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Schlagwort: Lueger

Ad Lueger: Sind 3,5 Grad Schräglage genug, um den aktuellen Antisemitismus sichtbar zu machen?

Rede im Gemeinderat vom 20.3.24 zur Förder-Akte: Kunst im Öffentlichen Raum #KÖR

Sind 3,5 Grad Schräglage genug, um den Antisemitismus in heutigen Wien und in der Geschichte der Stadt sichtbar zu machen?

Ich fürchte nach dem 7. Oktober, mit der unglaublichen Zunahme von antisemitischen Übergriffen in Wien, braucht es deutlichere Zeichen, wo diese Stadt in der Frage des Antisemtismus steht.

Ein „irgend wie finden wir doch nicht, dass dieser Held so cool war, aber wir trauen uns nicht ihn aus dem Zentrum der Stadt zu entfernen und an einem anderen Ort aufzustellen“ ein,

oder ein „irgendwie ist es schon unangenehm, dass der da in 20 Meter Höhe riesenhaft den Platz dominiert“ – wird zu wenig sein.

Wenn sich Wien angesichts der aktuellen politischen Situation klar

gegen aggressiven Populismus,

gegen Hetze und

gegen Antisemitismus positionieren will,

muß Wien die Statue von LUEGER als Werbeträger für eben diese Ideen aus dem Zentrum der Stadt entfernen!

Wenn Wien den öffentlichen Diskurs, die öffentliche Reflexion von Antisemitismus, fördern will und
wenn sich Wien gleichzeitig Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen, aggressiven Populismus und Hetze öffentlich klar eine Absage erteilt – reicht es leider nicht (mehr) eine Statue leicht schräg zu stellen.

Problem 1:

Damit der 20 Meter hohe Karl Lueger um 3,5 Grad gekippt werden kann – muss er statisch fixiert werden , dass heißt konkret: die tonnenschwere Statue samt Sockel bekommt einen weiteren Tonnenschweren Betonfuß – das wird sich um die prognostizierten 500.000. Euro kaum ausgehen.

Abgesehen von dem symbolträchtigen Bild,
dass nach dem Nazi-Dichter Weinheber am Schillerplatz, nun auch der Antisemit Lueger in den Boden betoniert wird.

Für die Ewigkeit in den Boden verankert.

Es scheint, als wollen die Autoritäten der Stadt zwanghaft an der schmerzhaften und unglückseligen Geschichte festhalten, statt endlich – alte Helden durch bessere – demokratische VordenkerInnen zu ersetzen.

Schämt ihr euch nicht einmal , bißl?“, fragte die betagte Ruth Klüger, als sie Wien besuchte; „ist es euch nicht peinlich, dass mitten in Wien eines Antisemiten gedacht wird, den Adolf Hitler für den „gewaltigsten Bürgermeister aller Zeiten hielt.“

Er hat der allgemeinen Unzufriedenheit den Weg in die Judengasse gewiesen“, so urteilte ein Zeitgenosse, der Schriftsteller Felix Salten, schon 1910!!

Das 21. Jahrhundert bietet mehr an multi-medialer Formensprachen als einen Stein schräg zu stellen. 

Problem 2:
Gleich in der Nachbarschaft des Lueger-Denkmals wurde 1928 eine Platane gepflanzt.
Mittlerweile hat diese Platane einen Umfang von über 4 Metern und einen Kronendurchmesser von ungefähr  21 Meter – sie  können sich schon vorstellen worauf das hinausläuft:
Die Platane überragt die Lueger-Statue, würde also die Staue enthoben und das Fundament erneuert, verstärkt und vergrößert würde diese Platane mit Sicherheit beschädigt werden. 

Die Platane am Luegerplatz ist ein Naturdenkmal – laut Wiener Naturschutzgesetz § 28, Absatz 3 heißt es (3)

In ein Naturdenkmal einschließlich der geschützten Umgebung dürfen vorbehaltlich der Abs. 4 und 5 Eingriffe, die dessen Bestand oder Erscheinungsbild gefährden oder beeinträchtigen können, nicht vorgenommen werden.

Neben der idellen Kritik steht dem Projekt Lueger  3,5 Grad Schiefstellen also auch eine 2. Hürde entgegen: der Naturschutz der 100 Jahre alten Platane.

Es ist Zeit eine aktuelle, naturverträgliche Formensprache über die alten Steine zu legen.

Wir fordern, dass die derzeitigen Interventionspläne noch einmal einer realen Kosten Schätzung inkl. dem Baumschutz unterworfen werden.

Es ist ein Zynismus, wenn nahezu die Hälfte, des Jahresbudgets der KÖR nur für diese kaum bemerkbare Schiefstellung draufgeht.

Wir fordern ein Konzept für den Platz und den Umgang mit der Statue, das den aktuell steigenden Antisemitismus thematisiert und möglichst interaktiv Raum und Zeit für Auseinandersetzung anbietet.

DANKE für ihre Aufmerksamkeit

OTS zum Thema: Stadtregierung betoniert Antisemitismus fü die Ewigkeit ein

kulturausschuss-transparent märz 24

Schwerpunkt des Ausschusses waren Zusatzgelder für unterschiedliche Kulturbetriebe, um die Kostenexplosion durch Inflation und Energiekosten Erhöhungen zu kompensieren. Außerdem gibt’s durch neue Förderrichtlinien eine vereinfachte Abrechung für Verlage. Diskussionsbedarf gab es bei Erhöhungen für Theaterbetriebe und für die KÖR (Kunst im öffentlichen Raum).

Genaugenommen wurde nicht die #KÖR diskutiert, sondern wie die weitere Vorgangsweise mit der neuen Intervention bei der LUEGER STATUE ablaufen wird. Kurz: alles ist a bissl a Geheimnis. Es ist klar, dass LUEGER „enthoben werden wird“, um die Figur zu reinigen. Die Stadträtin will nicht verraten, wann das stattfinden soll. Evt. ist das auch noch nicht fixiert, weil noch bautechnische Fragen offen sind. „Experten arbeiten daran, sie werden nachprüfen, auf welche Art gereinigt werden kann du wieder schiefgestellte Lueger statisch stabil bleibt.“  Es bleibt spannend.

Jedenfalls erhält die KÖR mehr Geld, damit soll die Kulturvermittlung und das Marketing gestärkt und der social media Auftritt verbessert werden.

Ich habe darauf hingewiesen, dass es nach dem 7. Okt. an der Zeit wäre, auch das Projekt Lueger noch einmal zu überdenken. Angesichts des weltweiten  Anstiegs  des #Antisemitismus bzw. von antisemitischen Übergriffen, wäre es sinnvoll die Umgestaltung der Statute und des Sockels insgesamt noch einmal neu zu denken. Der Vorschlag verhallte.

Ganz zu Beginn stand der Antrag der ÖVP, die Transparenz erreichen will, in dem alle abgelehnten Förderansuchen veröffentlicht werden. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das wenig sinnvoll ist, weil es abgelehnten Künstler*innen negativ ausgelegt werden kann. Es dürfte schwierig werden ein Projekt, das einmal schon öffentlich bekannt abgelehnt wurde irgendwo anders einzureichen. Dieser Ansicht folgt auch die Stadträtin. Daher haben wir alle den Antrag der ÖVP abgelehnt.

 

Details bei den einzelnen Posten:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Gemeinderät*innen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Mag.a Bernadette Arnolder, Peter L. Eppinger und Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Konkretisierung von Förderkriterien sowie Förderschwerpunkten.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Der Beitritt der Stadt Wien, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7 zu der Organisation „Verein des Österreichischen Nationalkomitees des Internationalen Museumsrates ICOM – ICOM-ÖSTERREICH“ ab dem Jahr 2024 mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von derzeit EUR 1.220, zuzüglich einer einmaligen Mitgliedskartengebühr für acht ICOM Membership Cards in der Höhe von EUR 160 (je EUR 20), wird genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen.

Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 1.177.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 4

Der Wiener Gemeinderat genehmigt den Inhalt der beiliegenden Richtlinien für Publikationsförderung sowie die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 3.014.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H 80.000 80.000
2 Aktionstheater Wien 10.000 10.000
3 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000 80.000
4 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000 15.000
5 God’s Entertainment GmbH 15.000 15.000
6 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000 13.000
7 insert Tanz und Performance GmbH 22.000 22.000
8 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000 10.000
9 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000 200.000
10 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000 80.000
11 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000 24.000
12 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000 10.000
13 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000 20.000
14 Musiktheatertage Wien 32.000 32.000
15 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000 200.000
16 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000 29.000
17 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000 19.000
18 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 190.000 190.000
19 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000 12.000
20 Tanzquartier-Wien GmbH 235.000 235.000
21 theatercombinat – theaterverein 15.000 15.000
22 Theaterverein Toxic Dreams 26.000 26.000
23 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000 80.000
24 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000 30.000
25 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000 13.000
26 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000 14.000
27 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000 8.000
28 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000 25.000
  Summe 1.507.000 1.507.000

 

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ: 1-28 dafür
ÖVP: 1-25 & 27 dafür; 26 & 28 dagegen
FPÖ: 2, 4, 6 -9, 11-14, 16, 17, 19, 21, 23-25, 27 dafür |1, 3, 5, 10, 15, 18, 20, 22, 26 & 28 dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.580.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

  • Für die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 75.000 genehmigt.
  • Die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien in der Höhe von EUR 150.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das „Kunst im öffentlichen Raum Wien Programm 2024“ in der Höhe von EUR 1.420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ: dagegen

 

Post Nr. 9

  • Für die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 6.000 genehmigt.
  • Die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 in der Höhe von EUR 10.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.
    einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

  • Voranschlag 2024

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private rganisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit  EUR 200.000 zu decken ist.

  • Voranschlag 2025

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt.

Vertragsgenehmigung – mehrjährig

  1. Der Wiener Gemeinderat genehmigt das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen, wodurch sich die Stadt Wien im Zeitraum von 2024 bis 2026 zur Leistung eines jährlichen Finanzierungsbeitrages an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) iHv. bis zu EUR 12.000.000 verpflichtet.
  2. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen am beiliegenden Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (Punkt I.) nach Herstellung des Einvernehmens mit der Magistratsabteilung 5 vorzunehmen.
  3. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt Frau amtsführende Stadträtin für Kultur und Wissenschaft das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (unter Berücksichtigung von Punkt II.) zu unterfertigen.
  4. Der Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25. November 2021 über die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen des Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2022 bis 2024 wird hinsichtlich des noch auszahlbaren Finanzierungsbeitrages für das Jahr 2024 in der Höhe von EUR 10.000.000 aufgehoben.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Jahr 2024 und vorbehaltlich des Punktes B. im Jahr 2025 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2023 bis 31.12.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Förderung an Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sind bedeckt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich für das Fest der Freude 2024 in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

kulturausschuss.transparent september 23

Der erste Kultur-Ausschuss nach dem Sommer enthielt neben jährlich wiederkehrenden Akten auch Anfragen zur Erinnerungskultur und große Nachzahlungen für Volkstheater und Josefstadt.

Der Preisdruck ist groß. Die aktuellen Teuerungen stellen auch Kulturbetriebe vor große Herausforderungen. Kleine wie auch große Kulturinstitutionen bemühen sich mittels Energieeffizienz langfristig Kosten zu sparen. Dafür braucht es aber erstmal Investitionen, die nur aus dem laufenden Betrieb ohne Unterstützung nicht zu stemmen sein dürften.

Der Budgettopf der Stadt Wien für solche Investitionszuschüsse aus dem Kulturbudget ist übersichtlich: 4,8 Mio. ist der insgesamt – davon bekamen die Vereinigten Bühnen im vergangen Jahr 2022 4,2 Mio. Alle anderen Kleineren wurden mit zwischen 9.000€ und 200.000 € gefördert. Das ist angesichts der erneuten Aufstockung der VBW für die aktuellen Renovierungen um weitere 20 Mio. im vergangenen Gemeinderat (allerdings nicht aus dem Kulturbudget) brisant.

