Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ehrlich erstaunt über ihre Chuzpe Kollegen von der FPÖ, sie haben tatsächlich hier und heute am Tag der Kinderrechte und dem 30 jährigem Jubiläum der Kinderechtskonvention, die in Österreich ratifiziert ist, also umgesetzt werden muss. An so einem Tag bringen Sie einen Dringlichen Antrag ein, zur Umsetzung des Sozialhilfe Grundsatzgesetz.  Sie müssen doch selbst wissen- spätestens seit der Diskussion in der aktuellen Stunden, dass dieses Gesetz der alten schwarz-türkis-blauen Bundesregierung in allen Grundzügen der Kinderrechtskonvention widerspricht. Bevor hier im Raum noch Unruhe entsteht, lassen Sie mich näher ausführen, warum Kinderrechte und die Umsetzung des Gesetzes sich nicht ausgehen können:

Die UN Kinderrechtskonvention beruht in ihren Grundprinzipien darauf, dass ALLE KINDER GLEICHE RECHTE HABEN. Um das noch deutlicher zu sagen: es gibt keine Unterscheidung nach Herkunft oder Staatsbürgerschaft bei den Menschenrechten für Kinder. Die Prinzipien sind der Kinderrechtskonvention sind: ich zititere:

1, Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.

Mit Ihrer Dringlichen Anfrage versuchen Sie – wieder einmal – einen Keil in die Wiener Bevölkerung zu treiben. Mutwillig wird hier plötzlich von Fremden gesprochen – mutmaßlich sind hier Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft gemeint. Das bedeutet noch lange nicht, dass diese Menschen nicht hier in Wien geboren und aufgewachsen sind und Wien als Ihre Heimat sehen.

Genau genommen ist es doch in Wahrheit so, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz sehr wohl klare Voraussetzungen kennt, wer denn bezugsberechtigt ist und wer nicht. Und ich gehe davon aus, dass Sie das auch wissen. Es sind österreichische StaatsbürgerInnen und Menschen, die ihnen rechtlich gleich gestellt sind. Grundvoraussetzung für eine Unterstützung ist, dass der Lebensmittelpunkt in Wien ist,  natürlich dass es Bedarf an Unterstützung gibt und, das diese Unterstützung  nicht durch andere gesetzliche Ansprüche oder Leistungen Dritter gedeckt werden – wie es eben dem Prinzip der Subsidiarität entspricht.

Kehren wir zu den Grundlagen der Kinderrechtskonvention zurück, darin ist klar seit drei Jahrzehnten festgehalten: ich zitiere:

2, Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern.

Da sind wir bei einer der ureigensten Aufgaben einer Gesellschaft, eines Staates angelangt: ALLEN KINDERN eine gute Entwicklung zu gewähren. Das sind nämlich alles UNSERE KINDER und UNSERE ZUKUNFT. – wie eine NMS Direktorin kürzlich sagte.
Für eine gute Entwicklung braucht es zweifelsohne auch eine grundlegende materielle Absicherung. Sollten Mütter, Väter und Erziehungsberechtigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht dazu in der Lage sein, so ist das LAND WIEN dazu verpflichtet für diese Grundlage zu sorgen.

Im Wiener Mindestsicherungsgesetz findet sich deshalb gleich zu Beginn die Zielsetzung ganz klar und deutlich wider:

„Die Wiener Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen zu sichern, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung, insbesondere von volljährigen Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in das Erwerbsleben sowie die soziale Inklusion weitest möglich zu fördern. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.“

Sehen wir uns im Gegenzug das so genannten Sozialhilfe neu Grundsatzgesetz und dessen Zielsetzungen an, so ist von Armutsbekämpfung und sozialer Inklusion wenig zu finden: Zitat

„Leistungen der Sozialhilfe aus öffentlichen Mitteln sollen

  1. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,
  2. Integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen und
  3. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.“

Warum ist das relevant in diesem Zusammenhang? Weil Kinder und Jugendliche in Wien vielfach in armutsgefährdeten Haushalten leben. Ganz konkret liegen die genauen Daten zur Mindestsicherung in umfassender Form öffentlich, für alle Interessierten, einsehbar vor. Ende Oktober 2019 – ja, so aktuell sind die vorliegenden Zahlen der Magistratsabteilung 40, – im Oktober 2019 waren 34% aller BezieherInnen von Mindestsicherung Kinder & Jugendliche. Zitat

