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Schlagwort: Kinderkulturhaus

kulturausschuss.transparent – märz 25

Gleich zu Beginn: Das Geheimnis wurde gelüftet: Es gibt eine neue Leitung der MA7: Patricio Canete-Schreger, der vorher den Bereich Stadtteil-Kultur und Musik geleitet hat in der MA7 ist nun zum Leiter der gesamten MA7 – Kulturabteilung aufgestiegen. Herzlichen Glückwunsch.

Wohl dem verfrühten Wahlkampf geschuldet, sind die sonst mit vielen Akten (30 -90) bestückten Kulturausschüsse derzeit eher kurz. Nur 7 Akten waren auf der Tagesordnung: Einer wurde zurückgezogen – aus formalen Gründen, 4 waren einstimmig.  Bei 2 gab es Diskussionen.

Zunächst das MEGA Projekt Kinderkulturhaus Floridsdorf – umgesetzt von der neugegründeten KRW GmbH, der Kultur Raum Wien GmbH

(c)Kuehn Malvezzi

An sich ein wichtiges Projekt. Floridsdorf ist tatsächlich mit Kulturstätten nicht sehr gut ausgestattet, schon gar nicht mit Kinderkultur. Das neue Haus soll sowohl das Zoom Kindermuseum 2 als auch ein Kinderliteraturhaus beherbergen, vielleicht auch einen Theaterraum.

Keine Frage ein komplexes Projekt.

Was dabei irritiert ist – wie schon bei anderen Großprojekten in Wien – der verwirrende Umgang mit Budgets.

Jetzt im März haben wir bereits die dritte Budget Nachbesserung vorgelegt bekommen: Im September 24 wurden 13 Millionen für das Gesamtprojekt beschlossen, und im selben Ausschuss wurden nochmal 170.000 € in einem extra Antrag verbucht „um den Mietvertrag abdecken zu können“  – schon das ließ uns Kopfschütteln, im Dezember 2024 kam dann ein neuer Antrag: weitere 390.000€ werden gebraucht  „um den Betrieb der Umsetzung zu gewährleisten“. Ok, irritiert stimme wir zu – wir wissen das Projekt ist wichtig.

Die dritte Nachbesserung jetzt im März, lässt uns langsam an der Planungsfähigkeit für Großprojekte zweifeln: nun fehlen weitere 1,5 Mio, um das Gebäude barrierefrei entsprechend den Richtlinien des Zoom Kindermuseums zu gestalten.

Wie kann es sein, dass diese Barrierefreiheit nicht schon ins ursprüngliche Konzept mitgedacht wurde? Es war von Anfang an klar wer hier einziehen soll – nämlich Kinder, die vermutlich je nach Alter mit Kinderwagen hergebracht werden, und auch Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen. An sich ist seit 2006 durch eine EU Richtlinie gefordert und auch im österreichischen Gesetz verankert, dass genau so eine Barrierefreiheit in jedem Gebäude, insbesondere in neu adaptierten Gebäuden, erreicht werden muss. Umfassende Barrierefreiheit müsste also schon von Beginn an in den Planungen berücksichtigt worden sein.

Wenn hier wohl nachgebessert werden musste, fragt sich wo der Fehler liegt: Hat das Planungsbüro nicht normgerecht geplant? Wurde das Zoom-Team nicht rechtzeitig eingebunden, um spezifische Bedürfnisse genau zu formulieren?
Wir wissen es nicht. Übrig bleibt, dass mit den fein über das Jahresbudget verteilten Nachbesserungen in einiger Zeit nicht mehr rekonstruierbar sein wird, wieviel das Projekt tatsächlich insgesamt gekostet hat. Statt Transparenz wirkt es – absichtlich oder unabsichtlich – wie Verschleierung der tatsächlichen Kosten. Schade, wir sind uns alle einig, dass es ein gutes Projekt ist. So bekommt es einen schalen Beigeschmack.