Auch die 2,4 Mio. zusätzlich für die Abgeltung von Teuerungen fürs Volkstheater lassen aufhorchen – das ist ein großer Brocken!

Die Stadträtin erklärte dazu, dass sich Volkstheater (und das Theater in der Josefstadt) nach wie vor in einem Sanierungsplan befinden: baulich, aber auch strukturell.

Insgesamt ringt die Stadträtin noch damit, wie ein Volkstheater, das gerade von Kay Voges neu aufgestellt wird, nach seinem Abgang aussehen könnte. Sinnvoll wäre es wohl das Volkstheater nicht als Insel zu betrachten, sondern in einer Kulturstrategie ein gemeinsames Konzept für alle großen Theaterhäuser in Wien zu entwickeln. Das gebe die Chance ein vielstimmiges Angebot zu schaffen, ohne dass sich die Häuser gegenseitig Publikum abspenstig machen.

Denn: Mit einem umfassenden Konzept könnte man sowohl die Publikumsentwicklung als auch Nachwuchsarbeit wienweit gemeinsam stemmen. Im Sinne einer Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb wären in so einer umfassenden Kulturstrategie mehr holistische Sichtweisen gefragt. Sparten- und häuserübergreifend mit dem Ziel gute Rahmenbedingungen für einen lebendigen kreativen Austausch und gegenseitige Inspiration zu schaffen. Partizipativ statt von oben herab.

Derzeit scheint so ein großer Wurf eher in weiter Ferne.

Nochmal zu den 2,4, Mio fürs Volkstheater:
Gemeinsam mit dem Bund soll nun auch fair pay und die Ökologisierung in Volkstheater und Theater in der Josefstadt verbessert werden. Das gilt für das #Volkstheater und das Theater in der #Josefstadt, weil beide Häuser sowohl vom Bund, als auch vom Land Wien finanziert werden. Auch die Aufsichtsräte sind in beiden Häusern – abgesehen von unterschiedlichen Konstruktionen – von Bund und Wien besetzt.
Tatsächlich war das Publikuminteresse mit Corona und danach eher schütter. Inzwischen kommen Zuschauende langsam zurück in die Institutionen – wir halten beim Volkstheater bei einer Auslastung von ca. 47% (laut Jörg Neumayer im Gemeinderat im September 23).
Das BMKÖS hat eine Studie zum Publikumsverhalten Anfang 2023 durchgeführt, um Veränderungen im Besuchsverhalten und Wünsche des Publikums zu analysieren.
Mit September 23 wurde zusätzlich eine großangelegte Studie zu Rahmenbedingungen, unter denen in Kunst und Kultur gearbeitet wird gestartet. Untersucht wird die Verteilung der Fördermittel, der Preise und Stipendien, der Organisationshierarchie und der Bezahlung für Männer und Frauen im Kunstbetrieben.

Beide Studien sollen helfen der ins Schlittern geratenen Kulturszene und ihren Institutionen sinnvolle Hilfe anzubieten, aber natürlich auch veränderte Ansprüche der Besucher:innen herauszuarbeiten.

Welche Ideen Veronica Kaup-Hasler für die Rolle des „bürgerlichen“ Volkstheater in Wien für die Ära nach Voges hat, dazu hat sie sich im Ausschuss noch nicht geäußert.
Vorerst ist klar, dass die Nachbesetzung diesmal von Wien und Bund gemeinsam bestritten werden wird: der Ausschreibungstext soll gemeinsam aufgesetzt werden. Und die Volkstheater Stiftung wird über die Nachfolge in einer Jury zusammen mit politischen Vertreter:innen voraussichtlich im Jänner oder Februar 2024 entscheiden.

Weitere Details finden sich bei den einzeln Akten:

 

Post Nr. 1

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner, GR Peter L. Eppinger und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend „Denkmal für Roma und Sinti in Wien“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag und Beantwortung einstimmig dafür

Interessant warum die ÖVP den Antrag zum Roma Denkmal gestellt hat. Im Grunde wartet die Roma Community seit Monaten auf eine Antwort der Burghauptmanschaft, ob in der Grünfläche am Schmerlingplatz ein Romadenkmal errichtet werden darf oder nicht. Es gab auch schon vor Ort Begehungen. Wenn also wo blockiert wird, dann am ehesten von ÖVP-Seite… Was man aus der Anfragebeantwortung aber auch lesen kann, ist das auch das rote Wien kein gesteigertes Interesse an einem Gedenkort für Roma und Sinti hat. Sonst würde sich die Stadt mehr dafür einsetzen.

 

Post Nr. 2

  1. Antrag von GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Zusatztafel für Che Guevara Denkmal im Donaupark“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS & GRÜ dagegen, ÖVP & FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜNE & FPÖ dafür; ÖVP dagegen

 

Post Nr. 4

  1. Antrag von GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Zusatztafel für den Karl-Marx-Hof“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: ÖVP & FPÖ dafür; SPÖ/NEOS & GRÜNE dagegen
    Beantwortung: SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

2008 wurde das Denkmal in Donaustadt eingeweiht. Überall die Jahre hat die ÖVP keine Meinung dazu geäußert. Im Zuge der aktuellen Diskussionen um Erinnerungskultur und die immer größer werdende Forderung an die Stadt, doch die Schattenseiten der österreichischen bzw. Wiener Geschichte auch zu beleuchten, zeigt sich die ÖVP von ihrer anti-intellektuellen Seite. Statt wie in anderen europäischen Ländern historische Geschehnis im Lichte heutigen Wissenstands zu analysieren und neu zu bewerten, entscheidet sich die ÖVP für Revanchismus. „Wenn ihr findet, LUEGER sei Antisemit gewesen, sagen wir euch auch Che Guevara hatte kritische Seiten. Und Karl Marx erst!“ Die ÖVP übersieht hier, dass Che Guevara in Wien wenig gestaltet hat. Die verhetzenden Reden Karl Luegers hingegen führten hier vor Ort in Wien zu Ausschreitungen und Quälen von Juden. Das ist ein Unterschied! Tun sie nicht so, als verstünden Sie das nicht, liebe Kolleg:innen der ÖVP! (der Text ist für Post 2 und Post 4, daher wird hier kurz umgereiht)

 

Post Nr. 3

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Gedenktafel in der Albertgasse 35“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS dagegen, ÖVP, GRÜNE & FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür; ÖVP & FPÖ dagegen

Es ist völlig unverständlich, warum dieser Antrag an die Stadt geht. Gedenktafeln an privaten Häusern müssen von den jeweiligen Hausbesitzer:innen akzeptiert werden, und es braucht einen Verein oder eine Initiative, die bereit ist sich langfristig um die neue Tafel zu kümmern. Sollte die ÖVP tatsächlich eine Tafel dort wünschen, müsste sie sich nur mit dem Hausbesitzer dazu austauschen. Inhaltlich spricht nichts gegen eine Tafel, deshalb haben wir dem ÖVP Antrag zugestimmt.

 

Post Nr. 5

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Darstellende Kunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Zwar ist die hier veranschlagte Summe um 200.000€ geringer als vergangenes Jahr, es wurde uns aber versichert, dass es sich nur um die erste Rate handelt. Der Rest soll also im Laufe des kommenden Jahres ergänzt werden. Wir hoffen, dass es stimmt, und stimmen dem Antrag zu.

 

Post Nr. 6

Die Förderung an den Wiener Bühnenverein für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des Wiener Theaterpreises (Nestroypreis) in der Höhe von   EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

  

Post Nr. 7

Die Förderung an die Schauspielhaus Wien GmbH für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Höhe von max. EUR 129.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Das Schaupielhaus hat – wie viele andere länger bestehende Institutionen in Gründerzeit Gebäuden – dringenden Sanierungsbedarf, um die Energiekosten zu reduzieren und Sicherheitsstandards zu erfüllen. Dafür gibt es im Kulturbudget einen kleinen Topf für Infrastrukturmaßnahmen. Im heurigen Jahr hat das Schauspielhaus schon 158.000€ für eine neue Brandschutzanlage bekommen. Für weitere Klimaschutzmaßnahmen (LED, Heizung und Lüftungsanlage etc.) hat der Bund einen großen Teil (166.570 €) finanziert, der hier abgestimmte Betrag ergänzt das noch immer bestehende Delta.

 

Post Nr. 8

Für die Förderung an die „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit wird, eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 618.000 genehmigt.

Die Förderung an die „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H.  für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 36.600.000, darin eingeschlossen die Erhöhung des für das Finanzjahr 2023 bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 9.800.000 um EUR 2.400.000 auf sohin insgesamt EUR 12.200.000, wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

Das Volkstheater braucht viel Finanzierung – so viel steht fest. Das Volkstheater wurde heuer ausgezeichnet, aber es ist noch Luft nach oben bei der Auslastung. Die Stadträtin erklärt, dass wir uns nach wie vor in einem Sanierungsplan für Volkstheater (und für das Theater in der Josefstadt) befinden: baulich, aber auch strukturell.
Es wurden die Gremien neugestaltet und auch die Kollektivverträge, den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst (das betrifft hauptsächlich das Theater in der Josefstadt).

Gemeinsam mit dem Bund soll nun auch fair pay und Ökologisierung umgesetzt werden. Zur Nachbesetzung für den 2025 scheidenden Kay Voges: die Stiftung wird darüber in einer Jury zusammen mit politischen Vertreter:innen voraussichtlich im Jänner oder Februar 2024 entscheiden. Auch der Ausschreibungstext soll gemeinsam aufgesetzt werden.

 

Post Nr. 9

Für die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.600.000 genehmigt.

Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 34.100.000, darin eingeschlossen die Erhöhung des für das Finanzjahr 2023 bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 9.500.000 um EUR 1.600.000 auf sohin insgesamt EUR 11.100.000, wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 11.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP & GRÜNE dafür, FPÖ dagegen

Wie schon beim Volkstheater angesprochen: auch das Theater in der Josefstadt wird von Land und Bund anteilig finanziert. Es gibt klare Zielsetzungen Richtung fair pay, Ökologie und mehr Lehrlinge und Verbesserungen im Berichtswesen.

Post Nr. 10

Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 11

Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für das Center Management in der Höhe von EUR 34.642,58 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

AZ 1021999-2023-GKU;

Gemäß §13. (7) 6. des Wiener Museumsgesetztes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen. Beiliegend wird der Bericht zum Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnisnahme übermittelt.

(Weiter an: Landesregierung und Landtag)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an den Verein Wiener Institut für Kultur- und Zeitgeschichte für das Projekt „Wiener Moderne vor 1900 und in der Gegenwart“ in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2023 bis 30.06.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages in der Höhe von ursprünglich EUR 1.446.000 und der bereits genehmigten Erhöhung des Rahmenbetrages in der Höhe von    EUR 150.000 somit insgesamt EUR 1.596.000 um weitere EUR 200.000 auf sohin insgesamt EUR 1.796.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung | Ludwig Boltzmann Institute for Digital History für das Projekt „Vienna Time Machine (VTM): Zeitmaschine Modernes Wien (ZMW) – Film Modul“ in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Für die Förderung an Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2023 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt.

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2023 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages  von ursprünglich EUR 970.000 um EUR 860.000 auf sohin insgesamt EUR 1.830.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

Es ist interessant, dass ausgerechnet die ÖVP gegen die 2. Rate des zugesagten Jahresbudgets für die KÖR ist, wo damit doch unter anderem die kostenintensive Umgestaltung des Luegerdenkmals bezahlt wird. Ich habe den vorliegenden Plan zum Luegerdenkmal schon kritisiert, dennoch halte ich künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum für ein sehr niederschwelliges und daher zu begrüßendes Kulturangebot.

Gerade in letzter Zeit hat das Team vom KÖR neben der wenig geglückten Intervention bei Lueger, einige wirklich spannende diskursive Projekte. Dieses natürliche Outrage über ganz Wien ist unbedingt zu begrüßen.

