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Schlagwort: Politik (Seite 1 von 4)

kulturausschuss.transparent juni 23 – wo bleibt die Transparenz Frau Stadträtin??

Zuschüsse und Intransparenz, ein altes Problem in Wien

Das Gute am vergangenen Ausschuss waren jedenfalls die Erhöhungen. Nach monatelanger öffentlicher Kritik wurde doch endlich Budget für Zusatzzahlungen zur Kulturförderung im Wiener Budget gefunden. So konnten eine Menge an Institutionen und auch Einzelprojekte eine dringend notwendige Finanzspritze verabreicht werden.
Der schale Beigeschmack dabei: es sieht aus, als wäre das eher eine Einmalzahlung, statt einer grundlegende Budgeterhöhung. Damit fehlt es an Nachhaltigkeit.
Es ist unklar, ob und wie die Kostensteigerungen durch die Inflation im kommenden Jahr abgefangen werden sollen.

Außerdem ist einigermaßen intransparent nach welchen Kriterien die Gelder vergeben wurden:

„Die MA7 hat geprüft, und dann entschieden, wer wieviel braucht – das wurde dann vergeben.“, so die Auskunft im Ausschuss.Unbefriedigend, vor allem für die, die weniger als erhofft, bekommen haben.

Davon ausgehend entspannte sich – wieder einmal – eine Transparenzdebatte:

Was vom Akt darf bzw. muss den Ausschussmitgliedern vorgelegt werden? Wie viele Informationen braucht ein Ausschussmitglied, um die finanzielle Lage einer Institution oder eines Vereins einzuschätzen? Was muss unter Verschluss bleiben, um den Datenschutz zu gewährleisten?

Als gewählte Mandatarin verstehe ich nicht, warum die Bürger:innen dieser Stadt nicht wissen sollen, wie hoch das Gehalt der Geschäftsführer der Vereinigten Bühnen ist, wie viel ein Symphoniker verdient, oder der Direktor des Volkstheaters. Genauso interessant im Sinne des Fairpay wäre es im Vergleich dazu zu sehen, wie viel an Honorar oder Gage sich freie Kulturprojekte oder Mittelbühnen zugestehen (können) .

Würden diese Zahlen transparent gemacht, hätten wir als Ausschussmitglieder eine fundierte Basis, um Budget strukturiert zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen. Am besten entlang demokratisch orientierter Richtlinien die Fairpay und Gendergerechtigkeit!

Aber auch das Festschreiben von Fairpay als Wirkungsziel, Gendergerechtigkeit oder gar Quoten für mehr Diversität in die Förderkriterien der Stadt Wien ist bisher noch nicht gelungen.

Bislang bleibt es bei Willensbekundungen.

Es ist schwierig auszumachen, wer genau hier die Transparenz verweigert: ist es einfach Gewohnheit (war schon immer so), ist es explizit die Stadträtin, ist es der Bürgermeister?

Am wenigsten wahrscheinlich scheint es die Leitung der MA7 selbst zu sein, die diese Regelung aufstellt, da diese ja im Grunde weisungsgebunden ist: würden also Stadträtin oder Bürgermeister wirklich wollen, müsst die MA7 mehr vom Akt einsehbar machen.  

Jedenfalls ist es unbefriedigend. Ich werde das weiter thematisieren.

Inhaltlich aufhören lassen hat unter anderem ein Nebensatz im Ausschuss: Die Vereinbarung mit den Wiener Symphonikern und deren Pensionsregelung soll nicht wie geplant mit 2027 enden, sondern wird vermutlich länger dauern – dh. sie werden weiterhin jährlich 1 Mio. € mehr als die veranschlagten 17 Mio. brauchen, um zugestandene Pensionszahlungen und den Orchesterbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Nachdem diesmal sehr viele Akten und viele Vereine auf der Tagesordnung waren, werde ich die jeweils anhand des einzelnen kommentieren.

 

Post 1- 7 neue Verkehrsflächen Bezeichnungen vulgo Straßennamen. Ab Post 8 starten die EInzelfördreungen!

Post Nr. 1
Die Verkehrsfläche in 1190 Wien, westlich der Muthgasse 29, wird in „Am Carré“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 2
Die Parkanlage  in 1210 Wien, im Bereich Arnoldgasse und Prager Straße, wird in „Kleingartenjubiläumspark“ (Anlass ist das hundertjährige Bestehen der Bezirksorganisation der Kleingärten Floridsdorfs im Jahr 2023.) benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3
Die Parkanlage in 1210 Wien, im Bereich Schlossergasse und Tomaschekstraße, wird nach Vilma von Webenau (Vilma von Webenau; 15. Februar 1875 in Konstantinopel bis  9. Oktober 1953 in Wien; Komponistin) in „Vilma-Webenau-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Elisabeth Maxwald (Elisabeth (Lilli) Maxwald; geb. 21. Juni 1967, gest. 9. Juli 2013; Sportlerin; Weltmeisterin im Dressurreiten, mehrfache Medaillengewinnerin der Paralympics-Spiele in Innsbruck (1988) und Nagano (1998) im alpinen und nordischen Schilauf) in „Elisabeth-Maxwald-Platz“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 05906) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Ernst Wurnig (Ernst Wurnig; geb. 19. Jänner 1950, gest. 7. Dezember 2018 in Wien; Kanzleibediensteter, Sportler; erfolgreicher Teilnehmer an Paralympics, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften; mehrfacher österreichischer Staatsmeister) in „Ernst-Wurnig-Weg“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Otto Bründlmayer (Otto Bründlmayer; geb. 2. April 1927, gest. 10. April 2017 in Wien; Versehrtensportler, mehrfacher Meister im alpinen Schilauf und im Tischtennis, Sportfunktionär) in „Otto-Bründlmayer-Weg“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Rosi Schweizer (Dr. Rosa Schweizer, geb. Kühnel; geb. 24. Juni 1943 in Wien, gest. 25. Jänner 1990; Juristin, Sportlerin; erfolgreiche Teilnehmerin der Paralympics 1960-1984. Mehrfache Europameisterin im Rollstuhl-Tischtennis) in „Rosi-Schweizer-Promenade“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 8
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Einzelförderungen/Gesamtförderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität in der Höhe von insgesamt EUR 150.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 10.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 20.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 20.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 40.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Atelierhof Schlingermarkt 30.000
6 Verein Künstlergruppe DYNAMO 15.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 15.000
  Summe 150.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 2, 3, 4, 6, 7 SPÖ/NEOS, ÖVP GRÜ dafür; FPÖ dagegen
6 einstimmig dafür

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die FPÖ gegen Erhöhungen für sämtliche dezentralen Kultureinrichtungen stimmt. Die Partei, die die Grünen am lautesten als „Verbotspartei“ tituliert, würde selbst am liebsten jede gesellschaftskritische Kulturäußerung verbieten! Oft reichte schon, dass dort AUCH MigrantInnen auftreten dürfen.

 

Post Nr. 9
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 50.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung 10.000
2 IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit 20.000
3 space and place – kulturelle raumgestaltung 10.000
4 Verein für integrative Lebensgestaltung 10.000
  Summe 50.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1,2,4 SPÖ/NEOS, ÖP, GRÜ dafür; FPÖ dagegen
3 einstimmig dafür

Wie auch bei den anderen Posten geht es hier um Unterstützung um Kostenerhöhungen durch die Inflation abzufangen – Ablehnung der FPÖ ist nicht nachvollziehbar.

Post Nr. 10

A Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Musik wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 258.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Musik wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.542.000, um EUR 328.000, auf sohin EUR 1.870.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 11
Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 17.085.000 um EUR 1.108.000 auf sohin insgesamt EUR 18.193.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Wie schon weiter oben hingewiesen: Die Symphoniker  haben angekündigt, dass der ursprüngliche Plan ab 2027 keine weiteren Erhöhungen mehr zu fordern, vermutlich nicht eingehalten werden kann. Stattdessen gehen sie davon aus bis 2029 jährliche Erhöhungen zu benötigen, um Pensionen und Personal entsprechend bestehender Verträge auszahlen zu können. (wegen der Inflation steigen die Kosten). Für uns zeigt sich, dass zugestandene Privilegien jahrzehntelang nachwirken.

Post Nr. 12
Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für das Projekt Furrer 70 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Anlässlich des 70. Geburtstags Beat Furrer veranstaltet das Klangforum ihm zu Ehren eine umfassendes Konzertreihe. Der österr. Schweizerische Komponist war Mitbegründer des Klangforums.

 

Post Nr. 13
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.288.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation 10.000
2 Gesellschaft der Musikfreunde in Wien 127.000
3 Gustav Mahler Jugendorchester 18.000
4 Haus der Musik Museum GmbH 100.000
5 Interessengemeinschaft JAZZ WIEN 11.000
6 Jazz & Musicclub Porgy & Bess 20.000
7 KLANGFORUM WIEN 240.000
8 MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) 32.000
9 Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) 50.000
10 PHACE – Ensemble für neue Musik 40.000
11 Popfest Wien – Verein zur Förderung und Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik 40.000
12 SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur 10.000
13 Theater am Spittelberg-Kulturverein 10.000
14 Wien Modern, Verein für neue Musik 40.000
15 Wiener KammerOrchester 10.000
16 Wiener Konzerthausgesellschaft 500.000
17 Wiener Volksliedwerk 30.000
  Summe 1.288.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 14, 15, 17 einstimmig dafür
2, 7, 16 SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür, ÖVP dagegen
1, 12, 13 SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür, FPÖ dagegen

 

Warum die ÖVP gegen Förderungen für das Konzerthaus, das Klangforum und die Musikfreunde stimmt, und damit gegen klare Orte der Exzellenz- und Hochkultur, hat sie im Ausschuss nicht erklärt – vielleicht erfahren wir es im Gemeinderat.

Bei der FPÖ dagegen zeigt sich das übliche Muster: Orte die Feminismus thematisieren oder Migrant:innen auftreten lassen, werden abgelehnt.

 

Post Nr. 14
A Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven Rücklagen mit EUR 150.000 zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.311.000, um EUR 150.000, auf sohin EUR 1.461.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Curated by 2023: The Neutral in der Höhe von insgesamt EUR 256.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 216.000
2 treat xD GmbH 40.000
  Summe 256.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Für das Jahr 2023 wurde bereits für das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs eine Förderung in der Höhe von EUR 400.000 sowie für die KunstHausWien GmbH eine Förderung in der Höhe von EUR 440.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien kann für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt EUR 460.000 zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 460.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs 100.000
2 KunstHausWien GmbH 360.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Grund für die notwendigen Erhöhungen sind höhere Personal und Energiekosten, Gratis Outrage Projekte und keine bzw. kaum Ticketeinnahmen in den vergangenen Jahren.

 

Post Nr. 17
A Für die Erhöhung des Förderprogramms Literaturveranstaltungen wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Für das Förderprogramm Literaturveranstaltungen wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 550.000, um EUR 80.000, auf sohin EUR 630.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 18
Die Förderung an das WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.550.000 um EUR 550.000 auf sohin insgesamt EUR 2.100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Fraglos sind ÖVP und FPÖ seit Jahrzehnten gegen das autonome, partizipative Kulturzentrum WUK. Auch hier wurden keine Argumente vorgebracht warum. 

 

Post Nr. 19
A Für die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Jahrestätigkeit 2023 wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Zahlungsmittel-reserven zu decken ist.
B Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.200.000, um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 1.700.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Es wird von Seiten der Stadt eine Erhöhung zugestanden, weil die Tanzwochen ein sehr gut besuchtes Festival sind, das das Image der Stadt international prägt.

 

Post Nr. 20
A Für die Förderung an Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven Rücklagen zu decken ist.
B Die Förderung an Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.450.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 1.800.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bislang wurde für Leitungsübergaben bei Theaterhäusern kein zusätzliches Budget veranschlagt. Da aber für eine sinnvolle Übergabe die neue Leitung Monate im Voraus arbeiten muss, um tatsächlich im Herbst mit Programm starten zu können, macht es Sinn diese Programmierarbeit auch zu dotieren. Aus Grüner Sicht ist das eine Maßnahme im Sinne des Fairpay. Evt. muss man für die Zukunft strukturell eine neue Budgetplanung für Leitungsübergaben entwickeln.

Post Nr. 21
A Für die Förderung an Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 600.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 600.000 zu decken ist.

B Die Förderung an die Wiener Festwochen für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 1.000.000 auf sohin insgesamt EUR 11.700.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen


Post Nr. 22
Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 49.900.000 um EUR 3.100.000 auf sohin insgesamt EUR 53.000.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Bei den Vereinigten Bühnen stehen wir vor einem strukturellen Dilemma: Sie stellen ihre Mitarbeiter gemäß Kollektivvertrag an. Wenn die Kollektivverträge durch gewerkschaftliche Verhandlungen erhöht werden, muss auch die Stadt ihre Förderungen erhöhen, um die gesetzlich geforderten Löhne zu begleichen. Meine Kritik richtet sich hier nicht an die vorliegende Erhöhung, sondern an die Einkommensunterschiede innerhalb der VBW: Es gibt nach wie vor Bereiche, wie den Chor, die nicht kollektivvertraglich geschützt sind. Und insgesamt fordern wir, dass die massive Kostenexplosion zukünftig durch Restrukturierungen innerhalb der VBW und durch mehr Sponsoring bzw. Drittmittel entgegen gearbeitet werden muss. Es kann nicht sein, dass ein Mainstreamprodukt, das sich in anderen Städten Gewinne einspielt, in Wien als eine der größten Fördernehmerinnen zu Buche schlägt.  Wir möchten zukünftige Förderzuschläge an klare Finanzierungs- und Einsparungskonzepte binden.

 

Post Nr. 23
Die Förderung an ART PROJEKT Musik/Theater/Tournee Projekte für die Durchführung des Österreichischen Musiktheaterpreises 2023 in der Höhe von EUR 55.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 24
Die Förderung an Versatorium – Verein für Gedichte und Übersetzen für die Jahrestätigkeit 2023 in der Höhe von EUR 30.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der  Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25
A Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 2.486.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Die Förderungen an nachfolgend genannten Förderwerber*innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 3.266.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H. 80.000
2 „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen 20.000
3 Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion 190.000
4 Aktionstheater Wien 10.000
5 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 7.000
6 Arbeitsplatz – Verein zur Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen für Tanz und Performance 3.000
7 Archipelago – Verein für performative Künste 15.000
8 Art*Act Kunstverein 9.000
9 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative 8.000
10 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000
11 DANS.KIAS – Verein für physische Kommunikation in der darstellenden Kunst 5.000
12 das. bernhard. Ensemble 10.000
13 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000
14 Freie Bühne Wieden 20.000
15 GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. 80.000
16 God’s Entertainment GmbH 15.000
17 Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen 8.000
18 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000
19 insert Tanz und Performance GmbH 22.000
20 INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. 80.000
21 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000
22 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000
23 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 8.000
24 Koproduktionshaus Wien GmbH 250.000
25 Kulturverein E3 Ensemble 8.000
26 Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH 250.000
27 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 8.000
28 kunststoff – Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanzproduktion 8.000
29 Lalish Theaterlabor/Forschungszentrum für Theater und Performance-Kultur 5.000
30 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000
31 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000
32 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000
33 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000
34 Mras Stefan – Theater Center Forum 40.000
35 Mumbling Fish – Verein für experimentellen Tanz 10.000
36 Musiktheatertage Wien 32.000
37 Nesterval. Verein zur Förderung von immersiven Theaters 10.000
38 Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten 50.000
39 Over 10.000. Darstellende Kunst in Wien und anderswo 5.000
40 SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater 10.000
41 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000
42 SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung 10.000
43 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000
44 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 50.000
45 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000
46 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 9.000
47 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 155.000
48 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000
49 Tanzquartier-Wien GmbH 200.000
50 Theater Lilarum GmbH 50.000
51 Theater Petersplatz GmbH 100.000
52 theatercombinat – theaterverein 15.000
53 Theaterkollektiv Hybrid- Verein für experimentelle, transkulturelle Performance-Art 8.000
54 Theaterverein Odeon 100.000
55 Theaterverein Toxic Dreams 26.000
56 THEATERVEREIN WIENER METROPOL 80.000
57 Tschauner Bühne GmbH 20.000
58 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 90.000
59 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000
60 Verein der Freunde der Freude am Theater 20.000
61 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000
62 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000
63 Verein für modernes Tanztheater 10.000
64 Verein Theater zum Fürchten 40.000
65 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000
66 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 10.000
67 VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH 8.000
68 VRUM Kunst- & Kulturverein 9.000
69 Wiener Kammeroper 80.000
70 Wiener Tanz- und Kunstbewegung 8.000
71 Wiener Taschenoper 10.000
72 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000
73 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000
  Summe 3.266.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 8, 10, 16, 24, 26, 30, 41, 42, 47, 51, 55, 65: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen
3, 73: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen
49: SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür | ÖVP dagegen
Rest: einstimmig dafür

Post Nr. 26
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen im Bereich Literatur in der Höhe von insgesamt EUR 110.000 werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Kunstverein Wien – Alte Schmiede 50.000
2 schule für dichtung in Wien 20.000
3 IG Autorinnen Autoren 40.000
Summe 110.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Modeförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 150.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION – Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns 120.000
2 creative headz OG 30.000
  Summe 150.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 115.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Complexity Science Hub Vienna CSH –
Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme
50.000
2 Demokratiezentrum Wien GmbH 10.000
3 Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien 15.000
4 Freunde und Freundinnen des IFK
Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften
10.000
5 Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA
(Verein Jüdisches Willkommens Service Wien)
10.000
6 QWIEN. Zentrum für queere Geschichte 20.000
  Summe 115.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 3, 4, 5 einstimmig dafür
2,6: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen
 

FPÖ ist gegen das DEMOKRATIEZENTRUM!!!

