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Kinderschutz braucht Finanzierung – oder: Warum ein Gesetz ohne Finanzierung kein Kind schützen kann

Rede zur Gesetzesnovelle, die Kinderschutz und gleichzeitig neue Beschäftigungsformen in Kinderbetreuungseinrichtungen verankert.

Sehr geehrte Damen und Herren im Livestream,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Stadtrat,
sehr geehrte Vorsitzende!

Warum wollen wir ein Kinderschutzkonzept? –

Was ist der Ausgangspunkt?

Ein paar Beispiele:

  • vermeintliche Missbrauchsfälle in einem Wiener Kindergarten im Frühjahr
  • eigentümliche Strafen in einem anderen Kindergarten vor einigen Jahren,
  • vermutete Übernachtungsparties mit einem Lehrer im Rahmen von Sportveranstaltungen
  • eigentümliche Workshops durch Fremdpersonal mit vermehrten Körperkontakt

Wo Kinder betreut werde, ist körperliche Nähe natürlich –

Manchmal ist nicht mehr so leicht zu sagen, was noch passt und was wohl eher doch ein Übergriff war.

Die Einschätzung darüber, ob etwas passiert ist und wie man mit vermeintlichen Opfern und vermeintlichen Tätern und Täterinnen umgeht, ist auch für erfahrene PädagogInnen eine Herausforderung.

Das alles haben wir erkannt.

In einer Krise – also in der Situation eines Missbrauchsvorwurfs

  • braucht es Ruhe,
  • Reflexionvermögen,
  • psychologisches Einfühlungsvermögen und
  • Wissen, wo ExpertInnen und Hilfsangebote zu finden sind.

Da haben wir Grüne jahrelang gefordert.
Jetzt wurde quasi aus Anlass der letzten Vorkommnisse, also des Missbrauchsverdacht im Kindergarten,  eine Gesetzesnovelle vorgelegt.

ABER: so wie dieser Gesetzesvorschlag formuliert ist, wird es uns leider vor keiner kritische Situation in der Zukunft bewahren, kein Kind vor Übergriffen schützen können.

Festgeschrieben sind nur 10 Std. Ausbildung im ersten Jahr, in den Folgejahren nur mehr 4 Std.

Aber:
Nach wie vor gibt es insgesamt zu wenig erfahrenes gut ausgebildetes Personal,
nach wie vor gibt es zu viele Aufgaben für erfahrenes, gut ausgebildetes Personal,
nach wie vor sind die Gruppen zu groß, 25 Kinder auf eine Betreuungsperson mit Erfahrung und einer Assistenz,
wie soll man da was rechtzeitig bemerken, wenn ein vermeintlicher Missbrauch vor Ort stattfindet, oder wenn zu Haus plötzlich etwas nicht mehr stimmt – oder im engen Umfeld des Kindes?

Wie soll unter solchen Bedingungen mit Kindern sensibel zu intimen Themen gearbeitet werden?

Echter Kinderschutz, der seinen Namen auch verdient, braucht ausreichend budgetäre Mittel – sonst bleibt der Ruf nach Kinderschutz eine reine PR-Maßnahme.

Ein wirksames Kinderschutzkonzept holt alle beteiligten Parteien ins Boot, indem er Bewusstsein bei Eltern und Betreuungspersonal schafft und Kinder in ihrer Resilienz stärkt.

Ein echtes Kinderschutzkonzept ist ein Prozess der – professionell begleitet – bis 36 Monaten dauert, wie die Liga für Kindergesundheit kürzlich veröffentlicht hat.
Der Gesetzesvorschlag überträgt die gesamte Verantwortung des Kinderschutzes auf die Träger und Tagesmütter, die sollen jeweils einen Kinderschutzbeauftragten, eine Kinderschutzbeauftragte stellen.

Sie stellen sich diese Kinderschutzbeauftragte offenbar eher wie eine Brandschutzbeauftragte vor:  einmal Ausbildung machen und dann passiert hoffentlich nix. Die Aufgaben sind im Gesetzesvorschlag so umfassend formuliert, dass Trägerorganisationen dafür je nach Größe eine Teilzeit oder gar eine Vollzeitstelle verplanen müssen – wie sollen sie die finanzieren?

Das Aufgabenspektrum einer/s Kinderschutzbeauftragten ist breit:

  • Es soll zuerst eine Risikoanalyse gemacht werden,
  • darauf aufbauend ein Verhaltenskodex erarbeitet werden,
  • im Verein, im Kindergarten soll ein Beschwerde- und Fallmanagement implementiert werden
  • und alle Kolleg:innen und Eltern geschult
  • Außerdem müssen die Kinder in die Analyse und in den Erarbeitungsprozess einbezogen
  • Die Kinder müssen kindgerecht über ihre Rechte und den Kinderschutz informiert werden.

Kurz gesagt: eine nachhaltige Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes braucht Ressourcen – Arbeitszeit und Gehirnschmalz – und daher auch eine Finanzierung. 

Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle ist hingegen keine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Kinderschutzkonzepte für Trägerorganisationen und Tageseltern vorgesehen.

Kein Cent zusätzlich soll an die Träger gehen oder an die Tageseltern, obwohl sie offensichtlich einen großen Mehraufwand haben. Die Erläuterungen zum Gesetz weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Neuerungen die Stadt keine zusätzlichen Mittel kosten soll!
In einer Situation, die nach 2 Jahren Corona, und durch Energiekrise ohnehin extrem angespannt ist.

Sie alle kennen die Situation!

Schon jetzt können in den Kindergärten wegen massiven Personalmangels manche pädagogischen Aufgaben nicht erfüllt werden:
zu viele Kinder in den Gruppen,
kaum Zeit für Vorbereitung oder Fortbildung führen zu Dauerstress.

Das ist die Gemengelage, in der Übergriffe leicht übersehen werden und in Krisen nicht schnell und effizient gehandelt werden kann.

Insbesondere für Tageseltern ist der unbezahlte zusätzliche Zeitaufwand für die Erstellung und Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes überfordernd.

Ohne zusätzliche Ressourcen,
ohne Umstrukturierungen in der Ausbildung
und Anreizsysteme kann sich die Situation kaum verbessern.

Wenn hier keine finanzielle Abfederung und strukturelle Entlastung mitgeplant wird, steht zu befürchten, dass die Kinderschutzkonzepte nicht umgesetzt werden können,
dh. sie werden ein reines Lippenbekenntnis bleiben.
Kinderschutz als PR-Maßnahme allein ist uns zu wenig!

Deshalb lehnen wir diese Gesetzesnovelle ab

Wir Grünen Wien fordern mit dem vorliegenden Antrag  (Antrag finanzielle Absicherung Kinderschutz) ausreichend und verbriefte budgetäre Mittel für die Einsetzung eines Wiener Kinderschutzkonzeptes.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

 

 

Nachtrag: Auszüge aus den Stellungnahmen von Trägerorgansiationen:

SOS Kinderdörfer

umfangreichere Bildungsmaßnahmen für Kinderschutzbeauftragte und pädagogische Fachkräfte braucht. D.h. es braucht mehr Stunden an spezifischen Ausbildungen und die müssen zusätzlich zu den herkömmlichen Ausbildungs- und Fortbildungsplänen vorgesehen werden. Kinderschutz ohne zusätzliche Ressourcen in Ausbildung und Fortbildung zu integrieren wird nicht genügen.

Jedem Kind ein liebevolles Zuhause

  •  Kinderschutzbeauftragte mit einer gesetzlich zu definierenden, hohen Grundqualifikation benötigt. An ihnen wird es ganz wesentlich liegen die Umsetzung von Kinderschutz in den 2.780 Standorten zu begleiten.

  • einer regelmäßigen Evaluierung der Kinderschutzkonzepte in einem maximal 3jährigem Abstand braucht. Die Ergebnisse der Evaluierung sind in die Weiterentwicklung der Kinderschutzkonzepte einzubeziehen.

  • einer ausreichenden Budgetierung dieser Maßnahmen bedarf. Die aktuell in den Entwürfen vorgezeichneten budgetären Auswirkungen mit lediglich einer/m Elementarpädagog*in und einer/m Sozialpädagog*in auf zentraler Ebene sind deutlich zu gering angesetzt. Kinderschutz in allen elementarpädagogischen Einrichtungen Wiens wirksam zu implementieren und zu verfolgen kostet Geld. Hier wird es vor allem Ressourcen für die Pädagog*innen in den Einrichtungen brauchen, um sich regelmäßig mit Kinderschutz auseinanderzusetzen. Das muss budgetiert werden!

Gemeinsame TrägerInnen stellungnahme: Wr. Kindersfreunde, Diakonie, KIWI und ST. Nikolausstiftung

Vorab möchten wir grundsätzlich festhalten, dass bei jeder Änderung auch darauf geachtet werden soll, dass die finanziellen Auswirkungen von Gesetzesänderungen auch eine budgetäre Deckung finden. Dies möchten wir deshalb betonen, da die vergangenen gesetzlichen Veränderungen, die wir auch begrüßt haben, wie z. B. die Einführung von verpflichtenden Leitungsstunden, die verpflichtende Fortbildung oder auch die Sprachförderung von Kindern usw. dazu geführt haben, dass wir diese Mehrkosten entweder den Eltern verrechnen (Stichwort: beitragsfreier oder beitragsreduzierter Kindergarten) oder Sparmaßnahmen einleiten mussten.

Nun zu den einzelnen Punkten im Entwurf-WKGG:

§ 1a: Kinderschutz, Kinderrechte:

Anmerkungen zu §1 (2) Kindergärten haben durch ein Kinderschutzkonzept transparent darzulegen, wie die betreuten Kinder vor Gewalt geschützt werden.

Hier wünschen wir uns die Ergänzung, dass es sich um ein fachlich anerkanntes Kinderschutzkonzept handelt, das auch von einer anerkannten Einrichtung (z. B. „die möwe“, ECPAT oder vergleichbare Organisationen) bzw. Kinderschutzkonzepten von größeren Organisationen (bundesweite Trägerorganisationen) bei der Erstellung begleitet wurde.

Anmerkungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Laut den Anmerkungen im Entwurf hat die verpflichtende Einführung des Kinderschutzes zur Folge, dass durch die Schaffung von zwei neuen Arbeitsplätzen, Zusatzpersonal bei der Stadt Wien pro Jahr um ca. € 155.000,00 (je nach Vordienstzeiten der geplanten Mitarbeitenden) angestellt werden muss.

Auch bei den Trägern führt die Einführung/Umsetzung zu Implementierungskosten. Dazu sei erwähnt, dass es zu laufenden Kosten (Personal-, Schulung-, Projektbegleitungskosten usw.) kommen wird. Die bisherig entstandenen Kosten konnten nur durch Verzögerungen von Sanierungen oder Rücklagen aufgebracht werden.

Durch unsere jeweilige Trägergröße ist es außerdem erforderlich, dass wir freigestellte Kinderschutzbeauftrage und ein Vier-Augen-Prinzip sicherstellen müssen. Es muss daher auch zusätzlich finanzielle Mittel geben.

Kommentar der AK:

Die AK Wien begrüßt diese Schritte ausdrücklich. Darüberhinausgehend dürfen jedoch die Rahmenbedingung, unter welchen Kindergruppen gegründet werden und arbeiten, nicht aus dem Blick verloren werden. Viel zu oft ist nur eine oder keine Fachkraft in einer Gruppe anwesend, das Personal ist oftmals völlig überlastet und Supervision, um etwa über schwierige Situationen und Belastungen zu reflektieren fehlen in Kindergruppen so gut wie komplett. Bessere Rahmenbedingung sind für einen weitreichenden Kinderschutz unerlässlich, daher kann  die vorliegende Novelle nur ein erster Schritt sein


Kommentar Kinder und Jugendanwaltschaft

Ansich zu begrüßen aber:

Dokumentationsverpflichtungen sind als wichtiger Bestandteil des transparenten Umgangs mit den im Rahmen des Kinderschutzkonzepts behandelten Anliegen zu sehen.

Auch die Weiterentwicklung ist ein wichtiger Aspekt für effektive Kinderschutzkonzepte. Die Konzepte müssen immer an die spezifischen Gegebenheiten angepasst werden, für die sie wirksam werden sollen.

In Abs. 3 leg. cit. wird festgehalten, dass nicht entsprechend ausgebildetes

Betreuungspersonal vor Beginn der Tätigkeit eine Fortbildung im Ausmaß von 16 Stunden

absolvieren muss. Als Inhalt der Fortbildung werden pädagogische Grundlagendokumente, rechtliche Grundlagen, Kommunikations- und Konfliktmanagement, Entwicklungspsychologie sowie Kinderschutz und Kinderrechte als Themengebiete genannt. Neben der Tatsache, dass die Vermittlung dieser verschiedenen Themengebiete innerhalb von 16 Stunden eine zeitliche Herausforderung darstellen müsste, wird insbesondere die aktuell in Abs. 3 verankerte Auswahlmöglichkeit kritisch gesehen.

Nach dem Text des Abs. 3 leg. cit. müssen sich die Inhalte „auf mehrere der folgenden Themengebiete beziehen. Nach diesem Wortlaut, der auch durch die Erläuterung keine weitere Konkretisierung erfährt, wäre es möglich, einzelne Themengebiete auszusparen.

Dachverband Kindergruppen.

Auf der Ebene der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen u.a. in der Einbindung der Eltern auf Augenhöhe und der Implementierung von Reflexionen, Teambesprechungen, Intervisionen und Supervisionen in den pädagogischen Ablauf. Dies bedeutet, neben vielem anderen, auch mehr Zeit für diese Tätigkeiten. Wir vermissen daher in den Entwürfen eine Änderung des Fachkraft – Kind- Schlüssels, um eine nachhaltige „Entlastung“ möglich zu machen. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf den Artikel „Experten sehen Kindergarten als „sicheren Ort“, erschienen am 8. Juni 2022 im Kurier verweisen, in dem ganz deutlich dargelegt wird, dass ausreichend Personal eine wesentliche Variante für gelingenden Kinderschutz ist.

NeBÖ – Netzwerk elementare Bildung Österreich

ad WKGG § 1a. (2):

Es ist nicht ausreichend ein Kinderschutzkonzept zu erstellen, ohne die Mitarbeitenden durch Fortbildungsmaßnahmen zu begleiten. Zudem braucht die Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes in das pädagogische Konzept eines Standortes ausreichend Zeit im Rahmen pädagogischer Konferenztage.

Mindestens drei pädagogische Tage, an welchen die Einrichtungen für Kinder geschlossen sind und die Mitarbeitenden in der Dienstzeit während der regulären Öffnungszeiten an der Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes arbeiten.

