reden, ideen, transparenz

Schlagwort: KÖR

Ad Lueger: Sind 3,5 Grad Schräglage genug, um den aktuellen Antisemitismus sichtbar zu machen?

Rede im Gemeinderat vom 20.3.24 zur Förder-Akte: Kunst im Öffentlichen Raum #KÖR

Sind 3,5 Grad Schräglage genug, um den Antisemitismus in heutigen Wien und in der Geschichte der Stadt sichtbar zu machen?

Ich fürchte nach dem 7. Oktober, mit der unglaublichen Zunahme von antisemitischen Übergriffen in Wien, braucht es deutlichere Zeichen, wo diese Stadt in der Frage des Antisemtismus steht.

Ein „irgend wie finden wir doch nicht, dass dieser Held so cool war, aber wir trauen uns nicht ihn aus dem Zentrum der Stadt zu entfernen und an einem anderen Ort aufzustellen“ ein,

oder ein „irgendwie ist es schon unangenehm, dass der da in 20 Meter Höhe riesenhaft den Platz dominiert“ – wird zu wenig sein.

Wenn sich Wien angesichts der aktuellen politischen Situation klar

gegen aggressiven Populismus,

gegen Hetze und

gegen Antisemitismus positionieren will,

muß Wien die Statue von LUEGER als Werbeträger für eben diese Ideen aus dem Zentrum der Stadt entfernen!

Wenn Wien den öffentlichen Diskurs, die öffentliche Reflexion von Antisemitismus, fördern will und
wenn sich Wien gleichzeitig Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen, aggressiven Populismus und Hetze öffentlich klar eine Absage erteilt – reicht es leider nicht (mehr) eine Statue leicht schräg zu stellen.

Problem 1:

Damit der 20 Meter hohe Karl Lueger um 3,5 Grad gekippt werden kann – muss er statisch fixiert werden , dass heißt konkret: die tonnenschwere Statue samt Sockel bekommt einen weiteren Tonnenschweren Betonfuß – das wird sich um die prognostizierten 500.000. Euro kaum ausgehen.

Abgesehen von dem symbolträchtigen Bild,
dass nach dem Nazi-Dichter Weinheber am Schillerplatz, nun auch der Antisemit Lueger in den Boden betoniert wird.

Für die Ewigkeit in den Boden verankert.

Es scheint, als wollen die Autoritäten der Stadt zwanghaft an der schmerzhaften und unglückseligen Geschichte festhalten, statt endlich – alte Helden durch bessere – demokratische VordenkerInnen zu ersetzen.

Schämt ihr euch nicht einmal , bißl?“, fragte die betagte Ruth Klüger, als sie Wien besuchte; „ist es euch nicht peinlich, dass mitten in Wien eines Antisemiten gedacht wird, den Adolf Hitler für den „gewaltigsten Bürgermeister aller Zeiten hielt.“

Er hat der allgemeinen Unzufriedenheit den Weg in die Judengasse gewiesen“, so urteilte ein Zeitgenosse, der Schriftsteller Felix Salten, schon 1910!!

Das 21. Jahrhundert bietet mehr an multi-medialer Formensprachen als einen Stein schräg zu stellen. 

Problem 2:
Gleich in der Nachbarschaft des Lueger-Denkmals wurde 1928 eine Platane gepflanzt.
Mittlerweile hat diese Platane einen Umfang von über 4 Metern und einen Kronendurchmesser von ungefähr  21 Meter – sie  können sich schon vorstellen worauf das hinausläuft:
Die Platane überragt die Lueger-Statue, würde also die Staue enthoben und das Fundament erneuert, verstärkt und vergrößert würde diese Platane mit Sicherheit beschädigt werden. 

Die Platane am Luegerplatz ist ein Naturdenkmal – laut Wiener Naturschutzgesetz § 28, Absatz 3 heißt es (3)

In ein Naturdenkmal einschließlich der geschützten Umgebung dürfen vorbehaltlich der Abs. 4 und 5 Eingriffe, die dessen Bestand oder Erscheinungsbild gefährden oder beeinträchtigen können, nicht vorgenommen werden.

Neben der idellen Kritik steht dem Projekt Lueger  3,5 Grad Schiefstellen also auch eine 2. Hürde entgegen: der Naturschutz der 100 Jahre alten Platane.

Es ist Zeit eine aktuelle, naturverträgliche Formensprache über die alten Steine zu legen.

Wir fordern, dass die derzeitigen Interventionspläne noch einmal einer realen Kosten Schätzung inkl. dem Baumschutz unterworfen werden.

Es ist ein Zynismus, wenn nahezu die Hälfte, des Jahresbudgets der KÖR nur für diese kaum bemerkbare Schiefstellung draufgeht.

Wir fordern ein Konzept für den Platz und den Umgang mit der Statue, das den aktuell steigenden Antisemitismus thematisiert und möglichst interaktiv Raum und Zeit für Auseinandersetzung anbietet.

DANKE für ihre Aufmerksamkeit

OTS zum Thema: Stadtregierung betoniert Antisemitismus fü die Ewigkeit ein

kulturausschuss-transparent märz 24

Schwerpunkt des Ausschusses waren Zusatzgelder für unterschiedliche Kulturbetriebe, um die Kostenexplosion durch Inflation und Energiekosten Erhöhungen zu kompensieren. Außerdem gibt’s durch neue Förderrichtlinien eine vereinfachte Abrechung für Verlage. Diskussionsbedarf gab es bei Erhöhungen für Theaterbetriebe und für die KÖR (Kunst im öffentlichen Raum).

Genaugenommen wurde nicht die #KÖR diskutiert, sondern wie die weitere Vorgangsweise mit der neuen Intervention bei der LUEGER STATUE ablaufen wird. Kurz: alles ist a bissl a Geheimnis. Es ist klar, dass LUEGER „enthoben werden wird“, um die Figur zu reinigen. Die Stadträtin will nicht verraten, wann das stattfinden soll. Evt. ist das auch noch nicht fixiert, weil noch bautechnische Fragen offen sind. „Experten arbeiten daran, sie werden nachprüfen, auf welche Art gereinigt werden kann du wieder schiefgestellte Lueger statisch stabil bleibt.“  Es bleibt spannend.

Jedenfalls erhält die KÖR mehr Geld, damit soll die Kulturvermittlung und das Marketing gestärkt und der social media Auftritt verbessert werden.

Ich habe darauf hingewiesen, dass es nach dem 7. Okt. an der Zeit wäre, auch das Projekt Lueger noch einmal zu überdenken. Angesichts des weltweiten  Anstiegs  des #Antisemitismus bzw. von antisemitischen Übergriffen, wäre es sinnvoll die Umgestaltung der Statute und des Sockels insgesamt noch einmal neu zu denken. Der Vorschlag verhallte.

Ganz zu Beginn stand der Antrag der ÖVP, die Transparenz erreichen will, in dem alle abgelehnten Förderansuchen veröffentlicht werden. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das wenig sinnvoll ist, weil es abgelehnten Künstler*innen negativ ausgelegt werden kann. Es dürfte schwierig werden ein Projekt, das einmal schon öffentlich bekannt abgelehnt wurde irgendwo anders einzureichen. Dieser Ansicht folgt auch die Stadträtin. Daher haben wir alle den Antrag der ÖVP abgelehnt.

 

Details bei den einzelnen Posten:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Gemeinderät*innen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Mag.a Bernadette Arnolder, Peter L. Eppinger und Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Konkretisierung von Förderkriterien sowie Förderschwerpunkten.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Der Beitritt der Stadt Wien, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7 zu der Organisation „Verein des Österreichischen Nationalkomitees des Internationalen Museumsrates ICOM – ICOM-ÖSTERREICH“ ab dem Jahr 2024 mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von derzeit EUR 1.220, zuzüglich einer einmaligen Mitgliedskartengebühr für acht ICOM Membership Cards in der Höhe von EUR 160 (je EUR 20), wird genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen.

Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 1.177.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 4

Der Wiener Gemeinderat genehmigt den Inhalt der beiliegenden Richtlinien für Publikationsförderung sowie die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 3.014.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H 80.000 80.000
2 Aktionstheater Wien 10.000 10.000
3 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000 80.000
4 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000 15.000
5 God’s Entertainment GmbH 15.000 15.000
6 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000 13.000
7 insert Tanz und Performance GmbH 22.000 22.000
8 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000 10.000
9 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000 200.000
10 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000 80.000
11 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000 24.000
12 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000 10.000
13 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000 20.000
14 Musiktheatertage Wien 32.000 32.000
15 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000 200.000
16 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000 29.000
17 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000 19.000
18 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 190.000 190.000
19 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000 12.000
20 Tanzquartier-Wien GmbH 235.000 235.000
21 theatercombinat – theaterverein 15.000 15.000
22 Theaterverein Toxic Dreams 26.000 26.000
23 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000 80.000
24 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000 30.000
25 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000 13.000
26 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000 14.000
27 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000 8.000
28 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000 25.000
  Summe 1.507.000 1.507.000

 

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ: 1-28 dafür
ÖVP: 1-25 & 27 dafür; 26 & 28 dagegen
FPÖ: 2, 4, 6 -9, 11-14, 16, 17, 19, 21, 23-25, 27 dafür |1, 3, 5, 10, 15, 18, 20, 22, 26 & 28 dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.580.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

  • Für die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 75.000 genehmigt.
  • Die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien in der Höhe von EUR 150.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das „Kunst im öffentlichen Raum Wien Programm 2024“ in der Höhe von EUR 1.420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ: dagegen

 

Post Nr. 9

  • Für die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 6.000 genehmigt.
  • Die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 in der Höhe von EUR 10.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.
    einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

  • Voranschlag 2024

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private rganisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit  EUR 200.000 zu decken ist.

  • Voranschlag 2025

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt.

Vertragsgenehmigung – mehrjährig

  1. Der Wiener Gemeinderat genehmigt das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen, wodurch sich die Stadt Wien im Zeitraum von 2024 bis 2026 zur Leistung eines jährlichen Finanzierungsbeitrages an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) iHv. bis zu EUR 12.000.000 verpflichtet.
  2. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen am beiliegenden Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (Punkt I.) nach Herstellung des Einvernehmens mit der Magistratsabteilung 5 vorzunehmen.
  3. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt Frau amtsführende Stadträtin für Kultur und Wissenschaft das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (unter Berücksichtigung von Punkt II.) zu unterfertigen.
  4. Der Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25. November 2021 über die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen des Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2022 bis 2024 wird hinsichtlich des noch auszahlbaren Finanzierungsbeitrages für das Jahr 2024 in der Höhe von EUR 10.000.000 aufgehoben.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Jahr 2024 und vorbehaltlich des Punktes B. im Jahr 2025 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2023 bis 31.12.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Förderung an Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sind bedeckt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich für das Fest der Freude 2024 in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ du NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent september 23

Der erste Kultur-Ausschuss nach dem Sommer enthielt neben jährlich wiederkehrenden Akten auch Anfragen zur Erinnerungskultur und große Nachzahlungen für Volkstheater und Josefstadt.