 

Post Nr. 29
Der Wiener Gemeinderat nimmt den Inhalt der beiliegenden Förderrichtlinien zur Kenntnis, genehmigt die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

Nr. Name der Richtlinie
1 Förderrichtlinien für Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse
2 Förderrichtlinien im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung
3 Förderrichtlinien im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst
4 Richtlinien für den Kunstankauf
5 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Bildende Kunst und Medienkunst
6 Richtlinien für die Bewerbung um ein START-Atelier
7 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Bildende Kunst
8 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Architektur
9 Förderrichtlinien für Freie Gruppen im Bereich Darstellende Kunst
10 Förderrichtlinien für Institutionen im Bereich Darstellende Kunst
11 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Performance
12 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Theater
13 Förderrichtlinien im Bereich Film, Mode, Design
14 Förderrichtlinien für Filmfestivals und Sommerkinos
15 Richtlinien für Kinoreferenzförderung
16 Förderrichtlinien im Bereich Kino
17 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Film
18 Förderrichtlinien im Bereich der Altstadterhaltung
19 Förderrichtlinien im Bereich Literatur
20 Förderrichtlinien für Druckkostenzuschuss
21 Richtlinien für das Elias-Canetti-Stipendium
22 Richtlinien für das Projektstipendium Literatur
23 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Literatur
24 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Dramatik
25 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Literatur
26 Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendbuchpreise sowie den Illustrationspreis der Stadt Wien
27 Förderrichtlinien Buchprämie
28 Förderrichtlinien im Bereich Musik
29 Richtlinien für Kompositionsförderung
30 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Komposition
31 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Komposition
32 Förderrichtlinien im Bereich Transdisziplinarität
33 Förderrichtlinien im Bereich Wissenschaft
34 Förderrichtlinien für das Wissenschaftsstipendium
35 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Wissenschaft und Volksbildung

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 30
Die Förderung an die Arnold Schönberg Center Privatstiftung für das Projekt „150. Geburtstag Arnold Schönberg – Wissenschaft, Kuratierung, Vermittlung“ in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 31
Die Förderung an Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung der bereits genehmigten Beträge in der Höhe von ursprünglich insgesamt EUR 2.300.000 um EUR 100.000 auf sohin insgesamt EUR 2.400.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32
Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für das Projekt “Superar Wien – Musikalische Förderung für jedes Kind“ im Jahr 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 50.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 33
A Für die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2023 wird eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in zu decken ist.
B Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 400.000 um EUR 100.000 auf sohin insgesamt EUR 500.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür  

Die Secession feiert im November 23 ihr 125-jähriges Jubiläum. Dieses und die Anpassungen an die Inflation sind der Grund für die Erhöhungen. 

 

Post Nr. 34

A Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Für das Jahr 2023 wurde bereits für die Stadt Wien Kunst GmbH – Kunsthalle Wien eine Förderung in der Höhe von EUR 4.200.000 sowie für die Stadt Wien Kunst GmbH – Foto Arsenal Wien eine Förderung in der Höhe von EUR 500.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt EUR 500.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 5.200.000 für die Stadt Wien Kunst GmbH zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Bildende Kunst und Neue Medien in der Höhe von insgesamt EUR 500.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stadt Wien Kunst GmbH – Kunsthalle Wien 400.000
2 Stadt Wien Kunst GmbH – Foto Arsenal Wien 100.000
  Summe 500.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes Agegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 35

A Für die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für BUCH WIEN 23 Festival 2023 wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven auf zu decken ist.
B Die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für BUCH WIEN 23 Festival 2023 in der Höhe von EUR 155.000 wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

A Für die Förderung an das Theater der Jugend für die Jahrestätigkeit wird eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Die Förderung an das Theater der Jugend für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 5.000.000 um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 5.500.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37
Die Erhöhung der Zuwendung an die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts Museen der Stadt Wien von ursprünglich EUR 18.375.000 um EUR 4.000.000 auf sohin EUR 22.375.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Auch hier ist es in erster Linie die Inflation, die die Kosten in die Höhe treibt.
Was aber irritiert: das offenbare Erstaunen der Geschäftsführung. Bei doppelter Ausstellungsfläche sich auch die Kosten erhöhen, wäre im Grunde auch absehbar und daher einplanbar gewesen. Das eine Eingemeindung der Otto Wagner Kirche am Steinhof sich auch finanziell niederschlagen wird ebenso. Nicht ausgewiesen wird in den Unterlagen wieviel der erhöhten Finanzmittel in das Pratermuseum fließen sollen.

 

Post Nr. 38

A Für die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Jahresaktivitäten wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Die Förderung in Form einer zweiten Rate an das Architekturzentrum Wien im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.550.000 um EUR 200.000 auf sohin insgesamt EUR 1.750.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Das Architekturzentrum hat erstmals die echten eigen Kosten im Sinne des fairpay auf den Tisch gelegt, bzw. im Förderansuchen aufgezeigt. Das Ergebnis ist, dass sie nun trotz Erhöhungen UNTER dem ursprünglich geforderten Betrag bleiben. Was können Institutionen aus dieser Vorgangsweise der Stadt ablesen? Im Grunde, dass fairpay trotz mündlicher Zugeständnisse, noch nicht in der Kulturförderung umgestzt werdne könnte. Was nach wie vor fehlt ist eine Strategie, wie man mit engeren Finanzmitteln bei erwartbaren höheren Ausgaben umgehen kann.  Eine Strategie, die eine langfristige Perspektive aufzeigt und Ziele formuliert, wie die Kulturlandschaft Wiens in 10 Jahren aussehen soll.

  

Post Nr. 39

A Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 170.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 220.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Der Wiener Gemeinderat möge den Jahresbericht 2022 des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) zustimmend zur Kenntnis nehmen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

 

Kulturausschuss.transparent April 2023 – Bezirksmuseen und rassistische Straßennamen

Diesmal auf der Tagesordnung: Wie geht’s weiter mit den Wiener Bezirksmuseen? Und was plant die Stadt eigentlich gegen rassistische Straßennamen zu tun?
Kurz zusammen gefasst: In beiden Fällen bleiben viele Fragen offen:

Ad 1, Bezirksmuseen:

Mit 2020 wurde ein neuer Relaunch der Wiener Bezirksmuseen gestartet. Ursprünglich auf 3 Jahre beschränkt wurden die Mittel für die Wiener Bezirksmuseen unter dem Label „Bezirksmuseen Reloaded“ beinahe verdoppelt. Dafür wurde im Wien Museum eine Stabstelle eingerichtet, und drei Curatorial Fellows eingestellt. Im Frühjahr 2023 sollte entschieden werden ob und in welcher Weise  „Bezirksmuseum Reloaded“ weiter geht.

Ohne öffentliche Evaluierung war nun der Akt am Tisch, der die Mittel für die Bezirksmuseen insgesamt dem WIEN MUSEUM zuweist. Von dort sollen sie dann weiter verteilt werden.

Schon im Vorfeld zum dies-monatigen Ausschuss wurde die Debatte um die Strukturänderung in den Wiener Bezirksmuseen öffentlich

Der Hintergrund: Ursprünglich entstanden sind die Wiener Bezirksmuseen als Sammlungen von Lehrern zur Unterstützung ihres Unterrichts am Beginn des letzten Jahrhunderts. Die erste Strukturerneuerung gab es 1936. Da wurden die Museen in „Heimatmuseen“ umbenannt und teilweise zusammengelegt. Ab jetzt galt nur mehr als Museum, was durch einen Verein betreut wurde. Um die vielen unterschiedlichen Vereine zusammenzuführen gründete sich 1964 die „Arbeitsgemeinschaft der Wiener Bezirksmuseen“. Diese koordiniert die Förderungen und unterstützt die größtenteils ehrenamtlich arbeitenden 29 Bezirks- und Sondermuseen in Wien für spezifische Projekte.

Nachdem die „zentralen Fördermittel“ (von der MA7) aufgeteilt auf 23 Museen recht gering sind – ca 5000€ – 8000€ je nach Größe des jeweiligen Museums -haben die einzelnen Vereine zusätzlich Museums-Unterstützungsvereine, die mit Spenden aushelfen. Diese „Freunde des Bezirksmuseums“ sind meist in der Organisation sehr nahe an die Bezirksvorstehung angelehnt, und sammeln zusätzlich Spenden, um Veranstaltungen oder Infrastruktur im Bezirksmuseum zu unterstützen.
Einzelne Spezialprojekte werden auch aus Mitteln der ARGE finanziert.

„Bezirksmuseum reloaded“ hat an dieser Struktur wenig geändert.

 „Ziel ist es, die Bezirks- und Sondermuseen in ihrer zivilgeschaftlichen Funktion zu belassen, aber durch unterschiedliche Formen der Professionalisierung zu gesellschaftlich relevanten Bildungs- und Kultureinrichtungen in den Bezirken weiterentwickeln. Durch die Einrichtung der Stabstelle Bezirksmuseen kann das Wien Museum nun seiner Aufgabe als Fachanstalt für die Bezirksmuseen gerecht werden.“ (Zitat aus dem Antrag des Wien Museeums)

Die Curatorial Fellows sollen die ehrenamtlichen Museen bei der Sammlungspflege, Ausstellungs- und Veranstaltungsprojekten unterstützten. Darüber hinaus organisiert die Stabstelle praxisbezogene Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter:innen und soll dazu beitragen, die öffentliche Sichtbarkeit zu erhöhen. Außerdem wurden Administrative Aufgaben in der ARGE Bezirksmusen neu strukturiert.

„Bezirksmuseen Reloaded schafft den Beginn einer Professionalisierung der Institutionen ohne ihre voluntaristischen, zivilgesellschaftlichen Prinzipien einzuschränken. Dies geschieht durch die Einrichtung einer Stabstelle Bezirksmuseen im Wien Museum/Museen der Stadt Wien.“ (Zitat aus dem Antrag des Wien Museeums)

Im Frühjahr 2023 sollte die Arbeit der letzten 3 Jahre „Bezirksmuseum Reloaded“ evaluiert werden.

Daher gab es Anfang des Jahres 2023 bei den Museumsleiter: innen Verunsicherung. Nicht zuletzt weil die Fördermittel – die Basisförderung – verspätet ausgezahlt wurde. Es war nicht klar wie und ob das Projekt „Bezirksmuseen Reloaded“ weitergeführt werden wird und vor allem unter wessen Führung die Bezirksmuseen in Zukunft stehen werden.

Klar ist: es gibt tatsächlich Bedarf an Unterstützung! Die ehrenamtliche Mitarbeit hat kaum zusätzliche Kapazitäten für Inventarisierungen oder Digitalisierung des Bestands, häufig ist die Lagerung der Artefakte nicht sachgemäß möglich – dh. sie werden in Kellern gelagert. Es gibt (noch) keine gemeinsame Plattform, die auflistet, was wo zu finden ist. Außerdem sind in der aktuellen Struktur die Öffnungszeiten sehr beschränkt durchführbar – großteils weil ehrenamtliches Personal fehlt, das während der Öffnungszeiten vor Ort Aufsicht machen kann.

Tatsächlich stellt sich die Frage wie man die Bezirksmuseen fürs Publikum zugänglicher und attraktiver machen kann, ohne noch viel mehr Förderungen hineinzupumpen. Die Stadt besteht weiter auf das System der grundsätzlich ehrenamtlichen Arbeit, hat aber ein paar Posten geschaffen, die den ehrenamtlichen unter die Arme greifen sollen.

Das geht einher mit einer Strukturerneuerung: die Gelder werden fortan nur noch an das Wien Museum ausgezahlt, und von dort weiter verteilt. Die Rolle der ARGE Wiener Bezirksmuseen ist in diesem neuen System ungeklärt, ebenso wie und ob der wissenschaftliche Anspruch des historischen Museums der Stadt Wien mit den Kapazitäten der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen umgesetzt werden kann.

Was aus unserer Sicht vor allem fehlt, ist eine großes Bild: Welche Rolle sollen die Bezirksmuseen in Zukunft in Wien spielen? Welche Vermittlungsaufgaben können sie übernehmen? Sind diese mit der Programmierung des Wien Museums koordiniert? Werden die Bezirksmuseen dezentrale Ausstellungsräume des Wien Museums? Was passiert mit den lokalen Sammlungen? Das Projekt „Bezirksmuseen Reloaded“ konnte in der vorliegenden Form noch keine Antwort auf diese Fragen geben.

Weil wir das Engagement der Bezirksmuseen sehr schätzen und hoffen, dass noch eine befriedigendere Lösung als derzeit gefunden werden kann, haben wir als Grüne der Finanzierung zugestimmt.

Ad 2, ein anderes trauriges Thema: rassistische und kolonialistische Straßennamen in Wien.

Als Grüne gehen wir davon aus, dass ein multikulturelle demokratische Gesellschaft gegenüber allen Bevölkerungsgruppen Respekt bewiesen sollte. Daher haben wir den dringenden Wunsch des Black Voices Volksbegehren unterstützt und einen Antrag gestellt, endlich diffamierende Straßennamen in Wien abzuändern oder zumindest nachvollziehbar zu kontextualisieren. Unser Argument:

Rassistische und kolonialistische Straßennamen normalisieren und verfestigen die rassistische Sprache im Alltag. Derartige Straßennamen sind aus dem öffentlichen Raum zu entfernen bzw. zu kontextualisieren. Eine solche Aufarbeitung hat bei mit dem NS-Regime in Verbindung stehenden Straßennamen stattgefunden. Nun ist es an der Zeit, auch auf andere Formen der Diskriminierung im öffentlichen Raum zu achten und entsprechend zu reagieren. Nord-Süd-Beziehungen und globale Ungleichheiten haben ihre Wurzeln im europäischen Kolonialismus. Auch rassistische Narrative wie etwa jenes vom „unfähigen Entwicklungsland“ sind einer mangelnden Auseinandersetzung mit der Verantwortung Europas an der Versklavung und Ermordung von Millionen von Menschen sowie deren gesellschaftlichen Auswirkungen, bis in die Gegenwart reichend, geschuldet.

