reden, ideen, transparenz

Schlagwort: Theater

kulturausschuss.transparent november 23

Wenn zwei vom Gleichen reden, müssen sie nicht unbedingt das gleiche meinen – weiß das Sprichwort.
So oder so ähnlich muss es wohl zugegangen sein, bei der Erarbeitung der Novellierung des Wiener Museumsgesetzes. Während die MA7 erklärt das Gesetz über Monate in Absprache mit allen Stakeholdern erstellt zu haben, landet Tage nach dem Kultur-Ausschuss eine Stellungnahme der ARGE Wiener Bezirksmuseen in meiner Mailbox. Die stellt die Einbeziehung ganz anders da: Es hätte Gespräche gegeben. Dabei wäre es aber um eine neue „Vereinbarung“ zwischen der Stadt Wien und den Museen gegangen. Verhandlungsgegenstand waren unter anderem die Objekte und Artefakte, die sich derzeit in Obhut der Bezirksmuseen befinden. Die ARGE wäre nie informiert worden, dass es eigentlich um eine Novellierung im Museumsgesetz geht. Sie fühlen sich vor den Kopf gestoßen, weil nicht klar ausgedruckt worden war, dass sie mit der Novellierung ihre Unabhängigkeit verlieren sollen und stattdessen im Wien Museum aufgehen.

Zitat aus der Stellungnahme der ARGE Wiener Bezirksmuseen:
„Wir führen derzeit gute Gespräche mit der Stabstelle Bezirksmuseen im Wien Museum, der Abschluss eines Memorandums of Understanding steht unmittelbar bevor. Auf Anregung aus dem Büro der Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler Anfang Oktober 2023 haben wir die Punkte Inventarisierung und Eigentumsverhältnisse aus den Verhandlungen ausgeklammert, um sie erst danach zu besprechen und eine Lösung in beiderseitigem Einvernehmen zu finden.
Genau jene beiden Punkte finden sich jetzt aber im Initiativantrag betreffend eine Novellierung des Wiener Museumsgesetzes und sollen damit ohne jegliche Einbeziehung der ARGE rechtlich bindend beschlossen werden.“

Weiters wird im neuen Museumsgesetz das bisherige Kuratorium durch einen Aufsichtsrat ersetzt. Die Vertreter:innen werden von verschiedenen Organen der Stadtverwaltung (amtsführender Stadtrat für Kultur, Kulturamt, Finanzverwaltung, Magistratsdirektion, Betriebsrat und Personalvertretung) genannt. Bisher mussten diese Stellen jeweils der Landesregierung einen DREIERVORASCHLAG vorlegen. Dieser Passus wurde nun aus dem novellierten Gesetz gestrichen.  (vgl. §13 des geltenden Wr. Museumsgesetzes )
Die zwei externen Wissenschaftler, die früher Teil des Kuratoriums waren, wurden im neuen Gesetz gestrichen.

Auch die Vergütung des neuen Aufsichtsrates wird intransparenter.  Das Kuratorium im alten Gesetz wurde nach dem Beamten Gehaltsschema vergütet, der Aufsichtsrat in der Novellierung soll aber im Einvernehmen der zust. Stadträtin mit der Finanzverwaltung der Stadt Wien vergütet werden. Details dazu wurden im Ausschuss nicht benannt, es werde „nach Marktlage“ bezahlt werden.

Insgesamt bleiben für uns zu viele Fragen bezüglich Transparenz und den Bestellvorgängen offen, ebenso wie welche Rolle und welche Aufgaben die ARGE Wr. Bezirksmuseen im Verhältnis zum Wien Museum in Zukunft haben soll. Daher haben wir die Gesetzesnovellierung abgelehnt.

 

Was haben wir noch erfahren: im Otto Wagner Areal wird ein Atelierhaus für bildende Künstler:innen entstehen. Das ist prinzipiell fein. Zwei bittere Beigeschmack sind dabei zu schlucken: wir haben noch nichts darüber erfahren nach welchen Kriterien  die Räume vergeben werden sollen?

(c)David Bohmann

Und nach wie vor ist die öffentliche Anbindung ans Otto Wagner Areal verbesserungsfähig. Wenn dort mit weiteren öffentlichen Einrichtungen wie dem DÖW eine attraktiver Kulturcluster entstehen soll, muss unbedingt in einen Ausbau der Öffis investiert werden: sowohl was die Frequenz untertags betrifft als auch besonders in der Nacht.

Das Nachschießen von Förderung an das Theater am Werk wurde nicht zuletzt notwendig, weil der Ausschreibungsvorgang und dann auch die Neu-Bestellung der Leitung nur recht rumpelig funktionierte.
Es gibt bis heute kein konsequentes und transparentes Bestellprozedere und schon gar nicht ein strukturiertes Übergabe Procedere für die Theaterhäuser der Stadt Wien.  Daran sollte die Stadt dringend arbeiten, um zukünftig solche ungeplanten Mehrkosten zu vermeiden.

Anbei die Akten im Einzelnen:

Post Nr. 1

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Caroline Hungerländer betreffend „die Benennung einer Verkehrsfläche nach Papst Johannes Paul II“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür| GRÜ dagegen
Beantwortung: einstimmig dafür

 

Post Nr. 2

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend „Wissenschaftsoffensive im Kampf gegen Antisemitismus“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.
    Antrag: SPÖ/NEOS dagegen | ÖVP, GRÜ, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Initiativantrag von Abg. Dr. Gerhard Schmid, Abg. Mag. Dr. Ewa Samel, Abg. Jörg Neumayer, MA, Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch und Abg. Thomas Weber betreffend „eine Novellierung des Wiener Museumsgesetzes“.
SPÖ/NEOS, FPÖ dafür
ÖVP, GRÜ dagegen

 

Post Nr. 4

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den dritten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.09.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Förderung an den Verein Wien Wissen – Verein zur Förderung von Bildungs- und Wissenschaftskommunikation im Großraum Wien für den Wiener Ball der Wissenschaften 2024 in der Höhe von insgesamt EUR 55.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

1)Die Errichtung des ATELIERHAUS WIEN am Standort Otto-Wagner-Areal, Pavillon 18, Wien Penzing, wird befürwortet.

2)Die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, die Stadt Wien Kunst GmbH mit dem Mietvertragsabschluss für den Pavillon 18 zu beauftragen.

3)Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Für die Förderung an die Kulturzentren „Kabelwerk“ GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt, die mittels Minderauszahlungen zu decken ist.

Die Förderung an die Kulturzentren „Kabelwerk“ GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.350.000 um EUR 300.000 auf sohin insgesamt EUR 1.650.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 8

Für die Förderung an das Architekturzentrum Wien für bauliche Adaptierungen im Sammlungsdepot und Research Center wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 215.000 genehmigt.

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für bauliche Adaptierungen im Sammlungsdepot und Research Center in der Höhe von insgesamt EUR 430.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 mit EUR 215.000 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

kulturausschuss.transparent oktober 23

Man merkt das Jahr neigt sich dem Ende zu … die Ansuchen werden weniger.
Diesmal ganz vorne: eine Spezialförderungen in der Höhe von 250.000€ für Veranstaltungen rund um den 150. Geburtstag von Arnold Schönberg und – wie so oft leider im Nachtrag – eine Erhöhung der Förderung des Theaters der Jugend um 200.000 € um die gestiegenen Energie- und Personalkosten abzudecken.
Und die Arena soll nun einen städtischen Zuschuss von knapp 600.000€ bekommen, damit die Nachbarn ruhiger schlafen können. Der Bass muss gedämmt werden.
Geplant wären Sanierungen der Gebäude und der Musikanlagen schon vor fast einem Jahrzehnt gewesen …. Aber statt eines langfristigen Konzepts wie das Kulturzentrum ARENA weiterentwickelt werden kann, gibt es jetzt nur eine Geldspritze, um eine Schließung per Gesetz abzuwenden.  
Weitere Konflikte um den Lärm sind absehbar ….

Ansonsten wurden die 1- und 2-Jahres Förderung für freie Theatervereine vergeben und wir diskutierten noch neue Straßenbenennungen …

Aber der Reihe nach:
zuerst zu
Arnold Schönberg, der heute als einer der wichtigsten Komponisten des 20.Jahrhunderts gilt, wurde von den Nazis als „entarteter“ Künstler tituliert und emigrierte mit fast 60 Jahren 1933 in die USA. Erst Ende der 90er Jahre kam sein Nachlass nach Österreich. Im Arnold Schönberg Center steht es seither der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung.

Zmigrod Joseph, Weiss Adolph, Rufer Josef, Goehr Walter, Schmid Erich, Schönberg Arnold, Gronostay Walter, Gerhard Roberto, Berlin, Mai 1926

Spät aber doch werden (erst) jetzt im Oktober 2023 umfassende Mittel beantragt, um den Komponisten 2024 zu feiern und seine Musik und seine Musiktheorie heutigen Generationen zu vermitteln. Wir unterstützen die Idee für dieses Gedenken vorhandene Strukturen zu nutzen, statt für ein einmaliges Festival eine komplett neue Institution aufzubauen. Es wird Kooperationen mit vielen Kulturinstitutionen und Schulen in Wien geben.  Deshalb haben wir trotz der schwer nachvollziehnbaren Kurzfristigkeit zugestimmt.

 

Das bringt mich zum Theater der Jugend: Eigentlich, eigentlich könnte das „Theater der Jugend“ die Institution der Stadt sein, die Theater niederschwellig für alle Kinder dieser Stadt erfahrbar macht. De facto funktioniert das mittlerweile schon mehrerer Jahrzehnte alte Konzept nicht mehr so gut. Statt alle Kinder dieser Stadt, kommen nur die Kinder in den Genuss des Theater der Jugend, deren Eltern, das auch schon wichtig finden. In Einzelfällen gibt es auch engagierte Lehrpersonen, die mit ihrer Klasse ins Theater kommen. Ein ideales Theater der Jugend – das von der Stadt finanziert wird – sollte auch allen Kindern der Stadt zu Gute kommen. Dazu müsste die aktuelle Struktur komplett auf den Kopf gestellt werden: das Abrechnungssystem, die Stückauswahl, die Vorbereitung bzw. pädagogische Begleitung …. Es gibt viel zu tun. Der Erhöhung um anstehende Personalkosten zu decken, haben wir trotzdem zugestimmt. Für ein eigenständiges, partizipatives , spannendes Theater der Jugend ist aber noch viel Luft nach oben.

 

Die ARENA, oder wie sich die Stadt einen Konfliktherd schafft. Wir finden uns in einer klassischen Gentrifizierungsgeschichte. Der einst von Jungen besetzte Schlachthof ist mittlerweile zu einem der größten alternativen Kulturzentren in Wien geworden. Seit den 70ern finden hier Konzerte im Freien und in den zT. renovierungsbedürftigen Hallen statt. Es gab ein Sanierungskonzept, allerdings wurden bis heute nur 2 von 4 Schritten umgesetzt.

Rundherum war jahrzehntelang Industriezone – Ideal um Lärm zu machen und bis spät in die Nacht zu feiern. UND DANN, dann begann die Stadt das Gelände rundherum neu zu widmen und zu verkaufen. Es wurden Wohntürme gebaut. Der erwartbare Konflikt ließ nicht lange auf sich warten: Trotz mehrfach schallgedämmter Fenster, beschwerten sich Nachbar_innen, es wäre zu laut … die Bässe würden sie nicht schlafen lassen. Der Fehler liegt nach unserer Meinung weniger am Kulturzentrum, dass da schon seit Jahrzehnten besteht – vielmehr bei den Bauträger_innen, die ihre Mieter_innen bzw Wohnungseigentümer_innen offensichtlich nicht über den genauen Standort ihres Objekts aufgeklärt haben. Oder bei der Stadt, die den Bauträgern womöglich mehr Ruhe versprochen hat, als tatsächlich möglich ist. Nach einigen Anzeigen kalmiert die Stadt nun indem sie an die 600.000 Euro locker macht. Die sollen die neue Anlage, mit spezifisch gedämmten Bässen, finanzieren. Warum aber, warum werden hier wieder Kosten für privates Glück auf die Öffentlichkeit abgewälzt?

Das hier ist ein Planungsfehler. – Es hätte mehr Abstand zum Kulturzentrum gebraucht. Jetzt kann man nur Löcher stopfen im Wissen, dass früher oder später der Konflikt um den Lärm an anderer Stelle wieder losbricht.

 

Und dann die Straßennamen:

Es ist ein ewiger Kampf. Straßennamen prägen unsere kollektive Erinnerung, daher wollen viele darauf Einfluss nehmen, wer wann aus welchem Grund erinnert wird. Die Statistik beweist, dass derzeit ein großes Missverhältnis besteht, zwischen erinnerter großer Töchter und erinnerter großer Söhne. Nur 11% der Frauen gewidmetStraßennamen Wiens sind (wir haben schon in vielen Aktionen darauf hingewisen), erfuhren wir kürzlich aus einer Anfrage.
Vor diesem Hintergrund hatte sich die rot-grüne Koalition schon 2015 darauf geeinigt in Zukunft bei Neu-Benennungen Frauen einen den Vorzug zu geben (auf Betreiben der Grünen). Außerdem haben wir in Anbetracht der wenigen Neu-Benennungen im Verhältnis zu den vielen lokal Politikern festgehalten, das in Zukunft keine Straßen mehr Lokalpolitiker_innen gewidmet werden sollen.

Und siehe da kaum sind die Grünen nicht mehr in der Regierung werden solche Grundsätze vergessen: Der 5. Bezirk wünscht sich einen Heinz-Jerabeck-Platz, einst Klubobmann der SPÖ. Die Grünen in Margareten haben dagegen gestimmt, ich auch. Der Platz wird dennoch kommen, weil die Mehrheiten so sind.

Und hier zum Nachlesen der Akten im Einzelnen.

Post Nr. 1

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für “Arnold Schönberg 150“ wird mit einer Erhöhung der bereits genehmigten Beträge  in der Höhe von ursprünglich insgesamt EUR 1.040.000 um EUR 250.000 auf sohin insgesamt EUR 1.290.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

 

Post Nr. 2

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 1.900.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Art*Act Kunstverein 130.000 130.000
2 DARUM. Darstellende Kunst und Musik 120.000 120.000
3 das. bernhard. ensemble 100.000 100.000
4 Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen   90.000   90.000
5 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 110.000 110.000
6 Verein für modernes Tanztheater 120.000 120.000
7 VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH   90.000   90.000
8 VRUM Kunst- & Kulturverein 100.000 100.000
9 Wiener Tanz und Kunstbewegung   90.000   90.000
Summe 950.000 950.000

Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit und für die Durchführung von Großprojekten in der Höhe von insgesamt EUR 1.050.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt, getrennte Abstimmung:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Archipelago – Verein für performative Künste 150.000
2 boîte de production – Verein für zeitgenössischen Tanz und zeitgenössische Installationen (Großprojekt) 70.000

 

3 KASAL – Verein für Performance und bildende Kunst 50.000
4 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 100.000

 

5 Kunstverein Argo 80.000
6 Nesterval. Verein zur Förderung immersiven Theaters (Großprojekt) 100.000
8 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 100.000
9 TheaterArche 100.000
11 Wiener Taschenoper 110.000
Summe 1.050.000

Für die Bedeckung ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2024 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Extra abgestimmt: 

7 Olympionik*innen – Verein zur Förderung von interdisziplinärer Performance Kunst, kurz: Olympionik*innen (Großprojekt) 70.000

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

10 Theaterverein Wiener Klassenzimmertheater 120.000

SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 4

Das Vorhaben „Depoteinrichtung Sofie-Lazarsfeld-Gasse 18 und Absiedelung der Bestände aus dem Rathaus“ mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 420.000 wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt EUR 270.000 ist auf der Haushaltsstelle 1/0264/042 in Höhe von EUR 250.000, auf der Haushaltsstelle 1/0264/400 in Höhe von EUR 18.000 und auf der Haushaltsstelle 1/0264/459 in Höhe von EUR 2.000 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der Magistratsabteilung 9 auf der Haushaltsstelle 1/0264/621 in Höhe von EUR 150.000 im Rahmen des Globalbudgets im Folgejahr 2024 Vorsorge zu treffen.
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 5

  1. Für die Förderung an Forum Wien – ARENA, Verein zur Förderung und Verwirklichung von Kultur-, Jugend- und Kommunikationszentren für die Anschaffung einer neuen Tonanlage wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 595.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 595.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Forum Wien – ARENA, Verein zur Förderung und Verwirklichung von Kultur-, Jugend- und Kommunikationszentren für die Anschaffung einer neuen Tonanlage in der Höhe von EUR 595.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 06909) in 1050 Wien, im Bereich Margaretenstraße, Bräuhausgasse und Johannagasse, wird nach Heinz Jerabek (Heinz Jerabek; geb.   11. März 1936, gest. 15. Jänner 2016; Bezirkspolitiker. Er setzte sich insbesondere für die Schaffung von mehr Grünflächen im Bezirk ein.) in „Heinz-Jerabek-Platz“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20542) in 1070 Wien, im Bereich Urban-Loritz-Platz, wird nach Mizzi Langer-Kauba (Mizzi Langer-Kauba; geb. 12.09.1872 in Wien, gest. 5.11.1955 in Wien; Unternehmerin, Alpinistin) in „Mizzi-Langer-Kauba-Park“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 8

Die Parkanlage (SCD 20105) in 1140 und 1160 Wien, im Bereich zwischen Sanatoriumstraße, Baumgartner Höhe, Käthe-Jonas-Weg, Reichmanngasse, Demuthgasse und Raimannstraße, wird nach Elfriede Stumpf (Elfriede (Friedl) Stumpf; geb. Kern; geb. 11. Mai 1921 in Wien, gest. 14. Mai 2017 in Wien; Malerin, Graphikerin, Designerin) in „Elfriede-Stumpf-Park“ benannt.
einstimmig dafür 

Post Nr. 9

Die Parkanlage (SCD 20711) in 1140 Wien, im Bereich zwischen Heinrich-Collin-Straße und Ameisbachzeile vor dem Hanusch-Krankenhaus, wird nach Klara Weingarten (Univ. Prof. Dr. med. Klara Weingarten, geb. Kuttner; geb. 12. September 1909 in Budapest, gest. 12. Juli 1973 in Wien; Neurologin) in „Klara-Weingarten-Park“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 10

Die Parkanlage (SCD 20581) in 1210 Wien, im Bereich Aderklaaer Straße und Sebaldgasse vor dem Schulgebäude der kooperativen Mittelschule Leopoldau, wird nach Fritz Jöchlinger (Oberschulrat Friedrich Jöchlinger; geb. 18. Juni 1927 in Wien, gest. 11. März 2013 in Wien; Lehrer) in „Fritz-Jöchlinger-Park“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Verkehrsfläche (SCD 05740) in 1220 Wien, zwischen Attemsgasse und Donaufelder Straße, wird nach Akira Kurosawa (Akira Kurosawa; 23. März 1910 Omori (Japan) bis 6. September 1998 Setagaya (Japan); Filmregisseur, Drehbuchautor, Filmproduzent) in „Akira-Kurosawa-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Anna-Müller-Straße in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 05205) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, nach Anna Müller (Anna Müller; geb. 24. Juli 1880, gest. 9. Juni 1968; Gärtnereibesitzerin, Widerstandskämpferin, Trägerin der Auszeichnung „Gerechte unter den Völkern“) in „Anna-Müller-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 13

Die Volks- und Mittelschule (SCD 23014) in 1220 Wien, Langobardenstraße 135, wird nach Antonia Bruha (Antonia Bruha, geb. Spath; geb. 1. März 1915 in Wien, gest. 27. Dezember 2006 in Wien; Widerstandskämpferin, Autorin) in „Antonia-Bruha-Schule“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 14

Die Parkanlage (SCD 21985) in 1220 Wien, im Bereich Adelheid-Popp-Gasse und Georg-Kreisler-Weg, wird nach Anton Stummer (KommR Anton Stummer; geb. 22. März 1940 in Wien, gest. 21. Jänner 2021 in Wien; Unternehmer, Lokalpolitiker, Interessenvertreter) in „Anton-Stummer-Park“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 03425) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Jina Masha Amini (Jina Mahsa Amini; geb. 21. September 1999 in Sappez (Iran), gest. 16. September 2022 in Teheran (Iran); Studentin) in „Jina-Masha-Amini-Allee“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 16

Der Fuß- und Radwegsteg (SCD 10737) in 1220 Wien, unter der Kagraner Brücke entlang der Alten Donau, wird in „Kagraner Steg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Die Verkehrsfläche (SCD 07015) in 1220 Wien, im Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Maria Gutmann (Maria Gutmann, verehel. Horch, im amerikanischen Exil nannte sie sich Maria Hershman; geb. 11. Juni 1889 in Graz, gest. 19. Februar 1963 in Zürich; Schauspielerin, Regisseurin, Literaturagentin) in „Maria-Gutmann-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 18

Die Verkehrsfläche (SCD 06236) in 1220 Wien, von der Maria-Potesil-Gasse bis zum Anna-Müller-Weg, wird als Verlängerung der Maria-Potesil-Gasse in „Maria-Potesil-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 12823) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Karin Deckert (Karin Deckert war bei der vor allem von Blinden ausgeübten Sportart „Torball“ international erfolgreich. Bei der Torball-WM in Kreuzlingen 2001 konnte sie mit ihrer Mannschaft eine Silbermedaille und bei der Torball-WM in Buenos Aires 2004 eine Bronzemedaille erringen. 2004 wurde sie mit dem Silbernen Ehrenzeichen der Republik Österreich ausgezeichnet.) in „Karin-Deckert-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Verkehrsfläche (SCD 09050) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Rudolf Valenta (Rudolf Valenta; geb. 24. März 1921, gest. 15. Juli 2001; Radsportprofi, mehrfacher österreichischer Meister) in „Rudi-Valenta-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 21

Die Verkehrsfläche (SCD 05904) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Willi Hohm (Willi Hohm; geb. 8. November 1923, gest. 6. November 2009; Behindertensportler, Sportfunktionär) in „Willi-Hohm-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 22

Die Förderung an das Theater der Jugend für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 17.100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

kulturausschuss.transparent Mai 23 – Diskurs oder Abnicken

Was ich gelernt habe im letzten Kultur-Ausschuss: politische Gremien dienen nicht dem Diskurs(!), sagt die Regierungspartei. Stattdessen wünscht die Regierungspartei ein „Abnickungs-Gremium“.

Wir bekommen zB. einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets um 15 Mio. – Erklärung dazu kaum mehr als ein Einzeiler. Keine Angaben, wem konkret und in welcher Höhe der Geldsegen zugedacht sein wird, und wem nicht. „Die MA7 hat alle Notwendigkeiten geprüft und individuell entschieden, wer wieviel benötigt. Das wird dann auch so vergeben.“

Die Stadträtin nennt es „Abstimmungsgremium“.

Allerdings – da liegt der Hase im Pfeffer – wie sollen wir qualifiziert abstimmen, wenn tatsächlich die Stadträtin (oder die MA7?) entscheidet, wieviel vom Akt den Ausschussmitgliedern vorgelegt wird.

Der Gesetzestext, der das regeln soll, ist dagegen eindeutig:

Die Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderats (§11 ff) hält fest, dass „jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen“ hat. Darüber hinaus wird extra folgendes klargestellt: „Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied) es ist, vorliegen“.

In der Realität wird das nur halbherzig umgesetzt: Da werden teils nur die Antragsformular-Texte vorgelegt, kaum Projektbeschreibungen oder Details, niemals konkrete Budgetvoranschläge. Detaillierte Abrechnungen nach Umsetzung gibt es nie.

Wo die politische Debatte über Gewichtungen der Förderungen sonst stattfinden soll, wenn nicht im Ausschuss, bleibt schleierhaft. Natürlich, man kann sich Entscheidungen und Ideen auch einfach nur über Medien ausrichten. Das führt allerdings recht selten zu einem produktiven Austausch von Argumenten.

Viel eher folgt die Stadträtin hier einem paternalistischen Politikzugang: „Ich entschiede und du friss oder stirb.“

Wollten wir nicht gerade die Kultur und Wissenschaft gerne als den Ort des demokratischen Diskurses etablieren?
Wenn wir es nicht einmal hier schaffen Diskurs – auch mit widerstreitenden Positionen – vorzuleben, wo denn sonst?
Wo sollen wir denn über den Umgang mit Steuergeldern tatsächlich verhandeln, wenn nicht im Ausschuss?
Ist tatsächlich gewollt, dass Argumente und Gegenargumente nur mehr per Medien oder Twitter ausgetauscht werden?
Wie war das mit Streiten im Wohnzimmer oder am Balkon?

Und trotzdem habe ich die bittere Pille geschluckt. Seit Monaten setze ich mich für eine Erhöhung des Kulturbudgets ein, daher habe ich den 15 Mio. zugestimmt, trotz der geringen Info. Und obwohl die intransparente Vorgangsweise vermuten lässt, dass wieder politisch besser Vernetzte mehr profitieren werden von den Erhöhungen. Erfahren werden wir das wohl erst bei der Abrechnung im kommenden Jahr (Sommer 2024). Erst da wird dann im Kulturbericht ablesbar sein, welche Institutionen und Vereine tatsächlich zusätzliche Mittel bekommen haben, um die Kostensteigerung durch die Inflation abzufedern.

Transparente Förderpolitik sieht anders aus!

Diesbezüglichen Erklärungsbedarf gab es im Mai Ausschuss bei mehreren Aktenstücken.

Zu den Akten im Einzelnen:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Mag.a Aygül Berivan Aslan, GR Nikolaus Kunrath und GR Mag.a Ursula Berner, MA betreffend „Umbenennung von rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dagegen | GRÜNE dafür
Bericht: SPÖ/NEOS. ÖVP dafür | GRÜNE, FPÖ dagegen

 

Das Black Voices (https://blackvoices.at/wp-content/uploads/2021/11/Forderungen_BlackVoicesVolksbegehren_2021-02_de.pdf) und auch der Ergänzungsband zu Wiener Straßennamen https://www.wien.gv.at/kultur/strassennamen/strassennamenpruefung.html  haben festgestellt, dass es dringenden Handlungsbedarf bei rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien gibt. Wien versteht sich als „Schmelztiegel“, als Ort, an dem viele Menschen aus unterschiedlichen „Kulturen“ zusammenkommen. Es wäre die Basis einer demokratischen Politik des 21. Jahrhunderts diffamierende Bezeichnungen im öffentlichen Raum möglichst abzuändern. Um tradiertes Unrecht endlich zu beenden. Die Stadträtin glaub weiterhin, dass 3-zeilige Ergänzungstafeln ausreichend Ausgrenzungsstrukturen und Marginalisierungen zu bekämpfen. Wir Grüne glauben es braucht mehr.
Deshalb haben wir diese Beantwortung der Stadträtin unseres Antrags abgelehnt.

Post Nr. 2

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend keine Aufwendungen aus dem Kulturbudget für Beiräte und Jurys
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dagegen | ÖVP dafür
    Bericht: SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Um in einer Jury oder einem Beirat zu sitzen, braucht es Expertise, die über Jahre aufgebaut werden muss. Die Jurysitzungen und Beiratssitzung sind zeitaufwendig und erfordern viel spezifische Vorbereitungen. Es kann im Sinne von fairer Bezahlung keine Option sein, Fach-Expert:innen aus verschieden Kultursparten ohne Bezahlung arbeiten zu lassen. Daher haben wir den Antrag der ÖVP abgelehnt.

Post Nr. 3

Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die                  Design Week 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 4

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.446.000 um EUR 150.000 auf sohin insgesamt EUR 1.596.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Stadtteilkultur und Interkulturalität wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.800.000 um EUR 250.000 auf sohin insgesamt EUR 2.050.000 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Die Stadtteilkultur ist der Budgettopf, für den spartenübergreifende Projekte und lokale Projekte am ehesten einreichen können. Die meisten hier geförderten Projekte finden dezentral statt. Laut Auskunft der MA7 sind ca. 60% der Projekte wiederkehrend und 40% Ersteinreichungen. Wir haben der Erhöhung zugestimmt.

Post Nr. 6

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 50.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 200.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP; FPÖ dafür
GRÜNE dagegen

Die Philharmoniker und die Frauen – kein einfaches Kapitel, wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe. Auch heuer wieder schaffen es die Philharmoniker beim Sommernachtskonzert keine Dirigentin zu beschäftigen. Seit Beginn der Sommerkonzerte 2004 dirigierte noch keine einzige Frau. Und auch unter den Solist:innen schafften es nur 4 Frauen zu Ehren zu kommen:

Immerhin darf heuer Elīna Garanča als Solistin dabei sein. Die 5. Frau seit 2004 (!)

Für das heurige Konzert wollen die Philharmoniker eine Erhöhung der Fördersumme um 20%. Wir wollten, dass die Stadt ihre Förderzusage an Frauenquoten bindet. Weil das nicht geschieht, haben wir den Antrag heuer abgelehnt.

 

Post Nr. 7

Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum in der Höhe von EUR 970.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der                      Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages
gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Die Kunst im öffentlichen Raum ist vielleicht eine niederschwellige Form, um mit bildender Kunst in Berührung zu kommen. Deshalb unterstützen wir die KÖR immer. Aktuell macht es das intransparente Vorgehen um den Wettbewerb und die neuerliche Ausschreibung einer künstlerischen Kontextualisierung der #Luegerstatue nicht leicht. Es ist nicht einzusehen, warum der Ausschuss nicht informiert wurde, welches Vermittlungsprogramm seit Oktober 22 stattgefunden hat, und welche Rahmendbedingungen für den neuerlichen Wettbewerb gewählt worden sind. Auch die Jurymitglieder sollten geheim bleiben, wurden aber durch einen Zeitungsartikel im Herbst geoutet. Es ist völlig unverständlich, warum die Stadträtin glaubt, dass diese Intransparenz und Geheimhaltung ausgerechnet bei so einem umstrittenen Denkmal mehr Ruhe in die Debatte bringen könnte. Stattdessen wird hinter vorgehaltener Hand spekuliert. Sinnvoller wäre ein offener angeleiteter Diskurs, der die Bevölkerung einbezieht. Da könnte man es dann vielleicht schaffen gemeinsam auf demokratischen Weg eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.

Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es im 21. Jahrhundert möglich sein muss, ein Denkmal zu verrücken. Es aus dem Zentrum der Stadt an einem anderen Ort – z.B. in einem Skulpturengarten – umzusetzen. Die dadurch entstehende Leerstelle hätte das Potential Populismus, Antisemitismus, Radikalisierungs- und Ausgrenzungsphänomene mit aktuellen Kunstpositionen zu bearbeiten, statt sich ständig an der 100 Jahre alten Figur abarbeiten zu müssen.  

Erste öffentliche Ergebnisse aus dem Wettbewerb werden für Ende Mai erwartet.

Post Nr. 8

Für die Förderung an Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 in der Höhe von EUR 1.062.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfänden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 339.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 450.000 auf sohin EUR 2.750.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie auch bei Post 13 gibt es hier keine Unterlagen, die Details verraten, wer nun in welcher Höhe mit Erhöhungen rechnen kann. Es bleibt intransparent. Weil ich aber weiß, wie prekär viele Bühnen derzeit aufgestellt sind, stimmen wir dem Antrag zu und hoffen, dass die Mittel gerecht verteilt werden.

 

 

Post Nr. 10

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Jahr 2023 wurde bereits ein erster Sammelantrag in der Höhe von EUR 645.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird ein weiterer Betrag von insgesamt EUR 455.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 1.100.000 zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 455.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich 25.000
2 CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien 10.000
3 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 5.000
4 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 20.000
5 Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur 95.000
6 »Kaleidoskop – Film und Freiluft« 10.000
7 Österreichisch-Japanische Gesellschaft 5.000
8 This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 90.000
9 VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES FANTASTISCHEN FILMS 165.000
10 Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst 30.000
Summe 455.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

 

Post Nr. 11

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 120.000 zu decken ist.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber* innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 120.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ENTUZIASM Kinobetriebs GmbH 50.000
2 Filmarchiv Austria 50.000
3 Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. 20.000
Summe 120.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Filmförderung wird im Voranschlag 2023 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.000.000 um EUR 100.000 auf sohin EUR 1.100.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 13

Für den erhöhten Förderbedarf aufgrund der gestiegenen Energie-, Personal- und Mietkosten bei Institutionen im Kulturbereich wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 15.154.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 15.154.000 zu decken ist.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie im Eingangstext erwähnt, sind die Unterlagen zu den Erhöhungen tatsächlich sehr dürftig. Es ist unverständlich, warum wir bei derartigen Erhöhungen nicht wie auch bei anderen Rahmenbeträgen, zumindest eine grobe Liste erhalten, wer wieviel bekommt. Wir stimmen angesichts der angespannten Lage zu – erstaunlicher Weise scheinen die NEOS mit der Intransparenz auch hier kein Problem zu haben.

 

Post Nr. 14

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 823.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 218.000
2 Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) 65.000
3 MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH 400.000
4 Science Center Netzwerk 50.000
5 Sigmund Freud Privatstiftung 35.000
6 Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung 55.000
Summe 823.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Tatsächlich lässt es einen schlucken, wenn das Mozarthaus (Wien Holding) seine Subventionen verdoppelt! Erklärt wird das mit dringend notwendigen Renovierungen und veränderten Kollektivverträgen, die eingehalten werden müssen. Zusätzlich sind die Energiekosten gestiegen. Insgesamt zahlt Wien nur einen Teilbetrag der Gesamtkosten von ca. 3 Mio. Euro 

Auch beim DÖW musste die seit Jahren bestehende schlechte Personalsituation dringend angepasst werden, ebenso sind Energiekosten gestiegen. Es wird gehofft, dass nach einer Umsiedlung, die neuen Räumlichkeiten nachhaltiger sind und damit weniger Ressourcen verbrauchen werden.

 

 

Post Nr. 15

Für die Förderung an die Jüdische Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für die Jahresaktivitäten wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen, mit EUR 350.000 zu decken ist.

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Jüdische Museum der Stadt Wien
Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 3.900.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 4.250.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie alle hat auch das Jüdische Museum erhöhte Energie und Personalkosten. Demnach haben wir den Anpassungen zugestimmt.

 

Post Nr. 16

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 120.000 zu decken ist.
Einstimmig dafür

 

 

 

 

 

Zusatzinfo zur allg. Debatte:

Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderates Originaltext:

III. Wirkungsbereich der Ausschüsse
Allgemeines
§ 5. Die Gemeinderatsausschüsse sind die beschließenden Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, welche nach der Wiener Stadtverfassung (WStV) nicht anderen
Gemeindeorganen zugewiesen sind. Außerdem obliegt ihnen die Vorberatung in den Angelegenheiten des eige-
nen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in den Wirkungsbereich des Stadtsenates gemäß § 95 Abs. 1 und § 97
lit. d, f und g WStV gehören.

Akteneinsicht
§ 11. (1) Nach Einberufung der Sitzung hat – sofern dem ein gesetzliches Hindernis nicht entgegensteht –
jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf
Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen.
(1a) Jeder Klub des Gemeinderates kann zur Unterstützung der Mitglieder des Gemeinderates Personen
namhaft machen, die in die Geschäftsstücke, die auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung einem Aus-
schuss vorliegen, Einsicht nehmen dürfen. Diese Personen müssen bei einem Klub des Gemeinderates beschäftigt
sein. Abgesehen von den Klubdirektoren und bis zu drei weiteren Personen ist die Einsicht auf bestimmte Akten
zu beschränken. Die Personen sind einschließlich der Beschränkung der Einsicht der Geschäftsstelle des Landta-
ges, Gemeinderates, Landesregierung und Stadtsenat bekannt zu geben. Diese Personen haben entsprechende
Verschwiegenheitserklärungen zu unterfertigen.
(2) Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur
vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied)
es ist, vorliegen.
(3) Die Rechte nach Abs. 1 und 2 umfassen auch die Herstellung von Abschriften und Ablichtungen.
(4) In Fällen der dringlichen Einberufung einer Ausschusssitzung müssen die Geschäftsstücke mindestens
eine Stunde vor Sitzungsbeginn, wenn dies aber nicht möglich ist, jedenfalls während der Sitzung zur Einsicht-
nahme aufliegen.

 

V 001-080 – Geschäftsordnung für Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen
5
Beiziehung anderer außenstehender Personen
§ 18. (1) Die Ausschüsse können ihren Sitzungen mit beratender Stimme auch Gemeinderatsmitglieder bei-
ziehen, die nicht Ausschussmitglieder sind, desgleichen sachkundige Personen, die nicht Mitglieder des Gemein-
derates sind.
(2) Der Ausschussberatung über einen von einem Mitglied des Gemeinderates gestellten Antrag ist dieses
Mitglied mit beratender Stimme beizuziehen.
(3) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sowie die im § 3 Abs. 4 und 5 GO-GR genann-
ten Gemeinderatsmitglieder sind berechtigt, den Beratungen über Gesetz- und Verordnungsentwürfe eine sach-
kundige Person ihres Vertrauens beizuziehen. Die in Aussicht genommene Person ist spätestens drei Tage vor der
Sitzung dem Ausschussvorsitzenden bekannt zu geben und hat sich, soferne sie kein Gemeindebediensteter oder
gewählter Mandatar ist, zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes ausdrücklich schriftlich
gegenüber dem Ausschussvorsitzenden zu verpflichten. In die vorgenannte Frist werden Samstage, Sonntage und
gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet. Die beigezogenen sachkundigen Personen haben kein Rederecht. Durch
ihre Beiziehung darf der ordnungsgemäße Gang der Verhandlung in den Ausschüssen nicht behindert werden.
Sitzungsprotokolle
§ 19. (1) Über die Sitzungen der Ausschüsse ist durch einen vom zuständigen amtsführenden Stadtrat (vom
Vorsitzenden des Stadtrechnungshofausschusses) zu bestimmenden Gemeindebediensteten ein Protokoll zu füh-
ren, in das alle Anträge und Beschlüsse aufzunehmen sind. In dem Protokoll ist auch festzuhalten, welche wahl-
werbende Partei für oder gegen einen Antrag gestimmt hat. Soweit innerhalb einer wahlwerbenden Partei kein
einheitliches Abstimmungsverhalten vorliegt, ist auch das unterschiedliche Abstimmungsverhalten innerhalb der
jeweiligen wahlwerbenden Partei zu protokollieren.
(2) Dieses Protokoll ist vom Vorsitzenden, – mit Ausnahme des Stadtrechnungshofausschusses – vom amts-
führenden Stadtrat und vom Protokollführer zu unterzeichnen und im Wiener Stadt- und Landesarchiv aufzube-
wahren.
(3) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, in die Protokolle über die Ausschusssitzungen Einsicht
zu nehmen.
(4) Die Protokolle sind spätestens vom achten Tag nach der Sitzung an durch 14 Tage zur Einsicht für die
Mitglieder des Gemeinderates und des Stadtsenates aufzulegen.
(5) Vertrauliche Anträge und Beschlüsse sind gesondert zu protokollieren. Die Einsichtnahme in solche
Protokolle ist den Mitgliedern des Gemeinderates, die nicht Mitglieder (Ersatzmitglieder) des betreffenden Aus-
schusses oder des Stadtsenates sind, erst gestattet, wenn der Bürgermeister die Aufhebung der Vertraulichkeit
dieser Beschlüsse ausgesprochen hat.
(6) Das Protokoll über die nicht für vertraulich erklärten Beschlüsse ist zu veröffentlichen.

 

Auszug aus der geschäftsordnung zum Gemeidnerat:
Beteiligung an der Verhandlung
§ 22. Die Verhandlungssprache in den Ausschüssen ist die deutsche Sprache.
§ 23. (1) Zum Wort gelangen die Ausschussmitglieder (Ausschussersatzmitglieder) und die in Abs. 1a ge-
nannten Ausschussersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Meldung beim Vorsitzenden, doch dürfen sie zu
einem Geschäftsstück nicht öfter als dreimal das Wort ergreifen.
(1a) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind berechtigt, den Sitzungen des Ausschusses
zusätzlich zu den auf sie entfallenden Ausschussmitgliedern bis zu zwei Ausschussersatzmitglieder beizuziehen.
Abs. 3 Z 1 gilt sinngemäß für das Rederecht dieser beigezogenen Ausschussmitglieder. Die beigezogenen Aus-
schussersatzmitglieder haben kein Stimmrecht. Die zusätzliche Teilnahme von Ausschussersatzmitgliedern ist
von der jeweiligen wahlwerbenden Partei dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung bekannt zu geben.
(1b) Die im Stadtrechnungshofausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind darüber hinaus berech-
tigt, den Sitzungen des Stadtrechnungshofausschusses bis zu zwei Ausschussmitglieder anderer Ausschüsse bei-
zuziehen. Abs. 1 und Abs. 1a zweiter bis vierter Satz gelten für diese sinngemäß.
(2) Bei umfangreichen Geschäftsstücken hat der Vorsitzende das Recht, das Geschäftsstück in zwei oder
mehrere Tagesordnungspunkte zu unterteilen. In diesem Fall darf pro Tagesordnungspunkt dreimal das Wort
ergriffen werden.
(3) Außer der Reihe und öfter als dreimal muss das Wort Ausschussmitgliedern (Ausschussersatzmitglie-
dern) gegeben werden,
1. für Informationsfragen, welche bloß der Aufklärung des Verhandlungsgegenstandes dienen,
2. wenn sie einen Antrag betreffend die formelle Geschäftsbehandlung stellen,
3. zur Vorbringung einer tatsächlichen Berichtigung.
In den Fällen der Z 2 und 3 darf die Redezeit fünf Minuten nicht überschreiten.
(4) Der Bürgermeister hat das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und Mitteilungen
zu machen. Das gleiche Recht kommt dem zuständigen amtsführenden Stadtrat, beim Stadtrechnungshofaus-
schuss dem Vorsitzenden zu. Über diese Anträge und Mitteilungen ist eine Debatte zulässig. Der Magistratsdi-
rektor ist berechtigt, jederzeit das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen.
(5) Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Wort.
§ 24. Die Verlesung schriftlicher Vorträge ist nur dem Berichterstatter gestattet.
§ 25. Der Vorsitzende hat die Debatte zu leiten, ohne sich an ihr zu beteiligen. Wenn er Berichterstatter
über einen Gegenstand ist oder an der Debatte teilnehmen will oder wenn Anträge den Gegenstand der Verhand-
lung bilden, die er selbst gestellt hat, muss er den Vorsitz bis nach erfolgter Abstimmung abgeben

 

 

Wer kriegt die 214.000€ Fördererhöhung für die Basis.Kultur.Wien?

Rede im Gemeinderat vom 23. Februar 2023 zu Fördererhöhung für die Basis.Kultur.Wien

Ganz zu Beginn: Wir haben hier einen Antrag zur Rettung des #RSO vorliegen. Wie Sie schon aus den Medien entnommen haben und sicher auch wissen, setzen sich die GRÜNEN sehr für die Rettung des RSO ein und werden diesen Antrag deshalb auch unterstützen. Wir würden aber gerne auch die Stadt Wien und insbesondere die MA 7 aufrufen, sich an dieser Unterstützung doch zu beteiligen. Immerhin ist das RSO ein Orchester, das in Wien tätig ist, hier zeitgenössische Musik in einer Art und Weise präsentiert, wie wir das in anderen Orchestern leider auch in dieser Qualität nicht haben. Es wäre auch im Sinne des Equal Pay wichtig, dieses Orchester zu unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Wir haben aber jetzt eigentlich hier den Antrag zur #Basis.Kultur.Wien. Gleich vorneweg, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. –

Wir haben hier zwei Anträge oder zwei Vereine, die sehr ähnlich sind, die wir hintereinander verhandeln, und da kann es schon passieren, dass man sich einmal ein bisschen irrt. Warum?
Beide Vereine, Basis.Kultur.Wien  und #KULTURSERVICE, sind SPÖ-dominiert, in beiden Vereinen sitzen SPÖ-PolitikerInnen oder Ex-SPÖ-PolitikerInnen im Vorstand und im Aufsichtsrat, und beide Vereine sollen laut der folgenden Anträge um nicht unbeträchtliche Summen aufgestockt werden, 240.000 die Basis.Kultur.Wien, 412.000 EUR für den KULTURSERVICE. Ich werde noch später auf den KULTURSERVICE eingehen.

Was daran irritiert, ist, sobald die Förderungen an die Vereine übertragen werden, gibt es für die Opposition – das wissen Sie – kaum mehr Kontrollmöglichkeiten, wer eigentlich jetzt von diesem Geld profitieren soll.

Ganz im Gegenteil, auf Nachfrage im Kulturausschuss erfahren wir, die MA 7 prüft alles, die MA 7 hat die Richtigkeit festgestellt, und überhaupt, warum erfrecht sich die Opposition im Ausschuss, eine Kontrolle einzufordern und im Ausschuss darüber reden zu wollen. Diese Antwort haben wir schon einigermaßen zynisch empfunden und ist, finde ich, einem gemeinsamen Arbeiten nicht zuträglich. Stattdessen stärkt sich mit so einer Antwort der Eindruck, dass die SPÖ versucht, Geld, große Summen, aus dem Stadtbudget für SPÖ-Zwecke umzuwidmen, aber jetzt außerhalb der politischen Kontrolle, weil über Details und Geschäftsgebarungen von den Vereinen keine weitere Auskunft gegeben wird.

Das kann man in Frage stellen, stelle ich auch in Frage.
Ich finde, über alles Geld, das die Stadt vergibt, das ist immerhin Steuergeld, über all dieses Geld müssen wir hier offen und transparent reden können. Wir müssen wissen, wohin es geht, warum es dorthin geht und welche Vereine davon profitieren sollen. Ansonsten ist es leider sehr intransparent, was hier passiert.

Die Basis.Kultur.Wien versteht sich als Trägerverein, sowohl zur Unterstützung – ich zitiere – von Aktivitäten von #Amateur:innen als auch Projekten der reichhaltigen Wiener Kunst- und Kulturszene. Sie sieht sich als Verbinderin von Projekten von AmateurInnen mit KünstlerInnen für Festivals und Initiativen, sie empfindet sich als das Herzstück und die direkte Verbindung der Stadt Wien zu Kunst- und Kulturschaffenden.

In ihrer Funktion als Trägerorganisation erhält die Basis.Kultur.Wien, wie Sie wissen, jährlich 2 Millionen, die sie an ihre Mitgliedervereine, wie zum Beispiel #CASH.FOR.CULTURE oder #GO.FOR.CULTURE für Außenstehende uneinsehbar weitergibt. Für Außenstehende auch irritierend ist die Besetzung des Vorstandes der Basis.Kultur. Vom Herrn Bürgermeister abwärts sammeln sich hier ausschließlich aktive und ehemalige Politiker und Mitglieder der SPÖ.

Nun soll das Budget um 240.000 EUR aufgestockt werden, um zukünftig #Doppelförderungen zu vermeiden – so hat es im Ausschuss geheißen.
Sogenannte Amateurvereine, was immer das ist, sollen in Zukunft nur mehr über die Basis.Kultur.Wien und nicht mehr über die MA 7 gefördert werden.
Das war die Auskunft im Ausschuss. Ehrlich, das lässt mich total ratlos zurück. Wir haben den Antrag abgelehnt weil zu viele Fragen ungeklärt sind.

Wer entscheidet, welche der künstlerischen Vereine, die Mitglied in der Basis.Kultur.Wien sind, Amateurvereine sind?

Allein wenn man die Bezirksfestwochen anschaut, das WIR SIND WIEN.FESTIVAL, das Sie sicher alle kennen, treten ja im Rahmen der Basis.Kultur Menschen wie Count Basic, Lou Asril, Mira Lu Kovacs, Texta, Felix Kramer, Stefanie Sargnagel und sogar die Wiener Symphoniker auf, und sie alle nennen Sie in einem Atemzug als Amateure oder mit Amateuren. Ich versteh nicht genau, was ich aus dem Antrag lesen soll. Ich glaube eher nicht, dass das Amateure sind, trotzdem wurden sie 2022 von der Basis.Kultur gefördert. Das ist auch in Ordnung, aber wenn Sie die fördern, was Sie hoffentlich tun, wäre es auch fair, beim Antrag zu einer Erhöhung der Fördermittel zu sagen, dass das natürlich nicht nur AmateurkünstlerInnen, wer immer das ist, zugutekommt, sondern auch Künstler:innen in Wien.

Die zweite Frage ist: Sollen die zusätzlichen 240.000 EUR nur mehr den sogenannten Amateurvereinen zukommen und dürfen die dann nicht mehr in der MA 7 einreichen, das heißt, sind die damit dann abgegolten?

Was heißt das für die dezentralen Bezirksmittel?

Dürfen die dann auch bei den dezentralen Bezirksmitteln nicht mehr einreichen? Für die Künstler:innen, die hier in Wien arbeiten, ist es eine ziemlich relevante Frage!