 

Post Nr. 18

Für den Ankauf der „Sammlung Marcel Faust“ bestehend aus Materialien von und zu Karl Kraus wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 210.000 genehmigt.
Einstimmig dafür

Diese Sammlung wurde jetzt angekauft, weil es eine der letzten Möglichkeiten war derartige Originalmaterialen von Karl Kraus zu erstehen.

 

Post Nr. 19

Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt

Einstimmig dafür

Es müssen 750.000 Bücher in neue Depoträume übersiedelt werden. Die jetzt angekauften Regale sollten ausreichend Stellflächen für die kommende

 

 

kulturausschuss.transparent Mai 23 – Diskurs oder Abnicken

Was ich gelernt habe im letzten Kultur-Ausschuss: politische Gremien dienen nicht dem Diskurs(!), sagt die Regierungspartei. Stattdessen wünscht die Regierungspartei ein „Abnickungs-Gremium“.

Wir bekommen zB. einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets um 15 Mio. – Erklärung dazu kaum mehr als ein Einzeiler. Keine Angaben, wem konkret und in welcher Höhe der Geldsegen zugedacht sein wird, und wem nicht. „Die MA7 hat alle Notwendigkeiten geprüft und individuell entschieden, wer wieviel benötigt. Das wird dann auch so vergeben.“

Die Stadträtin nennt es „Abstimmungsgremium“.

Allerdings – da liegt der Hase im Pfeffer – wie sollen wir qualifiziert abstimmen, wenn tatsächlich die Stadträtin (oder die MA7?) entscheidet, wieviel vom Akt den Ausschussmitgliedern vorgelegt wird.

Der Gesetzestext, der das regeln soll, ist dagegen eindeutig:

Die Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderats (§11 ff) hält fest, dass „jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen“ hat. Darüber hinaus wird extra folgendes klargestellt: „Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied) es ist, vorliegen“.

In der Realität wird das nur halbherzig umgesetzt: Da werden teils nur die Antragsformular-Texte vorgelegt, kaum Projektbeschreibungen oder Details, niemals konkrete Budgetvoranschläge. Detaillierte Abrechnungen nach Umsetzung gibt es nie.

Wo die politische Debatte über Gewichtungen der Förderungen sonst stattfinden soll, wenn nicht im Ausschuss, bleibt schleierhaft. Natürlich, man kann sich Entscheidungen und Ideen auch einfach nur über Medien ausrichten. Das führt allerdings recht selten zu einem produktiven Austausch von Argumenten.

Viel eher folgt die Stadträtin hier einem paternalistischen Politikzugang: „Ich entschiede und du friss oder stirb.“

Wollten wir nicht gerade die Kultur und Wissenschaft gerne als den Ort des demokratischen Diskurses etablieren?
Wenn wir es nicht einmal hier schaffen Diskurs – auch mit widerstreitenden Positionen – vorzuleben, wo denn sonst?
Wo sollen wir denn über den Umgang mit Steuergeldern tatsächlich verhandeln, wenn nicht im Ausschuss?
Ist tatsächlich gewollt, dass Argumente und Gegenargumente nur mehr per Medien oder Twitter ausgetauscht werden?
Wie war das mit Streiten im Wohnzimmer oder am Balkon?

Und trotzdem habe ich die bittere Pille geschluckt. Seit Monaten setze ich mich für eine Erhöhung des Kulturbudgets ein, daher habe ich den 15 Mio. zugestimmt, trotz der geringen Info. Und obwohl die intransparente Vorgangsweise vermuten lässt, dass wieder politisch besser Vernetzte mehr profitieren werden von den Erhöhungen. Erfahren werden wir das wohl erst bei der Abrechnung im kommenden Jahr (Sommer 2024). Erst da wird dann im Kulturbericht ablesbar sein, welche Institutionen und Vereine tatsächlich zusätzliche Mittel bekommen haben, um die Kostensteigerung durch die Inflation abzufedern.

Transparente Förderpolitik sieht anders aus!

Diesbezüglichen Erklärungsbedarf gab es im Mai Ausschuss bei mehreren Aktenstücken.

Zu den Akten im Einzelnen:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Mag.a Aygül Berivan Aslan, GR Nikolaus Kunrath und GR Mag.a Ursula Berner, MA betreffend „Umbenennung von rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dagegen | GRÜNE dafür
Bericht: SPÖ/NEOS. ÖVP dafür | GRÜNE, FPÖ dagegen

 

Das Black Voices (https://blackvoices.at/wp-content/uploads/2021/11/Forderungen_BlackVoicesVolksbegehren_2021-02_de.pdf) und auch der Ergänzungsband zu Wiener Straßennamen https://www.wien.gv.at/kultur/strassennamen/strassennamenpruefung.html  haben festgestellt, dass es dringenden Handlungsbedarf bei rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien gibt. Wien versteht sich als „Schmelztiegel“, als Ort, an dem viele Menschen aus unterschiedlichen „Kulturen“ zusammenkommen. Es wäre die Basis einer demokratischen Politik des 21. Jahrhunderts diffamierende Bezeichnungen im öffentlichen Raum möglichst abzuändern. Um tradiertes Unrecht endlich zu beenden. Die Stadträtin glaub weiterhin, dass 3-zeilige Ergänzungstafeln ausreichend Ausgrenzungsstrukturen und Marginalisierungen zu bekämpfen. Wir Grüne glauben es braucht mehr.
Deshalb haben wir diese Beantwortung der Stadträtin unseres Antrags abgelehnt.

Post Nr. 2

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend keine Aufwendungen aus dem Kulturbudget für Beiräte und Jurys
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dagegen | ÖVP dafür
    Bericht: SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Um in einer Jury oder einem Beirat zu sitzen, braucht es Expertise, die über Jahre aufgebaut werden muss. Die Jurysitzungen und Beiratssitzung sind zeitaufwendig und erfordern viel spezifische Vorbereitungen. Es kann im Sinne von fairer Bezahlung keine Option sein, Fach-Expert:innen aus verschieden Kultursparten ohne Bezahlung arbeiten zu lassen. Daher haben wir den Antrag der ÖVP abgelehnt.

Post Nr. 3

Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die                  Design Week 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 4

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.446.000 um EUR 150.000 auf sohin insgesamt EUR 1.596.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Stadtteilkultur und Interkulturalität wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.800.000 um EUR 250.000 auf sohin insgesamt EUR 2.050.000 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Die Stadtteilkultur ist der Budgettopf, für den spartenübergreifende Projekte und lokale Projekte am ehesten einreichen können. Die meisten hier geförderten Projekte finden dezentral statt. Laut Auskunft der MA7 sind ca. 60% der Projekte wiederkehrend und 40% Ersteinreichungen. Wir haben der Erhöhung zugestimmt.

Post Nr. 6

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 50.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 200.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP; FPÖ dafür
GRÜNE dagegen

Die Philharmoniker und die Frauen – kein einfaches Kapitel, wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe. Auch heuer wieder schaffen es die Philharmoniker beim Sommernachtskonzert keine Dirigentin zu beschäftigen. Seit Beginn der Sommerkonzerte 2004 dirigierte noch keine einzige Frau. Und auch unter den Solist:innen schafften es nur 4 Frauen zu Ehren zu kommen:

Immerhin darf heuer Elīna Garanča als Solistin dabei sein. Die 5. Frau seit 2004 (!)

Für das heurige Konzert wollen die Philharmoniker eine Erhöhung der Fördersumme um 20%. Wir wollten, dass die Stadt ihre Förderzusage an Frauenquoten bindet. Weil das nicht geschieht, haben wir den Antrag heuer abgelehnt.

 

Post Nr. 7

Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum in der Höhe von EUR 970.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der                      Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages
gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Die Kunst im öffentlichen Raum ist vielleicht eine niederschwellige Form, um mit bildender Kunst in Berührung zu kommen. Deshalb unterstützen wir die KÖR immer. Aktuell macht es das intransparente Vorgehen um den Wettbewerb und die neuerliche Ausschreibung einer künstlerischen Kontextualisierung der #Luegerstatue nicht leicht. Es ist nicht einzusehen, warum der Ausschuss nicht informiert wurde, welches Vermittlungsprogramm seit Oktober 22 stattgefunden hat, und welche Rahmendbedingungen für den neuerlichen Wettbewerb gewählt worden sind. Auch die Jurymitglieder sollten geheim bleiben, wurden aber durch einen Zeitungsartikel im Herbst geoutet. Es ist völlig unverständlich, warum die Stadträtin glaubt, dass diese Intransparenz und Geheimhaltung ausgerechnet bei so einem umstrittenen Denkmal mehr Ruhe in die Debatte bringen könnte. Stattdessen wird hinter vorgehaltener Hand spekuliert. Sinnvoller wäre ein offener angeleiteter Diskurs, der die Bevölkerung einbezieht. Da könnte man es dann vielleicht schaffen gemeinsam auf demokratischen Weg eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.

Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es im 21. Jahrhundert möglich sein muss, ein Denkmal zu verrücken. Es aus dem Zentrum der Stadt an einem anderen Ort – z.B. in einem Skulpturengarten – umzusetzen. Die dadurch entstehende Leerstelle hätte das Potential Populismus, Antisemitismus, Radikalisierungs- und Ausgrenzungsphänomene mit aktuellen Kunstpositionen zu bearbeiten, statt sich ständig an der 100 Jahre alten Figur abarbeiten zu müssen.  

Erste öffentliche Ergebnisse aus dem Wettbewerb werden für Ende Mai erwartet.

Post Nr. 8

Für die Förderung an Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 in der Höhe von EUR 1.062.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfänden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 339.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 450.000 auf sohin EUR 2.750.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie auch bei Post 13 gibt es hier keine Unterlagen, die Details verraten, wer nun in welcher Höhe mit Erhöhungen rechnen kann. Es bleibt intransparent. Weil ich aber weiß, wie prekär viele Bühnen derzeit aufgestellt sind, stimmen wir dem Antrag zu und hoffen, dass die Mittel gerecht verteilt werden.

 

 

Post Nr. 10

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Jahr 2023 wurde bereits ein erster Sammelantrag in der Höhe von EUR 645.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird ein weiterer Betrag von insgesamt EUR 455.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 1.100.000 zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 455.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich 25.000
2 CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien 10.000
3 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 5.000
4 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 20.000
5 Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur 95.000
6 »Kaleidoskop – Film und Freiluft« 10.000
7 Österreichisch-Japanische Gesellschaft 5.000
8 This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 90.000
9 VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES FANTASTISCHEN FILMS 165.000
10 Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst 30.000
Summe 455.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

 

Post Nr. 11

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 120.000 zu decken ist.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber* innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 120.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ENTUZIASM Kinobetriebs GmbH 50.000
2 Filmarchiv Austria 50.000
3 Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. 20.000
Summe 120.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Filmförderung wird im Voranschlag 2023 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.000.000 um EUR 100.000 auf sohin EUR 1.100.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 13

Für den erhöhten Förderbedarf aufgrund der gestiegenen Energie-, Personal- und Mietkosten bei Institutionen im Kulturbereich wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 15.154.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 15.154.000 zu decken ist.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie im Eingangstext erwähnt, sind die Unterlagen zu den Erhöhungen tatsächlich sehr dürftig. Es ist unverständlich, warum wir bei derartigen Erhöhungen nicht wie auch bei anderen Rahmenbeträgen, zumindest eine grobe Liste erhalten, wer wieviel bekommt. Wir stimmen angesichts der angespannten Lage zu – erstaunlicher Weise scheinen die NEOS mit der Intransparenz auch hier kein Problem zu haben.

 

Post Nr. 14

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 823.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 218.000
2 Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) 65.000
3 MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH 400.000
4 Science Center Netzwerk 50.000
5 Sigmund Freud Privatstiftung 35.000
6 Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung 55.000
Summe 823.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Tatsächlich lässt es einen schlucken, wenn das Mozarthaus (Wien Holding) seine Subventionen verdoppelt! Erklärt wird das mit dringend notwendigen Renovierungen und veränderten Kollektivverträgen, die eingehalten werden müssen. Zusätzlich sind die Energiekosten gestiegen. Insgesamt zahlt Wien nur einen Teilbetrag der Gesamtkosten von ca. 3 Mio. Euro 

Auch beim DÖW musste die seit Jahren bestehende schlechte Personalsituation dringend angepasst werden, ebenso sind Energiekosten gestiegen. Es wird gehofft, dass nach einer Umsiedlung, die neuen Räumlichkeiten nachhaltiger sind und damit weniger Ressourcen verbrauchen werden.