Ein Antrag muss innerhalb von 2 Monaten bearbeitet werden. Daher stand auf dieser Tagesordung  der grüne Antrag und der Antwortbrief der Stadträtin. Man könnte ihn als Affront werten! Der Text lautet

Dieser Antrag wurde hiermit fristgerecht in Behandlung genommen. Sobald mir die diesbezüglichen Informationen der damit befassten Stellen vorliegen, werde ich dem Gemeinderatsausschuss umgehend darüber berichten.“

Auf Nachfrage erfuhren wir, dass es eh den neu erschienen Ergänzungsband zu den Straßennamen (kann man hier finden) gibt, der diese Namen kennzeichnet. Dass weiter 170 Ergänzungstafeln im Entstehen sind. Dass die MA9 die Formulierungen der Zusatztafeln nochmal prüft. Und dass es sich um einen kontinuierlichen Prozess handelt, in dem Walter Sauer und black voices eingebunden sind…(aktueller Stand der Zusatztafeln ist hier abzulesen)

Uns ist das zu wenig, bzw zu unkonkret. Zusatztafel allein in zwei Zeilen werden nicht ausreichen. Daher haben wir den Bericht – sprich die Antwort aus dem Stadträtin Büro abglehnt.

Wir bleiben aber dran!
(Hintergrund zum Diskurs zu Straßennamen in Wien hier)

Die Akten der Reihenfolge nach.

Post Nr. 1

AZ PGL-262216-2023-KGR/GAT;

  1. Antrag von Mag.a Aygül Berivan Aslan, GR Nikolaus Kunrath und GR Mag.a Ursula Berner, MA betreffend „Umbenennung von rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag in den Ausschuss zugewiesen: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür; ÖVP, FPÖ: dagegen
Bericht: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür; GRÜ dagegen

 

Post Nr. 2

AZ 307719-2023-GKU; MA 7 – 1147633-2022

Die Verkehrsfläche (SCD 06846) in 1090 Wien, im Bereich zwischen Nußdorfer Straße und Fluchtgasse, wird in „Ni-Una-Menos-Platz“ (Übersetzt: „Nicht eine weniger“; Steht für ein Zeichen gegen jede Art von Gewalt an Frauen) benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

AZ 307764-2023-GKU; MA 7 – 1020414-2022

Die Parkanlage (SCD 20424) in 1120 Wien, im Bereich Schedifkaplatz, wird nach Franz Nekula (Oberamtsrat Franz Nekula; geb. 16. November 1924 in Wien, gest. 26. April 2011 in Wien; Beamter, Gemeinderat und Landtagsabgeordneter, amtsführender Stadtrat sowie Vorsitzender des Wiener Pensionistenverbandes) in „Franz-Nekula-Park“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP dafür
GRÜ dagegen –

Hier stimmen die Grünen dagegen, weil die Bezirksrät:innen in Meidling eine Liste verdienstvoller Frauen haben, die nun endlich geehrt werden sollen. Statt auf diese Liste zuzugreifen wurde für den Park wieder auf einen – durchaus verdienstvollen – Mann zurückgegriffen. Es ist schade, dass sich die Stadt nicht an die eignen Vorgaben hält. Nach wie vor gibt es ein großes Ungleichgewicht in der öffentlichen Ehrung zwischen Frauen und Männern. Obwohl Frauen 51% der Bevölkerung ausmachen, sind nur 9% der Straßen Wiens nach Frauen benannt. Es gab schon einmal ein öffentliches Bekenntnis auch der SPÖ diesem Missverhältnis entgegenzuarbeiten und neue Verkehrsflächen vorzugsweise historisch wichtigen Frauen zu widmen. Im Einzelfall finden sich dann leider doch immer Gründe, warum ein Mann einer verdienstvollen Frau vorgezogen wird. Mit unserer Ablehnung wollen wir auf dieses Ungleichgewicht  aufmerksam machen.   

 

Post Nr. 4

AZ 307836-2023-GKU; MA 7 – 813349-2021

Die Parkanlage (SCD 20622) in 1160 Wien, im Bereich Ludo-Hartmann-Platz, wird nach Arik Brauer (Arik (auch Erich) Brauer; geb. 4. Jänner 1929 Wien-Ottakring, gest. 24. Jänner 2021 Wien; Maler, Grafiker, Plastiker, Bühnenbildner, Sänger, Komponist, Tänzer und Dichter) in „Arik-Brauer-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

AZ 307920-2023-GKU; MA 7 – 518044-2022

Die Parkanlage (SCD 20688) in 1190 Wien, im Bereich Hungerbergstraße, wird nach Friedl Hofbauer (Friedl (eigentlich Elfriede) Hofbauer; geb. 19. Jänner 1924 Wien, gest. 22. März 2014 Wien; Schriftstellerin, Übersetzerin) in „Friedl-Hofbauer-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

AZ 307984-2023-GKU; MA 7 – 2087562-2022

Die GTVS Wagramer Straße 27 (Code 21999) in 1220 Wien wird in „GTVS Alte Donau“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

AZ 336165-2023-GKU; MA 7 – 263297-2023

Die Förderung an die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

AZ 334037-2023-GKU; MA 7 – 239654-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für die Förderung für ukrainische Wissenschaftler*innen in Wien in der Höhe von insgesamt EUR 270.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Österreichische Akademie der Wissenschaften 90.000
2 Institut für die Wissenschaften vom Menschen 120.000
3 Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung 30.000
4 1989 – Verein zur Förderung der historischen Transformationsforschung und des Wissenstransfers 30.000
Summe 270.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die FPÖ hatte hier kritische Anmerkungen zur Unterstützung ukrainischer Wissenschaftler. Akzeptierte aber schließlich die Vorgangsweise und stimmte daher für den Antrag.

 

Post Nr. 9

AZ 397016-2023-GKU; MA 7 – 364507-2023

Die Förderung an die Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts Museen der Stadt Wien für Bezirksmuseen Reloaded in der Höhe von EUR 503.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3400/781 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Debatte dazu habe ich eingangs zusammengefasst.

 

Post Nr. 10

AZ 340820-2023-GKU; MA 7 – 314138-2023

  1. A) Für die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für das Filmmuseum Lab wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3710, Filmförderung, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 65.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 777, Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 65.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für das Filmmuseum Lab in der Höhe von EUR 175.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Kinderschutz braucht Finanzierung – oder: Warum ein Gesetz ohne Finanzierung kein Kind schützen kann

Rede zur Gesetzesnovelle, die Kinderschutz und gleichzeitig neue Beschäftigungsformen in Kinderbetreuungseinrichtungen verankert.

Sehr geehrte Damen und Herren im Livestream,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Stadtrat,
sehr geehrte Vorsitzende!

Warum wollen wir ein Kinderschutzkonzept? –

Was ist der Ausgangspunkt?

Ein paar Beispiele:

  • vermeintliche Missbrauchsfälle in einem Wiener Kindergarten im Frühjahr
  • eigentümliche Strafen in einem anderen Kindergarten vor einigen Jahren,
  • vermutete Übernachtungsparties mit einem Lehrer im Rahmen von Sportveranstaltungen
  • eigentümliche Workshops durch Fremdpersonal mit vermehrten Körperkontakt

Wo Kinder betreut werde, ist körperliche Nähe natürlich –

Manchmal ist nicht mehr so leicht zu sagen, was noch passt und was wohl eher doch ein Übergriff war.

Die Einschätzung darüber, ob etwas passiert ist und wie man mit vermeintlichen Opfern und vermeintlichen Tätern und Täterinnen umgeht, ist auch für erfahrene PädagogInnen eine Herausforderung.

Das alles haben wir erkannt.

In einer Krise – also in der Situation eines Missbrauchsvorwurfs

  • braucht es Ruhe,
  • Reflexionvermögen,
  • psychologisches Einfühlungsvermögen und
  • Wissen, wo ExpertInnen und Hilfsangebote zu finden sind.

Da haben wir Grüne jahrelang gefordert.
Jetzt wurde quasi aus Anlass der letzten Vorkommnisse, also des Missbrauchsverdacht im Kindergarten,  eine Gesetzesnovelle vorgelegt.

ABER: so wie dieser Gesetzesvorschlag formuliert ist, wird es uns leider vor keiner kritische Situation in der Zukunft bewahren, kein Kind vor Übergriffen schützen können.

Festgeschrieben sind nur 10 Std. Ausbildung im ersten Jahr, in den Folgejahren nur mehr 4 Std.

Aber:
Nach wie vor gibt es insgesamt zu wenig erfahrenes gut ausgebildetes Personal,
nach wie vor gibt es zu viele Aufgaben für erfahrenes, gut ausgebildetes Personal,
nach wie vor sind die Gruppen zu groß, 25 Kinder auf eine Betreuungsperson mit Erfahrung und einer Assistenz,
wie soll man da was rechtzeitig bemerken, wenn ein vermeintlicher Missbrauch vor Ort stattfindet, oder wenn zu Haus plötzlich etwas nicht mehr stimmt – oder im engen Umfeld des Kindes?

Wie soll unter solchen Bedingungen mit Kindern sensibel zu intimen Themen gearbeitet werden?

Echter Kinderschutz, der seinen Namen auch verdient, braucht ausreichend budgetäre Mittel – sonst bleibt der Ruf nach Kinderschutz eine reine PR-Maßnahme.

Ein wirksames Kinderschutzkonzept holt alle beteiligten Parteien ins Boot, indem er Bewusstsein bei Eltern und Betreuungspersonal schafft und Kinder in ihrer Resilienz stärkt.

Ein echtes Kinderschutzkonzept ist ein Prozess der – professionell begleitet – bis 36 Monaten dauert, wie die Liga für Kindergesundheit kürzlich veröffentlicht hat.
Der Gesetzesvorschlag überträgt die gesamte Verantwortung des Kinderschutzes auf die Träger und Tagesmütter, die sollen jeweils einen Kinderschutzbeauftragten, eine Kinderschutzbeauftragte stellen.

Sie stellen sich diese Kinderschutzbeauftragte offenbar eher wie eine Brandschutzbeauftragte vor:  einmal Ausbildung machen und dann passiert hoffentlich nix. Die Aufgaben sind im Gesetzesvorschlag so umfassend formuliert, dass Trägerorganisationen dafür je nach Größe eine Teilzeit oder gar eine Vollzeitstelle verplanen müssen – wie sollen sie die finanzieren?

Das Aufgabenspektrum einer/s Kinderschutzbeauftragten ist breit:

  • Es soll zuerst eine Risikoanalyse gemacht werden,
  • darauf aufbauend ein Verhaltenskodex erarbeitet werden,
  • im Verein, im Kindergarten soll ein Beschwerde- und Fallmanagement implementiert werden
  • und alle Kolleg:innen und Eltern geschult
  • Außerdem müssen die Kinder in die Analyse und in den Erarbeitungsprozess einbezogen
  • Die Kinder müssen kindgerecht über ihre Rechte und den Kinderschutz informiert werden.

Kurz gesagt: eine nachhaltige Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes braucht Ressourcen – Arbeitszeit und Gehirnschmalz – und daher auch eine Finanzierung. 

Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle ist hingegen keine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Kinderschutzkonzepte für Trägerorganisationen und Tageseltern vorgesehen.

Kein Cent zusätzlich soll an die Träger gehen oder an die Tageseltern, obwohl sie offensichtlich einen großen Mehraufwand haben. Die Erläuterungen zum Gesetz weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Neuerungen die Stadt keine zusätzlichen Mittel kosten soll!
In einer Situation, die nach 2 Jahren Corona, und durch Energiekrise ohnehin extrem angespannt ist.

Sie alle kennen die Situation!

Schon jetzt können in den Kindergärten wegen massiven Personalmangels manche pädagogischen Aufgaben nicht erfüllt werden:
zu viele Kinder in den Gruppen,
kaum Zeit für Vorbereitung oder Fortbildung führen zu Dauerstress.

Das ist die Gemengelage, in der Übergriffe leicht übersehen werden und in Krisen nicht schnell und effizient gehandelt werden kann.

Insbesondere für Tageseltern ist der unbezahlte zusätzliche Zeitaufwand für die Erstellung und Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes überfordernd.

Ohne zusätzliche Ressourcen,
ohne Umstrukturierungen in der Ausbildung
und Anreizsysteme kann sich die Situation kaum verbessern.

Wenn hier keine finanzielle Abfederung und strukturelle Entlastung mitgeplant wird, steht zu befürchten, dass die Kinderschutzkonzepte nicht umgesetzt werden können,
dh. sie werden ein reines Lippenbekenntnis bleiben.
Kinderschutz als PR-Maßnahme allein ist uns zu wenig!

Deshalb lehnen wir diese Gesetzesnovelle ab

Wir Grünen Wien fordern mit dem vorliegenden Antrag  (Antrag finanzielle Absicherung Kinderschutz) ausreichend und verbriefte budgetäre Mittel für die Einsetzung eines Wiener Kinderschutzkonzeptes.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

 

 

Nachtrag: Auszüge aus den Stellungnahmen von Trägerorgansiationen:

SOS Kinderdörfer

umfangreichere Bildungsmaßnahmen für Kinderschutzbeauftragte und pädagogische Fachkräfte braucht. D.h. es braucht mehr Stunden an spezifischen Ausbildungen und die müssen zusätzlich zu den herkömmlichen Ausbildungs- und Fortbildungsplänen vorgesehen werden. Kinderschutz ohne zusätzliche Ressourcen in Ausbildung und Fortbildung zu integrieren wird nicht genügen.

Jedem Kind ein liebevolles Zuhause

  •  Kinderschutzbeauftragte mit einer gesetzlich zu definierenden, hohen Grundqualifikation benötigt. An ihnen wird es ganz wesentlich liegen die Umsetzung von Kinderschutz in den 2.780 Standorten zu begleiten.

  • einer regelmäßigen Evaluierung der Kinderschutzkonzepte in einem maximal 3jährigem Abstand braucht. Die Ergebnisse der Evaluierung sind in die Weiterentwicklung der Kinderschutzkonzepte einzubeziehen.

  • einer ausreichenden Budgetierung dieser Maßnahmen bedarf. Die aktuell in den Entwürfen vorgezeichneten budgetären Auswirkungen mit lediglich einer/m Elementarpädagog*in und einer/m Sozialpädagog*in auf zentraler Ebene sind deutlich zu gering angesetzt. Kinderschutz in allen elementarpädagogischen Einrichtungen Wiens wirksam zu implementieren und zu verfolgen kostet Geld. Hier wird es vor allem Ressourcen für die Pädagog*innen in den Einrichtungen brauchen, um sich regelmäßig mit Kinderschutz auseinanderzusetzen. Das muss budgetiert werden!

Gemeinsame TrägerInnen stellungnahme: Wr. Kindersfreunde, Diakonie, KIWI und ST. Nikolausstiftung

Vorab möchten wir grundsätzlich festhalten, dass bei jeder Änderung auch darauf geachtet werden soll, dass die finanziellen Auswirkungen von Gesetzesänderungen auch eine budgetäre Deckung finden. Dies möchten wir deshalb betonen, da die vergangenen gesetzlichen Veränderungen, die wir auch begrüßt haben, wie z. B. die Einführung von verpflichtenden Leitungsstunden, die verpflichtende Fortbildung oder auch die Sprachförderung von Kindern usw. dazu geführt haben, dass wir diese Mehrkosten entweder den Eltern verrechnen (Stichwort: beitragsfreier oder beitragsreduzierter Kindergarten) oder Sparmaßnahmen einleiten mussten.

Nun zu den einzelnen Punkten im Entwurf-WKGG:

§ 1a: Kinderschutz, Kinderrechte:

Anmerkungen zu §1 (2) Kindergärten haben durch ein Kinderschutzkonzept transparent darzulegen, wie die betreuten Kinder vor Gewalt geschützt werden.

Hier wünschen wir uns die Ergänzung, dass es sich um ein fachlich anerkanntes Kinderschutzkonzept handelt, das auch von einer anerkannten Einrichtung (z. B. „die möwe“, ECPAT oder vergleichbare Organisationen) bzw. Kinderschutzkonzepten von größeren Organisationen (bundesweite Trägerorganisationen) bei der Erstellung begleitet wurde.

Anmerkungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Laut den Anmerkungen im Entwurf hat die verpflichtende Einführung des Kinderschutzes zur Folge, dass durch die Schaffung von zwei neuen Arbeitsplätzen, Zusatzpersonal bei der Stadt Wien pro Jahr um ca. € 155.000,00 (je nach Vordienstzeiten der geplanten Mitarbeitenden) angestellt werden muss.