Der Preisdruck ist groß. Die aktuellen Teuerungen stellen auch Kulturbetriebe vor große Herausforderungen. Kleine wie auch große Kulturinstitutionen bemühen sich mittels Energieeffizienz langfristig Kosten zu sparen. Dafür braucht es aber erstmal Investitionen, die nur aus dem laufenden Betrieb ohne Unterstützung nicht zu stemmen sein dürften.

Der Budgettopf der Stadt Wien für solche Investitionszuschüsse aus dem Kulturbudget ist übersichtlich: 4,8 Mio. ist der insgesamt – davon bekamen die Vereinigten Bühnen im vergangen Jahr 2022 4,2 Mio. Alle anderen Kleineren wurden mit zwischen 9.000€ und 200.000 € gefördert. Das ist angesichts der erneuten Aufstockung der VBW für die aktuellen Renovierungen um weitere 20 Mio. im vergangenen Gemeinderat (allerdings nicht aus dem Kulturbudget) brisant.

Auch die 2,4 Mio. zusätzlich für die Abgeltung von Teuerungen fürs Volkstheater lassen aufhorchen – das ist ein großer Brocken!

Die Stadträtin erklärte dazu, dass sich Volkstheater (und das Theater in der Josefstadt) nach wie vor in einem Sanierungsplan befinden: baulich, aber auch strukturell.

Insgesamt ringt die Stadträtin noch damit, wie ein Volkstheater, das gerade von Kay Voges neu aufgestellt wird, nach seinem Abgang aussehen könnte. Sinnvoll wäre es wohl das Volkstheater nicht als Insel zu betrachten, sondern in einer Kulturstrategie ein gemeinsames Konzept für alle großen Theaterhäuser in Wien zu entwickeln. Das gebe die Chance ein vielstimmiges Angebot zu schaffen, ohne dass sich die Häuser gegenseitig Publikum abspenstig machen.

Denn: Mit einem umfassenden Konzept könnte man sowohl die Publikumsentwicklung als auch Nachwuchsarbeit wienweit gemeinsam stemmen. Im Sinne einer Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb wären in so einer umfassenden Kulturstrategie mehr holistische Sichtweisen gefragt. Sparten- und häuserübergreifend mit dem Ziel gute Rahmenbedingungen für einen lebendigen kreativen Austausch und gegenseitige Inspiration zu schaffen. Partizipativ statt von oben herab.

Derzeit scheint so ein großer Wurf eher in weiter Ferne.

Nochmal zu den 2,4, Mio fürs Volkstheater:
Gemeinsam mit dem Bund soll nun auch fair pay und die Ökologisierung in Volkstheater und Theater in der Josefstadt verbessert werden. Das gilt für das #Volkstheater und das Theater in der #Josefstadt, weil beide Häuser sowohl vom Bund, als auch vom Land Wien finanziert werden. Auch die Aufsichtsräte sind in beiden Häusern – abgesehen von unterschiedlichen Konstruktionen – von Bund und Wien besetzt.
Tatsächlich war das Publikuminteresse mit Corona und danach eher schütter. Inzwischen kommen Zuschauende langsam zurück in die Institutionen – wir halten beim Volkstheater bei einer Auslastung von ca. 47% (laut Jörg Neumayer im Gemeinderat im September 23).
Das BMKÖS hat eine Studie zum Publikumsverhalten Anfang 2023 durchgeführt, um Veränderungen im Besuchsverhalten und Wünsche des Publikums zu analysieren.
Mit September 23 wurde zusätzlich eine großangelegte Studie zu Rahmenbedingungen, unter denen in Kunst und Kultur gearbeitet wird gestartet. Untersucht wird die Verteilung der Fördermittel, der Preise und Stipendien, der Organisationshierarchie und der Bezahlung für Männer und Frauen im Kunstbetrieben.

Beide Studien sollen helfen der ins Schlittern geratenen Kulturszene und ihren Institutionen sinnvolle Hilfe anzubieten, aber natürlich auch veränderte Ansprüche der Besucher:innen herauszuarbeiten.

Welche Ideen Veronica Kaup-Hasler für die Rolle des „bürgerlichen“ Volkstheater in Wien für die Ära nach Voges hat, dazu hat sie sich im Ausschuss noch nicht geäußert.
Vorerst ist klar, dass die Nachbesetzung diesmal von Wien und Bund gemeinsam bestritten werden wird: der Ausschreibungstext soll gemeinsam aufgesetzt werden. Und die Volkstheater Stiftung wird über die Nachfolge in einer Jury zusammen mit politischen Vertreter:innen voraussichtlich im Jänner oder Februar 2024 entscheiden.

Weitere Details finden sich bei den einzeln Akten:

 

Post Nr. 1

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner, GR Peter L. Eppinger und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend „Denkmal für Roma und Sinti in Wien“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag und Beantwortung einstimmig dafür

Interessant warum die ÖVP den Antrag zum Roma Denkmal gestellt hat. Im Grunde wartet die Roma Community seit Monaten auf eine Antwort der Burghauptmanschaft, ob in der Grünfläche am Schmerlingplatz ein Romadenkmal errichtet werden darf oder nicht. Es gab auch schon vor Ort Begehungen. Wenn also wo blockiert wird, dann am ehesten von ÖVP-Seite… Was man aus der Anfragebeantwortung aber auch lesen kann, ist das auch das rote Wien kein gesteigertes Interesse an einem Gedenkort für Roma und Sinti hat. Sonst würde sich die Stadt mehr dafür einsetzen.

 

Post Nr. 2

  1. Antrag von GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Zusatztafel für Che Guevara Denkmal im Donaupark“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS & GRÜ dagegen, ÖVP & FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜNE & FPÖ dafür; ÖVP dagegen

 

Post Nr. 4

  1. Antrag von GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Zusatztafel für den Karl-Marx-Hof“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: ÖVP & FPÖ dafür; SPÖ/NEOS & GRÜNE dagegen
    Beantwortung: SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

2008 wurde das Denkmal in Donaustadt eingeweiht. Überall die Jahre hat die ÖVP keine Meinung dazu geäußert. Im Zuge der aktuellen Diskussionen um Erinnerungskultur und die immer größer werdende Forderung an die Stadt, doch die Schattenseiten der österreichischen bzw. Wiener Geschichte auch zu beleuchten, zeigt sich die ÖVP von ihrer anti-intellektuellen Seite. Statt wie in anderen europäischen Ländern historische Geschehnis im Lichte heutigen Wissenstands zu analysieren und neu zu bewerten, entscheidet sich die ÖVP für Revanchismus. „Wenn ihr findet, LUEGER sei Antisemit gewesen, sagen wir euch auch Che Guevara hatte kritische Seiten. Und Karl Marx erst!“ Die ÖVP übersieht hier, dass Che Guevara in Wien wenig gestaltet hat. Die verhetzenden Reden Karl Luegers hingegen führten hier vor Ort in Wien zu Ausschreitungen und Quälen von Juden. Das ist ein Unterschied! Tun sie nicht so, als verstünden Sie das nicht, liebe Kolleg:innen der ÖVP! (der Text ist für Post 2 und Post 4, daher wird hier kurz umgereiht)

 

Post Nr. 3

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Gedenktafel in der Albertgasse 35“
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS dagegen, ÖVP, GRÜNE & FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür; ÖVP & FPÖ dagegen

Es ist völlig unverständlich, warum dieser Antrag an die Stadt geht. Gedenktafeln an privaten Häusern müssen von den jeweiligen Hausbesitzer:innen akzeptiert werden, und es braucht einen Verein oder eine Initiative, die bereit ist sich langfristig um die neue Tafel zu kümmern. Sollte die ÖVP tatsächlich eine Tafel dort wünschen, müsste sie sich nur mit dem Hausbesitzer dazu austauschen. Inhaltlich spricht nichts gegen eine Tafel, deshalb haben wir dem ÖVP Antrag zugestimmt.

 

Post Nr. 5

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Darstellende Kunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Zwar ist die hier veranschlagte Summe um 200.000€ geringer als vergangenes Jahr, es wurde uns aber versichert, dass es sich nur um die erste Rate handelt. Der Rest soll also im Laufe des kommenden Jahres ergänzt werden. Wir hoffen, dass es stimmt, und stimmen dem Antrag zu.

 

Post Nr. 6

Die Förderung an den Wiener Bühnenverein für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des Wiener Theaterpreises (Nestroypreis) in der Höhe von   EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

  

Post Nr. 7

Die Förderung an die Schauspielhaus Wien GmbH für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Höhe von max. EUR 129.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Das Schaupielhaus hat – wie viele andere länger bestehende Institutionen in Gründerzeit Gebäuden – dringenden Sanierungsbedarf, um die Energiekosten zu reduzieren und Sicherheitsstandards zu erfüllen. Dafür gibt es im Kulturbudget einen kleinen Topf für Infrastrukturmaßnahmen. Im heurigen Jahr hat das Schauspielhaus schon 158.000€ für eine neue Brandschutzanlage bekommen. Für weitere Klimaschutzmaßnahmen (LED, Heizung und Lüftungsanlage etc.) hat der Bund einen großen Teil (166.570 €) finanziert, der hier abgestimmte Betrag ergänzt das noch immer bestehende Delta.

 

Post Nr. 8

Für die Förderung an die „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit wird, eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 618.000 genehmigt.

Die Förderung an die „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H.  für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 36.600.000, darin eingeschlossen die Erhöhung des für das Finanzjahr 2023 bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 9.800.000 um EUR 2.400.000 auf sohin insgesamt EUR 12.200.000, wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

Das Volkstheater braucht viel Finanzierung – so viel steht fest. Das Volkstheater wurde heuer ausgezeichnet, aber es ist noch Luft nach oben bei der Auslastung. Die Stadträtin erklärt, dass wir uns nach wie vor in einem Sanierungsplan für Volkstheater (und für das Theater in der Josefstadt) befinden: baulich, aber auch strukturell.
Es wurden die Gremien neugestaltet und auch die Kollektivverträge, den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst (das betrifft hauptsächlich das Theater in der Josefstadt).

