Traditionell ist im Dezember kurz vor Jahresschluss die Tagesordnung dicht. Diesmal irritierend: die größten Brocken – dh. die Anträge mit den höchsten Summen – waren in die Nachträge verpackt. Nachforderungen über 8. Mio. der Vereinigten Bühnen und des Theaters in der Josefstadt um immerhin 2,5 Mio. Wir schieben es auf Corona …

Beide Nachforderungen sind indes nicht nur den geringen Auslastungszahlen durch Corona Schließungen geschuldet. In beiden Häusern gibt es neben geringeren Zuschauerzahlen auch strukturelle Probleme, die langfristig immer Richtung Schulden führen. Wenn durch Tarifverhandlungen Lohnkosten steigen, aber Förderquoten gleich bleiben, entsteht automatisch langfristig ein Minus. Diese Verluste könnte man nur durch langfristige und automatische Anpassung der Förderhöhen entlang der allgemeinen Index-Entwicklungen entgegen wirken. Sprich mit einer regelmäßigen Erhöhung des Kulturbudgets. Details zu den VBW  (siehe Post 69) und dem Theater in der Josefstadt (siehe Post 70) unten im Text)

Eine Erhöhung des Kulturbudgets hat leider nicht im notwendigen Ausmaß stattgefunden. Statt der Index-entsprechenden Erhöhung um mindestens 10,5 Mio. wurde von der Stadträtin nur eine Erhöhung um 4 Mio. verhandelt, für das Jahr 2023 sind gleich um 17 Mio. weniger veranschlagt.
Das Doppelbudget 2022/23 von rot-pink bringt daher für die Kultur de facto Einbußen.

Kurzfristige Adaptionen an die aktuelle Situation müssen jeweils extra verhandelt werden. Ob es tatsächlich Nachschläge gibt wird vom Verhandlungsgeschick der Stadträtin abhängen.

Mündlich gibt es hier ein Einsehen: die Stadträtin hat im Ausschuss festgehalten, dass die zusätzlichen Mitteln für die Vereinigten Bühnen nicht aus dem laufenden Budget beglichen werden sollen. Unter dieser Voraussetzung haben wir zugestimmt.

Natürlich müssen jetzt vorerst einmal die Kulturinstitutionen und alle anderen Kulturtätige unterstützt werden. Aber langfristig kann die Stadt nicht beim Gießkannenprinzip für Kulturangelegenheiten bleiben. Wir brauchen einen Kulturentwicklungsplan 2030 für die Wien. Es braucht eine ehrliche Analyse wie viele große Häuser die Stadt sich leisten kann und will, bzw. welche künstlerisch-thematischen Schwerpunkte jetzt und in der nächsten Zukunft gesetzt werden sollen. Ein Kulturentwicklungsplan macht kulturpolitische Entscheidungen transparent und damit tragfähig. Zwar schient es ein gemeinsames Verständnis zu geben, dass so etwas notwendig ist, außer allgemeinen Floskeln war der Stadträtin aber noch wenig Konkretes zu entlocken, wie sie einen derartigen Prozess aufsetzen und umsetzen will. Next step soll im Jänner folgen. Ich warte ab.

Ein anderes Thema, das uns begleitet, ist Fair pay und Gendergerechtigkeit in der Kulturförderung. Während in dem Bereich auf Bundesebene nun Studien beauftragt sind – bleibt Wien hier weiter untätig. Der letzte Gleichstellungsmonitor, der auch Teile des Kulturbetriebs analysierte, stammt aus dem Jahr 2016. Seither gibt es nur marginale Daten. Es fehlt eine systematische Analyse aus der man dann konkrete Strukturelle Verbesserungen für mehr Gleichstellung ablesen könnte.
Das noch viel zu tun ist, sieht man bei der Analyse von Stichproben – die Förderungen an KomponistInnen zum Beispiel: Von 72 begünstigten waren 53 Männer (72,9%) und nur 19 (27,1%) Frauen – nicht einmal 1/3 der Gesamtfördersumme geht an Frauen. Von den 150.000 € Gesamtföderungen gehen 43.100€ an Frauen und 106.900 € an Männer. Es werden also 60
% weniger Födersummen an Komponistinnen ausgzahlt.

Leider wiederholt sich das bei den Bildendenden KünstlerInnen und auch bei den Förderungen kleinerer Filmprojekte der MA7.

