reden, ideen, transparenz

Kategorie: Kultur Transparent (Seite 4 von 5)

Nach Ansicht der Stadt Wien spricht das Amtsgeheimnis dagegen, dass Bürgerinnen und Bürger wissen, was in Ausschüssen diskutiert wird, welche Fraktion dabei welche Projekte unterstützt und wer wieviel an öffentlicher Förderung bekommt.

Die Stadt Wien zieht es vor immer erst im Sommer des Folgejahres den Kulturbericht der Stadt Wien zu veröffentlichen. Da kann man nachlesen, welche Vereine wieviel Förderungen bekommen haben. Allerdings sind die Informationen dann schon historisch.

Für aktuelle Debatten sind auch aktuelle Informationen und Transparenz notwendig.

Deshalb machen die Grünen Kultursprecher*innen in Wien seit Marie Ringler die wesentlichen Informationen aus dem Kulturausschuss öffentlich. Ich setze diese Tradition im Sinne der Transparenz gerne fort.

„Kulturausschuss.transparent“ wird nach jedem Ausschuss erstellt. Wenn Sie den AusschussBlog regelmäßig in der eigene Mailbox finden wollen, melden Sie sich bitte hier mailto:kultur.wien@gruene.at an .

kulturausschuss.transparent – September 22

Der Bericht vom Septemberausschuss kommt leider verspätet, weil ich krank war …

Dafür ist der Bericht ein bissl länger geworden …

Bemerkenswert war der September-Ausschuss vor allem, weil wieder einmal ein paar Langzeitthemen auf die Tagesordnung gesetzt waren  – und leider bestätigte sich eine gehegte Vermutung, dass nämlich seitens des Stadträtin-Büros in diesen Fällen tatsächlich kein Interesse auf Umsetzung besteht.

  • 1, Der Willi-Resetarits-Preis
  • 2, QR-Codes für Straßennamen und Denkmäler
  • 3, das Wien Museum
  • 4, Die KÖR – bzw der Wettbewerb zum Lueger Denkmal

 

Ad 1, Der Willi-Resetarits-Preis Antrag Willi Resetarits

Irgendwie kommt die Aufsetzung des Preises nicht so recht ins Flutschen.  In der Gemeinderatssitzung im April (!), wenige Tage nach Resetarits‘ Tod, waren noch alle emotionalisiert und haben (was an ein Wunder grenzt) einer Zuweisung des Antrags in den Ausschuss zugestimmt. Alle haben mehrmals bestätigt, wie wichtig das Projekt sei. Der Vorsitzende des Kulturausschusses hat sich deshalb persönlich bei mir gemeldet.

Ich habe – ok das war naiv – wirklich geglaubt, dass das Gedenken an Willi Resetarits auch der SPÖ ein Anliegen ist. Dass auch die SPÖ dem humorvollen Musiker und engagierten Aktivisten ein Denkmal setzen will.

Ein „modernes Denkmal“, eine nachhaltige Form der Erinnerung, die weniger in Nostalgie versinkt, als vielmehr etwas Neues hervorzubringen im Stande ist.  Mit einem Preis für (noch) unbekannte aber talentierte Musiker:innen könnte man so etwas schaffen.

Der Preis als eine Förderung und Unterstützung für eine neue Generation. Eine Wertschätzung für Talente, die hier in dieser Stadt leben und sich in ihrer Musik auf diese Stadt und ihre Menschen beziehen.

Ich kann ja verstehen, dass man darüber nachdenken muss, wie man sowas aufsetzt. Ich wurde in der Sitzung im Mai vertröstet, und auch im Juni – „wir machen einen Termin im Sommer. Das Büro meldet sich“.  Der Sommer war lang und ohne Termin…

Jetzt im ersten Septemberausschuss musste unser Antrag zum Willi-Resetarits-Preis laut Geschäftsordnung auf die Tagesordnung.

Gut, ich war erfreut ihn da zu sehen. Aber was wir dann bei Post 1 gehört haben, war enttäuschend und oberflächlich: „Es ist alles schwierig, wir müssen noch drüber nachdenken, wie wir es machen könnten, ihr hört davon, wenn wir weiter sind…“  Das war die umfassende Information zum Projekt Willi-Resetarits-Preis nach über 4 Monaten! Sehr irritierend! – Ich werde dranbleiben. Die Hoffnung auf eine sinnvolle Umsetzung stirbt zuletzt.

 

Ad 2, QR-Codes für Straßennamen und Denkmäler

QR-Codes sind das zweite Langzeit-Thema, das uns seit Monaten in unterschiedlichen Gremien begleitet. Die Idee war, dass solche QR-Codes auf Websites führen, die umfassende Informationen zu den jeweiligen Personen- oder Ortsbezeichnungen anbieten. Ein Bildungsprojekt im weitesten Sinne. Interessant dabei wie die Erklärung, warum das nicht möglich ist, von Gremium zu Gremium geschoben wird, und damit die Entscheidung vertagt wird: einmal gilt die Umsetzung als technisch zu herausfordernd, einmal könne man das Update der Internetseiten nicht garantieren, einmal wäre es zu teuer die Pickerl mit den QR-Codes anzubringen, einmal ist das Gremium das falsche für die Entscheidung: und so geht’s vom Ausschuss zum Unterausschuss und wieder zurück in den Ausschuss und wieder zurück in den Unterausschuss.

Klar, ist es herausfordernd alle Straßenschilder Wiens mit QR-Codes auszustatten – aber es wäre doch ein Anfang, zuerst einmal an die wesentlichsten Denkmäler diese Codes anzubringen.

Als einfache Bürgerin schiene mir die Umsetzung nicht allzu schwierig, besonders da die aufwändige Recherchearbeit, ja eigentlich schon getätigt worden ist:
Eine Infowebsite, auf die man sich beziehen kann, gibt es im Grunde schon: das WIEN GESCHICHTE WIKI die georeferenzierte Wissensplattform der Stadt Wien. Sie wird seit 2013 von dem hauseigenen Redaktionsteam der Wien Bibliothek und dem Stadt- und Landesarchiv online betrieben und regelmäßig gepflegt, sowie aktualisiert.

Es ist daher irritierend, warum die Stadt nicht auf diese ohnehin schon finanzierte Ressource zurückgreift und sie damit vielleicht auch bekannter macht. Vorerst wurde die Entscheidung über QR-Codes auch in dieser Sitzung wieder einmal in ein anderes Gremium „zur Beratung“ verschoben. Die nächste Sitzung dieses Unterausschusses wird im November tagen.

 

Ad 3, das Wien Museum

In jedem Kulturausschuss werden wir über den Baufortschritt vom Wien Museum informiert. Das ist sinnvoll, manchmal von der vortragenden Stadträtin humoristisch überhöht. Die wesentlichen Fragen bleiben aber leider dennoch oft unbeantwortet. Kurzfassung: alles ist im Plan, aber etwas verzögert durch Lieferschwierigkeiten aufgrund des Ukraine-Krieges.
Unbesprochen bleibt, warum zu dem noch unfertigen Wien Museum jetzt auch noch ein neues Pratermuseum um weitere 4 Mio. gebaut werden muss.

Angesichts der Weltlage und der steigenden Energiepreise muss man kein Wahrsager sein, um Kostenüberschreitungen vorherzusehen. Das ist besonders bitter, wenn diese Zusatz-Kosten bei einem ursprünglich gar nicht geplanten Projekt wie dem Pratermuseum noch draufgeschlagen werden (müssen). Wie hoch die finalen Kosten beider Bauprojekte schließlich sein werden, steht noch in den Sternen. „Diese Bauprojekte sollen den BewohnerInnen der Stadt Hoffnung geben, das ist gerade jetzt wichtig“, war die Antwort der Stadträtin auf Nachfragen bezüglich der erwartbaren Kostensteigerungen.

Ich versuche optimistisch zu bleiben. Daher würde ich die „Hoffnung“ – gerne auch den bestehenden Kulturinstitutionen und Vereinen in Wien geben, die gerade nicht wissen, wie sie die Kostensteigerungen im Herbst überstehen sollen.
Ich fände es deshalb sinnvoller die 4 Mio. statt in einen Pratermuseum Neubau, in die (finanzielle) Unterstützung der vorhanden Wiener Kultur-Institutionen und Vereine zu investieren, die alle stöhnen und derzeit wegen schwindender Publikumszahlen kaum in der Lage sein werden, diese Herausforderungen zu stemmen.

 

ad 4, Die KÖR – bzw der Wettbewerb zum Lueger Denkmal

Kunst im öffentlichen Raum ist eine der niederschwelligsten Möglichkeiten mit Kunst in Berührung zu kommen. Die Projekte der KÖR schaffen es oft Erlebens- oder Diskursräume aufzumachen, ganz unkompliziert, im Alltag. Daher unterstützen wir Grüne die KÖR in sämtlichen Belangen. Auch wenn es hie und da Kritikpunkte gibt.

Wie im vorliegenden Fall: obwohl die öffentliche Debatte um den Umgang mit dem Lueger Denkmal nicht abreißt, hat es die Stadträtin nicht der Mühe wert gefunden, die Ausschussmitglieder über die neue Installation zur Kontextualisierung des Lueger Statue zu informieren. Für ein Jahr soll sie nun am Lueger Platz stehen. Es gab mitten im Sommer eine Pressekonferenz dazu, mehr nicht.
Immerhin 100.000 € wird die vorübergehende Installation kosten. Aus den Renderings lässt sich vor allem ablesen, dass die Kontextualisierung raumgreifend sein wird.

Neben die überdimensionale Statue kommt nun ein noch größeres Holzgerüst, das auch noch begehbar ist. Die Holzkonstruktion soll sämtliche Orte der Stadt, die Lueger gewidmet sind, hier symbolisch vereinen. Damit wird der Platz von noch mehr Lueger überschwemmt. Das könnte man als Diskurseinladung verstehen. Wenn man es versteht. Selbsterklärend ist die Installation – zumindest, wie das Modell vermittelt – leider nicht.  Meine  Kritik dazu habe ich schon im Sommer formuliert.

Auf Nachfrage erfahren wir jetzt im Ausschuss, dass schon auch eine Kulturvermittlung zur Kontextualisierung geplant ist. Zunächst sollen die Anwohner:innen informiert werden. Später plant die KÖR weitere Informationsprojekte. Wir hoffen, dass diese zusätzlichen Kulturvermittlungsprojekte tatsächlich die Meinungsbildung besser unterstützen können als die riesige Holzintervention.
Langfristig muss das Ziel aber sein, eine mutigere Lösung für den Lueger-Platz zu finden!

Meine Ideen zu eienr  neune Erinnerungspolitik findest du hier.

 

Hier zu den einzelnen Abstimmungsverhalten im Ausschuss: 

Post Nr. 1
Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner, MA, GRin Mag.a Mag.a Julia Malle, GR David Ellensohn, GR Dipl.-Ing. Martin Margulies, GR Nikolaus Kunrath und GRin Mag.a Aygül Berivan Aslan betreffend Einrichtung eines jährlichen Willi-Resetarits-Preises für junge MusikerInnen mit Lokalkolorit und Alltagspoesie.

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS, ÖVP und FPÖ (gegen die Stimmen der Grünen) angenommen.

Post Nr. 2
Antrag von GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema Antisemitismus.

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen gegen SPÖ und NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS und  Grünen (gegen die Stimmen der ÖVP und FPÖ) angenommen.


Post Nr. 3
Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Peter L. Eppinger und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend Anbringung von QR-Tafeln an Verkehrsflächen.

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen gegen SPÖ und NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS und FPÖ (gegen die Stimmen von Grünen und ÖVP) angenommen.


Post Nr. 4
Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID

Antrag mit Stimmen FPÖ gegen Grüne, ÖVP und SPÖ, NEOS angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS und ÖVP (gegen die Stimmen von Grünen und FPÖ) angenommen.


Post Nr. 5
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2022 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/781 gegeben.

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 6
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2022 für das Center Management in der Höhe von EUR 32.522,57 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/786 gegeben.

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 7
Die Förderung an das Koproduktionshaus Wien GmbH (BRUT ) im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.675.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 8
Die Förderung an den Wiener Bühnenverein im Jahr 2022 für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des Wiener Theaterpreises (Nestroypreis) in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 9
Gemäß §13.(7) 6. des Wiener Museumgesetzes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen.