Der zweite Diskussionspunkt betrifft den Call „Geschichte(n) Wiens: Projekt-Call für zeitgemäße Formen des Erinnerns“. 800.000 € wurden hier verteilt. Von 80 eingereichten Projekten erhielten nur 9 den Zuschlag. Die meisten haben dialogische Vermittlungsfomen vorgestellt.

Eine Fachjury bestehende aus Matti Bunzl (künstlerisch-wissenschaftlicher Direktor Wien Museum), Andreas Kranebitter (Leiter des Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands DÖW) , Michaela Raggam-Blesch (Universität Wien), Pia Schölnberger (BMKÖS) und Luisa Ziaja (Österreichische Galerie Belvedere) wählte die Siegerprojekte aus. Die Siegerprojekte wurden schon am 26.2.25  kurz mittels OTS kurz vorgestellt. Interessant dabei, dass die FPÖ spezifische Projekte ablehnte: ein Projekt zur Geschichte des Sandleitenhofs und der Februaraufstände 1934, ein Projekt zur biographischen Erinnerungen von Zugewanderten nach 1945, ein Projekt über die Schlurfs eine widerständige Jugendkultur während und nach der NS-Zeit, und ein Projekt über die Nachwirkungen des „Völkerschauen“ im Wiener Prater, das in den 1930er Jahren das Widerstände aber auch rassistische Beschimpfungen auslöste.

Diese Entscheidungen der FPÖ vermitteln nicht nur ihren Begriff von Kultur bzw. Geschichte, sondern zeigen auch deutlich, wohin sich eine Kulturpolitik unter blauer Vorherrschaft entwickeln würde bzw auch tut (vgl. die kulturpolitischen Entwicklungen in der Steiermark.)

Linkliste zur FPÖ Kulturpolitik:

https://www.derstandard.at/story/3000000259256/steirisches-kulturkuratorium-wurde-in-hauruckaktion-von-fpoe-umgebaut

https://igkultur.at/politik/offener-brief-der-ig-freie-theaterarbeit-zur-situation-der-steiermark

https://igkultur.at/politik/steirische-landesregierung-wechselt-das-bestehende-kulturkuratorium

https://www.kleinezeitung.at/kultur/stmk_kultur/19405476/kahlschlag-im-kulturkuratorium

Zu den Akten im Einzelnen:

 

Post Nr. 1

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Curated by 2025: Fragmented Subjectivity in der Höhe von insgesamt EUR 266.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 216.000
2 treat xD GmbH 50.000
  Summe 266.000

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der Haushaltsstelle 1/3120/755 und auf der Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

einstimmig dafür

Post Nr. 2

Für das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung“ wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Pr.Z. 1415189-2024-GKU) von ursprünglich
EUR 1.970.000 um EUR 79.000 auf sohin insgesamt EUR 2.049.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der Haushaltsstelle 1/2891/755, auf der Haushaltstelle 1/2891/757 und auf der Haushaltsstelle 1/2891/768 gegeben.

einstimmig dafür

  

Post Nr. 3

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein Doc-Stipendium in der Höhe von EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für die Errichtung eines Hauses für Kinderkultur wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages (Pr.Z.997052-2024-GKU) von ursprünglich EUR 13.065.000 um EUR 1.500.000 auf sohin insgesamt EUR 14.565.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 11.065.000 ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/786 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von
EUR 1.500.000 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf der Haushaltsstelle 1/3819/786 Vorsorge zu treffen.

einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Einzelvorhaben im Bereich Wissenschaft und Erinnerungskultur in der Höhe von insgesamt EUR 800.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Bildungsverein Lernen in gesellschaftlichen Spannungsfeldern 150.000
2 Österreichische Akademie der Wissenschaften 140.000
3 Citizen Carol, Verein für kritische Zusammenhänge in den darstellenden Künsten 135.000
4 Science Communications Research – Verein zur Erforschung der Wissenschaftsvermittlung 116.000
5 a_maze – Verein zur Förderung audio-visueller Kunst 87.000
6 Einküchenhaus. Verein zur Erforschung emanzipatorischer Wohnmodelle 63.000
7 Theater der Unterdrückten Wien 49.000
8 hint.wien, Verein zur Förderung intersektionaler queerer Kultur und Kollaboration 30.000
9 Jolifanta bambla – Verein zur Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft 30.000
  Summe 800.000