Um bis 31.12.2023 ein praxistaugliches Kinderschutzkonzept partizipativ erarbeitet zu haben, ist es notwendig ,zeitliche Ressourcen zu schaffen (z.B. temporäre Verkürzung der Öffnungszeiten, mehr Fachpersonal, …)

 

Erinnerungspolitik reloaded – Eine Diskussion zum Umgang mit der Geschichte im öffentlichen Raum

Erinnerungspolitik ist ein Machtdiskurs!

Was verändert sich in einer Stadt, wenn bisher vergessene Gruppen und ihr Beitrag zur Stadtgeschichte plötzlich sichtbar gemacht werden? Wie begegnen wir „blinden Flecken“ in der Stadt? Die öffentlichen Debatten um den Umgang mit der Lueger Statue, mit dem Mahnmal für verfolgte Homosexuelle oder auch mit dem „Russendenkmal“ am Schwarzenbergplatz zeigen immer wieder wie emotional das Thema Erinnerungs(politik) besetzt ist.

Wer wird erinnert, wer wird in den Fokus gerückt? Wer wird bewusst oder unbewusst „vergessen“ oder „vergessen gemacht“ …?

Erinnerungspolitik(en) prägen das Aussehen einer Stadt und damit auch ihre Identität. Ausgehend von den Ereignissen um Black Lives Matter in den USA begann auch in Europa eine neue Diskussion um den inkludierenden und gesellschaftsformenden Gehalt von symbolischen Erinnerungsobjekten im öffentlichen Raum.

Die Veranstaltung beleuchtet aktuelle Positionen und Einschätzungen zu Wiener Erinnerungspolitik(en). Zusätzlich eröffnen wir einen Raum, um über die Inputs gemeinsam zu diskutieren und die Ergebnisse zu sammeln.

Vorträge und Workshops mit Tim Cole (Bristol), Tanja Schult (Stockholm) und Elke Krasny (Wien); Moderation Ursula Berner.

Tim Cole
Tim Cole ist Historiker an der Universität Bristol und Vorsitzender der „We are Bristol History Commission“
Als im Zuge der Black Live Matter-Bewegung im Juni 2020 in Bristol die Statue des Sklavenhändlers Edward Colston bei einem Protest gestürzt und ins Hafenbecken geworfen wurde, wurde vom dortigen Bürgermeister die „We are Bristol History Commission“ ins Leben gerufen um den weiteren Umgang einerseits mit der Statue selbst und andererseits auch um grundlegende Strategien mit dem britischen Kolonialerbe an öffentlichen Plätze und Institutionen zu entwickeln. Als Vorsitzender dieser Kommission hat Tim Bristol nach dem Sturz der Statue eine Umfrage unter den Bewohner:innen von Bristol gestartet, was mit der Statue weiter passieren soll. In einem partizipativen Prozess wurde 14 000 Menschen die Möglichkeit gegeben über die Zukunft der Statue und ihren Fall zu sprechen und Vorschläge für dem zukünftigen Umgang damit zu erarbeiten. Damit wurde der Grundstein einer Erinnerungskultur als generationsübergreifendes, partizipatives Communityprojekt gelegt.

Tanja Schult
Tanja Schult ist Kunsthistorikerin und Dozentin am Institut für Kultur und Ästhetik an der Stockholmer Universität Herausgeberin des Buches „Was denkt das Denkmal“ und forscht zu dem Thema „Demokratische Denkmäler“. Moderne Demokratische Denkmäler, mit denen sie sich auch hier in Wien beschäftigt hat, werden dazu benutzt, um Demokratiebewusstsein zu schaffen. „Man will (…) nicht mehr an Siege erinnern, sondern an Verluste und eigene Verbrechen“. Demokratische Denkmäler postulieren keine absolute Wahrheit, sondern laden zur kritischen Reflexion ein.

Carla Bobadilla
Carla Bobadilla ist eine forschende Künstlerin. Ihre Arbeit konzentriert sich auf die Entwicklung von Kommunikations- und Vermittlungspraktiken, insbesondere in den Bereichen der postkolonialen Kritik und der Critical Race Theory. Als Senior Lecturer an der Akademie der bildenden Künste in Wien lehrt sie, wie Formate entwickelt werden können, die eine Verhandlung von Fragen zum kulturellen Erbe innerhalb eines postkolonialen Kontextes unter Verwendung dekolonisierender Methodologien ermöglichen. Sie ist Gründungsmitglied des Kollektivs Decolonizing in Vienna!

Elke Krasny (leider erkrankt)
Elke Krasny ist Professorin für Kunst und Bildung an der Akademie der bildenden Künste Wien. Als feministische Kulturtheoretikerin, Stadtforscherin und Kuratorin arbeitet sie zu emanzipatorischen und transformativen Praxen in Architektur, Urbanismus und zeitgenössischer Kunst mit Fokus auf sozialen und ökologischen Dimensionen von Care, Erinnerungspolitiken und transnationalen Feminismen. Gemeinsam mit Angelika Fitz hat sie Critical Care. Architecture and Urbanism for a Broken Planet herausgegen Angelika Fitz (MIT Press, 2019) und mit Lara Perry Curating as Feminist Organizing (Routledge, 2022). Ihr nächstes Buch widmet sich Fragen von Care unter pandemischen Bedingungen: Living with an Infected Planet. Covid 19, Feminism and the Global Frontline of Care (transcript).

Hier gibts Videos zu den Vorträgen:

kulturausschuss.transparent – Juni 22

 

Was sich schon bei den letzten Kulturausschüssen gezeigt hat: große Projekte mit hohen Finanzierungsbedarf werden selten vorbesprochen. Stattdessen zeigt sich eine Tenden, dass gerade solche Projekte erst als Nachtrag zur Tagesordnung  den Mitgliedern zur Kenntnis  gebracht werden. Für die Junisitzung lagen nur die Pfingstfeiertage zwischen Info und Sitzung.

Das war im Herbst schon bei der Ausschreibung zur Klubkommission so.

Diesmal waren gleich zwei Großprojekte (Pratermuseum und Arsenal-Fotovenue) im Nachtrag.  Ein drittes Projekt, das neue Filmmuseum LAB, wurde sogar schon 6 Tage bevor es im Ausschuss zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurde öffentlich präsentiert,

Irritierend dabei ist nicht, dass die Projekte an sich umgesetzt werden. Für jedes einzelne Projekt spricht inhaltlich einiges.

Irritierend ist die Vorgangsweise. Die gibt einen schalen Beigeschmack.

Statt Projekte dem in der Stadtverfassung als beratendes Gremium verankerten Kulturausschuss vorzulegen, und damit ein kooperative Meinungsbildung zu ermöglichen, werden sie einfach öffentlich gemacht und sind damit gesetzt.

Der Kulturausschuss selbst verliert damit seine demokratische Rolle. Er gerät zur Farce.

Aber der Reihe nach:

Der Fall Pratermuseum: Das Pratermuseum ist seit etwas 25 Jahren in Nebenräumen des Planetariums untergebracht. Dort wird es kaum von TouristInnen gefunden und dementsprechend sind die BesucherInnenzahlen übersichtlich. Nach intensiven Forschungen im Rahmen von Ausstellungen im Wien Museum und spannenden Sammlungszuwächsen (Geschichte der Weltausstellung, Einordnung der rassistischen „Menschenschauen“) kam man überein, dass diese Präsentation nicht mehr zeitgemäß ist.
Ein neuer attraktiverer Standort eröffnete sich mit dem Freiwerden einer ehemaligen Spielhalle auf der Straße des Ersten Mai. Der Kulturausschuss stimmte der Übersiedlung und Neuaufstellung der Pratermuseumsammlung in der Höhe von 1,6 Mio. im Juni 2021 zu.

Seither haben wir nichts mehr von diesem Projekt gehört. Im Nachtrag zum Ausschuss Juni 22 kommt nun plötzlich eine Erhöhung um 2,6 Mio. – auf 4,1 Mio.

Offenbar gab es seit Herbst Gespräche zwischen dem Wien Museum und der Stadträtin. Die Analyse des Bestandes habe zu einer grundlegenden Projektänderung geführt.

Neubau statt Nachnutzung.
Statt Nachnutzung eines Bestandes, soll jetzt doch neu gebaut werden. Erklärung aus dem Stadträtinbüro: Wenn man jetzt investiert, soll der Betrieb in Zukunft günstiger werden.
Niemand wird sich sinnvollen Investitionen entgegenstellen. Allerdings braucht es eine öffentliche Debatte darüber, wenn ein Vorhaben nun das 3-fache kosten soll! Selbst im Nachtrag konnte bisher keine konkrete Kostenschätzung für einen zukünftigen Betrieb vorgelegt werden.

Mittlerweile war mehr als ein halbes Jahr Zeit die Mitglieder des Ausschusses über die mögliche Projektänderung zu informieren und damit ins Boot zu holen. Stattdessen kam ein Antrag im Nachtrag auf Budgeterhöhung und mangelnde Unterlagen. Erst durch die massive Kritik aller Oppositionsparteien  erhielten wir als Ausschussmitglieder jetzt zumindest Renderings für den neuen Bau. Eine konkrete Kostenschätzung steht noch immer aus. Im Ausschuss gab es darüber hinaus mündlich die Zusicherung, dass Ausstellungs- und Personalkosten für den Betrieb aus dem Budget des Wien Museums abgedeckt sein sollen. Ehrlich, das kann ich mir kaum vorstellen.  Deshalb haben wir Grüne das Projekt vorerst einmal abgelehnt.

Das 2. Beispiel für die Missachtung des Ausschusses: ebenfalls am 1. Juni – also 6 Tage VOR dem Kulturausschuss – erfahren die Mitglieder des Ausschusses per OTS von dem neuen Fotografie-Venue im Arsenal.

Auch hier gibt es eine Vorgeschichte. Bettina Leidl hat das KunstHausWien mit Dezember 21 verlassen. Mit der Neubesetzung des KunstHauses  durch Gerlinde Riedl war klar, dass der Standort eine Neuausrichtung hin zum Tourismus erfährt. Es hagelte große öffentliche Kritik. Grundtenor: Wien verliert damit den durch Bettina Leidl sensibel entwickelten Standort für aktuelle Fotographie, ohne Ersatz.

Der Ausweg aus der Misere ist nun ein neues eigenes Foto-Venue zu etablieren: Ein flexibler Ausstellungsraum im Objekt 19 im Arsenal. Kostenfaktor 4 Mio. bis 2024. Auch hier werden in Zukunft jährliche Instandhaltungs- und Ausstellungskosten zusätzlich anfallen. Wieviel ist noch nicht kommuniziert.

Es ist wirklich bedauerlich, dass die Stadträtin, die den Kultur-Ausschuss ursprünglich als offenes Diskursforum etabliert hat, ihn jetzt zunehmend hin in ein paternalistisches geführtes Abstimmungsgremium verwandelt. Gerade die Kultur und auch die Wissenschaft sind Bereiche, die vom Diskurs, von der Auseinandersetzung mit Argument und Gegenargument leben. Ich hoffe sehr, dass wir in Zukunft wieder einen gemeinsamen Weg in diese Richtung finden werden. Sonst wird  der Kulturauschuss endgültig zum Abnickungsgremium degradiert.

 

Post Nr. 1
Die Förderung an den Verein Wiener Stadtfeste im Jahr 2022 für das 36. Wiener Stadtfest in der Höhe von EUR 406.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist  gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 2
Die Förderung an den Verein Künstlergruppe DYNAMO im Jahr 2022 für das Kultur-Ankerzentrum FLUC in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 3
Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2022 für das Shift V – Vorbereitungsjahr in der Höhe von EUR 61.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4
Die Verkehrsfläche (SCD 06805) in 1030 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Aspanggründe – Eurogate, wird nach Elizabeth T. Spira (Dr.in Elizabeth Toni Spira, verehel. Schmid; 24. Dezember 1942 in Glasgow bis 9. März 2019 in Wien; Journalistin) in „Elizabeth-T.-Spira-Promenade“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 12842) in 1090 Wien, Geh- und Radweg zwischen Friedensbrücke und Siemens-Nixdorf-Steg, wird nach Karoline Tintner (Karoline (auch: Caroline, Karolin) Tintner, geb. Goldschmidt(-Laski); 16. Mai 1881 in Wien bis 25. Juni 1943 im KZ Theresienstadt; Grafikerin, Zeichnerin) in „Karoline-Tintner-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche (SCD 12838) in 1090 Wien, Geh- und Radweg zwischen Siemens-Nixdorf-Steg und Augartenbrücke, wird nach Olga Misař (Olga Misař, geb. Popper;   11. Dezember 1876 in Wien bis 8. Oktober 1950 in Enfield (Großbritannien); Frauenrechtlerin, Friedensaktivistin, Journalistin, Schriftstellerin, Übersetzerin) in „Olga-Misař-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche (SCD 06831) in 1130 Wien, Teilabschnitt der Würzburggasse im Bereich Fonovitsplatz vor dem Haupteingang des ORF-Zentrums, wird nach Hugo Portisch (Dr. Hugo Portisch; 19. Februar 1927 in Bratislava bis 1. April 2021 in Wien; Journalist) in „Hugo-Portisch-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 8
Die Verkehrsfläche (SCD 12820) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Elisabeth Schilder (DDr.in Elisabeth Schilder (Pseudonym Lise Zellhoff); 8. September 1904 in Wien bis 18. Februar 1983 in Wien; Juristin, Sozialwissenschaftlerin, Fürsorgerin) in  „Elisabeth-Schilder-Gasse“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 9
Die Verkehrsfläche (SCD 06899) in 1100 Wien, Teilbereich der Favoritenstraße zwischen Johannitergasse und Sonnwendgasse, wird in „Platz der Kulturen“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 10
Die Verkehrsfläche (SCD 08050) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Elisabeth Sundt (Baurätin Dipl.-Ing.in Elisabeth Sundt; 11. März 1928 in Wien bis 20. August 2005 in Wien; Architektin, Pionierin der Massivfertigbauweise) in „Elisabeth-Sundt-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 11
Die Verkehrsfläche (SCD 07022) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Josef Deutsch (Josef Deutsch; 24. März 1925 in Wallendorf (Bgl.) bis 4. Februar 2016 in Wien; Bäcker, Politiker) in „Josef-Deutsch-Straße“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 12
Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN im Jahr 2022 für das Clubfestival „Vienna Jazz Floor 2022“ in der Höhe von EUR 94.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 13
Im Bereich Darstellende Kunst wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 850.000 auf sohin insgesamt EUR 3.150.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 14
Die Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH im Jahr 2022 für die BUCH WIEN 22 Festival in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 15
Die Förderung an Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 16
Die Förderung an das Wiener Lustspielhaus – Verein zur Förderung musikalischer und darstellender Künste im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 110.000 um EUR 90.000 auf sohin insgesamt EUR 200.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Durch die Pandemie und Lockdowns verursacht ist das Wiener Lustspielhaus in den roten Zahlen. Mit dieser Einmaligen Förderung soll der Verlust ausgeglichen werden, so dass der Betreiber im kommenden Jahr schuldenfrei in Pension gehen kann, so war die Erklärung im Ausschuss.