Um hier konkrete Maßnahmen entwickeln zu können fehlt vorerst eine genaue Analyse, wie sie ein regelmäßiges, wissenschaftliches Gendermonitoring bieten könnte. Bislang wurde eine derartiges umfassendes Gendermonitoring im Kulturförderbereich von der Stadträtin abgelehnt. Ich bleibe dran.

Zu den Anträgen im einzelnen.

Post Nr. 1

1. Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS, und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmten der SPÖ, NEOS, Övp und Fpö angenommen. Die Grünen lehnte die Antwort als zu lapidar ab.

Post Nr. 2

Die Förderungen an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung in den Jahren 2022 und 2023 für „KulturlotsInnen – Kunst- und Kulturvermittlung am Arbeitsplatz“ in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 100.000

Jahr 2023

EUR 100.000

 

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 3

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations – und Informationszentrum im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 96.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 5

Die Förderung an karlsplatz.org, Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.400.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20471) in 1020 Wien, im Bereich Offenbachgasse zwischen Engerthstraße und Handelskai, wird nach Friederike „Fritzi“ Massary (Friederike „Fritzi“ Massary, eigentl. Friederike Massarik, verehel. Pallenberg; 21. März 1882 bis 30. Jänner 1969; Operettensängerin, Schauspielerin) in „Fritzi-Massary-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bert-Brecht-Platz (SCD 06687) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Parkanlage (SCD 20989) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bert Brecht (Bert Brecht, eigentl. Bertold Brecht; 10. Februar 1898 bis 14. August 1956; Schriftsteller; Dramatiker; Lyriker; Dramaturg) in „Bert-Brecht-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bertha-Eckstein-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 12815) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bertha Eckstein (Bertha Helene Eckstein, geb. Diener; 18. März 1874 bis 20. Februar 1948; Schriftstellerin) in „Bertha-Eckstein-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche „Billy-Wilder-Straße“ in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06599) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Billy Wilder (Billy Wilder, eigentl. Samuel Wilder; 22. Juni 1906 bis 27. März 2002; Journalist, Regisseur) in „Billy-Wilder-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20402) in 1210 Wien, im Bereich Leopoldauer Platz 6 – 19, wird nach Franz Mittasch (Franz Mittasch; 30. Juni 1932 bis 22. November 2015; Fußballer, Lehrer, Musiker, engagierte und beliebte Persönlichkeit aus Leopoldau) in „Franz Mittasch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Namensgebung für die Pappenheimgasse (SCD 03569) in 1200 Wien wird von Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim (Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim; 29. Mai 1594 bis 17. November 1632; kaiserlicher Reitergeneral, der 1626 in bayerischen Diensten den oberösterreichischen Bauernaufstand niederschlug und als kaiserlicher Befehlshaber im Dreißigjährigen Krieg gefürchtet war) auf Marie Pappenheim (Dr. med. Marie Pappenheim, verehel. Frischauf; 4. November 1882 bis 24. Juli 1966; Ärztin, Autorin) abgeändert.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Die FPÖ ist dagegen das Andenken an Graf Pappenheim gegen das an Marie Pappenheim auszutauschen.

Post Nr. 13

Die Parkanlage Otto-Benesch-Park (SCD 20110) in 1100 Wien, benannt nach Otto Benesch (ao. Prof. Dr. phil. Otto Benesch; 29. Juni 1896 bis 16. November 1964; Kunsthistoriker; 1947 bis 1961 Direktor der Graphischen Sammlung Albertina) wird nunmehr auch nach seiner Frau Eva Benesch (Eva Benesch; 20. Mai 1905 bis 28. März 1983; wissenschaftliche Sekretärin, Mitarbeiterin an Publikationen der Albertina) in „Eva-und-Otto-Benesch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 06195) in 1070 Wien, im Bereich Burggasse 47 – 53, wird nach Ruth Klüger (Ph. D. Ruth Klüger, verehel. Angress; 30. Oktober 1931 bis 6. Oktober 2020; Germanistin, Literaturwissenschaftlerin, Schriftstellerin, Holocaustüberlebende) in „Ruth-Klüger-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06811) in 1030 Wien, Aspanggründe – Eurogate II, wird nach Gunther Philipp (Gunther Philipp; wirkl. Name Dr. med Gunther Placheta; 8. Juni 1918 bis 9. Oktober 2003; Arzt, Schauspieler, Autor. Neben seinen über 140 Film- und Fernsehrollen schrieb er noch 21 Drehbücher und war bis in die 1990er Jahre auch weiterhin als Arzt an der Wiener Uni-Klinik für Psychiatrie und Neurologie tätig.) in „Gunther-Philipp-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Verkehrsfläche (SCD 06830) in 1050 Wien, im Bereich der Kreuzung Schönbrunner Straße / Strobachgasse, wird nach Helga Pankratz (Helga Pankratz; 6. Februar 1959 bis 27. Jänner 2014; Autorin, Aktivistin, Funktionärin der Homosexuellen Initiative (HOSI)) in „Helga-Pankratz-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Leo-Perutz-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird die Verkehrsfläche (SCD 06688) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Leo Perutz (Leo Perutz; 2. November 1882 bis 25. August 1957; Schriftsteller) in „Leo-Perutz-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Teddy-Kollek-Promenade (SCD 12751) in 1030 Wien, im Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 06610) in 1030 Wien, südöstlich der Franz-Grill-Straße, wird nach Franz A. Mesmer (Dr. med. Franz Anton Mesmer; 23. Mai 1734 bis 5. März 1815; Arzt, Heiler; er wurde durch seine „magnetischen“ Kuren („Mesmerismus“) berühmt) in „Mesmergasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 20