Denn vielleicht wissen Sie, dass man meistens von einer Förderung allein, schon gar nicht von den 300 oder 1.000 EUR, die man da kriegt, leben kann, sondern man braucht verschiedene Förderansuchen und man braucht die Möglichkeit, über verschiedene Ecken Geld zu bekommen. Wenn man es also mit so einer Veränderung verunmöglicht, dass die Künstler:innen woanders auch noch einreichen können, führt das zu einer weiteren Armut bei KünstlerInnen in Wien. Das ist ganz im Gegensatz zu Equal Pay und ganz im Gegensatz zu Fair Pay, wo wir vorhin von dieser Studie gehört haben, auf die Sie sehr stolz sind, die aber noch nicht ganz umgesetzt ist. Das sieht man anhand dieses Antrages.

Ich finde es sehr schade, wenn Sie davon ausgehen, dass Kulturarbeit eher als Ehrenamt verstanden werden soll, weil das eben genau nicht Fair Pay ist.
Das macht Ihr Streben nach gerechter Bezahlung für kulturelle Leistungen unglaubwürdig, deshalb lehnen wir den Antrag ab.

Was mich darüber hinaus irritiert, ist die Frage:
Ist das ein Zeichen, ist es ein Schritt, dass Sie insgesamt den Bereich Stadtteilkultur eher neu strukturieren oder vielleicht ganz auflösen wollen? Die Stadtteilkultur war früher eine eigene Abteilung der MA 7, mittlerweile ist es der Musikabteilung untergeordnet. Die Frage ist: Wird es in Zukunft überhaupt noch ein Budget für die Stadtteilkultur geben, und wer wird dann davon profitieren? All diese Fragen wurden leider im Ausschuss nicht beantwortet, deshalb muss ich sie hier noch einmal stellen.

Insgesamt scheint diese Aufstockung die Vergabe von Fördermitteln noch intransparenter machen. Am Schluss wissen wir nicht mehr wissen, welche Vereine im Einzelnen davon profitiert haben. Wir werden am Schluss im Kulturbericht der Stadt Wien nur noch einen Posten sehen, der heißt dann Basis.Kultur.Wien, 2,24 Millionen EUR. Deshalb müssen wir diesen Antrag leider ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

 

„Medeas Töchter – No more niceness.“ Ein Stück gelebte Diversität auf der Bühne!

Wie schaffen wir Diversität auf Wiens Bühnen? Mit Ihrer Produktion und Neuinterpretation von Medea gelingt es  im Theater Dschungel der Regisseurin Corinne Eckenstein und die fünf Darstellerinnen Ivana Nikolic, Inés Miró, Yarina Gurtner, Elif Bilici und Cecilia Kukua nicht nur den Stoff  wirkmächtig zu interpretieren, sondern auch gewohnte Sehmuster zu durchbrechen.  Im März lud ich gemeinsam mit der Grünen Bildungswerkstatt Wien zu einem Theaterabend mit Diskussion.

Medea – eine starke, selbstbestimmte Frau

Medea aus der griechischen Mythologie wurde für dieses von SHIFT finanzierte Projekt zum Ausgangspunkt für eine umfangreiche Auseinandersetzung mit Bildern über und Zuschreibungen an Frauen. Die vielschichtige Figur der Medea steht dabei als Symbol für eine starke, eigenständige Frau, die ihre „Heimat“ verlässt, und als „Fremde“ in einer patriarchalen, weißen Welt ihren Platz sucht. Corinne Eckenstein vom Dschungel Wien, Aslı Kışlal vom DiverCITYLAB sowie Magdalena Chowaniec konzipierten 2019 diese Community-Projekt in einer Art Work in Progress mit jungen Schauspieler*innen sowie Laiendarsteller*innen. Mit der Rapperin Esra Özmen und der Slam-Poetin Yasmo haben zeitweise bis zu 50 junge Frauen Texte über jungen Frauen* geschrieben. Diese sollten schließlich zu einer Bühne-Performance verwoben werden. Dann kam die Pandemie mit all ihren Einschränkungen und so wurde das Projekt adaptiert und angepasst. Denn die Töchter Medeas‘ lassen sich nicht unterkriegen! Den Umständen entsprechend wurden Wohnung, virtuelle Zoom-Räumlichkeiten, das eigene Handy und der öffentliche Raum zur Bühne.

Aus den vielen (zT. autobiographischen) Texten, eigenen Monologen und Originalzitaten aus dem Medeastoff erarbeiteten die fünf Schauspieler*innen Ivana Nikolic, Inés Miró, Yarina Gurtner, Elif Bilici und Cecilia Kukua schließlich eine knapp einstündige Performance mit persönlichen Nuancen ihrer eigenen Geschichte. Die Systemerhalter*innen der Pandemie kommen zu Wort: Supermarkt-Kassiererin, Krankenschwester, Friseurin, Schauspielerin sowie Reinigungskraft. Von Balkonen beklatscht und gefeiert, aber immer noch schlecht bezahlt und wenig anerkannt von der Mehrheitsgesellschaft.

Was sagt uns die verweigerte „Niceness“ Medeas über die Darstellungen von Frauen auf der Bühne heute?

Die Diskussion nach der Aufführung mit den Darsteller*innen und der Dschungel-Leiterin wurde von Ursula Berner moderiert. Persönliche Geschichten der Darsteller*innen, ihre Interpretationen der Medea und ihr Blick auf die Gesellschaft und das Theater als noch immer weiß und männlich geprägte Räume, ermöglichten dem Publikum einen Perspektivenwechsel. Damit konnten Reflexionsräume über gewünschte und tatsächliche Repräsentation(en) im Publikum, auf der Bühne und im dargestellten Stoff geöffnet werden: Denn, wer spielt auf den großen Bühnen der Stadt die Medea? Wer darf auf den sogenannten Brettern, die die Welt bedeuten, darstellen?

Wer wird nicht gesehen, oder übersehen, in der (Theater)Rolle und als Mensch? Und überhaupt, wessen Welt sehen wir auf der Bühne überhaupt?

Die Veranstaltung veranschaulichte implizit, durch die Darsteller*innen, ihre Geschichten und durch die Auswahl der Texte wie mehr Diversität auf unsere Bühnen kommen kann. Damit zeigt sie modellhaft notwendige Entwicklungen für die Zukunft. Verschiedene Strategien wie die Bühnen und die Stoffe der Zukunft sich der tatsächlichen Zusammensetzung der Gesellschaft annähern können, um dann reale und aktuell brennende gesellschaftliche Konflikte zu verhandeln, sind aus dem Projekt als einem best-practice-Beispiel ablesebar.

„Denn was keine*r mehr wissen will und worüber keine*r spricht: Wer sind eigentlich die Nachfahren und vor allem die kulturellen Erben von Medea? Das sind wir! Wir, Medeas Töchter, brechen auch heute immer wieder auf zu neuen Ufern, geben uns mit der Stagnation und Regression an unserem Geburtsort nicht zufrieden, ziehen weiter, überqueren und unterwandern Grenzen, schaffen neue Orte, ganze Städte, teilen unser Wissen, bringen frischen Wind, neue Ideen, unbekannte Praktiken und Bräuche mit, machen das Leben lebendiger, diverser und schillernder, geben Anstoß für Reibung, Hitze und erzeugen Energie, sind der Motor der Gesellschaft und der Funken der Wahrheit!“

Die Veranstaltung ist in Kooperation  Grünen Bildungswerkstatt entstanden.

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