Aktualisierung: Mehrere Medienberichte, die nach dem Ausschuss veröffentlicht wurden, veranlassen uns Grüne das Abstimmungsverhalten im Gemeinderat am 22. Juni 2022 zu verändern.  Es kann nicht im Sinne einer solidarischen Kulturpolitik sein, dass einzelne, die schon vorher gut verdient haben, großzügig entschuldet werden, wenn gleichzeitig viele Kulturarbeitende  die Branche wechseln (müssen), um zu überleben. Derartige Auffangnetze müssen für alle gelten.  Gerade Gutverdiener sind in einer wirtschaflichen Krise aufgerufen solidarisch ihren Beitrag zu leisten, dh. konkret die Schulden asud em Unternehmen selbst zu tragen, statt sie an die Allgemeinheit abzuwälzen. 

Im Gemeinderat stimmen die Grünen GEGEN diesen Antrag.

Links dazu:
Bericht derstandard
Stadtrechnungshofbericht

Post Nr. 17
Die Förderungen an die Tschauner Bühne GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit werden mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich jährlich EUR 100.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 300.000 (2022 und 2023) gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Offiziell erklärt die Stadträtin die Erhöhung mit dem FAIR PAY Ansatz – dass damit also die Künstler:innen fairer bezahlt werden (müssen). Im Antrag selbst findet sich das nicht explizit herausgestrichen.

 

Post Nr. 18
A) Für die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für das Filmmuseum Lab wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3710, Filmförderung Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 65.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen,  Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 65.000 zu decken ist.

  1. B) Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum im Jahr 2022 für das Filmmuseum Lab in der Höhe von EUR 175.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 im Voranschlag 2022 gegeben.
    einstimmig dafür

Hintergrund: Die umfangreichen Sammlungen des Österreichischen Filmmuseums von mehr als 500.000 kulturellen Objekten (Film, Fotografie, Dokumentation, digitale Sammlungen) sind, gemeinsam mit 14 Mitarbeiter:innen in einem baufälligen Gebäude untergebracht, welches sich in privater Hand befindet.

Bereits seit 2010 sucht das Filmmuseum nach einer Alternative: Mit dem Angebot der Art for Art, im Arsenal Bauteil A (Objekt 19) aufzustocken und damit 1.540 m2 neu adaptierte und zweckmäßig ideal ausgestattete Räumlichkeiten für ein neues Museumsdepot und digitales Laboratorium des Filmmuseums zu schaffen liegt erstmals eine realisierbare und attraktive Alternative vor. An diesem zentralen und in Nachbarschaft zu anderen Kulturorganisationen gelegenen Standort kann nun ein zukunftsweisendes Zentrum zur Lagerung, Bearbeitung, Digitalisierung und Vermittlung von Film realisiert werden.

Auch wenn wir als Grüne die mangelnde Information zu dem Projekt im Vorfeld kritisiert haben, stimmen wir dem Projekt, wegen der Dringlichkeit für das Filmmuseum zu.

 

Post Nr. 19
Die Förderungen im Bereich Mode und Design an die creative headz OG und das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 70.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Verein/Institution Jahr Förderung in EUR
1 creative headz OG 2022 20.000
2 VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design 2022 50.000
Summe 70.000

Die Bedeckung der Förderungen ist gegeben.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 20
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 zur Kenntnis.
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 21
Die Dotation an den Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Universität für Bodenkultur Wien im Jahr 2022 für Zwecke einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit anlässlich des 150-Jahr-Jubiläums der Universität für Bodenkultur Wien in der Höhe von EUR 100.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 22
Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.511.000 um EUR 260.000 auf sohin insgesamt EUR 1.771.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür 

Post Nr. 23
Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft, Gruppe 042, Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt.
einstimmig dafür

Post Nr. 24

  1. A) Für die Erhöhung der Förderung an die Museen der Stadt Wien für die Jahrestätigkeit der Sammlungspflege und des Facility Managements in den Wiener Bezirks- und Sondermuseen wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt.
  2. B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Museen der Stadt Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit der Sammlungspflege und des Facility Managements in den Wiener Bezirks- und Sondermuseen wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 809.000 um EUR 80.000 auf sohin insgesamt EUR 889.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2022 gegeben.
    einstimmig dafür

 

Post Nr. 25
Die Verkehrsfläche (SCD 12850) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Erika Krenn (Erika Krenn; 16. Juli 1925 in Wien bis 15. Jänner 2018 in Wien; Lehrerin, Politikerin) in „Erika-Krenn-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 26
Die Verkehrsfläche (SCD 06820) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Heidemarie Lex-Nalis (Mag.a Dr.in Heidemarie Lex-Nalis; 28. Mai 1950 in Spittal/Drau bis 24. Februar 2018 in Wien; Pädagogin) in „Heidemarie-Lex-Nalis-Gasse“ benannt
einstimmig dafür

 

Post Nr. 27
A) Für die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.300.000 genehmigt.

  1. B) Für die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival wird im Voranschlag 2023, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt.
  2. C) Die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) in den Jahren 2022 bis 2024 für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival in der Höhe von EUR 2.500.000 im Jahr 2022, EUR 500.000 im Jahr 2023 und EUR 1.000.000 im Jahr 2024 (insgesamt EUR 4.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 2.500.000 (Mietvorauszahlung u. Betrieb)
Jahr 2023 EUR     500.000 (Betrieb)
Jahr 2024 EUR  1.000.000 (Betrieb)

SPÖ/NEOS, Grüne dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 28
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.

Post Nr. 29
A) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.260.000 genehmigt.

  1. B) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 440.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen mit EUR 440.000 zu decken ist. Auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 470.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 777, Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 470.000 zu decken ist.
  2. C) Die Förderungen an die Museen der Stadt Wien in den Jahren 2021 bis 2023 für das Projekt Pratermuseum neu – 2021 in der Höhe von EUR 250.000, 2022 in der Höhe von EUR 2.500.000 und 2023 in der Höhe von EUR 1.350.000 (insgesamt EUR 4.100.000) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Jahr 2021          EUR 250.000              davon bereits EUR 250.000 beschlossen und ausbezahlt

Jahr 2022        EUR 2.500.000           davon bereits EUR 940.000 beschlossen

Jahr 2023        EUR 1.350.000           davon bereits EUR 440.000 beschlossen

Die Bedeckung ist in den Jahren 2022 und 2023 vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A und des Punktes B gegeben.
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, Grüne, FPÖ dagegen
 

Post Nr. 30
1.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Gruppe 457, Druckwerke, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 19.000 genehmigt, und Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft Gruppe 457, Druckwerke mit EUR 19.000, Gruppe 630, Porto mit EUR 1.000, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit EUR 96.000 zu decken sind.

2.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 16.000 genehmigt, die im Voranschlag 2022 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand mit EUR 16.000 zu decken ist.

3.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Gruppe 413, Handelswaren, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 24.000 genehmigt, und Gruppe 457, Druckwerke, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 25.000 genehmigt, und Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 276.000 genehmigt, in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft Gruppe 457, Druckwerke mit EUR 25.000, Gruppe 630, Porto mit EUR 1.000, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit EUR 225.000, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere mit EUR 24.000, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck mit EUR 50.000 zu decken sind.

4.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die im Voranschlag 2023 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand mit EUR 30.000 zu decken ist.

5.Das Vorhaben Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen im Jahr 2023 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 355.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung gegeben.
einstimmig dafür

 

 

kulturauschuss.transparent – Dezember 21

Traditionell ist im Dezember kurz vor Jahresschluss die Tagesordnung dicht. Diesmal irritierend: die größten Brocken – dh. die Anträge mit den höchsten Summen – waren in die Nachträge verpackt. Nachforderungen über 8. Mio. der Vereinigten Bühnen und des Theaters in der Josefstadt um immerhin 2,5 Mio. Wir schieben es auf Corona …

Beide Nachforderungen sind indes nicht nur den geringen Auslastungszahlen durch Corona Schließungen geschuldet. In beiden Häusern gibt es neben geringeren Zuschauerzahlen auch strukturelle Probleme, die langfristig immer Richtung Schulden führen. Wenn durch Tarifverhandlungen Lohnkosten steigen, aber Förderquoten gleich bleiben, entsteht automatisch langfristig ein Minus. Diese Verluste könnte man nur durch langfristige und automatische Anpassung der Förderhöhen entlang der allgemeinen Index-Entwicklungen entgegen wirken. Sprich mit einer regelmäßigen Erhöhung des Kulturbudgets. Details zu den VBW  (siehe Post 69) und dem Theater in der Josefstadt (siehe Post 70) unten im Text)

Eine Erhöhung des Kulturbudgets hat leider nicht im notwendigen Ausmaß stattgefunden. Statt der Index-entsprechenden Erhöhung um mindestens 10,5 Mio. wurde von der Stadträtin nur eine Erhöhung um 4 Mio. verhandelt, für das Jahr 2023 sind gleich um 17 Mio. weniger veranschlagt.
Das Doppelbudget 2022/23 von rot-pink bringt daher für die Kultur de facto Einbußen.

Kurzfristige Adaptionen an die aktuelle Situation müssen jeweils extra verhandelt werden. Ob es tatsächlich Nachschläge gibt wird vom Verhandlungsgeschick der Stadträtin abhängen.

Mündlich gibt es hier ein Einsehen: die Stadträtin hat im Ausschuss festgehalten, dass die zusätzlichen Mitteln für die Vereinigten Bühnen nicht aus dem laufenden Budget beglichen werden sollen. Unter dieser Voraussetzung haben wir zugestimmt.

Natürlich müssen jetzt vorerst einmal die Kulturinstitutionen und alle anderen Kulturtätige unterstützt werden. Aber langfristig kann die Stadt nicht beim Gießkannenprinzip für Kulturangelegenheiten bleiben. Wir brauchen einen Kulturentwicklungsplan 2030 für die Wien. Es braucht eine ehrliche Analyse wie viele große Häuser die Stadt sich leisten kann und will, bzw. welche künstlerisch-thematischen Schwerpunkte jetzt und in der nächsten Zukunft gesetzt werden sollen. Ein Kulturentwicklungsplan macht kulturpolitische Entscheidungen transparent und damit tragfähig. Zwar schient es ein gemeinsames Verständnis zu geben, dass so etwas notwendig ist, außer allgemeinen Floskeln war der Stadträtin aber noch wenig Konkretes zu entlocken, wie sie einen derartigen Prozess aufsetzen und umsetzen will. Next step soll im Jänner folgen. Ich warte ab.

Ein anderes Thema, das uns begleitet, ist Fair pay und Gendergerechtigkeit in der Kulturförderung. Während in dem Bereich auf Bundesebene nun Studien beauftragt sind – bleibt Wien hier weiter untätig. Der letzte Gleichstellungsmonitor, der auch Teile des Kulturbetriebs analysierte, stammt aus dem Jahr 2016. Seither gibt es nur marginale Daten. Es fehlt eine systematische Analyse aus der man dann konkrete Strukturelle Verbesserungen für mehr Gleichstellung ablesen könnte.
Das noch viel zu tun ist, sieht man bei der Analyse von Stichproben – die Förderungen an KomponistInnen zum Beispiel: Von 72 begünstigten waren 53 Männer (72,9%) und nur 19 (27,1%) Frauen – nicht einmal 1/3 der Gesamtfördersumme geht an Frauen. Von den 150.000 € Gesamtföderungen gehen 43.100€ an Frauen und 106.900 € an Männer. Es werden also 60
% weniger Födersummen an Komponistinnen ausgzahlt.

Leider wiederholt sich das bei den Bildendenden KünstlerInnen und auch bei den Förderungen kleinerer Filmprojekte der MA7.

Um hier konkrete Maßnahmen entwickeln zu können fehlt vorerst eine genaue Analyse, wie sie ein regelmäßiges, wissenschaftliches Gendermonitoring bieten könnte. Bislang wurde eine derartiges umfassendes Gendermonitoring im Kulturförderbereich von der Stadträtin abgelehnt. Ich bleibe dran.

Zu den Anträgen im einzelnen.

Post Nr. 1

1. Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS, und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmten der SPÖ, NEOS, Övp und Fpö angenommen. Die Grünen lehnte die Antwort als zu lapidar ab.

Post Nr. 2

Die Förderungen an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung in den Jahren 2022 und 2023 für „KulturlotsInnen – Kunst- und Kulturvermittlung am Arbeitsplatz“ in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 100.000

Jahr 2023

EUR 100.000

 

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 3

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations – und Informationszentrum im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 96.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 5

Die Förderung an karlsplatz.org, Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.400.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20471) in 1020 Wien, im Bereich Offenbachgasse zwischen Engerthstraße und Handelskai, wird nach Friederike „Fritzi“ Massary (Friederike „Fritzi“ Massary, eigentl. Friederike Massarik, verehel. Pallenberg; 21. März 1882 bis 30. Jänner 1969; Operettensängerin, Schauspielerin) in „Fritzi-Massary-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bert-Brecht-Platz (SCD 06687) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Parkanlage (SCD 20989) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bert Brecht (Bert Brecht, eigentl. Bertold Brecht; 10. Februar 1898 bis 14. August 1956; Schriftsteller; Dramatiker; Lyriker; Dramaturg) in „Bert-Brecht-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bertha-Eckstein-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 12815) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bertha Eckstein (Bertha Helene Eckstein, geb. Diener; 18. März 1874 bis 20. Februar 1948; Schriftstellerin) in „Bertha-Eckstein-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche „Billy-Wilder-Straße“ in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06599) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Billy Wilder (Billy Wilder, eigentl. Samuel Wilder; 22. Juni 1906 bis 27. März 2002; Journalist, Regisseur) in „Billy-Wilder-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20402) in 1210 Wien, im Bereich Leopoldauer Platz 6 – 19, wird nach Franz Mittasch (Franz Mittasch; 30. Juni 1932 bis 22. November 2015; Fußballer, Lehrer, Musiker, engagierte und beliebte Persönlichkeit aus Leopoldau) in „Franz Mittasch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Namensgebung für die Pappenheimgasse (SCD 03569) in 1200 Wien wird von Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim (Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim; 29. Mai 1594 bis 17. November 1632; kaiserlicher Reitergeneral, der 1626 in bayerischen Diensten den oberösterreichischen Bauernaufstand niederschlug und als kaiserlicher Befehlshaber im Dreißigjährigen Krieg gefürchtet war) auf Marie Pappenheim (Dr. med. Marie Pappenheim, verehel. Frischauf; 4. November 1882 bis 24. Juli 1966; Ärztin, Autorin) abgeändert.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Die FPÖ ist dagegen das Andenken an Graf Pappenheim gegen das an Marie Pappenheim auszutauschen.