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Ljuba-Welitsch-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06685) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Ljuba Welitsch (Kammersängerin Ljuba Welitsch; 10. Juli 1913 bis 1. September 1996; Sängerin) in „Ljuba-Welitsch-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 21

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Maria-Schell-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bau- und Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06598) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Maria Schell (Maria Schell; 5. Jänner 1926 bis 26. April 2005; Schauspielerin) in „Maria-Schell-Straße“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Die Förderungen an die Wiener Konzerthausgesellschaft in den Jahren 2022 und 2023 für die Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von jährlich EUR 1.500.000 (insgesamt EUR 3.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 1.500.000

Jahr 2023

EUR 1.500.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 60.800 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 78.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderungen an das KLANGFORUM WIEN in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 900.000 (insgesamt EUR 1.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 900.000

Jahr 2023

EUR 900.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderung an den echoraum, Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation, im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.


Einstimmig angenommen.

Post Nr. 29

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik – Kompositionsförderungen im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 30

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderungen an das Wiener Volksliedwerk in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten inkl. wean hean und wean schbüün in der Höhe von jährlich EUR 283.000 (insgesamt EUR 566.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 283.000

Jahr 2023

EUR 283.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH im Jahr 2022 für den Jahresbetrieb in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2022 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderung an SISTERS, Verein für queer feministische Kunst und Kultur, im Jahr 2022 für HYPERREALITY, Festival für Clubculture – Vienna, in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2022 für das Jahresprogramm 2022 in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 36

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.311.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 37

Die Förderung an das Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 38

Die Förderungen an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs in den Jahren 2022 und 2023 für die Gesamtförderungen in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 39

Die Förderung an den Kunstverein Wien Alte Schmiede im Jahr 2022 für das Gesamtbudget in der Höhe von EUR 1.120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 40

Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 41

Die Förderung an den Theaterverein Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 155.550 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 42

Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2022 für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 3.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 43

Die Förderung an den Verein Viennale – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2022 für die Viennale 2022 in der Höhe von EUR 1.610.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 44

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Filmförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.000.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 45

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kinoförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 320.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 46

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Förderung von Filmfestivals und Sommerkinos im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 128.500 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 47

Die Förderungen an Vienna Film Commission GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (insgesamt EUR 500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 250.000

Jahr 2023

EUR 250.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 48

Die Förderungen im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos an folgende Vereine im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 531.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Vereine

Jahr

Förderung in EUR

1

Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft

2022

70.000

2

ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur

2022

51.000

3

Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffen

2022

150.000

4

Kaleidoskop – Film und Freiluft

2022

110.000

5

Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW)

2022

90.000

6

St. Balbach-Art Produktion, Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten

2022

60.000

Summe

531.000

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 49

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.511.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 50

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 170.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 51

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Post Nr. 52

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 53

Das Vorhaben „Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen“ im Jahr 2022 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 309.000 wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 54

Die Förderungen an die Sigmund Freud Privatstiftung in den Jahren 2022 bis 2023 für den Museumsbetrieb in der Höhe von jährlich EUR 350.000 (insgesamt EUR 700.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 350.000

Jahr 2023

EUR 350.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 55

Die Förderung an MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH im Jahr 2022 für den Ausstellungsbetrieb in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 56