 

 

Post Nr. 15

Für die Förderung an die Jüdische Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für die Jahresaktivitäten wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen, mit EUR 350.000 zu decken ist.

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Jüdische Museum der Stadt Wien
Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 3.900.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 4.250.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie alle hat auch das Jüdische Museum erhöhte Energie und Personalkosten. Demnach haben wir den Anpassungen zugestimmt.

 

Post Nr. 16

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 120.000 zu decken ist.
Einstimmig dafür

 

 

 

 

 

Zusatzinfo zur allg. Debatte:

Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderates Originaltext:

III. Wirkungsbereich der Ausschüsse
Allgemeines
§ 5. Die Gemeinderatsausschüsse sind die beschließenden Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, welche nach der Wiener Stadtverfassung (WStV) nicht anderen
Gemeindeorganen zugewiesen sind. Außerdem obliegt ihnen die Vorberatung in den Angelegenheiten des eige-
nen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in den Wirkungsbereich des Stadtsenates gemäß § 95 Abs. 1 und § 97
lit. d, f und g WStV gehören.

Akteneinsicht
§ 11. (1) Nach Einberufung der Sitzung hat – sofern dem ein gesetzliches Hindernis nicht entgegensteht –
jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf
Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen.
(1a) Jeder Klub des Gemeinderates kann zur Unterstützung der Mitglieder des Gemeinderates Personen
namhaft machen, die in die Geschäftsstücke, die auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung einem Aus-
schuss vorliegen, Einsicht nehmen dürfen. Diese Personen müssen bei einem Klub des Gemeinderates beschäftigt
sein. Abgesehen von den Klubdirektoren und bis zu drei weiteren Personen ist die Einsicht auf bestimmte Akten
zu beschränken. Die Personen sind einschließlich der Beschränkung der Einsicht der Geschäftsstelle des Landta-
ges, Gemeinderates, Landesregierung und Stadtsenat bekannt zu geben. Diese Personen haben entsprechende
Verschwiegenheitserklärungen zu unterfertigen.
(2) Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur
vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied)
es ist, vorliegen.
(3) Die Rechte nach Abs. 1 und 2 umfassen auch die Herstellung von Abschriften und Ablichtungen.
(4) In Fällen der dringlichen Einberufung einer Ausschusssitzung müssen die Geschäftsstücke mindestens
eine Stunde vor Sitzungsbeginn, wenn dies aber nicht möglich ist, jedenfalls während der Sitzung zur Einsicht-
nahme aufliegen.

 

V 001-080 – Geschäftsordnung für Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen
5
Beiziehung anderer außenstehender Personen
§ 18. (1) Die Ausschüsse können ihren Sitzungen mit beratender Stimme auch Gemeinderatsmitglieder bei-
ziehen, die nicht Ausschussmitglieder sind, desgleichen sachkundige Personen, die nicht Mitglieder des Gemein-
derates sind.
(2) Der Ausschussberatung über einen von einem Mitglied des Gemeinderates gestellten Antrag ist dieses
Mitglied mit beratender Stimme beizuziehen.
(3) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sowie die im § 3 Abs. 4 und 5 GO-GR genann-
ten Gemeinderatsmitglieder sind berechtigt, den Beratungen über Gesetz- und Verordnungsentwürfe eine sach-
kundige Person ihres Vertrauens beizuziehen. Die in Aussicht genommene Person ist spätestens drei Tage vor der
Sitzung dem Ausschussvorsitzenden bekannt zu geben und hat sich, soferne sie kein Gemeindebediensteter oder
gewählter Mandatar ist, zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes ausdrücklich schriftlich
gegenüber dem Ausschussvorsitzenden zu verpflichten. In die vorgenannte Frist werden Samstage, Sonntage und
gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet. Die beigezogenen sachkundigen Personen haben kein Rederecht. Durch
ihre Beiziehung darf der ordnungsgemäße Gang der Verhandlung in den Ausschüssen nicht behindert werden.
Sitzungsprotokolle
§ 19. (1) Über die Sitzungen der Ausschüsse ist durch einen vom zuständigen amtsführenden Stadtrat (vom
Vorsitzenden des Stadtrechnungshofausschusses) zu bestimmenden Gemeindebediensteten ein Protokoll zu füh-
ren, in das alle Anträge und Beschlüsse aufzunehmen sind. In dem Protokoll ist auch festzuhalten, welche wahl-
werbende Partei für oder gegen einen Antrag gestimmt hat. Soweit innerhalb einer wahlwerbenden Partei kein
einheitliches Abstimmungsverhalten vorliegt, ist auch das unterschiedliche Abstimmungsverhalten innerhalb der
jeweiligen wahlwerbenden Partei zu protokollieren.
(2) Dieses Protokoll ist vom Vorsitzenden, – mit Ausnahme des Stadtrechnungshofausschusses – vom amts-
führenden Stadtrat und vom Protokollführer zu unterzeichnen und im Wiener Stadt- und Landesarchiv aufzube-
wahren.
(3) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, in die Protokolle über die Ausschusssitzungen Einsicht
zu nehmen.
(4) Die Protokolle sind spätestens vom achten Tag nach der Sitzung an durch 14 Tage zur Einsicht für die
Mitglieder des Gemeinderates und des Stadtsenates aufzulegen.
(5) Vertrauliche Anträge und Beschlüsse sind gesondert zu protokollieren. Die Einsichtnahme in solche
Protokolle ist den Mitgliedern des Gemeinderates, die nicht Mitglieder (Ersatzmitglieder) des betreffenden Aus-
schusses oder des Stadtsenates sind, erst gestattet, wenn der Bürgermeister die Aufhebung der Vertraulichkeit
dieser Beschlüsse ausgesprochen hat.
(6) Das Protokoll über die nicht für vertraulich erklärten Beschlüsse ist zu veröffentlichen.

 

Auszug aus der geschäftsordnung zum Gemeidnerat:
Beteiligung an der Verhandlung
§ 22. Die Verhandlungssprache in den Ausschüssen ist die deutsche Sprache.
§ 23. (1) Zum Wort gelangen die Ausschussmitglieder (Ausschussersatzmitglieder) und die in Abs. 1a ge-
nannten Ausschussersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Meldung beim Vorsitzenden, doch dürfen sie zu
einem Geschäftsstück nicht öfter als dreimal das Wort ergreifen.
(1a) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind berechtigt, den Sitzungen des Ausschusses
zusätzlich zu den auf sie entfallenden Ausschussmitgliedern bis zu zwei Ausschussersatzmitglieder beizuziehen.
Abs. 3 Z 1 gilt sinngemäß für das Rederecht dieser beigezogenen Ausschussmitglieder. Die beigezogenen Aus-
schussersatzmitglieder haben kein Stimmrecht. Die zusätzliche Teilnahme von Ausschussersatzmitgliedern ist
von der jeweiligen wahlwerbenden Partei dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung bekannt zu geben.
(1b) Die im Stadtrechnungshofausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind darüber hinaus berech-
tigt, den Sitzungen des Stadtrechnungshofausschusses bis zu zwei Ausschussmitglieder anderer Ausschüsse bei-
zuziehen. Abs. 1 und Abs. 1a zweiter bis vierter Satz gelten für diese sinngemäß.
(2) Bei umfangreichen Geschäftsstücken hat der Vorsitzende das Recht, das Geschäftsstück in zwei oder
mehrere Tagesordnungspunkte zu unterteilen. In diesem Fall darf pro Tagesordnungspunkt dreimal das Wort
ergriffen werden.
(3) Außer der Reihe und öfter als dreimal muss das Wort Ausschussmitgliedern (Ausschussersatzmitglie-
dern) gegeben werden,
1. für Informationsfragen, welche bloß der Aufklärung des Verhandlungsgegenstandes dienen,
2. wenn sie einen Antrag betreffend die formelle Geschäftsbehandlung stellen,
3. zur Vorbringung einer tatsächlichen Berichtigung.
In den Fällen der Z 2 und 3 darf die Redezeit fünf Minuten nicht überschreiten.
(4) Der Bürgermeister hat das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und Mitteilungen
zu machen. Das gleiche Recht kommt dem zuständigen amtsführenden Stadtrat, beim Stadtrechnungshofaus-
schuss dem Vorsitzenden zu. Über diese Anträge und Mitteilungen ist eine Debatte zulässig. Der Magistratsdi-
rektor ist berechtigt, jederzeit das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen.
(5) Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Wort.
§ 24. Die Verlesung schriftlicher Vorträge ist nur dem Berichterstatter gestattet.
§ 25. Der Vorsitzende hat die Debatte zu leiten, ohne sich an ihr zu beteiligen. Wenn er Berichterstatter
über einen Gegenstand ist oder an der Debatte teilnehmen will oder wenn Anträge den Gegenstand der Verhand-
lung bilden, die er selbst gestellt hat, muss er den Vorsitz bis nach erfolgter Abstimmung abgeben

 

 

Kulturvermittlung zum Umgang mit der Lueger Statue – leider abglehnt!- Rede im Gemeidnerat am 18.10.22

Rede im Gemeinderat am 18.10  im Rahmen der Debatte zur Förderungen der Stadtteilkultur.

Sehr geehrte Damen und Herren,

werte KollegenInnen, Werte ZuseherInnen im live Stream, werte Vorsitzende!

Ich werde einen Antrag auf Finanzierung für ein Kulturvermittlungsprogramm zum Umgang mit der Lueger-Statue einbringen. Zu Beginn aber ein Komentar zum Tagesordnungspunkt:

Das Budget der Stadtteilkultur war und ist Veranstaltungen gewidmet, die vor allem im Stadtteil – also lokal wirken. Es soll lokale – hier lebendende und arbeitenden Künstler_Innen finanziell unterstützen und das kulturelle Leben in den Bezirken auch entfernt zu den Zentren verstärken – gerade jetzt nach Corona ist das eine wichtige Belebung und Anregung sich wieder außerhalb der eigenen 4 Wände zu treffen und gemeinsam was  Feines zu erleben.

Das ist gut so. Dem stimmen wir im Großen und Ganzen auch zu.

Der Hund liegt aber – wie immer – im Detail.

Wenn man nämlich die Liste der Förderungen durchgeht, stößt man oder frau auf manches, was stutzig macht:
40.000 € bekommt der #Praterverein für eine von ihm ausgerichtetes Halloween Fest.  40.000€
Nicht, dass ihr mich falsch versteht – ich find feiern fein. Wir alle brauchen das, jetzt besonders.

Von der Website des Prater-Halloween kann man nicht ablesen, ob  hier überhaupt und wenn wie viele KünstlerInnen von der Förderung profitieren. Es scheint sich um eine Marketiingaktion zu handeln, um Publikum in den Prater zu locken.Auch das ist OK – wenn aber eindeutig wirtschaftliche Interessen hinter der Halloween-Party stehen – warum müssen diese 40.000€ dann ausgerechnet aus dem Kulturbudget kommen?

Wien fördert den Praterhalloween mit 40.000 € – für einen Nachmittag bzw Abend!
Warum kommt diese Wirtschaftsförderung aus dem Kulturbudget?

Wer profitiert hier?  Die KünstlerInnen oder die Pratergastro?

Ein Gegenbeispiel von vielen: Das #Buskersfestival dagegen macht 3 Tage lang den Karlsplatz zum KünstlerInnengarten. 3 Tage lang treten beim Buskerfestival Artisten und Akrobaten outdoor auf, 100 StraßenkünstlerInnen sind hier zu bestaunen!. Sie sind eine Attraktion, ziehen TouristInnen und BewohnerInnen gleichermaßen an, beleben 3 Tage lang den Karlsplatz. Und was sind die der Stadt wert:  das ganze Festival wird nur mit 25.000 € gefördert! – ist das gerecht?

