ursula berner

reden, ideen, transparenz

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kulturausschuss.transparent – Mai 2022

Der Kulturausschuss im Mai war kurz, aber nicht uninteressant. Es gab keine Informationen zu den laufenden Ausschreibungen –  Werk X, Schauspielhaus, Dschungel und der Vienna Club Commission.
Dafür wurden wir unter Allfälliges – wie immer – über den Fortschritt des Baus des Wien Museums informiert.

Interessant war die Diskussion um die Förderung des Sommernachtskonzerts der Wiener Philharmoniker. Die Philharmoniker sind bekannt dafür die Genderfrage eher nicht allzu drängend zu nehmen. Auf ihrer Website findet sich noch ein bemerkenswerter Absatz:

Anmerkung zur gendergerechten Schreibweise

Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird gegebenenfalls auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Die Begriffe gelten daher im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich immer für alle Geschlechter. Unabhängig von der inhaltlichen Gestaltung sei vorausgesetzt, dass alle Geschlechter selbstverständlich als gleichwertig erachtet werden.“

Zit nach https://www.wienerphilharmoniker.at/de/impressum – diese Aussage entspricht übrigens nicht mehr den aktuellen europäischen Richtlinien für geschlechtergerechten Sparchgebrauch. (https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/187092/GNL_Guidelines_DE-original.pdf ).

Auch das  Bundeskanzleramt hat hier schon 2015 eine Leitfaden herausgebracht – zum gratis download https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:90bad2a8-d289-45f0-b5e0-845ff9aff633/lf_gg_sprachgebrauch.pdf

Zwar erkennt die interessieret Leserin, dass sich unter den Orchestermusiker:innen mittlerweile auch ein paar Frauen befinden, unter die Dirigierenden war aber seit Beginn der Sommerkonzerte 2004 keine einzige Frau. Und auch unter den Solist:innen schafften es nur 4 Frauen zu Ehren zu kommen:

Mit 200 000€ unterstützt die Stadt Wien das „Sommer-Konzert“
Auf meine Frage wieviele Künstlerinnen und wieviele Künstler bei diesem öffentlichen Konzert auftreten, also hier eine Gage bekommen, war die Antwort ausweichend und verwirrend.
Zunächst hieß es, die Stadt Wien fördert das Konzert nur anteilig – sie sei für die Infrastruktur zuständig, später hieß es Wien ist auch  für SolistInnen und DirigentInnen zuständig.

Ok, meine Antwort, die Zusammensetzung des Orchesters für diesen Abend kann Wien offenbar nicht beeinflussen, aber gab bzw. gibt es Verhandlungen zur Auswahl von SolistInnen und/oder  DirigentInnen?

NEIN – dafür sind wir nicht zuständig -(also doch nicht, irgendwie wohl schon, wer weiß das schon).

Jedenfalls, ließ ich nicht locker, wäre es auch interessant, wieviel Männer und wieviel Frauen unter den Infrastruktur Mitarbeitenden sind?
Schließlich ist das eine hohe Förderung, allen Förderanträgen von kleineren Vereinen und anderen Veranstaltungen wird so eine Aufstellung abgefragt. Und ehrlich – im Sinne eines Genderbudgets, im Sinne einer gerechten Verteilung von öffentlichen Geldern auf Männer und Frauen, wäre es sinnvoll auch bei den Zulieferfirmen auf die Aufteilung zu schauen.
Dazu gibt es bisher keine Antwort.

Wir Grüne fordern schon lange, dass auch für die sogenannten Kontrahentenlisten der Stadt Gendergerechtigkeit als ein Kriterium für einen Zuschlag gilt. Die Kontrahentenliste beinhaltet die Firmen, an die Stadt Wien Aufträge vergibt in allen Bereichen.

Post Nr. 1

Im Bereich Musik wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.552.000 um EUR 116.000 auf sohin insgesamt EUR 1.668.000 genehmigt

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker im Jahr 2022 für das Sommernachtskonzert in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 3

Die Förderungen an sound:frame. Verein zur Förderung der Interkreativität in den Jahren 2022 bis 2023 für CIVA – Contemporary Immersive Virtual Art Festival 2023 in der Höhe von                                EUR 50.000 im Jahr 2022 und EUR 100.000 im Jahr 2023 (insgesamt EUR 150.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022 EUR 50.000
Jahr 2023 EUR 100.000

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 4

Im Bereich Literatur wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 550.000 um EUR 40.000 auf sohin insgesamt EUR 590.000 genehmigt.

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 5
Die Förderungen im Bereich Curated by Galerienfestival an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in

der Höhe von insgesamt EUR 256.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt: Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 2022 216.000 EUR, Treat xD GmbH 2022  40.000 EUR
Summe 256.000 EUR

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 6

Die Prämie für den jährlich vergebenden Medienkunst- Preis der Stadt Wien in Höhe von EUR 10.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/768 gegeben. Die Statuten zur Verleihung des Medienkunst-Preises der Stadt Wien mögen genehmigt werden.

Einstimmig angenommen

Kultur braucht Partizipation! Wien braucht einen Willi Resetarits Preis

Rede im Wr. Gemeinderat am 27. April 22

Sehr geehrte Vorsitzende,
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
sehr geehrte ZuhörerInnen im Live Stream

Es geht in dem Tagesordnungspunkt um den Rahmenbetrag Stadtteilkultur und Interkulturalität. Eigentlich war das Budget eingeführt worden, um unter diesem Titel Gruppen Zugang zu Förderungen zu verschaffen, die sonst sehr schwer Förderungen bekommen, die sonst nicht leicht Möglichkeiten haben, Förderungen einzureichen, zum Beispiel migrantische Kulturvereine. Das gilt für den Bereich Interkulturalität.

Dann gibt es den Bereich Stadtteilkultur, der mittlerweile mit dem Topf für „Interkulturalität“ zusammengeführt worden ist. Auch hier war ursprünglich gedacht, kleinere lokale Projekte zu unterstützen, die für das regionale Kulturgeschehen in einem Bezirk oder ein bisschen darüber hinaus und für die Bevölkerung von Bedeutung sind. Das heißt, das Rahmenbudget Stadtteilkultur und Interkulturalität war ein Budget, das eben nicht Exzellenz als Grundkriterium gehabt hat, sondern es ging darum, dass mit dieser Förderung die Menschen vor Ort ihre Projekte umsetzen können. Das sind kleine Lesungen, das sind Theaterstücke, das sind Nachbarschaftsprojekte. Und es war klar, dass diese vermutlich nicht immer von großer Bedeutung über die Stadt hinaus sind. 

Es ging aber auch um soziokulturelle Projekte, die man nicht so genau einordnen kann, weil sie irgendwie Musik sind und irgendwie noch etwas anderes dazukommt: Tanz, Essen, weil sie irgendwie auch den Feiertag von einer Gruppe ausgestalten oder eben, weil sie als Nachbarschaftsprojekt im Park stattfinden, in Kooperation mit der örtlichen Musikschule. 

In den letzten Jahren hat sich das ein bisschen geändert. Der Druck auf an sich professionell ausgebildete und arbeitende Künstlerinnen und Künstler und auf Gruppen und Vereine wird immer größer, und so suchen im Rahmen des Budgets der Stadtteilkultur und Interkulturalität auch immer mehr etablierte, hochprofessionelle Künstlerinnen und Künstler an.

Neben SHIFT ist das Stadtteil-Kultur Budget nämlich eines der wenigen Schienen, wo KünstlerInnen überhaupt unkompliziert einreichen können, ohne hinter sich eine Institution zu haben. Das macht einen großen Druck auf das Budget. Immer mehr Menschen wollen hier einreichen, und deshalb werden wir GRÜNE dieser Budgeterhöhung natürlich zustimmen. Eigentlich zeigt die Entwicklung aber nur, wie stark das Bedürfnis nach kultureller Betätigung in Wien ist und wie viele interdisziplinäre Projekte es gibt, die mangels Förderschienen dann halt in der Stadtteilkultur eingereicht werden. Dabei ist die Stadtteilkultur eigentlich ein kleiner Topf der nur 5 Prozent des gesamten Kulturbudgets ausmacht. Wenn wir in Zukunft das Kulturbudget demokratisieren wollen, wenn wir die Teilhabe ernst nehmen und erschließen wollen, dass alle eine Stimme bekommen – im Publikum wie auch unter den KünstlerInnen -, dann werden wir mehr in diesen Topf investieren müssen. Nur so können wir das kleinteilige kulturelle Leben in Wien fördern und erhalten.  

Deshalb hier ein Plädoyer für die Erhöhung des Topfes Stadtteilkultur und Interkulturalität. Wenn wir das nämlich nicht schaffen, dann bleiben wir bei: Geld dürft ihr nicht erwarten, aber mitspielen könnt ihr. 

Einer, der immer mitgespielt hat, einer, der immer zum Mitspielen eingeladen hat und sich immer bemüht hat, den Vergessenen, den Übersehenen eine Stimme zu geben, einer, der bedingungslos solidarisch war und dem das Gemeinsame immer ein Anliegen war, war, das wissen wir alle, Willi Resetarits. Viele von uns sind noch betroffen. Vor einigen Tagen ist er noch hier auf der Bühne gestanden und hat mit seinem legendären Schmäh eingeladen, über das Feiern nicht auf das Eigentliche zu vergessen, auf das Spenden zu vergessen, das Spenden für sein Herzensprojekt, nämlich das Integrationshaus. Es ist hart, hier zu stehen und seine Stimme vom Samstag noch im Ohr zu haben. Musik bringt die Leute zusammen, auch wenn sie nicht die gleiche Sprache sprechen. Willi Resetarits hat mit der Entwicklung der Kunstfigur des Ostbahn Kurti eine Generation geprägt und eine neue Form der Musik zwischen Rock’n’Roll und Wienerlied, zwischen L‘Amour-Hatscher und Blues geschaffen. Diese Form wollen wir weiterführen und deshalb möchten wir gerne einen Antrag einbringen.