Die Förderung an den Verein Jewish Welcome Service Vienna im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten und Projekte in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 57

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 58

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) im Jahr 2022 für deren Forschungs- und Vermittlungsarbeit in der Höhe von EUR 401.400 (Stiftungsbeitrag der Stadt Wien) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 59

Die Förderungen an den Verein „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ in den Jahren 2022 bis 2024 für das Projekt „Complexity Science“ in der Höhe von jährlich EUR 500.000 (insgesamt EUR 1.500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 500.000

Jahr 2023

EUR 500.000

Jahr 2024

EUR 500.000

 

Die Bedeckung der Förderbeträge in den Jahren 2022 und 2023 ist gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2024 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 60

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2022 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

Einstimmig angenommen.

Nachtrag

Post Nr. 61

Die Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität – Ankerzentren an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.010.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Verein/Institution, Ankerzentrum

Jahr

Förderung in EUR

1

IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23

2022

200.000

2

Kunst- und Kulturverein „SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS

2022

200.000

3

Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst,

Atelierhof Schlingermarkt

2022

120.000

4

Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park

2022

150.000

5

Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Kulturlabor Gemeindebau

2022

140.000

6

Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik

2022

200.000

Summe

1.010.000

Geteilte Abstimmung: Alle Ankerzentren mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Red Carpert Art Award Verein– einstimmig angenommen.

Post Nr. 62

Die Förderung an das WIENER KULTURSERVICE im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit inkl. Donauinselfest, Maifest, Kreativmesse und Kunst-Kultur-Meile Donaukanal in der Höhe von EUR 1.880.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.880.300 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2022 durch den Gemeinderat bedeckt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 63

Die Förderung an „oca: migrations, minorities, arts“ im Jahr 2022 für das kültüř gemma! Programm in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 64

Die Förderungen an den Verein für Integrative Lebensgestaltung in den Jahren 2022 und 2023 für das Kulturprogramm der Sargfabrik in der Höhe von jährlich EUR 135.000 (insgesamt EUR 270.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 135.000

Jahr 2023

EUR 135.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 65

Die Förderungen an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 2.060.000 (insgesamt EUR 4.120.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 2.060.000

Jahr 2023

EUR 2.060.000

 

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2023 durch den Gemeinderat bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 66

Die Förderung an die Wiener Symphoniker im Jahr 2022 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 16.380.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 16.380.000 ist bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 67

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 68

Die Förderungen an die Kunsthalle Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2024 für Jahresprogramme in der Höhe von jährlich EUR 4.200.000 (insgesamt EUR 12.600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 4.200.000

Jahr 2023

EUR 4.200.000

Jahr 2024

EUR 4.200.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Post Nr. 69

A) Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 8.400.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 8.400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 49.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Details zu den Vereinigten Bühnen: In den 2 Coronajahren entstanden Verluste in der Höhe zwischen 21 und 23 Millionen Euro: Der Vorverkauf ging um 50% zurück, die Abos um 20%. Vor Corona lag die Eigendeckung bei 50%, jetzt sind es höchstens 30%, auch die internationalen Kooperationen sind rückläufig.

Allein durch die Erhöhungen der Kollektivverträge ergab sich Mehrausgaben von 1,8 Mio. Euro. An Corona-Abfederungsförderungen durch den Bund erhielten die VDB 6,7 Mio. für Kurzarbeit und 800 000 für Betriebe. Da bleibt auch nach Rücklagenauflösung eben das genannte Minus.

Natürlich muss die Stadt die durch Corona ins Straucheln geratenen Kulturbetriebe jetzt stützten. Die Großen aber unbedingt auch die Kleinen und Freien. Das Versprechen, das die Stadträtin auch bei den Kleinen und Freien großzügig sein wird, war die Basis, damit wir Grünen dem Antrag der VBW für akut Hilfe zustimmen.

Insgesamt macht die Förderung Vereinigten Bühnen etwa 18% des gesamten Kultur und Wissenschaftsbudget der Stadt Wien aus. Das ist sehr viel.
Angesichts dessen muss man sich in einem
Kulturentwicklungsplan für Wien 2030 auch überlegen, welche Rolle diese Institution in Zukunft spielen soll. Wie soll sie ausgerichtet sein? Welche künstlerische Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Ist deren künstlerische Wert für die Stadt so hoch einzuschätzen, dass nahezu 1/5 des Gesamtbudgets nur in diese Institution fließt, die einerseits kommerzielle Musicals an verschiednen Standorten präsentiert und andererseits Barockopern im Theater an der Wien.