(Weiter an: Landesregierung und Landtag)

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Post Nr. 10
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 und 2023 zur Kenntnis.

Mehrstimmig (SPÖ udn NEOS,GRÜNE; ÖVP) angenommen
FPÖ dagegen


Post Nr. 11
Die Förderungen im Bereich Wissenschaft und Forschung an folgende Fördernehmer*innen in den Jahren 2022 bis 2023 für Einzelförderungen in der Höhe von jährlich EUR 550.000 (insgesamt EUR 1.100.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Nr. Fördernehmer*in Förderbetrag* 2022 Förderbetrag* 2023 Gesamtförderbetrag*
1 Eurozine – Gesellschaft zur Vernetzung von Kulturmedien mbH 55.000 55.000 110.000
2 Kinderbüro Universität Wien GmbH 49.500 49.500 99.000
3 Mindfloat Claudia Puck KG 60.000 60.000 120.000
4 Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH 31.000 31.000 62.000
5 Open Science – Lebenswissenschaften im Dialog 35.500 35.500 71.000
6 Österreichische Bodenkundliche Gesellschaft 45.000 45.000 90.000
7 ScienceCenter-Netzwerk 66.000 66.000 132.000
8 Science Communications Schütz & Partner GmbH. 60.000 60.000 120.000
9 Universität Wien 35.000 35.000 70.000
10 Verein „Die Wissenschaffer“ 62.500 62.500 125.000
11 Wirtschaftsuniversität Wien 50.500 50.500 101.000
  Summe 550.000 550.000 1.100.000

*Beträge in Euro.

Mehrstimmig (SPÖ und NEOS, GRÜNE und ÖVP) angenommen
FPÖ gegen  Pkt. 3/9/10/11.

 

Post Nr. 12
Die Förderungen im Bereich Wissenschaft und Forschung an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 600.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Die Wiener Volkshochschulen GmbH 2022 90.000
2 Fremde werden Freunde 2022 100.000
3 Institut für Höhere Studien – Institute for Advanced Studies (IHS) 2022 90.000
4 Institut für Konfliktforschung (IKF) 2022 98.000
5 Sapere Aude – Verein zur Förderung der Politischen Bildung 2022 53.000
6 Soziokratie Zentrum Österreich 2022 100.000
7 Universität Wien, Fakultät für Sozialwissenschaften, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 2022 69.000
Summe 600.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755 und auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Mehrstimmig (Spö und Neoas, Grüne und ÖVP) angenommen
FPÖ gegen Pkt. 2 und 5

 

Post Nr. 13

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2022 für Wien-bezogene Forschungsprojekte und die Wiener Wittgenstein-Ausgabe in der Höhe von                            EUR 85.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

 

Post Nr. 14
A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 6121, Straßenbau, Gruppe 003, Grundstücke zu Straßenbauten, mit EUR 400.000 sowie in Minderauszahlungen auf Ansatz 4820, Wohnbauförderung Neubau, Gruppe 768, Sonstige Transfers an private Haushalte, mit EUR 400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2022 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 500.000 um EUR 850.000 auf sohin insgesamt EUR 1.350.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3120/781 sowie auf der Haushaltsstelle 1/3813/781 im Voranschlag 2022 gegeben.

Mehrstimmig  (SPÖ und Neos, Grüne) angenommen
FPÖ und ÖVP dagegen.

 

kulturausschuss.transparent – Juni 22

 

Was sich schon bei den letzten Kulturausschüssen gezeigt hat: große Projekte mit hohen Finanzierungsbedarf werden selten vorbesprochen. Stattdessen zeigt sich eine Tenden, dass gerade solche Projekte erst als Nachtrag zur Tagesordnung  den Mitgliedern zur Kenntnis  gebracht werden. Für die Junisitzung lagen nur die Pfingstfeiertage zwischen Info und Sitzung.

Das war im Herbst schon bei der Ausschreibung zur Klubkommission so.

Diesmal waren gleich zwei Großprojekte (Pratermuseum und Arsenal-Fotovenue) im Nachtrag.  Ein drittes Projekt, das neue Filmmuseum LAB, wurde sogar schon 6 Tage bevor es im Ausschuss zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurde öffentlich präsentiert,

Irritierend dabei ist nicht, dass die Projekte an sich umgesetzt werden. Für jedes einzelne Projekt spricht inhaltlich einiges.

Irritierend ist die Vorgangsweise. Die gibt einen schalen Beigeschmack.

Statt Projekte dem in der Stadtverfassung als beratendes Gremium verankerten Kulturausschuss vorzulegen, und damit ein kooperative Meinungsbildung zu ermöglichen, werden sie einfach öffentlich gemacht und sind damit gesetzt.

Der Kulturausschuss selbst verliert damit seine demokratische Rolle. Er gerät zur Farce.

Aber der Reihe nach:

Der Fall Pratermuseum: Das Pratermuseum ist seit etwas 25 Jahren in Nebenräumen des Planetariums untergebracht. Dort wird es kaum von TouristInnen gefunden und dementsprechend sind die BesucherInnenzahlen übersichtlich. Nach intensiven Forschungen im Rahmen von Ausstellungen im Wien Museum und spannenden Sammlungszuwächsen (Geschichte der Weltausstellung, Einordnung der rassistischen „Menschenschauen“) kam man überein, dass diese Präsentation nicht mehr zeitgemäß ist.
Ein neuer attraktiverer Standort eröffnete sich mit dem Freiwerden einer ehemaligen Spielhalle auf der Straße des Ersten Mai. Der Kulturausschuss stimmte der Übersiedlung und Neuaufstellung der Pratermuseumsammlung in der Höhe von 1,6 Mio. im Juni 2021 zu.

Seither haben wir nichts mehr von diesem Projekt gehört. Im Nachtrag zum Ausschuss Juni 22 kommt nun plötzlich eine Erhöhung um 2,6 Mio. – auf 4,1 Mio.

Offenbar gab es seit Herbst Gespräche zwischen dem Wien Museum und der Stadträtin. Die Analyse des Bestandes habe zu einer grundlegenden Projektänderung geführt.

Neubau statt Nachnutzung.
Statt Nachnutzung eines Bestandes, soll jetzt doch neu gebaut werden. Erklärung aus dem Stadträtinbüro: Wenn man jetzt investiert, soll der Betrieb in Zukunft günstiger werden.
Niemand wird sich sinnvollen Investitionen entgegenstellen. Allerdings braucht es eine öffentliche Debatte darüber, wenn ein Vorhaben nun das 3-fache kosten soll! Selbst im Nachtrag konnte bisher keine konkrete Kostenschätzung für einen zukünftigen Betrieb vorgelegt werden.

Mittlerweile war mehr als ein halbes Jahr Zeit die Mitglieder des Ausschusses über die mögliche Projektänderung zu informieren und damit ins Boot zu holen. Stattdessen kam ein Antrag im Nachtrag auf Budgeterhöhung und mangelnde Unterlagen. Erst durch die massive Kritik aller Oppositionsparteien  erhielten wir als Ausschussmitglieder jetzt zumindest Renderings für den neuen Bau. Eine konkrete Kostenschätzung steht noch immer aus. Im Ausschuss gab es darüber hinaus mündlich die Zusicherung, dass Ausstellungs- und Personalkosten für den Betrieb aus dem Budget des Wien Museums abgedeckt sein sollen. Ehrlich, das kann ich mir kaum vorstellen.  Deshalb haben wir Grüne das Projekt vorerst einmal abgelehnt.

Das 2. Beispiel für die Missachtung des Ausschusses: ebenfalls am 1. Juni – also 6 Tage VOR dem Kulturausschuss – erfahren die Mitglieder des Ausschusses per OTS von dem neuen Fotografie-Venue im Arsenal.

Auch hier gibt es eine Vorgeschichte. Bettina Leidl hat das KunstHausWien mit Dezember 21 verlassen. Mit der Neubesetzung des KunstHauses  durch Gerlinde Riedl war klar, dass der Standort eine Neuausrichtung hin zum Tourismus erfährt. Es hagelte große öffentliche Kritik. Grundtenor: Wien verliert damit den durch Bettina Leidl sensibel entwickelten Standort für aktuelle Fotographie, ohne Ersatz.

Der Ausweg aus der Misere ist nun ein neues eigenes Foto-Venue zu etablieren: Ein flexibler Ausstellungsraum im Objekt 19 im Arsenal. Kostenfaktor 4 Mio. bis 2024. Auch hier werden in Zukunft jährliche Instandhaltungs- und Ausstellungskosten zusätzlich anfallen. Wieviel ist noch nicht kommuniziert.

Es ist wirklich bedauerlich, dass die Stadträtin, die den Kultur-Ausschuss ursprünglich als offenes Diskursforum etabliert hat, ihn jetzt zunehmend hin in ein paternalistisches geführtes Abstimmungsgremium verwandelt. Gerade die Kultur und auch die Wissenschaft sind Bereiche, die vom Diskurs, von der Auseinandersetzung mit Argument und Gegenargument leben. Ich hoffe sehr, dass wir in Zukunft wieder einen gemeinsamen Weg in diese Richtung finden werden. Sonst wird  der Kulturauschuss endgültig zum Abnickungsgremium degradiert.

 

Post Nr. 1
Die Förderung an den Verein Wiener Stadtfeste im Jahr 2022 für das 36. Wiener Stadtfest in der Höhe von EUR 406.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist  gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 2
Die Förderung an den Verein Künstlergruppe DYNAMO im Jahr 2022 für das Kultur-Ankerzentrum FLUC in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 3
Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2022 für das Shift V – Vorbereitungsjahr in der Höhe von EUR 61.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4
Die Verkehrsfläche (SCD 06805) in 1030 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Aspanggründe – Eurogate, wird nach Elizabeth T. Spira (Dr.in Elizabeth Toni Spira, verehel. Schmid; 24. Dezember 1942 in Glasgow bis 9. März 2019 in Wien; Journalistin) in „Elizabeth-T.-Spira-Promenade“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 12842) in 1090 Wien, Geh- und Radweg zwischen Friedensbrücke und Siemens-Nixdorf-Steg, wird nach Karoline Tintner (Karoline (auch: Caroline, Karolin) Tintner, geb. Goldschmidt(-Laski); 16. Mai 1881 in Wien bis 25. Juni 1943 im KZ Theresienstadt; Grafikerin, Zeichnerin) in „Karoline-Tintner-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche (SCD 12838) in 1090 Wien, Geh- und Radweg zwischen Siemens-Nixdorf-Steg und Augartenbrücke, wird nach Olga Misař (Olga Misař, geb. Popper;   11. Dezember 1876 in Wien bis 8. Oktober 1950 in Enfield (Großbritannien); Frauenrechtlerin, Friedensaktivistin, Journalistin, Schriftstellerin, Übersetzerin) in „Olga-Misař-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche (SCD 06831) in 1130 Wien, Teilabschnitt der Würzburggasse im Bereich Fonovitsplatz vor dem Haupteingang des ORF-Zentrums, wird nach Hugo Portisch (Dr. Hugo Portisch; 19. Februar 1927 in Bratislava bis 1. April 2021 in Wien; Journalist) in „Hugo-Portisch-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 8
Die Verkehrsfläche (SCD 12820) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Elisabeth Schilder (DDr.in Elisabeth Schilder (Pseudonym Lise Zellhoff); 8. September 1904 in Wien bis 18. Februar 1983 in Wien; Juristin, Sozialwissenschaftlerin, Fürsorgerin) in  „Elisabeth-Schilder-Gasse“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 9
Die Verkehrsfläche (SCD 06899) in 1100 Wien, Teilbereich der Favoritenstraße zwischen Johannitergasse und Sonnwendgasse, wird in „Platz der Kulturen“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 10
Die Verkehrsfläche (SCD 08050) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Elisabeth Sundt (Baurätin Dipl.-Ing.in Elisabeth Sundt; 11. März 1928 in Wien bis 20. August 2005 in Wien; Architektin, Pionierin der Massivfertigbauweise) in „Elisabeth-Sundt-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 11
Die Verkehrsfläche (SCD 07022) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Josef Deutsch (Josef Deutsch; 24. März 1925 in Wallendorf (Bgl.) bis 4. Februar 2016 in Wien; Bäcker, Politiker) in „Josef-Deutsch-Straße“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 12
Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN im Jahr 2022 für das Clubfestival „Vienna Jazz Floor 2022“ in der Höhe von EUR 94.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 13
Im Bereich Darstellende Kunst wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 850.000 auf sohin insgesamt EUR 3.150.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 14
Die Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH im Jahr 2022 für die BUCH WIEN 22 Festival in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 15
Die Förderung an Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 16
Die Förderung an das Wiener Lustspielhaus – Verein zur Förderung musikalischer und darstellender Künste im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 110.000 um EUR 90.000 auf sohin insgesamt EUR 200.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Durch die Pandemie und Lockdowns verursacht ist das Wiener Lustspielhaus in den roten Zahlen. Mit dieser Einmaligen Förderung soll der Verlust ausgeglichen werden, so dass der Betreiber im kommenden Jahr schuldenfrei in Pension gehen kann, so war die Erklärung im Ausschuss.