 

Mit der Kunstfigur vom Ostbahn Kurti hat sich Willi Resetarits immer für ein solidarisches Zusammenleben und für eine unbedingte Unterstützung der Benachteiligten und Ausgegrenzten eingesetzt.

 

Eine Stimme genau wie seine werden wir so schnell nicht wieder bekommen. Was wir aber bekommen können und was tatsächlich schon da ist, sind viele, viele Stimmen junger Musikerinnen und Musiker, die in dieser Stadt leben, die mit ihren Stimmen, ihren Texten und ihrer Musik das Leben dieser Stadt einfangen und kommentieren, kurz, die der Stadt eine Stimme geben. Und solche junge Leute brauchen Unterstützung und Motivation, damit das, was sie in ihren feuchten Kellern produzieren, auch einen Wert für die Stadt hat. Wir alle kennen sie. 

Deshalb bringen wir GRÜNE hier einen Antrag ein, dass die Stadt Wien in Gedenken an Willi Resetarits, an seinen Schmäh, an seine Menschenliebe und an seine Musik, einen Förderpreis für junge MusikerInnen einführt. Antrag Willi Resetarits

Ein Mal im Jahr bitten wir die Stadträtin, einen jungen oder eine junge Musikerin oder eine Band auszuzeichnen, die Musik mit Wiener Lokalkolorit präsentiert. Der auszuschreibende Preis soll lokale MusikerInnen auszeichnen, deren Texte und Musik das Leben in der Stadt und ihre BewohnerInnen zum Thema haben. Und die Stadträtin möge diesen jährlichen Preis zu Ehren Willi Resetarits auch Willi-Resetarits-Preis nennen. Die Höhe des Preises soll sich unserer Meinung nach am Ernst-Krenek-Preis oder am Preis der Stadt Wien orientieren. Das wäre gleichermaßen eine Förderung für junge Wienerinnen und Wiener und ein kreatives Gedenken an Willi Resetarits, der mit der Musik und seiner Persönlichkeit die Stadt oder zumindest eine ganze Generation ihrer BewohnerInnen geprägt hat. Der Trost und Rat, den Professor Ostbahn so viele Jahre an uns alle gespendet hat, soll nun auch jungen MusikerInnen in Form eines Preises zu Gute kommen. Deshalb fordern wir in formeller Hinsichtlich eine Zuweisung des Antrags in den Kulturausschuss, in Erinnerung an „Grüß Gott, auf Wiedersehen und seid vorsichtig!“ Danke schön.

Die Stadt Wien braucht einen zeitgemäße Erinnerungspolitik – Rede im Gemeinderat am 30.3.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zusehende im Stream,

Kunst im öffentlichen Raum (KÖR) ist zweifellos die einfachste Art wie man bildende Kunst kennenlernen kann – egal ob im Garten von Wohnhäusern oder auf Straßen und Plätzen – was hier steht, sieht man im Vorbeigehen und manchmal spricht es einen an oder lädt ein etwas zu tun. Da ist dem KÖR-Team bzw den Künstlerinnen und Künstlern, die hier Projekte verwirklichen konnten, etwas gelungen in den letzen Jahren. Herzlichen Glückwunsch. Wir werden dem Antrag natürlich zustimmen.

Manchmal allerdings wird die KÖR eingesetzt, wenn die Stadtpolitik, konkret Kulturstadtrat oder Kulturstadträtin sonst lieber keine Entscheidung treffen wollen.

Die KÖR als Troubleshooter – zum Beispiel bei der Ausschreibung eines Wettbewerbs zur Kontextualisierung der Lueger Statue. Das ist jetzt ein bissl eine längere Geschichte:

Hier steht zentral in der Stadt, am Ring, ein Riesen Phallus von 20 Metern Höhe, der für politischen Populismus und Antisemitismus wirbt – über mächtig blickt der bronzene Lueger von seinem Sockel über die Stadt und ihre Bewohnenden – und ganz klein daneben findet sich eine kleine schwarze Winkel-Tafel von ca 80 cm Größe, die diese Inszenierung kontextualisieren soll.

Bei der Eröffnung dieser Zusatztafel zur Kontextualisierung mussten der ehemalige Kultur-Stadtrat Mailath Pokorny und Bezirksvorsteher Markus Figl in die Knie gehen, um überhaupt gemeinsam mit dem sogenannten Winkel auf ein Foto zu passen. Die gebückten Herren des demokratischen 21. Jahrhunderts unter den Füssen des Antisemiten und Populisten Karl Luegers – das kann man auch symbolisch sehen.

Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny und Bezirksvorsteher Markus Figl enthüllen einen Wienkl beim Lueger-Denkmal.
@PID / Christian Jobst

Und ehrlich, das ist eine Symbolik, die ich höchst bedenklich finde:

Es gibt 4 Gründe warum diese Figur und diese Inszenierung mitten im Stadt Zentrum untragbar geworden ist.

1, der Politiker und die Person Karl Lueger

2, der Bildhauer Josef Müllner, der das Opus geschaffen hat und später auf der Gottbegnadeten-Liste des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda stand –

3, der Ansteigende Antisemitismus im heutigen Wien

4, unser Anspruch als demokratische Gesellschaft im 21. Jahrhundert eine kritische und selbstreflexive Erinnerungskultur zu leben, die in der Lage ist, die eigenen Traditionen zu hinterfragen und im notwendigen Fall auch Helden vom Sockel zu stoßen.

Irgendwie ist das allen klar. Einerseits, andererseits versucht die Kulturpolitik in Wien das Problem zu umgehen, indem sie immer nur kleine Initiativen setzt, die sich nicht trauen, das Problem an der Wurzel zu packen. Was meine ich konkret?

Konkret meine ich den Ort so zu verändern, dass tatsächlich die Tradition der unantastbaren Helden – selbst wenn sich diese Helden im Nachhinein als falsche Helden herausgestellt haben – diesen Ort so zu verändern, dass also diese Tradition gebrochen wird.

Held bleibt bisher Held mit einer kleinen Fussnote am Rand – quasi „so haben wir das nicht gemeint.“ –
Dazu ein Zitat vo
m Historiker und Kurator Werner Michael Schwarz vom Wien Museum

Der Mythos um Lueger und seine bis heute andauernde Mythologisierung erzählt jedenfalls viel über die Geschichte der Stadt und gibt Stoff zur Reflexion grundlegender Fragen über Politik, Demokratie und nicht zuletzt über Formen von Wiener Mentalitäten. Wenn man aber auf einer öffentlichen Ehrung im konventionellen Sinn besteht, ehrt man eine tief antisemitische, ausgrenzende, unsoziale und undemokratische Politik und und die atemberaubende Selbstdarstellung eines Politikers.

Diese Inszenierung, diese öffentliche Ehrung der fragwürdigen Figur Karl Luegers entspricht in keiner Weise einem zeitgemäßen Umgang mit Erinnerungskultur. Das wissen alle, aber irgendwie mangelt es an Mut Grundlegendes zu verändern.

2010 war schon ein erster Wettbewerb zur Umgestaltung oder Kontextualisierung der Statue von der Angewandten ausgeschrieben worden.

Gewonnen hat damals der Wiener Klemens Wihlidal. Er und sein Team wollten die Statue um 3,5 Grad zu kippen. Geschehen ist seither nix. Die Umsetzung dieses Projekts wurde nicht nur aber auch von der Stadtpolitik abgelehnt.

Und jetzt wird das KÖR aufgefordert wieder einen Wettbewerb auszuschreiben.
Wieder wird eine neue Kontextualisierung gefordert. Aber die eigentliche Figur – die 5 Meter hohe Bronzefigur, die seit 100 Jahren auf uns herabblickt – soll nicht angetastet werden.

Das halte ich für falsch.

Internationale Historiker*innen und Kunstexpert*innen sind sich einig, dass die 1926 errichtete Statue so nicht mehr stehen bleiben kann. Besonders nach der Erfahrung der Weltkriege und der rassistischen Verfolgungen im Nationalsozialismus, die die Stadt inzwischen erlebt habt.

Es ist eine politische Entscheidung, ob eine Statue bestehen bleibt. Nicht eine Entscheidung des Denkmalamts.

Steinerne und bronzerne Menschenfiguren realer Personen sind nicht mehr zeitgemäß. Sie stehen für ein patriarchales Geschichtsbild: Ein Geschichtsbild, indem mächtige, weiße Männer bestimmen, was historisch relevant ist, erzählt wird das aus der Position adeliger Herrscher. Auch bürgerliche Figuren wie Lueger brechen das Bild nicht, sondern versuchen mit Inszenierungen wie dieser die gleiche Heldenpose weiter zu schreiben. Ihre Revolution war den Adel zu stürzen. Heute braucht es eine demokratische Revolution. Heute braucht es eine Geschichtserzählung, die alle Bevölkerungsteile einschließt. Weil die Geschichte der Stadt mehr ist ls ein Heldenepos: Männer und Frauen aus allen Schichten haben die Stadt geprägt. Im 21. Jahrhundert ist es an der Zeit neue Wege der Erinnerung zu suchen, die einschließender und diskursiver sind.

Es gilt die Helden vom Podest zu holen, sie menschlich und vielschichtig und mit ihren Schwächen und Fehlern darzustellen. Statt statischer Denkmäler braucht es Orte der öffentlichen Auseinandersetzung – die Themen wie Antisemitismus und Ausgrenzungen öffentlich zur Debatte stellen und einladen eine Position dazu zu entwickeln.

