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Schlagwort: Gemeinderat

Sparpolitik und demokratischer Diskurs

Rede im Gemeinderat, am 20.1.26 – zum Schwerpunkt Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kollegen und Kolleginnen, Liebe Zusehende im Live Stream,

wir reden heute über Einsparungen im Kulturbereich – aber in Wahrheit geht es um etwas anderes:  Es geht darum, wie viel #Demokratie wir uns als Stadt noch leisten wollen.

Sparpolitik und demokratischer Diskurs

Wenn im Kulturbereich gekürzt wird, trifft es nie nur „Programme“ oder „Events“, sondern genau jene Orte, an denen eine Gesellschaft lernt, Konflikte zivilisiert auszutragen, Widersprüche auszuhalten und neue Perspektiven zu entwickeln. Sparpolitik im Kulturbereich bedeutet deshalb immer auch Sparpolitik an demokratischer Praxis.

Das #Depot ist ein solcher Ort: Ein offener Raum, an dem zivilgesellschaftliche Initiativen, Wissenschaft, Kunst und Politik in einen Dialog treten, der sonst oft gar nicht stattfindet. Wer hier das Budget zurückfährt, reduziert nicht „nice to have“, sondern beschneidet gelebte Diskurskultur.

Depot und Klimabiennale

Gerade jetzt, wo sich die Klimakrise zur Klimakatastrophe zuspitzt, sind Foren wie die Klimabiennale unverzichtbar. Sie beschäftigt sich mit dem vielleicht wichtigsten Zukunftsthema der aktuellen Generation – mit Strategien, wie wir dieser Krise kollektiv begegnen können.

Dass Projekte wie das Depot und die #Klimabiennale „mit weniger auskommen“ sollen, ist politisch kurzsichtig. Eine Stadt, die hier spart, spart an ihrer eigenen Zukunftsfähigkeit und nimmt insbesondere jungen Menschen Räume, in denen sie ihre Ängste, ihre Wut, aber auch ihre Hoffnung artikulieren können.

#Künstlerhaus unter Druck – Freiheit der Kunst

Gleichzeitig stehen Institutionen wie das Künstlerhaus massiv unter Druck.
Eine Ausstellung, die ausdrücklich nicht auf billige Provokation zielt, sondern einen differenzierten Dialog zwischen zeitgenössischer Kunst und religiöser Erfahrung eröffnet, wird mit Vorwürfen von Gotteslästerung und gezielter Herabwürdigung überzogen. Auch Sie liebe Kollegen der ÖVP  und der FPÖ unterstützen, diese polemische Kampagne gegen die Diskurs-Freiheit der Kunst.

Diese Ausstellung „Du sollst dir ein Bild machen“ stellt Fragen, die in einer pluralen, modernen Gesellschaft gestellt werden müssen: Wie erleben wir Religion heute, wenn Kunst vertraute Symbole neu deutet; wie kann Glaube in einer komplexen Gegenwart sichtbar werden.
Wer hier sofort nach Zensur, nach Schließung der Ausstellung oder nach Demütigung der Kuratorinnen ruft, stellt sich nicht auf die Seite der Tradition, sondern auf die Seite der Einschränkung von Grundrechten.

Die #Freiheit der Kunst ist kein Luxus, den man sich in guten Jahren leistet und in schlechten Jahren opfert. Sie ist ein verfassungsrechtlich geschützter Kernbereich demokratischer Gesellschaften – und sie braucht Räume, Budgets und den politischen Rückenwind, um Konflikte sichtbar zu machen, statt sie zu verdrängen.

Sparmaßnahmen, die genau dort ansetzen, wo kritische, unbequeme Diskurse stattfinden, sind mehr als technische Budgetkorrekturen. Sie verschieben die Grenze des Sag- und Zeigbaren; sie schaffen ein Klima der Einschüchterung, in dem sich Kuratorinnen, Künstler und Institutionen fragen, ob sie sich bestimmte Themen überhaupt noch leisten können.

Lueger-Denkmal: Erinnerungspolitik ernst nehmen

Vor diesem Hintergrund ist ein zweiter Schauplatz in Wien besonders aufschlussreich: der Dr.-Karl-Lueger-Platz. Die Statue Luegers wird aktuell abgebaut, gereinigt und soll anschließend in einer „Schieflage“ von 3,5 Grad wieder aufgestellt werden – eine Kontextualisierung, die rund 500.000 Euro kosten soll.