Aktualisierung: Mehrere Medienberichte, die nach dem Ausschuss veröffentlicht wurden, veranlassen uns Grüne das Abstimmungsverhalten im Gemeinderat am 22. Juni 2022 zu verändern.  Es kann nicht im Sinne einer solidarischen Kulturpolitik sein, dass einzelne, die schon vorher gut verdient haben, großzügig entschuldet werden, wenn gleichzeitig viele Kulturarbeitende  die Branche wechseln (müssen), um zu überleben. Derartige Auffangnetze müssen für alle gelten.  Gerade Gutverdiener sind in einer wirtschaflichen Krise aufgerufen solidarisch ihren Beitrag zu leisten, dh. konkret die Schulden asud em Unternehmen selbst zu tragen, statt sie an die Allgemeinheit abzuwälzen. 

Im Gemeinderat stimmen die Grünen GEGEN diesen Antrag.

Links dazu:
Bericht derstandard
Stadtrechnungshofbericht

Post Nr. 17
Die Förderungen an die Tschauner Bühne GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit werden mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich jährlich EUR 100.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 300.000 (2022 und 2023) gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Offiziell erklärt die Stadträtin die Erhöhung mit dem FAIR PAY Ansatz – dass damit also die Künstler:innen fairer bezahlt werden (müssen). Im Antrag selbst findet sich das nicht explizit herausgestrichen.

 

Post Nr. 18
A) Für die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für das Filmmuseum Lab wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3710, Filmförderung Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 65.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen,  Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 65.000 zu decken ist.

  1. B) Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum im Jahr 2022 für das Filmmuseum Lab in der Höhe von EUR 175.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 im Voranschlag 2022 gegeben.
    einstimmig dafür

Hintergrund: Die umfangreichen Sammlungen des Österreichischen Filmmuseums von mehr als 500.000 kulturellen Objekten (Film, Fotografie, Dokumentation, digitale Sammlungen) sind, gemeinsam mit 14 Mitarbeiter:innen in einem baufälligen Gebäude untergebracht, welches sich in privater Hand befindet.

Bereits seit 2010 sucht das Filmmuseum nach einer Alternative: Mit dem Angebot der Art for Art, im Arsenal Bauteil A (Objekt 19) aufzustocken und damit 1.540 m2 neu adaptierte und zweckmäßig ideal ausgestattete Räumlichkeiten für ein neues Museumsdepot und digitales Laboratorium des Filmmuseums zu schaffen liegt erstmals eine realisierbare und attraktive Alternative vor. An diesem zentralen und in Nachbarschaft zu anderen Kulturorganisationen gelegenen Standort kann nun ein zukunftsweisendes Zentrum zur Lagerung, Bearbeitung, Digitalisierung und Vermittlung von Film realisiert werden.

Auch wenn wir als Grüne die mangelnde Information zu dem Projekt im Vorfeld kritisiert haben, stimmen wir dem Projekt, wegen der Dringlichkeit für das Filmmuseum zu.

 

Post Nr. 19
Die Förderungen im Bereich Mode und Design an die creative headz OG und das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 70.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Verein/Institution Jahr Förderung in EUR
1 creative headz OG 2022 20.000
2 VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design 2022 50.000
Summe 70.000

Die Bedeckung der Förderungen ist gegeben.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 20
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 zur Kenntnis.
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 21
Die Dotation an den Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Universität für Bodenkultur Wien im Jahr 2022 für Zwecke einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit anlässlich des 150-Jahr-Jubiläums der Universität für Bodenkultur Wien in der Höhe von EUR 100.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 22
Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.511.000 um EUR 260.000 auf sohin insgesamt EUR 1.771.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür 

Post Nr. 23
Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft, Gruppe 042, Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt.
einstimmig dafür

Post Nr. 24

  1. A) Für die Erhöhung der Förderung an die Museen der Stadt Wien für die Jahrestätigkeit der Sammlungspflege und des Facility Managements in den Wiener Bezirks- und Sondermuseen wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt.
  2. B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Museen der Stadt Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit der Sammlungspflege und des Facility Managements in den Wiener Bezirks- und Sondermuseen wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 809.000 um EUR 80.000 auf sohin insgesamt EUR 889.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2022 gegeben.
    einstimmig dafür

 

Post Nr. 25
Die Verkehrsfläche (SCD 12850) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Erika Krenn (Erika Krenn; 16. Juli 1925 in Wien bis 15. Jänner 2018 in Wien; Lehrerin, Politikerin) in „Erika-Krenn-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 26
Die Verkehrsfläche (SCD 06820) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Heidemarie Lex-Nalis (Mag.a Dr.in Heidemarie Lex-Nalis; 28. Mai 1950 in Spittal/Drau bis 24. Februar 2018 in Wien; Pädagogin) in „Heidemarie-Lex-Nalis-Gasse“ benannt
einstimmig dafür

 

Post Nr. 27
A) Für die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.300.000 genehmigt.

  1. B) Für die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival wird im Voranschlag 2023, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt.
  2. C) Die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) in den Jahren 2022 bis 2024 für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival in der Höhe von EUR 2.500.000 im Jahr 2022, EUR 500.000 im Jahr 2023 und EUR 1.000.000 im Jahr 2024 (insgesamt EUR 4.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 2.500.000 (Mietvorauszahlung u. Betrieb)
Jahr 2023 EUR     500.000 (Betrieb)
Jahr 2024 EUR  1.000.000 (Betrieb)

SPÖ/NEOS, Grüne dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 28
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.

Post Nr. 29
A) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.260.000 genehmigt.

  1. B) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 440.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen mit EUR 440.000 zu decken ist. Auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 470.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 777, Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 470.000 zu decken ist.
  2. C) Die Förderungen an die Museen der Stadt Wien in den Jahren 2021 bis 2023 für das Projekt Pratermuseum neu – 2021 in der Höhe von EUR 250.000, 2022 in der Höhe von EUR 2.500.000 und 2023 in der Höhe von EUR 1.350.000 (insgesamt EUR 4.100.000) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Jahr 2021          EUR 250.000              davon bereits EUR 250.000 beschlossen und ausbezahlt

Jahr 2022        EUR 2.500.000           davon bereits EUR 940.000 beschlossen

Jahr 2023        EUR 1.350.000           davon bereits EUR 440.000 beschlossen

Die Bedeckung ist in den Jahren 2022 und 2023 vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A und des Punktes B gegeben.
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, Grüne, FPÖ dagegen
 

Post Nr. 30
1.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Gruppe 457, Druckwerke, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 19.000 genehmigt, und Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft Gruppe 457, Druckwerke mit EUR 19.000, Gruppe 630, Porto mit EUR 1.000, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit EUR 96.000 zu decken sind.

2.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 16.000 genehmigt, die im Voranschlag 2022 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand mit EUR 16.000 zu decken ist.

3.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Gruppe 413, Handelswaren, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 24.000 genehmigt, und Gruppe 457, Druckwerke, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 25.000 genehmigt, und Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 276.000 genehmigt, in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft Gruppe 457, Druckwerke mit EUR 25.000, Gruppe 630, Porto mit EUR 1.000, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit EUR 225.000, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere mit EUR 24.000, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck mit EUR 50.000 zu decken sind.

4.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die im Voranschlag 2023 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand mit EUR 30.000 zu decken ist.

5.Das Vorhaben Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen im Jahr 2023 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 355.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung gegeben.
einstimmig dafür

 

 

kulturausschuss.transparent – Mai 2022

Der Kulturausschuss im Mai war kurz, aber nicht uninteressant. Es gab keine Informationen zu den laufenden Ausschreibungen –  Werk X, Schauspielhaus, Dschungel und der Vienna Club Commission.
Dafür wurden wir unter Allfälliges – wie immer – über den Fortschritt des Baus des Wien Museums informiert.

Interessant war die Diskussion um die Förderung des Sommernachtskonzerts der Wiener Philharmoniker. Die Philharmoniker sind bekannt dafür die Genderfrage eher nicht allzu drängend zu nehmen. Auf ihrer Website findet sich noch ein bemerkenswerter Absatz:

Anmerkung zur gendergerechten Schreibweise

Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird gegebenenfalls auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Die Begriffe gelten daher im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich immer für alle Geschlechter. Unabhängig von der inhaltlichen Gestaltung sei vorausgesetzt, dass alle Geschlechter selbstverständlich als gleichwertig erachtet werden.“

Zit nach https://www.wienerphilharmoniker.at/de/impressum – diese Aussage entspricht übrigens nicht mehr den aktuellen europäischen Richtlinien für geschlechtergerechten Sparchgebrauch. (https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/187092/GNL_Guidelines_DE-original.pdf ).

Auch das  Bundeskanzleramt hat hier schon 2015 eine Leitfaden herausgebracht – zum gratis download https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:90bad2a8-d289-45f0-b5e0-845ff9aff633/lf_gg_sprachgebrauch.pdf

Zwar erkennt die interessieret Leserin, dass sich unter den Orchestermusiker:innen mittlerweile auch ein paar Frauen befinden, unter die Dirigierenden war aber seit Beginn der Sommerkonzerte 2004 keine einzige Frau. Und auch unter den Solist:innen schafften es nur 4 Frauen zu Ehren zu kommen:

Mit 200 000€ unterstützt die Stadt Wien das „Sommer-Konzert“
Auf meine Frage wieviele Künstlerinnen und wieviele Künstler bei diesem öffentlichen Konzert auftreten, also hier eine Gage bekommen, war die Antwort ausweichend und verwirrend.
Zunächst hieß es, die Stadt Wien fördert das Konzert nur anteilig – sie sei für die Infrastruktur zuständig, später hieß es Wien ist auch  für SolistInnen und DirigentInnen zuständig.

Ok, meine Antwort, die Zusammensetzung des Orchesters für diesen Abend kann Wien offenbar nicht beeinflussen, aber gab bzw. gibt es Verhandlungen zur Auswahl von SolistInnen und/oder  DirigentInnen?

NEIN – dafür sind wir nicht zuständig -(also doch nicht, irgendwie wohl schon, wer weiß das schon).

Jedenfalls, ließ ich nicht locker, wäre es auch interessant, wieviel Männer und wieviel Frauen unter den Infrastruktur Mitarbeitenden sind?
Schließlich ist das eine hohe Förderung, allen Förderanträgen von kleineren Vereinen und anderen Veranstaltungen wird so eine Aufstellung abgefragt. Und ehrlich – im Sinne eines Genderbudgets, im Sinne einer gerechten Verteilung von öffentlichen Geldern auf Männer und Frauen, wäre es sinnvoll auch bei den Zulieferfirmen auf die Aufteilung zu schauen.
Dazu gibt es bisher keine Antwort.

Wir Grüne fordern schon lange, dass auch für die sogenannten Kontrahentenlisten der Stadt Gendergerechtigkeit als ein Kriterium für einen Zuschlag gilt. Die Kontrahentenliste beinhaltet die Firmen, an die Stadt Wien Aufträge vergibt in allen Bereichen.

Post Nr. 1

Im Bereich Musik wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.552.000 um EUR 116.000 auf sohin insgesamt EUR 1.668.000 genehmigt

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker im Jahr 2022 für das Sommernachtskonzert in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 3

Die Förderungen an sound:frame. Verein zur Förderung der Interkreativität in den Jahren 2022 bis 2023 für CIVA – Contemporary Immersive Virtual Art Festival 2023 in der Höhe von                                EUR 50.000 im Jahr 2022 und EUR 100.000 im Jahr 2023 (insgesamt EUR 150.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022 EUR 50.000
Jahr 2023 EUR 100.000

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 4

Im Bereich Literatur wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 550.000 um EUR 40.000 auf sohin insgesamt EUR 590.000 genehmigt.