Gemeinsam mit dem Bund soll nun auch fair pay und Ökologisierung umgesetzt werden. Zur Nachbesetzung für den 2025 scheidenden Kay Voges: die Stiftung wird darüber in einer Jury zusammen mit politischen Vertreter:innen voraussichtlich im Jänner oder Februar 2024 entscheiden. Auch der Ausschreibungstext soll gemeinsam aufgesetzt werden.

 

Post Nr. 9

Für die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.600.000 genehmigt.

Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 34.100.000, darin eingeschlossen die Erhöhung des für das Finanzjahr 2023 bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 9.500.000 um EUR 1.600.000 auf sohin insgesamt EUR 11.100.000, wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 11.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP & GRÜNE dafür, FPÖ dagegen

Wie schon beim Volkstheater angesprochen: auch das Theater in der Josefstadt wird von Land und Bund anteilig finanziert. Es gibt klare Zielsetzungen Richtung fair pay, Ökologie und mehr Lehrlinge und Verbesserungen im Berichtswesen.

Post Nr. 10

Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 11

Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für das Center Management in der Höhe von EUR 34.642,58 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

AZ 1021999-2023-GKU;

Gemäß §13. (7) 6. des Wiener Museumsgesetztes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen. Beiliegend wird der Bericht zum Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnisnahme übermittelt.

(Weiter an: Landesregierung und Landtag)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an den Verein Wiener Institut für Kultur- und Zeitgeschichte für das Projekt „Wiener Moderne vor 1900 und in der Gegenwart“ in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2023 bis 30.06.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages in der Höhe von ursprünglich EUR 1.446.000 und der bereits genehmigten Erhöhung des Rahmenbetrages in der Höhe von    EUR 150.000 somit insgesamt EUR 1.596.000 um weitere EUR 200.000 auf sohin insgesamt EUR 1.796.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung | Ludwig Boltzmann Institute for Digital History für das Projekt „Vienna Time Machine (VTM): Zeitmaschine Modernes Wien (ZMW) – Film Modul“ in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Für die Förderung an Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2023 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt.

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2023 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages  von ursprünglich EUR 970.000 um EUR 860.000 auf sohin insgesamt EUR 1.830.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

Es ist interessant, dass ausgerechnet die ÖVP gegen die 2. Rate des zugesagten Jahresbudgets für die KÖR ist, wo damit doch unter anderem die kostenintensive Umgestaltung des Luegerdenkmals bezahlt wird. Ich habe den vorliegenden Plan zum Luegerdenkmal schon kritisiert, dennoch halte ich künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum für ein sehr niederschwelliges und daher zu begrüßendes Kulturangebot.

Gerade in letzter Zeit hat das Team vom KÖR neben der wenig geglückten Intervention bei Lueger, einige wirklich spannende diskursive Projekte. Dieses natürliche Outrage über ganz Wien ist unbedingt zu begrüßen.

 

Post Nr. 18

Für den Ankauf der „Sammlung Marcel Faust“ bestehend aus Materialien von und zu Karl Kraus wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 210.000 genehmigt.
Einstimmig dafür

Diese Sammlung wurde jetzt angekauft, weil es eine der letzten Möglichkeiten war derartige Originalmaterialen von Karl Kraus zu erstehen.

 

Post Nr. 19

Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt

Einstimmig dafür

Es müssen 750.000 Bücher in neue Depoträume übersiedelt werden. Die jetzt angekauften Regale sollten ausreichend Stellflächen für die kommende

 

 

kulturausschuss.transparent Mai 23 – Diskurs oder Abnicken

Was ich gelernt habe im letzten Kultur-Ausschuss: politische Gremien dienen nicht dem Diskurs(!), sagt die Regierungspartei. Stattdessen wünscht die Regierungspartei ein „Abnickungs-Gremium“.

Wir bekommen zB. einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets um 15 Mio. – Erklärung dazu kaum mehr als ein Einzeiler. Keine Angaben, wem konkret und in welcher Höhe der Geldsegen zugedacht sein wird, und wem nicht. „Die MA7 hat alle Notwendigkeiten geprüft und individuell entschieden, wer wieviel benötigt. Das wird dann auch so vergeben.“

Die Stadträtin nennt es „Abstimmungsgremium“.

Allerdings – da liegt der Hase im Pfeffer – wie sollen wir qualifiziert abstimmen, wenn tatsächlich die Stadträtin (oder die MA7?) entscheidet, wieviel vom Akt den Ausschussmitgliedern vorgelegt wird.

Der Gesetzestext, der das regeln soll, ist dagegen eindeutig:

Die Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderats (§11 ff) hält fest, dass „jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen“ hat. Darüber hinaus wird extra folgendes klargestellt: „Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied) es ist, vorliegen“.

In der Realität wird das nur halbherzig umgesetzt: Da werden teils nur die Antragsformular-Texte vorgelegt, kaum Projektbeschreibungen oder Details, niemals konkrete Budgetvoranschläge. Detaillierte Abrechnungen nach Umsetzung gibt es nie.

Wo die politische Debatte über Gewichtungen der Förderungen sonst stattfinden soll, wenn nicht im Ausschuss, bleibt schleierhaft. Natürlich, man kann sich Entscheidungen und Ideen auch einfach nur über Medien ausrichten. Das führt allerdings recht selten zu einem produktiven Austausch von Argumenten.

Viel eher folgt die Stadträtin hier einem paternalistischen Politikzugang: „Ich entschiede und du friss oder stirb.“

Wollten wir nicht gerade die Kultur und Wissenschaft gerne als den Ort des demokratischen Diskurses etablieren?
Wenn wir es nicht einmal hier schaffen Diskurs – auch mit widerstreitenden Positionen – vorzuleben, wo denn sonst?
Wo sollen wir denn über den Umgang mit Steuergeldern tatsächlich verhandeln, wenn nicht im Ausschuss?
Ist tatsächlich gewollt, dass Argumente und Gegenargumente nur mehr per Medien oder Twitter ausgetauscht werden?
Wie war das mit Streiten im Wohnzimmer oder am Balkon?

Und trotzdem habe ich die bittere Pille geschluckt. Seit Monaten setze ich mich für eine Erhöhung des Kulturbudgets ein, daher habe ich den 15 Mio. zugestimmt, trotz der geringen Info. Und obwohl die intransparente Vorgangsweise vermuten lässt, dass wieder politisch besser Vernetzte mehr profitieren werden von den Erhöhungen. Erfahren werden wir das wohl erst bei der Abrechnung im kommenden Jahr (Sommer 2024). Erst da wird dann im Kulturbericht ablesbar sein, welche Institutionen und Vereine tatsächlich zusätzliche Mittel bekommen haben, um die Kostensteigerung durch die Inflation abzufedern.

Transparente Förderpolitik sieht anders aus!

Diesbezüglichen Erklärungsbedarf gab es im Mai Ausschuss bei mehreren Aktenstücken.

Zu den Akten im Einzelnen:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Mag.a Aygül Berivan Aslan, GR Nikolaus Kunrath und GR Mag.a Ursula Berner, MA betreffend „Umbenennung von rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dagegen | GRÜNE dafür
Bericht: SPÖ/NEOS. ÖVP dafür | GRÜNE, FPÖ dagegen

 

Das Black Voices (https://blackvoices.at/wp-content/uploads/2021/11/Forderungen_BlackVoicesVolksbegehren_2021-02_de.pdf) und auch der Ergänzungsband zu Wiener Straßennamen https://www.wien.gv.at/kultur/strassennamen/strassennamenpruefung.html  haben festgestellt, dass es dringenden Handlungsbedarf bei rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien gibt. Wien versteht sich als „Schmelztiegel“, als Ort, an dem viele Menschen aus unterschiedlichen „Kulturen“ zusammenkommen. Es wäre die Basis einer demokratischen Politik des 21. Jahrhunderts diffamierende Bezeichnungen im öffentlichen Raum möglichst abzuändern. Um tradiertes Unrecht endlich zu beenden. Die Stadträtin glaub weiterhin, dass 3-zeilige Ergänzungstafeln ausreichend Ausgrenzungsstrukturen und Marginalisierungen zu bekämpfen. Wir Grüne glauben es braucht mehr.
Deshalb haben wir diese Beantwortung der Stadträtin unseres Antrags abgelehnt.

Post Nr. 2

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend keine Aufwendungen aus dem Kulturbudget für Beiräte und Jurys
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dagegen | ÖVP dafür
    Bericht: SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Um in einer Jury oder einem Beirat zu sitzen, braucht es Expertise, die über Jahre aufgebaut werden muss. Die Jurysitzungen und Beiratssitzung sind zeitaufwendig und erfordern viel spezifische Vorbereitungen. Es kann im Sinne von fairer Bezahlung keine Option sein, Fach-Expert:innen aus verschieden Kultursparten ohne Bezahlung arbeiten zu lassen. Daher haben wir den Antrag der ÖVP abgelehnt.

Post Nr. 3

Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die                  Design Week 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 4

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.446.000 um EUR 150.000 auf sohin insgesamt EUR 1.596.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Stadtteilkultur und Interkulturalität wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.800.000 um EUR 250.000 auf sohin insgesamt EUR 2.050.000 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Die Stadtteilkultur ist der Budgettopf, für den spartenübergreifende Projekte und lokale Projekte am ehesten einreichen können. Die meisten hier geförderten Projekte finden dezentral statt. Laut Auskunft der MA7 sind ca. 60% der Projekte wiederkehrend und 40% Ersteinreichungen. Wir haben der Erhöhung zugestimmt.

Post Nr. 6

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 50.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 200.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP; FPÖ dafür
GRÜNE dagegen

Die Philharmoniker und die Frauen – kein einfaches Kapitel, wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe. Auch heuer wieder schaffen es die Philharmoniker beim Sommernachtskonzert keine Dirigentin zu beschäftigen. Seit Beginn der Sommerkonzerte 2004 dirigierte noch keine einzige Frau. Und auch unter den Solist:innen schafften es nur 4 Frauen zu Ehren zu kommen:

Immerhin darf heuer Elīna Garanča als Solistin dabei sein. Die 5. Frau seit 2004 (!)

Für das heurige Konzert wollen die Philharmoniker eine Erhöhung der Fördersumme um 20%. Wir wollten, dass die Stadt ihre Förderzusage an Frauenquoten bindet. Weil das nicht geschieht, haben wir den Antrag heuer abgelehnt.

 

Post Nr. 7

Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum in der Höhe von EUR 970.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der                      Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages
gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Die Kunst im öffentlichen Raum ist vielleicht eine niederschwellige Form, um mit bildender Kunst in Berührung zu kommen. Deshalb unterstützen wir die KÖR immer. Aktuell macht es das intransparente Vorgehen um den Wettbewerb und die neuerliche Ausschreibung einer künstlerischen Kontextualisierung der #Luegerstatue nicht leicht. Es ist nicht einzusehen, warum der Ausschuss nicht informiert wurde, welches Vermittlungsprogramm seit Oktober 22 stattgefunden hat, und welche Rahmendbedingungen für den neuerlichen Wettbewerb gewählt worden sind. Auch die Jurymitglieder sollten geheim bleiben, wurden aber durch einen Zeitungsartikel im Herbst geoutet. Es ist völlig unverständlich, warum die Stadträtin glaubt, dass diese Intransparenz und Geheimhaltung ausgerechnet bei so einem umstrittenen Denkmal mehr Ruhe in die Debatte bringen könnte. Stattdessen wird hinter vorgehaltener Hand spekuliert. Sinnvoller wäre ein offener angeleiteter Diskurs, der die Bevölkerung einbezieht. Da könnte man es dann vielleicht schaffen gemeinsam auf demokratischen Weg eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.

Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es im 21. Jahrhundert möglich sein muss, ein Denkmal zu verrücken. Es aus dem Zentrum der Stadt an einem anderen Ort – z.B. in einem Skulpturengarten – umzusetzen. Die dadurch entstehende Leerstelle hätte das Potential Populismus, Antisemitismus, Radikalisierungs- und Ausgrenzungsphänomene mit aktuellen Kunstpositionen zu bearbeiten, statt sich ständig an der 100 Jahre alten Figur abarbeiten zu müssen.  

Erste öffentliche Ergebnisse aus dem Wettbewerb werden für Ende Mai erwartet.

Post Nr. 8

Für die Förderung an Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 in der Höhe von EUR 1.062.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfänden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 339.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 450.000 auf sohin EUR 2.750.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie auch bei Post 13 gibt es hier keine Unterlagen, die Details verraten, wer nun in welcher Höhe mit Erhöhungen rechnen kann. Es bleibt intransparent. Weil ich aber weiß, wie prekär viele Bühnen derzeit aufgestellt sind, stimmen wir dem Antrag zu und hoffen, dass die Mittel gerecht verteilt werden.

 

 

Post Nr. 10

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Jahr 2023 wurde bereits ein erster Sammelantrag in der Höhe von EUR 645.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird ein weiterer Betrag von insgesamt EUR 455.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 1.100.000 zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 455.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich 25.000
2 CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien 10.000
3 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 5.000
4 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 20.000
5 Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur 95.000
6 »Kaleidoskop – Film und Freiluft« 10.000
7 Österreichisch-Japanische Gesellschaft 5.000
8 This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 90.000
9 VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES FANTASTISCHEN FILMS 165.000
10 Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst 30.000
Summe 455.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

 

Post Nr. 11

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 120.000 zu decken ist.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber* innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 120.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ENTUZIASM Kinobetriebs GmbH 50.000
2 Filmarchiv Austria 50.000
3 Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. 20.000
Summe 120.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Filmförderung wird im Voranschlag 2023 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.000.000 um EUR 100.000 auf sohin EUR 1.100.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 13

Für den erhöhten Förderbedarf aufgrund der gestiegenen Energie-, Personal- und Mietkosten bei Institutionen im Kulturbereich wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 15.154.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 15.154.000 zu decken ist.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie im Eingangstext erwähnt, sind die Unterlagen zu den Erhöhungen tatsächlich sehr dürftig. Es ist unverständlich, warum wir bei derartigen Erhöhungen nicht wie auch bei anderen Rahmenbeträgen, zumindest eine grobe Liste erhalten, wer wieviel bekommt. Wir stimmen angesichts der angespannten Lage zu – erstaunlicher Weise scheinen die NEOS mit der Intransparenz auch hier kein Problem zu haben.

 

Post Nr. 14

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 823.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 218.000
2 Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) 65.000
3 MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH 400.000
4 Science Center Netzwerk 50.000
5 Sigmund Freud Privatstiftung 35.000
6 Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung 55.000
Summe 823.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Tatsächlich lässt es einen schlucken, wenn das Mozarthaus (Wien Holding) seine Subventionen verdoppelt! Erklärt wird das mit dringend notwendigen Renovierungen und veränderten Kollektivverträgen, die eingehalten werden müssen. Zusätzlich sind die Energiekosten gestiegen. Insgesamt zahlt Wien nur einen Teilbetrag der Gesamtkosten von ca. 3 Mio. Euro 

Auch beim DÖW musste die seit Jahren bestehende schlechte Personalsituation dringend angepasst werden, ebenso sind Energiekosten gestiegen. Es wird gehofft, dass nach einer Umsiedlung, die neuen Räumlichkeiten nachhaltiger sind und damit weniger Ressourcen verbrauchen werden.

 

 

Post Nr. 15

Für die Förderung an die Jüdische Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für die Jahresaktivitäten wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen, mit EUR 350.000 zu decken ist.

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Jüdische Museum der Stadt Wien
Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 3.900.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 4.250.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie alle hat auch das Jüdische Museum erhöhte Energie und Personalkosten. Demnach haben wir den Anpassungen zugestimmt.

 

Post Nr. 16

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 120.000 zu decken ist.
Einstimmig dafür

 

 

 

 

 

Zusatzinfo zur allg. Debatte:

Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderates Originaltext:

III. Wirkungsbereich der Ausschüsse
Allgemeines
§ 5. Die Gemeinderatsausschüsse sind die beschließenden Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, welche nach der Wiener Stadtverfassung (WStV) nicht anderen
Gemeindeorganen zugewiesen sind. Außerdem obliegt ihnen die Vorberatung in den Angelegenheiten des eige-
nen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in den Wirkungsbereich des Stadtsenates gemäß § 95 Abs. 1 und § 97
lit. d, f und g WStV gehören.

Akteneinsicht
§ 11. (1) Nach Einberufung der Sitzung hat – sofern dem ein gesetzliches Hindernis nicht entgegensteht –
jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf
Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen.
(1a) Jeder Klub des Gemeinderates kann zur Unterstützung der Mitglieder des Gemeinderates Personen
namhaft machen, die in die Geschäftsstücke, die auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung einem Aus-
schuss vorliegen, Einsicht nehmen dürfen. Diese Personen müssen bei einem Klub des Gemeinderates beschäftigt
sein. Abgesehen von den Klubdirektoren und bis zu drei weiteren Personen ist die Einsicht auf bestimmte Akten
zu beschränken. Die Personen sind einschließlich der Beschränkung der Einsicht der Geschäftsstelle des Landta-
ges, Gemeinderates, Landesregierung und Stadtsenat bekannt zu geben. Diese Personen haben entsprechende
Verschwiegenheitserklärungen zu unterfertigen.
(2) Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur
vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied)
es ist, vorliegen.
(3) Die Rechte nach Abs. 1 und 2 umfassen auch die Herstellung von Abschriften und Ablichtungen.
(4) In Fällen der dringlichen Einberufung einer Ausschusssitzung müssen die Geschäftsstücke mindestens
eine Stunde vor Sitzungsbeginn, wenn dies aber nicht möglich ist, jedenfalls während der Sitzung zur Einsicht-
nahme aufliegen.

 

V 001-080 – Geschäftsordnung für Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen
5
Beiziehung anderer außenstehender Personen
§ 18. (1) Die Ausschüsse können ihren Sitzungen mit beratender Stimme auch Gemeinderatsmitglieder bei-
ziehen, die nicht Ausschussmitglieder sind, desgleichen sachkundige Personen, die nicht Mitglieder des Gemein-
derates sind.
(2) Der Ausschussberatung über einen von einem Mitglied des Gemeinderates gestellten Antrag ist dieses
Mitglied mit beratender Stimme beizuziehen.
(3) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sowie die im § 3 Abs. 4 und 5 GO-GR genann-
ten Gemeinderatsmitglieder sind berechtigt, den Beratungen über Gesetz- und Verordnungsentwürfe eine sach-
kundige Person ihres Vertrauens beizuziehen. Die in Aussicht genommene Person ist spätestens drei Tage vor der
Sitzung dem Ausschussvorsitzenden bekannt zu geben und hat sich, soferne sie kein Gemeindebediensteter oder
gewählter Mandatar ist, zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes ausdrücklich schriftlich
gegenüber dem Ausschussvorsitzenden zu verpflichten. In die vorgenannte Frist werden Samstage, Sonntage und
gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet. Die beigezogenen sachkundigen Personen haben kein Rederecht. Durch
ihre Beiziehung darf der ordnungsgemäße Gang der Verhandlung in den Ausschüssen nicht behindert werden.
Sitzungsprotokolle
§ 19. (1) Über die Sitzungen der Ausschüsse ist durch einen vom zuständigen amtsführenden Stadtrat (vom
Vorsitzenden des Stadtrechnungshofausschusses) zu bestimmenden Gemeindebediensteten ein Protokoll zu füh-
ren, in das alle Anträge und Beschlüsse aufzunehmen sind. In dem Protokoll ist auch festzuhalten, welche wahl-
werbende Partei für oder gegen einen Antrag gestimmt hat. Soweit innerhalb einer wahlwerbenden Partei kein
einheitliches Abstimmungsverhalten vorliegt, ist auch das unterschiedliche Abstimmungsverhalten innerhalb der
jeweiligen wahlwerbenden Partei zu protokollieren.
(2) Dieses Protokoll ist vom Vorsitzenden, – mit Ausnahme des Stadtrechnungshofausschusses – vom amts-
führenden Stadtrat und vom Protokollführer zu unterzeichnen und im Wiener Stadt- und Landesarchiv aufzube-
wahren.
(3) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, in die Protokolle über die Ausschusssitzungen Einsicht
zu nehmen.
(4) Die Protokolle sind spätestens vom achten Tag nach der Sitzung an durch 14 Tage zur Einsicht für die
Mitglieder des Gemeinderates und des Stadtsenates aufzulegen.
(5) Vertrauliche Anträge und Beschlüsse sind gesondert zu protokollieren. Die Einsichtnahme in solche
Protokolle ist den Mitgliedern des Gemeinderates, die nicht Mitglieder (Ersatzmitglieder) des betreffenden Aus-
schusses oder des Stadtsenates sind, erst gestattet, wenn der Bürgermeister die Aufhebung der Vertraulichkeit
dieser Beschlüsse ausgesprochen hat.
(6) Das Protokoll über die nicht für vertraulich erklärten Beschlüsse ist zu veröffentlichen.

 

Auszug aus der geschäftsordnung zum Gemeidnerat:
Beteiligung an der Verhandlung
§ 22. Die Verhandlungssprache in den Ausschüssen ist die deutsche Sprache.
§ 23. (1) Zum Wort gelangen die Ausschussmitglieder (Ausschussersatzmitglieder) und die in Abs. 1a ge-
nannten Ausschussersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Meldung beim Vorsitzenden, doch dürfen sie zu
einem Geschäftsstück nicht öfter als dreimal das Wort ergreifen.
(1a) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind berechtigt, den Sitzungen des Ausschusses
zusätzlich zu den auf sie entfallenden Ausschussmitgliedern bis zu zwei Ausschussersatzmitglieder beizuziehen.
Abs. 3 Z 1 gilt sinngemäß für das Rederecht dieser beigezogenen Ausschussmitglieder. Die beigezogenen Aus-
schussersatzmitglieder haben kein Stimmrecht. Die zusätzliche Teilnahme von Ausschussersatzmitgliedern ist
von der jeweiligen wahlwerbenden Partei dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung bekannt zu geben.
(1b) Die im Stadtrechnungshofausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind darüber hinaus berech-
tigt, den Sitzungen des Stadtrechnungshofausschusses bis zu zwei Ausschussmitglieder anderer Ausschüsse bei-
zuziehen. Abs. 1 und Abs. 1a zweiter bis vierter Satz gelten für diese sinngemäß.
(2) Bei umfangreichen Geschäftsstücken hat der Vorsitzende das Recht, das Geschäftsstück in zwei oder
mehrere Tagesordnungspunkte zu unterteilen. In diesem Fall darf pro Tagesordnungspunkt dreimal das Wort
ergriffen werden.
(3) Außer der Reihe und öfter als dreimal muss das Wort Ausschussmitgliedern (Ausschussersatzmitglie-
dern) gegeben werden,
1. für Informationsfragen, welche bloß der Aufklärung des Verhandlungsgegenstandes dienen,
2. wenn sie einen Antrag betreffend die formelle Geschäftsbehandlung stellen,
3. zur Vorbringung einer tatsächlichen Berichtigung.
In den Fällen der Z 2 und 3 darf die Redezeit fünf Minuten nicht überschreiten.
(4) Der Bürgermeister hat das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und Mitteilungen
zu machen. Das gleiche Recht kommt dem zuständigen amtsführenden Stadtrat, beim Stadtrechnungshofaus-
schuss dem Vorsitzenden zu. Über diese Anträge und Mitteilungen ist eine Debatte zulässig. Der Magistratsdi-
rektor ist berechtigt, jederzeit das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen.
(5) Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Wort.
§ 24. Die Verlesung schriftlicher Vorträge ist nur dem Berichterstatter gestattet.
§ 25. Der Vorsitzende hat die Debatte zu leiten, ohne sich an ihr zu beteiligen. Wenn er Berichterstatter
über einen Gegenstand ist oder an der Debatte teilnehmen will oder wenn Anträge den Gegenstand der Verhand-
lung bilden, die er selbst gestellt hat, muss er den Vorsitz bis nach erfolgter Abstimmung abgeben

 

 

Kulturvermittlung zum Umgang mit der Lueger Statue – leider abglehnt!- Rede im Gemeidnerat am 18.10.22

Rede im Gemeinderat am 18.10  im Rahmen der Debatte zur Förderungen der Stadtteilkultur.

Sehr geehrte Damen und Herren,

werte KollegenInnen, Werte ZuseherInnen im live Stream, werte Vorsitzende!

Ich werde einen Antrag auf Finanzierung für ein Kulturvermittlungsprogramm zum Umgang mit der Lueger-Statue einbringen. Zu Beginn aber ein Komentar zum Tagesordnungspunkt:

Das Budget der Stadtteilkultur war und ist Veranstaltungen gewidmet, die vor allem im Stadtteil – also lokal wirken. Es soll lokale – hier lebendende und arbeitenden Künstler_Innen finanziell unterstützen und das kulturelle Leben in den Bezirken auch entfernt zu den Zentren verstärken – gerade jetzt nach Corona ist das eine wichtige Belebung und Anregung sich wieder außerhalb der eigenen 4 Wände zu treffen und gemeinsam was  Feines zu erleben.

Das ist gut so. Dem stimmen wir im Großen und Ganzen auch zu.

Der Hund liegt aber – wie immer – im Detail.

Wenn man nämlich die Liste der Förderungen durchgeht, stößt man oder frau auf manches, was stutzig macht:
40.000 € bekommt der #Praterverein für eine von ihm ausgerichtetes Halloween Fest.  40.000€
Nicht, dass ihr mich falsch versteht – ich find feiern fein. Wir alle brauchen das, jetzt besonders.

Von der Website des Prater-Halloween kann man nicht ablesen, ob  hier überhaupt und wenn wie viele KünstlerInnen von der Förderung profitieren. Es scheint sich um eine Marketiingaktion zu handeln, um Publikum in den Prater zu locken.Auch das ist OK – wenn aber eindeutig wirtschaftliche Interessen hinter der Halloween-Party stehen – warum müssen diese 40.000€ dann ausgerechnet aus dem Kulturbudget kommen?

Wien fördert den Praterhalloween mit 40.000 € – für einen Nachmittag bzw Abend!
Warum kommt diese Wirtschaftsförderung aus dem Kulturbudget?

Wer profitiert hier?  Die KünstlerInnen oder die Pratergastro?

Ein Gegenbeispiel von vielen: Das #Buskersfestival dagegen macht 3 Tage lang den Karlsplatz zum KünstlerInnengarten. 3 Tage lang treten beim Buskerfestival Artisten und Akrobaten outdoor auf, 100 StraßenkünstlerInnen sind hier zu bestaunen!. Sie sind eine Attraktion, ziehen TouristInnen und BewohnerInnen gleichermaßen an, beleben 3 Tage lang den Karlsplatz. Und was sind die der Stadt wert:  das ganze Festival wird nur mit 25.000 € gefördert! – ist das gerecht?

40.000 für einen Nachmittag im Prater gegenüber 25.000 für 3 Tage Buskersfestival….

Apropos 40.000€

Mit 40.000 besser noch mit 45.000 könnte man weit mehr für Wien erreichen!

Nämlich einen echten Austausch von Argumenten;
Eine partizipative, offengeführte Debatte zum Umgang mit den Heldenfiguren in der Stadt –Dazu bringen wir heute einen Antrag (BA_Kulturvermittlungsprogramm Lueger-Statue ) ein und würden uns über Ihre Unterstützung freuen.Und Sie erraten es schon – besonders zum Umgang mit einer spezifischen Heldenfigur.

Es handelt sich um die Karl #Lueger Statue – Sie wissen es sicher.

Im Grunde seit ihrer Errichtung  und verstärkt in den letzten 10 Jahren wird über die Statue, Ihren Aufstellungsort und vor allem ihren fragwürdigen Vorbildcharakter diskutiert.
Aber niemals gab es einen strukturierten Diskussionsprozess,der von der Politik angestoßen und getragen war.

Vor allem keinen Diskussionsprozess, der auch auf ein Ziel zuläuft:

Ein sinnvolles Ziel könnte die Entscheidung darüber sein, was mit dieser Statue geschehen soll.
Eine möglichst breite partizipative Debatte darüber, was hier am Platz  – der noch immer Lueger Platz heißt – im kommenden Sommer geschehen soll.

Und, nein es reicht nicht mit der Installation „#LUEGER temporär“ eine Position hinzuknallen und abzuwarten, was passiert.

Alla „Solln die Aktivisten doch kommen, wenn sie glauben“ das ist ein ziemlich parternalistsicher Zugang.
Das heißt gleichzeitig: es ist eh egal was sie sagen, wir – die Stadtregierung – ziehen unser Ding durch.

Ein strukturierter Diskussionsprozess, der BürgerInnen und Stakeholderinnen einbinden soll,  braucht aber mehr:
es braucht eine klar, leicht verständliche Vermittlung historischer Tatsachen. Nur so kann eine gemeinsame Basis für eine demokratische Entscheidung geschaffen werden. Darüber wie weitere verfahren werden soll:

Es braucht eine Vermittlung und Klarstellung: dass Karl Lueger zwar die 2. Hochquellwasserleitung eröffnete hat – das gehört sich so für einen Bürgermeister – geplant und in Auftrag gegeben hat sie aber sein Vorgänger!

Die erste Hochquellwasserleitung übrigens, die also, die tatsächlich die Innovation war zur Cholerabekämpfung in Wien, die erste Hochwasserleitung wurde vom Gemeinderat schon 1868 beschlossen. 1873 wurde sie eröffnet – von Kaiser Franz Josef übrigens – aber wer im Saal hier weiß noch wird damals Bürgermeister von Wien war?

Ich helf ihnen:
Cajetan Felder war es – ist der auch mit einem zentralen Denkmal, einem Platz und zahllosen Obelisken, Brücken und Ortsnamen in Wien geehrt?

Auch über die Verbesserung der Wasserversorgung mit einer zweite Hochquellwasserleitung wurde hier im Gemeinderat dann schon 1894 befunden – 1894  zur Erinnerung – da dauerte es noch 3 Jahre bevor Karl Lueger Bürgermeister von Wien wurde!

3 Jahre bevor der angeblich so große Wiener Erneuerer  zum Bürgermeister gewählt wurde.
Sogar seine Wahl verlief übrigens alles andere als glatt, er war schon damals extrem umstritten und es dauerte  mehrere Anläufe bis der Kaiser den Bürgermeister Lueger akzeptierte.

3 Jahre vor seiner Angelobung wurde das Projekt beschlossen, für das er bis heute gerühmt wird.
Die 2. Wiener Hochquellwasserleitung!

Keine Frage Karl Lueger war, wenn nicht der erste doch einer der ersten und effizientesten politischen Populisten – er ließ sich auf alle erdenkliche Arten feiern und verehren, und arbeitete hart an der umfassenden Einschreibung seiner Person in diese Stadt.

Ist er deshalb ein besserer Held, ein besserer Bürgermeister, als all die anderen, die hier teils jahrelang gearbeitet haben und die Stadt mitgestaltet haben?