Würde also die Staute Luegers versetzt und stattdessen nur der leere Sockel für künstlerische Projekte genutzt – könnte hier an einem zentralen Ort der Stadt ein selbstbewußtes Mahl für Demokratie und gegen Antisemitismus und andere Ausgrenzungen entstehen.

Eine Leerstelle, um Neues entstehen lassen zu können.

Am besten interaktiv und diskursiv.

Bevor sie jetzt Schnappatmung bekommen – die Statue soll an einem anderen Ort aufgestellt werden. In der Höhe um den Sockel verringert könnte der bronzene Lueger dann gemeinsam mit anderen fragwürdigen Heldenfiguren aus Wiens Straßen und Plätzen aufgestellt werden – in einem Skulpturengarten, zB im Schweizergarten. Dort könnten die alten Herren und vielleicht auch eine Dame, dann in Kontext zueinander und in Kontext zu ihrer Zeit gestellt werden. Schulklassen können sie besuchen, sie kennenlernen und im Sinne eines Freiluftmuseums. Hier können sie die Dargestellten und ihre Ideen als das begreifen, was sie sind – historisch nämlich und nicht mehr zeitgemäß!

Berlin hat vorgezeigt, wie man mit in die Jahre gekommenen Heldenstatuen umgehen kann. Man kann sie zeigen, ohne sie zu verehren. Berlin beweist, dass die Thematisierung von Stadtgeschichte auch ohne historisierende Heldenverehrung auskommt. Das müssen wir doch in Wien auch schaffen!

Ein Name, eine Statue im öffentlichen Raum der Stadt verankert, ist ein Bekenntnis der Stadt zu dieser Person, zu diesem Namen. Daher stünde es Wien außerdem gut an, den Lueger Platz umzubenennen – warum nicht zum Beispiel in Erika Weinzierl Platz – die Pionierin der Antisemitismusforschung.

Graz hat solche Umbenennungen von fragwürdigen Personen in einigen Fällen gemacht – die Stadt übernimmt die Kosten für Adressänderungen, die AnwohnerInnen bleiben schadlos.

Aber alle gewinnen, indem sie sich von dem schweren und unrühmlichen Erbe distanzieren.

Ich wünsche dem KÖR und den einreichenden Künstler:innen viel Erfolg bei der Umsetzung der neuen Interventionen beim Lueger Denkmal! Und freue mich auf spannende Debatten.

Vielen DANK

kulturausschuss.transparent – März 2022

Nur sechs Poststücke wurden im Kulturausschuss im März behandelt – niemand hätte gedacht, dass es da zu so einer ausführlichen Diskussion kommt. Unter Allfälliges stellte die ÖVP die Frage, wie es sein kann, dass ein Stück, das zu Gewalttaten aufruft, im Volkstheater weiterhin auf dem Programm steht, gerade hinsichtlich des Krieges in der Ukraine sei das komplett verfehlt und die Stadträtin möge sich darum kümmern, dass das Stück abgesetzt, zumindest in den nächsten Monaten nicht mehr gespielt wird. Es geht um „Zertretung“  – ein Text von Lydia Haider derzeit Hausautorin am Volkstheater. Veronika Kaup-Hasler hielt dagegen, dass das Theater ein gesellschaftlicher Verhandlungsort ist. Provokation ist dabei traditionell ein Gestaltungsmittel. Das reichte der ÖVP nicht, „Wenn ich weiß, dass ich keine Waffe benutzen will, muss ich sie auch nicht kaufen“, meinte dazu Peter L. Eppinger. Hier wird ein Gewaltexzess inszeniert, das muss weg.

Interessant – die Grünen, also Martin Margulies und ich, waren die einzigen Mitglieder des Ausschusses, die das zur Debatte stehende Stück auch tatsächlich live besucht haben!

Vor diesem Hintergrund meldet ich mich auch zu Wort:

1. Es ist interessant, dass die ÖVP Gewaltdiskurse im Theater kritisiert, die mehrfach Morde, (fiktive) Gewalttaten und blutigen (Fiktion-)Bilder, die uns allen täglich per ORF ins Wohnzimmer gebracht werden, aber unkommentiert läßt.

2. Ja, Lydia Haiders Text ist provokant und gewaltvoll; ja, es werden explizit Politiker Objekte der Gewaltphantasien; ja, die Inszenierung unterstützt den Text – aber und hier ist der erste Bruch, wer im Publikum sitzt, wird plötzlich zur/m MittäterIn. Mittels Joysstick kann geschossen werden – und da bemerkt man im Publikum Irritation. Es geht wohl auch darum die eigenen Rachegelüste zu erleben und zu reflektieren.

3, Ja, eine junge Frau wählt eine gewaltvolle Sprache in ihrer Frustration, um unser aller Abhängigkeit von skrupellosen Männern in Machtpositionen. Sie übt mit der wütenden Sprache Rache. Wütende junge Frauen sind unangenehm und irritieren – das kann aber kein Grund sein, sie mundtot zu machen. Wir alle wissen die Gewalt geht von Autokraten aus, die Länder überfallen, ohne Rücksicht auf Verluste – genau das wird in der martialischen Inszenierung (auch) kritisiert.

Nach dieser emotionalen Debatte hatte es Christine Dollhofer, die neue Geschäftsführende des Filmfonds Wien nicht leicht. Sie war eingeladen sich und ihre Ideen für den Filmfonds vorzustellen. Im Sinne der Transparenz war es sehr erfreulich, dass sie auch eine schriftliche Unterlage mit aktuellen Zahlen und Fakten mitbrachte. (Ausführliche Informationen dazu finden sich unter hier ).

Ein grober Überblick: der Filmfonds hat im Jahr ca. 12 Mio zu vergeben. Damit können österr. Filme nur anteilig unterstützt werden. Der Filmfonds Wien vergibt (erfolgsbedingt rückzahlbare) Zuschüsse und – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung von Filmen. Die eingereichten Projekte werden nach ihrer kulturellen, künstlerischen und filmwirtschaftlichen Bedeutung für Wien beurteilt. Letztere wird am „Wiener Filmbrancheneffekt“ gemessen: Mindestens 100 Prozent der gewährten Fördermittel müssen der Beschäftigung Wiener Filmschaffender, der Nutzung der Wiener Filminfrastruktur oder Wien als Drehort zugutekommen. Die tatsächlich erzielten Effekte liegen seit Jahren über 200 Prozent.“

Christine Dollhofer hat herausgestrichen, dass ihr Gendergerechtigkeit bei der Vergabe und Diversität bei den Stoffen und der Vergabe ein großes Anliegen ist. Dementsprechend sind alle Gremien des Filmfonds zu 50% mit Frauen und zu 50% mit Männern besetzt.

Es geht auch darum einen Ausgleich zwischen Newcomer und Erfahrenen zu schaffen – derzeit sind ca 1/3 der unterstützen Filme von Debüts.

Die Posten im Einzelnen – das meiste war einstimmig. Debatten gab es bei KÖR und „Fest der Freude“.

Post Nr. 1

Die Förderung an “FOMP“ – Kulturverein zur Realisierung, Präsentation und Ausbildung dynamischer Bühnenliteratur und Bühnenkunst im Jahr 2022 für SLAM 22 – Die 26. Deutschsprachigen Poetry Slam Meisterschaften in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 2

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk im Jahr 2022 für das Projekt „Wissensraum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 3

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2022 für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von EUR 315.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 4

A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 100.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2022 in der Höhe von insgesamt EUR 500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A in der Höhe von EUR 400.000 und in der Höhe von EUR 100.000 im Voranschlag 2022 gegeben.

SPÖ/NEOS, Grüne, ÖVP dafür

FPÖ dagegen

Die FPÖ lehnt Ausgaben für eine Kontextualisierung des Lueger Denkmals ab. Außerdem sei der Akt intransparent – weil zu wenig Informationen geliefert werden.

Post Nr. 5

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich im Jahr 2022 für die Veranstaltung „Fest der Freude“ in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Nachfrage ÖVP und FPÖ: Warum ist Fördersumme so hoch? – Antwort wegen Corona-Maßnahmen und einer anderen Bühne musste erhöht werden.

Post Nr. 6

Die aktualisierte Fassung der Statuten zur Verleihung der Dr.-Karl-Renner-Preise der Stadt Wien möge genehmigt werden.

Einstimmig angenommen

„Medeas Töchter – No more niceness.“ Ein Stück gelebte Diversität auf der Bühne!

Wie schaffen wir Diversität auf Wiens Bühnen? Mit Ihrer Produktion und Neuinterpretation von Medea gelingt es  im Theater Dschungel der Regisseurin Corinne Eckenstein und die fünf Darstellerinnen Ivana Nikolic, Inés Miró, Yarina Gurtner, Elif Bilici und Cecilia Kukua nicht nur den Stoff  wirkmächtig zu interpretieren, sondern auch gewohnte Sehmuster zu durchbrechen.  Im März lud ich gemeinsam mit der Grünen Bildungswerkstatt Wien zu einem Theaterabend mit Diskussion.

Medea – eine starke, selbstbestimmte Frau

Medea aus der griechischen Mythologie wurde für dieses von SHIFT finanzierte Projekt zum Ausgangspunkt für eine umfangreiche Auseinandersetzung mit Bildern über und Zuschreibungen an Frauen. Die vielschichtige Figur der Medea steht dabei als Symbol für eine starke, eigenständige Frau, die ihre „Heimat“ verlässt, und als „Fremde“ in einer patriarchalen, weißen Welt ihren Platz sucht. Corinne Eckenstein vom Dschungel Wien, Aslı Kışlal vom DiverCITYLAB sowie Magdalena Chowaniec konzipierten 2019 diese Community-Projekt in einer Art Work in Progress mit jungen Schauspieler*innen sowie Laiendarsteller*innen. Mit der Rapperin Esra Özmen und der Slam-Poetin Yasmo haben zeitweise bis zu 50 junge Frauen Texte über jungen Frauen* geschrieben. Diese sollten schließlich zu einer Bühne-Performance verwoben werden. Dann kam die Pandemie mit all ihren Einschränkungen und so wurde das Projekt adaptiert und angepasst. Denn die Töchter Medeas‘ lassen sich nicht unterkriegen! Den Umständen entsprechend wurden Wohnung, virtuelle Zoom-Räumlichkeiten, das eigene Handy und der öffentliche Raum zur Bühne.