Post Nr. 13

Die Parkanlage Otto-Benesch-Park (SCD 20110) in 1100 Wien, benannt nach Otto Benesch (ao. Prof. Dr. phil. Otto Benesch; 29. Juni 1896 bis 16. November 1964; Kunsthistoriker; 1947 bis 1961 Direktor der Graphischen Sammlung Albertina) wird nunmehr auch nach seiner Frau Eva Benesch (Eva Benesch; 20. Mai 1905 bis 28. März 1983; wissenschaftliche Sekretärin, Mitarbeiterin an Publikationen der Albertina) in „Eva-und-Otto-Benesch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 06195) in 1070 Wien, im Bereich Burggasse 47 – 53, wird nach Ruth Klüger (Ph. D. Ruth Klüger, verehel. Angress; 30. Oktober 1931 bis 6. Oktober 2020; Germanistin, Literaturwissenschaftlerin, Schriftstellerin, Holocaustüberlebende) in „Ruth-Klüger-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06811) in 1030 Wien, Aspanggründe – Eurogate II, wird nach Gunther Philipp (Gunther Philipp; wirkl. Name Dr. med Gunther Placheta; 8. Juni 1918 bis 9. Oktober 2003; Arzt, Schauspieler, Autor. Neben seinen über 140 Film- und Fernsehrollen schrieb er noch 21 Drehbücher und war bis in die 1990er Jahre auch weiterhin als Arzt an der Wiener Uni-Klinik für Psychiatrie und Neurologie tätig.) in „Gunther-Philipp-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Verkehrsfläche (SCD 06830) in 1050 Wien, im Bereich der Kreuzung Schönbrunner Straße / Strobachgasse, wird nach Helga Pankratz (Helga Pankratz; 6. Februar 1959 bis 27. Jänner 2014; Autorin, Aktivistin, Funktionärin der Homosexuellen Initiative (HOSI)) in „Helga-Pankratz-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Leo-Perutz-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird die Verkehrsfläche (SCD 06688) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Leo Perutz (Leo Perutz; 2. November 1882 bis 25. August 1957; Schriftsteller) in „Leo-Perutz-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Teddy-Kollek-Promenade (SCD 12751) in 1030 Wien, im Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 06610) in 1030 Wien, südöstlich der Franz-Grill-Straße, wird nach Franz A. Mesmer (Dr. med. Franz Anton Mesmer; 23. Mai 1734 bis 5. März 1815; Arzt, Heiler; er wurde durch seine „magnetischen“ Kuren („Mesmerismus“) berühmt) in „Mesmergasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 20

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Ljuba-Welitsch-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06685) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Ljuba Welitsch (Kammersängerin Ljuba Welitsch; 10. Juli 1913 bis 1. September 1996; Sängerin) in „Ljuba-Welitsch-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 21

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Maria-Schell-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bau- und Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06598) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Maria Schell (Maria Schell; 5. Jänner 1926 bis 26. April 2005; Schauspielerin) in „Maria-Schell-Straße“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Die Förderungen an die Wiener Konzerthausgesellschaft in den Jahren 2022 und 2023 für die Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von jährlich EUR 1.500.000 (insgesamt EUR 3.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 1.500.000

Jahr 2023

EUR 1.500.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 60.800 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 78.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderungen an das KLANGFORUM WIEN in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 900.000 (insgesamt EUR 1.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 900.000

Jahr 2023

EUR 900.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderung an den echoraum, Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation, im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.


Einstimmig angenommen.

Post Nr. 29

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik – Kompositionsförderungen im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 30

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderungen an das Wiener Volksliedwerk in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten inkl. wean hean und wean schbüün in der Höhe von jährlich EUR 283.000 (insgesamt EUR 566.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 283.000

Jahr 2023

EUR 283.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH im Jahr 2022 für den Jahresbetrieb in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2022 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderung an SISTERS, Verein für queer feministische Kunst und Kultur, im Jahr 2022 für HYPERREALITY, Festival für Clubculture – Vienna, in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2022 für das Jahresprogramm 2022 in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 36

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.311.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 37

Die Förderung an das Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 38

Die Förderungen an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs in den Jahren 2022 und 2023 für die Gesamtförderungen in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 39

Die Förderung an den Kunstverein Wien Alte Schmiede im Jahr 2022 für das Gesamtbudget in der Höhe von EUR 1.120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 40

Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 41

Die Förderung an den Theaterverein Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 155.550 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 42

Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2022 für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 3.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 43

Die Förderung an den Verein Viennale – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2022 für die Viennale 2022 in der Höhe von EUR 1.610.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 44

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Filmförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.000.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 45

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kinoförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 320.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 46

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Förderung von Filmfestivals und Sommerkinos im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 128.500 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 47

Die Förderungen an Vienna Film Commission GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (insgesamt EUR 500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 250.000

Jahr 2023

EUR 250.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 48

Die Förderungen im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos an folgende Vereine im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 531.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Vereine

Jahr

Förderung in EUR

1

Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft

2022

70.000

2

ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur

2022

51.000

3

Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffen

2022

150.000

4

Kaleidoskop – Film und Freiluft

2022

110.000

5

Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW)

2022

90.000

6

St. Balbach-Art Produktion, Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten

2022

60.000

Summe

531.000

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 49

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.511.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 50

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 170.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 51

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Post Nr. 52

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 53

Das Vorhaben „Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen“ im Jahr 2022 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 309.000 wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 54

Die Förderungen an die Sigmund Freud Privatstiftung in den Jahren 2022 bis 2023 für den Museumsbetrieb in der Höhe von jährlich EUR 350.000 (insgesamt EUR 700.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 350.000

Jahr 2023

EUR 350.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 55

Die Förderung an MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH im Jahr 2022 für den Ausstellungsbetrieb in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 56

Die Förderung an den Verein Jewish Welcome Service Vienna im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten und Projekte in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 57

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 58

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) im Jahr 2022 für deren Forschungs- und Vermittlungsarbeit in der Höhe von EUR 401.400 (Stiftungsbeitrag der Stadt Wien) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 59

Die Förderungen an den Verein „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ in den Jahren 2022 bis 2024 für das Projekt „Complexity Science“ in der Höhe von jährlich EUR 500.000 (insgesamt EUR 1.500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 500.000

Jahr 2023

EUR 500.000

Jahr 2024

EUR 500.000

 

Die Bedeckung der Förderbeträge in den Jahren 2022 und 2023 ist gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2024 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 60

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2022 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

Einstimmig angenommen.

Nachtrag

Post Nr. 61

Die Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität – Ankerzentren an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.010.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Verein/Institution, Ankerzentrum

Jahr

Förderung in EUR

1

IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23

2022

200.000

2

Kunst- und Kulturverein „SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS

2022

200.000

3

Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst,

Atelierhof Schlingermarkt

2022

120.000

4

Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park

2022

150.000

5

Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Kulturlabor Gemeindebau

2022

140.000

6

Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik

2022

200.000

Summe

1.010.000

Geteilte Abstimmung: Alle Ankerzentren mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Red Carpert Art Award Verein– einstimmig angenommen.

Post Nr. 62

Die Förderung an das WIENER KULTURSERVICE im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit inkl. Donauinselfest, Maifest, Kreativmesse und Kunst-Kultur-Meile Donaukanal in der Höhe von EUR 1.880.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.880.300 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2022 durch den Gemeinderat bedeckt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 63

Die Förderung an „oca: migrations, minorities, arts“ im Jahr 2022 für das kültüř gemma! Programm in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 64

Die Förderungen an den Verein für Integrative Lebensgestaltung in den Jahren 2022 und 2023 für das Kulturprogramm der Sargfabrik in der Höhe von jährlich EUR 135.000 (insgesamt EUR 270.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 135.000

Jahr 2023

EUR 135.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 65

Die Förderungen an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 2.060.000 (insgesamt EUR 4.120.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 2.060.000

Jahr 2023

EUR 2.060.000

 

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2023 durch den Gemeinderat bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 66

Die Förderung an die Wiener Symphoniker im Jahr 2022 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 16.380.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 16.380.000 ist bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 67

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 68

Die Förderungen an die Kunsthalle Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2024 für Jahresprogramme in der Höhe von jährlich EUR 4.200.000 (insgesamt EUR 12.600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 4.200.000

Jahr 2023

EUR 4.200.000

Jahr 2024

EUR 4.200.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Post Nr. 69

A) Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 8.400.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 8.400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 49.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Details zu den Vereinigten Bühnen: In den 2 Coronajahren entstanden Verluste in der Höhe zwischen 21 und 23 Millionen Euro: Der Vorverkauf ging um 50% zurück, die Abos um 20%. Vor Corona lag die Eigendeckung bei 50%, jetzt sind es höchstens 30%, auch die internationalen Kooperationen sind rückläufig.

Allein durch die Erhöhungen der Kollektivverträge ergab sich Mehrausgaben von 1,8 Mio. Euro. An Corona-Abfederungsförderungen durch den Bund erhielten die VDB 6,7 Mio. für Kurzarbeit und 800 000 für Betriebe. Da bleibt auch nach Rücklagenauflösung eben das genannte Minus.

Natürlich muss die Stadt die durch Corona ins Straucheln geratenen Kulturbetriebe jetzt stützten. Die Großen aber unbedingt auch die Kleinen und Freien. Das Versprechen, das die Stadträtin auch bei den Kleinen und Freien großzügig sein wird, war die Basis, damit wir Grünen dem Antrag der VBW für akut Hilfe zustimmen.

Insgesamt macht die Förderung Vereinigten Bühnen etwa 18% des gesamten Kultur und Wissenschaftsbudget der Stadt Wien aus. Das ist sehr viel.
Angesichts dessen muss man sich in einem
Kulturentwicklungsplan für Wien 2030 auch überlegen, welche Rolle diese Institution in Zukunft spielen soll. Wie soll sie ausgerichtet sein? Welche künstlerische Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Ist deren künstlerische Wert für die Stadt so hoch einzuschätzen, dass nahezu 1/5 des Gesamtbudgets nur in diese Institution fließt, die einerseits kommerzielle Musicals an verschiednen Standorten präsentiert und andererseits Barockopern im Theater an der Wien.

Man könnte die Analyse des Rechnungshofes fürs Theater an der Wien ernst nehmen und sich überlegen, wo es möglich wäre doch für mehr Spieltage zu öffnen, zB. mit einem gemischteren Programm (mehr Konzerte, mehr internationale Kooperationen, inhaltlich Richtung modernes Musiktheater öffnen). Stattdessen dürfte es more of the same geben.

Ich finde es schade, dass es der Stadträtin nicht gelungen ist mit den Vereinigten Bühnen – wie es der Bund beim Theater in der Josefstadt gemacht hat – klare Rahmenbedingungen zu vereinbaren, wie das Haus in Zukunft strukturelle Missstände verändern kann. Stattdessen legt Kaup Hasler alles in die Hände der neuen Intendanz von Stefan Herheim für die Oper und den bewährten Christian Struppeck fürs Musical. Eine verpasste Chance kulturpolitische Akzente zu setzen! Eine verpasste Chance, die das Ungleichgewicht im Kulturbudget fortschreibt.

Post Nr. 70

A) Für die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.413.000 und eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 137.000 genehmigt.

B) Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. im Jahr 2021 für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden in der Höhe von insgesamt EUR 2.750.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Meine Einschätzung dazu: Das Theater in der Josefstadt steht im Eigentum des Vereins „Freunde des Theaters in der Josefstadt“ sowie der Stiftung „Theater in der Josefstadt – Privatstiftung“. Gesellschafter sind einerseits die Stiftung „Theater in der Josefstadt“ andererseits die Stadt Wien und der Bund. Diese Konstruktion besteht seit 2005. Schon damals wurde sie entwickelt um das Theater zu entschulden und strukturelle Mängel auszubessern.

Nach mehr als 16 Jahren gibt es nun erneut Re-organistaionsbedarf. Kontinuierlich steigende Personalkosten und spezifische Planungen haben schon vor Corona zu einem Minus in der Bilanz von ca 3,2 Mio Euro geführt. Mit Corona kamen weitere 2,3, Mio. dazu, da das Theater hat sonst einen hohen Eigendeckungsanteil hat, der großteils weggefallen ist.

Der Bund und die Stadt haben sich mit den BetreiberInnen geeinigt das Minus zu jeweils 50% unter bestimmten Auflagen aufzufangen:

  • Erstellung einer Fortbestandsprognose und Analyse des maximalen Einsparungspotenzials mit dem Ziel ausgeglichener Jahresergebnisse ab der Saison 2021/2022

  • Monatliches schriftliches Reporting der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat sowie Verbesserungen beim vierteljährlichen Reporting in den Aufsichtsratssitzungen
  • Erarbeitung und Umsetzung einer ergebnisoffenen Strukturreform unter Berücksichtigung aller Basisdokumente (insbesondere der Stiftungsurkunde), um weitere Einsparungspotenziale zu identifizieren und den Eigendeckungsdruck von der Bühne zu nehmen; damit u.a. Festschreiben einer Ausschreibungspflicht für die Geschäftsführungsposten
  • Im Zuge dessen: Überprüfung von Alternativen zum derzeitigen Repertoire-/Premierensystem

Auf der Basis solcher klarer Vereinbarungen haben wir dem Antrag zugestimmt. In erster Linie muss jetzt mal das Kulturleben in der Stadt wieder auf die Beine kommen.

Aber natürlich gilt auch hier: langfristig müssen wir uns in einem Kulturentwicklungsplan für Wien überlegen wie die Gelder in Zukuft aufgeteilt werden und welche Institutionen mit welchen Schwerpunkten von der Stadt im besonderen Maße unterstützt werden sollen.

Noch sieht an leider wenig Aktion der Stadträtin in Richtung einer solchen Strategieentwicklung. Ich bleibe dran und werde weiter einfordern über Budgets und inhaltliche Schwerpunkte öffentlich und transparent zu diskutieren.

Post Nr. 71

Die Förderung an den Verein Theater zum Fürchten im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 72

Die Förderung an Filmfonds Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 11.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 73

Die Förderungen an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 74

Die Förderungen an das Filmarchiv Austria in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 200.000 (insgesamt EUR 400.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 200.000

Jahr 2023

EUR 200.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 75

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 33.600 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

kulturauschuss.transparent – September 21

Der Kulturausschuss Anfang September 21 tagte zur Abwechslung nicht im Rathaus. Es gab einen vor Ort Besuch im Volkstheater: Theaterintentant Kay Voges zeigte sein neu- renoviertes  Haus und präsentierte überblicksmäßig das Programm.