Auch bei den Trägern führt die Einführung/Umsetzung zu Implementierungskosten. Dazu sei erwähnt, dass es zu laufenden Kosten (Personal-, Schulung-, Projektbegleitungskosten usw.) kommen wird. Die bisherig entstandenen Kosten konnten nur durch Verzögerungen von Sanierungen oder Rücklagen aufgebracht werden.

Durch unsere jeweilige Trägergröße ist es außerdem erforderlich, dass wir freigestellte Kinderschutzbeauftrage und ein Vier-Augen-Prinzip sicherstellen müssen. Es muss daher auch zusätzlich finanzielle Mittel geben.

Kommentar der AK:

Die AK Wien begrüßt diese Schritte ausdrücklich. Darüberhinausgehend dürfen jedoch die Rahmenbedingung, unter welchen Kindergruppen gegründet werden und arbeiten, nicht aus dem Blick verloren werden. Viel zu oft ist nur eine oder keine Fachkraft in einer Gruppe anwesend, das Personal ist oftmals völlig überlastet und Supervision, um etwa über schwierige Situationen und Belastungen zu reflektieren fehlen in Kindergruppen so gut wie komplett. Bessere Rahmenbedingung sind für einen weitreichenden Kinderschutz unerlässlich, daher kann  die vorliegende Novelle nur ein erster Schritt sein


Kommentar Kinder und Jugendanwaltschaft

Ansich zu begrüßen aber:

Dokumentationsverpflichtungen sind als wichtiger Bestandteil des transparenten Umgangs mit den im Rahmen des Kinderschutzkonzepts behandelten Anliegen zu sehen.

Auch die Weiterentwicklung ist ein wichtiger Aspekt für effektive Kinderschutzkonzepte. Die Konzepte müssen immer an die spezifischen Gegebenheiten angepasst werden, für die sie wirksam werden sollen.

In Abs. 3 leg. cit. wird festgehalten, dass nicht entsprechend ausgebildetes

Betreuungspersonal vor Beginn der Tätigkeit eine Fortbildung im Ausmaß von 16 Stunden

absolvieren muss. Als Inhalt der Fortbildung werden pädagogische Grundlagendokumente, rechtliche Grundlagen, Kommunikations- und Konfliktmanagement, Entwicklungspsychologie sowie Kinderschutz und Kinderrechte als Themengebiete genannt. Neben der Tatsache, dass die Vermittlung dieser verschiedenen Themengebiete innerhalb von 16 Stunden eine zeitliche Herausforderung darstellen müsste, wird insbesondere die aktuell in Abs. 3 verankerte Auswahlmöglichkeit kritisch gesehen.

Nach dem Text des Abs. 3 leg. cit. müssen sich die Inhalte „auf mehrere der folgenden Themengebiete beziehen. Nach diesem Wortlaut, der auch durch die Erläuterung keine weitere Konkretisierung erfährt, wäre es möglich, einzelne Themengebiete auszusparen.

Dachverband Kindergruppen.

Auf der Ebene der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen u.a. in der Einbindung der Eltern auf Augenhöhe und der Implementierung von Reflexionen, Teambesprechungen, Intervisionen und Supervisionen in den pädagogischen Ablauf. Dies bedeutet, neben vielem anderen, auch mehr Zeit für diese Tätigkeiten. Wir vermissen daher in den Entwürfen eine Änderung des Fachkraft – Kind- Schlüssels, um eine nachhaltige „Entlastung“ möglich zu machen. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf den Artikel „Experten sehen Kindergarten als „sicheren Ort“, erschienen am 8. Juni 2022 im Kurier verweisen, in dem ganz deutlich dargelegt wird, dass ausreichend Personal eine wesentliche Variante für gelingenden Kinderschutz ist.

NeBÖ – Netzwerk elementare Bildung Österreich

ad WKGG § 1a. (2):

Es ist nicht ausreichend ein Kinderschutzkonzept zu erstellen, ohne die Mitarbeitenden durch Fortbildungsmaßnahmen zu begleiten. Zudem braucht die Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes in das pädagogische Konzept eines Standortes ausreichend Zeit im Rahmen pädagogischer Konferenztage.

Mindestens drei pädagogische Tage, an welchen die Einrichtungen für Kinder geschlossen sind und die Mitarbeitenden in der Dienstzeit während der regulären Öffnungszeiten an der Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes arbeiten.

Um bis 31.12.2023 ein praxistaugliches Kinderschutzkonzept partizipativ erarbeitet zu haben, ist es notwendig ,zeitliche Ressourcen zu schaffen (z.B. temporäre Verkürzung der Öffnungszeiten, mehr Fachpersonal, …)

 

Erinnerungspolitik reloaded – Eine Diskussion zum Umgang mit der Geschichte im öffentlichen Raum

Erinnerungspolitik ist ein Machtdiskurs!

Was verändert sich in einer Stadt, wenn bisher vergessene Gruppen und ihr Beitrag zur Stadtgeschichte plötzlich sichtbar gemacht werden? Wie begegnen wir „blinden Flecken“ in der Stadt? Die öffentlichen Debatten um den Umgang mit der Lueger Statue, mit dem Mahnmal für verfolgte Homosexuelle oder auch mit dem „Russendenkmal“ am Schwarzenbergplatz zeigen immer wieder wie emotional das Thema Erinnerungs(politik) besetzt ist.

Wer wird erinnert, wer wird in den Fokus gerückt? Wer wird bewusst oder unbewusst „vergessen“ oder „vergessen gemacht“ …?

Erinnerungspolitik(en) prägen das Aussehen einer Stadt und damit auch ihre Identität. Ausgehend von den Ereignissen um Black Lives Matter in den USA begann auch in Europa eine neue Diskussion um den inkludierenden und gesellschaftsformenden Gehalt von symbolischen Erinnerungsobjekten im öffentlichen Raum.

Die Veranstaltung beleuchtet aktuelle Positionen und Einschätzungen zu Wiener Erinnerungspolitik(en). Zusätzlich eröffnen wir einen Raum, um über die Inputs gemeinsam zu diskutieren und die Ergebnisse zu sammeln.

Vorträge und Workshops mit Tim Cole (Bristol), Tanja Schult (Stockholm) und Elke Krasny (Wien); Moderation Ursula Berner.

Tim Cole
Tim Cole ist Historiker an der Universität Bristol und Vorsitzender der „We are Bristol History Commission“
Als im Zuge der Black Live Matter-Bewegung im Juni 2020 in Bristol die Statue des Sklavenhändlers Edward Colston bei einem Protest gestürzt und ins Hafenbecken geworfen wurde, wurde vom dortigen Bürgermeister die „We are Bristol History Commission“ ins Leben gerufen um den weiteren Umgang einerseits mit der Statue selbst und andererseits auch um grundlegende Strategien mit dem britischen Kolonialerbe an öffentlichen Plätze und Institutionen zu entwickeln. Als Vorsitzender dieser Kommission hat Tim Bristol nach dem Sturz der Statue eine Umfrage unter den Bewohner:innen von Bristol gestartet, was mit der Statue weiter passieren soll. In einem partizipativen Prozess wurde 14 000 Menschen die Möglichkeit gegeben über die Zukunft der Statue und ihren Fall zu sprechen und Vorschläge für dem zukünftigen Umgang damit zu erarbeiten. Damit wurde der Grundstein einer Erinnerungskultur als generationsübergreifendes, partizipatives Communityprojekt gelegt.

Tanja Schult
Tanja Schult ist Kunsthistorikerin und Dozentin am Institut für Kultur und Ästhetik an der Stockholmer Universität Herausgeberin des Buches „Was denkt das Denkmal“ und forscht zu dem Thema „Demokratische Denkmäler“. Moderne Demokratische Denkmäler, mit denen sie sich auch hier in Wien beschäftigt hat, werden dazu benutzt, um Demokratiebewusstsein zu schaffen. „Man will (…) nicht mehr an Siege erinnern, sondern an Verluste und eigene Verbrechen“. Demokratische Denkmäler postulieren keine absolute Wahrheit, sondern laden zur kritischen Reflexion ein.

Carla Bobadilla
Carla Bobadilla ist eine forschende Künstlerin. Ihre Arbeit konzentriert sich auf die Entwicklung von Kommunikations- und Vermittlungspraktiken, insbesondere in den Bereichen der postkolonialen Kritik und der Critical Race Theory. Als Senior Lecturer an der Akademie der bildenden Künste in Wien lehrt sie, wie Formate entwickelt werden können, die eine Verhandlung von Fragen zum kulturellen Erbe innerhalb eines postkolonialen Kontextes unter Verwendung dekolonisierender Methodologien ermöglichen. Sie ist Gründungsmitglied des Kollektivs Decolonizing in Vienna!

Elke Krasny (leider erkrankt)
Elke Krasny ist Professorin für Kunst und Bildung an der Akademie der bildenden Künste Wien. Als feministische Kulturtheoretikerin, Stadtforscherin und Kuratorin arbeitet sie zu emanzipatorischen und transformativen Praxen in Architektur, Urbanismus und zeitgenössischer Kunst mit Fokus auf sozialen und ökologischen Dimensionen von Care, Erinnerungspolitiken und transnationalen Feminismen. Gemeinsam mit Angelika Fitz hat sie Critical Care. Architecture and Urbanism for a Broken Planet herausgegen Angelika Fitz (MIT Press, 2019) und mit Lara Perry Curating as Feminist Organizing (Routledge, 2022). Ihr nächstes Buch widmet sich Fragen von Care unter pandemischen Bedingungen: Living with an Infected Planet. Covid 19, Feminism and the Global Frontline of Care (transcript).

Hier gibts Videos zu den Vorträgen:

kulturausschuss.transparent – Juni 22

 

Was sich schon bei den letzten Kulturausschüssen gezeigt hat: große Projekte mit hohen Finanzierungsbedarf werden selten vorbesprochen. Stattdessen zeigt sich eine Tenden, dass gerade solche Projekte erst als Nachtrag zur Tagesordnung  den Mitgliedern zur Kenntnis  gebracht werden. Für die Junisitzung lagen nur die Pfingstfeiertage zwischen Info und Sitzung.

Das war im Herbst schon bei der Ausschreibung zur Klubkommission so.

Diesmal waren gleich zwei Großprojekte (Pratermuseum und Arsenal-Fotovenue) im Nachtrag.  Ein drittes Projekt, das neue Filmmuseum LAB, wurde sogar schon 6 Tage bevor es im Ausschuss zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurde öffentlich präsentiert,

Irritierend dabei ist nicht, dass die Projekte an sich umgesetzt werden. Für jedes einzelne Projekt spricht inhaltlich einiges.

Irritierend ist die Vorgangsweise. Die gibt einen schalen Beigeschmack.

Statt Projekte dem in der Stadtverfassung als beratendes Gremium verankerten Kulturausschuss vorzulegen, und damit ein kooperative Meinungsbildung zu ermöglichen, werden sie einfach öffentlich gemacht und sind damit gesetzt.

Der Kulturausschuss selbst verliert damit seine demokratische Rolle. Er gerät zur Farce.

Aber der Reihe nach:

Der Fall Pratermuseum: Das Pratermuseum ist seit etwas 25 Jahren in Nebenräumen des Planetariums untergebracht. Dort wird es kaum von TouristInnen gefunden und dementsprechend sind die BesucherInnenzahlen übersichtlich. Nach intensiven Forschungen im Rahmen von Ausstellungen im Wien Museum und spannenden Sammlungszuwächsen (Geschichte der Weltausstellung, Einordnung der rassistischen „Menschenschauen“) kam man überein, dass diese Präsentation nicht mehr zeitgemäß ist.
Ein neuer attraktiverer Standort eröffnete sich mit dem Freiwerden einer ehemaligen Spielhalle auf der Straße des Ersten Mai. Der Kulturausschuss stimmte der Übersiedlung und Neuaufstellung der Pratermuseumsammlung in der Höhe von 1,6 Mio. im Juni 2021 zu.

Seither haben wir nichts mehr von diesem Projekt gehört. Im Nachtrag zum Ausschuss Juni 22 kommt nun plötzlich eine Erhöhung um 2,6 Mio. – auf 4,1 Mio.

Offenbar gab es seit Herbst Gespräche zwischen dem Wien Museum und der Stadträtin. Die Analyse des Bestandes habe zu einer grundlegenden Projektänderung geführt.

Neubau statt Nachnutzung.
Statt Nachnutzung eines Bestandes, soll jetzt doch neu gebaut werden. Erklärung aus dem Stadträtinbüro: Wenn man jetzt investiert, soll der Betrieb in Zukunft günstiger werden.
Niemand wird sich sinnvollen Investitionen entgegenstellen. Allerdings braucht es eine öffentliche Debatte darüber, wenn ein Vorhaben nun das 3-fache kosten soll! Selbst im Nachtrag konnte bisher keine konkrete Kostenschätzung für einen zukünftigen Betrieb vorgelegt werden.

Mittlerweile war mehr als ein halbes Jahr Zeit die Mitglieder des Ausschusses über die mögliche Projektänderung zu informieren und damit ins Boot zu holen. Stattdessen kam ein Antrag im Nachtrag auf Budgeterhöhung und mangelnde Unterlagen. Erst durch die massive Kritik aller Oppositionsparteien  erhielten wir als Ausschussmitglieder jetzt zumindest Renderings für den neuen Bau. Eine konkrete Kostenschätzung steht noch immer aus. Im Ausschuss gab es darüber hinaus mündlich die Zusicherung, dass Ausstellungs- und Personalkosten für den Betrieb aus dem Budget des Wien Museums abgedeckt sein sollen. Ehrlich, das kann ich mir kaum vorstellen.  Deshalb haben wir Grüne das Projekt vorerst einmal abgelehnt.

Das 2. Beispiel für die Missachtung des Ausschusses: ebenfalls am 1. Juni – also 6 Tage VOR dem Kulturausschuss – erfahren die Mitglieder des Ausschusses per OTS von dem neuen Fotografie-Venue im Arsenal.

Auch hier gibt es eine Vorgeschichte. Bettina Leidl hat das KunstHausWien mit Dezember 21 verlassen. Mit der Neubesetzung des KunstHauses  durch Gerlinde Riedl war klar, dass der Standort eine Neuausrichtung hin zum Tourismus erfährt. Es hagelte große öffentliche Kritik. Grundtenor: Wien verliert damit den durch Bettina Leidl sensibel entwickelten Standort für aktuelle Fotographie, ohne Ersatz.

Der Ausweg aus der Misere ist nun ein neues eigenes Foto-Venue zu etablieren: Ein flexibler Ausstellungsraum im Objekt 19 im Arsenal. Kostenfaktor 4 Mio. bis 2024. Auch hier werden in Zukunft jährliche Instandhaltungs- und Ausstellungskosten zusätzlich anfallen. Wieviel ist noch nicht kommuniziert.

Es ist wirklich bedauerlich, dass die Stadträtin, die den Kultur-Ausschuss ursprünglich als offenes Diskursforum etabliert hat, ihn jetzt zunehmend hin in ein paternalistisches geführtes Abstimmungsgremium verwandelt. Gerade die Kultur und auch die Wissenschaft sind Bereiche, die vom Diskurs, von der Auseinandersetzung mit Argument und Gegenargument leben. Ich hoffe sehr, dass wir in Zukunft wieder einen gemeinsamen Weg in diese Richtung finden werden. Sonst wird  der Kulturauschuss endgültig zum Abnickungsgremium degradiert.