Aus den vielen (zT. autobiographischen) Texten, eigenen Monologen und Originalzitaten aus dem Medeastoff erarbeiteten die fünf Schauspieler*innen Ivana Nikolic, Inés Miró, Yarina Gurtner, Elif Bilici und Cecilia Kukua schließlich eine knapp einstündige Performance mit persönlichen Nuancen ihrer eigenen Geschichte. Die Systemerhalter*innen der Pandemie kommen zu Wort: Supermarkt-Kassiererin, Krankenschwester, Friseurin, Schauspielerin sowie Reinigungskraft. Von Balkonen beklatscht und gefeiert, aber immer noch schlecht bezahlt und wenig anerkannt von der Mehrheitsgesellschaft.

Was sagt uns die verweigerte „Niceness“ Medeas über die Darstellungen von Frauen auf der Bühne heute?

Die Diskussion nach der Aufführung mit den Darsteller*innen und der Dschungel-Leiterin wurde von Ursula Berner moderiert. Persönliche Geschichten der Darsteller*innen, ihre Interpretationen der Medea und ihr Blick auf die Gesellschaft und das Theater als noch immer weiß und männlich geprägte Räume, ermöglichten dem Publikum einen Perspektivenwechsel. Damit konnten Reflexionsräume über gewünschte und tatsächliche Repräsentation(en) im Publikum, auf der Bühne und im dargestellten Stoff geöffnet werden: Denn, wer spielt auf den großen Bühnen der Stadt die Medea? Wer darf auf den sogenannten Brettern, die die Welt bedeuten, darstellen?

Wer wird nicht gesehen, oder übersehen, in der (Theater)Rolle und als Mensch? Und überhaupt, wessen Welt sehen wir auf der Bühne überhaupt?

Die Veranstaltung veranschaulichte implizit, durch die Darsteller*innen, ihre Geschichten und durch die Auswahl der Texte wie mehr Diversität auf unsere Bühnen kommen kann. Damit zeigt sie modellhaft notwendige Entwicklungen für die Zukunft. Verschiedene Strategien wie die Bühnen und die Stoffe der Zukunft sich der tatsächlichen Zusammensetzung der Gesellschaft annähern können, um dann reale und aktuell brennende gesellschaftliche Konflikte zu verhandeln, sind aus dem Projekt als einem best-practice-Beispiel ablesebar.

„Denn was keine*r mehr wissen will und worüber keine*r spricht: Wer sind eigentlich die Nachfahren und vor allem die kulturellen Erben von Medea? Das sind wir! Wir, Medeas Töchter, brechen auch heute immer wieder auf zu neuen Ufern, geben uns mit der Stagnation und Regression an unserem Geburtsort nicht zufrieden, ziehen weiter, überqueren und unterwandern Grenzen, schaffen neue Orte, ganze Städte, teilen unser Wissen, bringen frischen Wind, neue Ideen, unbekannte Praktiken und Bräuche mit, machen das Leben lebendiger, diverser und schillernder, geben Anstoß für Reibung, Hitze und erzeugen Energie, sind der Motor der Gesellschaft und der Funken der Wahrheit!“

Die Veranstaltung ist in Kooperation  Grünen Bildungswerkstatt entstanden.

MEHR DAZU:

Rede zum Kolonialismus in Wiener Straßennamen

Guten Abend, liebe Damen und Herren!

Schön, dass Sie noch da sind und zuhören (es ist schon 21 Uhr)
Natürlich steht der Posten selbst nicht infrage! Denn es geht um die Interkulturalität und Stadtkultur, ein Posten, den wir natürlich unterstützen, weil wir das für eine wichtige Arbeit halten. Mein Problem dabei ist aber– das haben wir in der Budgetdebatte schon besprochen–, dass es eigentlich eine Reduktion im Budget gibt, nämlich eine Reduktion um minus 10 Prozent insgesamt vom Gesamtkulturbudget. Das ist ein kleiner Betrag, die Interkulturalität hat nur 3,8 Prozent vom Gesamtbudget seit 2021, heuer wird es um 10 Prozent reduziert. Das finden wir nicht so gut. Es darf nicht ausgerechnet bei dem einzigen Posten gespart werden, der explizit ethnische Kulturproduktionen fördert und damit die Diversität der Bevölkerung in Wien ernst nimmt.

Was wir uns in diesem Bereich zusätzlich wünschen, wäre mehr Transparenz bei der Bestellung der Jury, damit wir genauer wissen, wer die Leute sind, also wie es zustande kommt, welche Leute dann die Projekte für sich auswählen.
Ziel dieses ganzen Rahmenbetrages ist natürlich auch die Diversität in Wien sichtbarer zu machen und auch Projekte, die vielleicht in anderen Bereichen keine Chance haben, hier zu fördern; das ist gut und soll so bleiben – deshalb unterstützen wir den Posten.

Der eigentliche Grund, warum ich jetzt hier spreche, ist unser Antrag. Wir haben einen Antrag im Rahmen Black History Month. Das ist ein guter Anlass, um sich auch der eigenen kolonialen Geschichte zu widmen, um sich mit den eigenen Rassismen– vielleicht aus Unwissenheit oder weil man es übersehen hat – auseinanderzusetzen und diese verschütteten imperialen, kolonialen Traditionen aufzudecken und abzuändern.
Wo sind die in Wien verankert? In den Orts- und Straßennamen. Dahin geht auch der Antrag.

In Deutschland ist es durchaus üblich, sich damit mehr auseinanderzusetzen und überhaupt die koloniale Geschichte aufzuarbeiten. In Wien sind wir noch ein bisschen hinten nach. Wir wären es aber den Wienern und Wienerinnen schuldig, die mit rassistischen Straßennamen täglich diffamiert und diskriminiert werden, denen etwas entgegenzusetzen, nämlich den Straßennamen, nicht den Wienern und Wienerinnen.
Dafür brauchen wir eine Strategie, wie wir da Abhilfe schaffen können, sei es eine Kontextualisierung, sei es eine Umbenennung, es muss endlich gehandelt werden.

Wir bringen deshalb einen Antrag ein: Laden Sie bitte eine ExpertInnenkommission aus HistorikerInnen, Kultur- und SozialanthropologInnen ein, die alle Wiener Straßenamen auf ihren impliziten Diskriminierungsgehalt untersuchen und Strategien zu Veränderungen für eine bessere Entwicklung in dieser Stadt entwickeln. Danke für Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Ich ggehe davon aus, es ist im Sinne aller, dass wir eine gute gemeinsame Zukunft haben und auch das kollektive Gedächtnis in dieser Stadt in der Zukunft diskriminierungsfrei sein kann.  (Beifall)

kulturauschuss.transparent – Februar 2022

Der Februarausschuss brachte vor allem eine Erhöhung des Rahmenbetrages für Stadtteilkultur und Interkulturalität und eine Erhöhung des Rahmenbetrages für Musik. Leider ist es bis jetzt nicht möglich eine transparente Auflistung zu erhalten, wieviele Männer und wieviele Frauen von diesen Förderungen profitieren. Wir erhalten zwar Übersichtslisten, da sind aber meist nur Ensemblenamen oder Künstler*innennamen enthalten. In Zukunft wäre zu wünschen, dass wir eine tatsächliche genderspezifische Anaslyse erhalten.

Warum?

Weil nur auf Basis konkreter Zahlen an konkreten Strategien zur Verbesserung der Förderquoten (auch für Frauen) gearbeitet werden kann. Solange wir bei der Einschätzung des „pay gaps“ für Künstler:innen auf Vermutungen verlassen (müssen) können wir auch Verbesserungen nur ins blaue fordern. Ohne Zahlen, weiß man auch nach Jahren noch nicht „ob sich was verbessert hat“ und was konkret Zugänge verbessert hat: Neue Jurybesetzungen? Andere Ausschreibungen? Andere Locations? spezifische Förderschienen? Wir brauchen konkrete Analysen, um konkret zu sehen, was hier in Wien die effektivstes Methode für mehr Gerechtigkeit ist.

Ich bleibe dran.

Hier die einzelnen Posten aus dem Ausschuss:

Post 1
Die Förderung an space and place – kulturelle raumgestaltung im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten im Rahmen von city/space in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen.

Post 2
Im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.400.000 um EUR 400.000 auf sohin insgesamt EUR 1.800.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
Antrag einstimmig angenommen

Post 3
Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2022 für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Ich habe angefragt, ob es heuer spezifische Ausgestaltung wegen Corona geben wird. Auch die Baustelle WIEN MUSEUM könnte ein riesen Event wie das Popfest schwierig machen. Alles kein problem, meint die Stadträtin, das Popfest bleibt am Karlsplatz – Corona …. wird bis im Sommer kein Problem mehr sein … ihr Wort in Göttinnen Ohr….