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
Getrennte Abstimmung: SPÖ/Neos, ÖVP, Grüne dafür. Die
FPÖ bei 3, 4, 5 und 8 dagegen; bei 1, 2, 6, 7,9 dafür

 

 

Post Nr. 6

AZ 230269-2025-GKU; MA 7-194802-2024

Der Wiener Gemeinderat möge den Jahresbericht 2024 des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) zustimmend zur Kenntnis nehmen.
einstimmig dafür

 

 

 

kulturausschuss.transparent – jänner 24

Es gibt kein Problem, das nicht mit einer stadtnahen GmbH gelöst werden kann oder: Aus Alt mach Neu.

Die Wiener Stadtregierung liebt ihre GmbHs.Irgendein Berater dürfte vermittelt haben, dass der Umbau kleinere Institutionen in immer größere Sammel-GmbHs die Lösung für alle strukturellen Probleme der Kulturinstitutionen in Wien sei.
Weil aber bei der Neugestaltung der Stadt Wien Kunst GmbH (Zusammenschluss von KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon) die ehemalige KÖR GmbH als „leeres Gefäß“ übrig geblieben ist, wird sie jetzt neu gefüllt.

Ab jetzt hat das „Gefäß“, die „GmbH ohne Funktion“ einen neuen Namen: KRW Kulturraum Wien GmbH.

Und gleich auch neue Aufgaben:  Die neue GmbH hat die Aufgabe alle notwendigen Renovierungs- und Umbauarbeiten für das zukünftige Kinderkulturhaus in Floridsdorf abzuwickeln. Und danach wird die GmbH „Untermietverträge“ an das Kinderliteraturhaus und die Zoom-Dependance vergeben. Insgesamt soll das für die Stadt günstiger werden – was genau da günstiger wird, war im Ausschuss nicht ganz klar.

Als geübte Oppositions-Politkerin lese ich diese Neustrukturierung auch als Angriff auf die Transparenz im Förderwesen. So lange das Interpellationsrecht (das Fragerecht) für GmbHs nicht in der Stadtverfassung verankert ist, gibt es keine Möglichkeiten Einnahmen und Ausgaben, Gehälter der Geschäftsführenden, tatsächliche Baukosten etc. zu erfahren. (vgl. Ausschussbericht aus dem Dez.23)
Die GmbH macht die Kulturinstitution zu einem schwarzen Loch, in das die Stadt Steuergelder pumpt.

Ebenfalls nicht klar war, warum es so eine komplizierte Konstruktion überhaupt braucht. Als die MA7 erzählte, dass die GmbH nach dem Umbau vielleicht schon erste Ausstellungen oder Zwischennutzungen hosten/beauftragen könnte, horchte ich auf.

  • Wie genau wird sich die Zusammenarbeit zwischen Zoom-Original und Zoom-Floridsdorf in Zukunft gestalten?
  • Wird es da eine Direktorin für beides geben?
  • Oder gibt es eine Geschäftsführung für das Zoom Original und eine für das Kinderkunsthaus, die dann sowohl Kinderliteraturhaus als auch Zoom-Floridsdorf programmiert?

Das war im Ausschuss nicht zu erfahren… deshalb haben wir abgelehnt.

 

Und dann noch eine frauenpolitische Irritation:

Nach 30 Jahren hat das Institut „Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien erstmals um eine Strukturförderung eingereicht.