 

Post Nr. 1
Die Förderung an den Verein Wiener Stadtfeste im Jahr 2022 für das 36. Wiener Stadtfest in der Höhe von EUR 406.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist  gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 2
Die Förderung an den Verein Künstlergruppe DYNAMO im Jahr 2022 für das Kultur-Ankerzentrum FLUC in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 3
Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2022 für das Shift V – Vorbereitungsjahr in der Höhe von EUR 61.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4
Die Verkehrsfläche (SCD 06805) in 1030 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Aspanggründe – Eurogate, wird nach Elizabeth T. Spira (Dr.in Elizabeth Toni Spira, verehel. Schmid; 24. Dezember 1942 in Glasgow bis 9. März 2019 in Wien; Journalistin) in „Elizabeth-T.-Spira-Promenade“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 12842) in 1090 Wien, Geh- und Radweg zwischen Friedensbrücke und Siemens-Nixdorf-Steg, wird nach Karoline Tintner (Karoline (auch: Caroline, Karolin) Tintner, geb. Goldschmidt(-Laski); 16. Mai 1881 in Wien bis 25. Juni 1943 im KZ Theresienstadt; Grafikerin, Zeichnerin) in „Karoline-Tintner-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche (SCD 12838) in 1090 Wien, Geh- und Radweg zwischen Siemens-Nixdorf-Steg und Augartenbrücke, wird nach Olga Misař (Olga Misař, geb. Popper;   11. Dezember 1876 in Wien bis 8. Oktober 1950 in Enfield (Großbritannien); Frauenrechtlerin, Friedensaktivistin, Journalistin, Schriftstellerin, Übersetzerin) in „Olga-Misař-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche (SCD 06831) in 1130 Wien, Teilabschnitt der Würzburggasse im Bereich Fonovitsplatz vor dem Haupteingang des ORF-Zentrums, wird nach Hugo Portisch (Dr. Hugo Portisch; 19. Februar 1927 in Bratislava bis 1. April 2021 in Wien; Journalist) in „Hugo-Portisch-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 8
Die Verkehrsfläche (SCD 12820) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Elisabeth Schilder (DDr.in Elisabeth Schilder (Pseudonym Lise Zellhoff); 8. September 1904 in Wien bis 18. Februar 1983 in Wien; Juristin, Sozialwissenschaftlerin, Fürsorgerin) in  „Elisabeth-Schilder-Gasse“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 9
Die Verkehrsfläche (SCD 06899) in 1100 Wien, Teilbereich der Favoritenstraße zwischen Johannitergasse und Sonnwendgasse, wird in „Platz der Kulturen“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 10
Die Verkehrsfläche (SCD 08050) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Elisabeth Sundt (Baurätin Dipl.-Ing.in Elisabeth Sundt; 11. März 1928 in Wien bis 20. August 2005 in Wien; Architektin, Pionierin der Massivfertigbauweise) in „Elisabeth-Sundt-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 11
Die Verkehrsfläche (SCD 07022) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Josef Deutsch (Josef Deutsch; 24. März 1925 in Wallendorf (Bgl.) bis 4. Februar 2016 in Wien; Bäcker, Politiker) in „Josef-Deutsch-Straße“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 12
Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN im Jahr 2022 für das Clubfestival „Vienna Jazz Floor 2022“ in der Höhe von EUR 94.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 13
Im Bereich Darstellende Kunst wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 850.000 auf sohin insgesamt EUR 3.150.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 14
Die Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH im Jahr 2022 für die BUCH WIEN 22 Festival in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 15
Die Förderung an Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 16
Die Förderung an das Wiener Lustspielhaus – Verein zur Förderung musikalischer und darstellender Künste im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 110.000 um EUR 90.000 auf sohin insgesamt EUR 200.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Durch die Pandemie und Lockdowns verursacht ist das Wiener Lustspielhaus in den roten Zahlen. Mit dieser Einmaligen Förderung soll der Verlust ausgeglichen werden, so dass der Betreiber im kommenden Jahr schuldenfrei in Pension gehen kann, so war die Erklärung im Ausschuss.

Aktualisierung: Mehrere Medienberichte, die nach dem Ausschuss veröffentlicht wurden, veranlassen uns Grüne das Abstimmungsverhalten im Gemeinderat am 22. Juni 2022 zu verändern.  Es kann nicht im Sinne einer solidarischen Kulturpolitik sein, dass einzelne, die schon vorher gut verdient haben, großzügig entschuldet werden, wenn gleichzeitig viele Kulturarbeitende  die Branche wechseln (müssen), um zu überleben. Derartige Auffangnetze müssen für alle gelten.  Gerade Gutverdiener sind in einer wirtschaflichen Krise aufgerufen solidarisch ihren Beitrag zu leisten, dh. konkret die Schulden asud em Unternehmen selbst zu tragen, statt sie an die Allgemeinheit abzuwälzen. 

Im Gemeinderat stimmen die Grünen GEGEN diesen Antrag.

Links dazu:
Bericht derstandard
Stadtrechnungshofbericht

Post Nr. 17
Die Förderungen an die Tschauner Bühne GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit werden mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich jährlich EUR 100.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 300.000 (2022 und 2023) gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Offiziell erklärt die Stadträtin die Erhöhung mit dem FAIR PAY Ansatz – dass damit also die Künstler:innen fairer bezahlt werden (müssen). Im Antrag selbst findet sich das nicht explizit herausgestrichen.

 

Post Nr. 18
A) Für die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für das Filmmuseum Lab wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3710, Filmförderung Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 65.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen,  Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 65.000 zu decken ist.

  1. B) Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum im Jahr 2022 für das Filmmuseum Lab in der Höhe von EUR 175.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 im Voranschlag 2022 gegeben.
    einstimmig dafür

Hintergrund: Die umfangreichen Sammlungen des Österreichischen Filmmuseums von mehr als 500.000 kulturellen Objekten (Film, Fotografie, Dokumentation, digitale Sammlungen) sind, gemeinsam mit 14 Mitarbeiter:innen in einem baufälligen Gebäude untergebracht, welches sich in privater Hand befindet.

Bereits seit 2010 sucht das Filmmuseum nach einer Alternative: Mit dem Angebot der Art for Art, im Arsenal Bauteil A (Objekt 19) aufzustocken und damit 1.540 m2 neu adaptierte und zweckmäßig ideal ausgestattete Räumlichkeiten für ein neues Museumsdepot und digitales Laboratorium des Filmmuseums zu schaffen liegt erstmals eine realisierbare und attraktive Alternative vor. An diesem zentralen und in Nachbarschaft zu anderen Kulturorganisationen gelegenen Standort kann nun ein zukunftsweisendes Zentrum zur Lagerung, Bearbeitung, Digitalisierung und Vermittlung von Film realisiert werden.

Auch wenn wir als Grüne die mangelnde Information zu dem Projekt im Vorfeld kritisiert haben, stimmen wir dem Projekt, wegen der Dringlichkeit für das Filmmuseum zu.

 

Post Nr. 19
Die Förderungen im Bereich Mode und Design an die creative headz OG und das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 70.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Verein/Institution Jahr Förderung in EUR
1 creative headz OG 2022 20.000
2 VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design 2022 50.000
Summe 70.000

Die Bedeckung der Förderungen ist gegeben.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 20
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 zur Kenntnis.
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 21
Die Dotation an den Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Universität für Bodenkultur Wien im Jahr 2022 für Zwecke einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit anlässlich des 150-Jahr-Jubiläums der Universität für Bodenkultur Wien in der Höhe von EUR 100.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 22
Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.511.000 um EUR 260.000 auf sohin insgesamt EUR 1.771.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür 

Post Nr. 23
Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft, Gruppe 042, Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt.
einstimmig dafür

Post Nr. 24

  1. A) Für die Erhöhung der Förderung an die Museen der Stadt Wien für die Jahrestätigkeit der Sammlungspflege und des Facility Managements in den Wiener Bezirks- und Sondermuseen wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt.
  2. B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Museen der Stadt Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit der Sammlungspflege und des Facility Managements in den Wiener Bezirks- und Sondermuseen wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 809.000 um EUR 80.000 auf sohin insgesamt EUR 889.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2022 gegeben.
    einstimmig dafür

 

Post Nr. 25
Die Verkehrsfläche (SCD 12850) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Erika Krenn (Erika Krenn; 16. Juli 1925 in Wien bis 15. Jänner 2018 in Wien; Lehrerin, Politikerin) in „Erika-Krenn-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 26
Die Verkehrsfläche (SCD 06820) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Heidemarie Lex-Nalis (Mag.a Dr.in Heidemarie Lex-Nalis; 28. Mai 1950 in Spittal/Drau bis 24. Februar 2018 in Wien; Pädagogin) in „Heidemarie-Lex-Nalis-Gasse“ benannt
einstimmig dafür

 

Post Nr. 27
A) Für die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.300.000 genehmigt.

  1. B) Für die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival wird im Voranschlag 2023, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt.
  2. C) Die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) in den Jahren 2022 bis 2024 für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival in der Höhe von EUR 2.500.000 im Jahr 2022, EUR 500.000 im Jahr 2023 und EUR 1.000.000 im Jahr 2024 (insgesamt EUR 4.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 2.500.000 (Mietvorauszahlung u. Betrieb)
Jahr 2023 EUR     500.000 (Betrieb)
Jahr 2024 EUR  1.000.000 (Betrieb)

SPÖ/NEOS, Grüne dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 28
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.

Post Nr. 29
A) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.260.000 genehmigt.

  1. B) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 440.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen mit EUR 440.000 zu decken ist. Auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 470.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 777, Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 470.000 zu decken ist.
  2. C) Die Förderungen an die Museen der Stadt Wien in den Jahren 2021 bis 2023 für das Projekt Pratermuseum neu – 2021 in der Höhe von EUR 250.000, 2022 in der Höhe von EUR 2.500.000 und 2023 in der Höhe von EUR 1.350.000 (insgesamt EUR 4.100.000) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Jahr 2021          EUR 250.000              davon bereits EUR 250.000 beschlossen und ausbezahlt

Jahr 2022        EUR 2.500.000           davon bereits EUR 940.000 beschlossen

Jahr 2023        EUR 1.350.000           davon bereits EUR 440.000 beschlossen

Die Bedeckung ist in den Jahren 2022 und 2023 vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A und des Punktes B gegeben.
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, Grüne, FPÖ dagegen
 

Post Nr. 30
1.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Gruppe 457, Druckwerke, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 19.000 genehmigt, und Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft Gruppe 457, Druckwerke mit EUR 19.000, Gruppe 630, Porto mit EUR 1.000, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit EUR 96.000 zu decken sind.

2.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 16.000 genehmigt, die im Voranschlag 2022 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand mit EUR 16.000 zu decken ist.

3.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Gruppe 413, Handelswaren, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 24.000 genehmigt, und Gruppe 457, Druckwerke, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 25.000 genehmigt, und Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 276.000 genehmigt, in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft Gruppe 457, Druckwerke mit EUR 25.000, Gruppe 630, Porto mit EUR 1.000, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit EUR 225.000, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere mit EUR 24.000, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck mit EUR 50.000 zu decken sind.

4.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die im Voranschlag 2023 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand mit EUR 30.000 zu decken ist.

5.Das Vorhaben Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen im Jahr 2023 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 355.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung gegeben.
einstimmig dafür

 

 

kulturauschuss.transparent – Dezember 21

Traditionell ist im Dezember kurz vor Jahresschluss die Tagesordnung dicht. Diesmal irritierend: die größten Brocken – dh. die Anträge mit den höchsten Summen – waren in die Nachträge verpackt. Nachforderungen über 8. Mio. der Vereinigten Bühnen und des Theaters in der Josefstadt um immerhin 2,5 Mio. Wir schieben es auf Corona …

Beide Nachforderungen sind indes nicht nur den geringen Auslastungszahlen durch Corona Schließungen geschuldet. In beiden Häusern gibt es neben geringeren Zuschauerzahlen auch strukturelle Probleme, die langfristig immer Richtung Schulden führen. Wenn durch Tarifverhandlungen Lohnkosten steigen, aber Förderquoten gleich bleiben, entsteht automatisch langfristig ein Minus. Diese Verluste könnte man nur durch langfristige und automatische Anpassung der Förderhöhen entlang der allgemeinen Index-Entwicklungen entgegen wirken. Sprich mit einer regelmäßigen Erhöhung des Kulturbudgets. Details zu den VBW  (siehe Post 69) und dem Theater in der Josefstadt (siehe Post 70) unten im Text)

Eine Erhöhung des Kulturbudgets hat leider nicht im notwendigen Ausmaß stattgefunden. Statt der Index-entsprechenden Erhöhung um mindestens 10,5 Mio. wurde von der Stadträtin nur eine Erhöhung um 4 Mio. verhandelt, für das Jahr 2023 sind gleich um 17 Mio. weniger veranschlagt.
Das Doppelbudget 2022/23 von rot-pink bringt daher für die Kultur de facto Einbußen.

Kurzfristige Adaptionen an die aktuelle Situation müssen jeweils extra verhandelt werden. Ob es tatsächlich Nachschläge gibt wird vom Verhandlungsgeschick der Stadträtin abhängen.

Mündlich gibt es hier ein Einsehen: die Stadträtin hat im Ausschuss festgehalten, dass die zusätzlichen Mitteln für die Vereinigten Bühnen nicht aus dem laufenden Budget beglichen werden sollen. Unter dieser Voraussetzung haben wir zugestimmt.

Natürlich müssen jetzt vorerst einmal die Kulturinstitutionen und alle anderen Kulturtätige unterstützt werden. Aber langfristig kann die Stadt nicht beim Gießkannenprinzip für Kulturangelegenheiten bleiben. Wir brauchen einen Kulturentwicklungsplan 2030 für die Wien. Es braucht eine ehrliche Analyse wie viele große Häuser die Stadt sich leisten kann und will, bzw. welche künstlerisch-thematischen Schwerpunkte jetzt und in der nächsten Zukunft gesetzt werden sollen. Ein Kulturentwicklungsplan macht kulturpolitische Entscheidungen transparent und damit tragfähig. Zwar schient es ein gemeinsames Verständnis zu geben, dass so etwas notwendig ist, außer allgemeinen Floskeln war der Stadträtin aber noch wenig Konkretes zu entlocken, wie sie einen derartigen Prozess aufsetzen und umsetzen will. Next step soll im Jänner folgen. Ich warte ab.

Ein anderes Thema, das uns begleitet, ist Fair pay und Gendergerechtigkeit in der Kulturförderung. Während in dem Bereich auf Bundesebene nun Studien beauftragt sind – bleibt Wien hier weiter untätig. Der letzte Gleichstellungsmonitor, der auch Teile des Kulturbetriebs analysierte, stammt aus dem Jahr 2016. Seither gibt es nur marginale Daten. Es fehlt eine systematische Analyse aus der man dann konkrete Strukturelle Verbesserungen für mehr Gleichstellung ablesen könnte.
Das noch viel zu tun ist, sieht man bei der Analyse von Stichproben – die Förderungen an KomponistInnen zum Beispiel: Von 72 begünstigten waren 53 Männer (72,9%) und nur 19 (27,1%) Frauen – nicht einmal 1/3 der Gesamtfördersumme geht an Frauen. Von den 150.000 € Gesamtföderungen gehen 43.100€ an Frauen und 106.900 € an Männer. Es werden also 60
% weniger Födersummen an Komponistinnen ausgzahlt.

Leider wiederholt sich das bei den Bildendenden KünstlerInnen und auch bei den Förderungen kleinerer Filmprojekte der MA7.

Um hier konkrete Maßnahmen entwickeln zu können fehlt vorerst eine genaue Analyse, wie sie ein regelmäßiges, wissenschaftliches Gendermonitoring bieten könnte. Bislang wurde eine derartiges umfassendes Gendermonitoring im Kulturförderbereich von der Stadträtin abgelehnt. Ich bleibe dran.

Zu den Anträgen im einzelnen.

Post Nr. 1

1. Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS, und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmten der SPÖ, NEOS, Övp und Fpö angenommen. Die Grünen lehnte die Antwort als zu lapidar ab.