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 5
Die Förderungen im Bereich Curated by Galerienfestival an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in

der Höhe von insgesamt EUR 256.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt: Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 2022 216.000 EUR, Treat xD GmbH 2022  40.000 EUR
Summe 256.000 EUR

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 6

Die Prämie für den jährlich vergebenden Medienkunst- Preis der Stadt Wien in Höhe von EUR 10.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/768 gegeben. Die Statuten zur Verleihung des Medienkunst-Preises der Stadt Wien mögen genehmigt werden.

Einstimmig angenommen

kulturausschuss.transparent – März 2022

Nur sechs Poststücke wurden im Kulturausschuss im März behandelt – niemand hätte gedacht, dass es da zu so einer ausführlichen Diskussion kommt. Unter Allfälliges stellte die ÖVP die Frage, wie es sein kann, dass ein Stück, das zu Gewalttaten aufruft, im Volkstheater weiterhin auf dem Programm steht, gerade hinsichtlich des Krieges in der Ukraine sei das komplett verfehlt und die Stadträtin möge sich darum kümmern, dass das Stück abgesetzt, zumindest in den nächsten Monaten nicht mehr gespielt wird. Es geht um „Zertretung“  – ein Text von Lydia Haider derzeit Hausautorin am Volkstheater. Veronika Kaup-Hasler hielt dagegen, dass das Theater ein gesellschaftlicher Verhandlungsort ist. Provokation ist dabei traditionell ein Gestaltungsmittel. Das reichte der ÖVP nicht, „Wenn ich weiß, dass ich keine Waffe benutzen will, muss ich sie auch nicht kaufen“, meinte dazu Peter L. Eppinger. Hier wird ein Gewaltexzess inszeniert, das muss weg.

Interessant – die Grünen, also Martin Margulies und ich, waren die einzigen Mitglieder des Ausschusses, die das zur Debatte stehende Stück auch tatsächlich live besucht haben!

Vor diesem Hintergrund meldet ich mich auch zu Wort:

1. Es ist interessant, dass die ÖVP Gewaltdiskurse im Theater kritisiert, die mehrfach Morde, (fiktive) Gewalttaten und blutigen (Fiktion-)Bilder, die uns allen täglich per ORF ins Wohnzimmer gebracht werden, aber unkommentiert läßt.

2. Ja, Lydia Haiders Text ist provokant und gewaltvoll; ja, es werden explizit Politiker Objekte der Gewaltphantasien; ja, die Inszenierung unterstützt den Text – aber und hier ist der erste Bruch, wer im Publikum sitzt, wird plötzlich zur/m MittäterIn. Mittels Joysstick kann geschossen werden – und da bemerkt man im Publikum Irritation. Es geht wohl auch darum die eigenen Rachegelüste zu erleben und zu reflektieren.

3, Ja, eine junge Frau wählt eine gewaltvolle Sprache in ihrer Frustration, um unser aller Abhängigkeit von skrupellosen Männern in Machtpositionen. Sie übt mit der wütenden Sprache Rache. Wütende junge Frauen sind unangenehm und irritieren – das kann aber kein Grund sein, sie mundtot zu machen. Wir alle wissen die Gewalt geht von Autokraten aus, die Länder überfallen, ohne Rücksicht auf Verluste – genau das wird in der martialischen Inszenierung (auch) kritisiert.

Nach dieser emotionalen Debatte hatte es Christine Dollhofer, die neue Geschäftsführende des Filmfonds Wien nicht leicht. Sie war eingeladen sich und ihre Ideen für den Filmfonds vorzustellen. Im Sinne der Transparenz war es sehr erfreulich, dass sie auch eine schriftliche Unterlage mit aktuellen Zahlen und Fakten mitbrachte. (Ausführliche Informationen dazu finden sich unter hier ).

Ein grober Überblick: der Filmfonds hat im Jahr ca. 12 Mio zu vergeben. Damit können österr. Filme nur anteilig unterstützt werden. Der Filmfonds Wien vergibt (erfolgsbedingt rückzahlbare) Zuschüsse und – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung von Filmen. Die eingereichten Projekte werden nach ihrer kulturellen, künstlerischen und filmwirtschaftlichen Bedeutung für Wien beurteilt. Letztere wird am „Wiener Filmbrancheneffekt“ gemessen: Mindestens 100 Prozent der gewährten Fördermittel müssen der Beschäftigung Wiener Filmschaffender, der Nutzung der Wiener Filminfrastruktur oder Wien als Drehort zugutekommen. Die tatsächlich erzielten Effekte liegen seit Jahren über 200 Prozent.“

Christine Dollhofer hat herausgestrichen, dass ihr Gendergerechtigkeit bei der Vergabe und Diversität bei den Stoffen und der Vergabe ein großes Anliegen ist. Dementsprechend sind alle Gremien des Filmfonds zu 50% mit Frauen und zu 50% mit Männern besetzt.

Es geht auch darum einen Ausgleich zwischen Newcomer und Erfahrenen zu schaffen – derzeit sind ca 1/3 der unterstützen Filme von Debüts.

Die Posten im Einzelnen – das meiste war einstimmig. Debatten gab es bei KÖR und „Fest der Freude“.

Post Nr. 1

Die Förderung an “FOMP“ – Kulturverein zur Realisierung, Präsentation und Ausbildung dynamischer Bühnenliteratur und Bühnenkunst im Jahr 2022 für SLAM 22 – Die 26. Deutschsprachigen Poetry Slam Meisterschaften in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 2

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk im Jahr 2022 für das Projekt „Wissensraum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 3

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2022 für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von EUR 315.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 4

A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 100.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2022 in der Höhe von insgesamt EUR 500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A in der Höhe von EUR 400.000 und in der Höhe von EUR 100.000 im Voranschlag 2022 gegeben.

SPÖ/NEOS, Grüne, ÖVP dafür

FPÖ dagegen

Die FPÖ lehnt Ausgaben für eine Kontextualisierung des Lueger Denkmals ab. Außerdem sei der Akt intransparent – weil zu wenig Informationen geliefert werden.

Post Nr. 5

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich im Jahr 2022 für die Veranstaltung „Fest der Freude“ in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Nachfrage ÖVP und FPÖ: Warum ist Fördersumme so hoch? – Antwort wegen Corona-Maßnahmen und einer anderen Bühne musste erhöht werden.

Post Nr. 6

Die aktualisierte Fassung der Statuten zur Verleihung der Dr.-Karl-Renner-Preise der Stadt Wien möge genehmigt werden.

Einstimmig angenommen

kulturauschuss.transparent – Februar 2022

Der Februarausschuss brachte vor allem eine Erhöhung des Rahmenbetrages für Stadtteilkultur und Interkulturalität und eine Erhöhung des Rahmenbetrages für Musik. Leider ist es bis jetzt nicht möglich eine transparente Auflistung zu erhalten, wieviele Männer und wieviele Frauen von diesen Förderungen profitieren. Wir erhalten zwar Übersichtslisten, da sind aber meist nur Ensemblenamen oder Künstler*innennamen enthalten. In Zukunft wäre zu wünschen, dass wir eine tatsächliche genderspezifische Anaslyse erhalten.

Warum?

Weil nur auf Basis konkreter Zahlen an konkreten Strategien zur Verbesserung der Förderquoten (auch für Frauen) gearbeitet werden kann. Solange wir bei der Einschätzung des „pay gaps“ für Künstler:innen auf Vermutungen verlassen (müssen) können wir auch Verbesserungen nur ins blaue fordern. Ohne Zahlen, weiß man auch nach Jahren noch nicht „ob sich was verbessert hat“ und was konkret Zugänge verbessert hat: Neue Jurybesetzungen? Andere Ausschreibungen? Andere Locations? spezifische Förderschienen? Wir brauchen konkrete Analysen, um konkret zu sehen, was hier in Wien die effektivstes Methode für mehr Gerechtigkeit ist.

Ich bleibe dran.

Hier die einzelnen Posten aus dem Ausschuss:

Post 1
Die Förderung an space and place – kulturelle raumgestaltung im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten im Rahmen von city/space in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen.

Post 2
Im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.400.000 um EUR 400.000 auf sohin insgesamt EUR 1.800.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
Antrag einstimmig angenommen

Post 3
Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2022 für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Ich habe angefragt, ob es heuer spezifische Ausgestaltung wegen Corona geben wird. Auch die Baustelle WIEN MUSEUM könnte ein riesen Event wie das Popfest schwierig machen. Alles kein problem, meint die Stadträtin, das Popfest bleibt am Karlsplatz – Corona …. wird bis im Sommer kein Problem mehr sein … ihr Wort in Göttinnen Ohr….

Post 4
Im Bereich Musik wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.200.000 um EUR 352.000 auf sohin insgesamt EUR 1.552.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
Antrag einstimmig angenommen

Post 5
Die Förderungen an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 273.000 (insgesamt EUR 546.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 273.000
Jahr 2023 EUR 273.000
Antrag einstimmig angenommen

Post 6
Die Förderungen an das Österreichische Filmmuseum in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 875.000 (insgesamt EUR 1.750.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 875.000
Jahr 2023 EUR 875.000
Antrag einstimmig angenommen

Post 7
Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ, NEOS, Grüne, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Meine Frage dazu: Wäre es möglich die hier geretteten und bearbeiteten Filme auch online zugänglich zu machen – nach dem Vorbild des Ludwig Boltzmann Insituts für digitale Geschichte (zB https://stadtfilm-wien.at/) – die Stadträtin hat ein positives Zeichen gegeben, dem nach zu gehen.

Post 8
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2021 bis 19.01.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2021 zur Kenntnis.

Post 9
Die Förderung an den Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien im Jahr 2022 für das Jahresprojekt „Evolutionäre Perspektiven auf gegenwärtige Krisenphänomene“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Post 10
Die Förderung an die JAM MUSIC LAB GmbH im Jahr 2022 für das „Zentrum für Artistic Research – Aufbauphase 1“ in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Post 11
Antrag, die bestehende Satzung des Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien durch den§ 10 zu erweitern: „Der Fonds hat ein seine Größe und sein Tätigkeitsfeld berücksichtigendes angemessenes Compliance-Managementsystem (CMS) einzurichten, welches zumindest aus einem 4-Augen-Prinzip für den Fonds verpflichtende Handlungen, aus Richtlinien für die Vergabe der Fondsleistungen und aus einer vollständigen Dokumentation der richtlinienkonformen Vergabe der Fondsleistungen bestehen muss. Die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit des Compliance-Managementsystems ist jährlich durch die Abschlussprüferin oder den Abschlussprüfer des Fonds oder durch eine dafür beauftragte andere Wirtschaftsprüferin oder einen dafür beauftragten anderen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Fondsorgane haben der Fondsbehörde bis Ende Juni des Folgejahres den von der Prüferin oder dem Prüfer erstellten Bericht über diese Prüfung vorzulegen“
Antrag einstimmig angenommen

Post 12
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
Antrag einstimmig angenommen

Post 13
A) Für das Vorhaben der Restaurierung des Denkmals „Spinnerin am Kreuz“ wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 615, Instandhaltung von Kulturgütern, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 294, Zahlungsmittelreserven für zweckgebundene Rücklagen,mit EUR 300.000 zu decken ist.
B) Das Vorhaben der Restaurierung des Denkmals „Spinnerin am Kreuz“ im Jahr 2022 mit Gesamtkosten in der Höhe von EUR 300.000 wird genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Auf Nachfrage wie die Restaurierung ausgeschrieben wurde und warum sich das Vorhaben so teuer gestaltet erfahren wir 1, die MA34 schreibt das aus, nach den Vorgaben der Stadt, 2, das Denkmal ist seit Jahren beschädigt, nicht zuletzt durch die vom vorbeibrausenden Verkehr verursachten Vibrationen – zusätzlich gabs im vergangenen Jahr einen Blitzeinschlag, sodass nun Gefahr für Passantant:innen bestehe.

kulturausschuss.transparent – Jänner 22

Der Kulturausschuss im Jänner war auf den ersten Blick unspektakulär. Wie sooft waren die wirklich großen Brocken aber auch diesmal im Nachtrag versteckt. Es gibt Umstellungen beim Kultursommer. Statt wie bisher die Wien Marketing mit der Abwicklung zu beauftragen, wurde der Kultursommer nun in eine eigenständige GesmbH umgewandelt. Die jetzige Kultursommer Wien KS GmbH wird als Unterabteilung der Basiskultur Wien verstanden.