Post 4
Im Bereich Musik wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.200.000 um EUR 352.000 auf sohin insgesamt EUR 1.552.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
Antrag einstimmig angenommen

Post 5
Die Förderungen an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 273.000 (insgesamt EUR 546.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 273.000
Jahr 2023 EUR 273.000
Antrag einstimmig angenommen

Post 6
Die Förderungen an das Österreichische Filmmuseum in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 875.000 (insgesamt EUR 1.750.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 875.000
Jahr 2023 EUR 875.000
Antrag einstimmig angenommen

Post 7
Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ, NEOS, Grüne, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Meine Frage dazu: Wäre es möglich die hier geretteten und bearbeiteten Filme auch online zugänglich zu machen – nach dem Vorbild des Ludwig Boltzmann Insituts für digitale Geschichte (zB https://stadtfilm-wien.at/) – die Stadträtin hat ein positives Zeichen gegeben, dem nach zu gehen.

Post 8
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2021 bis 19.01.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2021 zur Kenntnis.

Post 9
Die Förderung an den Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien im Jahr 2022 für das Jahresprojekt „Evolutionäre Perspektiven auf gegenwärtige Krisenphänomene“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Post 10
Die Förderung an die JAM MUSIC LAB GmbH im Jahr 2022 für das „Zentrum für Artistic Research – Aufbauphase 1“ in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Post 11
Antrag, die bestehende Satzung des Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien durch den§ 10 zu erweitern: „Der Fonds hat ein seine Größe und sein Tätigkeitsfeld berücksichtigendes angemessenes Compliance-Managementsystem (CMS) einzurichten, welches zumindest aus einem 4-Augen-Prinzip für den Fonds verpflichtende Handlungen, aus Richtlinien für die Vergabe der Fondsleistungen und aus einer vollständigen Dokumentation der richtlinienkonformen Vergabe der Fondsleistungen bestehen muss. Die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit des Compliance-Managementsystems ist jährlich durch die Abschlussprüferin oder den Abschlussprüfer des Fonds oder durch eine dafür beauftragte andere Wirtschaftsprüferin oder einen dafür beauftragten anderen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Fondsorgane haben der Fondsbehörde bis Ende Juni des Folgejahres den von der Prüferin oder dem Prüfer erstellten Bericht über diese Prüfung vorzulegen“
Antrag einstimmig angenommen

Post 12
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
Antrag einstimmig angenommen

Post 13
A) Für das Vorhaben der Restaurierung des Denkmals „Spinnerin am Kreuz“ wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 615, Instandhaltung von Kulturgütern, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 294, Zahlungsmittelreserven für zweckgebundene Rücklagen,mit EUR 300.000 zu decken ist.
B) Das Vorhaben der Restaurierung des Denkmals „Spinnerin am Kreuz“ im Jahr 2022 mit Gesamtkosten in der Höhe von EUR 300.000 wird genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Auf Nachfrage wie die Restaurierung ausgeschrieben wurde und warum sich das Vorhaben so teuer gestaltet erfahren wir 1, die MA34 schreibt das aus, nach den Vorgaben der Stadt, 2, das Denkmal ist seit Jahren beschädigt, nicht zuletzt durch die vom vorbeibrausenden Verkehr verursachten Vibrationen – zusätzlich gabs im vergangenen Jahr einen Blitzeinschlag, sodass nun Gefahr für Passantant:innen bestehe.

Ein Kulturgutschein für als win-win für Künstler*innen und Publikum

Rede im Gemeinderat am 26. Jänner 2022

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, Sehr geehrte Stadträtin,

Jetzt großer Themenwechsel oder Bühnenwechsel würde man sagen. Wir sind bei der Kultur angelangt.
Es geht um die Probleme der Kulturszene und irgendwie geht’s auch hier um Nachhaltigkeit, deshalb melde ich mich jetzt zu Wort.

Wir reden über den Kultursommer. Beziehungsweise, fangen wir anders an: sehr viele Menschen, fast alle Menschen sehen ähnliche Probleme, mit der die Kulturszene im Moment konfrontiert ist. Die vielen Lockdowns, die vielen Verschiebungen haben dazu geführt, dass sie eigentlich dauernd umplanen müssen. Das Publikum hat am Anfang noch mehr mitgemacht, aber jetzt nicht mehr ganz so, und mit Omikron traut sich das Publikum noch weniger zu kommen.

Jetzt geht es eigentlich darum, neue Anreize zu finden.
Wie kommen die Menschen wieder in die Kulturinstitutionen?
Wie trauen sie sich wieder zu Events zu gehen und was könnten wir da als Stadt dazu machen?

Eine solche Sache ist der Kultursommer, der ja sowohl zum Ziel hat, dass die Kulturschaffenden Auftrittsmöglichkeit kriegen und dass die Leute eine gute Stimmung haben und dass es wieder mehr Hoffnung gibt.
Das ist ein Ziel, das wir alle erreichen wollen.
Ja, und das hat auch funktioniert.

Wir Abgeordnete haben von der Stadträtin alle dieses Buch bekommen, das Kultursommerbuch. Da wird vermittelt, dass es wirklich eine wunderbare Stimmung gegeben hat.
Es gibt tolle Fotos! Es ist ein feines Büchlein und es zeigt, Wien geht’s gut.
Was wir aber leider nicht in dem Buch finden – und das gilt auch als Projektbericht des Kultursommers – ist, wie haben die KünstlerInnen eigentlich davon profitiert?
Hat der Kultursommer wirklich das geschafft, was wir von ihm erhofft haben?
Wir haben 2021 sechs Millionen in diese Projekt zur Belebung der Kulturszene investiert und wir sehen jetzt viele schöne bunte Bilder, aber wenig aussagekräftige Zahlen.
Stattdessen viele erstaunliche Auswahl der Zahlen:
Es gibt nichts darüber, wie viele Künstlerinnen und Künstler hier aufgetreten sind, nichts darüber, wer diese Künstlerinnen waren.
Stattdessen finden wir Zahlen zu den BesucherInnen, wir finden Zahlen über das Alter der BesucherInnen und erstaunlicherweise auch über die Nationalität der BesucherInnen, auch über deren Haushaltseinkommen.

Aber wir finden keine Zahlen dazu, wie viele Künstlerinnen aufgetreten sind? Wir finden nicht, wie viele Männer und Frauen aufgetreten sind?
Wir finden nicht, wie viel sie beim Auftritt verdient haben, wie hoch der Anteil der Verdienste der KünstlerInnengagen überhaupt an der Fördersumme war? Wir finden nichts darüber wie viel Geld in die Organisation oder in die Infrastruktur geflossen ist.
Solche Fragen werden leider im Band nicht beantwortet. Ich hoffe sie werden noch nachgereicht. Wir haben ja die große Budgetsitzung dann im Sommer.

Ansonsten, muss ich sagen, ist der Band wunderbar und wir können uns alle an einen schönen Sommer erinnern und hoffen, dass der nächste auch wieder so schön wird.

Wenn wir diese Fragen zu den statistischen Zahlen nicht beantworten können, können wir leider auch die gesteckten Ziele nicht genau analysieren.
Wir können also nicht analysieren, ob ein Kultursommer die Ziele erreicht hat, die wir eigentlich erreichen wollten, nämlich eine Belebung der Szene.
Einen barrierefreien Zugang haben wir im Großen und Ganzen mit den Gratiseintritten erreicht. Aber oft sind trotzdem nicht viele Zuseher gekommen und wir wissen nicht, warum die eigentlich nicht gekommen sind. Die sind zwar offenbar befragt worden, aber es finden sich keine Antworten in dem Buch. Ich hoffe, das folgt noch, ich hoffe dieser Teil der Evaluierung wird uns weiterhelfen.

Aber wir wissen auch, es wird noch andere Maßnahmen brauchen, und unser Vorschlag als grüne Fraktion wäre, die KünstlerInnenszene nicht erst im Sommer mit dem Kultursommer zu verstärken, sondern ihnen schon jetzt mehr Auftrittsmöglichkeiten zu bieten. Beziehungsweise schon jetzt die Szene zu unterstützen, und zwar mit einer einfachen Maßnahme. Viele von Ihnen kommt sie vielleicht bekannt vor: der neue Wiener Kulturgutschein.

Was soll das sein?

Der Kulturgutschein soll Sie an den Gastrogutschein erinnern, so ähnlich soll er auch funktionieren.
Wir wünschen uns, dass jeder Haushalt in Wien zwei Eintrittskarten für einen beliebigen von der Stadt Wien geförderten Kulturverein oder eine Kulturinstitution bekommt und damit dann quasi einen gratis Eintritt in die Institution hat. Damit wird es dort mehr Publikum geben, auf der einen Seite, und auf der anderen Seite haben die Institutionen, die Vereine, die Eventorganisationen durch diese Eintritte mehr Einkommen. Die Kosten dafür müssen natürlich von der Stadt Wien übernommen werden.

Das ist eine Form von Förderung, die allen helfen würde. Eine Förderung, die gute Stimmung macht, und vor allen Dingen, zu der wir schon Ideen haben, wie man sie umsetzen könnte.

Es gibt schon Strukturen, auf die man sich bauen kann. Es gibt schon Umsetzungsmöglichkeiten und man könnte es innerhalb von ein, zwei Monaten ganz schnell umsetzen  –

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag der Grünen auf einen Kulturgutschein für Wien zu unterstützen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

Unser Antrag zur Umsetzung eines Kulturgutscheins wurde in der Sitzung am 26.Jänner 2022   leider ohne Kommentar abgelehnt.

Beschluss(Resolutions-)Antrag_Kulturgutschein

kulturausschuss.transparent – Jänner 22

Der Kulturausschuss im Jänner war auf den ersten Blick unspektakulär. Wie sooft waren die wirklich großen Brocken aber auch diesmal im Nachtrag versteckt. Es gibt Umstellungen beim Kultursommer. Statt wie bisher die Wien Marketing mit der Abwicklung zu beauftragen, wurde der Kultursommer nun in eine eigenständige GesmbH umgewandelt. Die jetzige Kultursommer Wien KS GmbH wird als Unterabteilung der Basiskultur Wien verstanden.