40.000 für einen Nachmittag im Prater gegenüber 25.000 für 3 Tage Buskersfestival….

Apropos 40.000€

Mit 40.000 besser noch mit 45.000 könnte man weit mehr für Wien erreichen!

Nämlich einen echten Austausch von Argumenten;
Eine partizipative, offengeführte Debatte zum Umgang mit den Heldenfiguren in der Stadt –Dazu bringen wir heute einen Antrag (BA_Kulturvermittlungsprogramm Lueger-Statue ) ein und würden uns über Ihre Unterstützung freuen.Und Sie erraten es schon – besonders zum Umgang mit einer spezifischen Heldenfigur.

Es handelt sich um die Karl #Lueger Statue – Sie wissen es sicher.

Im Grunde seit ihrer Errichtung  und verstärkt in den letzten 10 Jahren wird über die Statue, Ihren Aufstellungsort und vor allem ihren fragwürdigen Vorbildcharakter diskutiert.
Aber niemals gab es einen strukturierten Diskussionsprozess,der von der Politik angestoßen und getragen war.

Vor allem keinen Diskussionsprozess, der auch auf ein Ziel zuläuft:

Ein sinnvolles Ziel könnte die Entscheidung darüber sein, was mit dieser Statue geschehen soll.
Eine möglichst breite partizipative Debatte darüber, was hier am Platz  – der noch immer Lueger Platz heißt – im kommenden Sommer geschehen soll.

Und, nein es reicht nicht mit der Installation „#LUEGER temporär“ eine Position hinzuknallen und abzuwarten, was passiert.

Alla „Solln die Aktivisten doch kommen, wenn sie glauben“ das ist ein ziemlich parternalistsicher Zugang.
Das heißt gleichzeitig: es ist eh egal was sie sagen, wir – die Stadtregierung – ziehen unser Ding durch.

Ein strukturierter Diskussionsprozess, der BürgerInnen und Stakeholderinnen einbinden soll,  braucht aber mehr:
es braucht eine klar, leicht verständliche Vermittlung historischer Tatsachen. Nur so kann eine gemeinsame Basis für eine demokratische Entscheidung geschaffen werden. Darüber wie weitere verfahren werden soll:

Es braucht eine Vermittlung und Klarstellung: dass Karl Lueger zwar die 2. Hochquellwasserleitung eröffnete hat – das gehört sich so für einen Bürgermeister – geplant und in Auftrag gegeben hat sie aber sein Vorgänger!

Die erste Hochquellwasserleitung übrigens, die also, die tatsächlich die Innovation war zur Cholerabekämpfung in Wien, die erste Hochwasserleitung wurde vom Gemeinderat schon 1868 beschlossen. 1873 wurde sie eröffnet – von Kaiser Franz Josef übrigens – aber wer im Saal hier weiß noch wird damals Bürgermeister von Wien war?

Ich helf ihnen:
Cajetan Felder war es – ist der auch mit einem zentralen Denkmal, einem Platz und zahllosen Obelisken, Brücken und Ortsnamen in Wien geehrt?

Auch über die Verbesserung der Wasserversorgung mit einer zweite Hochquellwasserleitung wurde hier im Gemeinderat dann schon 1894 befunden – 1894  zur Erinnerung – da dauerte es noch 3 Jahre bevor Karl Lueger Bürgermeister von Wien wurde!

3 Jahre bevor der angeblich so große Wiener Erneuerer  zum Bürgermeister gewählt wurde.
Sogar seine Wahl verlief übrigens alles andere als glatt, er war schon damals extrem umstritten und es dauerte  mehrere Anläufe bis der Kaiser den Bürgermeister Lueger akzeptierte.

3 Jahre vor seiner Angelobung wurde das Projekt beschlossen, für das er bis heute gerühmt wird.
Die 2. Wiener Hochquellwasserleitung!

Keine Frage Karl Lueger war, wenn nicht der erste doch einer der ersten und effizientesten politischen Populisten – er ließ sich auf alle erdenkliche Arten feiern und verehren, und arbeitete hart an der umfassenden Einschreibung seiner Person in diese Stadt.

Ist er deshalb ein besserer Held, ein besserer Bürgermeister, als all die anderen, die hier teils jahrelang gearbeitet haben und die Stadt mitgestaltet haben?

Meine Forderung ist natürlich nicht für alle Bürgermeister Wiens eine Bronzestatue aufzustellen.

Ganz im Gegenteil:
Meine Forderung ist, die Personen, die wir heute als Helden im öffentlichen Raum stehen haben genau zu analysieren:

Warum stehen sie da?
Was erzählen sie uns?
Welchen Wert, den wir heute im 21. Jahrdt besonders brauchen, vermitteln sie?

Also  am Beispiel Karl Lueger: wer war wirklich als Person war,  wissen wir natürlich nicht. Wir können nur aus Quellen schließen.

Was wir aber wissen, ist, dass Karl Lueger bewusst gesetzte höchst aggressive antisemitische Reden geschwungen hat.

Überall. Im Gemeinderat, auf der Straße, am Volksfest. Und wir wissen, dass diese Reden Auswirkungen gehabt haben.

Nach seinen Reden haben sich Gruppen zusammengerottet und sind in den 2. Bezirk geströmt, um hier auf Juden einzuschlagen und sie zu sekkieren – wie man in Wien sagt. Manche nennen das sogar #Pogrome. Die zeitgenößischen Zeitungen haben das jedes Mal berichtet.

Pogrome im 2. Bezirk ausgelöst durch den Bürgermeister selbst!
Ein Bürgermeister, der dazu aufruft, und es billigt, dass Teile seiner Bevölkerung misshandelt werden?
Ein Bürgermeister, der Gewalt forciert, statt zu kalmieren?
Ein solcher Bürgermeister soll auch im 21. Jahrdt geehrt werden?

Warum fragt man sich da?
Ist das der Fokus der unrühmlichen Stadtgeschichte, den die Stadtregierung heute 2022 herausstreichen will?
WARUM?

Und nein – ich reagiere gleich auf ihren Einwurf  – nein es geht natürlich nicht darum „Geschichte auszulöschen“. (davon spricht die Stadträtin immer wenn sie den aktuellen Umgang mit der Stadt Lueger kritisiert)
Was im übrigen eine sehr irritierende Ausdrucksweise halte.
Auslöschen wollten die Nazis
die Juden nämlich
und die Rom und Sinti
und die Homosexuellen, die politischen KritikerInnen,
und überhaupt alle, die nicht ins Schema des blonden deutschen Ariers passten.
Ich vermeide es deshalb über das angebliche „Auslöschen“ von Geschichte zu sprechen, wenn es nicht im Zusammenhang mit dem Holocaust steht.

Wer Namen aus dem öffentlichen Raum entfernt „löscht“ niemanden aus: Adolf Hitler prägt unserer Geschichte bis heute, obwohl alle Ortsbezeichnungen, die ihn ehrten  mittlerweile aus der Stadt entfernt wurden.

In anderen Ländern, in anderen europäischen Ländern, werden Statuten wie die des Karl Luegers als toxisch bezeichnet.

TOXISCH für das gesellschaftliche Klima,
toxisch für ein gutes Zusammenleben,
toxisch, weil sie für die ehemals Verfolgten ein ständiger Zeigefinger sind – wie sie sich zu verhalten und unterzuordnen haben – weil, wenn sie das nicht tun – weißt eh was passiert!

Solche toxischen Statuen also, werden in anderen Teilen Europas, zum Beispiel in Deutschland aus dem öffentlichen Raum entfernt und in einem Museum geräumt.
Nicht versteckt! Nein, natürlich werden sie weiter gezeigt, aber sie werden nicht weiter verehrt.

Wenn Sie zum Beispiel in Berlin sind, schauen sie sich das einmal an:

„Enthüllt“ heißt die Ausstellung in der „Zitatelle“ – wo sämtliche toxische Helden gemeinsam in einem Saal ruhen – zur Ansicht, kontextualisiert – aber eben nicht weiter als große Vorbilder und Ahnen präsentiert.
Aus der ganzen Welt pilgern HistorikerInnen und KulturvermittlerInnen in die „Zitatelle“, um sich das dort anzusehen.

Sowas könnten wir in Wien auch schaffen!

Aber ich schweife ab – uns geht es indem Antrag, den ich zu dieser Rede vorstelle, um einen gemeinsamen Diskussionsprozess.

Bevor um 500.000€ eine permanente Veränderungen am Lueger Platz vorgenommen wird, soll eine gemeinsame Basis, eine gemeinsame Einschätzung zur Figur Lueger gefunden werden.

Ziel eines solchen Prozesses ist es demokratisch eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.
Statt – wie es sich jetzt schon wieder abzeichnet – irgendwo im Stillen Kämmerlein eine Jury zu beauftragen , deren Mitglieder geheim bleiben.
Eine Jury, die über etwas entscheiden soll, zu einem Zeitpunkt, wo die Fronten in der Bevölkerung hart und scharf verlaufen. Das kann nur Widerstand erzeugen!

Es könnte ein demokratisches Vorzeigeprojekt werden – es könnte ein Beispiel dafür werden, wie wir die aggressive Entfriendungskultur durchbrechen: du sagts nicht, was ich will, also entfriende ich dich .
Wir müssen wieder lernen Argumente auszutauschen!

Wir haben riesige Herausforderungen in dieser Stadt zu meistern. Die kommenden Jahre werden kein Honiglecken. Wir müssen uns und die Bevölkerung drauf vorbereiten, wie wir gemeinsam Konflikte lösen können und Kompromisse finden können.

Statt nur paternalistisch Lösungen hinzuknallen – die dann – war ja zu erwarten – auf Blut bekämpft werden.

Deshalb stellen wir den Antrag einen solchen ergebnisoffenen Diskussion- und Kulturvermittlungsprozess aufzusetzen.  Er soll unter größtmöglicher Einbindung der Bevölkerung und aller Stakeholder durchgeführt werden.

Für alle, die noch unsicher sind: ja das geht: in Bristol ist das gelungen. 14.000 Menschen haben sich beteiligt und gemeinsam eine Entscheidung getroffen, wie sie mit der Colston Stute weiter verfahren wollen. 14.000!!!

Das können wir in Wien doch auch schaffen.

Danke für ihre Unterstützung des Antrags.

Nachtrag:
Die Spö hat vorgeschlagen, den Antrag in den Auschuss zuzuweisen.
Eine Zuweisung in den Ausschuss wäre nur sinnvoll, wenn die Entscheidungen der Jury für 1 Jahr aufgeschoben werden, bis ein gemeinsames Ergebnis erarbeitet wird.
Tatsächlich kann der erstmögliche  Ausschuss zu dem Thema, ob ein Prozeß eingerichtet werden soll, erst tagen nachdem die Jury bestellt ist.  Es wäre also kaum möglich, dass die Ergebnisse eines partizipativ erarbeiteten Entschlusses schon fertig sind  bevor die Jury final enschiedet. Das heißt der Prozeß wäre reine Staffage – das ist zu Schade für das wichtige Thema.

Daher haben wir die Zuweisung abgelehnt.

Den Antrag selbst wollte die SPÖ nicht annehmen. Dh. die Kulturvermittlung wurde abgelehnt.

Zur Info derzeit stehen in Wien 283 Denkmäler von Männern in Wien. Und 14 von Frauen.

Um die Diskussion weiter zu führen und ein paar Best practice vorzustellen laden wir am 20.10. zu einer Veranstaltungzundter dem Titel „Erinnerungskultur reloaded

 

 

 

 

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent – September 22

Der Bericht vom Septemberausschuss kommt leider verspätet, weil ich krank war …

Dafür ist der Bericht ein bissl länger geworden …

Bemerkenswert war der September-Ausschuss vor allem, weil wieder einmal ein paar Langzeitthemen auf die Tagesordnung gesetzt waren  – und leider bestätigte sich eine gehegte Vermutung, dass nämlich seitens des Stadträtin-Büros in diesen Fällen tatsächlich kein Interesse auf Umsetzung besteht.