#Lueger ist wissenschaftlich klar als Gallionsfigur des polemischen #Antisemitismus beschrieben; Studierende, Wissenschaft, Anrainerinnen und die jüdische Community protestieren seit Jahren gegen seine prominente Ehrung im Zentrum der Stadt. Dass dieser Mann im Jahr 2026 immer noch eine derart große Bühne im öffentlichen Raum erhält, ist für viele Jüdinnen und Juden ein Schlag ins Gesicht.
Lia Guttmann, von der JÖH jedenfalls kritisiert die Form der Kontextualisierung mit der Schrägstellung „und dass er weggenommen wird, um geputzt zu werden, noch viel weniger.“

Die gewählte Form der „Kontextualisierung“ – eine teure Schrägstellung – bleibt hinter der historischen Verantwortung zurück.

Persönlich finde es ja durchaus interessant, den Platz beim Stubentor mal ohne Lueger auf sich wirken lassen zu können. Hier haben wir eine historische Chance! Erstmals seit 1926!!! Nutzen sie diese, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn der teure Abtransport schon erfolgt ist, wäre es jetzt eine gute Möglichkeit, das schwere, aber fragile Objekt auch anderswo zu parken.
Wie ich mir das genau vorstelle?

Ich hab das schon erzählt, wiederhole es gerne für sie hier: in Berlin wurde in derZitadelle Spandau Berlin eigens ein Museum für solche belasteten Figuren eingerichtet. „ENTHÜLLT – Berlin und seine Denkmäler“, heißt die Sammlung. Ich empfehle Ihnen allen sich das mal vor Ort anzusehen.
Hier werden sie gezeigt und in historischen Zusammenhang gestellt. Ihre Geschichte wird bewahrt, ohne die Figuren weiter als ehrenvolle Helden zu präsentieren. So einen Umgang wünsche ich mir auch für Wien.

Kurz: Wenn der kostspielige Abtransport ohnehin erfolgt, wäre es eine Chance, das Denkmal nicht wieder als monumentale Ehrenfigur ins Stadtzentrum zurückzubringen, sondern seine Geschichte an einem anderen Ort kritisch und museal zu bearbeiten – so, wie es etwa in Berlin mit belasteten Figuren geschieht.

Es ist mir klar, dass so ein neuer musealer Ort eine längere Planung braucht.

Viel einfacher umsetzbar ist dagegen eine Änderung, die wir mit unserem Antrag vorschlagen:
Eine Umbenennung des Dr. Karl Lueger Platzes!  Nicht von oben herab soll ein neuer Name vorgeschlagen werden – oktroyiert werden, sondern ganz im Gegenteil: es gilt einen Namen unter Beteiligung der Bevölkerung zu finden. In einem Partizipativen Prozess:

Graz hat es geschafft, die Dr.-Karl-Lueger-Straße mit eben so einem partizipativen Prozess in Maria-Matzner-Straße umzubenennen. Was Graz kann, sollte Wien doch ebenso können: mit Mut zu einer klaren, erinnerungspolitisch verantwortlichen Entscheidung.

Ein solcher Prozess würde zweierlei ermöglichen:

  • Eine breite Auseinandersetzung mit der historischen Figur Karl Lueger, die weit über symbolische Minimalgesten hinausgeht.
  • Eine stärkere Identifikation der unmittelbaren Nachbarschaft mit diesem Ort und seiner neuen, demokratisch verantworteten Bedeutung.

#Erinnerungspolitik darf kein Feigenblatt sein. Eine Stadt, die sich ihrer Geschichte stellt, sowie Kunst- und Diskursräume schützt, braucht mutige Entscheidungen – bei der Kulturfinanzierung genauso wie im Umgang mit ihren Denkmälern. Trauen Sie sich, dieser Verantwortung gerecht zu werden, und stimmen.

Kurz was sind meine konkreten Forderungen

  1. Keine Budgetkürzungen bei kritischen Kunst- und Kulturräumen, sondern verlässliche Finanzierung und politischer Rückhalt für deren diskursive Arbeit
  2. Klare Absage an Zensur- und Einschüchterungsversuche gegenüber Kunstinstitutionen und ausdrückliche Sicherung der Freiheit der Kunst als verfassungsrechtlich geschützter Kern demokratischer Praxis
  3. Ein erinnerungspolitisch konsequenter Umgang mit Karl Lueger: kein Weiterbestehen als Ehrenfigur im Stadtzentrum, stattdessen museale Kontextualisierung sowie partizipativ vorbereitete Umbenennung des Dr.-Karl-Lueger-Platzes.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

 

Antrag Umbennung Lueger Platz

 

 

 

 

 

 

kulturaussschuss.transparent – jan26

Kunst und Kultur auf Sparflamme gesetzt!