Nachdem die Stadt Wien Marketing GmbH die ersten zwei Kultursommerausgaben veranstaltet hat, wird der Wiener Kultursommer ab 2022 von der neugegründeten Kultursommer Wien KS GmbH weitergeführt, eine Tochter der Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk. Die Kulturabteilung der Stadt Wien kann diese Übernahme nachvollziehen, da die Basis.Kultur.Wien seit vielen Jahren als Veranstalterin in der Stadt tätig ist und ein breites sowie leicht zugängliches Kunst- und Kulturangebot schafft. Festzuhalten ist, dass es sich bei der Kultursommer Wien KS GmbH um eine eigenständige Institution mit eigener künstlerischer sowie kaufmännischer Geschäftsführung handelt.“(zit aus dem Akt)

…wobei ganz eigenständig dürfte die neue GesmbH doch nicht sein. Es bestehen personelle Übereinstimmungen – dh. ZB ist der 2. Geschäftsführer Niclas Schmiedmaier gleichzeitig Beisitzer im Vorstand der Basis.Kultur.Wien.
Dem Ausschuss wurde diese Nähe als kostensenkender Faktor präsentiert. Wir werden sehen.

Zunächst haben wir zwar keine Abrechnung aber einen schönen, Foto reichen Erinnerungsband an den Kultursommer 2021 bekommen. Hier drin finden sich viele wirklich schöne Fotos, die die gute Stimmung des Festivals dokumentieren. Zahlen zur Evaluation sind dagegen leider sehr dünn ausgefallen: Die Doppelseite „Kultursommer in Zahlen und Fakten“ präsentiert zwar Zahlen zum Alter der BesucherInnen, zu deren Haushaltseinkommen (!) und Staatsangehörigkeit (??wozu?), bietet aber keine Zahlen zu den KünstlerInnen! Wir sehen eine Prozentuelle Aufteilung wieviel Anteil an Besuchen(?) in jedem Genre waren – ohne Angaben, was das im Detail bedeutet. Diese Zahlen wären nur aussagekräftig, wenn auch deutlich gemacht werden würde, wie viele Veranstaltungen im jeweiligen Genre stattgefunden haben.

Das Ziel des Festivals war neben guter Stimmung für die Besucher*innen auch eine Auftrittsplattform zu schaffen, damit die durch Lockdowns in Bedrängnis geratene Künstler*innen Einkommen generieren können und zumindest teilweise für ihre Verluste entschädigt werden. Insgesamt hat das Kultursommer Festival 6 Mio. im Jahr 2021 gekostet. Eine schöne Summe! Leider läßt sich im Erinnerungsband nicht ablesen wieviel und welche Künstler*innen schließlich von dem Event profitieren konnten. Und schon gar nicht, wieviel sie tatsächlich verdient haben, oder wie oft sie bei diesem Kultursommer auftreten konnten.
Der Einleitungstext vermeldet lapidar über 2000 KünstlerInnen präsentierten sich an 40 Locations bei etwa 1000 Veranstaltungen. Ohne weitere Details, weder zum Genre, noch zur Gage noch zum Anteil der Overhead- und Infrastrukturkosten.
Das reicht noch nicht aus um zu evaluieren, ob der Kultursommer seine Ziele erreicht hat. Wir hoffen auf mehr Details zur Abrechnung beim Budgetabschluss und nehmen positiv zur Kenntnis, dass fürs kommende Jahr vorerst nur 4 Mio veranschlagt wurden.
Um tatsächlich schnell wieder mehr Publikum in bestehende Vereine und Institutionen zu bringen habe ich deshalb in der dem Ausschuss folgenden Gemeinderatssitzung einen Kulturgutschein für alle Wiener Haushalte gefordert. Dieser wurde von SPÖ und NEOs leider abgelehnt.

Die Psoten im Ausschuss im Detail

Post 1

  1. Antrag FPÖ „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

  2. Beantwortung Kaup-Hasler bzw. Hanke

Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PIDB) Bericht zum Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, Msc betreffend Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID
Antrag: SPÖ/NEOS, Grüne, ÖVP dagegen – FPÖ dafür
Beantwortung: SPÖ/NEOS, ÖVP dafür – Grüne, FPÖ dagegen

Wir Grünen sind natürlich auch für Kürzung der Mittel für Werbung und Inserate, deshalb haben wir die lapidare Antwort der Stadträtin abgelehnt. (siehe zu Inseraten zB die  Debatte im Wiener Gemeidnerat am 28. Oktober 2021 , am  23. Dezember 2021 haben die Wineer Grünen außerdem ein Ersuchen um Prüfung der Ausgaben für Inerate an der Stadtrechnugshof gestellt )
Der Antrag der FPÖ wirkt allerdings angesichts ihrer Handlungen bei IBIZA und anderen Verwicklungen nicht glaubwürdig, daher haben wir ihren Antrag ebenfalls abgelehnt.

Post 2
Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Stefan Berger und GRin Veronika Matiasek betreffend Benennung einer öffentlichen Fläche nach Marianna von Martines (1744 – 1812)
Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜNE dagegen – ÖVP/FPÖ dafür
Beantwortung: einstimmig angenommen

Post 3
Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post 4
Die Förderung an den Verein zur Förderung der Stadtbenutzung im Jahr 2022 für die WIENWOCHE in der Höhe von EUR 460.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür – FPÖ, ÖVP dagegen

Post 5
Die Förderungen an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) in den Jahren 2022 und 2023 für Produktionsförderungen in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 6
Die Förderung an die VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 7
Die Förderung an das Wiener KammerOrchester im Jahr 2022 für die Zykluskonzerte im Wiener Konzerthaus in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 8
Die Förderungen an die KunstHausWien GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahresprogramme in der Höhe von jährlich EUR 440.000 (insgesamt EUR 880.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 9
Die Förderung an kidlit medien GmbH im Jahr 2022 für das Festival „Literatur für junge Leser*innen“ in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 10
Die Förderung an den Verein Exil (EXIL – Verein zur Förderung ganzheitlicher Weiterbildung) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, GRÜNE, ÖVP dafür – FPÖ dagegen

Post 11
Die Förderung an die „schule für dichtung in wien“ im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 12
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2022 Druckkostenzuschüsse im Bereich Literatur und Wissenschaft aus einem Rahmenbetrag von EUR 700.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 13
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 550.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 14
Die Förderung an den Theater am Spittelberg – Kulturverein im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 15
Die Förderungen an den Verein sixpackfilm in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 16
Die Förderungen an den Verein Austrian Fashion Association im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 236.000 und im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 240.000 (insgesamt EUR 476.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 17
Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien im Jahr 2022 für das Ausstellungsprogramm „Das Rote Wien im Waschsalon Karl-Marx-Hof“ in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür – ÖVP, FPÖ dagegen

Post 18
Die Förderung an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) im Jahr 2022 für den Betrieb des Wiener Wiesenthal Institutes für Holocaust-Studien in der Höhe von EUR 560.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 19
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.500.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 200.000 abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 20
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.500.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über die vom Beirat beschlossenen Förderungen abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 21
Das Vorhaben der Restaurierung und statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 22
Für die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen,Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 4.000.000 genehmigt, die in Mehreinzahlungen auf Ansatz 9450, Sonstige Zuschüsse des Bundes, Gruppe 860, Transfers von Bund, Bundesfonds und Bundeskammern, mit EUR 4.000.000 zu decken ist.

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH im Jahr 2022 für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

 

kulturauschuss.transparent – Dezember 21

Traditionell ist im Dezember kurz vor Jahresschluss die Tagesordnung dicht. Diesmal irritierend: die größten Brocken – dh. die Anträge mit den höchsten Summen – waren in die Nachträge verpackt. Nachforderungen über 8. Mio. der Vereinigten Bühnen und des Theaters in der Josefstadt um immerhin 2,5 Mio. Wir schieben es auf Corona …

Beide Nachforderungen sind indes nicht nur den geringen Auslastungszahlen durch Corona Schließungen geschuldet. In beiden Häusern gibt es neben geringeren Zuschauerzahlen auch strukturelle Probleme, die langfristig immer Richtung Schulden führen. Wenn durch Tarifverhandlungen Lohnkosten steigen, aber Förderquoten gleich bleiben, entsteht automatisch langfristig ein Minus. Diese Verluste könnte man nur durch langfristige und automatische Anpassung der Förderhöhen entlang der allgemeinen Index-Entwicklungen entgegen wirken. Sprich mit einer regelmäßigen Erhöhung des Kulturbudgets. Details zu den VBW  (siehe Post 69) und dem Theater in der Josefstadt (siehe Post 70) unten im Text)

Eine Erhöhung des Kulturbudgets hat leider nicht im notwendigen Ausmaß stattgefunden. Statt der Index-entsprechenden Erhöhung um mindestens 10,5 Mio. wurde von der Stadträtin nur eine Erhöhung um 4 Mio. verhandelt, für das Jahr 2023 sind gleich um 17 Mio. weniger veranschlagt.
Das Doppelbudget 2022/23 von rot-pink bringt daher für die Kultur de facto Einbußen.

Kurzfristige Adaptionen an die aktuelle Situation müssen jeweils extra verhandelt werden. Ob es tatsächlich Nachschläge gibt wird vom Verhandlungsgeschick der Stadträtin abhängen.

Mündlich gibt es hier ein Einsehen: die Stadträtin hat im Ausschuss festgehalten, dass die zusätzlichen Mitteln für die Vereinigten Bühnen nicht aus dem laufenden Budget beglichen werden sollen. Unter dieser Voraussetzung haben wir zugestimmt.