  • 1, Der Willi-Resetarits-Preis
  • 2, QR-Codes für Straßennamen und Denkmäler
  • 3, das Wien Museum
  • 4, Die KÖR – bzw der Wettbewerb zum Lueger Denkmal

 

Ad 1, Der Willi-Resetarits-Preis Antrag Willi Resetarits

Irgendwie kommt die Aufsetzung des Preises nicht so recht ins Flutschen.  In der Gemeinderatssitzung im April (!), wenige Tage nach Resetarits‘ Tod, waren noch alle emotionalisiert und haben (was an ein Wunder grenzt) einer Zuweisung des Antrags in den Ausschuss zugestimmt. Alle haben mehrmals bestätigt, wie wichtig das Projekt sei. Der Vorsitzende des Kulturausschusses hat sich deshalb persönlich bei mir gemeldet.

Ich habe – ok das war naiv – wirklich geglaubt, dass das Gedenken an Willi Resetarits auch der SPÖ ein Anliegen ist. Dass auch die SPÖ dem humorvollen Musiker und engagierten Aktivisten ein Denkmal setzen will.

Ein „modernes Denkmal“, eine nachhaltige Form der Erinnerung, die weniger in Nostalgie versinkt, als vielmehr etwas Neues hervorzubringen im Stande ist.  Mit einem Preis für (noch) unbekannte aber talentierte Musiker:innen könnte man so etwas schaffen.

Der Preis als eine Förderung und Unterstützung für eine neue Generation. Eine Wertschätzung für Talente, die hier in dieser Stadt leben und sich in ihrer Musik auf diese Stadt und ihre Menschen beziehen.

Ich kann ja verstehen, dass man darüber nachdenken muss, wie man sowas aufsetzt. Ich wurde in der Sitzung im Mai vertröstet, und auch im Juni – „wir machen einen Termin im Sommer. Das Büro meldet sich“.  Der Sommer war lang und ohne Termin…

Jetzt im ersten Septemberausschuss musste unser Antrag zum Willi-Resetarits-Preis laut Geschäftsordnung auf die Tagesordnung.

Gut, ich war erfreut ihn da zu sehen. Aber was wir dann bei Post 1 gehört haben, war enttäuschend und oberflächlich: „Es ist alles schwierig, wir müssen noch drüber nachdenken, wie wir es machen könnten, ihr hört davon, wenn wir weiter sind…“  Das war die umfassende Information zum Projekt Willi-Resetarits-Preis nach über 4 Monaten! Sehr irritierend! – Ich werde dranbleiben. Die Hoffnung auf eine sinnvolle Umsetzung stirbt zuletzt.

 

Ad 2, QR-Codes für Straßennamen und Denkmäler

QR-Codes sind das zweite Langzeit-Thema, das uns seit Monaten in unterschiedlichen Gremien begleitet. Die Idee war, dass solche QR-Codes auf Websites führen, die umfassende Informationen zu den jeweiligen Personen- oder Ortsbezeichnungen anbieten. Ein Bildungsprojekt im weitesten Sinne. Interessant dabei wie die Erklärung, warum das nicht möglich ist, von Gremium zu Gremium geschoben wird, und damit die Entscheidung vertagt wird: einmal gilt die Umsetzung als technisch zu herausfordernd, einmal könne man das Update der Internetseiten nicht garantieren, einmal wäre es zu teuer die Pickerl mit den QR-Codes anzubringen, einmal ist das Gremium das falsche für die Entscheidung: und so geht’s vom Ausschuss zum Unterausschuss und wieder zurück in den Ausschuss und wieder zurück in den Unterausschuss.

Klar, ist es herausfordernd alle Straßenschilder Wiens mit QR-Codes auszustatten – aber es wäre doch ein Anfang, zuerst einmal an die wesentlichsten Denkmäler diese Codes anzubringen.

Als einfache Bürgerin schiene mir die Umsetzung nicht allzu schwierig, besonders da die aufwändige Recherchearbeit, ja eigentlich schon getätigt worden ist:
Eine Infowebsite, auf die man sich beziehen kann, gibt es im Grunde schon: das WIEN GESCHICHTE WIKI die georeferenzierte Wissensplattform der Stadt Wien. Sie wird seit 2013 von dem hauseigenen Redaktionsteam der Wien Bibliothek und dem Stadt- und Landesarchiv online betrieben und regelmäßig gepflegt, sowie aktualisiert.

Es ist daher irritierend, warum die Stadt nicht auf diese ohnehin schon finanzierte Ressource zurückgreift und sie damit vielleicht auch bekannter macht. Vorerst wurde die Entscheidung über QR-Codes auch in dieser Sitzung wieder einmal in ein anderes Gremium „zur Beratung“ verschoben. Die nächste Sitzung dieses Unterausschusses wird im November tagen.

 

Ad 3, das Wien Museum

In jedem Kulturausschuss werden wir über den Baufortschritt vom Wien Museum informiert. Das ist sinnvoll, manchmal von der vortragenden Stadträtin humoristisch überhöht. Die wesentlichen Fragen bleiben aber leider dennoch oft unbeantwortet. Kurzfassung: alles ist im Plan, aber etwas verzögert durch Lieferschwierigkeiten aufgrund des Ukraine-Krieges.
Unbesprochen bleibt, warum zu dem noch unfertigen Wien Museum jetzt auch noch ein neues Pratermuseum um weitere 4 Mio. gebaut werden muss.

Angesichts der Weltlage und der steigenden Energiepreise muss man kein Wahrsager sein, um Kostenüberschreitungen vorherzusehen. Das ist besonders bitter, wenn diese Zusatz-Kosten bei einem ursprünglich gar nicht geplanten Projekt wie dem Pratermuseum noch draufgeschlagen werden (müssen). Wie hoch die finalen Kosten beider Bauprojekte schließlich sein werden, steht noch in den Sternen. „Diese Bauprojekte sollen den BewohnerInnen der Stadt Hoffnung geben, das ist gerade jetzt wichtig“, war die Antwort der Stadträtin auf Nachfragen bezüglich der erwartbaren Kostensteigerungen.

Ich versuche optimistisch zu bleiben. Daher würde ich die „Hoffnung“ – gerne auch den bestehenden Kulturinstitutionen und Vereinen in Wien geben, die gerade nicht wissen, wie sie die Kostensteigerungen im Herbst überstehen sollen.
Ich fände es deshalb sinnvoller die 4 Mio. statt in einen Pratermuseum Neubau, in die (finanzielle) Unterstützung der vorhanden Wiener Kultur-Institutionen und Vereine zu investieren, die alle stöhnen und derzeit wegen schwindender Publikumszahlen kaum in der Lage sein werden, diese Herausforderungen zu stemmen.

 

ad 4, Die KÖR – bzw der Wettbewerb zum Lueger Denkmal

Kunst im öffentlichen Raum ist eine der niederschwelligsten Möglichkeiten mit Kunst in Berührung zu kommen. Die Projekte der KÖR schaffen es oft Erlebens- oder Diskursräume aufzumachen, ganz unkompliziert, im Alltag. Daher unterstützen wir Grüne die KÖR in sämtlichen Belangen. Auch wenn es hie und da Kritikpunkte gibt.

Wie im vorliegenden Fall: obwohl die öffentliche Debatte um den Umgang mit dem Lueger Denkmal nicht abreißt, hat es die Stadträtin nicht der Mühe wert gefunden, die Ausschussmitglieder über die neue Installation zur Kontextualisierung des Lueger Statue zu informieren. Für ein Jahr soll sie nun am Lueger Platz stehen. Es gab mitten im Sommer eine Pressekonferenz dazu, mehr nicht.
Immerhin 100.000 € wird die vorübergehende Installation kosten. Aus den Renderings lässt sich vor allem ablesen, dass die Kontextualisierung raumgreifend sein wird.

Neben die überdimensionale Statue kommt nun ein noch größeres Holzgerüst, das auch noch begehbar ist. Die Holzkonstruktion soll sämtliche Orte der Stadt, die Lueger gewidmet sind, hier symbolisch vereinen. Damit wird der Platz von noch mehr Lueger überschwemmt. Das könnte man als Diskurseinladung verstehen. Wenn man es versteht. Selbsterklärend ist die Installation – zumindest, wie das Modell vermittelt – leider nicht.  Meine  Kritik dazu habe ich schon im Sommer formuliert.

Auf Nachfrage erfahren wir jetzt im Ausschuss, dass schon auch eine Kulturvermittlung zur Kontextualisierung geplant ist. Zunächst sollen die Anwohner:innen informiert werden. Später plant die KÖR weitere Informationsprojekte. Wir hoffen, dass diese zusätzlichen Kulturvermittlungsprojekte tatsächlich die Meinungsbildung besser unterstützen können als die riesige Holzintervention.
Langfristig muss das Ziel aber sein, eine mutigere Lösung für den Lueger-Platz zu finden!

Meine Ideen zu eienr  neune Erinnerungspolitik findest du hier.

 

Hier zu den einzelnen Abstimmungsverhalten im Ausschuss: 

Post Nr. 1
Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner, MA, GRin Mag.a Mag.a Julia Malle, GR David Ellensohn, GR Dipl.-Ing. Martin Margulies, GR Nikolaus Kunrath und GRin Mag.a Aygül Berivan Aslan betreffend Einrichtung eines jährlichen Willi-Resetarits-Preises für junge MusikerInnen mit Lokalkolorit und Alltagspoesie.

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS, ÖVP und FPÖ (gegen die Stimmen der Grünen) angenommen.

Post Nr. 2
Antrag von GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema Antisemitismus.

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen gegen SPÖ und NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS und  Grünen (gegen die Stimmen der ÖVP und FPÖ) angenommen.


Post Nr. 3
Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Peter L. Eppinger und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend Anbringung von QR-Tafeln an Verkehrsflächen.

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen gegen SPÖ und NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS und FPÖ (gegen die Stimmen von Grünen und ÖVP) angenommen.


Post Nr. 4
Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID

Antrag mit Stimmen FPÖ gegen Grüne, ÖVP und SPÖ, NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS und ÖVP (gegen die Stimmen von Grünen und FPÖ) angenommen.


Post Nr. 5
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2022 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/781 gegeben.

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 6
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2022 für das Center Management in der Höhe von EUR 32.522,57 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/786 gegeben.

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 7
Die Förderung an das Koproduktionshaus Wien GmbH (BRUT ) im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.675.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 8
Die Förderung an den Wiener Bühnenverein im Jahr 2022 für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des Wiener Theaterpreises (Nestroypreis) in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 9
Gemäß §13.(7) 6. des Wiener Museumgesetzes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen.

(Weiter an: Landesregierung und Landtag)

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Post Nr. 10
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 und 2023 zur Kenntnis.

Mehrstimmig (SPÖ udn NEOS,GRÜNE; ÖVP) angenommen
FPÖ dagegen


Post Nr. 11
Die Förderungen im Bereich Wissenschaft und Forschung an folgende Fördernehmer*innen in den Jahren 2022 bis 2023 für Einzelförderungen in der Höhe von jährlich EUR 550.000 (insgesamt EUR 1.100.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Nr. Fördernehmer*in Förderbetrag* 2022 Förderbetrag* 2023 Gesamtförderbetrag*
1 Eurozine – Gesellschaft zur Vernetzung von Kulturmedien mbH 55.000 55.000 110.000
2 Kinderbüro Universität Wien GmbH 49.500 49.500 99.000
3 Mindfloat Claudia Puck KG 60.000 60.000 120.000
4 Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH 31.000 31.000 62.000
5 Open Science – Lebenswissenschaften im Dialog 35.500 35.500 71.000
6 Österreichische Bodenkundliche Gesellschaft 45.000 45.000 90.000
7 ScienceCenter-Netzwerk 66.000 66.000 132.000
8 Science Communications Schütz & Partner GmbH. 60.000 60.000 120.000
9 Universität Wien 35.000 35.000 70.000
10 Verein „Die Wissenschaffer“ 62.500 62.500 125.000
11 Wirtschaftsuniversität Wien 50.500 50.500 101.000
  Summe 550.000 550.000 1.100.000

*Beträge in Euro.