Nachdem die Stadt Wien Marketing GmbH die ersten zwei Kultursommerausgaben veranstaltet hat, wird der Wiener Kultursommer ab 2022 von der neugegründeten Kultursommer Wien KS GmbH weitergeführt, eine Tochter der Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk. Die Kulturabteilung der Stadt Wien kann diese Übernahme nachvollziehen, da die Basis.Kultur.Wien seit vielen Jahren als Veranstalterin in der Stadt tätig ist und ein breites sowie leicht zugängliches Kunst- und Kulturangebot schafft. Festzuhalten ist, dass es sich bei der Kultursommer Wien KS GmbH um eine eigenständige Institution mit eigener künstlerischer sowie kaufmännischer Geschäftsführung handelt.“(zit aus dem Akt)

…wobei ganz eigenständig dürfte die neue GesmbH doch nicht sein. Es bestehen personelle Übereinstimmungen – dh. ZB ist der 2. Geschäftsführer Niclas Schmiedmaier gleichzeitig Beisitzer im Vorstand der Basis.Kultur.Wien.
Dem Ausschuss wurde diese Nähe als kostensenkender Faktor präsentiert. Wir werden sehen.

Zunächst haben wir zwar keine Abrechnung aber einen schönen, Foto reichen Erinnerungsband an den Kultursommer 2021 bekommen. Hier drin finden sich viele wirklich schöne Fotos, die die gute Stimmung des Festivals dokumentieren. Zahlen zur Evaluation sind dagegen leider sehr dünn ausgefallen: Die Doppelseite „Kultursommer in Zahlen und Fakten“ präsentiert zwar Zahlen zum Alter der BesucherInnen, zu deren Haushaltseinkommen (!) und Staatsangehörigkeit (??wozu?), bietet aber keine Zahlen zu den KünstlerInnen! Wir sehen eine Prozentuelle Aufteilung wieviel Anteil an Besuchen(?) in jedem Genre waren – ohne Angaben, was das im Detail bedeutet. Diese Zahlen wären nur aussagekräftig, wenn auch deutlich gemacht werden würde, wie viele Veranstaltungen im jeweiligen Genre stattgefunden haben.

Das Ziel des Festivals war neben guter Stimmung für die Besucher*innen auch eine Auftrittsplattform zu schaffen, damit die durch Lockdowns in Bedrängnis geratene Künstler*innen Einkommen generieren können und zumindest teilweise für ihre Verluste entschädigt werden. Insgesamt hat das Kultursommer Festival 6 Mio. im Jahr 2021 gekostet. Eine schöne Summe! Leider läßt sich im Erinnerungsband nicht ablesen wieviel und welche Künstler*innen schließlich von dem Event profitieren konnten. Und schon gar nicht, wieviel sie tatsächlich verdient haben, oder wie oft sie bei diesem Kultursommer auftreten konnten.
Der Einleitungstext vermeldet lapidar über 2000 KünstlerInnen präsentierten sich an 40 Locations bei etwa 1000 Veranstaltungen. Ohne weitere Details, weder zum Genre, noch zur Gage noch zum Anteil der Overhead- und Infrastrukturkosten.
Das reicht noch nicht aus um zu evaluieren, ob der Kultursommer seine Ziele erreicht hat. Wir hoffen auf mehr Details zur Abrechnung beim Budgetabschluss und nehmen positiv zur Kenntnis, dass fürs kommende Jahr vorerst nur 4 Mio veranschlagt wurden.
Um tatsächlich schnell wieder mehr Publikum in bestehende Vereine und Institutionen zu bringen habe ich deshalb in der dem Ausschuss folgenden Gemeinderatssitzung einen Kulturgutschein für alle Wiener Haushalte gefordert. Dieser wurde von SPÖ und NEOs leider abgelehnt.

Die Psoten im Ausschuss im Detail

Post 1

  1. Antrag FPÖ „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

  2. Beantwortung Kaup-Hasler bzw. Hanke

Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PIDB) Bericht zum Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, Msc betreffend Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID
Antrag: SPÖ/NEOS, Grüne, ÖVP dagegen – FPÖ dafür
Beantwortung: SPÖ/NEOS, ÖVP dafür – Grüne, FPÖ dagegen

Wir Grünen sind natürlich auch für Kürzung der Mittel für Werbung und Inserate, deshalb haben wir die lapidare Antwort der Stadträtin abgelehnt. (siehe zu Inseraten zB die  Debatte im Wiener Gemeidnerat am 28. Oktober 2021 , am  23. Dezember 2021 haben die Wineer Grünen außerdem ein Ersuchen um Prüfung der Ausgaben für Inerate an der Stadtrechnugshof gestellt )
Der Antrag der FPÖ wirkt allerdings angesichts ihrer Handlungen bei IBIZA und anderen Verwicklungen nicht glaubwürdig, daher haben wir ihren Antrag ebenfalls abgelehnt.

Post 2
Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Stefan Berger und GRin Veronika Matiasek betreffend Benennung einer öffentlichen Fläche nach Marianna von Martines (1744 – 1812)
Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜNE dagegen – ÖVP/FPÖ dafür
Beantwortung: einstimmig angenommen

Post 3
Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post 4
Die Förderung an den Verein zur Förderung der Stadtbenutzung im Jahr 2022 für die WIENWOCHE in der Höhe von EUR 460.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür – FPÖ, ÖVP dagegen

Post 5
Die Förderungen an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) in den Jahren 2022 und 2023 für Produktionsförderungen in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 6
Die Förderung an die VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 7
Die Förderung an das Wiener KammerOrchester im Jahr 2022 für die Zykluskonzerte im Wiener Konzerthaus in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 8
Die Förderungen an die KunstHausWien GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahresprogramme in der Höhe von jährlich EUR 440.000 (insgesamt EUR 880.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 9
Die Förderung an kidlit medien GmbH im Jahr 2022 für das Festival „Literatur für junge Leser*innen“ in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 10
Die Förderung an den Verein Exil (EXIL – Verein zur Förderung ganzheitlicher Weiterbildung) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, GRÜNE, ÖVP dafür – FPÖ dagegen

Post 11
Die Förderung an die „schule für dichtung in wien“ im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 12
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2022 Druckkostenzuschüsse im Bereich Literatur und Wissenschaft aus einem Rahmenbetrag von EUR 700.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 13
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 550.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 14
Die Förderung an den Theater am Spittelberg – Kulturverein im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 15
Die Förderungen an den Verein sixpackfilm in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 16
Die Förderungen an den Verein Austrian Fashion Association im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 236.000 und im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 240.000 (insgesamt EUR 476.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 17
Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien im Jahr 2022 für das Ausstellungsprogramm „Das Rote Wien im Waschsalon Karl-Marx-Hof“ in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür – ÖVP, FPÖ dagegen

Post 18
Die Förderung an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) im Jahr 2022 für den Betrieb des Wiener Wiesenthal Institutes für Holocaust-Studien in der Höhe von EUR 560.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 19
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.500.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 200.000 abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 20
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.500.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über die vom Beirat beschlossenen Förderungen abzuschließen.
einstimmig angenommen

Post 21
Das Vorhaben der Restaurierung und statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt.
einstimmig angenommen

Post 22
Für die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen,Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 4.000.000 genehmigt, die in Mehreinzahlungen auf Ansatz 9450, Sonstige Zuschüsse des Bundes, Gruppe 860, Transfers von Bund, Bundesfonds und Bundeskammern, mit EUR 4.000.000 zu decken ist.

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH im Jahr 2022 für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
einstimmig angenommen

 

kulturauschuss.transparent – Dezember 21

Traditionell ist im Dezember kurz vor Jahresschluss die Tagesordnung dicht. Diesmal irritierend: die größten Brocken – dh. die Anträge mit den höchsten Summen – waren in die Nachträge verpackt. Nachforderungen über 8. Mio. der Vereinigten Bühnen und des Theaters in der Josefstadt um immerhin 2,5 Mio. Wir schieben es auf Corona …

Beide Nachforderungen sind indes nicht nur den geringen Auslastungszahlen durch Corona Schließungen geschuldet. In beiden Häusern gibt es neben geringeren Zuschauerzahlen auch strukturelle Probleme, die langfristig immer Richtung Schulden führen. Wenn durch Tarifverhandlungen Lohnkosten steigen, aber Förderquoten gleich bleiben, entsteht automatisch langfristig ein Minus. Diese Verluste könnte man nur durch langfristige und automatische Anpassung der Förderhöhen entlang der allgemeinen Index-Entwicklungen entgegen wirken. Sprich mit einer regelmäßigen Erhöhung des Kulturbudgets. Details zu den VBW  (siehe Post 69) und dem Theater in der Josefstadt (siehe Post 70) unten im Text)

Eine Erhöhung des Kulturbudgets hat leider nicht im notwendigen Ausmaß stattgefunden. Statt der Index-entsprechenden Erhöhung um mindestens 10,5 Mio. wurde von der Stadträtin nur eine Erhöhung um 4 Mio. verhandelt, für das Jahr 2023 sind gleich um 17 Mio. weniger veranschlagt.
Das Doppelbudget 2022/23 von rot-pink bringt daher für die Kultur de facto Einbußen.

Kurzfristige Adaptionen an die aktuelle Situation müssen jeweils extra verhandelt werden. Ob es tatsächlich Nachschläge gibt wird vom Verhandlungsgeschick der Stadträtin abhängen.

Mündlich gibt es hier ein Einsehen: die Stadträtin hat im Ausschuss festgehalten, dass die zusätzlichen Mitteln für die Vereinigten Bühnen nicht aus dem laufenden Budget beglichen werden sollen. Unter dieser Voraussetzung haben wir zugestimmt.

Natürlich müssen jetzt vorerst einmal die Kulturinstitutionen und alle anderen Kulturtätige unterstützt werden. Aber langfristig kann die Stadt nicht beim Gießkannenprinzip für Kulturangelegenheiten bleiben. Wir brauchen einen Kulturentwicklungsplan 2030 für die Wien. Es braucht eine ehrliche Analyse wie viele große Häuser die Stadt sich leisten kann und will, bzw. welche künstlerisch-thematischen Schwerpunkte jetzt und in der nächsten Zukunft gesetzt werden sollen. Ein Kulturentwicklungsplan macht kulturpolitische Entscheidungen transparent und damit tragfähig. Zwar schient es ein gemeinsames Verständnis zu geben, dass so etwas notwendig ist, außer allgemeinen Floskeln war der Stadträtin aber noch wenig Konkretes zu entlocken, wie sie einen derartigen Prozess aufsetzen und umsetzen will. Next step soll im Jänner folgen. Ich warte ab.

Ein anderes Thema, das uns begleitet, ist Fair pay und Gendergerechtigkeit in der Kulturförderung. Während in dem Bereich auf Bundesebene nun Studien beauftragt sind – bleibt Wien hier weiter untätig. Der letzte Gleichstellungsmonitor, der auch Teile des Kulturbetriebs analysierte, stammt aus dem Jahr 2016. Seither gibt es nur marginale Daten. Es fehlt eine systematische Analyse aus der man dann konkrete Strukturelle Verbesserungen für mehr Gleichstellung ablesen könnte.
Das noch viel zu tun ist, sieht man bei der Analyse von Stichproben – die Förderungen an KomponistInnen zum Beispiel: Von 72 begünstigten waren 53 Männer (72,9%) und nur 19 (27,1%) Frauen – nicht einmal 1/3 der Gesamtfördersumme geht an Frauen. Von den 150.000 € Gesamtföderungen gehen 43.100€ an Frauen und 106.900 € an Männer. Es werden also 60
% weniger Födersummen an Komponistinnen ausgzahlt.

Leider wiederholt sich das bei den Bildendenden KünstlerInnen und auch bei den Förderungen kleinerer Filmprojekte der MA7.

Um hier konkrete Maßnahmen entwickeln zu können fehlt vorerst eine genaue Analyse, wie sie ein regelmäßiges, wissenschaftliches Gendermonitoring bieten könnte. Bislang wurde eine derartiges umfassendes Gendermonitoring im Kulturförderbereich von der Stadträtin abgelehnt. Ich bleibe dran.

Zu den Anträgen im einzelnen.

Post Nr. 1

1. Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS, und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmten der SPÖ, NEOS, Övp und Fpö angenommen. Die Grünen lehnte die Antwort als zu lapidar ab.