Natürlich müssen jetzt vorerst einmal die Kulturinstitutionen und alle anderen Kulturtätige unterstützt werden. Aber langfristig kann die Stadt nicht beim Gießkannenprinzip für Kulturangelegenheiten bleiben. Wir brauchen einen Kulturentwicklungsplan 2030 für die Wien. Es braucht eine ehrliche Analyse wie viele große Häuser die Stadt sich leisten kann und will, bzw. welche künstlerisch-thematischen Schwerpunkte jetzt und in der nächsten Zukunft gesetzt werden sollen. Ein Kulturentwicklungsplan macht kulturpolitische Entscheidungen transparent und damit tragfähig. Zwar schient es ein gemeinsames Verständnis zu geben, dass so etwas notwendig ist, außer allgemeinen Floskeln war der Stadträtin aber noch wenig Konkretes zu entlocken, wie sie einen derartigen Prozess aufsetzen und umsetzen will. Next step soll im Jänner folgen. Ich warte ab.

Ein anderes Thema, das uns begleitet, ist Fair pay und Gendergerechtigkeit in der Kulturförderung. Während in dem Bereich auf Bundesebene nun Studien beauftragt sind – bleibt Wien hier weiter untätig. Der letzte Gleichstellungsmonitor, der auch Teile des Kulturbetriebs analysierte, stammt aus dem Jahr 2016. Seither gibt es nur marginale Daten. Es fehlt eine systematische Analyse aus der man dann konkrete Strukturelle Verbesserungen für mehr Gleichstellung ablesen könnte.
Das noch viel zu tun ist, sieht man bei der Analyse von Stichproben – die Förderungen an KomponistInnen zum Beispiel: Von 72 begünstigten waren 53 Männer (72,9%) und nur 19 (27,1%) Frauen – nicht einmal 1/3 der Gesamtfördersumme geht an Frauen. Von den 150.000 € Gesamtföderungen gehen 43.100€ an Frauen und 106.900 € an Männer. Es werden also 60
% weniger Födersummen an Komponistinnen ausgzahlt.

Leider wiederholt sich das bei den Bildendenden KünstlerInnen und auch bei den Förderungen kleinerer Filmprojekte der MA7.

Um hier konkrete Maßnahmen entwickeln zu können fehlt vorerst eine genaue Analyse, wie sie ein regelmäßiges, wissenschaftliches Gendermonitoring bieten könnte. Bislang wurde eine derartiges umfassendes Gendermonitoring im Kulturförderbereich von der Stadträtin abgelehnt. Ich bleibe dran.

Zu den Anträgen im einzelnen.

Post Nr. 1

1. Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS, und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmten der SPÖ, NEOS, Övp und Fpö angenommen. Die Grünen lehnte die Antwort als zu lapidar ab.

Post Nr. 2

Die Förderungen an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung in den Jahren 2022 und 2023 für „KulturlotsInnen – Kunst- und Kulturvermittlung am Arbeitsplatz“ in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 100.000

Jahr 2023

EUR 100.000

 

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 3

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations – und Informationszentrum im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 96.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 5

Die Förderung an karlsplatz.org, Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.400.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20471) in 1020 Wien, im Bereich Offenbachgasse zwischen Engerthstraße und Handelskai, wird nach Friederike „Fritzi“ Massary (Friederike „Fritzi“ Massary, eigentl. Friederike Massarik, verehel. Pallenberg; 21. März 1882 bis 30. Jänner 1969; Operettensängerin, Schauspielerin) in „Fritzi-Massary-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bert-Brecht-Platz (SCD 06687) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Parkanlage (SCD 20989) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bert Brecht (Bert Brecht, eigentl. Bertold Brecht; 10. Februar 1898 bis 14. August 1956; Schriftsteller; Dramatiker; Lyriker; Dramaturg) in „Bert-Brecht-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bertha-Eckstein-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 12815) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bertha Eckstein (Bertha Helene Eckstein, geb. Diener; 18. März 1874 bis 20. Februar 1948; Schriftstellerin) in „Bertha-Eckstein-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche „Billy-Wilder-Straße“ in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06599) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Billy Wilder (Billy Wilder, eigentl. Samuel Wilder; 22. Juni 1906 bis 27. März 2002; Journalist, Regisseur) in „Billy-Wilder-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20402) in 1210 Wien, im Bereich Leopoldauer Platz 6 – 19, wird nach Franz Mittasch (Franz Mittasch; 30. Juni 1932 bis 22. November 2015; Fußballer, Lehrer, Musiker, engagierte und beliebte Persönlichkeit aus Leopoldau) in „Franz Mittasch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Namensgebung für die Pappenheimgasse (SCD 03569) in 1200 Wien wird von Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim (Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim; 29. Mai 1594 bis 17. November 1632; kaiserlicher Reitergeneral, der 1626 in bayerischen Diensten den oberösterreichischen Bauernaufstand niederschlug und als kaiserlicher Befehlshaber im Dreißigjährigen Krieg gefürchtet war) auf Marie Pappenheim (Dr. med. Marie Pappenheim, verehel. Frischauf; 4. November 1882 bis 24. Juli 1966; Ärztin, Autorin) abgeändert.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Die FPÖ ist dagegen das Andenken an Graf Pappenheim gegen das an Marie Pappenheim auszutauschen.

Post Nr. 13

Die Parkanlage Otto-Benesch-Park (SCD 20110) in 1100 Wien, benannt nach Otto Benesch (ao. Prof. Dr. phil. Otto Benesch; 29. Juni 1896 bis 16. November 1964; Kunsthistoriker; 1947 bis 1961 Direktor der Graphischen Sammlung Albertina) wird nunmehr auch nach seiner Frau Eva Benesch (Eva Benesch; 20. Mai 1905 bis 28. März 1983; wissenschaftliche Sekretärin, Mitarbeiterin an Publikationen der Albertina) in „Eva-und-Otto-Benesch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 06195) in 1070 Wien, im Bereich Burggasse 47 – 53, wird nach Ruth Klüger (Ph. D. Ruth Klüger, verehel. Angress; 30. Oktober 1931 bis 6. Oktober 2020; Germanistin, Literaturwissenschaftlerin, Schriftstellerin, Holocaustüberlebende) in „Ruth-Klüger-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06811) in 1030 Wien, Aspanggründe – Eurogate II, wird nach Gunther Philipp (Gunther Philipp; wirkl. Name Dr. med Gunther Placheta; 8. Juni 1918 bis 9. Oktober 2003; Arzt, Schauspieler, Autor. Neben seinen über 140 Film- und Fernsehrollen schrieb er noch 21 Drehbücher und war bis in die 1990er Jahre auch weiterhin als Arzt an der Wiener Uni-Klinik für Psychiatrie und Neurologie tätig.) in „Gunther-Philipp-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Verkehrsfläche (SCD 06830) in 1050 Wien, im Bereich der Kreuzung Schönbrunner Straße / Strobachgasse, wird nach Helga Pankratz (Helga Pankratz; 6. Februar 1959 bis 27. Jänner 2014; Autorin, Aktivistin, Funktionärin der Homosexuellen Initiative (HOSI)) in „Helga-Pankratz-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Leo-Perutz-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird die Verkehrsfläche (SCD 06688) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Leo Perutz (Leo Perutz; 2. November 1882 bis 25. August 1957; Schriftsteller) in „Leo-Perutz-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Teddy-Kollek-Promenade (SCD 12751) in 1030 Wien, im Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 06610) in 1030 Wien, südöstlich der Franz-Grill-Straße, wird nach Franz A. Mesmer (Dr. med. Franz Anton Mesmer; 23. Mai 1734 bis 5. März 1815; Arzt, Heiler; er wurde durch seine „magnetischen“ Kuren („Mesmerismus“) berühmt) in „Mesmergasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 20

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Ljuba-Welitsch-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06685) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Ljuba Welitsch (Kammersängerin Ljuba Welitsch; 10. Juli 1913 bis 1. September 1996; Sängerin) in „Ljuba-Welitsch-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 21

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Maria-Schell-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bau- und Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06598) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Maria Schell (Maria Schell; 5. Jänner 1926 bis 26. April 2005; Schauspielerin) in „Maria-Schell-Straße“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Die Förderungen an die Wiener Konzerthausgesellschaft in den Jahren 2022 und 2023 für die Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von jährlich EUR 1.500.000 (insgesamt EUR 3.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 1.500.000

Jahr 2023

EUR 1.500.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 60.800 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 78.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderungen an das KLANGFORUM WIEN in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 900.000 (insgesamt EUR 1.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 900.000

Jahr 2023

EUR 900.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderung an den echoraum, Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation, im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.


Einstimmig angenommen.