Mehrstimmig (SPÖ und NEOS, GRÜNE und ÖVP) angenommen
FPÖ gegen  Pkt. 3/9/10/11.

 

Post Nr. 12
Die Förderungen im Bereich Wissenschaft und Forschung an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 600.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Die Wiener Volkshochschulen GmbH 2022 90.000
2 Fremde werden Freunde 2022 100.000
3 Institut für Höhere Studien – Institute for Advanced Studies (IHS) 2022 90.000
4 Institut für Konfliktforschung (IKF) 2022 98.000
5 Sapere Aude – Verein zur Förderung der Politischen Bildung 2022 53.000
6 Soziokratie Zentrum Österreich 2022 100.000
7 Universität Wien, Fakultät für Sozialwissenschaften, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 2022 69.000
Summe 600.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755 und auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Mehrstimmig (Spö und Neoas, Grüne und ÖVP) angenommen
FPÖ gegen Pkt. 2 und 5

 

Post Nr. 13

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2022 für Wien-bezogene Forschungsprojekte und die Wiener Wittgenstein-Ausgabe in der Höhe von                            EUR 85.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 14
A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 6121, Straßenbau, Gruppe 003, Grundstücke zu Straßenbauten, mit EUR 400.000 sowie in Minderauszahlungen auf Ansatz 4820, Wohnbauförderung Neubau, Gruppe 768, Sonstige Transfers an private Haushalte, mit EUR 400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2022 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 500.000 um EUR 850.000 auf sohin insgesamt EUR 1.350.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3120/781 sowie auf der Haushaltsstelle 1/3813/781 im Voranschlag 2022 gegeben.

Mehrstimmig  (SPÖ und Neos, Grüne) angenommen
FPÖ und ÖVP dagegen.

 

Die Stadt Wien braucht einen zeitgemäße Erinnerungspolitik – Rede im Gemeinderat am 30.3.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zusehende im Stream,

Kunst im öffentlichen Raum (KÖR) ist zweifellos die einfachste Art wie man bildende Kunst kennenlernen kann – egal ob im Garten von Wohnhäusern oder auf Straßen und Plätzen – was hier steht, sieht man im Vorbeigehen und manchmal spricht es einen an oder lädt ein etwas zu tun. Da ist dem KÖR-Team bzw den Künstlerinnen und Künstlern, die hier Projekte verwirklichen konnten, etwas gelungen in den letzen Jahren. Herzlichen Glückwunsch. Wir werden dem Antrag natürlich zustimmen.

Manchmal allerdings wird die KÖR eingesetzt, wenn die Stadtpolitik, konkret Kulturstadtrat oder Kulturstadträtin sonst lieber keine Entscheidung treffen wollen.

Die KÖR als Troubleshooter – zum Beispiel bei der Ausschreibung eines Wettbewerbs zur Kontextualisierung der Lueger Statue. Das ist jetzt ein bissl eine längere Geschichte:

Hier steht zentral in der Stadt, am Ring, ein Riesen Phallus von 20 Metern Höhe, der für politischen Populismus und Antisemitismus wirbt – über mächtig blickt der bronzene Lueger von seinem Sockel über die Stadt und ihre Bewohnenden – und ganz klein daneben findet sich eine kleine schwarze Winkel-Tafel von ca 80 cm Größe, die diese Inszenierung kontextualisieren soll.

Bei der Eröffnung dieser Zusatztafel zur Kontextualisierung mussten der ehemalige Kultur-Stadtrat Mailath Pokorny und Bezirksvorsteher Markus Figl in die Knie gehen, um überhaupt gemeinsam mit dem sogenannten Winkel auf ein Foto zu passen. Die gebückten Herren des demokratischen 21. Jahrhunderts unter den Füssen des Antisemiten und Populisten Karl Luegers – das kann man auch symbolisch sehen.

Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny und Bezirksvorsteher Markus Figl enthüllen einen Wienkl beim Lueger-Denkmal.
@PID / Christian Jobst

Und ehrlich, das ist eine Symbolik, die ich höchst bedenklich finde:

Es gibt 4 Gründe warum diese Figur und diese Inszenierung mitten im Stadt Zentrum untragbar geworden ist.

1, der Politiker und die Person Karl Lueger

2, der Bildhauer Josef Müllner, der das Opus geschaffen hat und später auf der Gottbegnadeten-Liste des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda stand –

3, der Ansteigende Antisemitismus im heutigen Wien

4, unser Anspruch als demokratische Gesellschaft im 21. Jahrhundert eine kritische und selbstreflexive Erinnerungskultur zu leben, die in der Lage ist, die eigenen Traditionen zu hinterfragen und im notwendigen Fall auch Helden vom Sockel zu stoßen.

Irgendwie ist das allen klar. Einerseits, andererseits versucht die Kulturpolitik in Wien das Problem zu umgehen, indem sie immer nur kleine Initiativen setzt, die sich nicht trauen, das Problem an der Wurzel zu packen. Was meine ich konkret?

Konkret meine ich den Ort so zu verändern, dass tatsächlich die Tradition der unantastbaren Helden – selbst wenn sich diese Helden im Nachhinein als falsche Helden herausgestellt haben – diesen Ort so zu verändern, dass also diese Tradition gebrochen wird.

Held bleibt bisher Held mit einer kleinen Fussnote am Rand – quasi „so haben wir das nicht gemeint.“ –
Dazu ein Zitat vo
m Historiker und Kurator Werner Michael Schwarz vom Wien Museum

Der Mythos um Lueger und seine bis heute andauernde Mythologisierung erzählt jedenfalls viel über die Geschichte der Stadt und gibt Stoff zur Reflexion grundlegender Fragen über Politik, Demokratie und nicht zuletzt über Formen von Wiener Mentalitäten. Wenn man aber auf einer öffentlichen Ehrung im konventionellen Sinn besteht, ehrt man eine tief antisemitische, ausgrenzende, unsoziale und undemokratische Politik und und die atemberaubende Selbstdarstellung eines Politikers.

Diese Inszenierung, diese öffentliche Ehrung der fragwürdigen Figur Karl Luegers entspricht in keiner Weise einem zeitgemäßen Umgang mit Erinnerungskultur. Das wissen alle, aber irgendwie mangelt es an Mut Grundlegendes zu verändern.

2010 war schon ein erster Wettbewerb zur Umgestaltung oder Kontextualisierung der Statue von der Angewandten ausgeschrieben worden.

Gewonnen hat damals der Wiener Klemens Wihlidal. Er und sein Team wollten die Statue um 3,5 Grad zu kippen. Geschehen ist seither nix. Die Umsetzung dieses Projekts wurde nicht nur aber auch von der Stadtpolitik abgelehnt.

Und jetzt wird das KÖR aufgefordert wieder einen Wettbewerb auszuschreiben.
Wieder wird eine neue Kontextualisierung gefordert. Aber die eigentliche Figur – die 5 Meter hohe Bronzefigur, die seit 100 Jahren auf uns herabblickt – soll nicht angetastet werden.

Das halte ich für falsch.

Internationale Historiker*innen und Kunstexpert*innen sind sich einig, dass die 1926 errichtete Statue so nicht mehr stehen bleiben kann. Besonders nach der Erfahrung der Weltkriege und der rassistischen Verfolgungen im Nationalsozialismus, die die Stadt inzwischen erlebt habt.

Es ist eine politische Entscheidung, ob eine Statue bestehen bleibt. Nicht eine Entscheidung des Denkmalamts.

Steinerne und bronzerne Menschenfiguren realer Personen sind nicht mehr zeitgemäß. Sie stehen für ein patriarchales Geschichtsbild: Ein Geschichtsbild, indem mächtige, weiße Männer bestimmen, was historisch relevant ist, erzählt wird das aus der Position adeliger Herrscher. Auch bürgerliche Figuren wie Lueger brechen das Bild nicht, sondern versuchen mit Inszenierungen wie dieser die gleiche Heldenpose weiter zu schreiben. Ihre Revolution war den Adel zu stürzen. Heute braucht es eine demokratische Revolution. Heute braucht es eine Geschichtserzählung, die alle Bevölkerungsteile einschließt. Weil die Geschichte der Stadt mehr ist ls ein Heldenepos: Männer und Frauen aus allen Schichten haben die Stadt geprägt. Im 21. Jahrhundert ist es an der Zeit neue Wege der Erinnerung zu suchen, die einschließender und diskursiver sind.

Es gilt die Helden vom Podest zu holen, sie menschlich und vielschichtig und mit ihren Schwächen und Fehlern darzustellen. Statt statischer Denkmäler braucht es Orte der öffentlichen Auseinandersetzung – die Themen wie Antisemitismus und Ausgrenzungen öffentlich zur Debatte stellen und einladen eine Position dazu zu entwickeln.

Würde also die Staute Luegers versetzt und stattdessen nur der leere Sockel für künstlerische Projekte genutzt – könnte hier an einem zentralen Ort der Stadt ein selbstbewußtes Mahl für Demokratie und gegen Antisemitismus und andere Ausgrenzungen entstehen.

Eine Leerstelle, um Neues entstehen lassen zu können.

Am besten interaktiv und diskursiv.

Bevor sie jetzt Schnappatmung bekommen – die Statue soll an einem anderen Ort aufgestellt werden. In der Höhe um den Sockel verringert könnte der bronzene Lueger dann gemeinsam mit anderen fragwürdigen Heldenfiguren aus Wiens Straßen und Plätzen aufgestellt werden – in einem Skulpturengarten, zB im Schweizergarten. Dort könnten die alten Herren und vielleicht auch eine Dame, dann in Kontext zueinander und in Kontext zu ihrer Zeit gestellt werden. Schulklassen können sie besuchen, sie kennenlernen und im Sinne eines Freiluftmuseums. Hier können sie die Dargestellten und ihre Ideen als das begreifen, was sie sind – historisch nämlich und nicht mehr zeitgemäß!

Berlin hat vorgezeigt, wie man mit in die Jahre gekommenen Heldenstatuen umgehen kann. Man kann sie zeigen, ohne sie zu verehren. Berlin beweist, dass die Thematisierung von Stadtgeschichte auch ohne historisierende Heldenverehrung auskommt. Das müssen wir doch in Wien auch schaffen!

Ein Name, eine Statue im öffentlichen Raum der Stadt verankert, ist ein Bekenntnis der Stadt zu dieser Person, zu diesem Namen. Daher stünde es Wien außerdem gut an, den Lueger Platz umzubenennen – warum nicht zum Beispiel in Erika Weinzierl Platz – die Pionierin der Antisemitismusforschung.

Graz hat solche Umbenennungen von fragwürdigen Personen in einigen Fällen gemacht – die Stadt übernimmt die Kosten für Adressänderungen, die AnwohnerInnen bleiben schadlos.

Aber alle gewinnen, indem sie sich von dem schweren und unrühmlichen Erbe distanzieren.

Ich wünsche dem KÖR und den einreichenden Künstler:innen viel Erfolg bei der Umsetzung der neuen Interventionen beim Lueger Denkmal! Und freue mich auf spannende Debatten.

Vielen DANK

Rede zur Eröffnung des Jüdischen Filmfestivals in Wien

Guten Abend,

Ich möchte Ihnen zu allererst Grüße und Glückwünsche übermitteln: Vizekanzler Werner Kogler gratuliert zu 30 Jahren Jüdisches Filmfestival und auch Staatsekretärin Andrea Mayer gratuliert, obwohl sie leider nicht hier sein kann.

Sie ist auf dem Weg zum ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, wo morgen die neu gestaltete Österreich Ausstellung eröffnet wird. Eine Ausstellung, in der vor Ort erstmals vom Nachkriegsnarrativ von Österreich als reinem Opfer der Nazis Abstand genommen wird. Stattdessen wird hier jetzt auch die Mittäterschaft von vielen Österreicherinnen und Österreichern an den Gräueln und der Verfolgungen thematisiert.