Post Nr. 2

Die Förderungen an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung in den Jahren 2022 und 2023 für „KulturlotsInnen – Kunst- und Kulturvermittlung am Arbeitsplatz“ in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 100.000

Jahr 2023

EUR 100.000

 

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 3

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations – und Informationszentrum im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 96.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 5

Die Förderung an karlsplatz.org, Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.400.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20471) in 1020 Wien, im Bereich Offenbachgasse zwischen Engerthstraße und Handelskai, wird nach Friederike „Fritzi“ Massary (Friederike „Fritzi“ Massary, eigentl. Friederike Massarik, verehel. Pallenberg; 21. März 1882 bis 30. Jänner 1969; Operettensängerin, Schauspielerin) in „Fritzi-Massary-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bert-Brecht-Platz (SCD 06687) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Parkanlage (SCD 20989) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bert Brecht (Bert Brecht, eigentl. Bertold Brecht; 10. Februar 1898 bis 14. August 1956; Schriftsteller; Dramatiker; Lyriker; Dramaturg) in „Bert-Brecht-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bertha-Eckstein-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 12815) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bertha Eckstein (Bertha Helene Eckstein, geb. Diener; 18. März 1874 bis 20. Februar 1948; Schriftstellerin) in „Bertha-Eckstein-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche „Billy-Wilder-Straße“ in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06599) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Billy Wilder (Billy Wilder, eigentl. Samuel Wilder; 22. Juni 1906 bis 27. März 2002; Journalist, Regisseur) in „Billy-Wilder-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20402) in 1210 Wien, im Bereich Leopoldauer Platz 6 – 19, wird nach Franz Mittasch (Franz Mittasch; 30. Juni 1932 bis 22. November 2015; Fußballer, Lehrer, Musiker, engagierte und beliebte Persönlichkeit aus Leopoldau) in „Franz Mittasch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Namensgebung für die Pappenheimgasse (SCD 03569) in 1200 Wien wird von Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim (Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim; 29. Mai 1594 bis 17. November 1632; kaiserlicher Reitergeneral, der 1626 in bayerischen Diensten den oberösterreichischen Bauernaufstand niederschlug und als kaiserlicher Befehlshaber im Dreißigjährigen Krieg gefürchtet war) auf Marie Pappenheim (Dr. med. Marie Pappenheim, verehel. Frischauf; 4. November 1882 bis 24. Juli 1966; Ärztin, Autorin) abgeändert.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Die FPÖ ist dagegen das Andenken an Graf Pappenheim gegen das an Marie Pappenheim auszutauschen.

Post Nr. 13

Die Parkanlage Otto-Benesch-Park (SCD 20110) in 1100 Wien, benannt nach Otto Benesch (ao. Prof. Dr. phil. Otto Benesch; 29. Juni 1896 bis 16. November 1964; Kunsthistoriker; 1947 bis 1961 Direktor der Graphischen Sammlung Albertina) wird nunmehr auch nach seiner Frau Eva Benesch (Eva Benesch; 20. Mai 1905 bis 28. März 1983; wissenschaftliche Sekretärin, Mitarbeiterin an Publikationen der Albertina) in „Eva-und-Otto-Benesch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 06195) in 1070 Wien, im Bereich Burggasse 47 – 53, wird nach Ruth Klüger (Ph. D. Ruth Klüger, verehel. Angress; 30. Oktober 1931 bis 6. Oktober 2020; Germanistin, Literaturwissenschaftlerin, Schriftstellerin, Holocaustüberlebende) in „Ruth-Klüger-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06811) in 1030 Wien, Aspanggründe – Eurogate II, wird nach Gunther Philipp (Gunther Philipp; wirkl. Name Dr. med Gunther Placheta; 8. Juni 1918 bis 9. Oktober 2003; Arzt, Schauspieler, Autor. Neben seinen über 140 Film- und Fernsehrollen schrieb er noch 21 Drehbücher und war bis in die 1990er Jahre auch weiterhin als Arzt an der Wiener Uni-Klinik für Psychiatrie und Neurologie tätig.) in „Gunther-Philipp-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Verkehrsfläche (SCD 06830) in 1050 Wien, im Bereich der Kreuzung Schönbrunner Straße / Strobachgasse, wird nach Helga Pankratz (Helga Pankratz; 6. Februar 1959 bis 27. Jänner 2014; Autorin, Aktivistin, Funktionärin der Homosexuellen Initiative (HOSI)) in „Helga-Pankratz-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Leo-Perutz-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird die Verkehrsfläche (SCD 06688) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Leo Perutz (Leo Perutz; 2. November 1882 bis 25. August 1957; Schriftsteller) in „Leo-Perutz-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Teddy-Kollek-Promenade (SCD 12751) in 1030 Wien, im Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 06610) in 1030 Wien, südöstlich der Franz-Grill-Straße, wird nach Franz A. Mesmer (Dr. med. Franz Anton Mesmer; 23. Mai 1734 bis 5. März 1815; Arzt, Heiler; er wurde durch seine „magnetischen“ Kuren („Mesmerismus“) berühmt) in „Mesmergasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 20

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Ljuba-Welitsch-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06685) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Ljuba Welitsch (Kammersängerin Ljuba Welitsch; 10. Juli 1913 bis 1. September 1996; Sängerin) in „Ljuba-Welitsch-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 21

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Maria-Schell-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bau- und Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06598) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Maria Schell (Maria Schell; 5. Jänner 1926 bis 26. April 2005; Schauspielerin) in „Maria-Schell-Straße“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Die Förderungen an die Wiener Konzerthausgesellschaft in den Jahren 2022 und 2023 für die Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von jährlich EUR 1.500.000 (insgesamt EUR 3.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 1.500.000

Jahr 2023

EUR 1.500.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 60.800 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 78.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderungen an das KLANGFORUM WIEN in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 900.000 (insgesamt EUR 1.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 900.000

Jahr 2023

EUR 900.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderung an den echoraum, Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation, im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.


Einstimmig angenommen.

Post Nr. 29

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik – Kompositionsförderungen im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 30

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderungen an das Wiener Volksliedwerk in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten inkl. wean hean und wean schbüün in der Höhe von jährlich EUR 283.000 (insgesamt EUR 566.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 283.000

Jahr 2023

EUR 283.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH im Jahr 2022 für den Jahresbetrieb in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2022 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderung an SISTERS, Verein für queer feministische Kunst und Kultur, im Jahr 2022 für HYPERREALITY, Festival für Clubculture – Vienna, in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2022 für das Jahresprogramm 2022 in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 36

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.311.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 37

Die Förderung an das Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 38

Die Förderungen an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs in den Jahren 2022 und 2023 für die Gesamtförderungen in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 39

Die Förderung an den Kunstverein Wien Alte Schmiede im Jahr 2022 für das Gesamtbudget in der Höhe von EUR 1.120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 40

Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 41

Die Förderung an den Theaterverein Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 155.550 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 42

Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2022 für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 3.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 43

Die Förderung an den Verein Viennale – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2022 für die Viennale 2022 in der Höhe von EUR 1.610.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 44

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Filmförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.000.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 45

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kinoförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 320.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 46

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Förderung von Filmfestivals und Sommerkinos im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 128.500 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 47

Die Förderungen an Vienna Film Commission GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (insgesamt EUR 500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 250.000

Jahr 2023

EUR 250.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 48

Die Förderungen im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos an folgende Vereine im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 531.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Vereine

Jahr

Förderung in EUR

1

Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft

2022

70.000

2

ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur

2022

51.000

3

Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffen

2022

150.000

4

Kaleidoskop – Film und Freiluft

2022

110.000

5

Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW)

2022

90.000

6

St. Balbach-Art Produktion, Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten

2022

60.000

Summe

531.000

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 49

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.511.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 50

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 170.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 51

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Post Nr. 52

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 53

Das Vorhaben „Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen“ im Jahr 2022 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 309.000 wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 54

Die Förderungen an die Sigmund Freud Privatstiftung in den Jahren 2022 bis 2023 für den Museumsbetrieb in der Höhe von jährlich EUR 350.000 (insgesamt EUR 700.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 350.000

Jahr 2023

EUR 350.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 55

Die Förderung an MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH im Jahr 2022 für den Ausstellungsbetrieb in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 56

Die Förderung an den Verein Jewish Welcome Service Vienna im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten und Projekte in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 57

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 58

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) im Jahr 2022 für deren Forschungs- und Vermittlungsarbeit in der Höhe von EUR 401.400 (Stiftungsbeitrag der Stadt Wien) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 59

Die Förderungen an den Verein „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ in den Jahren 2022 bis 2024 für das Projekt „Complexity Science“ in der Höhe von jährlich EUR 500.000 (insgesamt EUR 1.500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 500.000

Jahr 2023

EUR 500.000

Jahr 2024

EUR 500.000

 

Die Bedeckung der Förderbeträge in den Jahren 2022 und 2023 ist gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2024 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 60

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2022 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

Einstimmig angenommen.

Nachtrag

Post Nr. 61

Die Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität – Ankerzentren an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.010.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Verein/Institution, Ankerzentrum

Jahr

Förderung in EUR

1

IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23

2022

200.000

2

Kunst- und Kulturverein „SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS

2022

200.000

3

Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst,

Atelierhof Schlingermarkt

2022

120.000

4

Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park

2022

150.000

5

Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Kulturlabor Gemeindebau

2022

140.000

6

Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik

2022

200.000

Summe

1.010.000

Geteilte Abstimmung: Alle Ankerzentren mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Red Carpert Art Award Verein– einstimmig angenommen.

Post Nr. 62

Die Förderung an das WIENER KULTURSERVICE im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit inkl. Donauinselfest, Maifest, Kreativmesse und Kunst-Kultur-Meile Donaukanal in der Höhe von EUR 1.880.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.880.300 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2022 durch den Gemeinderat bedeckt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 63

Die Förderung an „oca: migrations, minorities, arts“ im Jahr 2022 für das kültüř gemma! Programm in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 64

Die Förderungen an den Verein für Integrative Lebensgestaltung in den Jahren 2022 und 2023 für das Kulturprogramm der Sargfabrik in der Höhe von jährlich EUR 135.000 (insgesamt EUR 270.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 135.000

Jahr 2023

EUR 135.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 65

Die Förderungen an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 2.060.000 (insgesamt EUR 4.120.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 2.060.000

Jahr 2023

EUR 2.060.000

 

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2023 durch den Gemeinderat bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 66

Die Förderung an die Wiener Symphoniker im Jahr 2022 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 16.380.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 16.380.000 ist bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 67

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 68

Die Förderungen an die Kunsthalle Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2024 für Jahresprogramme in der Höhe von jährlich EUR 4.200.000 (insgesamt EUR 12.600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 4.200.000

Jahr 2023

EUR 4.200.000

Jahr 2024

EUR 4.200.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Post Nr. 69

A) Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 8.400.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 8.400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 49.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Details zu den Vereinigten Bühnen: In den 2 Coronajahren entstanden Verluste in der Höhe zwischen 21 und 23 Millionen Euro: Der Vorverkauf ging um 50% zurück, die Abos um 20%. Vor Corona lag die Eigendeckung bei 50%, jetzt sind es höchstens 30%, auch die internationalen Kooperationen sind rückläufig.

Allein durch die Erhöhungen der Kollektivverträge ergab sich Mehrausgaben von 1,8 Mio. Euro. An Corona-Abfederungsförderungen durch den Bund erhielten die VDB 6,7 Mio. für Kurzarbeit und 800 000 für Betriebe. Da bleibt auch nach Rücklagenauflösung eben das genannte Minus.

Natürlich muss die Stadt die durch Corona ins Straucheln geratenen Kulturbetriebe jetzt stützten. Die Großen aber unbedingt auch die Kleinen und Freien. Das Versprechen, das die Stadträtin auch bei den Kleinen und Freien großzügig sein wird, war die Basis, damit wir Grünen dem Antrag der VBW für akut Hilfe zustimmen.

Insgesamt macht die Förderung Vereinigten Bühnen etwa 18% des gesamten Kultur und Wissenschaftsbudget der Stadt Wien aus. Das ist sehr viel.
Angesichts dessen muss man sich in einem
Kulturentwicklungsplan für Wien 2030 auch überlegen, welche Rolle diese Institution in Zukunft spielen soll. Wie soll sie ausgerichtet sein? Welche künstlerische Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Ist deren künstlerische Wert für die Stadt so hoch einzuschätzen, dass nahezu 1/5 des Gesamtbudgets nur in diese Institution fließt, die einerseits kommerzielle Musicals an verschiednen Standorten präsentiert und andererseits Barockopern im Theater an der Wien.

