpflichten. In die vorgenannte Frist werden Samstage, Sonntage und
gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet. Die beigezogenen sachkundigen Personen haben kein Rederecht. Durch
ihre Beiziehung darf der ordnungsgemäße Gang der Verhandlung in den Ausschüssen nicht behindert werden.
Sitzungsprotokolle
§ 19. (1) Über die Sitzungen der Ausschüsse ist durch einen vom zuständigen amtsführenden Stadtrat (vom
Vorsitzenden des Stadtrechnungshofausschusses) zu bestimmenden Gemeindebediensteten ein Protokoll zu füh-
ren, in das alle Anträge und Beschlüsse aufzunehmen sind. In dem Protokoll ist auch festzuhalten, welche wahl-
werbende Partei für oder gegen einen Antrag gestimmt hat. Soweit innerhalb einer wahlwerbenden Partei kein
einheitliches Abstimmungsverhalten vorliegt, ist auch das unterschiedliche Abstimmungsverhalten innerhalb der
jeweiligen wahlwerbenden Partei zu protokollieren.
(2) Dieses Protokoll ist vom Vorsitzenden, – mit Ausnahme des Stadtrechnungshofausschusses – vom amts-
führenden Stadtrat und vom Protokollführer zu unterzeichnen und im Wiener Stadt- und Landesarchiv aufzube-
wahren.
(3) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, in die Protokolle über die Ausschusssitzungen Einsicht
zu nehmen.
(4) Die Protokolle sind spätestens vom achten Tag nach der Sitzung an durch 14 Tage zur Einsicht für die
Mitglieder des Gemeinderates und des Stadtsenates aufzulegen.
(5) Vertrauliche Anträge und Beschlüsse sind gesondert zu protokollieren. Die Einsichtnahme in solche
Protokolle ist den Mitgliedern des Gemeinderates, die nicht Mitglieder (Ersatzmitglieder) des betreffenden Aus-
schusses oder des Stadtsenates sind, erst gestattet, wenn der Bürgermeister die Aufhebung der Vertraulichkeit
dieser Beschlüsse ausgesprochen hat.
(6) Das Protokoll über die nicht für vertraulich erklärten Beschlüsse ist zu veröffentlichen.

 

Auszug aus der geschäftsordnung zum Gemeidnerat:
Beteiligung an der Verhandlung
§ 22. Die Verhandlungssprache in den Ausschüssen ist die deutsche Sprache.
§ 23. (1) Zum Wort gelangen die Ausschussmitglieder (Ausschussersatzmitglieder) und die in Abs. 1a ge-
nannten Ausschussersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Meldung beim Vorsitzenden, doch dürfen sie zu
einem Geschäftsstück nicht öfter als dreimal das Wort ergreifen.
(1a) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind berechtigt, den Sitzungen des Ausschusses
zusätzlich zu den auf sie entfallenden Ausschussmitgliedern bis zu zwei Ausschussersatzmitglieder beizuziehen.
Abs. 3 Z 1 gilt sinngemäß für das Rederecht dieser beigezogenen Ausschussmitglieder. Die beigezogenen Aus-
schussersatzmitglieder haben kein Stimmrecht. Die zusätzliche Teilnahme von Ausschussersatzmitgliedern ist
von der jeweiligen wahlwerbenden Partei dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung bekannt zu geben.
(1b) Die im Stadtrechnungshofausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind darüber hinaus berech-
tigt, den Sitzungen des Stadtrechnungshofausschusses bis zu zwei Ausschussmitglieder anderer Ausschüsse bei-
zuziehen. Abs. 1 und Abs. 1a zweiter bis vierter Satz gelten für diese sinngemäß.
(2) Bei umfangreichen Geschäftsstücken hat der Vorsitzende das Recht, das Geschäftsstück in zwei oder
mehrere Tagesordnungspunkte zu unterteilen. In diesem Fall darf pro Tagesordnungspunkt dreimal das Wort
ergriffen werden.
(3) Außer der Reihe und öfter als dreimal muss das Wort Ausschussmitgliedern (Ausschussersatzmitglie-
dern) gegeben werden,
1. für Informationsfragen, welche bloß der Aufklärung des Verhandlungsgegenstandes dienen,
2. wenn sie einen Antrag betreffend die formelle Geschäftsbehandlung stellen,
3. zur Vorbringung einer tatsächlichen Berichtigung.
In den Fällen der Z 2 und 3 darf die Redezeit fünf Minuten nicht überschreiten.
(4) Der Bürgermeister hat das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und Mitteilungen
zu machen. Das gleiche Recht kommt dem zuständigen amtsführenden Stadtrat, beim Stadtrechnungshofaus-
schuss dem Vorsitzenden zu. Über diese Anträge und Mitteilungen ist eine Debatte zulässig. Der Magistratsdi-
rektor ist berechtigt, jederzeit das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen.
(5) Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Wort.
§ 24. Die Verlesung schriftlicher Vorträge ist nur dem Berichterstatter gestattet.
§ 25. Der Vorsitzende hat die Debatte zu leiten, ohne sich an ihr zu beteiligen. Wenn er Berichterstatter
über einen Gegenstand ist oder an der Debatte teilnehmen will oder wenn Anträge den Gegenstand der Verhand-
lung bilden, die er selbst gestellt hat, muss er den Vorsitz bis nach erfolgter Abstimmung abgeben

 

 

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