30 Jahre Jüdisches Filmfestival, das ist ein Grund zum Feiern. Schon 30 Jahre präsentieren sie Einblicke ins jüdische Leben, in jüdische Geschichte und jüdische Erfahrungen im Alltag – das jüdische Filmfestival ist ein wichtiger Teil des Wiener Kulturlebens geworden.  Danke dafür.

Das heurige Motto „Trotzdem“ verweist aber auch auf die zweite Seite der Medaille, TROTZDEM verweist darauf, dass bis heute gesellschaftlich noch nicht erreicht werden konnte, was sich die Gründer 1991 erhofft hatten.

Lassen sie uns, lassen mich, die ich Historikerin bin, kurz zurückblicken: Was war die Situation 1991?

Es war das 5. Jahr von Kurt Waldheim als Bundespräsident,

Bundeskanzler Franz Vranitzky hatte in Reaktion auf den skandalösen Haider-Sager von der „ordentlichen Beschäftigungspolitik im 3. Reich“ seine berühmt gewordene Rede zu Österreichs Mitschuld an den Verbrechen des Nationalsozialismus gehalten.

Und er hatte sich bei den Opfern und ihren Nachkommen namens der österreichischen Republik im Parlament entschuldigt.

Drei Monate später startete dieses Festival als Jüdische Filmwoche.

Jörg Haider hatte als Kärntner Landeshauptmann gehen müssen und kam wieder.

Das kann man auch bildhaft lesen, für die ganze Thematik der Vergangenheitsbewältigung. Es gibt leider keinen linearen Fortschritt in den Lehren, die wir aus der Katastrophe des Nationalsozialismus gezogen haben: Es ist keineswegs immer besser geworden.

Wir müssen uns jeden einzelnen Tag dem Bösen entgegenstellen, wie es Michael Köhlmeier in seiner beeindruckenden Rede 2018 im Parlament genannt hatte,

wir müssen uns jeden einzelnen Tag dem Bösen entgegenstellen – dem Antisemitismus, dem Rassismus, dem Autoritarismus, der Verrohung der Worte und der Taten.

Kultur spielt dabei eine essentielle Rolle. Festivals wie dieses hier schaffen Diskurs und Reflexion und damit eine wertvolle Basis für gesellschaftliche Veränderung.

Kultur alleine aber kann die Aufgabe nicht stemmen.

Wir haben mit der im Jänner von der Bundesregierung präsentierten „Nationalen Strategie gegen Antisemitismus“ ein sehr ambitioniertes Paket bekommen, das von der Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen, über die Bildung bis in die Strafverfolgung reicht. Doch bis das – hoffentlich – nachhaltig wirkt, wird es noch Zeit und viele Anstrengungen benötigen.

2021 stehen wir wieder einem massiven Anstieg von Rechtsextremismus und vor allem von Antisemitismus gegenüber: Die Antisemitismus-Meldestelle der IKG berichtete für das erste Halbjahr 2021 von mehr als einer Verdoppelung der ihr gemeldeten Vorfälle und von einem Höchststand seit ihrem Bestehen – also während der letzten 20 Jahre.
Auch die polizeilich erfassten rechtsextremen Tathandlungen sind in den ersten 6 Monaten2021 kräftig angestiegen, nämlich um 41% im Vergleich zum ersten Halbjahr im Jahr davor.

Und: Wien ist massiv betroffen.

Natürlich, weil viele Vorfälle während der hier abgehaltenen großen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen verzeichnet wurden, aber nicht nur deshalb.

Was wir uns dabei immer vor Augen halten müssen:

Die gemeldeten Vorkommnisse und die erfassten Straftaten sind nur die Spitze des Eisbergs.

Der Grad des Antisemitismus ist ein Seismograph unserer Gesellschaft:

In krisenhaften Zeiten steigt er.

„Die Juden“ – direkt benannt oder über Codes wie die „globalistische Elite“, Georg Soros oder Israel – sie stecken angeblich hinter der Pandemie, wie wir zuhauf lesen und hören müssen.

So schnell konnten wir gar nicht schauen, wie die alten Feindbilder als vermeintlich Schuldige dieser Pandemie wieder ausgegraben wurden. Und was als besonders geschichts-vergessen oder auch als besonders perfide einzuordnen ist: Diejenigen, die den Antisemitismus befeuern, stellen sich im selben Atemzug den Opfern der Shoa gleich und relativieren somit das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte.

Das heurige Festival hat einen bewussten und relevanten Schwerpunkt auf Karl Lueger und den Antisemitismus gelegt.

Mädchen mit rotem Mantel vor Lueger Statue

Wir alle werden uns wieder die Frage stellen müssen, wie es sein kann, dass im Jahr 2021 einem Antisemiten ein großer zentraler Platz der Stadt gewidmet ist. Und wie wir damit umgehen sollen.

Von einem bin ich jedenfalls überzeugt: dass es mit einer Zusatztafel allein nicht getan ist.

Ein herausragendes Beispiel wie eine Intervention gut gelingen kann, ist für mich das Mussolini-Relief in Bozen am ehemaligen „Haus des Faschismus“. Hier ist unter der Darstellung von Mussolini der Leitspruch der italienischen Faschisten angebracht: Credere, obbedire, combattere“ – „Glauben, gehorchen, kämpfen“.

Als Antithese dazu leuchtet seit 2017 über dem Relief ein Zitat der jüdischen Intellektuellen Hannah Arendt: „Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen.“

Hannah Arendt Schriftzug über Mussolini Relief am Haus des Faschismus in Bozen

Quelle © Ansa/Gemeinde Bozen

Möge dieses Festival, mögen die hier gezeigten Filme und die Diskussionen ein Anstoß für jenen Ungehorsam sein, den Hannah Arendt gemeint hat. Und mögen sie auch Anstoß sein, die Erinnerungspolitiken und manche Erinnerungsorte dieser Stadt zu überdenken – NEU zu denken und NEU zu gestalten.

Danke an alle, die diese Veranstaltungen möglich gemacht haben und

danke an alle, die daran mitwirken!

Shalom Oida!

(Dank an Andrea Stangl für die Zusammenarbeit)

Zur Diskussion zum Lueger Denkmal habe ich einen eigenen Beitrag geschrieben. 

Die Helden vom Sockel stoßen – ein Plädoyer für eine Neukonzeptionierung der Erinnerungspolitik in Wien

Der öffentliche Raum ist, wo wir als Gesellschaft zusammenkommen:

  • Wem wird hier Platz geboten?
  • Warum stellen wir (alte) weiße Männer in Stein oder Bronze im öffentlichen Raum auf?
  • Wer wird damit Teil der offiziellen Erinnerung, der offiziellen Geschichte der Stadt?

Antike Tradition

Nach den in Stein gehauen Göttern und Göttinnen der Antike begannen Feldherren und Imperatoren sich selbst gottähnlich und damit unhinterfragbar in den öffentlichen Raum zu platzieren. Hier sollte jedem Vorbeikommenden klar gemacht werden, wer hier was zu sagen hat. Diese Tradition der Heldenverehrung hat sich in der westlichen Welt zumindest bis in Mitte des letzten Jahrhunderts erhalten.

Statuen heute

Inzwischen hat sich der öffentliche Diskurs so weit verändert, dass es kaum mehr möglich ist, aktuelle Würdenträger*innen, Politiker*innen (in westlichen demokratischen Gesellschaften) oder König*innen als Statuen im öffentlichen Raum zu platzieren – und damit den sie umgebenden Raum als den ihren zu definieren. Ganz im Gegenteil, Heldenstatuten werden gekippt, wie im Zuge der „Black Lives-Matter Demonstrationen“ in den USA oder ironisiert wie die Trumpstatuen in New York und London.

Verehrung statt Kontext?

Eine demokratische Stadt im 21. Jahrhundert, als welche sich Wien versteht, muss sich deshalb die Frage stellen – wie sie die Geschichte der Stadt und der hier Lebenden erinnern will.

Ist die patriarchale Heldenverehrung vergangener Jahrhunderte noch das Mittel der Wahl?

Ist das Präsentieren mehr oder weniger umstrittener Persönlichkeiten, mittels bombastischer Sockel auf Überlebensgröße erhöht, in Heldenpose, die Form der Geschichtsbetrachtung, die wir aufrechterhalten und künftigen Generationen vermitteln wollen? Kann so eine Pose die Komplexität einer Person und ihrer Taten bzw. ihre Zeit tatsächlich darstellen?

Ich sage nein!

Spätesten seit den 1980er Jahren hat sich in der Geschichtswissenschaft in Österreich eine Abkehr von Majestätsgeschichte durchgesetzt: Geschichte wird von vielen gemacht! So muss sie auch erzählt werden. Um ein umfassendes Bild einer Epoche zu erreichen, müssen wir verschiedene Blickwinkel, verschiedene Erfahrungshorizonte zulassen und herausstreichen. Wenn Geschichte nicht verstaubt und entfernt wirken soll, braucht sie ständigen Diskurs und Interdisziplinarität.

Erinnerungspolitik muss  Auseinandersetzung motivieren.

Eine moderne, demokratische Erinnerungspolitik muss sich trauen, die Denkmäler des 19. Jahrhunderts in Frage zu stellen. Noch besser, sie aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, um wieder Platz für Neudefinitionen frei zu machen.

Statt Statuten zur Repräsentation von Macht, Führung und Erhabenheit einzelner über viele, braucht es öffentliche Diskursräume. Es braucht immer wieder neue Interventionen an historisch relevanten Orten.

Lueger in den Skulpturengarten

Deshalb plädiere ich dafür, Statuten von konkreten Persönlichkeiten in Wien aus dem öffentlichen Raum zu verbannen – an einen gemeinsamen Erinnerungsort. Ein Skulpturengarten der Geschichte der alten weißer Männer (und der ganz wenigen Frauen). Dort können die Statuten kontextualisiert und in Verbindung zueinander gebracht werden, das Machtgeflecht kann erläutert werden. Die vergangenen Heldenposen können dort als das decouvriert werden, was sie sind: Konstrukte, die es zu überwinden gilt. Selbst, wenn es wohl schwer gelingen kann, die gesamte Komplexität einer politischen Figur zu erfassen – schafft die Form der Darstellung in einem Skulpturengarten auch symbolisch einen klaren Rahmen für die Rezeption: Was hier gezeigt wird, ist konstruiert. Es ist ein zusammengesetztes Stückwerk aus Schlaglichtern auf Einzelpositionen.

Vor Ort könnten dann – wie im Fall Lueger – die Sockel der einstmaligen Verehrung stehenbleiben.

Ein Sockel ohne Helden.

Diese Leerstellen laden jetzige Betrachter*innen ein, sich in Beziehung zu setzen und Fragen zu stellen. Diese Leerstellen laden ein, unterschiedliche Perspektiven zu wagen und Kontexte zu verhandeln: zur Geschichte der Stadt im Allgemeinen, zur konkreten Person und zu spezifischen Erinnerungsorten im Speziellen.

Leerstellen sind ein Kommunikationsangebot.

Sie geben Raum, um beispielsweise den Antisemitismus und seine Verankerung in der Stadtgeschichte zu reflektieren.

Leerstellen erzeugen Spannung und machen neugierig.

Ohne Neugier kann kein Geschichtsbewusstsein entstehen.
Ohne Möglichkeit für heutige Bewohner*innen die kollektive Erinnerungserzählung mitzuschreiben, werden Denkmäler vergangener Generationen zu gesichtslosen Steinhaufen.

Lebendige Erinnerungskultur braucht ständige Auseinandersetzung.

Lebendige Erinnerungskultur braucht den öffentlichen Diskurs.

 

Der Text ist im Rahmen der regelmäßigen Aktion der Grünen Innere Stadt „Das Mädchen mit dem roten Mantel“ zur Kontextualisierung des Luegerdenkmals entstanden.  Die Grünen Innere Stadt öffenen auch ihre Website als Diskursplattform zur Erinnerungskultur.

 

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