„42.589 Kleinkinder, Kinder mit Schulpflicht sowie SchülerInnen bis 21 Jahre erhielten Leistungen der Wiener Mindestsicherung. (…) Jugendliche ohne Schulbesuch zwischen 15 und 24 Jahren stellten rund 9% oder 10.932 Personen.“ (Leistungsüberblick der Wiener Mindestsicherung, Oktober 2019)

Diese 9% der Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag sind uns hier im Land Wien ein ganz besonderes Anliegen. Zusätzlich zu den speziellen Maßnahmen des WMG, erfolgt im Frühjahr 2020 die Eröffnung des gemeinsamen One- Stop Shop von MA40 und dem AMS in Wien Meidling, der U25 Wiener Jugendunterstützung. Dabei geht es um gezielte Betreuung und Förderung dieser Zielgruppe um diese mit Angeboten langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese jungen Wienerinnen und Wiener verdienen einfach eine Chance,  um ihre Talente und Fähigkeiten in die Gesellschaft einbringen zu können und damit letztlich langfristig für sich selbst sorgen zu können. Dies stellt einen unschätzbar wichtigen Beitrag zur Entwicklung vom jugendlichen zum erwachsenen Menschen dar. Das ist nachhaltige Armutsvermeidung und Hilfe die Armutsspirale zu verlassen.

Eine weiteres Prinzip der Kinderrechtskonvention ist, ja ich hab noch eins 😉 : Zitat

3, Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.

 Unvergessen – im schlechtesten Wortsinn – ist der Moment als die ehemalige Bundesregierung den Entwurf des Sozialhilfe Grundsatzgesetz präsentierte und die Sozialministerin der Freiheitlichen doch glatt die extrem niedrigen Kinderrichtsätze schön rechnete. Plötzlich wurden aus den unfassbar geringen EUR 43 im Monat für der dritte Kind einer Alleinerzieherin bzw. eines Ehepaars dubiose Durchschnittswerte. Dabei kann wohl kein Kind verpflichtet werden, die eigenen geringen Geldmittel für Essen, Kleidung und Medikamente etc. mit einem noch schlechter versorgten Geschwisterkind zu teilen. Das ist weder politisch sinnvoll, noch praktisch in irgendeiner Form durchführbar. Moralisch ist es einfach unfassbar zynisch und widerspricht in jeder Hinsicht den Kinderrechten und ganz besonders dem Prinzip das Wohl des Kindes vorrangig zu stellen.
An dieser Stelle möchte ich gerne ein Zitat unserer Vizebürgermeisterin und meiner Vorgängerin als Sozialsprecherin der Wiener Grünen Birgit Hebein anbringen: „Der neue Gesetzesentwurf verletzt viele demokratische Grundsätze, sagte sie, die. angeblichen Familienparteien kürzen Geld für Familien, und strafen damit Kinder und Ehepaare.

„Mit diesem absurden Vorschlag ist es möglich, dass Menschen gerade einmal ein Viertel, dessen erhalten, was die absolute Untergrenze zum Führen eines menschenwürdigen Lebens ist. Die Kürzungen werden alle treffen – besonders hart Familien, Kinder und Jugendliche. (Salzburger Nachrichten 9.1.2019)

Diese schlimmen Befürchtungen wurden – neben vielen Organisationen – auch vom Netzwerk Kinderrechte geteilt. Im Schattenbericht der NGOs zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Österreich wird eindringlich auf die Gefahr der Kürzungen hingewiesen: „Für das erste Kind ergibt sich damit eine Leistungshöhe von rund 215,– Euro pro Monat, für das zweite Kind noch 130,– Euro pro Monat, ab dem dritten Kind wären nur noch 43,– Euro pro Monat vorgesehen. Zwar schlägt der Gesetzesentwurf eine „gleichmäßig[e]“ Verteilung auf alle Kinder vor, die Gesamthöhe der kindsbezogenen Leistungen wird dadurch allerdings nicht erhöht. Insbesondere für Mehrkindfamilien, welche bereits jetzt von einer erhöhten Armutsgefährdung betroffen sind, ist von weniger im Monat zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln für Kinder auszugehen.“ (ERGÄNZENDER BERICHT zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44, Absatz 1 b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, Netzwerk Kinderrechte 2019)

2010 ist es gelungen mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung endlich bundesweit einheitliche Standards in der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung festzulegen. Damit einher ging ein Meilenstein in der Sozialgeschichte: die Inklusion von BezieherInnen der Sozialhilfe in die Krankenkasse. Die Sonderkrankenscheine die mit den Sozialzentren abzurechnen waren, waren damit Geschichte, der Bezug von Mindestsicherung ist seitdem mit einer regulären Versicherung inklusive einer E-Card verbunden.