Die Tagesordnung selbst bot nicht viel Diskussionsstoff – alle Ausschussmitglieder waren sich großteils einig, dass die Förderungen in der Tagesordnung wie  vorgeschlagen vergeben werden sollen.

Nur für eine Ehrenbürgerschaft für Elfriede Jelinek konnte sich die FPÖ nicht erwärmen.

Irritierend war nur die Frage wie ernst die Sozialdemokratie die Instrumente der Demokratie nimmt:
Eine Woche VOR dem Auschuss und damit VOR der Beschlussfassung – verkündeten Bürgermeister und Stadträtin, dass Elfriede Jelinek Ehrenbürgerin werden soll. Natürlich sind wir Grünen inhaltlich dafür.  Als Abgeordnete frage ich mich aber schon, wozu wir dann noch in den Auschuss gebeten werden, und der Tagesordnungspunkt als „vertraulich“ markiert ist, wenn die SPÖ selbst die Inhalte öffentlich macht, bevor sie  noch diskutiert worden sind. In der Gemeidneratssitzung am 22.9. 21 wurde dann der finanle Beschluss zur Ehrenbürgerschaft gefasst – natürlich mit einer Gegenrede der FPÖ – diese war aber auch vertraulich, daher kann dazu leider keine weiteren Details schreiben.(Artikel dazu)

Das scheint System zu haben: auch, dass es eine neue Ausschreibung für die Vienna Club Commission geben wird, erfährt die erstaunte und engagierte  Abgeordnete leider nur aus den Medien. Natürlich einen Tag VOR einer Diskussion  über eine Weiterförderung der VCC im Ausschuss und natürlich ohne ausführlichen Evaluationsbericht über deren Arbeit in den letzten Jahren.

Immerhin 2 Tage NACH dem Kultur-Ausschuss wird dann doch noch ein Kurzbericht über die Arbeit der VCC in der letzten Förderperiode nachgereicht – in den Medien…

Ja, ich habe dieses Demokratiedefizit angemerkt – ich hoffe beim nächsten Ausschuss gelingt es besser die demokratischen Instrumente und die Medienarbeit in geregelter Abfolge zu koordinieren.

 

Post Nr. 1
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2021 für das Center Management in der Höhe von EUR 20.720,51 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 2
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2021 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 3
Die Förderung der drei Kinder- und Jugendbuchpreise sowie des Illustrationspreises der Stadt Wien einschließlich des Ankaufs der prämierten Werke und der Juryhonorare im Jahr 2021 in der Höhe von EUR 21.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages in der Höhe von EUR 2.300.000 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2022 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5
Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs betreffend ausgewählte Aspekte der Kulturförderungen in den Ländern Burgenland und Niederösterreich sowie in der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2021 zur Kenntnis.

Einstimmig angenommen.


Post Nr. 7
Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung zwischen der Magistratsabteilung 7 – Kultur und der Friedhöfe Wien GmbH zur Sicherstellung einer auch in Zukunft angemessenen baulichen und gärtnerischen Erhaltung der von der Stadt Wien besonderen Persönlichkeiten zur Verfügung gestellten Ehrengräbern, ehrenhalber gewidmeten und Historischen Gräbern auf Wiener Friedhöfen wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2021 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 300.000 um EUR 800.000 auf sohin insgesamt EUR 1.100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2021 gegeben.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen(gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 9

A) Das Vorhaben “Vienna Club Commission“ wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

B) Der Magistrat wird zur Durchführung des damit verbundenen Vergabeverfahrens und zur Zuschlagserteilung ermächtigt.

Einstimmig angenommen.

Post Corona Kultur – Wie machen wir die Kulturlandschaft der Stadt resilienter? Nachdenken über eine Kulturstrategie 2030

(Ausschnitt aus einer Rede im Gemeidnerat am 27.5.2021)

  • Wie soll die Kultur in dieser Stadt in Zukunft insgesamt aussehen –
  • Welche Schwerpunkte wollen wir setzen?
  • Welches Publikum erwarten wir?
  • Welche Sparten – Theater, Musik, Tanz, Visuals, Performances, Digitales oder ganz was anderes, welche Kunstformen glauben wir, werden in 10 Jahren und darüber hinaus die Stadt prägen?
  • Wird die größte Attraktion der Kulturstadt Wien weiterhin die klassische Musik und ihre Proponenten aus dem 19. Jahrhundert bleiben oder müssen wir das Angebot verbreitern, um auch in Zukunft noch Touristen nach Wien locken zu können?
  • Welche Plattformen und Rahmenbedingungen brauchen die aktiven Künstlerinnen und Künstler in Wien, um hier kreativ sein zu können.
  • Was hält spannende Persönlichkeiten hier in Wien?


Das sind nur einige Fragen, die wir uns als Politiker und Politikerinnen im Kulturbereich stellen müssen – nicht nur
Post Corona – aber jetzt natürlich verstärkt!

Das Coronajahr hat viele bestehende Strukturschwächen deutlich werden lassen.
Jetzt müssen wir uns trauen da genauer hinzusehen, statt nur ein paar Löcher zu stopfen.
Wir müssen versuchen gemeinsam mit den Stakeholdern – wie man neudeutsch sagt – also gemeinsam mit den Menschen, die hier im Kulturbereich tätig sind: als SchauspielerInnen, als KulturmanagerInnen, als MusikerInnen oder Veranstalter, als Kulturvermittlerinnen oder TänzerInnen, DirektorInnen oder BetreiberInnen… Wir müssen versuchen mit all denen

gemeinsam an einem Zukunftskonzept zu arbeiten – um die Stadt Wien als attraktiven Kulturort zu erhalten.

Und im besten Fall wollen wie Wien nicht nur erhalten, wie es ist, sondern natürlich wünsche ich mir Wien noch besser zu machen: zu einer pulsierenden innovativen Stadt, in die man kommt, weil hier spannende Kultur passiert.

Kultur gilt als wichtiger Identitätsfaktor für viele Wienerinnen und Wiener.

Wien ist Kultur.

Damit das so bleibt, damit Wien Kulturstadt – manche sagen sogar Kulturhauptstadt – bleibt, müssen wir auch in mehr Nachhaltigkeit investieren.

Nachhaltigkeit im Ressourcenverbrauch der Kulturproduktionen, aber auch Nachhaltigkeit im Umgang mit den KünstlerInnen und Künstlern.

  • Vertiefen statt oberflächlich von Blüte zu Blüte hüpfen, ist angesagt.
  • Planungszeiten mitfinanzieren, statt auf schnelle billige Showeffekte setzen.
  • Langfristige Stipendien, statt Projektantrag nach Projektantrag.
  • Faire Bezahlung für Männer und Frauen, für Künstlerinnen und Künstler statt Selbstausbeutung.
    Und das fair pay
    muss auch für die MitarbeiterInnen gelten, die unsichtbar helfen Produktionen tatsächlich zum Leben zu bringen.

Wie wir das alles hinkriegen?

Darüber müssen wir gemeinsam nachdenken.
Die Gruppe schafft gemeinsam mehr als jeder Einzelne, mehr Perspektiven, mehr Krativität, mehr nachhaltige Lösungen – das sagt nicht nur die Schwarmtheorie.
Deshalb bringen wir Grüne heute einen Antrag dazu ein. E
inen Antrag zum zeitnahen Start eines partizipativen Prozesses, an dessen Ende eine große Kulturstrategie für Wien 2030 steht – ein Antrag für einen Kultur-Entwicklungsplan für Wien.

Ich bitte um ihre Zustimmung.

Der Antrag der Grünen wurde im Geminderat am 27.Mai 2021 abglehnt.  Ich bleibe dran.

 

OTS dazu:

Eine neue, innovative Förderpolitik im Kulturbereich für die Zeit nach Corona fordern die Grünen Wien. „Corona hat insbesondere im Kulturbereich gezeigt, unter welch präkeren Bedingungen viele Menschen im Kunst- und Kulturbereich arbeiten. Von einem Tag auf den anderen mussten Kulturinitiativen bzw. -institutionen schließen und viele in der Kultur Tätige – insbesonders freie Selbständige – gerieten dadurch wirtschaftlich massiv unter Druck. Kunst- und Kulturarbeitende haben die Folgen der Corona-Krise besonders stark zu spüren bekommen”, so Kultursprecherin Ursula Berner von den Grünen Wien.

Auch wenn Sonderförderungen von Seiten des Bundes und der Stadt Wien finanzielle Notlagen von Künstler*innen, und Kulturvereinen und -institutionen abfedern konnten, bleiben bestehende strukturelle Schieflagen unangetastset. Hier braucht es ein Neu-Denken gewohnter Vergabepraxen. Deshalb ist es im Sinne eines tatsächlichen Post-Corona-Neustarts notwendig in Wien nachzudenken.

“Unser Ziel ist es, Wiens pulsierende Szene mit bekannten Institutionen und freier Künstler*innen in ihrer Vielfalt abzusichern. Daneben muss Platz geschaffen werden und Mittel zur Verfügung stehen, um auch neue Entwicklungen und Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen. Verankerung von Nachhaltigkeit in der Kulturproduktion sowie von Fair-Pay-Kriterien in der Fördervergabe müssen dabei im Fokus stehen, wenn Wien auch in Zukunft attraktive Kulturstadt für Tourist*innen und Bewohner*innen bleiben will. Nur so werden wir weiterhin spannende Künstler*innen und Produktionen nach Wien locken können. Wenn wir jetzt nicht handeln, besteht die Gefahr eines Rückschritts in die 1960er, wo in Wien nach 22 Uhr die Gehsteige hochgeklappt wurden”, so Berner.

Die Grüne Gemeinderätin fordert einen partizipativen Prozess für einen Post-Corona-Kulturentwicklungsplan. “Damit soll eine nachhaltigere und resilientere Kulturpolitik für Wien 2030 ermöglicht werden. Nur so kann Wien die herausragende Rolle als attraktive europäische Kulturstadt behalten”, so Berner abschließend.

Die Helden vom Sockel stoßen – ein Plädoyer für eine Neukonzeptionierung der Erinnerungspolitik in Wien

Der öffentliche Raum ist, wo wir als Gesellschaft zusammenkommen:

  • Wem wird hier Platz geboten?
  • Warum stellen wir (alte) weiße Männer in Stein oder Bronze im öffentlichen Raum auf?
  • Wer wird damit Teil der offiziellen Erinnerung, der offiziellen Geschichte der Stadt?

Antike Tradition

Nach den in Stein gehauen Göttern und Göttinnen der Antike begannen Feldherren und Imperatoren sich selbst gottähnlich und damit unhinterfragbar in den öffentlichen Raum zu platzieren. Hier sollte jedem Vorbeikommenden klar gemacht werden, wer hier was zu sagen hat. Diese Tradition der Heldenverehrung hat sich in der westlichen Welt zumindest bis in Mitte des letzten Jahrhunderts erhalten.

Statuen heute

Inzwischen hat sich der öffentliche Diskurs so weit verändert, dass es kaum mehr möglich ist, aktuelle Würdenträger*innen, Politiker*innen (in westlichen demokratischen Gesellschaften) oder König*innen als Statuen im öffentlichen Raum zu platzieren – und damit den sie umgebenden Raum als den ihren zu definieren. Ganz im Gegenteil, Heldenstatuten werden gekippt, wie im Zuge der „Black Lives-Matter Demonstrationen“ in den USA oder ironisiert wie die Trumpstatuen in New York und London.

Verehrung statt Kontext?

Eine demokratische Stadt im 21. Jahrhundert, als welche sich Wien versteht, muss sich deshalb die Frage stellen – wie sie die Geschichte der Stadt und der hier Lebenden erinnern will.

Ist die patriarchale Heldenverehrung vergangener Jahrhunderte noch das Mittel der Wahl?

Ist das Präsentieren mehr oder weniger umstrittener Persönlichkeiten, mittels bombastischer Sockel auf Überlebensgröße erhöht, in Heldenpose, die Form der Geschichtsbetrachtung, die wir aufrechterhalten und künftigen Generationen vermitteln wollen? Kann so eine Pose die Komplexität einer Person und ihrer Taten bzw. ihre Zeit tatsächlich darstellen?

Ich sage nein!

Spätesten seit den 1980er Jahren hat sich in der Geschichtswissenschaft in Österreich eine Abkehr von Majestätsgeschichte durchgesetzt: Geschichte wird von vielen gemacht! So muss sie auch erzählt werden. Um ein umfassendes Bild einer Epoche zu erreichen, müssen wir verschiedene Blickwinkel, verschiedene Erfahrungshorizonte zulassen und herausstreichen. Wenn Geschichte nicht verstaubt und entfernt wirken soll, braucht sie ständigen Diskurs und Interdisziplinarität.

Erinnerungspolitik muss  Auseinandersetzung motivieren.

Eine moderne, demokratische Erinnerungspolitik muss sich trauen, die Denkmäler des 19. Jahrhunderts in Frage zu stellen. Noch besser, sie aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, um wieder Platz für Neudefinitionen frei zu machen.

Statt Statuten zur Repräsentation von Macht, Führung und Erhabenheit einzelner über viele, braucht es öffentliche Diskursräume. Es braucht immer wieder neue Interventionen an historisch relevanten Orten.

Lueger in den Skulpturengarten

Deshalb plädiere ich dafür, Statuten von konkreten Persönlichkeiten in Wien aus dem öffentlichen Raum zu verbannen – an einen gemeinsamen Erinnerungsort. Ein Skulpturengarten der Geschichte der alten weißer Männer (und der ganz wenigen Frauen). Dort können die Statuten kontextualisiert und in Verbindung zueinander gebracht werden, das Machtgeflecht kann erläutert werden. Die vergangenen Heldenposen können dort als das decouvriert werden, was sie sind: Konstrukte, die es zu überwinden gilt. Selbst, wenn es wohl schwer gelingen kann, die gesamte Komplexität einer politischen Figur zu erfassen – schafft die Form der Darstellung in einem Skulpturengarten auch symbolisch einen klaren Rahmen für die Rezeption: Was hier gezeigt wird, ist konstruiert. Es ist ein zusammengesetztes Stückwerk aus Schlaglichtern auf Einzelpositionen.

Vor Ort könnten dann – wie im Fall Lueger – die Sockel der einstmaligen Verehrung stehenbleiben.

Ein Sockel ohne Helden.

Diese Leerstellen laden jetzige Betrachter*innen ein, sich in Beziehung zu setzen und Fragen zu stellen. Diese Leerstellen laden ein, unterschiedliche Perspektiven zu wagen und Kontexte zu verhandeln: zur Geschichte der Stadt im Allgemeinen, zur konkreten Person und zu spezifischen Erinnerungsorten im Speziellen.

Leerstellen sind ein Kommunikationsangebot.

Sie geben Raum, um beispielsweise den Antisemitismus und seine Verankerung in der Stadtgeschichte zu reflektieren.

Leerstellen erzeugen Spannung und machen neugierig.

Ohne Neugier kann kein Geschichtsbewusstsein entstehen.
Ohne Möglichkeit für heutige Bewohner*innen die kollektive Erinnerungserzählung mitzuschreiben, werden Denkmäler vergangener Generationen zu gesichtslosen Steinhaufen.

Lebendige Erinnerungskultur braucht ständige Auseinandersetzung.

Lebendige Erinnerungskultur braucht den öffentlichen Diskurs.

 

Der Text ist im Rahmen der regelmäßigen Aktion der Grünen Innere Stadt „Das Mädchen mit dem roten Mantel“ zur Kontextualisierung des Luegerdenkmals entstanden.  Die Grünen Innere Stadt öffenen auch ihre Website als Diskursplattform zur Erinnerungskultur.

 

kulturausschuss.transparent – April 21

Der Kulturausschuss im April 21 war von zwei Schwerpunkten getragen:
Die Diskussion um zwei von den Grünen gestellte Anträge (Arbeitsstipendien ausbauen und Gleichstellungsmonitor für Kulturförderungen) und eine Reihe von Verkehrsflächenbenennungen.

Zuerst zu den Grünen Anträgen (Post 1 und Post 2):

Ad Post 1 Arbeitsstipendien:
Anlässlich der anhaltenden COVID Krise hatten meine KollegInnen und ich schon einmal vor Weihnachten und dann ein zweites Mal im Jänner folgenden Antrag im Gemeinderat gestellt: die im Jahr 2020 zusätzlich eingeführten Arbeitsstipenden sollen auch im Jahr 2021 weiter vergeben werden (der Antrag hängt anbei).
Der Hintergrund: Das Verbot für öffentliche Events (im Innen- und Außenbereich) bedeutet für viele Künstler*innen ein de facto Arbeitsverbot. Verschärft wird die Situation, dass ein Großteil der Förderungen – vor allem in der freien Szene – an Aufführungen, an öffentlich zugängliche Events gebunden sind. Ohne Events können (im Besonderen frei arbeitende) Künstler*innen ihre Arbeitstätigkeit für die Förderstelle schwer nachweisen. Das ist eine prinzipielle Schwäche im Förderwesen. Um diese Schwäche auszugleichen, wurden im vergangenen Jahr 2020 von rot-grün in Wien sogenannte (covid-)Arbeitsstipendien eingeführt: Dafür mussten die Künstler*innen ein konkretes Projekt einreichen, an dem sie längere Zeit arbeiten wollten. Sie mussten dafür KEINE öffentliche Präsentation nachweisen. Der Erfolg dieser Arbeitsstipendien war überwältigend – mehr als 3000 Künstler*innen reichten im Laufe des Jahres ein, an die 6 Mio. Euro wurden vergeben. Es war eine win-win Situation. Die Künstler*innen hatten eine Basis um weiterhin künstlerisch tätig sein zu könne und die Stadt Wien konnte trotz Lockdowns eine lebendige Künstler*innen Szene erhalten.

Nachdem 2021 leider die Covid-Krise noch nicht überstanden ist – und trotz langsamer Entspannung die Weiterentwicklung in den nächsten Monaten äußerst unsicher ist, stellten wir Grüne den Antrag, diese Stipendien noch einmal auszuschreiben. Der erste diesbezügliche Antrag im Dezember wurde von rot-pink abgelehnt, der zweite Antrag für (Covid-)Arbeitsstipendien wurde dem Ausschuss zugewiesen. Endlich im April 21 war nun die Antwort der Stadträtin auf der Tagesordnung:

Schriftlich sah sie so aus (Auszug mit Draufklicken kann es vergrößert werden))

Irritierend an dieser Antwort ist erstens – dass die Stadträtin die (covid-)Arbeitsstipendien als „Sozialhilfe“ diffamiert – obwohl sie defacto eine Projektförderung ohne Live-Eventverpflichtung sind. Wir sehen sie daher eher als einen Probeballon, an dem auch ein langfristiges Umdenken im Förderwesen versucht werden kann – weg vom „bulimische Aufführungs- und Neuinszenierungswahn (wie das Phänomen in Deutschland bezeichnet wird) – hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Förderung. Mehr Nachhaltigkeit ließe sich erreichen, indem zum Beispiel Wiederaufnahmen konsequenter gefördert werden, oder auch Kooperationsprojekte bzw. Erweiterungen von aktuellen Produktionen. Als Grüne bleiben wir dran!

Nachtrag:
am 10. Mai 21 ist die Stadträtin mit der Ankündigung von Arbeitsstipendien in die Öffentlichkeit gegangen – das allerdings sind KEINE NEUEN Arbeitsstipendien, das sind die Stipendien, die die Stadt Wien schon über viele Jahre vergibt. Derzeit sind das genau 12 Stipendien pro Sparte, angesichts des durch COVID noch erhöhten Bedarfs, wohl nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein der Einkommenslosigkeit. (vgl.: https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/ehrungen)

 

Post Nr. 1

1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner,MA und GRin MMag.a Julia Malle betreffend Initiierung eines Gleichstellungsmonitors im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft.
2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von ÖVP und Grünen (gegen SPÖ, NEOS und FPÖ) angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ (gegen Grünen) angenommen.

Antrag Arbeitstipenden Seite 1Antrag Arbeiststipendien Seite 2

 

 

 

 

 

 

 

Ad Post 2 Gleichstellungsmonitor
Der Gleichstellungsmonitor der MA57 war ein Instrument, um den Status quo und die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern empirisch zu erfassen und zu analysieren. (http://www.gleichstellungsmonitor.at). Der letzte Gleichstellungsmonitor der Stadt Wien ist 2016 veröffentlicht worden.

Ein Kapitel in diesem Gleichstellungsmonitor galt auch Kunst und Medien hier wurden unter anderem folgenden Faktoren untersucht:

  1. Erhöhung des Frauenanteils in Leitungs- und Entscheidungsgremien im Bereich Kunst und Medien

  2. Verankerung von Gender-Kriterien bei der Vergabe von Förderungen und Preisen

  3. Erhöhung des Anteils an Förderungen, Stipendien und Preisen, die an Frauen oder an von Frauen geleitete Institutionen vergeben werden

  4. Erhöhung des Anteils von KünstlerInnen mit existenzsichernder Beschäftigung.

Auch wenn dieser Gleichstellungsmonitor schwerpunktmäßig den Kunstbereich untersuchte, ließ sich daraus einiges für den gesamten Kulturförderbereich ablesen.

In Wien gab es bis 2015 es zusätzlich einen eigens ausgewiesenen Frauenkulturbericht (https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/kunstbericht.html). Danach wurden einige Statistiken zu Leitungsgremien und Förderungen im Kulturbericht dargestellt.

Das waren gute Ansätze. Das Zahlenmaterial ist jedoch nicht umfassend und detailreich genug, um Entwicklungen ablesen zu können oder auch konkrete Auswirkungen von Maßnahmen abzubilden.

Um langfristig in der Förderlandschaft fair-pay Kriterien fix zu verankern und zu analysieren, warum in manchen Sparten Frauen deutlich weniger Förderungen erhalten, bzw. in welchen Führungspositionen oder Gremien Frauen vertreten sind, und ob und auf welche Weise sich das auf Entscheidungen über Förderzusagen auswirkt – um all diese komplexen Fragen zu beantworten und Strategien zur nachhaltigen Verankerung von Gleichstellung zu erarbeiten, braucht es fundiertes Zahlenmaterial. Bisher haben wir diese Zahlen leider nicht.

Die schriftliche Beantwortung der Stadträtin war auch hier irritierend, weil sie offenbar nicht am neuesten Stand der Publikationen der MA57 ist (mit draufklicken kann es vergrößert werden)


Immerhin wir hatten später noch ein Gespräch und ich bin guter Dinge, dass die Kulturabteilung langfristig eine Form finden wird, wie sie Daten erhebt und veröffentlicht, um die Förderungen in Zukunft auch geschlechtergerecht im Sinne eines Genderbudgeting zu verteilen. Auch hier werde ich natürlich dran bleiben.

Post Nr. 2

1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner, MA, GRin MMag. a Julia Malle und GR Dipl.-Ing. Martin Margulies betreffend Arbeitsstipendien für Kulturschaffende und WissenschaftlerInnen
2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen (gegen SPÖ und NEOS) angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS (gegen ÖVP, FPÖ und Grünen) angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Post Nr. 3

Die Verkehrsfläche (SCD 06350) in 1020 Wien, im Bereich zwischen Praterstraße, Ferdinandstraße und Große Mohrengasse, wird nach Adele Perlmutter (Adele Perlmutter, geb. Heilpern; 9. August 1845 bis 8. Februar 1941; k.u.k. Hoffotografin, erfolgreiche Portraitfotografin; besaß in der Praterstraße ein von ihr gegründetes Fotoatelier namens „Adèle“) in „Adele-Perlmutter-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20983) in 1020 Wien, im Bereich Obere Augartenstraße zwischen Gaußplatz und Untere Augartenstraße, wird nach Irma Schwager (Irma Schwager, geb. Wieselberg; 31. Mai 1920 bis 29. Juni 2015; Widerstandskämpferin, Politikerin, engagierte Vorkämpferin für die Rechte der Frauen) in „Irma-Schwager-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20466) in 1020 Wien, im Bereich Obere Donaustraße zwischen Roßauer Brücke und Augartenbrücke, wird nach Ruth Maier (Ruth Maier; 10. November 1920 bis 1942; Opfer der Shoah. Ihre posthum veröffentlichten Tagebücher machten sie zur „österreichischen Anne Frank“.) in „Ruth-Maier-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 12630) in 1030 Wien, im Bereich zwischen Neulinggasse und Barmherzigengasse, wird nach Günther Goller (Dr. phil. Günther Goller; 18. September 1928 bis 16. September 2017; Politiker; war langjähriger Landstraßer Gemeinderat und Landtagsabgeordneter, Stadtrat und Klubobmann der ÖVP Wien) in „Günther-Goller-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20562) in 1070 Wien, im Bereich zwischen Stiftgasse 14 – 16 und Schrankgasse, wird nach Vally Wieselthier (Vally (Valerie) Wieselthier; 25. Mai 1895 bis 1. September 1945; Keramikerin, Designerin; künstlerische Leiterin der Keramikabteilung an der Wiener Werkstätte in der Neustiftgasse 32) in „Vally-Wieselthier-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 12811) in 1230 Wien, zwischen Romy-Schneider-Gasse und Rößlergasse, wird nach Richard Tauber (Richard Tauber, eigentl. Ernst Seiffert; 16. Mai 1891 bis 8. Jänner 1948, Kammersänger (lyrischer Tenor), Komponist) in „Richard-Tauber-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Die Verkehrsfläche (SCD 06379) in 1230 Wien, Richard-Tauber-Gasse, wird nach Josef Prangl (KommR Josef Prangl; 5. März 1927 bis 27. September 2014; Lehrer, Unternehmer) in „Josef-Prangl-Straße“ umbenannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 12818) in 1100 Wien, zwischen Gußriegelstraße 40 und Windtenstraße 10, wird nach Ute Bock (Ute Bock; 27. Juni 1942 bis 19. Jänner 2018; Erzieherin, Flüchtlingshelferin und Menschenrechtsaktivistin) in „Ute-Bock-Weg“ benannt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20992) in 1220 Wien, zwischen Am langen Felde und Bertha-von-Suttner-Gasse, wird nach Ernst Paul Zimper (Ernst Paul Zimper; 9. September 1919 bis 15. September 1998; Kommunalpolitiker) in „Ernst-Paul-Zimper-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche (SCD 09684) in 1210 Wien, zwischen Lokomotivgasse und Kreuzfeldgasse, wird nach der Familie Klagsbrunn (Floridsdorfer Familie, die vor den Nationalsozialisten nach Brasilien fliehen musste: Leopold Klagsbrunn (1888 – 1957); Chemiker, Unternehmer, Sportfunktionär / Friederike Klagsbrunn (gest. 1964) / Peter Klagsbrunn (1913 – 1952); Vertreter / Kurt Klagsbrunn (1918 – 2005); Fotograf) in „Klagsbrunnweg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche (SCD 09987) in 1210 Wien, zwischen Mondsteinstraße und Richard-Neutra-Gasse, wird nach Friedrich Dietz von Weidenberg (Friedrich Dietz von Weidenberg; 27. Oktober 1871 bis 9. Dezember 1941; Architekt, Schüler Otto Wagners, bedeutender Vertreter des Jugendstils in Floridsdorf, plante unter anderem den Sildhof und das Mautner-Schlössel, das Dampf-, Wannen- und Brausebad Floridsdorf (das spätere Weisselbad) und war in die Planungen des Gaswerks Leopoldau und der Schule Schillgasse 31 eingebunden) in „Dietz-von-Weidenberg-Gasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Der Bildungscampus (SCD 21977) in 1110 Wien, Rappachgasse 44, wird nach Heidemarie Lex-Nalis (Mag.a rer.soc.oec. Dr.in phil. Heidemarie Lex-Nalis; 28. Mai 1950 bis 24. Februar 2018; Pädagogin) in „Bildungscampus Heidemarie Lex-Nalis“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06676) in 1190 Wien, von der Alois-Mock-Gasse bis zur Grinzinger Straße, wird als Verlängerung der Alois-Mock-Gasse in „Alois-Mock-Gasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Parkanlage (SCD 20996) in 1140 Wien, im Bereich Breitenseer Straße und Hütteldorfer Straße, wird nach Hilde Sochor (Prof.in Dr.in phil. Hilde (Hildegard) Sochor, verehel. Manker; 5. Februar 1924 bis 31. Mai 2017; Volksschauspielerin, Kammerschauspielerin, jahrzehntelanges Mitglied des Wiener Volkstheaters. Mitwirkung an zahlreichen TV- und Kinoproduktionen) in „Hilde-Sochor-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die Verkehrsfläche (SCD 12620) in 1140 Wien, zwischen Jupiterweg 69 und Grenzweg 1, wird in „Plutoweg“ (Nach dem bis 2006 als gezählter neunter Planet, seither als größter Zwergplanet bezeichnet) benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die Parkanlage (SCD 20995) in 1170 Wien, im Bereich zwischen Rötzergasse und Hormayrgasse, wird nach Elfriede Dassanowsky (Prof.in Elfriede (Elfi) von Dassanowsky; 2. Februar 1924 bis 2. Oktober 2007; Sängerin, Pianistin, Filmproduzentin, Mitbegründerin der Belvedere-Film in Wien und Los Angeles) in „Elfi-Dassanowsky-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Förderung an IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse im Jahr 2021 für das Ankerzentrum F23 in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 20

Die Förderung an den Kunst- und Kulturverein „SOHO IN OTTAKRING“ im Jahr 2021 für SOHO STUDIOS in der Höhe von EUR 123.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 21

A) Für die Nachtragsförderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft zur Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 264.000 genehmigt.

