Der Kulturausschuss im Jänner war auf den ersten Blick unspektakulär. Wie sooft waren die wirklich großen Brocken aber auch diesmal im Nachtrag versteckt. Es gibt Umstellungen beim Kultursommer. Statt wie bisher die Wien Marketing mit der Abwicklung zu beauftragen, wurde der Kultursommer nun in eine eigenständige GesmbH umgewandelt. Die jetzige Kultursommer Wien KS GmbH wird als Unterabteilung der Basiskultur Wien verstanden.

Nachdem die Stadt Wien Marketing GmbH die ersten zwei Kultursommerausgaben veranstaltet hat, wird der Wiener Kultursommer ab 2022 von der neugegründeten Kultursommer Wien KS GmbH weitergeführt, eine Tochter der Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk. Die Kulturabteilung der Stadt Wien kann diese Übernahme nachvollziehen, da die Basis.Kultur.Wien seit vielen Jahren als Veranstalterin in der Stadt tätig ist und ein breites sowie leicht zugängliches Kunst- und Kulturangebot schafft. Festzuhalten ist, dass es sich bei der Kultursommer Wien KS GmbH um eine eigenständige Institution mit eigener künstlerischer sowie kaufmännischer Geschäftsführung handelt.“(zit aus dem Akt)

…wobei ganz eigenständig dürfte die neue GesmbH doch nicht sein. Es bestehen personelle Übereinstimmungen – dh. ZB ist der 2. Geschäftsführer Niclas Schmiedmaier gleichzeitig Beisitzer im Vorstand der Basis.Kultur.Wien.
Dem Ausschuss wurde diese Nähe als kostensenkender Faktor präsentiert. Wir werden sehen.

Zunächst haben wir zwar keine Abrechnung aber einen schönen, Foto reichen Erinnerungsband an den Kultursommer 2021 bekommen. Hier drin finden sich viele wirklich schöne Fotos, die die gute Stimmung des Festivals dokumentieren. Zahlen zur Evaluation sind dagegen leider sehr dünn ausgefallen: Die Doppelseite „Kultursommer in Zahlen und Fakten“ präsentiert zwar Zahlen zum Alter der BesucherInnen, zu deren Haushaltseinkommen (!) und Staatsangehörigkeit (??wozu?), bietet aber keine Zahlen zu den KünstlerInnen! Wir sehen eine Prozentuelle Aufteilung wieviel Anteil an Besuchen(?) in jedem Genre waren – ohne Angaben, was das im Detail bedeutet. Diese Zahlen wären nur aussagekräftig, wenn auch deutlich gemacht werden würde, wie viele Veranstaltungen im jeweiligen Genre stattgefunden haben.

Das Ziel des Festivals war neben guter Stimmung für die Besucher*innen auch eine Auftrittsplattform zu schaffen, damit die durch Lockdowns in Bedrängnis geratene Künstler*innen Einkommen generieren können und zumindest teilweise für ihre Verluste entschädigt werden. Insgesamt hat das Kultursommer Festival 6 Mio. im Jahr 2021 gekostet. Eine schöne Summe! Leider läßt sich im Erinnerungsband nicht ablesen wieviel und welche Künstler*innen schließlich von dem Event profitieren konnten. Und schon gar nicht, wieviel sie tatsächlich verdient haben, oder wie oft sie bei diesem Kultursommer auftreten konnten.
Der Einleitungstext vermeldet lapidar über 2000 KünstlerInnen präsentierten sich an 40 Locations bei etwa 1000 Veranstaltungen. Ohne weitere Details, weder zum Genre, noch zur Gage noch zum Anteil der Overhead- und Infrastrukturkosten.
Das reicht noch nicht aus um zu evaluieren, ob der Kultursommer seine Ziele erreicht hat. Wir hoffen auf mehr Details zur Abrechnung beim Budgetabschluss und nehmen positiv zur Kenntnis, dass fürs kommende Jahr vorerst nur 4 Mio veranschlagt wurden.
Um tatsächlich schnell wieder mehr Publikum in bestehende Vereine und Institutionen zu bringen habe ich deshalb in der dem Ausschuss folgenden Gemeinderatssitzung einen Kulturgutschein für alle Wiener Haushalte gefordert. Dieser wurde von SPÖ und NEOs leider abgelehnt.