Knapp 130.000 Euro waren gefordert, um bestehende Arbeit weiterzuführen, um endlich eine stabile Infrastruktur aufzubauen und um zumindest eine qualifizierte Mitarbeiterin langfristig beschäftigen zu können. Es geht darum die bisher immer prekär geleistete Arbeit endlich fair zu bezahlen, und vor allem auch nachhaltig abzusichern. Wien braucht diese Arbeit. Petra Unger, die das Institut leitet und trägt, gräbt seit 30 Jahren unbekannte oder vergessene Frauenbiographien aus. Recherchiert, stellt zusammen und vermittelt ihre Erkenntnisse in thematischen Frauenspaziergängen, die gerne angenommen werden. 2600 Personen hat sie im vergangenen Jahr durch Wien geführt!

Petra Ungers ist eine der Pionierinnen, die historische und zeitgenössische Frauen sichtbar machen.

Statt der geforderten Summe, erhält das Institut nun kaum mehr als ein DRITTEL. 50.000€ für 1 Jahr Forschung: damit kann man weder eine Angestellte fair bezahlen, noch Infrastruktur (Büro) erhalten.

In der Behandlung ihres Antrags durch die Stadt Regierung sehe ich die strukturelle Misogynie der Gesellschaft weitergeschrieben. Auf mehreren Ebenen:

Statt in der Wissenschaftsabteilung der MA7 wird der Antrag in die Abteilung Stadtinitiativen/ Musik verräumt.

Warum liebe MA7 gilt die jahrzehntelange Recherche, Aufarbeitung  Zusammenstellung von Frauengeschicht(en) nicht als wissenschaftliche Arbeit?

Warum gilt die Vermittlung dieses Wissens nicht als Bildungsarbeit?

Als Beobachterin kann ich das nur als bewußte oder unbewußte Abwertung von Frauen und ihren Beiträgen zur Geschichte der Stadt verstehen – und zwar sowohl als Abwertung der Arbeit von Petra Unger, als auch der Abwertung von all den Frauenbiographien, die sie recherchiert und vorstellt.

Diese Vorgangsweise der Stadt Wien entspricht der Beobachtung einiger kritischer Publikationen, die sich in den vergangen Jahren mit dem Verschwinden von Frauen aus dem historischen Kanon und dem Wissenschaftlichen Kanon beschäftigen. Frauen_Literatur von Nicole Seifert weist nach wie weibliche und queere Autorinnen weniger publiziert werden und ihre Themen als weniger relevant abgestempelt werden. Katy Hessel hat mit ihrer Publikation “The Story of Art without Men”,  den Kunst Kanon neu geschrieben und auch Vera Weidenbach hat mit ihrer vielgelobten Fachbuch zur Unerzählten Geschichte von Frauen, die strukturellen Hürden und Ausgrenzungen aus der Geschichtsschreibung deutlich gemacht.

Als demokratische aufgeklärte Stadtregierung im 21.Jahrhundert wäre es ihre Pflicht, die Personen zu unterstützen, die die langwierige, mühevolle, Expertise erfordernde Arbeit machen, um die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten und dem Verschwinden der Frauen entgegenzuarbeiten.

Seit Jahrzehnten profitiert Wien von der Arbeit von Petra Unger! Viele der Frauenbiographien aus der Pionierinnengalerie „Wien. Stadt der großen Töchter“, die die Stadt Wien verleiht, stammen aus ihren Recherchen.

Warum sind sie Frau Stadträtin nicht bereit, diese wichtige Arbeit mit Wienbezug langfristig abzusichern?

Weiter Details zu den Akten, direkt bei den einzelnen Posten.

 

Post Nr. 1

  1. Antrag von Gemeinderätinnen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Peter L. Eppinger, Mag.a Bernadette Arnoldner und Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend „Wiener Antisemitismusstrategie mit Schwerpunkt bei Kulturvereinen und Institutionen“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: einstimmig dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS dafür | ÖVP, GRÜ & FPÖ dagegen

Als Grüne haben wir gegen die Beantwortung der Stadträtin gestimmt, weil sie zu allgemein und lapidar war und letztlich alle Verantwortung dem Bund zuschiebt. Angesichts der zunehmenden Antisemitischen Übergriffe wäre es aber dringend an der Zeit, das Thema differenzierter anzugehen. Ein erster Schritt wäre es den historisch gewachsenen und tradierten Antisemitismus aufzuarbeiten und alle Statuen und Denkmäler für Antisemiten (zB. Lueger oder Weinheber) und alle Straßen und Park-namen, die Personen gewidmet sind, die aktiv antisemitisch aufgefallen sind, zu ändern bzw. sinnvoll zu kontextualisieren.
Das findet derzeit noch nicht in ausreichendem Maße statt.