B) Die Nachtragsförderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft im Jahr 2021 zur Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2021 für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 143.235 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Die Erhöhung an das Wiener Volksliedwerk im Jahr 2021 für die Basisförderung des bereits genehmigten Antrags (Pr.Z.392682-2020-GKU) von ursprünglich EUR 160.000 um EUR 25.000 auf sohin insgesamt EUR 185.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

A) Für die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahressubvention 2021 wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt.

B) Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum im Jahr 2021 für die Jahressubvention 2021 in der Höhe von EUR 907.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

A) Für den Rahmenbetrag im Bereich Druckkostenzuschüsse Literatur und Wissenschaft wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3300, Förderung von Schrifttum und Sprache, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 8.000 genehmigt.

B) Im Bereich Literatur wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags (Pr.Z.1178697-2020-GKU) von ursprünglich EUR 476.000 um EUR 8.000 auf sohin insgesamt EUR 484.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur Druckkostenzuschüsse aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die außerordentliche Mitgliedschaft Wiens im Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte wird genehmigt. Für das Jahr 2021 ist ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von EUR 3.425 zu überweisen. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderung an die Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an den Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten im Jahr 2021 für Bears in the Park – open art place in der Höhe von EUR 149.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 29

Die Förderungen im Bereich Filmfestivals an folgende Vereine im Jahr 2021 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 340.500 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Vereine Jahr Förderung in EUR
1 Institut Pitanga 2021 91.500
2 This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 2021 99.000
3 Verein zur Förderung des Fantastischen Films 2021 150.000
Summe 340.500

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (FPÖ stimmte jedoch gegen This Human World) angenommen.

Post Nr. 30

Die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2021 für die Förderaktivität „Digital Humanism 2021“ in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderung an den Verein Freunde und Freundinnen des IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften im Jahr 2021 für das wissenschaftliche Programm in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk im Jahr 2021 für das Projekt „Wissens*raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 33

A) Für die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die Ausschreibung von Forschungsprojekten zur Präzisionsmedizin wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.000.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 1.000.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2021 für Ausschreibung von Forschungsprojekten zur Präzisionsmedizin in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2021 für Wien bezogene Forschungsprojekte und ein DOC Stipendium in der Höhe von EUR 350.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 35

A) Für die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für Projekte im Rahmen des Matching Funds 7 wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 181.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 181.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2021 für Projekte im Rahmen des Matching Funds 7 in der Höhe von EUR 180.500 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

„Kulturausschuss.transparent“ wird nach jedem Ausschuss erstellt. Wenn Sie den AusschussBlog regelmäßig in der eigene Mailbox finden wollen, melden Sie sich bitte hier mailto:kultur.wien@gruene.at  an .

Pflaster statt langfristige Lösungen – Wiener Krisenzentren sind in der Krise und werden da wohl bleiben

Das ist die Spitze des Eisbergs im Bereich Kinder- und Jugendhilfe – tatsächlich zeigt sich hier das jahrzehntelange politische Versagen der zuständigen Stadträt*innen der SPÖ, die dem Bereich  kontinuierlich mit zu wenig Ressourcen ausgestattet hat: zu wenig Personal und zu wenig Infrastruktur

Eigentlich sollten sie ein Ort zum Durchschnaufen sein. Wenn es zu Hause nicht mehr klappt, weil Streit eskaliert oder wenn die Erziehungsberechtigten so krank werden, dass sie nicht mehr selbst ihre Kinder versorgen können, oder wenn ein anderer Notfall auftaucht: Das Krisenzentrum dient als erster Anlaufort: Ein sicherer Hafen, wo das verstörte Kind, der irritierte Jugendliche einmal zur Ruhe kommen kann. Eine entspannte Zwischenstation, wo man gemeinsam beschießt, wie es weitergehen kann, ob und wo Hilfe gebraucht wird, oder ob es besser ist auch längerfristig eine neue Unterkunft zu suchen. Ein „safe space“ mit Erwachsenen, die in der Lage sind, professionell und ruhig mit dem Kind oder Jugendlichen gemeinsam einen Ausweg zu suchen.

De facto ist die Realität in Wien eine andere, wie der vorliegende Bericht des Stadtrechnungshof Wien offenlegt: irritierte Kinder kommen in eh schon überfüllte Krisenzentren. Statt einem ruhigen Ort finden sie da viele andere unterschiedliche traumatisierte Kinder vor. Statt ausreichend und ausgeruhten Pädagog*innen, die sich für sie Zeit nehmen können, treffen sie vielfach auf eine ausgelaugte Person, die schon viel zu viele Überstunden hat, oder gar nach dem Nachtdienst weiter (zu lange) durchgehend im Dienst bleiben musste. Statt Qualitäts-Zeit für ausführliche Gespräche und Beziehungsaufbau, geht ein großer Anteil der Arbeitszeit in Administration und Dokumentation – das liegt weniger an der Motivation der Sozialpädagog*innen, als vielmehr an deren Workload.

Die Diagnose des Stadtrechnungshofs war schon 2015 klar: zu wenig Personal, nicht zufriedenstellende Strukturen, zu wenig Supervision, zu wenig Plätze für zu viele Kinder in Not. Das waren damals die Kritikpunkte an der MA11, diese standen durchgehend unter der Verantwortung von SP Stadträt*innen.

 

Vor ca. 1 Jahr hat der Stadtrechnungshof dann nachgeprüft, was von den vorgeschlagenen Verbesserungen tatsächlich umgesetzt wurde, dieser Bericht ist 1/ 2021 veröffentlicht worden
(https://www.stadtrechnungshof.wien.at/ausschuss/01/01-01-StRH-II-35-19.pdf ).

Das Ergebnis, dessen Bericht jetzt öffentlich vorliegt, ist tatsächlich beschämend (unvollständige Auswahl):

  • Im Jahr 2019 wurden in den Krisenzentren insgesamt rd. 1.900 Überstunden und somit rund die doppelte Anzahl der in den beiden Vorjahren geleisteten Überstunden erbracht.
  • Es fehlt an Supervision in den Teams, es gibt keine einheitlichen und verbindlichen Qualitätsstandards für Krisenzentren und stark verzögerte Genehmigungsverfahren für die Wohngemeinschaften an einzelnen Standorten. Beispielsweise gilt die 2001 ausgestellte Genehmigung für eine WG in Simmering trotz Übersiedlung an einen neuen Standort 2016 noch immer.
  • In den regionalen Krisenzentren waren in einigen Fällen bis zu 14 Kinder aufgenommen (statt 8 vorgesehen Plätze), was einer Überbelegung von sechs Kindern und einer Auslastung von 175 %
  • Kinder und Jugendliche blieben weit länger als 6 Wochen im Krisenzentrum auch mehrere Monate, weil kein passender Platz in einer Folgeeinrichtung oder Pflegefamilie zu finden war. (6 Wochen sollten laut informellen Konzepts längstens in dem als Übergangslösung gedachten Krisenzentrum verbracht werden, dafür sind die Räumlichkeiten ausgelegt).
  • Aufgrund des langen und hohen Überbelags des Krisenzentrums „Am Fuchsenfeld“ in Meidling kam es auch zu Personalproblemen, die schließlich sogar zur Schließung geführt haben: Im gesamten Jahresverlauf und über alle Krisenzentren betrachtet, kam es 2539 Mal zu einer Überschreitung der genehmigten Gruppengröße, was bedeutet, dass die einzelnen Einrichtungen an durchschnittlich 43,5 % aller Tage überbelegt waren. Zusammenfassend war zu bemerken, dass die Auslastung der Krisenzentren im Vergleich zum Einschauzeitraum der Vorprüfung gestiegen war und es in den Jahren 2017 bis 2019 zu einem hohen Ausmaß an Überbelegungen kam.
  • Es ist laut Stadtrechnungshof dringend erforderlich dieser Entwicklung der systematischen Überbelegung der Krisenzentren konkret entgegen zu steuern. Vorschläge zur Reduktion der Belegzahl sind: u-a- die Schaffung zusätzlicher Krisenzentren, eine Stärkung der Sozialen Arbeit, der ambulanten Ressourcen sowie vermehrte Kapazitäten in Folgeeinrichtungen (also mehr Wohngemeinschaften für die Jugendhilfe).

Die wenig zufriedenstellende Versorgung in der Kinder- und Jugendhilfe ist bekannt.

Um die Belagszahlen zu reduzieren reichen keine Einzelmaßnahmen wie sie Christoph Wiederkehr heute ad hoc präsentierte.
Es braucht eine umfassende Neuaufstellung des ganzen Bereichs der Jugendhilfe!
Es braucht große Investitionen in Prävention vom ersten Tag nach der Geburt an, z.T.  schon in der Schwangerschaft.

Es braucht mehr Personal und Restrukturierung der Aufgabenbereiche in der MA11,

und es braucht im Bereich Krisenhilfe und volle Erziehung einen Ausbau und Restrukturierungsprozess:

  • Entwicklung von unterschiedlichen Aufgabenprofilen in der #Wohngemeinschaft (WG) Betreuung,
  • vermehrte Möglichkeiten für #Qualitätszeiten von Kindern/Jugendlichen mit ihren Betreuungspersonen,
  • bessere Betreuungsschlüssel,
  • angepasste Personalplanung (immer mind. 2 Betreuungs-Personen pro WG),
    mehr WG Plätze,
  • Kontinuierliche Supervision und Teamentwicklung für das Betreuungspersonal
  • #Mentoringkonzept für Neueinsteiger*innen durch erfahrene Pädagog*innen
  • kontinuierliche Begleitung auch Jugendlicher auf den Weg ins Erwachsenenleben (d.h. Ausbau der Konzepte für #Careleaver);
  • Ausbildungsbegleitung auch über den 18. Geburtstag hinaus.

Im Moment gibt es in Wien – obwohl wir eine der reichsten Städte der Welt sind – zu wenige therapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche und ihre Familien, zu wenig sozialpädagogische und andere ambulante Angebote und es gibt zu wenig aufsuchende Sozialarbeit.

Gemeinsam koordiniert und frühzeitig eingesetzt könnten alle diese Interventionen präventiv wirken und notwendige Kindesabnahmen reduzieren. Ein erprobtes Konzept dafür gibt es – es heißt „Frühe Hilfen“.

Die Angebote der Frühen Hilfen müssen auf ganz Wien ausgedehnt werden und insgesamt breiter aufgestellt werden. Nur so kann man Familien in schwierigen Situationen helfen bevor es eskaliert

Das ist ein Baustein.

(Einen Ausbau dieses gut erprobten Tools auf ganz Wien haben die SPÖ und NEOS vor Weihnachten abgelehnt. Antrag-Text siehe unten )

Die eine multiprofessionelle psychosoziale Betreuung für Familien in Schwierigkeiten ist ein anderer Baustein.

Ein Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie ein dritter Baustein.

 

Wir können uns den komplexen Herausforderungen der Jugendhilfe nur stellen und sie verbessern, wenn wir sie als komplexes System erkennen.

Das ständige Herumdoktern an einzelnen Stellen über viele Jahre war leider nicht ausreichend.

Was hier fehlt ist ein großer Wurf!

 

Links:

OTS zum Stadtrechnungshofbericht

Antwort von Christoph Wiederkehr auf den Stadtrechungshof-Bericht

Grüner Antrag zum Ausbau der Frühen Hilfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen zum Wiener Kulturbudget für 2021 …. Kritik und Ausblick

Kunst ist schön – aber macht viel Arbeit
soll Karl Valentin gesagt haben, und damit auf die stetige Unterfinanzierung seines Metiers und im Besonderen auf die Situation von frei Schaffenden Selbstständigen wie ihm hingewiesen haben.

In Wien nehmen wir Kultur traditionsgemäß ernst.
Das heißt wir verstehen uns als Kulturmetropole.
Wien galt trotz stagnierender Kulturbudgets in den letzten 10 Jahren als äußerst attraktiv für Kulturarbeiter*innen und Kreative. Nicht zuletzt weil hier die Kulturpolitiker*innen gute Arbeit geleistet haben. Trotz aller Schwächen gelang es immer wieder und besonders in der Zusammenarbeit mit ROTGRÜN spannendende Projekte umzusetzen – die Brunnenpassage zum Beispiel, SHIFT als Neue Förderschiene für Freie, niederschwellige Festivals im öffentlichen Raum und dezentrale Kulturförderungen ließen größere und kleiner Kulturinitiativen entstehen. Manches von dem finde ich im Regierungsprogramm wieder – ich freue mich, wenn es weiterhin bestehen wird.

Und dann kam Corona. Vor dem Sommer war noch nicht absehbar wie lang diese Krise dauern wird, und dennoch konnten wir uns darauf einigen ad hoc Hilfe zu leisten – mit Stipendien, die unbürokratisch und schnell vergeben werden konnten.
Da ist uns was, gelungen finden ich .

Aber leider, die Durststrecke für Kunst und Kultur hält an…

Auch wenn die Fixkosten gleich bleiben – die Einnahmen bleiben bei den meisten aus. Oder geraten äußerst spärlich.

Corona trifft Kunst- und Kulturarbeitende besonders hart.

Beim Lesen des aktuellen Regierungsprogramms für Wien und selbst nach Analysieren des Budgetentwurfs zu Kultur und Wissenschaft in Wien – soweit das derzeit aus dem Voranschlag möglich ist – kann ich wenig spezifische Maßnahmen gegen die durch Corona ausgelöste Wirtschaft-Krise erkennen.

Zuerst aber das Positive:
Erfolgreiche Projekte aus der Vergangenheit scheinen weiter betrieben zu werden. Das ist gut so.

Ausbau von Ankerzentren in den Außenbezirken, Reform der Großbühnen und einen Infrastrukturtopf wollen wir längst vorantreiben, ebenso wie Fair pay in allen Budgets verankern. Schön, dass sie das im neuen Regierungsprogramm festschreiben.