Man könnte die Analyse des Rechnungshofes fürs Theater an der Wien ernst nehmen und sich überlegen, wo es möglich wäre doch für mehr Spieltage zu öffnen, zB. mit einem gemischteren Programm (mehr Konzerte, mehr internationale Kooperationen, inhaltlich Richtung modernes Musiktheater öffnen). Stattdessen dürfte es more of the same geben.

Ich finde es schade, dass es der Stadträtin nicht gelungen ist mit den Vereinigten Bühnen – wie es der Bund beim Theater in der Josefstadt gemacht hat – klare Rahmenbedingungen zu vereinbaren, wie das Haus in Zukunft strukturelle Missstände verändern kann. Stattdessen legt Kaup Hasler alles in die Hände der neuen Intendanz von Stefan Herheim für die Oper und den bewährten Christian Struppeck fürs Musical. Eine verpasste Chance kulturpolitische Akzente zu setzen! Eine verpasste Chance, die das Ungleichgewicht im Kulturbudget fortschreibt.

Post Nr. 70

A) Für die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.413.000 und eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 137.000 genehmigt.

B) Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. im Jahr 2021 für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden in der Höhe von insgesamt EUR 2.750.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Meine Einschätzung dazu: Das Theater in der Josefstadt steht im Eigentum des Vereins „Freunde des Theaters in der Josefstadt“ sowie der Stiftung „Theater in der Josefstadt – Privatstiftung“. Gesellschafter sind einerseits die Stiftung „Theater in der Josefstadt“ andererseits die Stadt Wien und der Bund. Diese Konstruktion besteht seit 2005. Schon damals wurde sie entwickelt um das Theater zu entschulden und strukturelle Mängel auszubessern.

Nach mehr als 16 Jahren gibt es nun erneut Re-organistaionsbedarf. Kontinuierlich steigende Personalkosten und spezifische Planungen haben schon vor Corona zu einem Minus in der Bilanz von ca 3,2 Mio Euro geführt. Mit Corona kamen weitere 2,3, Mio. dazu, da das Theater hat sonst einen hohen Eigendeckungsanteil hat, der großteils weggefallen ist.

Der Bund und die Stadt haben sich mit den BetreiberInnen geeinigt das Minus zu jeweils 50% unter bestimmten Auflagen aufzufangen:

  • Erstellung einer Fortbestandsprognose und Analyse des maximalen Einsparungspotenzials mit dem Ziel ausgeglichener Jahresergebnisse ab der Saison 2021/2022

  • Monatliches schriftliches Reporting der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat sowie Verbesserungen beim vierteljährlichen Reporting in den Aufsichtsratssitzungen
  • Erarbeitung und Umsetzung einer ergebnisoffenen Strukturreform unter Berücksichtigung aller Basisdokumente (insbesondere der Stiftungsurkunde), um weitere Einsparungspotenziale zu identifizieren und den Eigendeckungsdruck von der Bühne zu nehmen; damit u.a. Festschreiben einer Ausschreibungspflicht für die Geschäftsführungsposten
  • Im Zuge dessen: Überprüfung von Alternativen zum derzeitigen Repertoire-/Premierensystem

Auf der Basis solcher klarer Vereinbarungen haben wir dem Antrag zugestimmt. In erster Linie muss jetzt mal das Kulturleben in der Stadt wieder auf die Beine kommen.

Aber natürlich gilt auch hier: langfristig müssen wir uns in einem Kulturentwicklungsplan für Wien überlegen wie die Gelder in Zukuft aufgeteilt werden und welche Institutionen mit welchen Schwerpunkten von der Stadt im besonderen Maße unterstützt werden sollen.

Noch sieht an leider wenig Aktion der Stadträtin in Richtung einer solchen Strategieentwicklung. Ich bleibe dran und werde weiter einfordern über Budgets und inhaltliche Schwerpunkte öffentlich und transparent zu diskutieren.

Post Nr. 71

Die Förderung an den Verein Theater zum Fürchten im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 72

Die Förderung an Filmfonds Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 11.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 73

Die Förderungen an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 74

Die Förderungen an das Filmarchiv Austria in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 200.000 (insgesamt EUR 400.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 200.000

Jahr 2023

EUR 200.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 75

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 33.600 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.