Warum also sind die Zahlen der Bezieherinnen gestiegen?

Wien hat die Dringlichkeit zu Handeln erkannt.

Mit dem Beginn der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ging auch der Wunsch einher, das Tabu Armut ein Stück weit zu durchbrechen.

Die Österreichische Armutskonferenz, ein Zusammenschluss namhafter Hilfsorganisationen, spricht in diesem Zusammenhang immer von der „Non Take Up Rate“, also die Rate derer, die obwohl anspuchs-berechtigt, die Leistung nicht abholen, um ihre Armut nicht vor den Nachbarn versteckt zu halten. Diese „Non Take Up Rate“ hilft sichtbare Armut gerade in ländlichen, kleinen Strukturen zu verstecken und zu tabuisieren. Wien hat natürlich auch mit einem Großstadtfaktor bei sozialen Problemen zu tun. Es kommen Menschen aus dem ländlichen Raum nach Wien, um hier in mehr Anonymität zu leben, gerade auch wenn sie weniger haben.

Steigende Zahlen von Menschen, die Mindestsicherung in Anspruch nehmen, werden deshalb auch als Zeichen für eine Enttabuisierung der eigenen Armut gewertet. Unser Ziel muss sein, möglichst alle Bedürftigen mit den Leistungen zu erreichen. Das scheint gelungen.

Dazu kam seit 2008 eine weltweite Finanzkrise, die sich in der Folge stark auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat, und bis heute noch immer spürbar ist.

Eine weitere Ursache für die steigende Inanspruchnahme seit 2010 zu erleuchten.

Darauf folgte 2011 mit Bildung der Regierungskoalition in Wien die Erhöhung der Richtsätze für Kinder. Jedes Kind in Wien ist uns gleich viel Wert, es gibt- anders als im SHG – derzeit keine Kinderstaffelung. Jedes Kind hat individuell ein Recht auf Entwicklung und Förderung, auch Geschwisterkinder. Das ist neben anderem natürlich auch ein emanzipatorischer Beitrag: nur, wenn genug Geld da ist, werden alle Kinder eine Berufsausbildung machen können, wenn nicht, werden – vorzugsweise die Mädchen – nach der Schulpflicht zu Hause bleiben, und legen damit die Basis um selbst später wieder armutsgefährdet und von Unterstützung abhängig zu werden. Das bestätigt sich regelmäßig.

Konkret hat die Wiener-Kindermindestsicherung einen Anstieg der Unterstützung in Wien pro Kind und Monat von rund 70 Euro bedeutet. In den ersten Jahren konnten damit auch mehr Familien Ansprüche als Aufstocker in der Mindestsicherung geltend machen (also nur den fehlenden Teil auf  ……….. ergänzen). Insgesamt reden wird von geschätzten Mehrausgaben zum Wohl von Kindern von etwa 20 Millionen Euro im Jahr. Geld, dass den Kindern nachhaltig hilft Grundlagen für ein besseres Leben in Zukunft aufzubauen. Die antragstellende Partei war damals dagegen, genauso wie die ÖVP. Beide haben gegen die Kindermindestsicherung gestimmt.

Warum, das kann ich nicht nachvollziehen.

In den aktuellen Zahlen lässt sich ablesen, dass die Mindestsicherung heute wieder weniger gebraucht wird. Dennoch ist sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Wiener Sozialpolitik und ein wesentliches Zeichen für die Solidarität in einer Millionenstadt.

Zur möglichen Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes möchte ich abschließend noch einmal betonen, dass nach der Meinung meiner FraktionskollegInnen und mir-  in der vorliegenden Form grundlegenden Kinderrechte und damit Menschenrechte verletzt werden würden. Das wurde nicht zuletzt im Begutachtungsverfahren des Landes Wien deutlich dargelegt – auf mehr als hundert Seiten. Zudem ist eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig, um wichtige Fragen in diesem Zusammenhang mit Un-Gleichbehandlung vorab zu klären.

Die Grünen werden daher diesem Dringlichen Antrag der FPÖ NICHT ZUSTIMMEN.

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