Post Nr. 2

Die Förderungen an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung in den Jahren 2022 und 2023 für „KulturlotsInnen – Kunst- und Kulturvermittlung am Arbeitsplatz“ in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 100.000

Jahr 2023

EUR 100.000

 

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 3

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations – und Informationszentrum im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 96.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 5

Die Förderung an karlsplatz.org, Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.400.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20471) in 1020 Wien, im Bereich Offenbachgasse zwischen Engerthstraße und Handelskai, wird nach Friederike „Fritzi“ Massary (Friederike „Fritzi“ Massary, eigentl. Friederike Massarik, verehel. Pallenberg; 21. März 1882 bis 30. Jänner 1969; Operettensängerin, Schauspielerin) in „Fritzi-Massary-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bert-Brecht-Platz (SCD 06687) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Parkanlage (SCD 20989) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bert Brecht (Bert Brecht, eigentl. Bertold Brecht; 10. Februar 1898 bis 14. August 1956; Schriftsteller; Dramatiker; Lyriker; Dramaturg) in „Bert-Brecht-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bertha-Eckstein-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 12815) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bertha Eckstein (Bertha Helene Eckstein, geb. Diener; 18. März 1874 bis 20. Februar 1948; Schriftstellerin) in „Bertha-Eckstein-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche „Billy-Wilder-Straße“ in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06599) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Billy Wilder (Billy Wilder, eigentl. Samuel Wilder; 22. Juni 1906 bis 27. März 2002; Journalist, Regisseur) in „Billy-Wilder-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20402) in 1210 Wien, im Bereich Leopoldauer Platz 6 – 19, wird nach Franz Mittasch (Franz Mittasch; 30. Juni 1932 bis 22. November 2015; Fußballer, Lehrer, Musiker, engagierte und beliebte Persönlichkeit aus Leopoldau) in „Franz Mittasch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Namensgebung für die Pappenheimgasse (SCD 03569) in 1200 Wien wird von Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim (Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim; 29. Mai 1594 bis 17. November 1632; kaiserlicher Reitergeneral, der 1626 in bayerischen Diensten den oberösterreichischen Bauernaufstand niederschlug und als kaiserlicher Befehlshaber im Dreißigjährigen Krieg gefürchtet war) auf Marie Pappenheim (Dr. med. Marie Pappenheim, verehel. Frischauf; 4. November 1882 bis 24. Juli 1966; Ärztin, Autorin) abgeändert.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Die FPÖ ist dagegen das Andenken an Graf Pappenheim gegen das an Marie Pappenheim auszutauschen.

Post Nr. 13

Die Parkanlage Otto-Benesch-Park (SCD 20110) in 1100 Wien, benannt nach Otto Benesch (ao. Prof. Dr. phil. Otto Benesch; 29. Juni 1896 bis 16. November 1964; Kunsthistoriker; 1947 bis 1961 Direktor der Graphischen Sammlung Albertina) wird nunmehr auch nach seiner Frau Eva Benesch (Eva Benesch; 20. Mai 1905 bis 28. März 1983; wissenschaftliche Sekretärin, Mitarbeiterin an Publikationen der Albertina) in „Eva-und-Otto-Benesch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 06195) in 1070 Wien, im Bereich Burggasse 47 – 53, wird nach Ruth Klüger (Ph. D. Ruth Klüger, verehel. Angress; 30. Oktober 1931 bis 6. Oktober 2020; Germanistin, Literaturwissenschaftlerin, Schriftstellerin, Holocaustüberlebende) in „Ruth-Klüger-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06811) in 1030 Wien, Aspanggründe – Eurogate II, wird nach Gunther Philipp (Gunther Philipp; wirkl. Name Dr. med Gunther Placheta; 8. Juni 1918 bis 9. Oktober 2003; Arzt, Schauspieler, Autor. Neben seinen über 140 Film- und Fernsehrollen schrieb er noch 21 Drehbücher und war bis in die 1990er Jahre auch weiterhin als Arzt an der Wiener Uni-Klinik für Psychiatrie und Neurologie tätig.) in „Gunther-Philipp-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Verkehrsfläche (SCD 06830) in 1050 Wien, im Bereich der Kreuzung Schönbrunner Straße / Strobachgasse, wird nach Helga Pankratz (Helga Pankratz; 6. Februar 1959 bis 27. Jänner 2014; Autorin, Aktivistin, Funktionärin der Homosexuellen Initiative (HOSI)) in „Helga-Pankratz-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Leo-Perutz-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird die Verkehrsfläche (SCD 06688) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Leo Perutz (Leo Perutz; 2. November 1882 bis 25. August 1957; Schriftsteller) in „Leo-Perutz-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Teddy-Kollek-Promenade (SCD 12751) in 1030 Wien, im Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 06610) in 1030 Wien, südöstlich der Franz-Grill-Straße, wird nach Franz A. Mesmer (Dr. med. Franz Anton Mesmer; 23. Mai 1734 bis 5. März 1815; Arzt, Heiler; er wurde durch seine „magnetischen“ Kuren („Mesmerismus“) berühmt) in „Mesmergasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 20

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Ljuba-Welitsch-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06685) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Ljuba Welitsch (Kammersängerin Ljuba Welitsch; 10. Juli 1913 bis 1. September 1996; Sängerin) in „Ljuba-Welitsch-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 21

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Maria-Schell-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bau- und Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06598) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Maria Schell (Maria Schell; 5. Jänner 1926 bis 26. April 2005; Schauspielerin) in „Maria-Schell-Straße“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Die Förderungen an die Wiener Konzerthausgesellschaft in den Jahren 2022 und 2023 für die Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von jährlich EUR 1.500.000 (insgesamt EUR 3.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 1.500.000

Jahr 2023

EUR 1.500.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 60.800 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 78.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderungen an das KLANGFORUM WIEN in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 900.000 (insgesamt EUR 1.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 900.000

Jahr 2023

EUR 900.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderung an den echoraum, Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation, im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.


Einstimmig angenommen.

Post Nr. 29

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik – Kompositionsförderungen im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 30

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderungen an das Wiener Volksliedwerk in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten inkl. wean hean und wean schbüün in der Höhe von jährlich EUR 283.000 (insgesamt EUR 566.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 283.000

Jahr 2023

EUR 283.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH im Jahr 2022 für den Jahresbetrieb in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2022 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderung an SISTERS, Verein für queer feministische Kunst und Kultur, im Jahr 2022 für HYPERREALITY, Festival für Clubculture – Vienna, in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2022 für das Jahresprogramm 2022 in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 36

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.311.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 37

Die Förderung an das Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 38

Die Förderungen an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs in den Jahren 2022 und 2023 für die Gesamtförderungen in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 39

Die Förderung an den Kunstverein Wien Alte Schmiede im Jahr 2022 für das Gesamtbudget in der Höhe von EUR 1.120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 40

Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 41

Die Förderung an den Theaterverein Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 155.550 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 42

Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2022 für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 3.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 43

Die Förderung an den Verein Viennale – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2022 für die Viennale 2022 in der Höhe von EUR 1.610.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 44

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Filmförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.000.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 45

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kinoförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 320.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 46

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Förderung von Filmfestivals und Sommerkinos im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 128.500 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 47

Die Förderungen an Vienna Film Commission GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (insgesamt EUR 500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 250.000

Jahr 2023

EUR 250.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 48

Die Förderungen im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos an folgende Vereine im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 531.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Vereine

Jahr

Förderung in EUR

1

Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft

2022

70.000

2

ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur

2022

51.000

3

Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffen

2022

150.000

4

Kaleidoskop – Film und Freiluft

2022

110.000

5

Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW)

2022

90.000

6

St. Balbach-Art Produktion, Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten

2022

60.000

Summe

531.000

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 49

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.511.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 50

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 170.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 51

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Post Nr. 52

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 53

Das Vorhaben „Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen“ im Jahr 2022 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 309.000 wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 54

Die Förderungen an die Sigmund Freud Privatstiftung in den Jahren 2022 bis 2023 für den Museumsbetrieb in der Höhe von jährlich EUR 350.000 (insgesamt EUR 700.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 350.000

Jahr 2023

EUR 350.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 55

Die Förderung an MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH im Jahr 2022 für den Ausstellungsbetrieb in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 56

Die Förderung an den Verein Jewish Welcome Service Vienna im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten und Projekte in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 57

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 58

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) im Jahr 2022 für deren Forschungs- und Vermittlungsarbeit in der Höhe von EUR 401.400 (Stiftungsbeitrag der Stadt Wien) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 59

Die Förderungen an den Verein „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ in den Jahren 2022 bis 2024 für das Projekt „Complexity Science“ in der Höhe von jährlich EUR 500.000 (insgesamt EUR 1.500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 500.000

Jahr 2023

EUR 500.000

Jahr 2024

EUR 500.000

 

Die Bedeckung der Förderbeträge in den Jahren 2022 und 2023 ist gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2024 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 60

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2022 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

Einstimmig angenommen.

Nachtrag

Post Nr. 61

Die Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität – Ankerzentren an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.010.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Verein/Institution, Ankerzentrum

Jahr

Förderung in EUR

1

IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23

2022

200.000

2

Kunst- und Kulturverein „SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS

2022

200.000

3

Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst,

Atelierhof Schlingermarkt

2022

120.000

4

Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park

2022

150.000

5

Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Kulturlabor Gemeindebau

2022

140.000

6

Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik

2022

200.000

Summe

1.010.000

Geteilte Abstimmung: Alle Ankerzentren mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Red Carpert Art Award Verein– einstimmig angenommen.

Post Nr. 62

Die Förderung an das WIENER KULTURSERVICE im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit inkl. Donauinselfest, Maifest, Kreativmesse und Kunst-Kultur-Meile Donaukanal in der Höhe von EUR 1.880.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.880.300 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2022 durch den Gemeinderat bedeckt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 63

Die Förderung an „oca: migrations, minorities, arts“ im Jahr 2022 für das kültüř gemma! Programm in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 64

Die Förderungen an den Verein für Integrative Lebensgestaltung in den Jahren 2022 und 2023 für das Kulturprogramm der Sargfabrik in der Höhe von jährlich EUR 135.000 (insgesamt EUR 270.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 135.000

Jahr 2023

EUR 135.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 65

Die Förderungen an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 2.060.000 (insgesamt EUR 4.120.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 2.060.000

Jahr 2023

EUR 2.060.000

 

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2023 durch den Gemeinderat bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 66

Die Förderung an die Wiener Symphoniker im Jahr 2022 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 16.380.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 16.380.000 ist bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 67

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 68

Die Förderungen an die Kunsthalle Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2024 für Jahresprogramme in der Höhe von jährlich EUR 4.200.000 (insgesamt EUR 12.600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 4.200.000

Jahr 2023

EUR 4.200.000

Jahr 2024

EUR 4.200.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Post Nr. 69

A) Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 8.400.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 8.400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 49.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Details zu den Vereinigten Bühnen: In den 2 Coronajahren entstanden Verluste in der Höhe zwischen 21 und 23 Millionen Euro: Der Vorverkauf ging um 50% zurück, die Abos um 20%. Vor Corona lag die Eigendeckung bei 50%, jetzt sind es höchstens 30%, auch die internationalen Kooperationen sind rückläufig.

Allein durch die Erhöhungen der Kollektivverträge ergab sich Mehrausgaben von 1,8 Mio. Euro. An Corona-Abfederungsförderungen durch den Bund erhielten die VDB 6,7 Mio. für Kurzarbeit und 800 000 für Betriebe. Da bleibt auch nach Rücklagenauflösung eben das genannte Minus.

Natürlich muss die Stadt die durch Corona ins Straucheln geratenen Kulturbetriebe jetzt stützten. Die Großen aber unbedingt auch die Kleinen und Freien. Das Versprechen, das die Stadträtin auch bei den Kleinen und Freien großzügig sein wird, war die Basis, damit wir Grünen dem Antrag der VBW für akut Hilfe zustimmen.

Insgesamt macht die Förderung Vereinigten Bühnen etwa 18% des gesamten Kultur und Wissenschaftsbudget der Stadt Wien aus. Das ist sehr viel.
Angesichts dessen muss man sich in einem
Kulturentwicklungsplan für Wien 2030 auch überlegen, welche Rolle diese Institution in Zukunft spielen soll. Wie soll sie ausgerichtet sein? Welche künstlerische Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Ist deren künstlerische Wert für die Stadt so hoch einzuschätzen, dass nahezu 1/5 des Gesamtbudgets nur in diese Institution fließt, die einerseits kommerzielle Musicals an verschiednen Standorten präsentiert und andererseits Barockopern im Theater an der Wien.

Man könnte die Analyse des Rechnungshofes fürs Theater an der Wien ernst nehmen und sich überlegen, wo es möglich wäre doch für mehr Spieltage zu öffnen, zB. mit einem gemischteren Programm (mehr Konzerte, mehr internationale Kooperationen, inhaltlich Richtung modernes Musiktheater öffnen). Stattdessen dürfte es more of the same geben.

Ich finde es schade, dass es der Stadträtin nicht gelungen ist mit den Vereinigten Bühnen – wie es der Bund beim Theater in der Josefstadt gemacht hat – klare Rahmenbedingungen zu vereinbaren, wie das Haus in Zukunft strukturelle Missstände verändern kann. Stattdessen legt Kaup Hasler alles in die Hände der neuen Intendanz von Stefan Herheim für die Oper und den bewährten Christian Struppeck fürs Musical. Eine verpasste Chance kulturpolitische Akzente zu setzen! Eine verpasste Chance, die das Ungleichgewicht im Kulturbudget fortschreibt.

Post Nr. 70

A) Für die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.413.000 und eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 137.000 genehmigt.

B) Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. im Jahr 2021 für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden in der Höhe von insgesamt EUR 2.750.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Meine Einschätzung dazu: Das Theater in der Josefstadt steht im Eigentum des Vereins „Freunde des Theaters in der Josefstadt“ sowie der Stiftung „Theater in der Josefstadt – Privatstiftung“. Gesellschafter sind einerseits die Stiftung „Theater in der Josefstadt“ andererseits die Stadt Wien und der Bund. Diese Konstruktion besteht seit 2005. Schon damals wurde sie entwickelt um das Theater zu entschulden und strukturelle Mängel auszubessern.

Nach mehr als 16 Jahren gibt es nun erneut Re-organistaionsbedarf. Kontinuierlich steigende Personalkosten und spezifische Planungen haben schon vor Corona zu einem Minus in der Bilanz von ca 3,2 Mio Euro geführt. Mit Corona kamen weitere 2,3, Mio. dazu, da das Theater hat sonst einen hohen Eigendeckungsanteil hat, der großteils weggefallen ist.

Der Bund und die Stadt haben sich mit den BetreiberInnen geeinigt das Minus zu jeweils 50% unter bestimmten Auflagen aufzufangen:

  • Erstellung einer Fortbestandsprognose und Analyse des maximalen Einsparungspotenzials mit dem Ziel ausgeglichener Jahresergebnisse ab der Saison 2021/2022

  • Monatliches schriftliches Reporting der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat sowie Verbesserungen beim vierteljährlichen Reporting in den Aufsichtsratssitzungen
  • Erarbeitung und Umsetzung einer ergebnisoffenen Strukturreform unter Berücksichtigung aller Basisdokumente (insbesondere der Stiftungsurkunde), um weitere Einsparungspotenziale zu identifizieren und den Eigendeckungsdruck von der Bühne zu nehmen; damit u.a. Festschreiben einer Ausschreibungspflicht für die Geschäftsführungsposten
  • Im Zuge dessen: Überprüfung von Alternativen zum derzeitigen Repertoire-/Premierensystem

Auf der Basis solcher klarer Vereinbarungen haben wir dem Antrag zugestimmt. In erster Linie muss jetzt mal das Kulturleben in der Stadt wieder auf die Beine kommen.

Aber natürlich gilt auch hier: langfristig müssen wir uns in einem Kulturentwicklungsplan für Wien überlegen wie die Gelder in Zukuft aufgeteilt werden und welche Institutionen mit welchen Schwerpunkten von der Stadt im besonderen Maße unterstützt werden sollen.

Noch sieht an leider wenig Aktion der Stadträtin in Richtung einer solchen Strategieentwicklung. Ich bleibe dran und werde weiter einfordern über Budgets und inhaltliche Schwerpunkte öffentlich und transparent zu diskutieren.

Post Nr. 71

Die Förderung an den Verein Theater zum Fürchten im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 72

Die Förderung an Filmfonds Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 11.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 73

Die Förderungen an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 74

Die Förderungen an das Filmarchiv Austria in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 200.000 (insgesamt EUR 400.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 200.000

Jahr 2023

EUR 200.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 75

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 33.600 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

kulturauschuss.transparent – September 21

Der Kulturausschuss Anfang September 21 tagte zur Abwechslung nicht im Rathaus. Es gab einen vor Ort Besuch im Volkstheater: Theaterintentant Kay Voges zeigte sein neu- renoviertes  Haus und präsentierte überblicksmäßig das Programm.