 

Post Nr. 2

  1. Antrag von Gemeinderätinnen Hannes Taborsky und Mag.a Caroline Hungerländer betreffend „Überprüfung von Fördernehmern der Stadt Wien hinsichtlich der Verbreitung extremistischer Inhalte“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Die Förderrichtlinien der Stadt verbieten die Förderung von Vereinen und Veranstaltungen mit extremistischen Inhalten. Tatsächlich wird es in Zukunft notwendig sein, da mehr Augenmerk darauf zu legen, zB indem man die Zusammenarbeit mit dem  „DeradikalisierungsNetzwerk“(link)  verstärkt. Der Inhalt des Antrags der ÖVP war aber so vor- und diffamierend formuliert, dass wir als Grüne ihn nicht mittragen wollen und können.

Post Nr. 3

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Wiener Altstadterhaltungsfonds gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.600.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe des vom Beirat des Wiener Altstadterhaltungsfonds beschlossenen Betrages abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von                  EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderung an den Verein zur Förderung der Stadtbenutzung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 960.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 480.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 480.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an den Verein für Integrative Lebensgestaltung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 290.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 145.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 145.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

 

Post Nr. 7

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

1) Der Umbenennung und Umwandlung der KÖR-GmbH auf die KRW Kulturraum Wien GmbH wird zugestimmt. Diese soll insbesondere als Trägergesellschaft für das Kinderkulturhaus Floridsdorf entsprechend dem Grundsatzbeschluss dienen. Der Magistrat wird ermächtigt alle erforderlichen Schritte zu setzen.

2) Die MA 7 wird ermächtigt, der KRW Kultur Raum Wien GmbH den Auftrag zu erteilen, einen Mietvertrag mit der ARWAG, sowie Untermietverträge mit den künftigen Nutzer*innen Zoom und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf abzuschließen.

3) Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür | GRÜ dagegen

Wie in der Einleitung ausgeführt ist leider aus den Unterlagen nicht ersichtlich, wie und ob das neue Kinderkulturhaus in Zukunft in den bestehenden Verein Zoom integriert werden soll. Da sind uns zu viele Rahmenbedingungen ungeklärt für eine Zustimmung. Besonders, da nach wie vor bei GmbHs das Interpellationsrecht eingeschränkt ist. Es gab in der Vergangenheit schon zu viele Bauprojekte mit undurchsichtigen Kostensteigerungen und verschwundenen Verantwortlichen in der Stadt.

Post Nr. 10

  1. A) Für die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 25.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 4692, Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 25.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Förderung an die Choreographic Platform Austria für die Jahrestätigkeit in der Höhe von               EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für das Projekt „Living Positions“ in der Höhe von EUR 85.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür | ÖVP dagegen

Post Nr. 13

Die Förderung an exil – verein zur förderung ganzheitlicher weiterbildung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Die Förderung an die schule für dichtung in wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von                          EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die kidlit medien GmbH Wien für das Kinderliteraturfestival Wien in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 700.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Die Förderung an danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 18

Die Förderung an IM PULS – TANZ für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 19

Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                EUR 3.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.850.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.850.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 20

Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die VIENNA DESIGN WEEK in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 und auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 21

Die Förderung an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 890.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 445.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 445.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an das Filmarchiv Austria für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 250.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 250.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 480.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Austrian Fashion Association für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 310.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 310.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 135.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Vienna Film Commission GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschüsse an verschiedene Vereinigungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.000.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 200.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 630.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 630.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

 

Post Nr. 31

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk für das Vorhaben „Wissens°raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Das Vorhaben der Restaurierung und statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

 

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