Post Nr. 29

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik – Kompositionsförderungen im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 30

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderungen an das Wiener Volksliedwerk in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten inkl. wean hean und wean schbüün in der Höhe von jährlich EUR 283.000 (insgesamt EUR 566.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 283.000

Jahr 2023

EUR 283.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH im Jahr 2022 für den Jahresbetrieb in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2022 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderung an SISTERS, Verein für queer feministische Kunst und Kultur, im Jahr 2022 für HYPERREALITY, Festival für Clubculture – Vienna, in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2022 für das Jahresprogramm 2022 in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 36

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.311.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 37

Die Förderung an das Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 38

Die Förderungen an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs in den Jahren 2022 und 2023 für die Gesamtförderungen in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 39

Die Förderung an den Kunstverein Wien Alte Schmiede im Jahr 2022 für das Gesamtbudget in der Höhe von EUR 1.120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 40

Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 41

Die Förderung an den Theaterverein Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 155.550 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 42

Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2022 für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 3.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 43

Die Förderung an den Verein Viennale – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2022 für die Viennale 2022 in der Höhe von EUR 1.610.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 44

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Filmförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.000.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 45

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kinoförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 320.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 46

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Förderung von Filmfestivals und Sommerkinos im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 128.500 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 47

Die Förderungen an Vienna Film Commission GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (insgesamt EUR 500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 250.000

Jahr 2023

EUR 250.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 48

Die Förderungen im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos an folgende Vereine im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 531.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Vereine

Jahr

Förderung in EUR

1

Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft

2022

70.000

2

ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur

2022

51.000

3

Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffen

2022

150.000

4

Kaleidoskop – Film und Freiluft

2022

110.000

5

Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW)

2022

90.000

6

St. Balbach-Art Produktion, Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten

2022

60.000

Summe

531.000

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 49

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.511.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 50

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 170.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 51

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Post Nr. 52

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 53

Das Vorhaben „Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen“ im Jahr 2022 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 309.000 wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 54

Die Förderungen an die Sigmund Freud Privatstiftung in den Jahren 2022 bis 2023 für den Museumsbetrieb in der Höhe von jährlich EUR 350.000 (insgesamt EUR 700.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 350.000

Jahr 2023

EUR 350.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 55

Die Förderung an MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH im Jahr 2022 für den Ausstellungsbetrieb in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 56

Die Förderung an den Verein Jewish Welcome Service Vienna im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten und Projekte in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 57

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 58

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) im Jahr 2022 für deren Forschungs- und Vermittlungsarbeit in der Höhe von EUR 401.400 (Stiftungsbeitrag der Stadt Wien) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 59

Die Förderungen an den Verein „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ in den Jahren 2022 bis 2024 für das Projekt „Complexity Science“ in der Höhe von jährlich EUR 500.000 (insgesamt EUR 1.500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 500.000

Jahr 2023

EUR 500.000

Jahr 2024

EUR 500.000

 

Die Bedeckung der Förderbeträge in den Jahren 2022 und 2023 ist gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2024 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 60

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2022 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

Einstimmig angenommen.

Nachtrag

Post Nr. 61

Die Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität – Ankerzentren an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.010.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Verein/Institution, Ankerzentrum

Jahr

Förderung in EUR

1

IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23

2022

200.000

2

Kunst- und Kulturverein „SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS

2022

200.000

3

Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst,

Atelierhof Schlingermarkt

2022

120.000

4

Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park

2022

150.000

5

Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Kulturlabor Gemeindebau

2022

140.000

6

Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik

2022

200.000

Summe

1.010.000

Geteilte Abstimmung: Alle Ankerzentren mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Red Carpert Art Award Verein– einstimmig angenommen.

Post Nr. 62

Die Förderung an das WIENER KULTURSERVICE im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit inkl. Donauinselfest, Maifest, Kreativmesse und Kunst-Kultur-Meile Donaukanal in der Höhe von EUR 1.880.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.880.300 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2022 durch den Gemeinderat bedeckt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 63

Die Förderung an „oca: migrations, minorities, arts“ im Jahr 2022 für das kültüř gemma! Programm in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 64

Die Förderungen an den Verein für Integrative Lebensgestaltung in den Jahren 2022 und 2023 für das Kulturprogramm der Sargfabrik in der Höhe von jährlich EUR 135.000 (insgesamt EUR 270.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 135.000

Jahr 2023

EUR 135.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 65

Die Förderungen an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 2.060.000 (insgesamt EUR 4.120.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 2.060.000

Jahr 2023

EUR 2.060.000

 

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2023 durch den Gemeinderat bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 66

Die Förderung an die Wiener Symphoniker im Jahr 2022 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 16.380.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 16.380.000 ist bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 67

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 68

Die Förderungen an die Kunsthalle Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2024 für Jahresprogramme in der Höhe von jährlich EUR 4.200.000 (insgesamt EUR 12.600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 4.200.000

Jahr 2023

EUR 4.200.000

Jahr 2024

EUR 4.200.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Post Nr. 69

A) Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 8.400.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 8.400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 49.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Details zu den Vereinigten Bühnen: In den 2 Coronajahren entstanden Verluste in der Höhe zwischen 21 und 23 Millionen Euro: Der Vorverkauf ging um 50% zurück, die Abos um 20%. Vor Corona lag die Eigendeckung bei 50%, jetzt sind es höchstens 30%, auch die internationalen Kooperationen sind rückläufig.

Allein durch die Erhöhungen der Kollektivverträge ergab sich Mehrausgaben von 1,8 Mio. Euro. An Corona-Abfederungsförderungen durch den Bund erhielten die VDB 6,7 Mio. für Kurzarbeit und 800 000 für Betriebe. Da bleibt auch nach Rücklagenauflösung eben das genannte Minus.

Natürlich muss die Stadt die durch Corona ins Straucheln geratenen Kulturbetriebe jetzt stützten. Die Großen aber unbedingt auch die Kleinen und Freien. Das Versprechen, das die Stadträtin auch bei den Kleinen und Freien großzügig sein wird, war die Basis, damit wir Grünen dem Antrag der VBW für akut Hilfe zustimmen.

Insgesamt macht die Förderung Vereinigten Bühnen etwa 18% des gesamten Kultur und Wissenschaftsbudget der Stadt Wien aus. Das ist sehr viel.
Angesichts dessen muss man sich in einem
Kulturentwicklungsplan für Wien 2030 auch überlegen, welche Rolle diese Institution in Zukunft spielen soll. Wie soll sie ausgerichtet sein? Welche künstlerische Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Ist deren künstlerische Wert für die Stadt so hoch einzuschätzen, dass nahezu 1/5 des Gesamtbudgets nur in diese Institution fließt, die einerseits kommerzielle Musicals an verschiednen Standorten präsentiert und andererseits Barockopern im Theater an der Wien.

Man könnte die Analyse des Rechnungshofes fürs Theater an der Wien ernst nehmen und sich überlegen, wo es möglich wäre doch für mehr Spieltage zu öffnen, zB. mit einem gemischteren Programm (mehr Konzerte, mehr internationale Kooperationen, inhaltlich Richtung modernes Musiktheater öffnen). Stattdessen dürfte es more of the same geben.

Ich finde es schade, dass es der Stadträtin nicht gelungen ist mit den Vereinigten Bühnen – wie es der Bund beim Theater in der Josefstadt gemacht hat – klare Rahmenbedingungen zu vereinbaren, wie das Haus in Zukunft strukturelle Missstände verändern kann. Stattdessen legt Kaup Hasler alles in die Hände der neuen Intendanz von Stefan Herheim für die Oper und den bewährten Christian Struppeck fürs Musical. Eine verpasste Chance kulturpolitische Akzente zu setzen! Eine verpasste Chance, die das Ungleichgewicht im Kulturbudget fortschreibt.

Post Nr. 70

A) Für die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.413.000 und eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 137.000 genehmigt.

B) Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. im Jahr 2021 für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden in der Höhe von insgesamt EUR 2.750.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Meine Einschätzung dazu: Das Theater in der Josefstadt steht im Eigentum des Vereins „Freunde des Theaters in der Josefstadt“ sowie der Stiftung „Theater in der Josefstadt – Privatstiftung“. Gesellschafter sind einerseits die Stiftung „Theater in der Josefstadt“ andererseits die Stadt Wien und der Bund. Diese Konstruktion besteht seit 2005. Schon damals wurde sie entwickelt um das Theater zu entschulden und strukturelle Mängel auszubessern.

Nach mehr als 16 Jahren gibt es nun erneut Re-organistaionsbedarf. Kontinuierlich steigende Personalkosten und spezifische Planungen haben schon vor Corona zu einem Minus in der Bilanz von ca 3,2 Mio Euro geführt. Mit Corona kamen weitere 2,3, Mio. dazu, da das Theater hat sonst einen hohen Eigendeckungsanteil hat, der großteils weggefallen ist.

Der Bund und die Stadt haben sich mit den BetreiberInnen geeinigt das Minus zu jeweils 50% unter bestimmten Auflagen aufzufangen:

  • Erstellung einer Fortbestandsprognose und Analyse des maximalen Einsparungspotenzials mit dem Ziel ausgeglichener Jahresergebnisse ab der Saison 2021/2022

  • Monatliches schriftliches Reporting der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat sowie Verbesserungen beim vierteljährlichen Reporting in den Aufsichtsratssitzungen
  • Erarbeitung und Umsetzung einer ergebnisoffenen Strukturreform unter Berücksichtigung aller Basisdokumente (insbesondere der Stiftungsurkunde), um weitere Einsparungspotenziale zu identifizieren und den Eigendeckungsdruck von der Bühne zu nehmen; damit u.a. Festschreiben einer Ausschreibungspflicht für die Geschäftsführungsposten
  • Im Zuge dessen: Überprüfung von Alternativen zum derzeitigen Repertoire-/Premierensystem

Auf der Basis solcher klarer Vereinbarungen haben wir dem Antrag zugestimmt. In erster Linie muss jetzt mal das Kulturleben in der Stadt wieder auf die Beine kommen.

Aber natürlich gilt auch hier: langfristig müssen wir uns in einem Kulturentwicklungsplan für Wien überlegen wie die Gelder in Zukuft aufgeteilt werden und welche Institutionen mit welchen Schwerpunkten von der Stadt im besonderen Maße unterstützt werden sollen.

Noch sieht an leider wenig Aktion der Stadträtin in Richtung einer solchen Strategieentwicklung. Ich bleibe dran und werde weiter einfordern über Budgets und inhaltliche Schwerpunkte öffentlich und transparent zu diskutieren.

Post Nr. 71

Die Förderung an den Verein Theater zum Fürchten im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 72

Die Förderung an Filmfonds Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 11.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 73

Die Förderungen an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 74

Die Förderungen an das Filmarchiv Austria in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 200.000 (insgesamt EUR 400.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 200.000

Jahr 2023

EUR 200.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 75

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 33.600 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

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