Die wichtigste Frage zu den aktuellen Förderakten: „Ist ein gleichbleibendes Budget bei steigenden Kosten (wegen Inflation) eine Kürzung oder nicht?“

Die Antwort fällt je nach Perspektive unterschiedlich aus: Die Stadträtin findet nein – deshalb erklärt sie immer wieder, dass bei den meisten Projekten nicht gekürzt, nicht gespart worden sei!
Die Vereine und Institutionen sehen das naturgemäß anders.

Da Förderungen – auch für große Institutionen – nur mehr für ein Jahr vergeben werden, kann kaum längerfristig geplant werden. Die Situation spitzt sich zu, wenn man noch dazu kreativ werden muss, um mit der zugesagten Förderung, das geplante Programm umzusetzen. Bei vielen bedeutet das defacto Stundenreduktionen oder sogar Personalabbau.
Kurz: Kunst auf Sparflamme.

Die Art wie derzeit der Sparstift angelegt wird, ist für große wie für kleine Institutionen zerstörerisch und schadet dem Image von Wien als Kulturstadt!

Wer #Kulturinstitutionen zwingt bestehende Verträge zu brechen, bereits beworbene und verkaufte Veranstaltungen wieder abzusagen, macht diese Kulturinstitutionen unzuverlässigen Partner:innen für Künstlerinnen und internationale Koproduktionen. Das beschädigt nicht nur das Vertrauen der Szene, sondern auch jene Strahlkraft, die man touristisch und wirtschaftlich so gerne vermarktet: Wien als Europas Zentrum für Kultur!

In seinem aktuellen Interview im Kurier von Thomas Trenkler zur Situation des MusikTheater an der Wien bringt Intendant Stefan Hernheim die Sache in Bezug auf die Schließung der Kammeroper auf den Punkt:

„Es wäre nicht schlecht, wenn den Entscheidungen mehr Sachverstand und weniger Signalpolitik zugrunde lägen. Gerade in Wien, wo jeder in #Kultur investierte Euro dreifach zurückkommt, werden voreilige Sparbeschlüsse lange Schatten werfen.“ Besonders schmerzhaft dran: Wenn das Fördergeld der VBW großteils in Musicals fließt statt in die Förderung von Kunstformen, die sich niemals selbst durch Eintritte allein finanzieren können.

Was also findet sich diesbezüglich in den 48 Akten im Jänner:

1, Die FPÖ & die ÖVP
findet zurück zu ihrer erwartbaren Form und lehnt alles ab, was Diskurs, Diversität, Interkulturalität und gesellschaftspolitisches Engagement verspricht: sei es die Förderung für die Demokratiewerkstatt (!) oder die Förderung fürs Künstlerhaus.

Letzteres wurde sowohl von FPÖ als auch von ÖVP medial kritisiert, weil die laufende Ausstellung „Du sollst dir ein Bild machen“, angeblich blasphemisch sei. (Details zur Debatte darum hier) – Im Ausschuss erklärten sie sich beide nicht weiter.

2, Dezentrale Kulturangebote:
Schmerzhafte Kürzungen gibt es bei den Ankerzentren: Insbesondere das Kulturhaus Brotfabrik muss mit 100.000 € weniger auskommen (gefordert 250.000), das F23 mit 180.000 € weniger, die anderen Ankerzentren werden auf dem Vorjahrsniveau gefördert.

Im Grunde könnten die Ankerzentren als gesellschaftlicher Kultur-Klebstoff gesehen werden. Angebote, um unterschiedlichste Menschen zusammenzubringen. Man kann sich hier kennenlernen, „das gegenseitige Fremdeln“ überwinden und gemeinsam schöne Erinnerungen begründen.

So sehen das auch viele der dort Engagierten.
Die massive Kürzung der Brotfabrik bedeutet aber defacto, dass die Caritas hier ihre Arbeit langfristig einstellen wird müssen. Grundkosten wie Miete und Energie werden zu hoch und können über Vermietungen oder Eintritte allein nicht ausgeglichen werden. Es ist ja auch Teil des Konzepts, dass die Angebote niederschwellig und möglichst kostenfrei sind.
Deshalb stellte ich meine Frage: Ob aus den Kürzungen abzulesen sei, dass der aktuelle Fokus der Stadt doch mehr in Richtung institutionelle Exzellenz-Kultur gehe.
Nein, das wolle man nicht, erklärt die Stadträtin, wir unterstützen den Standort sehr, aber anderswo ist das künstlerische Programm „förderwürdiger“. „Wir müssen genau schauen, was der kulturelle Aspekt des Programms ist – nur den fördern wir.“ Das war die Grundlage für die Entscheidungen der Stadträtin.

Allerdings, auch der Kultursommer muss sich zusammenreißen: 500.000 € weniger als im Förderansuchen gefragt. Das ist keine Einsparung, heißt es auch hier.  Der Kultursommer ist ein Erfolgsprogramm, das Volumen soll beibehalten werden, auch das fair pay. Aber man werde nicht alle Wünsche der Bezirke nach eigenen Bühnen und Programm erfüllen können. Wo konkret eingespart werde, dass wird noch bekannt gegeben.

3, Kultur Raum Wien Gmbh (neuer Name KWG)

Wer den Blog öfter liest, erinnert sich vielleicht, ich habe das Projekt schon einige Male zum Thema gemacht.(link)
Vorab: Wir sind natürlich für ein neues Kinderkultur-Zentrum in Floridsdorf. Dort im Norden Wiens gibt es bislang nur ein sehr eingeschränktes Kultur-Angebot für Kinder und junge Menschen, aber einen wirklich großen Einzugsbereich!

Meine Kritik bezieht sich immer auf eine gewisse Undurchsichtigkeit des millionenschweren Projekts: einerseits ist unklar wieviel Geld am Schluss wirklich hineingefliesen wird, und andererseits wohin das Geld tatsächlich fließt.
Der Baustart des Projekts musste im Herbst 25 um ein weiteres Jahr verschoben werden. Jetzt ist für 2028 die Eröffnung geplant, der Baustart soll 2027 erfolgen. Schon fürs Jahr 2025 waren 390.000 € budgetiert, die wurden um weitere 1,5 Mio für Barrierefreiheit erhöht. Insgesamt wird das Projekt laut Plan 13 Mio kosten. Was an Kosten über diverse Zusatzmittel hinzu kommt, werden wir beobachten.
Irritation beim Antrag: Obwohl nun der Baustart um ein Jahr verschoben wurde, sind im vorliegenden Akt wieder 450.000 € gefragt, die sollen heuer für Planungsaufgaben notwendig werden. Was da von wem geplant werden soll, ob Stadt-intern vergeben, oder extern, oder wie weit die Planung in den letzten Jahren schon vorangeschritten ist, was also noch offen ist, das alles steht allerdings nicht im für uns einsichtigem Akt. Wir lesen es sind 80.000 € Personalkosten und der Rest Verwaltungskosten (370.000 €). Verwirrend, weil gleichzeitig auch etwa 80.000 € für einen Markenfindungsprozess ausgegeben werden sollen, dh. die sind vom letzten Jahr übrig geblieben. Das wären dann insgesam: 530.000 € für heuer.
Die Antwort, was mit dem Geld heuer genau geschehen soll, war im Auschuss sehr wage und unbefriedigend. Deshalb lehnten wir den Akt vorerst ab.

4, Das Theater zum Fürchten/Skala
Minus 200.000€ bei der Förderung (das sind 50%!) das sticht schon ins Auge. Laut Auskunft der MA7 hat der Verein genug Rücklagen (auch über die 2 anderen Spielstätten) und kommt deshalb damit zurecht. Wir hoffen das stimmt und stimmten zu.

Weitere Details und eine genaue Übersicht, was ÖVP und FPÖ abgelehnt haben findet sich bei den einzelnen Akten.

Post Nr. 1

  1. Antrag der Gemeinderäte Ing. Udo Guggenbichler, MSc und Maximilian Krauss, MA betreffend „Austritt aus internationalen Netzwerken und Organisationen ohne Mehrwert“
  2. Zwischenbericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.


Post Nr. 2

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.245.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.245.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Post Nr. 3

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2026 in der Höhe von EUR 500.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2026 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 5

Die Förderung an Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für das Jahresprogramm 2026 in der Höhe von EUR 500.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 6

Der Beschluss des Gemeinderats vom 17.12.2024über eine Förderung für das Finanzjahr 2026 in der Höhe von EUR 1.000.000 an die KunstHausWien GmbH für die Klima Biennale Wien 2026 wird betreffend das Finanzjahr 2026 aufgehoben. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Klima Biennale 2026 für das Finanzjahr 2026 in der Höhe von
EUR 850.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 850.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 7

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 8

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 125.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 9

Die Förderung an den RundPunkt 11 – Aktionsradius Genius Loci – Verein zur Schaffung von Freiraum für konstruktiven Dialog und kulturellen Austausch für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 150.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 10

Die Förderung an Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 11

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 125.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 13

Die Förderung an den Wiener Kulturservice für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.145.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.145.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 14