Man könnte die Analyse des Rechnungshofes fürs Theater an der Wien ernst nehmen und sich überlegen, wo es möglich wäre doch für mehr Spieltage zu öffnen, zB. mit einem gemischteren Programm (mehr Konzerte, mehr internationale Kooperationen, inhaltlich Richtung modernes Musiktheater öffnen). Stattdessen dürfte es more of the same geben.

Ich finde es schade, dass es der Stadträtin nicht gelungen ist mit den Vereinigten Bühnen – wie es der Bund beim Theater in der Josefstadt gemacht hat – klare Rahmenbedingungen zu vereinbaren, wie das Haus in Zukunft strukturelle Missstände verändern kann. Stattdessen legt Kaup Hasler alles in die Hände der neuen Intendanz von Stefan Herheim für die Oper und den bewährten Christian Struppeck fürs Musical. Eine verpasste Chance kulturpolitische Akzente zu setzen! Eine verpasste Chance, die das Ungleichgewicht im Kulturbudget fortschreibt.

Post Nr. 70

A) Für die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.413.000 und eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 137.000 genehmigt.

B) Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. im Jahr 2021 für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden in der Höhe von insgesamt EUR 2.750.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Meine Einschätzung dazu: Das Theater in der Josefstadt steht im Eigentum des Vereins „Freunde des Theaters in der Josefstadt“ sowie der Stiftung „Theater in der Josefstadt – Privatstiftung“. Gesellschafter sind einerseits die Stiftung „Theater in der Josefstadt“ andererseits die Stadt Wien und der Bund. Diese Konstruktion besteht seit 2005. Schon damals wurde sie entwickelt um das Theater zu entschulden und strukturelle Mängel auszubessern.

Nach mehr als 16 Jahren gibt es nun erneut Re-organistaionsbedarf. Kontinuierlich steigende Personalkosten und spezifische Planungen haben schon vor Corona zu einem Minus in der Bilanz von ca 3,2 Mio Euro geführt. Mit Corona kamen weitere 2,3, Mio. dazu, da das Theater hat sonst einen hohen Eigendeckungsanteil hat, der großteils weggefallen ist.

Der Bund und die Stadt haben sich mit den BetreiberInnen geeinigt das Minus zu jeweils 50% unter bestimmten Auflagen aufzufangen:

  • Erstellung einer Fortbestandsprognose und Analyse des maximalen Einsparungspotenzials mit dem Ziel ausgeglichener Jahresergebnisse ab der Saison 2021/2022

  • Monatliches schriftliches Reporting der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat sowie Verbesserungen beim vierteljährlichen Reporting in den Aufsichtsratssitzungen
  • Erarbeitung und Umsetzung einer ergebnisoffenen Strukturreform unter Berücksichtigung aller Basisdokumente (insbesondere der Stiftungsurkunde), um weitere Einsparungspotenziale zu identifizieren und den Eigendeckungsdruck von der Bühne zu nehmen; damit u.a. Festschreiben einer Ausschreibungspflicht für die Geschäftsführungsposten
  • Im Zuge dessen: Überprüfung von Alternativen zum derzeitigen Repertoire-/Premierensystem

Auf der Basis solcher klarer Vereinbarungen haben wir dem Antrag zugestimmt. In erster Linie muss jetzt mal das Kulturleben in der Stadt wieder auf die Beine kommen.

Aber natürlich gilt auch hier: langfristig müssen wir uns in einem Kulturentwicklungsplan für Wien überlegen wie die Gelder in Zukuft aufgeteilt werden und welche Institutionen mit welchen Schwerpunkten von der Stadt im besonderen Maße unterstützt werden sollen.

Noch sieht an leider wenig Aktion der Stadträtin in Richtung einer solchen Strategieentwicklung. Ich bleibe dran und werde weiter einfordern über Budgets und inhaltliche Schwerpunkte öffentlich und transparent zu diskutieren.

Post Nr. 71

Die Förderung an den Verein Theater zum Fürchten im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 72

Die Förderung an Filmfonds Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 11.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 73

Die Förderungen an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 74

Die Förderungen an das Filmarchiv Austria in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 200.000 (insgesamt EUR 400.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 200.000

Jahr 2023

EUR 200.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 75

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 33.600 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

kulturauschuss.transparent-oktober21

Der Kulturausschuss im Oktober hat endlich das Thema KULTURSTRATEGIE für WIEN als Schwerpunkt gehabt.

Zur Vorgeschichte: schon in der letzten Legislaturperiode gab es von den GRÜNEN ein regelmäßiges Insistieren auf eine neue Kulturstrategie der STADT WIEN, damals noch unter dem Titel „KULTURENTWICKLUNGSPLAN“.
Ziel ist eine Klärung von Fragen wie:

  • Welche Schwerpunkte will die Politik in Zukunft in der Kulturförderung legen?
  • Wie passt das aktuelle Kulturangebot zu der sich verändernden Gesellschaft?
  • Wie können aktuelle Themen noch besser aufgegriffen werden?
  • Wie kann der Zugang zu Kultur barrierefreier und partizipativer werden? Dh. Wie schaffen wir es als Stadt ein breites Programm zu unterstützen, das für alle Teile der Bevölkerung Spannendes, Diskursives, Herausforderndes und Unterhaltendes bietet?
  • Wie wollen wir das Budget gerechter verteilen?
  • Wie schaffen wir bessere, nachhaltigere Arbeitsbedingungen für Künstler*innen und andere Kulturarbeiter*innen?
  • Und vieles mehr…

Covid und die Folgen haben viele lang schwellende Herausforderung im Kultursektor noch offensichtlicher werden lassen. Es besteht Handlungsbedarf!

Ab 2019 hat sich die Stadträtin dem Thema langsam angenähert, bis Frühjahr 2020 wurden auch erste Konzepte erstellt und es dürfte auch schon erste Arbeitsgruppen zu dem Thema gegeben haben –  Allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.  Und auch unter Ausschluss anderer Fraktionen als der SPÖ. Durch eine Anfrage im Frühjahr wissen wir jetzt, dass es auch schon erste Ergebnisse gibt. Welche, wollte die Stadträtin auch auf Nachfrage den Ausschussmitgliedern nicht präsentieren.  In Beantwortung der Anträge zum Thema erfuhren wir, dass das Büro noch an den zukunftsweisenden Fragstellungen arbeitet, dass die großen Felder erst abgesteckt werden müssen.

Bis nach Weihnachten soll eine Ausschreibung für einen Kulturstrategie-Prozess fertig sein. Wir werden dann informiert…
Ich warte und bleibe guter Dinge.  So weit, so gut ….

Aber: Mit welcher Position, mit welchen Ideen wird sich Wien bei dem nun im Oktober auf Bundesebene startenden Kulturstrategie-Prozess einbringen? Das bleibt leider im Dunklen.

Stay tuned…

Vorerst folgt ein Überblick über die diskutierten Vergaben im Oktober …

Post 1
Beschluss-(Resolutions-) Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner, MA; GRin MMag.a Julia Malle, GR David Ellensohn und GR Nikolaus Kunrath betreffend Initiierung eines partizipativen Prozesses für einen Post-Corona-Kulturentwicklungsplan 2030.
Antrag GRÜNE, ÖVP  dafür (SPÖ,NEO,FPÖ dagegen)
Beantwortung SPÖ, NEOS dafür (Grüne, ÖVP dagegen)

Warum wir GRÜNE gegen die Beantwortung sind? Weil die Stadträtin in ihrem Schreiben vor allem auf die Beantwortung aus dem Mai verweist (der letzte grüne Antrag dazu wurde danach gestellt). Sie vermittelt in der Beantwortung gibt nichts Neues und nichts Konkretes und selbst (vermutlich) vorhandene Ergebnisse will sie für sich behalten. Unser Ziel wäre es dagegen die Zukunftsherausforderungen gemeinsam zu analysieren und gemeinsam Strategien zu erarbeiten, die dann auch alle mittragen (können). Gerade in Wien, wo Häuser zT. von Bund und der Stadt gemeinsam finanziert werden, ist es wichtig in Abstimmung mit allen Stakeholdern zu planen.

Post 2
Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Josef Mantl, MA, GRin Mag.a Laura Sachsenlehner, BA und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Update zur Wiener Kulturstrategie.
Antrag GRÜNE, ÖVP  dafür (SPÖ,NEO,FPÖ dagegen)
Beantwortung SPÖ, NEOS dafür (Grüne, ÖVP dagegen)

 Post 3
Zweite Rate an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicals) im Jahr 2021.
Einstimmig angenommen.

Post 4
Calls „Künstlerische Forschung“ an insg. vier Projekte im Jahr 2021 für Einzelförderungen.
Einstimmig angenommen.

Das Feld der „künstlerischen Forschung“ ist relativ jung in Österreich. Es gibt hier noch wenig Erfahrungen. Die Ausschreibung soll Förderungen von spezifischen Projekten an den 4 Kunstunis in Wien unterstützen. Eine internationale Jury, besetzt mit Menschen ohne Naheverhältnis zu einer der Unis, hat über die Vergabe entschieden. Jede Uni erhielt eine Fördersumme von 150 000 Euro, die auf unterschiedliche Forschungsprojekte verteilt wurden.

Post 5
Förderung an den Wiener Bühnenverein im Jahr 2021 zur Ausrichtung des Nestroypreises.
Einstimmig angenommen.

Post 6
Förderungen an die Wiener Tanz- und Kunstbewegung in den Jahren 2022 bis 2023
Einstimmig angenommen.

Post 7
Förderungen an Arbeitsplatz – Verein zur Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen für Tanz und Performance in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit.
Einstimmig angenommen.

Post 8
Mumbling Fish – Verein für experimentellen Tanz in den Jahren 2022 bis 2023
Einstimmig angenommen.

 Post 9
Förderungen an SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung in den Jahren 2022 bis 2023
Mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen(gegen  FPÖ) angenommen

Post 10
Förderungen an Art*Act Kunstverein in den Jahren 2022 bis 2023
Mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen(gegen  FPÖ) angenommen

Post 11
Förderungen an Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen in den Jahren 2022 bis 2023
Einstimmig angenommen.

Post 12
Förderungen an SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater in den Jahren 2022 bis 2023
Einstimmig angenommen.

Post 13
Wiener Kammeroper im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit
Einstimmig angenommen.

Post 14
MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance in den Jahren 2022 bis 2025
Einstimmig angenommen.

Post 15
Förderungen an VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH in den Jahren 2022 bis 2023
Einstimmig angenommen.

Post 16
Förderungen im Bereich Freie Theatergruppen und –institutionen an folgende Vereine im    Jahr 2022 für Gesamtförderungen
Einstimmig angenommen.

Post 17
Sammelantrag: Kunst und Kultur im digitalen Raum – Call 21 – erste Überschreitung
Anträge 1-14 und 16-17 einstimmig angenommen.
Antrag 15
mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen (gegen  FPÖ) angenommen.

Post 18
Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für Projekte im Rahmen des Matching Funds 8 – dritte Überschreitung
Einstimmig angenommen.

„Kulturausschuss.transparent“ wird nach jedem Ausschuss erstellt. Wenn Sie den AusschussBlog regelmäßig in der eigene Mailbox finden wollen, melden Sie sich bitte hier kultur.wien@gruene.at an .

kulturauschuss.transparent – September 21

Der Kulturausschuss Anfang September 21 tagte zur Abwechslung nicht im Rathaus. Es gab einen vor Ort Besuch im Volkstheater: Theaterintentant Kay Voges zeigte sein neu- renoviertes  Haus und präsentierte überblicksmäßig das Programm.

Die Tagesordnung selbst bot nicht viel Diskussionsstoff – alle Ausschussmitglieder waren sich großteils einig, dass die Förderungen in der Tagesordnung wie  vorgeschlagen vergeben werden sollen.

Nur für eine Ehrenbürgerschaft für Elfriede Jelinek konnte sich die FPÖ nicht erwärmen.