Die Tagesordnung selbst bot nicht viel Diskussionsstoff – alle Ausschussmitglieder waren sich großteils einig, dass die Förderungen in der Tagesordnung wie  vorgeschlagen vergeben werden sollen.

Nur für eine Ehrenbürgerschaft für Elfriede Jelinek konnte sich die FPÖ nicht erwärmen.

Irritierend war nur die Frage wie ernst die Sozialdemokratie die Instrumente der Demokratie nimmt:
Eine Woche VOR dem Auschuss und damit VOR der Beschlussfassung – verkündeten Bürgermeister und Stadträtin, dass Elfriede Jelinek Ehrenbürgerin werden soll. Natürlich sind wir Grünen inhaltlich dafür.  Als Abgeordnete frage ich mich aber schon, wozu wir dann noch in den Auschuss gebeten werden, und der Tagesordnungspunkt als „vertraulich“ markiert ist, wenn die SPÖ selbst die Inhalte öffentlich macht, bevor sie  noch diskutiert worden sind. In der Gemeidneratssitzung am 22.9. 21 wurde dann der finanle Beschluss zur Ehrenbürgerschaft gefasst – natürlich mit einer Gegenrede der FPÖ – diese war aber auch vertraulich, daher kann dazu leider keine weiteren Details schreiben.(Artikel dazu)

Das scheint System zu haben: auch, dass es eine neue Ausschreibung für die Vienna Club Commission geben wird, erfährt die erstaunte und engagierte  Abgeordnete leider nur aus den Medien. Natürlich einen Tag VOR einer Diskussion  über eine Weiterförderung der VCC im Ausschuss und natürlich ohne ausführlichen Evaluationsbericht über deren Arbeit in den letzten Jahren.

Immerhin 2 Tage NACH dem Kultur-Ausschuss wird dann doch noch ein Kurzbericht über die Arbeit der VCC in der letzten Förderperiode nachgereicht – in den Medien…

Ja, ich habe dieses Demokratiedefizit angemerkt – ich hoffe beim nächsten Ausschuss gelingt es besser die demokratischen Instrumente und die Medienarbeit in geregelter Abfolge zu koordinieren.

 

Post Nr. 1
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2021 für das Center Management in der Höhe von EUR 20.720,51 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 2
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2021 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 3
Die Förderung der drei Kinder- und Jugendbuchpreise sowie des Illustrationspreises der Stadt Wien einschließlich des Ankaufs der prämierten Werke und der Juryhonorare im Jahr 2021 in der Höhe von EUR 21.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages in der Höhe von EUR 2.300.000 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2022 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5
Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs betreffend ausgewählte Aspekte der Kulturförderungen in den Ländern Burgenland und Niederösterreich sowie in der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2021 zur Kenntnis.

Einstimmig angenommen.


Post Nr. 7
Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung zwischen der Magistratsabteilung 7 – Kultur und der Friedhöfe Wien GmbH zur Sicherstellung einer auch in Zukunft angemessenen baulichen und gärtnerischen Erhaltung der von der Stadt Wien besonderen Persönlichkeiten zur Verfügung gestellten Ehrengräbern, ehrenhalber gewidmeten und Historischen Gräbern auf Wiener Friedhöfen wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2021 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 300.000 um EUR 800.000 auf sohin insgesamt EUR 1.100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2021 gegeben.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen(gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 9

A) Das Vorhaben “Vienna Club Commission“ wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

B) Der Magistrat wird zur Durchführung des damit verbundenen Vergabeverfahrens und zur Zuschlagserteilung ermächtigt.

Einstimmig angenommen.

Post Corona Kultur – Wie machen wir die Kulturlandschaft der Stadt resilienter? Nachdenken über eine Kulturstrategie 2030

(Ausschnitt aus einer Rede im Gemeidnerat am 27.5.2021)

  • Wie soll die Kultur in dieser Stadt in Zukunft insgesamt aussehen –
  • Welche Schwerpunkte wollen wir setzen?
  • Welches Publikum erwarten wir?
  • Welche Sparten – Theater, Musik, Tanz, Visuals, Performances, Digitales oder ganz was anderes, welche Kunstformen glauben wir, werden in 10 Jahren und darüber hinaus die Stadt prägen?
  • Wird die größte Attraktion der Kulturstadt Wien weiterhin die klassische Musik und ihre Proponenten aus dem 19. Jahrhundert bleiben oder müssen wir das Angebot verbreitern, um auch in Zukunft noch Touristen nach Wien locken zu können?
  • Welche Plattformen und Rahmenbedingungen brauchen die aktiven Künstlerinnen und Künstler in Wien, um hier kreativ sein zu können.
  • Was hält spannende Persönlichkeiten hier in Wien?


Das sind nur einige Fragen, die wir uns als Politiker und Politikerinnen im Kulturbereich stellen müssen – nicht nur
Post Corona – aber jetzt natürlich verstärkt!

Das Coronajahr hat viele bestehende Strukturschwächen deutlich werden lassen.
Jetzt müssen wir uns trauen da genauer hinzusehen, statt nur ein paar Löcher zu stopfen.
Wir müssen versuchen gemeinsam mit den Stakeholdern – wie man neudeutsch sagt – also gemeinsam mit den Menschen, die hier im Kulturbereich tätig sind: als SchauspielerInnen, als KulturmanagerInnen, als MusikerInnen oder Veranstalter, als Kulturvermittlerinnen oder TänzerInnen, DirektorInnen oder BetreiberInnen… Wir müssen versuchen mit all denen

gemeinsam an einem Zukunftskonzept zu arbeiten – um die Stadt Wien als attraktiven Kulturort zu erhalten.

Und im besten Fall wollen wie Wien nicht nur erhalten, wie es ist, sondern natürlich wünsche ich mir Wien noch besser zu machen: zu einer pulsierenden innovativen Stadt, in die man kommt, weil hier spannende Kultur passiert.

Kultur gilt als wichtiger Identitätsfaktor für viele Wienerinnen und Wiener.

Wien ist Kultur.

Damit das so bleibt, damit Wien Kulturstadt – manche sagen sogar Kulturhauptstadt – bleibt, müssen wir auch in mehr Nachhaltigkeit investieren.

Nachhaltigkeit im Ressourcenverbrauch der Kulturproduktionen, aber auch Nachhaltigkeit im Umgang mit den KünstlerInnen und Künstlern.

  • Vertiefen statt oberflächlich von Blüte zu Blüte hüpfen, ist angesagt.
  • Planungszeiten mitfinanzieren, statt auf schnelle billige Showeffekte setzen.
  • Langfristige Stipendien, statt Projektantrag nach Projektantrag.
  • Faire Bezahlung für Männer und Frauen, für Künstlerinnen und Künstler statt Selbstausbeutung.
    Und das fair pay
    muss auch für die MitarbeiterInnen gelten, die unsichtbar helfen Produktionen tatsächlich zum Leben zu bringen.

Wie wir das alles hinkriegen?

Darüber müssen wir gemeinsam nachdenken.
Die Gruppe schafft gemeinsam mehr als jeder Einzelne, mehr Perspektiven, mehr Krativität, mehr nachhaltige Lösungen – das sagt nicht nur die Schwarmtheorie.
Deshalb bringen wir Grüne heute einen Antrag dazu ein. E
inen Antrag zum zeitnahen Start eines partizipativen Prozesses, an dessen Ende eine große Kulturstrategie für Wien 2030 steht – ein Antrag für einen Kultur-Entwicklungsplan für Wien.

Ich bitte um ihre Zustimmung.

Der Antrag der Grünen wurde im Geminderat am 27.Mai 2021 abglehnt.  Ich bleibe dran.

 

OTS dazu:

Eine neue, innovative Förderpolitik im Kulturbereich für die Zeit nach Corona fordern die Grünen Wien. „Corona hat insbesondere im Kulturbereich gezeigt, unter welch präkeren Bedingungen viele Menschen im Kunst- und Kulturbereich arbeiten. Von einem Tag auf den anderen mussten Kulturinitiativen bzw. -institutionen schließen und viele in der Kultur Tätige – insbesonders freie Selbständige – gerieten dadurch wirtschaftlich massiv unter Druck. Kunst- und Kulturarbeitende haben die Folgen der Corona-Krise besonders stark zu spüren bekommen”, so Kultursprecherin Ursula Berner von den Grünen Wien.

Auch wenn Sonderförderungen von Seiten des Bundes und der Stadt Wien finanzielle Notlagen von Künstler*innen, und Kulturvereinen und -institutionen abfedern konnten, bleiben bestehende strukturelle Schieflagen unangetastset. Hier braucht es ein Neu-Denken gewohnter Vergabepraxen. Deshalb ist es im Sinne eines tatsächlichen Post-Corona-Neustarts notwendig in Wien nachzudenken.

“Unser Ziel ist es, Wiens pulsierende Szene mit bekannten Institutionen und freier Künstler*innen in ihrer Vielfalt abzusichern. Daneben muss Platz geschaffen werden und Mittel zur Verfügung stehen, um auch neue Entwicklungen und Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen. Verankerung von Nachhaltigkeit in der Kulturproduktion sowie von Fair-Pay-Kriterien in der Fördervergabe müssen dabei im Fokus stehen, wenn Wien auch in Zukunft attraktive Kulturstadt für Tourist*innen und Bewohner*innen bleiben will. Nur so werden wir weiterhin spannende Künstler*innen und Produktionen nach Wien locken können. Wenn wir jetzt nicht handeln, besteht die Gefahr eines Rückschritts in die 1960er, wo in Wien nach 22 Uhr die Gehsteige hochgeklappt wurden”, so Berner.

Die Grüne Gemeinderätin fordert einen partizipativen Prozess für einen Post-Corona-Kulturentwicklungsplan. “Damit soll eine nachhaltigere und resilientere Kulturpolitik für Wien 2030 ermöglicht werden. Nur so kann Wien die herausragende Rolle als attraktive europäische Kulturstadt behalten”, so Berner abschließend.

Die Helden vom Sockel stoßen – ein Plädoyer für eine Neukonzeptionierung der Erinnerungspolitik in Wien

Der öffentliche Raum ist, wo wir als Gesellschaft zusammenkommen:

  • Wem wird hier Platz geboten?
  • Warum stellen wir (alte) weiße Männer in Stein oder Bronze im öffentlichen Raum auf?
  • Wer wird damit Teil der offiziellen Erinnerung, der offiziellen Geschichte der Stadt?

Antike Tradition

Nach den in Stein gehauen Göttern und Göttinnen der Antike begannen Feldherren und Imperatoren sich selbst gottähnlich und damit unhinterfragbar in den öffentlichen Raum zu platzieren. Hier sollte jedem Vorbeikommenden klar gemacht werden, wer hier was zu sagen hat. Diese Tradition der Heldenverehrung hat sich in der westlichen Welt zumindest bis in Mitte des letzten Jahrhunderts erhalten.

Statuen heute

Inzwischen hat sich der öffentliche Diskurs so weit verändert, dass es kaum mehr möglich ist, aktuelle Würdenträger*innen, Politiker*innen (in westlichen demokratischen Gesellschaften) oder König*innen als Statuen im öffentlichen Raum zu platzieren – und damit den sie umgebenden Raum als den ihren zu definieren. Ganz im Gegenteil, Heldenstatuten werden gekippt, wie im Zuge der „Black Lives-Matter Demonstrationen“ in den USA oder ironisiert wie die Trumpstatuen in New York und London.

Verehrung statt Kontext?

Eine demokratische Stadt im 21. Jahrhundert, als welche sich Wien versteht, muss sich deshalb die Frage stellen – wie sie die Geschichte der Stadt und der hier Lebenden erinnern will.

Ist die patriarchale Heldenverehrung vergangener Jahrhunderte noch das Mittel der Wahl?

Ist das Präsentieren mehr oder weniger umstrittener Persönlichkeiten, mittels bombastischer Sockel auf Überlebensgröße erhöht, in Heldenpose, die Form der Geschichtsbetrachtung, die wir aufrechterhalten und künftigen Generationen vermitteln wollen? Kann so eine Pose die Komplexität einer Person und ihrer Taten bzw. ihre Zeit tatsächlich darstellen?

Ich sage nein!

Spätesten seit den 1980er Jahren hat sich in der Geschichtswissenschaft in Österreich eine Abkehr von Majestätsgeschichte durchgesetzt: Geschichte wird von vielen gemacht! So muss sie auch erzählt werden. Um ein umfassendes Bild einer Epoche zu erreichen, müssen wir verschiedene Blickwinkel, verschiedene Erfahrungshorizonte zulassen und herausstreichen. Wenn Geschichte nicht verstaubt und entfernt wirken soll, braucht sie ständigen Diskurs und Interdisziplinarität.

Erinnerungspolitik muss  Auseinandersetzung motivieren.

Eine moderne, demokratische Erinnerungspolitik muss sich trauen, die Denkmäler des 19. Jahrhunderts in Frage zu stellen. Noch besser, sie aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, um wieder Platz für Neudefinitionen frei zu machen.

Statt Statuten zur Repräsentation von Macht, Führung und Erhabenheit einzelner über viele, braucht es öffentliche Diskursräume. Es braucht immer wieder neue Interventionen an historisch relevanten Orten.

Lueger in den Skulpturengarten

Deshalb plädiere ich dafür, Statuten von konkreten Persönlichkeiten in Wien aus dem öffentlichen Raum zu verbannen – an einen gemeinsamen Erinnerungsort. Ein Skulpturengarten der Geschichte der alten weißer Männer (und der ganz wenigen Frauen). Dort können die Statuten kontextualisiert und in Verbindung zueinander gebracht werden, das Machtgeflecht kann erläutert werden. Die vergangenen Heldenposen können dort als das decouvriert werden, was sie sind: Konstrukte, die es zu überwinden gilt. Selbst, wenn es wohl schwer gelingen kann, die gesamte Komplexität einer politischen Figur zu erfassen – schafft die Form der Darstellung in einem Skulpturengarten auch symbolisch einen klaren Rahmen für die Rezeption: Was hier gezeigt wird, ist konstruiert. Es ist ein zusammengesetztes Stückwerk aus Schlaglichtern auf Einzelpositionen.

Vor Ort könnten dann – wie im Fall Lueger – die Sockel der einstmaligen Verehrung stehenbleiben.

Ein Sockel ohne Helden.

Diese Leerstellen laden jetzige Betrachter*innen ein, sich in Beziehung zu setzen und Fragen zu stellen. Diese Leerstellen laden ein, unterschiedliche Perspektiven zu wagen und Kontexte zu verhandeln: zur Geschichte der Stadt im Allgemeinen, zur konkreten Person und zu spezifischen Erinnerungsorten im Speziellen.

Leerstellen sind ein Kommunikationsangebot.

Sie geben Raum, um beispielsweise den Antisemitismus und seine Verankerung in der Stadtgeschichte zu reflektieren.

Leerstellen erzeugen Spannung und machen neugierig.

Ohne Neugier kann kein Geschichtsbewusstsein entstehen.
Ohne Möglichkeit für heutige Bewohner*innen die kollektive Erinnerungserzählung mitzuschreiben, werden Denkmäler vergangener Generationen zu gesichtslosen Steinhaufen.

Lebendige Erinnerungskultur braucht ständige Auseinandersetzung.

Lebendige Erinnerungskultur braucht den öffentlichen Diskurs.

 

Der Text ist im Rahmen der regelmäßigen Aktion der Grünen Innere Stadt „Das Mädchen mit dem roten Mantel“ zur Kontextualisierung des Luegerdenkmals entstanden.  Die Grünen Innere Stadt öffenen auch ihre Website als Diskursplattform zur Erinnerungskultur.

 

kulturausschuss.transparent – April 21

Der Kulturausschuss im April 21 war von zwei Schwerpunkten getragen:
Die Diskussion um zwei von den Grünen gestellte Anträge (Arbeitsstipendien ausbauen und Gleichstellungsmonitor für Kulturförderungen) und eine Reihe von Verkehrsflächenbenennungen.

