Die Zeiten werden härter:

Im Juni war kein einziger(!) Förderakt für Kulturvereine/institutionen auf der Tagesordnung des Kulturausschusses – nur die Novellierung der Förderrichtlinien. Der zweite Akt aufd er kurzen Tagesordnung widmet sich dem Ludwig Boltzmanninstitut.

Ad 1 Förderrichtlinien:
Was technisch-juridisch daher kommt, trägt ganz schönes Veränderungspotential für die Wiener Kulturlandschaft in sich:

Ab jetzt werden Mehrjahresförderungen die Ausnahme sein,
die neue Regel sind ein Jahres Verträge.

Zitiert Förderrichtlinien 4.2.:

Eine Gesamtförderung kann nur für 1 Jahr gewährt werden.
Mehrjährige Gesamtförderungen sind nur bei laufender Gesamtförderung und nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat sowie nur in absoluten und besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn die*der Förderwerbende nachweislich im Voraus längerfristige Dispositionen getroffen hat bzw. treffen muss (z. B. Eingehen vertraglicher Bindungen) und ein mehrjähriger Finanzplan sowie eine ausreichende Begründung vorliegen. Die*Der Förderwerbende hat hierzu detaillierte und aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.“

 

Wer also wird diese Ausnahme sein?
Laut Antwort der MA7, steht die MA7 (Kultur) mit der Abteilung MA5 (Finanzwesen) dazu weiterhin in Verhandlungen.
Für den Ausschuss konnte weder MA7  noch die Stadträtin beantworten, auf wen diese Ausnahmeregelung angewandt wird, bzw. werden kann.
Tatsächlich – das habe ich auch schon an anderer Stelle ausgeführt – ist es für Vereine wie große Institutionen sehr schwierig ein Programm zu gestalten, wenn sie keine langfristige Budgetsicherheit haben. Die Mehrjahresförderungen zu streichen, bedeutet für die meisten Vereine und Institutionen doppeltes Prekariat: finanziell – und juridisch, weil sie keine Verträge mehr für Produktionen zeitgerecht abschließen beziehungsweise dies nur auf eigenes Risiko machen können. Außerdem müssten sie im Grunde jedes Jahr im September alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kündigen oder zumindest beim Arbeitsmarktservice zur Kündigung vormerken. Bis dann im Dezember das Budget fürs kommende Jahr festgelegt wird.

Tatsächlich war es eine Errungenschaft in Wien ab dem Ende der 90er Jahre, spätestens seit der Theaterreform Mehrjahresförderungen breit zu verankern, und damit Gruppen wie auch Häusern Planbarkeit zu ermöglichen. Die jetzige Regelung bedeutet ein Zurück in die Prekarisierung auf mehreren Ebenen.

(vgl. zum Hintergrund auch  Thomas Trenkler im Kurier, der auch als erster Journalist auf die  geplante Änderung hingewiesen hat.)

Weitere Prekarisierung der Kulturszene

Diese Prekarisierung durch Förderzusagen für nur mehr ein Jahr wird dadurch verstärkt, dass zukünftig bei Budgetknappheit auch in bestehende Mehrjahresvereinbarungen/förderungen eingegriffen werden kann!

„Die Stadt Wien behält sich jedoch vor, einemehrjährig zugesagte Förderung für die Folgejahre jeweils im Ausmaß von bis zu 10 % zu kürzen, wenn dies aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Wien erforderlich ist“

Ein wichtiges Argument für Mehrjahresvereinbarung sind auch die Förderrichtlinien der EU. Das betrifft nicht nur Kulturprojekte! Wer immer EU-Förderungen beantragt muss eine mehrjährige Programmplanung und Umsetzung garantieren. Wenn die Förderrichtlinie so etwas verhindern, werden in Zukunft EU Kooperationen schwierig oder ganz unmöglich.

Im Ausschuss betont die MA7, dass sie sich weiter bemühen zu verhandeln und Kulturarbeit langjährig absichern wollennicht zuletzt sind mehrjährige Förderungen auch in der Kulturstrategie 2030 verankert.

„So sehr sie diese für die Planbarkeit von Kulturinstitutionen als wichtig erachtet und diese anstrebt, erlaubt die aktuelle Budgetsituation derzeit leider keine mehrjährigen Zusagen; die Kulturabteilung handelt dabei nach den Vorgaben der Finanz“ (wird Veronika Kaup Hasler im Standard zitiert)

Ich vertraue der MA7 und auch der Stadträtin, dass sie die besten Absichten haben.
Jedoch, was einmal als Richtline festgelegt ist, das pickt! Uns Grünen war die mündliche Zusicherung von glaubhaften Bemühen allein zu wenig – um diesen neuen Förderrichtlinien zuzustimmen.

Ein Absetzungsantrag – sprich der Wunsch, die Förderrichtlinien NACH ERFOLGREICHEN VERHANDLUNGEN MIT DER MA5 noch einmal zu diskutieren und dafür einen kurzen Kulturausschuss einzuschieben, wurde leider von den Regierungsparteien (SPÖ/NEOS) abgelehnt.

Tatsächlich wurde der Akt „Förderrichtlinien neu“ dann nur mit den Stimmen der SPÖ und NEOS angenommen. Grüne, FPÖ und ÖVP stimmten dagegen.

Ad 2, Als zweiter Akt war das Ludwig Boltzmann Insstitut auf der Liste : auch hier Kürzung um 35%. Die Jahresförderung geht von 700.000 auf 450.000  Euro.
MA7 OT-Ton: „Wir sind nicht gesetzlich verpflichtet das zu fördern.“ (Im Gegensatz zum Bund)

Für die nächsten Jahre wird versprochen keine (weiteren?) Kürzungen vornehmen zu wollen.

Das war uns Grünen zu wenig Zusicherungen und zu wenig Förderung – daher stimmten wir als einzige Partei gegen den Antrag.

Es gibt auch einen Erfolg zu berichten: erfreulicher Weise wurde der Grüne Antrag für mehr Transparenz angenommen. Ab jetzt wird regelmäßig zum Fortgang des Bauprojekts Kinderkulturhaus Floridsdorf berichtet.

Hier die Akten.

Post Nr. 1

Der Wiener Gemeinderat genehmigt den Inhalt der beiliegenden Förderrichtlinien sowie die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS dafür
Grüne, ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 450.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
Grüne dagegen