Die Psoten im Ausschuss im Detail

Post 1

  1. Antrag FPÖ „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

  2. Beantwortung Kaup-Hasler bzw. Hanke

Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PIDB) Bericht zum Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, Msc betreffend Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID
Antrag: SPÖ/NEOS, Grüne, ÖVP dagegen – FPÖ dafür
Beantwortung: SPÖ/NEOS, ÖVP dafür – Grüne, FPÖ dagegen

Wir Grünen sind natürlich auch für Kürzung der Mittel für Werbung und Inserate, deshalb haben wir die lapidare Antwort der Stadträtin abgelehnt. (siehe zu Inseraten zB die  Debatte im Wiener Gemeidnerat am 28. Oktober 2021 , am  23. Dezember 2021 haben die Wineer Grünen außerdem ein Ersuchen um Prüfung der Ausgaben für Inerate an der Stadtrechnugshof gestellt )
Der Antrag der FPÖ wirkt allerdings angesichts ihrer Handlungen bei IBIZA und anderen Verwicklungen nicht glaubwürdig, daher haben wir ihren Antrag ebenfalls abgelehnt.

Post 2
Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Stefan Berger und GRin Veronika Matiasek betreffend Benennung einer öffentlichen Fläche nach Marianna von Martines (1744 – 1812)
Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜNE dagegen – ÖVP/FPÖ dafür
Beantwortung: einstimmig angenommen

Post 3
Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post 4
Die Förderung an den Verein zur Förderung der Stadtbenutzung im Jahr 2022 für die WIENWOCHE in der Höhe von EUR 460.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür – FPÖ, ÖVP dagegen

Post 5
Die Förderungen an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) in den Jahren 2022 und 2023 für Produktionsförderungen in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 6
Die Förderung an die VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 7
Die Förderung an das Wiener KammerOrchester im Jahr 2022 für die Zykluskonzerte im Wiener Konzerthaus in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 8
Die Förderungen an die KunstHausWien GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahresprogramme in der Höhe von jährlich EUR 440.000 (insgesamt EUR 880.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 9
Die Förderung an kidlit medien GmbH im Jahr 2022 für das Festival „Literatur für junge Leser*innen“ in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 10
Die Förderung an den Verein Exil (EXIL – Verein zur Förderung ganzheitlicher Weiterbildung) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, GRÜNE, ÖVP dafür – FPÖ dagegen

Post 11
Die Förderung an die „schule für dichtung in wien“ im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 12
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2022 Druckkostenzuschüsse im Bereich Literatur und Wissenschaft aus einem Rahmenbetrag von EUR 700.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 13
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 550.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 14
Die Förderung an den Theater am Spittelberg – Kulturverein im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 15
Die Förderungen an den Verein sixpackfilm in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 16
Die Förderungen an den Verein Austrian Fashion Association im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 236.000 und im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 240.000 (insgesamt EUR 476.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 17
Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien im Jahr 2022 für das Ausstellungsprogramm „Das Rote Wien im Waschsalon Karl-Marx-Hof“ in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür – ÖVP, FPÖ dagegen

Post 18
Die Förderung an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) im Jahr 2022 für den Betrieb des Wiener Wiesenthal Institutes für Holocaust-Studien in der Höhe von EUR 560.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 19
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.500.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 200.000 abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 20
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.500.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über die vom Beirat beschlossenen Förderungen abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 21
Das Vorhaben der Restaurierung und statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 22
Für die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen,Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 4.000.000 genehmigt, die in Mehreinzahlungen auf Ansatz 9450, Sonstige Zuschüsse des Bundes, Gruppe 860, Transfers von Bund, Bundesfonds und Bundeskammern, mit EUR 4.000.000 zu decken ist.

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH im Jahr 2022 für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen