reden, ideen, transparenz

Schlagwort: Gemeinderat Wien (Seite 1 von 4)

Ad Lueger: Sind 3,5 Grad Schräglage genug, um den aktuellen Antisemitismus sichtbar zu machen?

Rede im Gemeinderat vom 20.3.24 zur Förder-Akte: Kunst im Öffentlichen Raum #KÖR

Sind 3,5 Grad Schräglage genug, um den Antisemitismus in heutigen Wien und in der Geschichte der Stadt sichtbar zu machen?

Ich fürchte nach dem 7. Oktober, mit der unglaublichen Zunahme von antisemitischen Übergriffen in Wien, braucht es deutlichere Zeichen, wo diese Stadt in der Frage des Antisemtismus steht.

Ein „irgend wie finden wir doch nicht, dass dieser Held so cool war, aber wir trauen uns nicht ihn aus dem Zentrum der Stadt zu entfernen und an einem anderen Ort aufzustellen“ ein,

oder ein „irgendwie ist es schon unangenehm, dass der da in 20 Meter Höhe riesenhaft den Platz dominiert“ – wird zu wenig sein.

Wenn sich Wien angesichts der aktuellen politischen Situation klar

gegen aggressiven Populismus,

gegen Hetze und

gegen Antisemitismus positionieren will,

muß Wien die Statue von LUEGER als Werbeträger für eben diese Ideen aus dem Zentrum der Stadt entfernen!

Wenn Wien den öffentlichen Diskurs, die öffentliche Reflexion von Antisemitismus, fördern will und
wenn sich Wien gleichzeitig Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen, aggressiven Populismus und Hetze öffentlich klar eine Absage erteilt – reicht es leider nicht (mehr) eine Statue leicht schräg zu stellen.

Problem 1:

Damit der 20 Meter hohe Karl Lueger um 3,5 Grad gekippt werden kann – muss er statisch fixiert werden , dass heißt konkret: die tonnenschwere Statue samt Sockel bekommt einen weiteren Tonnenschweren Betonfuß – das wird sich um die prognostizierten 500.000. Euro kaum ausgehen.

Abgesehen von dem symbolträchtigen Bild,
dass nach dem Nazi-Dichter Weinheber am Schillerplatz, nun auch der Antisemit Lueger in den Boden betoniert wird.

Für die Ewigkeit in den Boden verankert.

Es scheint, als wollen die Autoritäten der Stadt zwanghaft an der schmerzhaften und unglückseligen Geschichte festhalten, statt endlich – alte Helden durch bessere – demokratische VordenkerInnen zu ersetzen.

Schämt ihr euch nicht einmal , bißl?“, fragte die betagte Ruth Klüger, als sie Wien besuchte; „ist es euch nicht peinlich, dass mitten in Wien eines Antisemiten gedacht wird, den Adolf Hitler für den „gewaltigsten Bürgermeister aller Zeiten hielt.“

Er hat der allgemeinen Unzufriedenheit den Weg in die Judengasse gewiesen“, so urteilte ein Zeitgenosse, der Schriftsteller Felix Salten, schon 1910!!

Das 21. Jahrhundert bietet mehr an multi-medialer Formensprachen als einen Stein schräg zu stellen. 

Problem 2:
Gleich in der Nachbarschaft des Lueger-Denkmals wurde 1928 eine Platane gepflanzt.
Mittlerweile hat diese Platane einen Umfang von über 4 Metern und einen Kronendurchmesser von ungefähr  21 Meter – sie  können sich schon vorstellen worauf das hinausläuft:
Die Platane überragt die Lueger-Statue, würde also die Staue enthoben und das Fundament erneuert, verstärkt und vergrößert würde diese Platane mit Sicherheit beschädigt werden. 

Die Platane am Luegerplatz ist ein Naturdenkmal – laut Wiener Naturschutzgesetz § 28, Absatz 3 heißt es (3)

In ein Naturdenkmal einschließlich der geschützten Umgebung dürfen vorbehaltlich der Abs. 4 und 5 Eingriffe, die dessen Bestand oder Erscheinungsbild gefährden oder beeinträchtigen können, nicht vorgenommen werden.

Neben der idellen Kritik steht dem Projekt Lueger  3,5 Grad Schiefstellen also auch eine 2. Hürde entgegen: der Naturschutz der 100 Jahre alten Platane.

Es ist Zeit eine aktuelle, naturverträgliche Formensprache über die alten Steine zu legen.

Wir fordern, dass die derzeitigen Interventionspläne noch einmal einer realen Kosten Schätzung inkl. dem Baumschutz unterworfen werden.

Es ist ein Zynismus, wenn nahezu die Hälfte, des Jahresbudgets der KÖR nur für diese kaum bemerkbare Schiefstellung draufgeht.

Wir fordern ein Konzept für den Platz und den Umgang mit der Statue, das den aktuell steigenden Antisemitismus thematisiert und möglichst interaktiv Raum und Zeit für Auseinandersetzung anbietet.

DANKE für ihre Aufmerksamkeit

OTS zum Thema: Stadtregierung betoniert Antisemitismus fü die Ewigkeit ein

kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ du NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

More of the same – leider kein Geld für Innovationen! Rede zum Kulturbudget für die Jahre 2024 und 2025

Nach der positivstischen Leistungsschau meines Voredners muss ich ihnen eine ganz andere Einschätzung des Budgets für die nächsten 2 Jahre geben. es steht unter dem Zeichen:

More oft he same – kein Geld für Innovationen

Letzte Woche wurde die Kulturstrategie für Wien präsentiert – mit dem vorliegenden Budget zeigt sich leider, dass defacto kein Geld für Innovationen geplant ist:

Mit dem vorliegenden Erhöhung von 67 Mio. können im wesentlichen

Investitionskosten und vertraglich-festgelegte Personalkosten abgedeckt werden.

Es werden bestehende Löcher gestopft, aber es bleibt nichts für wirklich tiefgreifende Innovationen oder Umstrukturierungen.

Wir fördern weiterhin Mainstream Angebote wie die Vereinigten Bühnen im großen Stil, die in anderen Städten ohne Subventionen auskommen.
Es gibt keine Vision wie die Theaterlandschaft in Wien in 2030 aussehen soll?

Es gibt weiter keine Pläne wie FAIR PAY in allen Bereichen zu verankert werden kann und wie soll das in Zukunft finanziert werden soll?

Es reicht nicht FAIR PAY zu verlangen, wenn gleichzeitig zu wenige Ressourcen für dafür notwendige Suventionserhöhungen geplant werden!
Die Mittelbühnen werden gerade zwischen den Forderungen der Mitarbeiterinnen und den gedeckelten Förderungen aufgerieben.
Das ist das Gegenteil von FAIR, wenn den Verteilungskampf auf Abhängige auslagert!

Zu den Bereichen im Einzelnen:

Die Kultur-Strategie will „die Kulturszene angemessen in die Stadtplanung und die Schaffung neuer Infrastruktur zu integrieren„.
Das klingt gut, die Realität zeigt aber, dass in der aktuellen Flächenwidmung des derzeit größten Stadtplanungsgebiets im Nordwestbahngelände keine kulturelle Infrastruktur geplant. Das Nordwestbahngelände ist so groß wie die Stadt Krems, ca 16.00- 20.000 BewohnerInnen werden hier in Zukunft leben.

Weder eine städtische Bücherei,

noch eine Veranstaltungshalle als sozio-kulturelles  Nachbarschaftszentrum oder

gar Proberäume für freie Gruppen sind definitiv in der Flächenwidmung erwähnt.

Und das obwohl den freien Kunst-Gruppen – als die benachbarte Nordbahnhalle abgebrannt ist – ein neuer günstiger Veranstaltungsort versprochen worden war.  In der aktuellen Flächenwidmung kommt so ein Ort nicht mehr vor.

Es gibt kein Konzept ob und in welcher Weise der Ort auch als Erinnerungsort entwickelt wird.

Für alle die es nicht wissen: das Nordwestbahn-gelände ist ein historischer Schmerzort:

1938 wurde hier die antisemitische Hass Ausstellung „Der ewige Jude“ gezeigt.
Hier wurden sogenannte arisiertes also enteigneten Güter gestappelt und hier wurden Zwangsarbeiter beschäftigt.

Grund genug den Ort nicht nur als neutrales Logistikzentrum zu behandlen.
Das wäre dann wohl ein sogenanntes „Auslöschen der Geschichte“.
das an anderer Stelle in der Stadt im Zusammenhang mit der Diskussion um die Luegerstatue kritisiert wird.

Die Kulturstrategie nennt zeitgemäße Zugänge zur Erinnerungspolitik als Thema:

Im Umgang mit der LUEGER Statue zeigt sich aber, dass  die aktuelle wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Debatten zum Umgang mit toxisch en Statuen übersehen oder ignoriert werden.

Damit das klar ist: es ist nicht mehr zeitgemäß die Verherrlichung eines Antisemiten mitten in der Stadt für die Ewigkeit zu erhalten.

Da gibt es wunderbare best practice beispiele aus andere Städten wie Berlin oder Bristol – wie man da kreativ und partizipativ – einen zeitgemäßen Umgang finden kann.

Mein Kollege Nikolaus Kunrath wird da noch mehr dazu sagen.

 

Die Kulturstrategie verspricht weiter „leicht zugängliche Kulturangebote für Kinder“.
Erwähnt aber mit keinem Wort eine Restrukturierung des Theater der Jugend, das mit seinem aktuellen Angebot längst nur mehr Kinder aus finanzkräftigen Familien erreicht.

Kunstorte, werden vor allem als fremd und unnahbar empfunden, wenn kleine Kinder und Jugendliche keinen Zugang kulturellen Bildung haben.

Während die SPÖ auf Bundesebene „ein Instrument für jedes Kind“ fordert, investiert sie in Wien kaum in eine Qualitätssicherung des musischen Unterrichts in der Pflichtschule: Es ist völlig unverständig, dass die Musik-Uni einen eigenen Lehrgang für Musikpädagoginnen betreibt und jährlich viele hochqualifizierte Musikpädagoginnen „auf den Markt geworfen werden“ . Und nahezu keine dieser hochqualifizierten Menschen in unserem Pflichtschulsystem landen. Stattdessen bemühen sich noch immer Volksschullehrende ihre Klassen mit Musik aus der Dose in einen Kinderchor zu verwandeln.  Da wäre deutlich mehr drin.

Und zur Publikumsentwicklung!
Zitat Kulturstrategie: „Durch eine strategische kulturpolitische Steuerung sind marginalisierte gesellschaftliche Gruppen und unterschiedliche Communities kulturpolitische Entscheidungsprozesse eingebunden und nehmen am Kulturdiskurs teil.“
wie diese Strategien zu mehr Inklusion aussehen soll,
wie mehr Diversität auf die großen Bühnen dieser Stadt kommt, wird leider nicht konkret dargestellt.

Zwar soll ein Diversitätsbeirat im Kunst- und Kulturbereich verankert werden, wo der verankert werden soll, wer diesen bestellt, was dessen Handlungsraum ist bleibt im Dunkeln. Es werden Ideen propagiert, aber nicht zu Ende gedacht (oder zumindest nicht kommuniziert)

Es fehlt der Strategie an Unterfütterung, Inhalt und Erfolgsmarker. Weder bei Audience Developement noch bei Outreach wird deutlich, was damit erreicht werden soll.

– Wen will diese Kulturstrategie künftig im Publikum sehen?
– Wie soll die Theaterlandschaft im Wien 2030 aussehen?
– Welche Umverteilungen im Budget sind geplant?
– Welche Kultursparten sollen in Zukunft gefördert werden?

Solche Fragen hätte ich gerne beantwortet in einer Kulturstrategie für Wien

Postskriptum
Transparenz in der Fördervergabe und Kontrollmöglichkeiten für Großsubventionen über 1 Mio. kommt in der vorliegenden Strategie mit keinem Wort vor.

Wenn so viel Steuergeld in die Institutionen fließt, muss offengelegt werden, wie sich dieses verteilt.

Wir brauchen in Wien lebendige Visionen für die Kunst- und Kultur! Wir brauchen eine offene, demokratische und nachhaltige Kulturpolitik.

Vielen DANK

Unser Antrag auf einen Kulturgutschein für alle jungen Wienerinnen und Wiener wurde leider abgelehnt.

kulturausschuss.transparent juni 23 – wo bleibt die Transparenz Frau Stadträtin??

Zuschüsse und Intransparenz, ein altes Problem in Wien

Das Gute am vergangenen Ausschuss waren jedenfalls die Erhöhungen. Nach monatelanger öffentlicher Kritik wurde doch endlich Budget für Zusatzzahlungen zur Kulturförderung im Wiener Budget gefunden. So konnten eine Menge an Institutionen und auch Einzelprojekte eine dringend notwendige Finanzspritze verabreicht werden.
Der schale Beigeschmack dabei: es sieht aus, als wäre das eher eine Einmalzahlung, statt einer grundlegende Budgeterhöhung. Damit fehlt es an Nachhaltigkeit.
Es ist unklar, ob und wie die Kostensteigerungen durch die Inflation im kommenden Jahr abgefangen werden sollen.

Außerdem ist einigermaßen intransparent nach welchen Kriterien die Gelder vergeben wurden:

„Die MA7 hat geprüft, und dann entschieden, wer wieviel braucht – das wurde dann vergeben.“, so die Auskunft im Ausschuss.Unbefriedigend, vor allem für die, die weniger als erhofft, bekommen haben.

Davon ausgehend entspannte sich – wieder einmal – eine Transparenzdebatte:

Was vom Akt darf bzw. muss den Ausschussmitgliedern vorgelegt werden? Wie viele Informationen braucht ein Ausschussmitglied, um die finanzielle Lage einer Institution oder eines Vereins einzuschätzen? Was muss unter Verschluss bleiben, um den Datenschutz zu gewährleisten?

Als gewählte Mandatarin verstehe ich nicht, warum die Bürger:innen dieser Stadt nicht wissen sollen, wie hoch das Gehalt der Geschäftsführer der Vereinigten Bühnen ist, wie viel ein Symphoniker verdient, oder der Direktor des Volkstheaters. Genauso interessant im Sinne des Fairpay wäre es im Vergleich dazu zu sehen, wie viel an Honorar oder Gage sich freie Kulturprojekte oder Mittelbühnen zugestehen (können) .

Würden diese Zahlen transparent gemacht, hätten wir als Ausschussmitglieder eine fundierte Basis, um Budget strukturiert zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen. Am besten entlang demokratisch orientierter Richtlinien die Fairpay und Gendergerechtigkeit!

Aber auch das Festschreiben von Fairpay als Wirkungsziel, Gendergerechtigkeit oder gar Quoten für mehr Diversität in die Förderkriterien der Stadt Wien ist bisher noch nicht gelungen.

Bislang bleibt es bei Willensbekundungen.

Es ist schwierig auszumachen, wer genau hier die Transparenz verweigert: ist es einfach Gewohnheit (war schon immer so), ist es explizit die Stadträtin, ist es der Bürgermeister?

Am wenigsten wahrscheinlich scheint es die Leitung der MA7 selbst zu sein, die diese Regelung aufstellt, da diese ja im Grunde weisungsgebunden ist: würden also Stadträtin oder Bürgermeister wirklich wollen, müsst die MA7 mehr vom Akt einsehbar machen.  

Jedenfalls ist es unbefriedigend. Ich werde das weiter thematisieren.

Inhaltlich aufhören lassen hat unter anderem ein Nebensatz im Ausschuss: Die Vereinbarung mit den Wiener Symphonikern und deren Pensionsregelung soll nicht wie geplant mit 2027 enden, sondern wird vermutlich länger dauern – dh. sie werden weiterhin jährlich 1 Mio. € mehr als die veranschlagten 17 Mio. brauchen, um zugestandene Pensionszahlungen und den Orchesterbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Nachdem diesmal sehr viele Akten und viele Vereine auf der Tagesordnung waren, werde ich die jeweils anhand des einzelnen kommentieren.

 

Post 1- 7 neue Verkehrsflächen Bezeichnungen vulgo Straßennamen. Ab Post 8 starten die EInzelfördreungen!

Post Nr. 1
Die Verkehrsfläche in 1190 Wien, westlich der Muthgasse 29, wird in „Am Carré“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 2
Die Parkanlage  in 1210 Wien, im Bereich Arnoldgasse und Prager Straße, wird in „Kleingartenjubiläumspark“ (Anlass ist das hundertjährige Bestehen der Bezirksorganisation der Kleingärten Floridsdorfs im Jahr 2023.) benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3
Die Parkanlage in 1210 Wien, im Bereich Schlossergasse und Tomaschekstraße, wird nach Vilma von Webenau (Vilma von Webenau; 15. Februar 1875 in Konstantinopel bis  9. Oktober 1953 in Wien; Komponistin) in „Vilma-Webenau-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Elisabeth Maxwald (Elisabeth (Lilli) Maxwald; geb. 21. Juni 1967, gest. 9. Juli 2013; Sportlerin; Weltmeisterin im Dressurreiten, mehrfache Medaillengewinnerin der Paralympics-Spiele in Innsbruck (1988) und Nagano (1998) im alpinen und nordischen Schilauf) in „Elisabeth-Maxwald-Platz“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 05906) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Ernst Wurnig (Ernst Wurnig; geb. 19. Jänner 1950, gest. 7. Dezember 2018 in Wien; Kanzleibediensteter, Sportler; erfolgreicher Teilnehmer an Paralympics, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften; mehrfacher österreichischer Staatsmeister) in „Ernst-Wurnig-Weg“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Otto Bründlmayer (Otto Bründlmayer; geb. 2. April 1927, gest. 10. April 2017 in Wien; Versehrtensportler, mehrfacher Meister im alpinen Schilauf und im Tischtennis, Sportfunktionär) in „Otto-Bründlmayer-Weg“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Rosi Schweizer (Dr. Rosa Schweizer, geb. Kühnel; geb. 24. Juni 1943 in Wien, gest. 25. Jänner 1990; Juristin, Sportlerin; erfolgreiche Teilnehmerin der Paralympics 1960-1984. Mehrfache Europameisterin im Rollstuhl-Tischtennis) in „Rosi-Schweizer-Promenade“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 8
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Einzelförderungen/Gesamtförderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität in der Höhe von insgesamt EUR 150.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 10.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 20.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 20.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 40.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Atelierhof Schlingermarkt 30.000
6 Verein Künstlergruppe DYNAMO 15.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 15.000
  Summe 150.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 2, 3, 4, 6, 7 SPÖ/NEOS, ÖVP GRÜ dafür; FPÖ dagegen
6 einstimmig dafür

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die FPÖ gegen Erhöhungen für sämtliche dezentralen Kultureinrichtungen stimmt. Die Partei, die die Grünen am lautesten als „Verbotspartei“ tituliert, würde selbst am liebsten jede gesellschaftskritische Kulturäußerung verbieten! Oft reichte schon, dass dort AUCH MigrantInnen auftreten dürfen.

 

Post Nr. 9
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 50.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung 10.000
2 IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit 20.000
3 space and place – kulturelle raumgestaltung 10.000
4 Verein für integrative Lebensgestaltung 10.000
  Summe 50.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1,2,4 SPÖ/NEOS, ÖP, GRÜ dafür; FPÖ dagegen
3 einstimmig dafür

Wie auch bei den anderen Posten geht es hier um Unterstützung um Kostenerhöhungen durch die Inflation abzufangen – Ablehnung der FPÖ ist nicht nachvollziehbar.

Post Nr. 10

A Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Musik wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 258.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Musik wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.542.000, um EUR 328.000, auf sohin EUR 1.870.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 11
Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 17.085.000 um EUR 1.108.000 auf sohin insgesamt EUR 18.193.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Wie schon weiter oben hingewiesen: Die Symphoniker  haben angekündigt, dass der ursprüngliche Plan ab 2027 keine weiteren Erhöhungen mehr zu fordern, vermutlich nicht eingehalten werden kann. Stattdessen gehen sie davon aus bis 2029 jährliche Erhöhungen zu benötigen, um Pensionen und Personal entsprechend bestehender Verträge auszahlen zu können. (wegen der Inflation steigen die Kosten). Für uns zeigt sich, dass zugestandene Privilegien jahrzehntelang nachwirken.

Post Nr. 12
Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für das Projekt Furrer 70 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Anlässlich des 70. Geburtstags Beat Furrer veranstaltet das Klangforum ihm zu Ehren eine umfassendes Konzertreihe. Der österr. Schweizerische Komponist war Mitbegründer des Klangforums.

 

Post Nr. 13
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.288.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation 10.000
2 Gesellschaft der Musikfreunde in Wien 127.000
3 Gustav Mahler Jugendorchester 18.000
4 Haus der Musik Museum GmbH 100.000
5 Interessengemeinschaft JAZZ WIEN 11.000
6 Jazz & Musicclub Porgy & Bess 20.000
7 KLANGFORUM WIEN 240.000
8 MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) 32.000
9 Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) 50.000
10 PHACE – Ensemble für neue Musik 40.000
11 Popfest Wien – Verein zur Förderung und Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik 40.000
12 SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur 10.000
13 Theater am Spittelberg-Kulturverein 10.000
14 Wien Modern, Verein für neue Musik 40.000
15 Wiener KammerOrchester 10.000
16 Wiener Konzerthausgesellschaft 500.000
17 Wiener Volksliedwerk 30.000
  Summe 1.288.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 14, 15, 17 einstimmig dafür
2, 7, 16 SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür, ÖVP dagegen
1, 12, 13 SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür, FPÖ dagegen

 

Warum die ÖVP gegen Förderungen für das Konzerthaus, das Klangforum und die Musikfreunde stimmt, und damit gegen klare Orte der Exzellenz- und Hochkultur, hat sie im Ausschuss nicht erklärt – vielleicht erfahren wir es im Gemeinderat.

Bei der FPÖ dagegen zeigt sich das übliche Muster: Orte die Feminismus thematisieren oder Migrant:innen auftreten lassen, werden abgelehnt.

 

Post Nr. 14
A Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven Rücklagen mit EUR 150.000 zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.311.000, um EUR 150.000, auf sohin EUR 1.461.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Curated by 2023: The Neutral in der Höhe von insgesamt EUR 256.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 216.000
2 treat xD GmbH 40.000
  Summe 256.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Für das Jahr 2023 wurde bereits für das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs eine Förderung in der Höhe von EUR 400.000 sowie für die KunstHausWien GmbH eine Förderung in der Höhe von EUR 440.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien kann für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt EUR 460.000 zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 460.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs 100.000
2 KunstHausWien GmbH 360.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Grund für die notwendigen Erhöhungen sind höhere Personal und Energiekosten, Gratis Outrage Projekte und keine bzw. kaum Ticketeinnahmen in den vergangenen Jahren.

 

Post Nr. 17
A Für die Erhöhung des Förderprogramms Literaturveranstaltungen wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Für das Förderprogramm Literaturveranstaltungen wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 550.000, um EUR 80.000, auf sohin EUR 630.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 18
Die Förderung an das WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.550.000 um EUR 550.000 auf sohin insgesamt EUR 2.100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Fraglos sind ÖVP und FPÖ seit Jahrzehnten gegen das autonome, partizipative Kulturzentrum WUK. Auch hier wurden keine Argumente vorgebracht warum. 

 

Post Nr. 19
A Für die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Jahrestätigkeit 2023 wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Zahlungsmittel-reserven zu decken ist.
B Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.200.000, um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 1.700.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Es wird von Seiten der Stadt eine Erhöhung zugestanden, weil die Tanzwochen ein sehr gut besuchtes Festival sind, das das Image der Stadt international prägt.

 

Post Nr. 20
A Für die Förderung an Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven Rücklagen zu decken ist.
B Die Förderung an Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.450.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 1.800.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bislang wurde für Leitungsübergaben bei Theaterhäusern kein zusätzliches Budget veranschlagt. Da aber für eine sinnvolle Übergabe die neue Leitung Monate im Voraus arbeiten muss, um tatsächlich im Herbst mit Programm starten zu können, macht es Sinn diese Programmierarbeit auch zu dotieren. Aus Grüner Sicht ist das eine Maßnahme im Sinne des Fairpay. Evt. muss man für die Zukunft strukturell eine neue Budgetplanung für Leitungsübergaben entwickeln.

Post Nr. 21
A Für die Förderung an Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 600.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 600.000 zu decken ist.

B Die Förderung an die Wiener Festwochen für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 1.000.000 auf sohin insgesamt EUR 11.700.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen


Post Nr. 22
Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 49.900.000 um EUR 3.100.000 auf sohin insgesamt EUR 53.000.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Bei den Vereinigten Bühnen stehen wir vor einem strukturellen Dilemma: Sie stellen ihre Mitarbeiter gemäß Kollektivvertrag an. Wenn die Kollektivverträge durch gewerkschaftliche Verhandlungen erhöht werden, muss auch die Stadt ihre Förderungen erhöhen, um die gesetzlich geforderten Löhne zu begleichen. Meine Kritik richtet sich hier nicht an die vorliegende Erhöhung, sondern an die Einkommensunterschiede innerhalb der VBW: Es gibt nach wie vor Bereiche, wie den Chor, die nicht kollektivvertraglich geschützt sind. Und insgesamt fordern wir, dass die massive Kostenexplosion zukünftig durch Restrukturierungen innerhalb der VBW und durch mehr Sponsoring bzw. Drittmittel entgegen gearbeitet werden muss. Es kann nicht sein, dass ein Mainstreamprodukt, das sich in anderen Städten Gewinne einspielt, in Wien als eine der größten Fördernehmerinnen zu Buche schlägt.  Wir möchten zukünftige Förderzuschläge an klare Finanzierungs- und Einsparungskonzepte binden.

 

Post Nr. 23
Die Förderung an ART PROJEKT Musik/Theater/Tournee Projekte für die Durchführung des Österreichischen Musiktheaterpreises 2023 in der Höhe von EUR 55.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 24
Die Förderung an Versatorium – Verein für Gedichte und Übersetzen für die Jahrestätigkeit 2023 in der Höhe von EUR 30.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der  Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25
A Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 2.486.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Die Förderungen an nachfolgend genannten Förderwerber*innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 3.266.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H. 80.000
2 „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen 20.000
3 Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion 190.000
4 Aktionstheater Wien 10.000
5 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 7.000
6 Arbeitsplatz – Verein zur Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen für Tanz und Performance 3.000
7 Archipelago – Verein für performative Künste 15.000
8 Art*Act Kunstverein 9.000
9 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative 8.000
10 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000
11 DANS.KIAS – Verein für physische Kommunikation in der darstellenden Kunst 5.000
12 das. bernhard. Ensemble 10.000
13 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000
14 Freie Bühne Wieden 20.000
15 GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. 80.000
16 God’s Entertainment GmbH 15.000
17 Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen 8.000
18 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000
19 insert Tanz und Performance GmbH 22.000
20 INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. 80.000
21 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000
22 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000
23 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 8.000
24 Koproduktionshaus Wien GmbH 250.000
25 Kulturverein E3 Ensemble 8.000
26 Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH 250.000
27 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 8.000
28 kunststoff – Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanzproduktion 8.000
29 Lalish Theaterlabor/Forschungszentrum für Theater und Performance-Kultur 5.000
30 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000
31 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000
32 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000
33 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000
34 Mras Stefan – Theater Center Forum 40.000
35 Mumbling Fish – Verein für experimentellen Tanz 10.000
36 Musiktheatertage Wien 32.000
37 Nesterval. Verein zur Förderung von immersiven Theaters 10.000
38 Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten 50.000
39 Over 10.000. Darstellende Kunst in Wien und anderswo 5.000
40 SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater 10.000
41 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000
42 SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung 10.000
43 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000
44 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 50.000
45 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000
46 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 9.000
47 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 155.000
48 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000
49 Tanzquartier-Wien GmbH 200.000
50 Theater Lilarum GmbH 50.000
51 Theater Petersplatz GmbH 100.000
52 theatercombinat – theaterverein 15.000
53 Theaterkollektiv Hybrid- Verein für experimentelle, transkulturelle Performance-Art 8.000
54 Theaterverein Odeon 100.000
55 Theaterverein Toxic Dreams 26.000
56 THEATERVEREIN WIENER METROPOL 80.000
57 Tschauner Bühne GmbH 20.000
58 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 90.000
59 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000
60 Verein der Freunde der Freude am Theater 20.000
61 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000
62 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000
63 Verein für modernes Tanztheater 10.000
64 Verein Theater zum Fürchten 40.000
65 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000
66 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 10.000
67 VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH 8.000
68 VRUM Kunst- & Kulturverein 9.000
69 Wiener Kammeroper 80.000
70 Wiener Tanz- und Kunstbewegung 8.000
71 Wiener Taschenoper 10.000
72 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000
73 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000
  Summe 3.266.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 8, 10, 16, 24, 26, 30, 41, 42, 47, 51, 55, 65: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen
3, 73: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen
49: SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür | ÖVP dagegen
Rest: einstimmig dafür

Post Nr. 26
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen im Bereich Literatur in der Höhe von insgesamt EUR 110.000 werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Kunstverein Wien – Alte Schmiede 50.000
2 schule für dichtung in Wien 20.000
3 IG Autorinnen Autoren 40.000
Summe 110.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Modeförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 150.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION – Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns 120.000
2 creative headz OG 30.000
  Summe 150.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 115.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Complexity Science Hub Vienna CSH –
Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme
50.000
2 Demokratiezentrum Wien GmbH 10.000
3 Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien 15.000
4 Freunde und Freundinnen des IFK
Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften
10.000
5 Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA
(Verein Jüdisches Willkommens Service Wien)
10.000
6 QWIEN. Zentrum für queere Geschichte 20.000
  Summe 115.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 3, 4, 5 einstimmig dafür
2,6: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen
 

FPÖ ist gegen das DEMOKRATIEZENTRUM!!!

 

Post Nr. 29
Der Wiener Gemeinderat nimmt den Inhalt der beiliegenden Förderrichtlinien zur Kenntnis, genehmigt die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

Nr. Name der Richtlinie
1 Förderrichtlinien für Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse
2 Förderrichtlinien im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung
3 Förderrichtlinien im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst
4 Richtlinien für den Kunstankauf
5 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Bildende Kunst und Medienkunst
6 Richtlinien für die Bewerbung um ein START-Atelier
7 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Bildende Kunst
8 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Architektur
9 Förderrichtlinien für Freie Gruppen im Bereich Darstellende Kunst
10 Förderrichtlinien für Institutionen im Bereich Darstellende Kunst
11 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Performance
12 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Theater
13 Förderrichtlinien im Bereich Film, Mode, Design
14 Förderrichtlinien für Filmfestivals und Sommerkinos
15 Richtlinien für Kinoreferenzförderung
16 Förderrichtlinien im Bereich Kino
17 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Film
18 Förderrichtlinien im Bereich der Altstadterhaltung
19 Förderrichtlinien im Bereich Literatur
20 Förderrichtlinien für Druckkostenzuschuss
21 Richtlinien für das Elias-Canetti-Stipendium
22 Richtlinien für das Projektstipendium Literatur
23 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Literatur
24 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Dramatik
25 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Literatur
26 Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendbuchpreise sowie den Illustrationspreis der Stadt Wien
27 Förderrichtlinien Buchprämie
28 Förderrichtlinien im Bereich Musik
29 Richtlinien für Kompositionsförderung
30 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Komposition
31 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Komposition
32 Förderrichtlinien im Bereich Transdisziplinarität
33 Förderrichtlinien im Bereich Wissenschaft
34 Förderrichtlinien für das Wissenschaftsstipendium
35 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Wissenschaft und Volksbildung

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 30
Die Förderung an die Arnold Schönberg Center Privatstiftung für das Projekt „150. Geburtstag Arnold Schönberg – Wissenschaft, Kuratierung, Vermittlung“ in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 31
Die Förderung an Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung der bereits genehmigten Beträge in der Höhe von ursprünglich insgesamt EUR 2.300.000 um EUR 100.000 auf sohin insgesamt EUR 2.400.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32
Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für das Projekt “Superar Wien – Musikalische Förderung für jedes Kind“ im Jahr 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 50.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 33
A Für die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2023 wird eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in zu decken ist.
B Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 400.000 um EUR 100.000 auf sohin insgesamt EUR 500.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür  

Die Secession feiert im November 23 ihr 125-jähriges Jubiläum. Dieses und die Anpassungen an die Inflation sind der Grund für die Erhöhungen. 

 

Post Nr. 34

A Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Für das Jahr 2023 wurde bereits für die Stadt Wien Kunst GmbH – Kunsthalle Wien eine Förderung in der Höhe von EUR 4.200.000 sowie für die Stadt Wien Kunst GmbH – Foto Arsenal Wien eine Förderung in der Höhe von EUR 500.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt EUR 500.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 5.200.000 für die Stadt Wien Kunst GmbH zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Bildende Kunst und Neue Medien in der Höhe von insgesamt EUR 500.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stadt Wien Kunst GmbH – Kunsthalle Wien 400.000
2 Stadt Wien Kunst GmbH – Foto Arsenal Wien 100.000
  Summe 500.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes Agegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 35

A Für die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für BUCH WIEN 23 Festival 2023 wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven auf zu decken ist.
B Die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für BUCH WIEN 23 Festival 2023 in der Höhe von EUR 155.000 wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

A Für die Förderung an das Theater der Jugend für die Jahrestätigkeit wird eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Die Förderung an das Theater der Jugend für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 5.000.000 um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 5.500.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37
Die Erhöhung der Zuwendung an die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts Museen der Stadt Wien von ursprünglich EUR 18.375.000 um EUR 4.000.000 auf sohin EUR 22.375.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Auch hier ist es in erster Linie die Inflation, die die Kosten in die Höhe treibt.
Was aber irritiert: das offenbare Erstaunen der Geschäftsführung. Bei doppelter Ausstellungsfläche sich auch die Kosten erhöhen, wäre im Grunde auch absehbar und daher einplanbar gewesen. Das eine Eingemeindung der Otto Wagner Kirche am Steinhof sich auch finanziell niederschlagen wird ebenso. Nicht ausgewiesen wird in den Unterlagen wieviel der erhöhten Finanzmittel in das Pratermuseum fließen sollen.

 

Post Nr. 38

A Für die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Jahresaktivitäten wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Die Förderung in Form einer zweiten Rate an das Architekturzentrum Wien im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.550.000 um EUR 200.000 auf sohin insgesamt EUR 1.750.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Das Architekturzentrum hat erstmals die echten eigen Kosten im Sinne des fairpay auf den Tisch gelegt, bzw. im Förderansuchen aufgezeigt. Das Ergebnis ist, dass sie nun trotz Erhöhungen UNTER dem ursprünglich geforderten Betrag bleiben. Was können Institutionen aus dieser Vorgangsweise der Stadt ablesen? Im Grunde, dass fairpay trotz mündlicher Zugeständnisse, noch nicht in der Kulturförderung umgestzt werdne könnte. Was nach wie vor fehlt ist eine Strategie, wie man mit engeren Finanzmitteln bei erwartbaren höheren Ausgaben umgehen kann.  Eine Strategie, die eine langfristige Perspektive aufzeigt und Ziele formuliert, wie die Kulturlandschaft Wiens in 10 Jahren aussehen soll.

  

Post Nr. 39

A Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 170.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 220.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Der Wiener Gemeinderat möge den Jahresbericht 2022 des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) zustimmend zur Kenntnis nehmen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

 

Wer kriegt die 214.000€ Fördererhöhung für die Basis.Kultur.Wien?

Rede im Gemeinderat vom 23. Februar 2023 zu Fördererhöhung für die Basis.Kultur.Wien

Ganz zu Beginn: Wir haben hier einen Antrag zur Rettung des #RSO vorliegen. Wie Sie schon aus den Medien entnommen haben und sicher auch wissen, setzen sich die GRÜNEN sehr für die Rettung des RSO ein und werden diesen Antrag deshalb auch unterstützen. Wir würden aber gerne auch die Stadt Wien und insbesondere die MA 7 aufrufen, sich an dieser Unterstützung doch zu beteiligen. Immerhin ist das RSO ein Orchester, das in Wien tätig ist, hier zeitgenössische Musik in einer Art und Weise präsentiert, wie wir das in anderen Orchestern leider auch in dieser Qualität nicht haben. Es wäre auch im Sinne des Equal Pay wichtig, dieses Orchester zu unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Wir haben aber jetzt eigentlich hier den Antrag zur #Basis.Kultur.Wien. Gleich vorneweg, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. –

Wir haben hier zwei Anträge oder zwei Vereine, die sehr ähnlich sind, die wir hintereinander verhandeln, und da kann es schon passieren, dass man sich einmal ein bisschen irrt. Warum?
Beide Vereine, Basis.Kultur.Wien  und #KULTURSERVICE, sind SPÖ-dominiert, in beiden Vereinen sitzen SPÖ-PolitikerInnen oder Ex-SPÖ-PolitikerInnen im Vorstand und im Aufsichtsrat, und beide Vereine sollen laut der folgenden Anträge um nicht unbeträchtliche Summen aufgestockt werden, 240.000 die Basis.Kultur.Wien, 412.000 EUR für den KULTURSERVICE. Ich werde noch später auf den KULTURSERVICE eingehen.

Was daran irritiert, ist, sobald die Förderungen an die Vereine übertragen werden, gibt es für die Opposition – das wissen Sie – kaum mehr Kontrollmöglichkeiten, wer eigentlich jetzt von diesem Geld profitieren soll.

Ganz im Gegenteil, auf Nachfrage im Kulturausschuss erfahren wir, die MA 7 prüft alles, die MA 7 hat die Richtigkeit festgestellt, und überhaupt, warum erfrecht sich die Opposition im Ausschuss, eine Kontrolle einzufordern und im Ausschuss darüber reden zu wollen. Diese Antwort haben wir schon einigermaßen zynisch empfunden und ist, finde ich, einem gemeinsamen Arbeiten nicht zuträglich. Stattdessen stärkt sich mit so einer Antwort der Eindruck, dass die SPÖ versucht, Geld, große Summen, aus dem Stadtbudget für SPÖ-Zwecke umzuwidmen, aber jetzt außerhalb der politischen Kontrolle, weil über Details und Geschäftsgebarungen von den Vereinen keine weitere Auskunft gegeben wird.

Das kann man in Frage stellen, stelle ich auch in Frage.
Ich finde, über alles Geld, das die Stadt vergibt, das ist immerhin Steuergeld, über all dieses Geld müssen wir hier offen und transparent reden können. Wir müssen wissen, wohin es geht, warum es dorthin geht und welche Vereine davon profitieren sollen. Ansonsten ist es leider sehr intransparent, was hier passiert.

Die Basis.Kultur.Wien versteht sich als Trägerverein, sowohl zur Unterstützung – ich zitiere – von Aktivitäten von #Amateur:innen als auch Projekten der reichhaltigen Wiener Kunst- und Kulturszene. Sie sieht sich als Verbinderin von Projekten von AmateurInnen mit KünstlerInnen für Festivals und Initiativen, sie empfindet sich als das Herzstück und die direkte Verbindung der Stadt Wien zu Kunst- und Kulturschaffenden.

In ihrer Funktion als Trägerorganisation erhält die Basis.Kultur.Wien, wie Sie wissen, jährlich 2 Millionen, die sie an ihre Mitgliedervereine, wie zum Beispiel #CASH.FOR.CULTURE oder #GO.FOR.CULTURE für Außenstehende uneinsehbar weitergibt. Für Außenstehende auch irritierend ist die Besetzung des Vorstandes der Basis.Kultur. Vom Herrn Bürgermeister abwärts sammeln sich hier ausschließlich aktive und ehemalige Politiker und Mitglieder der SPÖ.

Nun soll das Budget um 240.000 EUR aufgestockt werden, um zukünftig #Doppelförderungen zu vermeiden – so hat es im Ausschuss geheißen.
Sogenannte Amateurvereine, was immer das ist, sollen in Zukunft nur mehr über die Basis.Kultur.Wien und nicht mehr über die MA 7 gefördert werden.
Das war die Auskunft im Ausschuss. Ehrlich, das lässt mich total ratlos zurück. Wir haben den Antrag abgelehnt weil zu viele Fragen ungeklärt sind.

Wer entscheidet, welche der künstlerischen Vereine, die Mitglied in der Basis.Kultur.Wien sind, Amateurvereine sind?

Allein wenn man die Bezirksfestwochen anschaut, das WIR SIND WIEN.FESTIVAL, das Sie sicher alle kennen, treten ja im Rahmen der Basis.Kultur Menschen wie Count Basic, Lou Asril, Mira Lu Kovacs, Texta, Felix Kramer, Stefanie Sargnagel und sogar die Wiener Symphoniker auf, und sie alle nennen Sie in einem Atemzug als Amateure oder mit Amateuren. Ich versteh nicht genau, was ich aus dem Antrag lesen soll. Ich glaube eher nicht, dass das Amateure sind, trotzdem wurden sie 2022 von der Basis.Kultur gefördert. Das ist auch in Ordnung, aber wenn Sie die fördern, was Sie hoffentlich tun, wäre es auch fair, beim Antrag zu einer Erhöhung der Fördermittel zu sagen, dass das natürlich nicht nur AmateurkünstlerInnen, wer immer das ist, zugutekommt, sondern auch Künstler:innen in Wien.

Die zweite Frage ist: Sollen die zusätzlichen 240.000 EUR nur mehr den sogenannten Amateurvereinen zukommen und dürfen die dann nicht mehr in der MA 7 einreichen, das heißt, sind die damit dann abgegolten?

Was heißt das für die dezentralen Bezirksmittel?

Dürfen die dann auch bei den dezentralen Bezirksmitteln nicht mehr einreichen? Für die Künstler:innen, die hier in Wien arbeiten, ist es eine ziemlich relevante Frage!

Denn vielleicht wissen Sie, dass man meistens von einer Förderung allein, schon gar nicht von den 300 oder 1.000 EUR, die man da kriegt, leben kann, sondern man braucht verschiedene Förderansuchen und man braucht die Möglichkeit, über verschiedene Ecken Geld zu bekommen. Wenn man es also mit so einer Veränderung verunmöglicht, dass die Künstler:innen woanders auch noch einreichen können, führt das zu einer weiteren Armut bei KünstlerInnen in Wien. Das ist ganz im Gegensatz zu Equal Pay und ganz im Gegensatz zu Fair Pay, wo wir vorhin von dieser Studie gehört haben, auf die Sie sehr stolz sind, die aber noch nicht ganz umgesetzt ist. Das sieht man anhand dieses Antrages.

Ich finde es sehr schade, wenn Sie davon ausgehen, dass Kulturarbeit eher als Ehrenamt verstanden werden soll, weil das eben genau nicht Fair Pay ist.
Das macht Ihr Streben nach gerechter Bezahlung für kulturelle Leistungen unglaubwürdig, deshalb lehnen wir den Antrag ab.

Was mich darüber hinaus irritiert, ist die Frage:
Ist das ein Zeichen, ist es ein Schritt, dass Sie insgesamt den Bereich Stadtteilkultur eher neu strukturieren oder vielleicht ganz auflösen wollen? Die Stadtteilkultur war früher eine eigene Abteilung der MA 7, mittlerweile ist es der Musikabteilung untergeordnet. Die Frage ist: Wird es in Zukunft überhaupt noch ein Budget für die Stadtteilkultur geben, und wer wird dann davon profitieren? All diese Fragen wurden leider im Ausschuss nicht beantwortet, deshalb muss ich sie hier noch einmal stellen.

Insgesamt scheint diese Aufstockung die Vergabe von Fördermitteln noch intransparenter machen. Am Schluss wissen wir nicht mehr wissen, welche Vereine im Einzelnen davon profitiert haben. Wir werden am Schluss im Kulturbericht der Stadt Wien nur noch einen Posten sehen, der heißt dann Basis.Kultur.Wien, 2,24 Millionen EUR. Deshalb müssen wir diesen Antrag leider ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

 

Rede zu den Missständen in der MA11 anhand des Volksanwaltschaftsbericht

Im Gemeinderat am 23.11.2022

Schönen guten Tag! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Publikum vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Volksanwälte und Frau Volksanwalt!

Danke, dass Sie heute gekommen sind, danke, dass Sie den Bericht heute vorlegen. Wir wissen Ihre umsichtige Arbeit sehr zu schätzen, weil es ist nicht einfach, ständig öffentlich auf Missstände aufmerksam zu machen. Sie schlagen aber immer konkrete Maßnahmen vor. Ich finde es wichtig, dass Sie weiterhin ein Stachel im Fleisch bleiben. Danke schön für Ihre Arbeit! Damit halten Sie das Vertrauen für unsere ganzen Behördenwege offen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Barbara Novak, BA.)

Jetzt zum Punkt der Kinder- und Jugendhilfe: Wir stehen vor einer schwierigen Situation bei der Kinder- und Jugendhilfe, einerseits werden in Wien bundesweit am meisten Kinder und Jugendliche abgenommen, und andererseits können genau diese abgenommenen Kinder und Jugendlichen, die ja eigentlich abgenommen werden, damit sich ihre Situation verbessert, nicht ausreichend betreut werden. Das liegt in erster Linie an einer Unterfinanzierung der MA 11, der Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen. Das ist extrem unerfreulich. Seit ich hier im Landtag stehe, seit ich hier im Landtag und im Gemeinderat arbeite und hier sitze und regelmäßig Berichte von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, von der Volksanwaltschaft bekomme, hat sich das leider nicht geändert. Jedes Mal werden massive Mängel in der MA 11 und in den Institutionen der Stadt Wien festgestellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kündigen, weil sie unter den bestehenden Bedingungen nicht mehr arbeiten können. Die Krisenzentren mussten vorübergehend wegen Personalmangels und Krankenständen geschlossen werden. Permanente Überbelegung vermindert nicht nur die Qualität der Krisenabklärung, sie macht sie zum Teil gar nicht mehr richtig möglich – wir haben es heute schon gehört, 14 Kinder statt acht Kinder werden in einer Wohngemeinschaft untergebracht. Das ist zu viel. Vollzeitstellen können nicht mehr besetzt werden. Überstunden, die auf Grund vakanter Stellen, Quarantäne, vermehrter Krankenstände, geänderter Dienstzeiten und Lockdowns angesammelt wurden, können nicht beglichen werden. Die Kommission hat festgestellt, dass die Situation so dramatisch war, dass Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen zum Teil zwei oder mehr Hauptdienste hintereinander machen mussten, das heißt, 76 Stunden hintereinander Arbeit. Das ist massiv gesundheitsgefährdend und stellt eine totale Überforderung dar. So kann es hier nicht weitergehen! Das ist wirklich eine Katastrophe!

Besonders problematisch war 2021 auch die psychische Belastung in den eigenen Einrichtungen der MA 11, da in den WGs, anders als in den privaten Einrichtungen, auch Einzeldienste üblich waren, das heißt, ein Sozialpädagoge auf acht oder gar 14 Kinder. Das ist eine klare Überschreitung.

Die aktuelle Situation ist aber leider laut einer Anfrage an StR Wiederkehr in diesem Herbst nicht besser geworden. Im Oktober 2022 waren es noch immer sechs Vollzeitäquivalente, die im Bereich sozialer Arbeit gefehlt haben und 30 Vollzeitäquivalente im Bereich Sozialpädagogik. Die vakanten Stellen waren in Regionalstellen, in WGs, in Krisenzentren. Insgesamt fehlten in den gesamten pädagogischen Einrichtungen 43,8 Prozent der Vollzeitäquivalente. Das ist eine Katastrophe, sage ich noch einmal. Das kritisiert auch der nationale Präventionsschutz, mit dem die Volksanwaltschaft seit 2021 beauftragt ist. Der nationale Präventionsschutz sagt seit Jahren und fordert seit Jahren eine Aufstockung des Personalschlüssels in den Wiener WGs, doch die Stadt Wien hat bisher leider nicht reagiert.

Es geht aber darüber hinaus: De facto gibt es darüber hinaus viel zu wenig Ressourcen für die aufsuchende Familienarbeit, meine Kollegin Keri hat das vorhin schon betont. Es wird nicht genug in aufsuchende Familienarbeit investiert. Es werden die frühen Hilfen nicht ausgebaut. Sie alle wissen, die sind nur für die Hälfte der Wiener Bezirke zugänglich. Aber was heißt das für die Familien? – Es leben weiterhin viele Kinder und Jugendliche in destruktiven Verhältnissen, sind Verwahrlosungen oder Gewalt ausgesetzt, weil einfach keine Kapazität da ist, um umfassend zu helfen und um frühzeitig präventiv einzugreifen. Aufsuchende soziale Arbeit kostenfrei, psychotherapeutische Angebote und andere Therapien, all das fehlt in Wien. In Wien werden derzeit zirka 20 000 Kinder geboren, das wissen Sie, und für 10 Prozent davon wäre Unterstützungsbedarf notwendig. Derzeit können aber in Wien nur die westlichen Bezirke mit frühen Hilfen ausgesetzt werden. Auch dazu haben wir schon mehrere Anträge eingebracht, es wird auch im Volksanwaltschaftsbericht wieder darauf hingewiesen. Derzeit kann nur eingegriffen werden, wenn der Hut schon massiv brennt, das heißt, die MA 11 spielt Feuerwehr, wenn Akutgefahr droht.

An dieser Stelle möchte ich einen besonderen Dank an die MitarbeiterInnen der MA 11, die sehr engagiert sind und sich in jeder Situation bemühen, ausrichten und würde mich freuen, wenn Sie das auch mit einem Applaus unterstützen, denn sie sind jeden Tag vorne an der Front und reden mit den Kindern und Familien, die es besonders schwer haben. Herzlichen Dank! (Beifall bei den GRÜNEN, bei Abgeordneten der SPÖ sowie von Abg. Sabine Keri.)

Wenn der Druck dann besonders groß ist in der MA 11, dann hat man natürlich nicht genug Zeit, um das zu machen und dann passiert es, dass Informationen an die Familien unvollständig sind. Deshalb bringen wir heute einen Antrag ein, nicht nur, um die Familie einzubinden, sondern um ihnen verpflichtend Rechtsinformationen darüber zugängig zu machen, in welcher Situation sie sich befinden, welche Rechtsmittel sie einbringen können und an wen sie sich wenden können, wenn es schwierige Situationen gibt. Das ist das Ziel unseres Antrages. Ich würde Sie bitten, dass Sie zustimmen.

Warum wir das machen? – Weil auch hier im Volksanwaltschaftsbericht eine Falldarstellung zeigt, dass das nicht immer so einfach ist. Es ist manchmal strittig, es gibt sehr komplexe Fälle und es gibt keine niederschwellige Beratung in solchen Fällen für die betroffenen Familien. Die MA 11 befindet sich immer in einem Spannungsfeld zwischen der Wahrung des Kindeswohls, der Kinder und der Eltern und Ziel solcher neuen Beratungen sollte es sein, Eltern und Minderjährige über ihre Rechte, die Rechtsmittel und Unterstützungsangebote im Fall einer Krisen- oder Fremdunterbringung aufzuklären, und zwar von einer unabhängigen Stelle, und eventuell Hilfe anzubieten. Neben der aufwändigen Prüfung durch die Volksanwaltschaft, die ja immer erst im Nachhinein erfolgen kann, wäre es sinnvoll, schon akut in dem Moment, in dem es passiert, Hilfe anbieten zu können. Diese Anlaufstelle soll natürlich nicht ausschließlich für Eltern und Kinder offenstehen, aber vor allem für sie, sondern auch darüber hinaus. Wichtig ist auch: Die MitarbeiterInnen der MA 11 sollten verpflichtet sein, Eltern und Kinder über diese Beratungsstelle zu informieren, genau das kann ja im Moment der normalen Beratungen der MA 11 offensichtlich nicht ausreichend ausgeführt werden. Es gibt nicht genug Zeit dafür, deshalb muss das ausgelagert sein. Es wäre auch sehr wichtig, dass es eine neutrale Beratung gibt.

Langfristig muss aber in den gesamten Bereich des Kinderschutzes und der Jugendhilfe mehr Geld hinein. Die Volksanwaltschaft ebenso wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft streicht in allen Bereichen die massive Unterversorgung für Kinder und Jugendliche in voller Erziehung hervor. Es wäre dringend angesagt, dass der Herr Stadtrat endlich reagiert. Schaffen Sie Strukturen, schaffen Sie strukturelle Verbesserungen, schaffen Sie finanzielle Anreize, um so mehr sozial engagiertes Personal zu motivieren und vor allem auch zum längeren Bleiben zu motivieren! Kümmern Sie sich endlich um den Ausbau der frühen Hilfen!

Unsere Forderungen:

  • strukturelle Verbesserungen für das Personal,
  • 35-Stunden-Woche, bezahlte Rufbereitschaft,
  • größere Teams,
  • keine Einzeldienste,
  • mehr Springerinnen und
  • Springer und
  • eine verpflichtende Rechtsberatung für alle Eltern und Familien, die im Abnahmeprozess mit der MA 11 stehen (Beifall bei den GRÜNEN),

damit Eltern und Obsorgepflichtige und auch die Kinder verstehen, was mit ihnen passiert und wo sie sich hinwenden können und damit auch das Amt Missverständnissen vorbeugen kann. –
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Hiermit bringe ich den Antrag ein. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Eine neue GmbH zum 200sten Geburtstag – Wien feiert Johann Strauß mit 20 Mio.

Rede im Gemeinderat am 24.11.2022

Sehr geehrte Damen und Herren im Livestream,
Sehr gegehrte Kolleinnen und Kollegen,
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrter Vorsitzende,

Zuerst ein Bekenntnis:

Mir ist der Donauwalzer emotional näher als die Bundeshymne.
Ich bin verpasse kein Neujahrskonzert.
Ich mag Strauß. Ich tanze auch gerne – auch Standardtänze.
Ist offenbar etwas, was ich hier in Wien aufgewachsen mit der Muttermilch aufgesogen habe, um im Bild zu bleiben.

Kurz ich habe durchaus ein positiv emotionales Verhältnis zu Johann Strauß –

Und trotzdem: wir können der MEGA Förderung der #Johann.Strauß Festjahr2025  GmbH nicht zustimmen.

Das hat viele Gründe: ein paar werde ich nun ausführen:

1, es war schon wieder im Nachtrag!
Wie so oft dieser Antrag wieder einmal nur im NACHTRAG auf die Tagesordnung zum Ausschuss gekommen – Am Montag nachmittag, den 31.10 direkt vor den Allerheiligen-Allerseelen Feiertagen. – ist übrigens ein evangl. Feiertag

2, Warum so spät?
Bereits Anfang August dieses Jahres hat die Wien Holding die neue Johann.Strauß-Festjahr2025 GmbH – vorgestellt: und ihre 2 Geschäftsführer Roland Geyer als künstlerischer Geschäftsführer und Haus der Musik-Direktors Simon Posch zum kaufmännischer Geschäftsführer.

Der Website der Wien Holding entnimmt man, dass seit Mai eine Auschreibung stattgefunden hat und sich beide jeweils gegen 7 BewerberInnen (Geyer) bzw  8 Bewerberinnen (Posch) durchgesetzt haben.

Interessant – warum werden wir im Akt nicht darüber informiert?

Bring mich zu
3, zu wenig Information Teil 1:

Die Information was genau mit den insgesamt dann 20 Mio. finanziert werden soll ist mangelhaft, bzw. nicht vorhanden.  Schon am 19. August hat die KRONE (KRONE_20220819_SEITE_36_WiMiMo ) angekündigt, das Roland Geyer, gemeinsam mit der Stadt  „im September“ Details zum Programm vorstellen will. –
Haben Sie bisher was davon gesehen oder gehört?
Ich jedenfalls leider nicht – im Ausschuss war es nicht auf der Tagesordnung.

4, Zu wenig Information Teil 2:  der Akt ist sehr dünn
Wir haben eine Akt bekommen in dem nur die Raten ausgewiesen waren (Ausschnitt aus dem Akt)

C) Die Förderungen an die Strauß-Festjahr2025 GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für das Johann Strauß Festjahr 2025 in der Höhe von EUR 1.500.000 für das Jahr 2022, von EUR 3.000.000 für das Jahr 2023, von EUR 6.000.000 für das Jahr 2024 und EUR 9.500.000 für das Jahr 2025 (insgesamt EUR 20.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Jahr 2022 EUR 1.500.000
Jahr 2023 EUR 3.000.000
Jahr 2024

Jahr 2025

EUR 6.000.000

EUR 9.500.000


Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 3.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes B auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt.
Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Und dann gab es noch ein paar allgemeine Zeilen. aus denen liest man Folgendes (Auschnitt Antragsformular)

„Der 200. Geburtstag des Walzerkönigs Johann Strauß–und die Stadt Wien wird einmal mehr ihre Bedeutung als Welthauptstadt der Musik unter Beweis stellen.
Zur Vorbereitung darauf sollen bereits ab dem Jahr 2023 kleinere Veranstaltungen das Strauß-Jahr einläuten.
2024 steht ganz im Zeichen der Detail-Organisation, Ankündigung und Vermarktung des Festjahres 2025,
in dem über das Jahr verteilt viele „Straußfeste“ die Wiener Bevölkerung und Besucher der Stadt aller Altersgruppen und Schichten erfreuen und begeistern sollen.

Unter Einbindung aller wichtigen Wiener Kulturinstitutionen – Staatsoper, Volksoper, Theater an der Wien/VBW, Musikverein, Konzerthaus, Wiener Festwochen, Wiener Philharmoniker, Wiener Symphoniker, Filmfestival, Impulstanz, Silvesterpfad und viele andere mehr – will die Johann.Strauß-Festjahr2025 GmbH das Jubiläumsjahr (inter)national ausrichten und mit exquisiten Eigenproduktionen, In- wie Outdoor, dem Veranstaltungsreigen einen besonderen künstlerischen Stempel aufdrücken.

Das Strauß2025-Kreativteam wird dafür auch spezielle Wiener Locations unter dem Aspekt „Kunst im Öffentlichen Raum“ aufspüren bzw. untersuchen und zu möglichen temporären Open Air Spielorten evozieren (Donaukanal, Schönbrunn, Zentralfriedhof, Stadtpark, DDSG, Hietzing, Aspern, Prater, etc). Geplant ist ein Jahr, welches genussvoll und zukunftsorientiert einen „regenBogen“ über das Strauß’sche Oeuvre spannt und dabei nachhaltig und inklusiv den weltweiten Ruf der Stadt Wien als (er)lebenswerte Kulturmetropole festigt.
Selbstverständlich werden finanz- und marktrelevante Aspekte der Umwegrentabilität und Wertschöpfung bedacht, u.a. durch intensive Einbeziehung der heimischen Kulturbranche und des Tourismus sowie den damit verbundenen und nachgelagerten Wirtschaftszweigen.

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, dieser Text wirft mehr Fragen auf als er beantwortet!

Das führt mich zu
Ablehnungsargument Nummer 5: es scheint, dass hier von vornherein Doppelförderungen geplant sind!
Warum geht die neugegründete Johann.Strauß.Festjahr 2025 GmbH davon aus, dass all großen Häuser, die hier genannt sind, die auf das Programmieren und qualitativ hochwertige Aufführen von klassischer Musik spezialisiert sind, ausgerechnet im Geburtstagsjahr von Johann Strauß nicht von sich aus Johann Strauß programmieren?

Sie nennen die
#Staatsoper,
#Volksoper,
#Theater an der Wien/VBW,
#Musikverein,
#Konzerthaus,
#Wiener Festwochen,
#Wiener Philharmoniker,
#Wiener Symphoniker,
#Filmfestival,
#Impulstanz,
#Silvesterpfad

Warum sollen wir 20 Mio. ausgeben, um zu erhalten, was ohnehin schon passieren wird? All diese großen Häuser werden schon aus dem Kulturbudget subventioniert.
Und:
Wie wird das von statten gehen? Werden die Strauß GmbH Produktionen quasi als Einmietungen die vorhandene Förderungen aufstocken?
Oder wird die Strauß GmbH in die Planungen all dieser Häuser eingreifen?
Das wäre übrigens auch eine Aufstockung der vorhandenen Förderungen …..  und nur fürs Protokoll: ich bin sehr für Aufstockungen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – aber dann sollen diese Aufstockungen auch transparent gemacht ein und am besten mit Rahmenbedingungen und Bedingungen versehen werden: dh. zum Beispiel: aufstocken, wenn damit fair pay realisiert wird.

Das führt zur Ablehnungsgrund 6: Warum braucht es für sowas 20 Mio?
Natürlich macht es Sinn im Festjahr 2025 – dem 200 Geburtstag Johann Strauß  – einen gemeinsamen Rahmen zu geben, natürlich macht es Sinn Veranstaltungen gemeinsam zu bewerben.
Da können 2 Personen gut beschäftigt wunderbare Arbeit leisten!

Aber bitte – warum müssen dafür 13 Personen angestellt werden – 13 Personen arbeiten 4 Jahre lang um Wien als Stadt von Johann Strauß zu bewerben?
Das sind ja mehr MitarbeiterInnen als im Büro der Stadträtin!
Um Johann Strauß Veranstaltungen zu planen – in Wien, wo Johann Strauß auch ohne sie täglich aufgeführt wird?

Abschließende Ablehnungsgrund – Nummer 7:
Was genau ist zwischen September – da wurden offenbar die ersten angestellt. – bis Dezember 2022 passiert, das Kosten in der Höhe von 1,5 Mio. verursacht?

Ist das Projekt Johann.Strauss Festjahr GmbH Teil der Wiener Fernmarktoffensive für den Tourismus? Fernmarkt Offensive heißt übrigens tatsächlich Inserate schalten in US amerikanischen Städten – Ist diese Art von Marketing gemeint im Antragstext?

Auf all diese Fragen haben wir bisher leider keine Antworten bekommen.

Als Opposition ist unsere Rolle unter anderem die Regierungsarbeit zu kontrollieren – ohne ausreichend Informationen, ohne transparente Kostendarstellung, ohne Details zur Programmplanung können wir diese Rolle eigentlich nicht erfüllen.

Deshalb lehnen wir diesen Antrag der neugegründetetn Johanns.Strauss.Festjahr GmbH ab.

Wie könnte es mehr Transparenz im Kulturausschuss geben?

Dazu haben wir einen konstruktiven Vorschlag – wie wäre es mit einer Berichtspflicht für alle Projekte mit Fördersummen ab 1 Mio. Euro (zum Nachlesen  Antrag Berichtspflicht 1 Mio)?

Eine qualitativ hochwertige Entscheidung über eine Förderung kann nur getroffen werden, wenn umfassende Informationen zur inhaltlichen und finanziellen Projektplanung vorliegen.

Deshalb schlagen wir mit dem Antrag vor, die Vorlage aller Informationen für den Ausschuss zu automatisieren. Hiermit bringe ich den Antrag ein.
DANKE für ihre Unterstützung des Antrags!

Details zum Akt auch im Bericht aus dem Kulturauschuss November22

kulturausschuss.transparent – November 22

Wieder einmal das bekannte Spiel: der größte Budgetbrocken kommt im Nachtrag – kurz vor den Feiertagen. 1,5 Mio. als erste Tranche für insgesamt 20 Mio. für das Johann-Strauß-Gedenkjahr 2025.

1,5 Mio. Euro, denen wir Abgeordneten zustimmen sollen – ohne jede Basisinformation. In den Akten gab es nur einen Überblick über die geplanten jährlichen Teilzahlungen bis 2025.
Kein Hinweis über die programmatische Ausrichtung, keine Hinweise warum und auf Basis welcher Ideen, welches Konzeptes Roland Geyer als künstlerischer Geschäftsführer und Simon Posch als kaufmännischer Geschäftsführer ausgewählt worden waren. Hat für die Auswahl die jahrelange Nähe zur Wien Holding mit eine Rolle gespielt?

Keine Vorinformation zum Planungstand des Johann Strauß Jahres in den vergangenen Ausschüssen im Oktober oder September. Keine Information zu den kommenden Milestones oder Projektzielen bis 2025. Und das, obwohl die Wien Holding ihre Personalentscheidung schon im August veröffentlicht hatte, inkl. eines Statements der Kulturstadträtin.

Ganz überraschend für die Stadträtin oder ihr Büro dürfte der vorliegende Antrag auf 1,5 Mio. Euro also nicht gekommen sein. – Warum dann nur im Nachtrag und warum ohne Zusatzinformationen?

Auf Nachfrage, welche Ausgaben, die heuer zu beschließenden Kosten decken sollen, hörten wir zunächst: die MA7 habe alle Kostenplanungen geprüft und die seien in Ordnung.

Ehrlich gesagt – wie bitte soll die Opposition Kontrolle ausüben, wie soll ich als Abgeordnete darüber befinden, ob die Ausgabe angemessen ist, wenn ich keine Einsicht in die Kostenplanung erhalte?

Jedenfalls wurden wir informiert, dass inzwischen ein Team von 13 Personen angestellt worden ist (8 KuratorInnen und Dramaturgen, 2 Mitarbeitende für PR und Marketing, 2 AssistentInnen). Diese Personen haben bereits ihre Arbeit aufgenommen.

Das war mir allerdings zu wenig Information für 1,5 Mio.  Als Grüne haben wir den Antrag daher erstmal abgelehnt.

Mein Wunsch Roland Geyer in den Kultur-Ausschuss zu laden, wurde wohlwollend aufgenommen.

Was haben wir noch beschlossen: Zusatzförderungen für #Dschungel, #Kabelwerk und #Schauspielhaus, um den Intendaten:innenwechsel zu ermöglichen mit je 70.000 €, eine Sanierungsförderung über 310.000 für die Kammeroper und eine Budgetumschichtung.

Der Antrag der ÖVP auf eine Jan Pallach – Verkehrflächenbenennung irgendwo in Wien wurde dem Verkehrsflächenunterausschuss zugewiesen.

Sanierung #Kammeroper

Interessant dabei ist, dass das Architektenbüro Hoppe und Partner den Kostenbedarf zur Sanierung der Kammeroper Räumlichkeiten auf 7 – 11 Mio. geschätzt haben. Mit langen Schließzeiten.  Nun soll in nur wenigen Wochen nur das Dringlichste umgesetzt werden, unter anderem Brandschutz und barrierefreie Toiletten – für 310.000€.

Die Magistratsfinanz habe allen Magistraten angeraten, derzeit möglichst keine größeren Bauvorhaben zu starten, weil die Kostenplanung aktuell sehr unsicher ist und die Preise ständig steigen.(Auskunft MA7)

Spannend dabei ist, dass zuletzt meine Nachfrage in Bezug auf die NEUPLANUNG des #PRATERMUSEUMS und ob der hier geplante Bau nun auch aufgeschoben werde, nur ein mildes Lächeln erntete – „bestehende Projekte werden durchgezogen“.
Auch wenn das „Bestehende“ erst im Juni 2022  – also zur Zeit von Ukraine-Krieg, Corona du Energiekrise beschlossen wurde – siehe vergangene Kulturausschussberichte.

Hier die Details:

Post 1
1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Mag. Manfred Juraczka, GR Peter L. Eppinger und  GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA betreffend „Benennung einer Verkehrsfläche nach Jan Palach“.
Antrag: ÖVP, Grüne dafür
SPÖ/NEOS, FPÖ dagegen

2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.
Bericht: einstimmig dafür

 

Post Nr. 2
Die Förderungen im Bereich Darstellende Kunst an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 210.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Dschungel Wien – Theaterhaus für

junges Publikum GmbH

2022 70.000
2 Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH 2022 70.000
3 Schauspielhaus Wien GmbH 2022 70.000
  Summe   210.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/755 und 1/3240/781 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3
Die Förderungen an die Wiener Kammeroper in den Jahren 2022 bis 2023 für Sanierungsmaßnahmen in der Wiener Kammeroper in der Höhe von EUR 150.000 für das Jahr 2022 und EUR 160.000 für das Jahr 2023 (insgesamt EUR 310.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Jahr 2022 EUR 150.000
Jahr 2023 EUR 160.000

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist gegeben. (Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den dritten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.09.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 und 2023 zur Kenntnis

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dzur Kenntnis genommen.
FPÖ dagegen

Post Nr. 5
Antrag, die bestehende Satzung §10 des Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien durch folgenden Punkt (3) zu ergänzen: “(3) Für das erste vollständige Berichtsjahr hat der Bericht jedenfalls die Ausgestaltung und Einrichtung des Compliance-Managementsystems zu umfassen. Ab dem zweiten Berichtsjahr hat sich der Bericht zusätzlich auch auf die Wirksamkeit des Compliance-Managementsystems zu erstrecken.”(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 6

  1. A) Für die Förderung an die Strauß-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauß Festjahr 2025 wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.500.000 genehmigt, die in Verstärkungsmittel mit EUR 1.500.000 zu decken ist.
  2. B) Für die Förderung an die Strauß-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauß Festjahr 2025 wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  3. C) Die Förderungen an die Strauß-Festjahr2025 GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für das Johann Strauß Festjahr 2025 in der Höhe von EUR 1.500.000 für das Jahr 2022, von EUR 3.000.000 für das Jahr 2023, von EUR 6.000.000 für das Jahr 2024 und EUR 9.500.000 für das Jahr 2025 (insgesamt EUR 20.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 1.500.000
Jahr 2023 EUR 3.000.000
Jahr 2024

Jahr 2025

EUR 6.000.000

EUR 9.500.000

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 3.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes B auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
Grüne dagegen

Kulturvermittlung zum Umgang mit der Lueger Statue – leider abglehnt!- Rede im Gemeidnerat am 18.10.22

Rede im Gemeinderat am 18.10  im Rahmen der Debatte zur Förderungen der Stadtteilkultur.

Sehr geehrte Damen und Herren,

werte KollegenInnen, Werte ZuseherInnen im live Stream, werte Vorsitzende!

Ich werde einen Antrag auf Finanzierung für ein Kulturvermittlungsprogramm zum Umgang mit der Lueger-Statue einbringen. Zu Beginn aber ein Komentar zum Tagesordnungspunkt:

Das Budget der Stadtteilkultur war und ist Veranstaltungen gewidmet, die vor allem im Stadtteil – also lokal wirken. Es soll lokale – hier lebendende und arbeitenden Künstler_Innen finanziell unterstützen und das kulturelle Leben in den Bezirken auch entfernt zu den Zentren verstärken – gerade jetzt nach Corona ist das eine wichtige Belebung und Anregung sich wieder außerhalb der eigenen 4 Wände zu treffen und gemeinsam was  Feines zu erleben.

Das ist gut so. Dem stimmen wir im Großen und Ganzen auch zu.

Der Hund liegt aber – wie immer – im Detail.

Wenn man nämlich die Liste der Förderungen durchgeht, stößt man oder frau auf manches, was stutzig macht:
40.000 € bekommt der #Praterverein für eine von ihm ausgerichtetes Halloween Fest.  40.000€
Nicht, dass ihr mich falsch versteht – ich find feiern fein. Wir alle brauchen das, jetzt besonders.

Von der Website des Prater-Halloween kann man nicht ablesen, ob  hier überhaupt und wenn wie viele KünstlerInnen von der Förderung profitieren. Es scheint sich um eine Marketiingaktion zu handeln, um Publikum in den Prater zu locken.Auch das ist OK – wenn aber eindeutig wirtschaftliche Interessen hinter der Halloween-Party stehen – warum müssen diese 40.000€ dann ausgerechnet aus dem Kulturbudget kommen?

Wien fördert den Praterhalloween mit 40.000 € – für einen Nachmittag bzw Abend!
Warum kommt diese Wirtschaftsförderung aus dem Kulturbudget?

Wer profitiert hier?  Die KünstlerInnen oder die Pratergastro?

Ein Gegenbeispiel von vielen: Das #Buskersfestival dagegen macht 3 Tage lang den Karlsplatz zum KünstlerInnengarten. 3 Tage lang treten beim Buskerfestival Artisten und Akrobaten outdoor auf, 100 StraßenkünstlerInnen sind hier zu bestaunen!. Sie sind eine Attraktion, ziehen TouristInnen und BewohnerInnen gleichermaßen an, beleben 3 Tage lang den Karlsplatz. Und was sind die der Stadt wert:  das ganze Festival wird nur mit 25.000 € gefördert! – ist das gerecht?

40.000 für einen Nachmittag im Prater gegenüber 25.000 für 3 Tage Buskersfestival….

Apropos 40.000€

Mit 40.000 besser noch mit 45.000 könnte man weit mehr für Wien erreichen!

Nämlich einen echten Austausch von Argumenten;
Eine partizipative, offengeführte Debatte zum Umgang mit den Heldenfiguren in der Stadt –Dazu bringen wir heute einen Antrag (BA_Kulturvermittlungsprogramm Lueger-Statue ) ein und würden uns über Ihre Unterstützung freuen.Und Sie erraten es schon – besonders zum Umgang mit einer spezifischen Heldenfigur.

Es handelt sich um die Karl #Lueger Statue – Sie wissen es sicher.

Im Grunde seit ihrer Errichtung  und verstärkt in den letzten 10 Jahren wird über die Statue, Ihren Aufstellungsort und vor allem ihren fragwürdigen Vorbildcharakter diskutiert.
Aber niemals gab es einen strukturierten Diskussionsprozess,der von der Politik angestoßen und getragen war.

Vor allem keinen Diskussionsprozess, der auch auf ein Ziel zuläuft:

Ein sinnvolles Ziel könnte die Entscheidung darüber sein, was mit dieser Statue geschehen soll.
Eine möglichst breite partizipative Debatte darüber, was hier am Platz  – der noch immer Lueger Platz heißt – im kommenden Sommer geschehen soll.

Und, nein es reicht nicht mit der Installation „#LUEGER temporär“ eine Position hinzuknallen und abzuwarten, was passiert.

Alla „Solln die Aktivisten doch kommen, wenn sie glauben“ das ist ein ziemlich parternalistsicher Zugang.
Das heißt gleichzeitig: es ist eh egal was sie sagen, wir – die Stadtregierung – ziehen unser Ding durch.

Ein strukturierter Diskussionsprozess, der BürgerInnen und Stakeholderinnen einbinden soll,  braucht aber mehr:
es braucht eine klar, leicht verständliche Vermittlung historischer Tatsachen. Nur so kann eine gemeinsame Basis für eine demokratische Entscheidung geschaffen werden. Darüber wie weitere verfahren werden soll:

Es braucht eine Vermittlung und Klarstellung: dass Karl Lueger zwar die 2. Hochquellwasserleitung eröffnete hat – das gehört sich so für einen Bürgermeister – geplant und in Auftrag gegeben hat sie aber sein Vorgänger!

Die erste Hochquellwasserleitung übrigens, die also, die tatsächlich die Innovation war zur Cholerabekämpfung in Wien, die erste Hochwasserleitung wurde vom Gemeinderat schon 1868 beschlossen. 1873 wurde sie eröffnet – von Kaiser Franz Josef übrigens – aber wer im Saal hier weiß noch wird damals Bürgermeister von Wien war?

Ich helf ihnen:
Cajetan Felder war es – ist der auch mit einem zentralen Denkmal, einem Platz und zahllosen Obelisken, Brücken und Ortsnamen in Wien geehrt?

Auch über die Verbesserung der Wasserversorgung mit einer zweite Hochquellwasserleitung wurde hier im Gemeinderat dann schon 1894 befunden – 1894  zur Erinnerung – da dauerte es noch 3 Jahre bevor Karl Lueger Bürgermeister von Wien wurde!

3 Jahre bevor der angeblich so große Wiener Erneuerer  zum Bürgermeister gewählt wurde.
Sogar seine Wahl verlief übrigens alles andere als glatt, er war schon damals extrem umstritten und es dauerte  mehrere Anläufe bis der Kaiser den Bürgermeister Lueger akzeptierte.

3 Jahre vor seiner Angelobung wurde das Projekt beschlossen, für das er bis heute gerühmt wird.
Die 2. Wiener Hochquellwasserleitung!

Keine Frage Karl Lueger war, wenn nicht der erste doch einer der ersten und effizientesten politischen Populisten – er ließ sich auf alle erdenkliche Arten feiern und verehren, und arbeitete hart an der umfassenden Einschreibung seiner Person in diese Stadt.

Ist er deshalb ein besserer Held, ein besserer Bürgermeister, als all die anderen, die hier teils jahrelang gearbeitet haben und die Stadt mitgestaltet haben?

Meine Forderung ist natürlich nicht für alle Bürgermeister Wiens eine Bronzestatue aufzustellen.

Ganz im Gegenteil:
Meine Forderung ist, die Personen, die wir heute als Helden im öffentlichen Raum stehen haben genau zu analysieren:

Warum stehen sie da?
Was erzählen sie uns?
Welchen Wert, den wir heute im 21. Jahrdt besonders brauchen, vermitteln sie?

Also  am Beispiel Karl Lueger: wer war wirklich als Person war,  wissen wir natürlich nicht. Wir können nur aus Quellen schließen.

Was wir aber wissen, ist, dass Karl Lueger bewusst gesetzte höchst aggressive antisemitische Reden geschwungen hat.

Überall. Im Gemeinderat, auf der Straße, am Volksfest. Und wir wissen, dass diese Reden Auswirkungen gehabt haben.

Nach seinen Reden haben sich Gruppen zusammengerottet und sind in den 2. Bezirk geströmt, um hier auf Juden einzuschlagen und sie zu sekkieren – wie man in Wien sagt. Manche nennen das sogar #Pogrome. Die zeitgenößischen Zeitungen haben das jedes Mal berichtet.

Pogrome im 2. Bezirk ausgelöst durch den Bürgermeister selbst!
Ein Bürgermeister, der dazu aufruft, und es billigt, dass Teile seiner Bevölkerung misshandelt werden?
Ein Bürgermeister, der Gewalt forciert, statt zu kalmieren?
Ein solcher Bürgermeister soll auch im 21. Jahrdt geehrt werden?

Warum fragt man sich da?
Ist das der Fokus der unrühmlichen Stadtgeschichte, den die Stadtregierung heute 2022 herausstreichen will?
WARUM?

Und nein – ich reagiere gleich auf ihren Einwurf  – nein es geht natürlich nicht darum „Geschichte auszulöschen“. (davon spricht die Stadträtin immer wenn sie den aktuellen Umgang mit der Stadt Lueger kritisiert)
Was im übrigen eine sehr irritierende Ausdrucksweise halte.
Auslöschen wollten die Nazis
die Juden nämlich
und die Rom und Sinti
und die Homosexuellen, die politischen KritikerInnen,
und überhaupt alle, die nicht ins Schema des blonden deutschen Ariers passten.
Ich vermeide es deshalb über das angebliche „Auslöschen“ von Geschichte zu sprechen, wenn es nicht im Zusammenhang mit dem Holocaust steht.

Wer Namen aus dem öffentlichen Raum entfernt „löscht“ niemanden aus: Adolf Hitler prägt unserer Geschichte bis heute, obwohl alle Ortsbezeichnungen, die ihn ehrten  mittlerweile aus der Stadt entfernt wurden.

In anderen Ländern, in anderen europäischen Ländern, werden Statuten wie die des Karl Luegers als toxisch bezeichnet.

TOXISCH für das gesellschaftliche Klima,
toxisch für ein gutes Zusammenleben,
toxisch, weil sie für die ehemals Verfolgten ein ständiger Zeigefinger sind – wie sie sich zu verhalten und unterzuordnen haben – weil, wenn sie das nicht tun – weißt eh was passiert!

Solche toxischen Statuen also, werden in anderen Teilen Europas, zum Beispiel in Deutschland aus dem öffentlichen Raum entfernt und in einem Museum geräumt.
Nicht versteckt! Nein, natürlich werden sie weiter gezeigt, aber sie werden nicht weiter verehrt.

Wenn Sie zum Beispiel in Berlin sind, schauen sie sich das einmal an:

„Enthüllt“ heißt die Ausstellung in der „Zitatelle“ – wo sämtliche toxische Helden gemeinsam in einem Saal ruhen – zur Ansicht, kontextualisiert – aber eben nicht weiter als große Vorbilder und Ahnen präsentiert.
Aus der ganzen Welt pilgern HistorikerInnen und KulturvermittlerInnen in die „Zitatelle“, um sich das dort anzusehen.

Sowas könnten wir in Wien auch schaffen!

Aber ich schweife ab – uns geht es indem Antrag, den ich zu dieser Rede vorstelle, um einen gemeinsamen Diskussionsprozess.

Bevor um 500.000€ eine permanente Veränderungen am Lueger Platz vorgenommen wird, soll eine gemeinsame Basis, eine gemeinsame Einschätzung zur Figur Lueger gefunden werden.

Ziel eines solchen Prozesses ist es demokratisch eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.
Statt – wie es sich jetzt schon wieder abzeichnet – irgendwo im Stillen Kämmerlein eine Jury zu beauftragen , deren Mitglieder geheim bleiben.
Eine Jury, die über etwas entscheiden soll, zu einem Zeitpunkt, wo die Fronten in der Bevölkerung hart und scharf verlaufen. Das kann nur Widerstand erzeugen!

Es könnte ein demokratisches Vorzeigeprojekt werden – es könnte ein Beispiel dafür werden, wie wir die aggressive Entfriendungskultur durchbrechen: du sagts nicht, was ich will, also entfriende ich dich .
Wir müssen wieder lernen Argumente auszutauschen!

Wir haben riesige Herausforderungen in dieser Stadt zu meistern. Die kommenden Jahre werden kein Honiglecken. Wir müssen uns und die Bevölkerung drauf vorbereiten, wie wir gemeinsam Konflikte lösen können und Kompromisse finden können.

Statt nur paternalistisch Lösungen hinzuknallen – die dann – war ja zu erwarten – auf Blut bekämpft werden.

Deshalb stellen wir den Antrag einen solchen ergebnisoffenen Diskussion- und Kulturvermittlungsprozess aufzusetzen.  Er soll unter größtmöglicher Einbindung der Bevölkerung und aller Stakeholder durchgeführt werden.

Für alle, die noch unsicher sind: ja das geht: in Bristol ist das gelungen. 14.000 Menschen haben sich beteiligt und gemeinsam eine Entscheidung getroffen, wie sie mit der Colston Stute weiter verfahren wollen. 14.000!!!

Das können wir in Wien doch auch schaffen.

Danke für ihre Unterstützung des Antrags.

Nachtrag:
Die Spö hat vorgeschlagen, den Antrag in den Auschuss zuzuweisen.
Eine Zuweisung in den Ausschuss wäre nur sinnvoll, wenn die Entscheidungen der Jury für 1 Jahr aufgeschoben werden, bis ein gemeinsames Ergebnis erarbeitet wird.
Tatsächlich kann der erstmögliche  Ausschuss zu dem Thema, ob ein Prozeß eingerichtet werden soll, erst tagen nachdem die Jury bestellt ist.  Es wäre also kaum möglich, dass die Ergebnisse eines partizipativ erarbeiteten Entschlusses schon fertig sind  bevor die Jury final enschiedet. Das heißt der Prozeß wäre reine Staffage – das ist zu Schade für das wichtige Thema.

Daher haben wir die Zuweisung abgelehnt.

Den Antrag selbst wollte die SPÖ nicht annehmen. Dh. die Kulturvermittlung wurde abgelehnt.

Zur Info derzeit stehen in Wien 283 Denkmäler von Männern in Wien. Und 14 von Frauen.

Um die Diskussion weiter zu führen und ein paar Best practice vorzustellen laden wir am 20.10. zu einer Veranstaltungzundter dem Titel „Erinnerungskultur reloaded

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultur braucht Partizipation! Wien braucht einen Willi Resetarits Preis

Rede im Wr. Gemeinderat am 27. April 22

Sehr geehrte Vorsitzende,
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
sehr geehrte ZuhörerInnen im Live Stream

Es geht in dem Tagesordnungspunkt um den Rahmenbetrag Stadtteilkultur und Interkulturalität. Eigentlich war das Budget eingeführt worden, um unter diesem Titel Gruppen Zugang zu Förderungen zu verschaffen, die sonst sehr schwer Förderungen bekommen, die sonst nicht leicht Möglichkeiten haben, Förderungen einzureichen, zum Beispiel migrantische Kulturvereine. Das gilt für den Bereich Interkulturalität.

Dann gibt es den Bereich Stadtteilkultur, der mittlerweile mit dem Topf für „Interkulturalität“ zusammengeführt worden ist. Auch hier war ursprünglich gedacht, kleinere lokale Projekte zu unterstützen, die für das regionale Kulturgeschehen in einem Bezirk oder ein bisschen darüber hinaus und für die Bevölkerung von Bedeutung sind. Das heißt, das Rahmenbudget Stadtteilkultur und Interkulturalität war ein Budget, das eben nicht Exzellenz als Grundkriterium gehabt hat, sondern es ging darum, dass mit dieser Förderung die Menschen vor Ort ihre Projekte umsetzen können. Das sind kleine Lesungen, das sind Theaterstücke, das sind Nachbarschaftsprojekte. Und es war klar, dass diese vermutlich nicht immer von großer Bedeutung über die Stadt hinaus sind. 

Es ging aber auch um soziokulturelle Projekte, die man nicht so genau einordnen kann, weil sie irgendwie Musik sind und irgendwie noch etwas anderes dazukommt: Tanz, Essen, weil sie irgendwie auch den Feiertag von einer Gruppe ausgestalten oder eben, weil sie als Nachbarschaftsprojekt im Park stattfinden, in Kooperation mit der örtlichen Musikschule. 

In den letzten Jahren hat sich das ein bisschen geändert. Der Druck auf an sich professionell ausgebildete und arbeitende Künstlerinnen und Künstler und auf Gruppen und Vereine wird immer größer, und so suchen im Rahmen des Budgets der Stadtteilkultur und Interkulturalität auch immer mehr etablierte, hochprofessionelle Künstlerinnen und Künstler an.

Neben SHIFT ist das Stadtteil-Kultur Budget nämlich eines der wenigen Schienen, wo KünstlerInnen überhaupt unkompliziert einreichen können, ohne hinter sich eine Institution zu haben. Das macht einen großen Druck auf das Budget. Immer mehr Menschen wollen hier einreichen, und deshalb werden wir GRÜNE dieser Budgeterhöhung natürlich zustimmen. Eigentlich zeigt die Entwicklung aber nur, wie stark das Bedürfnis nach kultureller Betätigung in Wien ist und wie viele interdisziplinäre Projekte es gibt, die mangels Förderschienen dann halt in der Stadtteilkultur eingereicht werden. Dabei ist die Stadtteilkultur eigentlich ein kleiner Topf der nur 5 Prozent des gesamten Kulturbudgets ausmacht. Wenn wir in Zukunft das Kulturbudget demokratisieren wollen, wenn wir die Teilhabe ernst nehmen und erschließen wollen, dass alle eine Stimme bekommen – im Publikum wie auch unter den KünstlerInnen -, dann werden wir mehr in diesen Topf investieren müssen. Nur so können wir das kleinteilige kulturelle Leben in Wien fördern und erhalten.  

Deshalb hier ein Plädoyer für die Erhöhung des Topfes Stadtteilkultur und Interkulturalität. Wenn wir das nämlich nicht schaffen, dann bleiben wir bei: Geld dürft ihr nicht erwarten, aber mitspielen könnt ihr. 

Einer, der immer mitgespielt hat, einer, der immer zum Mitspielen eingeladen hat und sich immer bemüht hat, den Vergessenen, den Übersehenen eine Stimme zu geben, einer, der bedingungslos solidarisch war und dem das Gemeinsame immer ein Anliegen war, war, das wissen wir alle, Willi Resetarits. Viele von uns sind noch betroffen. Vor einigen Tagen ist er noch hier auf der Bühne gestanden und hat mit seinem legendären Schmäh eingeladen, über das Feiern nicht auf das Eigentliche zu vergessen, auf das Spenden zu vergessen, das Spenden für sein Herzensprojekt, nämlich das Integrationshaus. Es ist hart, hier zu stehen und seine Stimme vom Samstag noch im Ohr zu haben. Musik bringt die Leute zusammen, auch wenn sie nicht die gleiche Sprache sprechen. Willi Resetarits hat mit der Entwicklung der Kunstfigur des Ostbahn Kurti eine Generation geprägt und eine neue Form der Musik zwischen Rock’n’Roll und Wienerlied, zwischen L‘Amour-Hatscher und Blues geschaffen. Diese Form wollen wir weiterführen und deshalb möchten wir gerne einen Antrag einbringen.

 

Mit der Kunstfigur vom Ostbahn Kurti hat sich Willi Resetarits immer für ein solidarisches Zusammenleben und für eine unbedingte Unterstützung der Benachteiligten und Ausgegrenzten eingesetzt.

 

Eine Stimme genau wie seine werden wir so schnell nicht wieder bekommen. Was wir aber bekommen können und was tatsächlich schon da ist, sind viele, viele Stimmen junger Musikerinnen und Musiker, die in dieser Stadt leben, die mit ihren Stimmen, ihren Texten und ihrer Musik das Leben dieser Stadt einfangen und kommentieren, kurz, die der Stadt eine Stimme geben. Und solche junge Leute brauchen Unterstützung und Motivation, damit das, was sie in ihren feuchten Kellern produzieren, auch einen Wert für die Stadt hat. Wir alle kennen sie. 

Deshalb bringen wir GRÜNE hier einen Antrag ein, dass die Stadt Wien in Gedenken an Willi Resetarits, an seinen Schmäh, an seine Menschenliebe und an seine Musik, einen Förderpreis für junge MusikerInnen einführt. Antrag Willi Resetarits

Ein Mal im Jahr bitten wir die Stadträtin, einen jungen oder eine junge Musikerin oder eine Band auszuzeichnen, die Musik mit Wiener Lokalkolorit präsentiert. Der auszuschreibende Preis soll lokale MusikerInnen auszeichnen, deren Texte und Musik das Leben in der Stadt und ihre BewohnerInnen zum Thema haben. Und die Stadträtin möge diesen jährlichen Preis zu Ehren Willi Resetarits auch Willi-Resetarits-Preis nennen. Die Höhe des Preises soll sich unserer Meinung nach am Ernst-Krenek-Preis oder am Preis der Stadt Wien orientieren. Das wäre gleichermaßen eine Förderung für junge Wienerinnen und Wiener und ein kreatives Gedenken an Willi Resetarits, der mit der Musik und seiner Persönlichkeit die Stadt oder zumindest eine ganze Generation ihrer BewohnerInnen geprägt hat. Der Trost und Rat, den Professor Ostbahn so viele Jahre an uns alle gespendet hat, soll nun auch jungen MusikerInnen in Form eines Preises zu Gute kommen. Deshalb fordern wir in formeller Hinsichtlich eine Zuweisung des Antrags in den Kulturausschuss, in Erinnerung an „Grüß Gott, auf Wiedersehen und seid vorsichtig!“ Danke schön.

« Ältere Beiträge

© 2024 ursula berner

Theme von Anders NorénHoch ↑