Meine Forderung ist natürlich nicht für alle Bürgermeister Wiens eine Bronzestatue aufzustellen.

Ganz im Gegenteil:
Meine Forderung ist, die Personen, die wir heute als Helden im öffentlichen Raum stehen haben genau zu analysieren:

Warum stehen sie da?
Was erzählen sie uns?
Welchen Wert, den wir heute im 21. Jahrdt besonders brauchen, vermitteln sie?

Also  am Beispiel Karl Lueger: wer war wirklich als Person war,  wissen wir natürlich nicht. Wir können nur aus Quellen schließen.

Was wir aber wissen, ist, dass Karl Lueger bewusst gesetzte höchst aggressive antisemitische Reden geschwungen hat.

Überall. Im Gemeinderat, auf der Straße, am Volksfest. Und wir wissen, dass diese Reden Auswirkungen gehabt haben.

Nach seinen Reden haben sich Gruppen zusammengerottet und sind in den 2. Bezirk geströmt, um hier auf Juden einzuschlagen und sie zu sekkieren – wie man in Wien sagt. Manche nennen das sogar #Pogrome. Die zeitgenößischen Zeitungen haben das jedes Mal berichtet.

Pogrome im 2. Bezirk ausgelöst durch den Bürgermeister selbst!
Ein Bürgermeister, der dazu aufruft, und es billigt, dass Teile seiner Bevölkerung misshandelt werden?
Ein Bürgermeister, der Gewalt forciert, statt zu kalmieren?
Ein solcher Bürgermeister soll auch im 21. Jahrdt geehrt werden?

Warum fragt man sich da?
Ist das der Fokus der unrühmlichen Stadtgeschichte, den die Stadtregierung heute 2022 herausstreichen will?
WARUM?

Und nein – ich reagiere gleich auf ihren Einwurf  – nein es geht natürlich nicht darum „Geschichte auszulöschen“. (davon spricht die Stadträtin immer wenn sie den aktuellen Umgang mit der Stadt Lueger kritisiert)
Was im übrigen eine sehr irritierende Ausdrucksweise halte.
Auslöschen wollten die Nazis
die Juden nämlich
und die Rom und Sinti
und die Homosexuellen, die politischen KritikerInnen,
und überhaupt alle, die nicht ins Schema des blonden deutschen Ariers passten.
Ich vermeide es deshalb über das angebliche „Auslöschen“ von Geschichte zu sprechen, wenn es nicht im Zusammenhang mit dem Holocaust steht.

Wer Namen aus dem öffentlichen Raum entfernt „löscht“ niemanden aus: Adolf Hitler prägt unserer Geschichte bis heute, obwohl alle Ortsbezeichnungen, die ihn ehrten  mittlerweile aus der Stadt entfernt wurden.

In anderen Ländern, in anderen europäischen Ländern, werden Statuten wie die des Karl Luegers als toxisch bezeichnet.

TOXISCH für das gesellschaftliche Klima,
toxisch für ein gutes Zusammenleben,
toxisch, weil sie für die ehemals Verfolgten ein ständiger Zeigefinger sind – wie sie sich zu verhalten und unterzuordnen haben – weil, wenn sie das nicht tun – weißt eh was passiert!

Solche toxischen Statuen also, werden in anderen Teilen Europas, zum Beispiel in Deutschland aus dem öffentlichen Raum entfernt und in einem Museum geräumt.
Nicht versteckt! Nein, natürlich werden sie weiter gezeigt, aber sie werden nicht weiter verehrt.

Wenn Sie zum Beispiel in Berlin sind, schauen sie sich das einmal an:

„Enthüllt“ heißt die Ausstellung in der „Zitatelle“ – wo sämtliche toxische Helden gemeinsam in einem Saal ruhen – zur Ansicht, kontextualisiert – aber eben nicht weiter als große Vorbilder und Ahnen präsentiert.
Aus der ganzen Welt pilgern HistorikerInnen und KulturvermittlerInnen in die „Zitatelle“, um sich das dort anzusehen.

Sowas könnten wir in Wien auch schaffen!

Aber ich schweife ab – uns geht es indem Antrag, den ich zu dieser Rede vorstelle, um einen gemeinsamen Diskussionsprozess.

Bevor um 500.000€ eine permanente Veränderungen am Lueger Platz vorgenommen wird, soll eine gemeinsame Basis, eine gemeinsame Einschätzung zur Figur Lueger gefunden werden.

Ziel eines solchen Prozesses ist es demokratisch eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.
Statt – wie es sich jetzt schon wieder abzeichnet – irgendwo im Stillen Kämmerlein eine Jury zu beauftragen , deren Mitglieder geheim bleiben.
Eine Jury, die über etwas entscheiden soll, zu einem Zeitpunkt, wo die Fronten in der Bevölkerung hart und scharf verlaufen. Das kann nur Widerstand erzeugen!

Es könnte ein demokratisches Vorzeigeprojekt werden – es könnte ein Beispiel dafür werden, wie wir die aggressive Entfriendungskultur durchbrechen: du sagts nicht, was ich will, also entfriende ich dich .
Wir müssen wieder lernen Argumente auszutauschen!

Wir haben riesige Herausforderungen in dieser Stadt zu meistern. Die kommenden Jahre werden kein Honiglecken. Wir müssen uns und die Bevölkerung drauf vorbereiten, wie wir gemeinsam Konflikte lösen können und Kompromisse finden können.

Statt nur paternalistisch Lösungen hinzuknallen – die dann – war ja zu erwarten – auf Blut bekämpft werden.

Deshalb stellen wir den Antrag einen solchen ergebnisoffenen Diskussion- und Kulturvermittlungsprozess aufzusetzen.  Er soll unter größtmöglicher Einbindung der Bevölkerung und aller Stakeholder durchgeführt werden.

Für alle, die noch unsicher sind: ja das geht: in Bristol ist das gelungen. 14.000 Menschen haben sich beteiligt und gemeinsam eine Entscheidung getroffen, wie sie mit der Colston Stute weiter verfahren wollen. 14.000!!!

Das können wir in Wien doch auch schaffen.

Danke für ihre Unterstützung des Antrags.

Nachtrag:
Die Spö hat vorgeschlagen, den Antrag in den Auschuss zuzuweisen.
Eine Zuweisung in den Ausschuss wäre nur sinnvoll, wenn die Entscheidungen der Jury für 1 Jahr aufgeschoben werden, bis ein gemeinsames Ergebnis erarbeitet wird.
Tatsächlich kann der erstmögliche  Ausschuss zu dem Thema, ob ein Prozeß eingerichtet werden soll, erst tagen nachdem die Jury bestellt ist.  Es wäre also kaum möglich, dass die Ergebnisse eines partizipativ erarbeiteten Entschlusses schon fertig sind  bevor die Jury final enschiedet. Das heißt der Prozeß wäre reine Staffage – das ist zu Schade für das wichtige Thema.

Daher haben wir die Zuweisung abgelehnt.

Den Antrag selbst wollte die SPÖ nicht annehmen. Dh. die Kulturvermittlung wurde abgelehnt.

Zur Info derzeit stehen in Wien 283 Denkmäler von Männern in Wien. Und 14 von Frauen.

Um die Diskussion weiter zu führen und ein paar Best practice vorzustellen laden wir am 20.10. zu einer Veranstaltungzundter dem Titel „Erinnerungskultur reloaded

 

 

 

 

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent – September 22

Der Bericht vom Septemberausschuss kommt leider verspätet, weil ich krank war …

Dafür ist der Bericht ein bissl länger geworden …

Bemerkenswert war der September-Ausschuss vor allem, weil wieder einmal ein paar Langzeitthemen auf die Tagesordnung gesetzt waren  – und leider bestätigte sich eine gehegte Vermutung, dass nämlich seitens des Stadträtin-Büros in diesen Fällen tatsächlich kein Interesse auf Umsetzung besteht.

  • 1, Der Willi-Resetarits-Preis
  • 2, QR-Codes für Straßennamen und Denkmäler
  • 3, das Wien Museum
  • 4, Die KÖR – bzw der Wettbewerb zum Lueger Denkmal

 

Ad 1, Der Willi-Resetarits-Preis Antrag Willi Resetarits

Irgendwie kommt die Aufsetzung des Preises nicht so recht ins Flutschen.  In der Gemeinderatssitzung im April (!), wenige Tage nach Resetarits‘ Tod, waren noch alle emotionalisiert und haben (was an ein Wunder grenzt) einer Zuweisung des Antrags in den Ausschuss zugestimmt. Alle haben mehrmals bestätigt, wie wichtig das Projekt sei. Der Vorsitzende des Kulturausschusses hat sich deshalb persönlich bei mir gemeldet.

Ich habe – ok das war naiv – wirklich geglaubt, dass das Gedenken an Willi Resetarits auch der SPÖ ein Anliegen ist. Dass auch die SPÖ dem humorvollen Musiker und engagierten Aktivisten ein Denkmal setzen will.

Ein „modernes Denkmal“, eine nachhaltige Form der Erinnerung, die weniger in Nostalgie versinkt, als vielmehr etwas Neues hervorzubringen im Stande ist.  Mit einem Preis für (noch) unbekannte aber talentierte Musiker:innen könnte man so etwas schaffen.

Der Preis als eine Förderung und Unterstützung für eine neue Generation. Eine Wertschätzung für Talente, die hier in dieser Stadt leben und sich in ihrer Musik auf diese Stadt und ihre Menschen beziehen.

Ich kann ja verstehen, dass man darüber nachdenken muss, wie man sowas aufsetzt. Ich wurde in der Sitzung im Mai vertröstet, und auch im Juni – „wir machen einen Termin im Sommer. Das Büro meldet sich“.  Der Sommer war lang und ohne Termin…

Jetzt im ersten Septemberausschuss musste unser Antrag zum Willi-Resetarits-Preis laut Geschäftsordnung auf die Tagesordnung.

Gut, ich war erfreut ihn da zu sehen. Aber was wir dann bei Post 1 gehört haben, war enttäuschend und oberflächlich: „Es ist alles schwierig, wir müssen noch drüber nachdenken, wie wir es machen könnten, ihr hört davon, wenn wir weiter sind…“  Das war die umfassende Information zum Projekt Willi-Resetarits-Preis nach über 4 Monaten! Sehr irritierend! – Ich werde dranbleiben. Die Hoffnung auf eine sinnvolle Umsetzung stirbt zuletzt.

 

Ad 2, QR-Codes für Straßennamen und Denkmäler

QR-Codes sind das zweite Langzeit-Thema, das uns seit Monaten in unterschiedlichen Gremien begleitet. Die Idee war, dass solche QR-Codes auf Websites führen, die umfassende Informationen zu den jeweiligen Personen- oder Ortsbezeichnungen anbieten. Ein Bildungsprojekt im weitesten Sinne. Interessant dabei wie die Erklärung, warum das nicht möglich ist, von Gremium zu Gremium geschoben wird, und damit die Entscheidung vertagt wird: einmal gilt die Umsetzung als technisch zu herausfordernd, einmal könne man das Update der Internetseiten nicht garantieren, einmal wäre es zu teuer die Pickerl mit den QR-Codes anzubringen, einmal ist das Gremium das falsche für die Entscheidung: und so geht’s vom Ausschuss zum Unterausschuss und wieder zurück in den Ausschuss und wieder zurück in den Unterausschuss.

Klar, ist es herausfordernd alle Straßenschilder Wiens mit QR-Codes auszustatten – aber es wäre doch ein Anfang, zuerst einmal an die wesentlichsten Denkmäler diese Codes anzubringen.

Als einfache Bürgerin schiene mir die Umsetzung nicht allzu schwierig, besonders da die aufwändige Recherchearbeit, ja eigentlich schon getätigt worden ist:
Eine Infowebsite, auf die man sich beziehen kann, gibt es im Grunde schon: das WIEN GESCHICHTE WIKI die georeferenzierte Wissensplattform der Stadt Wien. Sie wird seit 2013 von dem hauseigenen Redaktionsteam der Wien Bibliothek und dem Stadt- und Landesarchiv online betrieben und regelmäßig gepflegt, sowie aktualisiert.

Es ist daher irritierend, warum die Stadt nicht auf diese ohnehin schon finanzierte Ressource zurückgreift und sie damit vielleicht auch bekannter macht. Vorerst wurde die Entscheidung über QR-Codes auch in dieser Sitzung wieder einmal in ein anderes Gremium „zur Beratung“ verschoben. Die nächste Sitzung dieses Unterausschusses wird im November tagen.

 

Ad 3, das Wien Museum

In jedem Kulturausschuss werden wir über den Baufortschritt vom Wien Museum informiert. Das ist sinnvoll, manchmal von der vortragenden Stadträtin humoristisch überhöht. Die wesentlichen Fragen bleiben aber leider dennoch oft unbeantwortet. Kurzfassung: alles ist im Plan, aber etwas verzögert durch Lieferschwierigkeiten aufgrund des Ukraine-Krieges.
Unbesprochen bleibt, warum zu dem noch unfertigen Wien Museum jetzt auch noch ein neues Pratermuseum um weitere 4 Mio. gebaut werden muss.

Angesichts der Weltlage und der steigenden Energiepreise muss man kein Wahrsager sein, um Kostenüberschreitungen vorherzusehen. Das ist besonders bitter, wenn diese Zusatz-Kosten bei einem ursprünglich gar nicht geplanten Projekt wie dem Pratermuseum noch draufgeschlagen werden (müssen). Wie hoch die finalen Kosten beider Bauprojekte schließlich sein werden, steht noch in den Sternen. „Diese Bauprojekte sollen den BewohnerInnen der Stadt Hoffnung geben, das ist gerade jetzt wichtig“, war die Antwort der Stadträtin auf Nachfragen bezüglich der erwartbaren Kostensteigerungen.

Ich versuche optimistisch zu bleiben. Daher würde ich die „Hoffnung“ – gerne auch den bestehenden Kulturinstitutionen und Vereinen in Wien geben, die gerade nicht wissen, wie sie die Kostensteigerungen im Herbst überstehen sollen.
Ich fände es deshalb sinnvoller die 4 Mio. statt in einen Pratermuseum Neubau, in die (finanzielle) Unterstützung der vorhanden Wiener Kultur-Institutionen und Vereine zu investieren, die alle stöhnen und derzeit wegen schwindender Publikumszahlen kaum in der Lage sein werden, diese Herausforderungen zu stemmen.

 

ad 4, Die KÖR – bzw der Wettbewerb zum Lueger Denkmal

Kunst im öffentlichen Raum ist eine der niederschwelligsten Möglichkeiten mit Kunst in Berührung zu kommen. Die Projekte der KÖR schaffen es oft Erlebens- oder Diskursräume aufzumachen, ganz unkompliziert, im Alltag. Daher unterstützen wir Grüne die KÖR in sämtlichen Belangen. Auch wenn es hie und da Kritikpunkte gibt.

Wie im vorliegenden Fall: obwohl die öffentliche Debatte um den Umgang mit dem Lueger Denkmal nicht abreißt, hat es die Stadträtin nicht der Mühe wert gefunden, die Ausschussmitglieder über die neue Installation zur Kontextualisierung des Lueger Statue zu informieren. Für ein Jahr soll sie nun am Lueger Platz stehen. Es gab mitten im Sommer eine Pressekonferenz dazu, mehr nicht.
Immerhin 100.000 € wird die vorübergehende Installation kosten. Aus den Renderings lässt sich vor allem ablesen, dass die Kontextualisierung raumgreifend sein wird.

Neben die überdimensionale Statue kommt nun ein noch größeres Holzgerüst, das auch noch begehbar ist. Die Holzkonstruktion soll sämtliche Orte der Stadt, die Lueger gewidmet sind, hier symbolisch vereinen. Damit wird der Platz von noch mehr Lueger überschwemmt. Das könnte man als Diskurseinladung verstehen. Wenn man es versteht. Selbsterklärend ist die Installation – zumindest, wie das Modell vermittelt – leider nicht.  Meine  Kritik dazu habe ich schon im Sommer formuliert.

Auf Nachfrage erfahren wir jetzt im Ausschuss, dass schon auch eine Kulturvermittlung zur Kontextualisierung geplant ist. Zunächst sollen die Anwohner:innen informiert werden. Später plant die KÖR weitere Informationsprojekte. Wir hoffen, dass diese zusätzlichen Kulturvermittlungsprojekte tatsächlich die Meinungsbildung besser unterstützen können als die riesige Holzintervention.
Langfristig muss das Ziel aber sein, eine mutigere Lösung für den Lueger-Platz zu finden!

Meine Ideen zu eienr  neune Erinnerungspolitik findest du hier.

 

Hier zu den einzelnen Abstimmungsverhalten im Ausschuss: 

Post Nr. 1
Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner, MA, GRin Mag.a Mag.a Julia Malle, GR David Ellensohn, GR Dipl.-Ing. Martin Margulies, GR Nikolaus Kunrath und GRin Mag.a Aygül Berivan Aslan betreffend Einrichtung eines jährlichen Willi-Resetarits-Preises für junge MusikerInnen mit Lokalkolorit und Alltagspoesie.

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS, ÖVP und FPÖ (gegen die Stimmen der Grünen) angenommen.

Post Nr. 2
Antrag von GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema Antisemitismus.

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen gegen SPÖ und NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS und  Grünen (gegen die Stimmen der ÖVP und FPÖ) angenommen.


Post Nr. 3
Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Peter L. Eppinger und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend Anbringung von QR-Tafeln an Verkehrsflächen.

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen gegen SPÖ und NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS und FPÖ (gegen die Stimmen von Grünen und ÖVP) angenommen.


Post Nr. 4
Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID

Antrag mit Stimmen FPÖ gegen Grüne, ÖVP und SPÖ, NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS und ÖVP (gegen die Stimmen von Grünen und FPÖ) angenommen.


Post Nr. 5
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2022 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/781 gegeben.

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 6
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2022 für das Center Management in der Höhe von EUR 32.522,57 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/786 gegeben.

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 7
Die Förderung an das Koproduktionshaus Wien GmbH (BRUT ) im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.675.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 8
Die Förderung an den Wiener Bühnenverein im Jahr 2022 für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des Wiener Theaterpreises (Nestroypreis) in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 9
Gemäß §13.(7) 6. des Wiener Museumgesetzes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen.

(Weiter an: Landesregierung und Landtag)

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Post Nr. 10
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 und 2023 zur Kenntnis.

Mehrstimmig (SPÖ udn NEOS,GRÜNE; ÖVP) angenommen
FPÖ dagegen


Post Nr. 11
Die Förderungen im Bereich Wissenschaft und Forschung an folgende Fördernehmer*innen in den Jahren 2022 bis 2023 für Einzelförderungen in der Höhe von jährlich EUR 550.000 (insgesamt EUR 1.100.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Nr. Fördernehmer*in Förderbetrag* 2022 Förderbetrag* 2023 Gesamtförderbetrag*
1 Eurozine – Gesellschaft zur Vernetzung von Kulturmedien mbH 55.000 55.000 110.000
2 Kinderbüro Universität Wien GmbH 49.500 49.500 99.000
3 Mindfloat Claudia Puck KG 60.000 60.000 120.000
4 Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH 31.000 31.000 62.000
5 Open Science – Lebenswissenschaften im Dialog 35.500 35.500 71.000
6 Österreichische Bodenkundliche Gesellschaft 45.000 45.000 90.000
7 ScienceCenter-Netzwerk 66.000 66.000 132.000
8 Science Communications Schütz & Partner GmbH. 60.000 60.000 120.000
9 Universität Wien 35.000 35.000 70.000
10 Verein „Die Wissenschaffer“ 62.500 62.500 125.000
11 Wirtschaftsuniversität Wien 50.500 50.500 101.000
  Summe 550.000 550.000 1.100.000

*Beträge in Euro.

Mehrstimmig (SPÖ und NEOS, GRÜNE und ÖVP) angenommen
FPÖ gegen  Pkt. 3/9/10/11.

 

Post Nr. 12
Die Förderungen im Bereich Wissenschaft und Forschung an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 600.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Die Wiener Volkshochschulen GmbH 2022 90.000
2 Fremde werden Freunde 2022 100.000
3 Institut für Höhere Studien – Institute for Advanced Studies (IHS) 2022 90.000
4 Institut für Konfliktforschung (IKF) 2022 98.000
5 Sapere Aude – Verein zur Förderung der Politischen Bildung 2022 53.000
6 Soziokratie Zentrum Österreich 2022 100.000
7 Universität Wien, Fakultät für Sozialwissenschaften, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 2022 69.000
Summe 600.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755 und auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Mehrstimmig (Spö und Neoas, Grüne und ÖVP) angenommen
FPÖ gegen Pkt. 2 und 5

 

Post Nr. 13

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2022 für Wien-bezogene Forschungsprojekte und die Wiener Wittgenstein-Ausgabe in der Höhe von                            EUR 85.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 14
A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 6121, Straßenbau, Gruppe 003, Grundstücke zu Straßenbauten, mit EUR 400.000 sowie in Minderauszahlungen auf Ansatz 4820, Wohnbauförderung Neubau, Gruppe 768, Sonstige Transfers an private Haushalte, mit EUR 400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2022 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 500.000 um EUR 850.000 auf sohin insgesamt EUR 1.350.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3120/781 sowie auf der Haushaltsstelle 1/3813/781 im Voranschlag 2022 gegeben.

Mehrstimmig  (SPÖ und Neos, Grüne) angenommen
FPÖ und ÖVP dagegen.

 

kulturausschuss.transparent – März 2022

Nur sechs Poststücke wurden im Kulturausschuss im März behandelt – niemand hätte gedacht, dass es da zu so einer ausführlichen Diskussion kommt. Unter Allfälliges stellte die ÖVP die Frage, wie es sein kann, dass ein Stück, das zu Gewalttaten aufruft, im Volkstheater weiterhin auf dem Programm steht, gerade hinsichtlich des Krieges in der Ukraine sei das komplett verfehlt und die Stadträtin möge sich darum kümmern, dass das Stück abgesetzt, zumindest in den nächsten Monaten nicht mehr gespielt wird. Es geht um „Zertretung“  – ein Text von Lydia Haider derzeit Hausautorin am Volkstheater. Veronika Kaup-Hasler hielt dagegen, dass das Theater ein gesellschaftlicher Verhandlungsort ist. Provokation ist dabei traditionell ein Gestaltungsmittel. Das reichte der ÖVP nicht, „Wenn ich weiß, dass ich keine Waffe benutzen will, muss ich sie auch nicht kaufen“, meinte dazu Peter L. Eppinger. Hier wird ein Gewaltexzess inszeniert, das muss weg.

Interessant – die Grünen, also Martin Margulies und ich, waren die einzigen Mitglieder des Ausschusses, die das zur Debatte stehende Stück auch tatsächlich live besucht haben!

Vor diesem Hintergrund meldet ich mich auch zu Wort:

1. Es ist interessant, dass die ÖVP Gewaltdiskurse im Theater kritisiert, die mehrfach Morde, (fiktive) Gewalttaten und blutigen (Fiktion-)Bilder, die uns allen täglich per ORF ins Wohnzimmer gebracht werden, aber unkommentiert läßt.

2. Ja, Lydia Haiders Text ist provokant und gewaltvoll; ja, es werden explizit Politiker Objekte der Gewaltphantasien; ja, die Inszenierung unterstützt den Text – aber und hier ist der erste Bruch, wer im Publikum sitzt, wird plötzlich zur/m MittäterIn. Mittels Joysstick kann geschossen werden – und da bemerkt man im Publikum Irritation. Es geht wohl auch darum die eigenen Rachegelüste zu erleben und zu reflektieren.

3, Ja, eine junge Frau wählt eine gewaltvolle Sprache in ihrer Frustration, um unser aller Abhängigkeit von skrupellosen Männern in Machtpositionen. Sie übt mit der wütenden Sprache Rache. Wütende junge Frauen sind unangenehm und irritieren – das kann aber kein Grund sein, sie mundtot zu machen. Wir alle wissen die Gewalt geht von Autokraten aus, die Länder überfallen, ohne Rücksicht auf Verluste – genau das wird in der martialischen Inszenierung (auch) kritisiert.

Nach dieser emotionalen Debatte hatte es Christine Dollhofer, die neue Geschäftsführende des Filmfonds Wien nicht leicht. Sie war eingeladen sich und ihre Ideen für den Filmfonds vorzustellen. Im Sinne der Transparenz war es sehr erfreulich, dass sie auch eine schriftliche Unterlage mit aktuellen Zahlen und Fakten mitbrachte. (Ausführliche Informationen dazu finden sich unter hier ).

Ein grober Überblick: der Filmfonds hat im Jahr ca. 12 Mio zu vergeben. Damit können österr. Filme nur anteilig unterstützt werden. Der Filmfonds Wien vergibt (erfolgsbedingt rückzahlbare) Zuschüsse und – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung von Filmen. Die eingereichten Projekte werden nach ihrer kulturellen, künstlerischen und filmwirtschaftlichen Bedeutung für Wien beurteilt. Letztere wird am „Wiener Filmbrancheneffekt“ gemessen: Mindestens 100 Prozent der gewährten Fördermittel müssen der Beschäftigung Wiener Filmschaffender, der Nutzung der Wiener Filminfrastruktur oder Wien als Drehort zugutekommen. Die tatsächlich erzielten Effekte liegen seit Jahren über 200 Prozent.“

Christine Dollhofer hat herausgestrichen, dass ihr Gendergerechtigkeit bei der Vergabe und Diversität bei den Stoffen und der Vergabe ein großes Anliegen ist. Dementsprechend sind alle Gremien des Filmfonds zu 50% mit Frauen und zu 50% mit Männern besetzt.

Es geht auch darum einen Ausgleich zwischen Newcomer und Erfahrenen zu schaffen – derzeit sind ca 1/3 der unterstützen Filme von Debüts.

Die Posten im Einzelnen – das meiste war einstimmig. Debatten gab es bei KÖR und „Fest der Freude“.

Post Nr. 1

Die Förderung an “FOMP“ – Kulturverein zur Realisierung, Präsentation und Ausbildung dynamischer Bühnenliteratur und Bühnenkunst im Jahr 2022 für SLAM 22 – Die 26. Deutschsprachigen Poetry Slam Meisterschaften in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 2

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk im Jahr 2022 für das Projekt „Wissensraum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 3

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2022 für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von EUR 315.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 4

A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 100.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2022 in der Höhe von insgesamt EUR 500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A in der Höhe von EUR 400.000 und in der Höhe von EUR 100.000 im Voranschlag 2022 gegeben.

SPÖ/NEOS, Grüne, ÖVP dafür

FPÖ dagegen

Die FPÖ lehnt Ausgaben für eine Kontextualisierung des Lueger Denkmals ab. Außerdem sei der Akt intransparent – weil zu wenig Informationen geliefert werden.

Post Nr. 5

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich im Jahr 2022 für die Veranstaltung „Fest der Freude“ in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Nachfrage ÖVP und FPÖ: Warum ist Fördersumme so hoch? – Antwort wegen Corona-Maßnahmen und einer anderen Bühne musste erhöht werden.

Post Nr. 6

Die aktualisierte Fassung der Statuten zur Verleihung der Dr.-Karl-Renner-Preise der Stadt Wien möge genehmigt werden.

Einstimmig angenommen

kulturauschuss.transparent – September 21

Der Kulturausschuss Anfang September 21 tagte zur Abwechslung nicht im Rathaus. Es gab einen vor Ort Besuch im Volkstheater: Theaterintentant Kay Voges zeigte sein neu- renoviertes  Haus und präsentierte überblicksmäßig das Programm.

Die Tagesordnung selbst bot nicht viel Diskussionsstoff – alle Ausschussmitglieder waren sich großteils einig, dass die Förderungen in der Tagesordnung wie  vorgeschlagen vergeben werden sollen.

Nur für eine Ehrenbürgerschaft für Elfriede Jelinek konnte sich die FPÖ nicht erwärmen.

Irritierend war nur die Frage wie ernst die Sozialdemokratie die Instrumente der Demokratie nimmt:
Eine Woche VOR dem Auschuss und damit VOR der Beschlussfassung – verkündeten Bürgermeister und Stadträtin, dass Elfriede Jelinek Ehrenbürgerin werden soll. Natürlich sind wir Grünen inhaltlich dafür.  Als Abgeordnete frage ich mich aber schon, wozu wir dann noch in den Auschuss gebeten werden, und der Tagesordnungspunkt als „vertraulich“ markiert ist, wenn die SPÖ selbst die Inhalte öffentlich macht, bevor sie  noch diskutiert worden sind. In der Gemeidneratssitzung am 22.9. 21 wurde dann der finanle Beschluss zur Ehrenbürgerschaft gefasst – natürlich mit einer Gegenrede der FPÖ – diese war aber auch vertraulich, daher kann dazu leider keine weiteren Details schreiben.(Artikel dazu)

Das scheint System zu haben: auch, dass es eine neue Ausschreibung für die Vienna Club Commission geben wird, erfährt die erstaunte und engagierte  Abgeordnete leider nur aus den Medien. Natürlich einen Tag VOR einer Diskussion  über eine Weiterförderung der VCC im Ausschuss und natürlich ohne ausführlichen Evaluationsbericht über deren Arbeit in den letzten Jahren.

Immerhin 2 Tage NACH dem Kultur-Ausschuss wird dann doch noch ein Kurzbericht über die Arbeit der VCC in der letzten Förderperiode nachgereicht – in den Medien…

Ja, ich habe dieses Demokratiedefizit angemerkt – ich hoffe beim nächsten Ausschuss gelingt es besser die demokratischen Instrumente und die Medienarbeit in geregelter Abfolge zu koordinieren.

 

Post Nr. 1
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2021 für das Center Management in der Höhe von EUR 20.720,51 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 2
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2021 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 3
Die Förderung der drei Kinder- und Jugendbuchpreise sowie des Illustrationspreises der Stadt Wien einschließlich des Ankaufs der prämierten Werke und der Juryhonorare im Jahr 2021 in der Höhe von EUR 21.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages in der Höhe von EUR 2.300.000 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2022 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5
Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs betreffend ausgewählte Aspekte der Kulturförderungen in den Ländern Burgenland und Niederösterreich sowie in der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2021 zur Kenntnis.

Einstimmig angenommen.


Post Nr. 7
Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung zwischen der Magistratsabteilung 7 – Kultur und der Friedhöfe Wien GmbH zur Sicherstellung einer auch in Zukunft angemessenen baulichen und gärtnerischen Erhaltung der von der Stadt Wien besonderen Persönlichkeiten zur Verfügung gestellten Ehrengräbern, ehrenhalber gewidmeten und Historischen Gräbern auf Wiener Friedhöfen wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2021 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 300.000 um EUR 800.000 auf sohin insgesamt EUR 1.100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2021 gegeben.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen(gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 9

A) Das Vorhaben “Vienna Club Commission“ wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

B) Der Magistrat wird zur Durchführung des damit verbundenen Vergabeverfahrens und zur Zuschlagserteilung ermächtigt.

Einstimmig angenommen.

© 2024 ursula berner

Theme von Anders NorénHoch ↑