Allerdings bleib ich beim Nachrechnen der Maßnahmen ein wenig ratlos zurück. Allein, wenn man Fair pay entlang der Vorschläge der IGs umsetzen und bei den Förderungen berücksichtigen würde, müsste man mindestens 20 Millionen, etwas breiter gerechnet 30 Million Euro mehr ins Kulturbudget stecken. Da ist eine Inflationsabgeltung noch nicht eingerechnet.

Diese 20 – 30 Millionen Euro sehe ich leider in diesem Budget-Voranschlag noch nicht abgebildet.

Ganz im Gegenteil. Das „größte Kulturbudget aller Zeiten“, wie es Stadtrat Hanke nannte, (in Wien müsste man dazusagen) wurde nur um schlanke 3 Millionen Euro angehoben. Natürlich es ist ein Mehr – das ist schön – aber alleine die öffentlich angekündigten Verbesserungen für das kommende Jahr sind grob gerechnet mit 7 Millionen Euro beziffert. Eine Inflationsabgeltung für Großbühnen oder eine spürbare Aufstockung für den Bereich der freien Szene kann man aus dem Budgetvoranschlag noch nicht ablesen. Geld für langfristige Strukturveränderungen, gar partizipativ geplant findet sich auch nicht.

Die mittelfristige Budgetplanung für die nächsten 5 Jahre zeigt ganz das Gegenteil:

schon für 2022 geht das Budget laut Plan um fast 5 Million Euro zurück, 2023 sind um 23 Millionen weniger als heuer veranschlagt:

Trotz Coronakrise, deren Nachwirkungen auch 2023 noch nicht überwunden sein werden.

Dabei hat gerade die Coronakrise – mit dem Brennglas – die strukturellen Schwächen wie auch die finanziell zu engen Rahmen deutlich sichtbar gemacht.

Die Krise in den Kulturbetrieben und unter den Kulturarbeiter*innen aber war schon vorher da.

Die strukturellen Schwächen sind schon seit Jahren sichtbar, spürbar und bekannt.

Die „Studie zur Sozialen Lage von KünstlerInnen in Österreich“ weist schon 2018 – also deutlich vor der Corona Krise – aus, dass rund 37 % der Kunstschaffenden von einem Gesamteinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle leben.
Für rund 50 % liegt das jährliche Nettoeinkommen aus künstlerischer Tätigkeit unverändert unter 5.000,- Euro. Und die Lücken in der sozialen Absicherung sind nach wie vor besorgniserregend weit verbreitet: 42% der befragten darstellenden Künstler*innen haben keine durchgehende Pensionsversicherung. Auch in der Krankenversicherung fehlt je nach Kunstsparte 5% bis 17% der Künstler*innen ein durchgehender Versicherungsschutz.
Bis auf ein paar Glückliche nimmt die überwiegende Zahl der Künstler*innen seit den 1990er Jahren an einem gigantischen Feldversuch über die Zukunft der Arbeit teil. Das Experiment mit flexibleren Formen des Wirtschaftens könnte inte­res­sant sein, wäre es nicht über weite Strecken mit den Zumutungen des Prekariats verbunden. Die Altersarmut ist programmiert.

Durch die mitunter komplexen Beschäftigungsverhältnisse in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern (künstlerisch, kunstnahe, kunstferne) können verschiedenste Modelle verpflichtender oder optionaler Versicherungen zum Tragen kommen.

Gemeinsam ist ihnen das Prekariat, das Jonglieren mit verschiedenen Einkommen und nur teilweise planbaren Arbeitszeiten. Das ist für die meisten Alltag.
Die neu dazu gekommene Herausforderung durch Corona ist, dass den Betroffenen neben dem Einkommen aus der künstlerischen oder kunstnahen Arbeit jetzt auch die sogenannten Nebentätigen – zB. in der Gastronomie, im Ticketing oder im Handel wegbrechen. Übrig bleibt die Sorge, wie man die nächste Miete zahlen soll.

Was Corona im Detail für im Kultur-Betrieb Beschäftigte bedeutet führt die im Juni 2020 veröffentlichte WIFO STUDIE „Ökonomische Bedeutung der Kulturwirtschaft und ihre Betroffenheit in der COVID-19-Krise“ von Hans Pitlik, Oliver Fritz, Gerhard Streicher aus.

Die Autor*innen halten fest:
„mehr als ein Viertel der Erwerbstätigen des Kulturbereichs ist selbständig. Das sind rund 27%, im Bereich der Bildenden Künste sogar bei rund 75%. (Vergleichswert in der Gesamtwirtschaft nur etwa 9,4%)
Es ist also zu befürchten, dass der gesamte Kunst- und Kulturbereich rund ein Viertel seiner in den letzten Jahren erbrachten Wertschöpfung durch die pandemiebedingte Krise einbüßen wird. RUND EIN VIERTEL!!!!

Auch ist nicht ganz auszuschließen, dass die Krise das sogenannte „Kapital“ des Kunst- und Kulturbereichs vermindert, so dass auch mit längerfristigen Einbußen zu rechnen ist – wenn etwa zahlreiche Kunst- und Kultureinrichtungen insolvent werden, oder Künstlerinnen und Künstler aus wirtschaftlichen Gründen ihren Beruf aufgeben müssen.

In Wien wird das Ausmaß der Effekte besonders deutlich.

Die Hälfte, der durch die Krisen ausgelösten Wertschöpfungsverluste im Kulturbereich in Österreich im Ausmaß von 1,5 bis 2 Mrd. € wird auf Wien entfallen, das heißt konkret wohl  an eine Millarde Euros Verluste allein in Wien. Der entsprechende Anteil an der Regionalwirtschaft beträgt 1,2 % die durch die Krise somit auf dem Spiel stehen, ist die Diagnose der Studie.

Sozialpolitisch große Herausforderungen sind speziell die prekären Beschäftigungsverhältnisse im Kulturbereich, die auch dafür sorgen, dass die Krisenbetroffenheit vieler im Kunst- und Kulturbereich Tätiger besonders stark ist.

Große Teile des Kultursektors sind von einem hohen Anteil an Selbständigen mit relativ geringen Verdiensten geprägt.

Diese prekär Beschäftigen sind aber für einen wesentlichen Teil der kulturellen Inhalte verantwortlich, ohne die auch viele der Kulturinstitutionen nicht bestehen könnten. Somit ergibt sich in der Krise eine Situation, in der die Beschäftigten der staatliche Kunst- und Kultureinrichtungen gut abgesichert sind, während die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler von Leistungen aus Hilfsfonds abhängen, um überleben zu können.

Es besteht das Risiko, eine „Zweiklassengesellschaft“ in vielen kulturnahen Bereichen zu schaffen und zu vertiefen: Der unterschiedliche Zugang zu Absicherungen zwischen dem staatsnahen Bereich einerseits und der freien Szene andererseits, die aber auch in sich sehr heterogene Bedingungen aufweist, schafft ein immens hohes Ungleichheit.

Um den Herausforderungen durch Corona zu begegnen, bietet der Bund Maßnahmen für Einzelpersonen im Bereich von Kultur und Wissenschaft an: Den Überbrückungsfinanzierungs-Fonds für selbständige Künstler*innen, den Härtefallfonds, den einmaligen Lockdown-Bonus für freischaffende Künstler*innen und den COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds.

Aufgrund der großen Bandbreite der unterschiedlichen Arbeits- und Lebenssituationen können diese Maßnahmen jedoch nicht alle prekären Situationen bei Künstler*innen verhindern, die durch die Corona-Krise und damit einher gehender Lockdowns, temporäre Schließungen von Einrichtungen und Einschränkungen im Veranstaltungsbereich entstanden sind und weiterhin entstehen.

Daher hat in Wien im Sommer Arbeitsstipendien eingerichtet, „um diese Menschen, die in prekären Arbeitssituationen leben und jetzt mit Unsicherheiten, Ängsten und finanziellen Engpässen zu kämpfen haben, besonders zu schützten“,
wie Stadträtin Veronica Kaup-Hasler es begründet haben, und weiter, „sei dies ein Schritt, die Künstlerinnen und Künstler in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit fortführen zu können und so die nächsten Wochen und Monate bestreiten zu können.“

Leider hat sich die Situation seither kaum gebessert, ganz im Gegenteil, ein weiterer Lockdown hat die Herausforderungen umso größer werden lassen.

Es wird weiterhin Geld benötigt, um eine Überbrückung zu schaffen, bis die Kulturbetriebe wieder aufsperren können, bis die Leute, die es gewohnt sind mit Kreativität und Engagement ihren Lebensunterhalt zu verdienen, dies auch wieder tun können.

Um diese schwere Zeit zu überbrücken, stellte ich mit meinen KollegInnen im Wiener Gemeinderat am 11.12.2020 den Antrag für das kommende erste Halbjahr 2021 3.000 weitere Arbeitsstipendien zu ermöglichen.

Diese Stipendien werden nicht alle Strukturschwächen in der Kulturförderung bereinigen können. Sie wären aber ein Anfang. Ein solidarischer Anfang, der künstlerisches Schaffen im Hintergrund und das einfache Überleben ermöglicht.

Leider haben die Regierungsparteien – SPÖ und NEOS – diesen Antrag  abgelehnt. Es sieht also so aus also würden im kommenden Jahr keine neuen Arbeitsstipendien kommen.  Budgetiert sind sie zumindest nicht.

Längerfristig werden wir Kulturpolitik an vielen Stellen neu denken müssen.

Wenn Besucher-Studien immer wieder nachweisen, dass das gesamte geförderte Kulturprogramm vorzugsweise von (hoch) gebildeten Besuchenden konsumiert wird, braucht es neue Strategien der Publikumseinbindung.

Wir müssen junge Menschen aus allen Schichten an Kunst und Kultur als attraktiven Ort der Auseinandersetzung und Gestaltung heranführen. Ein Ort an dem auch Ideen, ihre Wünsche und auch ihre Probleme verhandelt werden. Mit einem neu-aufgesetzten Kinder- und Jugendprogramm, das Beteiligung ermöglicht und keiner strengen Spartentrennung folgt, zum Beispiel.
Wir brauchen hier mehr Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten, insbesondere mehr Förderprogramme, die es auch Kindern aus einkommen-schwachen Familien ermöglichen am Kulturprogramm teilzunehmen: vielleicht weil es Teil des Lehrplans ist, vielleicht weil die KünstlerInnen in die Schulen kommen oder mit den Kindern gemeinsam Produktionen erarbeiten – ich weiß, dass es schon jetzt vereinzelt Workshops gibt, meist organisiert von engagierten Eltern oder Lehrenden –

unser Ziel muss doch sein, dass in jedem Kind, das in Wien aufwächst, eine Lust auf Kulturgenuss geweckt wird, vielleicht sogar die Lust selbst kreativ zu werden.

Ein Anfang in diese Richtung ist gemacht, zum Beispiel mit dem von uns Grünen initiierten Kulturkatapult für ältere Kinder und Jugendliche, oder mit partizipativen Vermittlungsprogrammen im Kinder- und Jugendtheater Dschungel. Die Beispiele zeigen was möglich ist.
Da braucht es mehr davon und möglichst flächendeckend.
Das sind wir den Kindern schuldig, aber besonders auch der Stadt Wien, selbst, die sich doch gern als Kulturstadt Europas definiert.

Und was brauchen wir noch?

Als moderne Kulturmetropole sollten wir auch in der Kulturförderung und vor allem auch in Neubesetzungen von Instituten und Festivals auf mehr Diversität achten. Mit „Kultur gemma“ und oder auch Orten wie der Brunnenpassage sind erste spezifische Programme geschaffen. Orte, die unterschiedlichste Begegnungen zulassen.

Es braucht mehr davon, wenn wir einer modernen Stadt im 21. Jahrhundert gerecht werden wollen:

50% Frauen leben heute in Wien und 50% Menschen, die mit mehr als einer Sprache aufgewachsen sind.

Ziel muss es sein auch im Kulturbetrieb eine Repräsentation entlang der tatsächlichen Verhältnisse in Wien zu schaffen.

Am besten ausgewählt von Jurys in transparenten Verfahren. Die Vielstimmigkeit, die unterschiedlichen Blickwinkel, die sich hier treffen, der „Schmelztiegel Wien“ war lange unser Marken-Zeichen. Damit er es bleibt, braucht es im Kulturbetrieb noch vielerorts mutigere Entscheidungen.

Für ein urbanes Theater in einer globalisierten Kulturmetropole reicht es nicht mehr aus, sich ein „diversitätssensibles“ Programm zu geben. Wir müssen Institution selbst motivieren, sich kontinuierlich darauf vor zu bereitet, diejenigen am Apparat zu beteiligen, die in Zukunft noch dazukommen wollen und werden.

Eine vielstimmige Kulturstadt Wien braucht eine langfristige Kultur-Strategie,
die alte Denkmuster und eingespielte Hierarchien hinterfragt – am besten neu denkt.

Institutionen müssen lernen, dass sie keine Bollwerke sind gegen den Verlust von Kulturhoheit, sondern flexible Systeme von Öffnung und Schließung, die sie dazu beitragen vielschichtige Identitäten zu zeigen, die unsere Realität ausmachen, Systeme, die es zulassen neue Identitäten zu entwickeln.
Der institutionelle Kulturbetrieb muss lernen, seine Apparate ständig auseinanderzunehmen und neu zusammenzubauen, kaum dass sie zu laufen beginnen.

Ergänzt werden diese neu-gedachten Institutionen von einer gestärkten Freien Szene, die ausreichend finanziert und abgesichert ist, um auch mit neuen Formen der Gestaltung und Kommunikation mit dem Publikum zu experimentieren.

Am besten ohne ins Prekariat zu fallen. Experiment darf nicht nur unter existentieller Not möglich sein.

Dazu werden wir über neue Formen der langfristigen sozialen Absicherung für KünstlerInnen und andere Freischaffende nachdenken müssen – egal ob sie Grundsicherung heißen oder Langzeitstipendien oder ganz anders. Jedenfalls etwas, dass die als sogenannte Mikrounternehmer*innen ausgewiesenen, die eine Großteil der Kulturarbeiter*innen ausmachen, etwas also, dass diese modernen Mikrounternehmer*innen davon enthebt von Projektantrag zu Projektantrag zu zittern.

Und ja, manches davon muss auf Bundesebene eingehängt werden. Aber nicht alles.

Wien könnte als größte Kulturmetropole Österreichs in Vorlage gehen und neu Wege vorzeigen, wie wir eine moderne solidarische Gesellschaft gestalten.

Ob die Erfahrung der Pandemie tatsächlich dazu beiträgt, dass Solidarität hier mehr werden kann, als eine flüchtige Illusion, bleibt abzuwarten.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Kunst wird erst dann interessant, wenn wir vor irgendetwas stehen, das wir nicht gleich restlos erklären können.“
Christoph Schlingensief

 

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