Irritierend war nur die Frage wie ernst die Sozialdemokratie die Instrumente der Demokratie nimmt:
Eine Woche VOR dem Auschuss und damit VOR der Beschlussfassung – verkündeten Bürgermeister und Stadträtin, dass Elfriede Jelinek Ehrenbürgerin werden soll. Natürlich sind wir Grünen inhaltlich dafür.  Als Abgeordnete frage ich mich aber schon, wozu wir dann noch in den Auschuss gebeten werden, und der Tagesordnungspunkt als „vertraulich“ markiert ist, wenn die SPÖ selbst die Inhalte öffentlich macht, bevor sie  noch diskutiert worden sind. In der Gemeidneratssitzung am 22.9. 21 wurde dann der finanle Beschluss zur Ehrenbürgerschaft gefasst – natürlich mit einer Gegenrede der FPÖ – diese war aber auch vertraulich, daher kann dazu leider keine weiteren Details schreiben.(Artikel dazu)

Das scheint System zu haben: auch, dass es eine neue Ausschreibung für die Vienna Club Commission geben wird, erfährt die erstaunte und engagierte  Abgeordnete leider nur aus den Medien. Natürlich einen Tag VOR einer Diskussion  über eine Weiterförderung der VCC im Ausschuss und natürlich ohne ausführlichen Evaluationsbericht über deren Arbeit in den letzten Jahren.

Immerhin 2 Tage NACH dem Kultur-Ausschuss wird dann doch noch ein Kurzbericht über die Arbeit der VCC in der letzten Förderperiode nachgereicht – in den Medien…

Ja, ich habe dieses Demokratiedefizit angemerkt – ich hoffe beim nächsten Ausschuss gelingt es besser die demokratischen Instrumente und die Medienarbeit in geregelter Abfolge zu koordinieren.

 

Post Nr. 1
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2021 für das Center Management in der Höhe von EUR 20.720,51 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 2
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2021 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 3
Die Förderung der drei Kinder- und Jugendbuchpreise sowie des Illustrationspreises der Stadt Wien einschließlich des Ankaufs der prämierten Werke und der Juryhonorare im Jahr 2021 in der Höhe von EUR 21.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages in der Höhe von EUR 2.300.000 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2022 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5
Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs betreffend ausgewählte Aspekte der Kulturförderungen in den Ländern Burgenland und Niederösterreich sowie in der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2021 zur Kenntnis.

Einstimmig angenommen.


Post Nr. 7
Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung zwischen der Magistratsabteilung 7 – Kultur und der Friedhöfe Wien GmbH zur Sicherstellung einer auch in Zukunft angemessenen baulichen und gärtnerischen Erhaltung der von der Stadt Wien besonderen Persönlichkeiten zur Verfügung gestellten Ehrengräbern, ehrenhalber gewidmeten und Historischen Gräbern auf Wiener Friedhöfen wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2021 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 300.000 um EUR 800.000 auf sohin insgesamt EUR 1.100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2021 gegeben.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen(gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 9

A) Das Vorhaben “Vienna Club Commission“ wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

B) Der Magistrat wird zur Durchführung des damit verbundenen Vergabeverfahrens und zur Zuschlagserteilung ermächtigt.

Einstimmig angenommen.

kulturausschuss.transparent – Juni 21

Der Kulturausschuss im Juni 21 bringt eine große Überraschung: obwohl der Wiener Kultursommer – das riesige Post-Corona Festival auf 40 Bühnen in Wien schon mit 6 Millionen gefördert wird, soll es da noch ein Zubrot geben. Der rgermeister wünscht sich ein großes prominent besetztes Eröffnungskonzert für den Kultursommer und verlangt dafür kurzerhand nochmals 209.000 €.

Dazu ist zu sagen: eine Extra-Förderung von über 200.000 Euro für ein Eröffnungskonzert, auf das offensichtlich im Konzept des Wiener Kultursommers vergessen wurde, ist mir nicht nachvollziehbar.

Hier wird nach dem Motto agiert:

Wenns der Bürgermeister braucht, dann wird das Geld plötzlich herbeigezaubert. Ohne Bürokratie.

Dieses Geld fehlt im Kulturbudget dann den vielen kleinen Kulturinstitutionen, die durch Corona gelitten haben und sich mühsam für jede Förderung durch die Bürokratie kämpfen müssen. Wir wollen eine faire und transparente Verteilung von Geldmitteln für große und für kleine Kulturinstitutionen und für Freie. Deshalb haben wir Grüne da dagegen gestimmt.

Auch erstaunlich: ein Fussball-Verein im 21.Bezirk geht neue Wege und gründet mit „Kultur am Platz“ eine Initiative, bei der Fussballspielen und Kulturgenuss zusammenkommen – Fussball und Kultur an einem Ort mit dem Ziel einander näher zu kommen, Gemeinsamkeiten zu finden und zu verstärken. Kurz gegenseitig voneinander zu profitieren – wer ist gegen solche integrativen Initiativen? Natürlich ÖVP und FPÖ!

Hier die Details aus dem Ausschuss:

Post Nr. 1

1) Antrag von GR Stefan Berger und GRin Veronika Matiasek betreffend Sanierungskonzept Gartenbaukino

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (FPÖ dafür) abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP (gegen Grünen und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 2

Die Förderung an wasbishergeschah.at – Verein für Historische Bildungsarbeit im Jahr 2021 für das Projekt „www.wasbishergeschah. Ein Social Media-basiertes Instrument der historischen Bildungsarbeit“ in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP) angenommen.

Post Nr. 3

Die Förderung an das Institut für Kulturstudien im Jahr 2021 für das Projekt „Für ein soziales Österreich“: Filmische Quellen zur Geschichte der Arbeitnehmer*innenvertretungen in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 4

Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags und der bereits genehmigten Erhöhung des Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.332.000 um EUR 60.000 auf sohin insgesamt EUR 1.392.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5

Für die Neuausstattung der öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, Gruppe 042, Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.797.000 um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 2.297.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 7

Die Förderung an die Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not im Jahr 2021 für das Kulturhaus Brotfabrik in der Höhe von EUR 84.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 06466) in 1010 Wien, platzartige Fläche im Bereich Fichtegasse zwischen Hegelgasse und Schellinggasse, wird nach Herwig Zens (Mag. art Herwig Zens; 5. Juni 1943 bis 24. September 2019; Bildender Künstler, Hochschullehrer) in „Herwig-Zens-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Der Bildungscampus (SCD 21979) in 1030 Wien, Adolf-Blamauer-Gasse, wird nach Aron Menczer (Aron Menczer; 18. April 1917 bis 7. Oktober 1943; Erzieher und Leiter der Jugendalijah-Schule Jual, Opfer der Shoah) in „Bildungscampus Aron Menczer“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 06005) in 1030 Wien, Teilabschnitt der Karl-Farkas-Gasse zwischen Hermine-Jursa-Gasse und Karl-Farkas-Gasse 10, wird nach Josef Staribacher (Dipl.-Vw. Dr. rer. Prof. Josef Staribacher; 25. März 1921 bis 4. Jänner 2014; Jurist, Gewerkschafter, Politiker. In den von Bruno Kreisky geführten Bundesregierungen wirkte er 13 Jahre lang als Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie.) in „Staribacherstraße“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

Die Stiegenanlage (SCD 06754) in 1060 Wien, in der Capistrangasse, wird nach Ilse Pisk (Ilse Pisk; 17. Februar 1892 bis 1942; Fotografin; besaß ein Atelier in Mariahilf. Sie wurde von den Nationalsozialisten ermordet.) in „Ilse-Pisk-Stiege“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche (SCD 12464) in 1120 Wien, Fußweg im Bereich zwischen Tivoligasse und Bonygasse, wird nach den Geschwistern Spitzer (Die Schwestern Adelina Spitzer (1868 bis 1942), Ida Hager (1875 bis 1942) und Franziska Spitzer (1878 bis 1942) wurden im Holocaust ermordet. Gemeinsam mit ihrem Bruder David Spitzer betrieben sie die Margaretner Lichtspiele.) in „Geschwister-Spitzer-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche (SCD 06826) in 1200 Wien, im Bereich zwischen Gasteigergasse und Rebhanngasse, wird nach Philomena Haas (Philomena Haas; 4. Juli 1881 bis 24. November 1973; Politikerin. Die Mutter des Widerstandskämpfers Otto Haas wurde während der Zeit des Nationalsozialismus politisch verfolgt und inhaftiert.) in „Philomena-Haas-Gasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 12371) in 1210 und 1220 Wien, zwischen Wagramer Straße und Hofstättenweg, wird in „Alte Leopoldauer Schleife“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum im Jahr 2021 für das ZOOM Mobil in der Höhe von EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Förderungen an die Theater Lilarum GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (insgesamt EUR 500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 250.000

Jahr 2023

EUR 250.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

A) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 250.000 genehmigt.

B) Die Förderungen an die Museen der Stadt Wien in den Jahren 2021 bis 2023 für das Projekt Pratermuseum neu – 2021 in der Höhe von EUR 250.000, 2022 in der Höhe von EUR 940.000 und 2023 in der Höhe von EUR 440.000 (insgesamt EUR 1.630.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2021

EUR 250.000

Jahr 2022

EUR 940.000

Jahr 2023

EUR 440.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker im Jahr 2021 für das Sommernachtskonzert in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Förderungen an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 500.000 (insgesamt EUR 1.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 500.000

Jahr 2023

EUR 500.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 20

Die Förderungen an den Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 140.000 (insgesamt EUR 560.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 140.000

Jahr 2023

EUR 140.000

Jahr 2024

EUR 140.000

Jahr 2025

EUR 140.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 21

Die Förderungen an die TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 945.000 (insgesamt EUR 3.780.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 945.000

Jahr 2023

EUR 945.000

Jahr 2024

EUR 945.000

Jahr 2025

EUR 945.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderungen an die „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 700.000 (insgesamt EUR 2.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 700.000

Jahr 2023

EUR 700.000

Jahr 2024

EUR 700.000

Jahr 2025

EUR 700.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2021 Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 500.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über die Anhebung von Förderungen in der Höhe von jeweils höchstens EUR 70.000 abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.970.000 um EUR 83.000 auf sohin insgesamt EUR 2.053.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

Gemäß §13.(7) 6. des Wiener Museumgesetzes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderung an Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderungen an den Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 150.000 (insgesamt EUR 600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 150.000

Jahr 2023

EUR 150.000

Jahr 2024

EUR 150.000

Jahr 2025

EUR 150.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft im Jahr 2021 für Freude! Eröffnung des Kultursommers Wien in der Höhe von EUR 209.500 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP (gegen Grünen und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 29

1) Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA und GR Dr. Josef Mantl, MA betreffend Volkskundemuseum.

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und FPÖ (gegen Grünen und ÖVP) angenommen.

Post Nr. 30

A) Für die Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags Wissenschaft Stipendien für die Gewährung von Förderungen in Form von Wissenschaftsstipendien im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 40.000 genehmigt.

B) Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 170.000 um EUR 40.000 auf sohin insgesamt EUR 210.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung Wissenschaftsstipendien aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderung an den Fußballverein 1210 Wien im Jahr 2021 für „Kultur am Platz“ in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an „Vienna.ACTS“, Verein zur Förderung von Kunst, im Jahr 2021 für das Festival Wiener Mischkulanz in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

A) Für die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik, für das Wien Modern Musikfestival im Jahr 2021 wird im Voranschlag 2021 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 75.000 genehmigt.

B) Die Förderungen an Wien Modern, Verein für neue Musik, in den Jahren 2021 bis 2023 für das Wien Modern Musikfestival in der Höhe von jährlich EUR 1.000.000 (insgesamt EUR 3.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2021

EUR 1.000.000

Jahr 2022

EUR 1.000.000

Jahr 2023

EUR 1.000.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderungen an die Tanzquartier Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 3.200.000 (insgesamt EUR 12.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 3.200.000

Jahr 2023

EUR 3.200.000

Jahr 2024

EUR 3.200.000

Jahr 2025

EUR 3.200.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderungen an die Schauspielhaus Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 1.750.000 (insgesamt EUR 7.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 1.750.000

Jahr 2023

EUR 1.750.000

Jahr 2024

EUR 1.750.000

Jahr 2025

EUR 1.750.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 36

A) Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Aktivitäten des Museums wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 160.000 genehmigt.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Jüdische Museum der Stadt Wien GmbH im Jahr 2021 für die Aktivitäten des Museums wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 3.740.000 um EUR 160.000 auf sohin insgesamt EUR 3.900.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »

© 2025 ursula berner

Theme von Anders NorénHoch ↑