Zuerst zu den Grünen Anträgen (Post 1 und Post 2):

Ad Post 1 Arbeitsstipendien:
Anlässlich der anhaltenden COVID Krise hatten meine KollegInnen und ich schon einmal vor Weihnachten und dann ein zweites Mal im Jänner folgenden Antrag im Gemeinderat gestellt: die im Jahr 2020 zusätzlich eingeführten Arbeitsstipenden sollen auch im Jahr 2021 weiter vergeben werden (der Antrag hängt anbei).
Der Hintergrund: Das Verbot für öffentliche Events (im Innen- und Außenbereich) bedeutet für viele Künstler*innen ein de facto Arbeitsverbot. Verschärft wird die Situation, dass ein Großteil der Förderungen – vor allem in der freien Szene – an Aufführungen, an öffentlich zugängliche Events gebunden sind. Ohne Events können (im Besonderen frei arbeitende) Künstler*innen ihre Arbeitstätigkeit für die Förderstelle schwer nachweisen. Das ist eine prinzipielle Schwäche im Förderwesen. Um diese Schwäche auszugleichen, wurden im vergangenen Jahr 2020 von rot-grün in Wien sogenannte (covid-)Arbeitsstipendien eingeführt: Dafür mussten die Künstler*innen ein konkretes Projekt einreichen, an dem sie längere Zeit arbeiten wollten. Sie mussten dafür KEINE öffentliche Präsentation nachweisen. Der Erfolg dieser Arbeitsstipendien war überwältigend – mehr als 3000 Künstler*innen reichten im Laufe des Jahres ein, an die 6 Mio. Euro wurden vergeben. Es war eine win-win Situation. Die Künstler*innen hatten eine Basis um weiterhin künstlerisch tätig sein zu könne und die Stadt Wien konnte trotz Lockdowns eine lebendige Künstler*innen Szene erhalten.

Nachdem 2021 leider die Covid-Krise noch nicht überstanden ist – und trotz langsamer Entspannung die Weiterentwicklung in den nächsten Monaten äußerst unsicher ist, stellten wir Grüne den Antrag, diese Stipendien noch einmal auszuschreiben. Der erste diesbezügliche Antrag im Dezember wurde von rot-pink abgelehnt, der zweite Antrag für (Covid-)Arbeitsstipendien wurde dem Ausschuss zugewiesen. Endlich im April 21 war nun die Antwort der Stadträtin auf der Tagesordnung:

Schriftlich sah sie so aus (Auszug mit Draufklicken kann es vergrößert werden))

Irritierend an dieser Antwort ist erstens – dass die Stadträtin die (covid-)Arbeitsstipendien als „Sozialhilfe“ diffamiert – obwohl sie defacto eine Projektförderung ohne Live-Eventverpflichtung sind. Wir sehen sie daher eher als einen Probeballon, an dem auch ein langfristiges Umdenken im Förderwesen versucht werden kann – weg vom „bulimische Aufführungs- und Neuinszenierungswahn (wie das Phänomen in Deutschland bezeichnet wird) – hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Förderung. Mehr Nachhaltigkeit ließe sich erreichen, indem zum Beispiel Wiederaufnahmen konsequenter gefördert werden, oder auch Kooperationsprojekte bzw. Erweiterungen von aktuellen Produktionen. Als Grüne bleiben wir dran!

Nachtrag:
am 10. Mai 21 ist die Stadträtin mit der Ankündigung von Arbeitsstipendien in die Öffentlichkeit gegangen – das allerdings sind KEINE NEUEN Arbeitsstipendien, das sind die Stipendien, die die Stadt Wien schon über viele Jahre vergibt. Derzeit sind das genau 12 Stipendien pro Sparte, angesichts des durch COVID noch erhöhten Bedarfs, wohl nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein der Einkommenslosigkeit. (vgl.: https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/ehrungen)

 

Post Nr. 1

1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner,MA und GRin MMag.a Julia Malle betreffend Initiierung eines Gleichstellungsmonitors im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft.
2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von ÖVP und Grünen (gegen SPÖ, NEOS und FPÖ) angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ (gegen Grünen) angenommen.

Antrag Arbeitstipenden Seite 1Antrag Arbeiststipendien Seite 2

 

 

 

 

 

 

 

Ad Post 2 Gleichstellungsmonitor
Der Gleichstellungsmonitor der MA57 war ein Instrument, um den Status quo und die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern empirisch zu erfassen und zu analysieren. (http://www.gleichstellungsmonitor.at). Der letzte Gleichstellungsmonitor der Stadt Wien ist 2016 veröffentlicht worden.

Ein Kapitel in diesem Gleichstellungsmonitor galt auch Kunst und Medien hier wurden unter anderem folgenden Faktoren untersucht:

  1. Erhöhung des Frauenanteils in Leitungs- und Entscheidungsgremien im Bereich Kunst und Medien

  2. Verankerung von Gender-Kriterien bei der Vergabe von Förderungen und Preisen

  3. Erhöhung des Anteils an Förderungen, Stipendien und Preisen, die an Frauen oder an von Frauen geleitete Institutionen vergeben werden

  4. Erhöhung des Anteils von KünstlerInnen mit existenzsichernder Beschäftigung.

Auch wenn dieser Gleichstellungsmonitor schwerpunktmäßig den Kunstbereich untersuchte, ließ sich daraus einiges für den gesamten Kulturförderbereich ablesen.

In Wien gab es bis 2015 es zusätzlich einen eigens ausgewiesenen Frauenkulturbericht (https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/kunstbericht.html). Danach wurden einige Statistiken zu Leitungsgremien und Förderungen im Kulturbericht dargestellt.

Das waren gute Ansätze. Das Zahlenmaterial ist jedoch nicht umfassend und detailreich genug, um Entwicklungen ablesen zu können oder auch konkrete Auswirkungen von Maßnahmen abzubilden.

Um langfristig in der Förderlandschaft fair-pay Kriterien fix zu verankern und zu analysieren, warum in manchen Sparten Frauen deutlich weniger Förderungen erhalten, bzw. in welchen Führungspositionen oder Gremien Frauen vertreten sind, und ob und auf welche Weise sich das auf Entscheidungen über Förderzusagen auswirkt – um all diese komplexen Fragen zu beantworten und Strategien zur nachhaltigen Verankerung von Gleichstellung zu erarbeiten, braucht es fundiertes Zahlenmaterial. Bisher haben wir diese Zahlen leider nicht.

Die schriftliche Beantwortung der Stadträtin war auch hier irritierend, weil sie offenbar nicht am neuesten Stand der Publikationen der MA57 ist (mit draufklicken kann es vergrößert werden)


Immerhin wir hatten später noch ein Gespräch und ich bin guter Dinge, dass die Kulturabteilung langfristig eine Form finden wird, wie sie Daten erhebt und veröffentlicht, um die Förderungen in Zukunft auch geschlechtergerecht im Sinne eines Genderbudgeting zu verteilen. Auch hier werde ich natürlich dran bleiben.

Post Nr. 2

1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner, MA, GRin MMag. a Julia Malle und GR Dipl.-Ing. Martin Margulies betreffend Arbeitsstipendien für Kulturschaffende und WissenschaftlerInnen
2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen (gegen SPÖ und NEOS) angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS (gegen ÖVP, FPÖ und Grünen) angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Post Nr. 3

Die Verkehrsfläche (SCD 06350) in 1020 Wien, im Bereich zwischen Praterstraße, Ferdinandstraße und Große Mohrengasse, wird nach Adele Perlmutter (Adele Perlmutter, geb. Heilpern; 9. August 1845 bis 8. Februar 1941; k.u.k. Hoffotografin, erfolgreiche Portraitfotografin; besaß in der Praterstraße ein von ihr gegründetes Fotoatelier namens „Adèle“) in „Adele-Perlmutter-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20983) in 1020 Wien, im Bereich Obere Augartenstraße zwischen Gaußplatz und Untere Augartenstraße, wird nach Irma Schwager (Irma Schwager, geb. Wieselberg; 31. Mai 1920 bis 29. Juni 2015; Widerstandskämpferin, Politikerin, engagierte Vorkämpferin für die Rechte der Frauen) in „Irma-Schwager-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20466) in 1020 Wien, im Bereich Obere Donaustraße zwischen Roßauer Brücke und Augartenbrücke, wird nach Ruth Maier (Ruth Maier; 10. November 1920 bis 1942; Opfer der Shoah. Ihre posthum veröffentlichten Tagebücher machten sie zur „österreichischen Anne Frank“.) in „Ruth-Maier-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 12630) in 1030 Wien, im Bereich zwischen Neulinggasse und Barmherzigengasse, wird nach Günther Goller (Dr. phil. Günther Goller; 18. September 1928 bis 16. September 2017; Politiker; war langjähriger Landstraßer Gemeinderat und Landtagsabgeordneter, Stadtrat und Klubobmann der ÖVP Wien) in „Günther-Goller-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20562) in 1070 Wien, im Bereich zwischen Stiftgasse 14 – 16 und Schrankgasse, wird nach Vally Wieselthier (Vally (Valerie) Wieselthier; 25. Mai 1895 bis 1. September 1945; Keramikerin, Designerin; künstlerische Leiterin der Keramikabteilung an der Wiener Werkstätte in der Neustiftgasse 32) in „Vally-Wieselthier-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 12811) in 1230 Wien, zwischen Romy-Schneider-Gasse und Rößlergasse, wird nach Richard Tauber (Richard Tauber, eigentl. Ernst Seiffert; 16. Mai 1891 bis 8. Jänner 1948, Kammersänger (lyrischer Tenor), Komponist) in „Richard-Tauber-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Die Verkehrsfläche (SCD 06379) in 1230 Wien, Richard-Tauber-Gasse, wird nach Josef Prangl (KommR Josef Prangl; 5. März 1927 bis 27. September 2014; Lehrer, Unternehmer) in „Josef-Prangl-Straße“ umbenannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 12818) in 1100 Wien, zwischen Gußriegelstraße 40 und Windtenstraße 10, wird nach Ute Bock (Ute Bock; 27. Juni 1942 bis 19. Jänner 2018; Erzieherin, Flüchtlingshelferin und Menschenrechtsaktivistin) in „Ute-Bock-Weg“ benannt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20992) in 1220 Wien, zwischen Am langen Felde und Bertha-von-Suttner-Gasse, wird nach Ernst Paul Zimper (Ernst Paul Zimper; 9. September 1919 bis 15. September 1998; Kommunalpolitiker) in „Ernst-Paul-Zimper-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche (SCD 09684) in 1210 Wien, zwischen Lokomotivgasse und Kreuzfeldgasse, wird nach der Familie Klagsbrunn (Floridsdorfer Familie, die vor den Nationalsozialisten nach Brasilien fliehen musste: Leopold Klagsbrunn (1888 – 1957); Chemiker, Unternehmer, Sportfunktionär / Friederike Klagsbrunn (gest. 1964) / Peter Klagsbrunn (1913 – 1952); Vertreter / Kurt Klagsbrunn (1918 – 2005); Fotograf) in „Klagsbrunnweg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche (SCD 09987) in 1210 Wien, zwischen Mondsteinstraße und Richard-Neutra-Gasse, wird nach Friedrich Dietz von Weidenberg (Friedrich Dietz von Weidenberg; 27. Oktober 1871 bis 9. Dezember 1941; Architekt, Schüler Otto Wagners, bedeutender Vertreter des Jugendstils in Floridsdorf, plante unter anderem den Sildhof und das Mautner-Schlössel, das Dampf-, Wannen- und Brausebad Floridsdorf (das spätere Weisselbad) und war in die Planungen des Gaswerks Leopoldau und der Schule Schillgasse 31 eingebunden) in „Dietz-von-Weidenberg-Gasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Der Bildungscampus (SCD 21977) in 1110 Wien, Rappachgasse 44, wird nach Heidemarie Lex-Nalis (Mag.a rer.soc.oec. Dr.in phil. Heidemarie Lex-Nalis; 28. Mai 1950 bis 24. Februar 2018; Pädagogin) in „Bildungscampus Heidemarie Lex-Nalis“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06676) in 1190 Wien, von der Alois-Mock-Gasse bis zur Grinzinger Straße, wird als Verlängerung der Alois-Mock-Gasse in „Alois-Mock-Gasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Parkanlage (SCD 20996) in 1140 Wien, im Bereich Breitenseer Straße und Hütteldorfer Straße, wird nach Hilde Sochor (Prof.in Dr.in phil. Hilde (Hildegard) Sochor, verehel. Manker; 5. Februar 1924 bis 31. Mai 2017; Volksschauspielerin, Kammerschauspielerin, jahrzehntelanges Mitglied des Wiener Volkstheaters. Mitwirkung an zahlreichen TV- und Kinoproduktionen) in „Hilde-Sochor-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die Verkehrsfläche (SCD 12620) in 1140 Wien, zwischen Jupiterweg 69 und Grenzweg 1, wird in „Plutoweg“ (Nach dem bis 2006 als gezählter neunter Planet, seither als größter Zwergplanet bezeichnet) benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die Parkanlage (SCD 20995) in 1170 Wien, im Bereich zwischen Rötzergasse und Hormayrgasse, wird nach Elfriede Dassanowsky (Prof.in Elfriede (Elfi) von Dassanowsky; 2. Februar 1924 bis 2. Oktober 2007; Sängerin, Pianistin, Filmproduzentin, Mitbegründerin der Belvedere-Film in Wien und Los Angeles) in „Elfi-Dassanowsky-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Förderung an IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse im Jahr 2021 für das Ankerzentrum F23 in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 20

Die Förderung an den Kunst- und Kulturverein „SOHO IN OTTAKRING“ im Jahr 2021 für SOHO STUDIOS in der Höhe von EUR 123.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 21

A) Für die Nachtragsförderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft zur Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 264.000 genehmigt.

B) Die Nachtragsförderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft im Jahr 2021 zur Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2021 für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 143.235 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Die Erhöhung an das Wiener Volksliedwerk im Jahr 2021 für die Basisförderung des bereits genehmigten Antrags (Pr.Z.392682-2020-GKU) von ursprünglich EUR 160.000 um EUR 25.000 auf sohin insgesamt EUR 185.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

A) Für die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahressubvention 2021 wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt.

B) Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum im Jahr 2021 für die Jahressubvention 2021 in der Höhe von EUR 907.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

A) Für den Rahmenbetrag im Bereich Druckkostenzuschüsse Literatur und Wissenschaft wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3300, Förderung von Schrifttum und Sprache, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 8.000 genehmigt.

B) Im Bereich Literatur wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags (Pr.Z.1178697-2020-GKU) von ursprünglich EUR 476.000 um EUR 8.000 auf sohin insgesamt EUR 484.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur Druckkostenzuschüsse aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die außerordentliche Mitgliedschaft Wiens im Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte wird genehmigt. Für das Jahr 2021 ist ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von EUR 3.425 zu überweisen. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderung an die Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an den Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten im Jahr 2021 für Bears in the Park – open art place in der Höhe von EUR 149.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 29

Die Förderungen im Bereich Filmfestivals an folgende Vereine im Jahr 2021 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 340.500 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Vereine Jahr Förderung in EUR
1 Institut Pitanga 2021 91.500
2 This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 2021 99.000
3 Verein zur Förderung des Fantastischen Films 2021 150.000
Summe 340.500

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (FPÖ stimmte jedoch gegen This Human World) angenommen.

Post Nr. 30

Die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2021 für die Förderaktivität „Digital Humanism 2021“ in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderung an den Verein Freunde und Freundinnen des IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften im Jahr 2021 für das wissenschaftliche Programm in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk im Jahr 2021 für das Projekt „Wissens*raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 33

A) Für die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die Ausschreibung von Forschungsprojekten zur Präzisionsmedizin wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.000.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 1.000.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2021 für Ausschreibung von Forschungsprojekten zur Präzisionsmedizin in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2021 für Wien bezogene Forschungsprojekte und ein DOC Stipendium in der Höhe von EUR 350.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 35

A) Für die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für Projekte im Rahmen des Matching Funds 7 wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 181.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 181.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2021 für Projekte im Rahmen des Matching Funds 7 in der Höhe von EUR 180.500 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

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