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.255.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.255.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 15

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

Post Nr. 16

Das Vorhaben der Restaurierung sowie der statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 17

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.445.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR

 

1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not |

Kulturhaus Brotfabrik

150.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse | F23 – Kulturankerzentrum 220.000
3 Kulturverein 1210 Wien | Kultur am Platz

 

110.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“ |

SOHO STUDIOS

255.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst | Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum Flucc | FLUCC – Center for Arts and Communities 160.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten | Bears in the Park 200.000
8 Verein für Volkskunde | Hof der Kulturen 200.000
  Summe 1.445.000

Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.445.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP alle dafür
FPÖ 1-4 und 6-7 dagegen, 5 dafür

 

Post Nr. 18

Die Förderung an die KWG Kultur Raum Wien GmbH für den Betrieb der KWG Kultur Raum Wien GmbH in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen

Post Nr. 19

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 350.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 21

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 22

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 150.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 23

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN – „ViennaJazzFloor 2026“ in der Höhe in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 24

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die künstlerischen Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 26

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 27

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 290.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 290.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 28

Die Förderung an den Verein VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von
EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 29

Die Förderung an den Verein Filmarchiv Austria für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von
EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von EUR 250.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 30

Die Förderung an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 445.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von
EUR 445.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 31

Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von
EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von EUR 120.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 32

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 575.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von EUR 575.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 33

Die Förderung an das Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 65.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von EUR 65.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen
 

Post Nr. 34

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 480.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von EUR 480.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 35

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 36

Die Förderung an die Sigmund-Freud-Privatstiftung für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 37

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 38

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk für den Teilbereich „Wissens°raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 39

Die Förderung an die Veterinärmedizinische Universität Wien, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, für das Vorhaben „Mensch-Wildtier-Koexistenz in Wien“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 40

Die Förderung an „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von
EUR 550.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 550.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 41

Die Förderung an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 750.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 42

Die Förderung an den Verein „Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung“ für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von
EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 630.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 43

Das Vorhaben „Nachdotierung des Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Universität für Bodenkultur Wien“ mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von EUR 170.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 44

Die Förderung an den THEATERVEREIN WIENER METROPOL für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 650.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 650.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 45

Die Förderung an den Verein Theater zum Fürchten für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 250.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 46

Die Förderung an die schule für dichtung für Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 120.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 47

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 739.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von
EUR 739.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 48

Die Förderung an die kidlit medien GmbH für Vorbereitungsmaßnahmen für das Projekt „Kinderliteraturhaus in Floridsdorf“ in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 120.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

 

 

kulturausschuss.transparent – märz 24

Schwerpunkt des Ausschusses waren Zusatzgelder für unterschiedliche Kulturbetriebe, um die Kostenexplosion durch Inflation und Energiekosten Erhöhungen zu kompensieren. Außerdem gibt’s durch neue Förderrichtlinien eine vereinfachte Abrechung für Verlage. Diskussionsbedarf gab es bei Erhöhungen für Theaterbetriebe und für die KÖR (Kunst im öffentlichen Raum).

Genaugenommen wurde nicht die #KÖR diskutiert, sondern wie die weitere Vorgangsweise mit der neuen Intervention bei der LUEGER STATUE ablaufen wird. Kurz: alles ist a bissl a Geheimnis. Es ist klar, dass LUEGER „enthoben werden wird“, um die Figur zu reinigen. Die Stadträtin will nicht verraten, wann das stattfinden soll. Evt. ist das auch noch nicht fixiert, weil noch bautechnische Fragen offen sind. „Experten arbeiten daran, sie werden nachprüfen, auf welche Art gereinigt werden kann du wieder schiefgestellte Lueger statisch stabil bleibt.“  Es bleibt spannend.

Jedenfalls erhält die KÖR mehr Geld, damit soll die Kulturvermittlung und das Marketing gestärkt und der social media Auftritt verbessert werden.

Ich habe darauf hingewiesen, dass es nach dem 7. Okt. an der Zeit wäre, auch das Projekt Lueger noch einmal zu überdenken. Angesichts des weltweiten  Anstiegs  des #Antisemitismus bzw. von antisemitischen Übergriffen, wäre es sinnvoll die Umgestaltung der Statute und des Sockels insgesamt noch einmal neu zu denken. Der Vorschlag verhallte.

Ganz zu Beginn stand der Antrag der ÖVP, die Transparenz erreichen will, in dem alle abgelehnten Förderansuchen veröffentlicht werden. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das wenig sinnvoll ist, weil es abgelehnten Künstler*innen negativ ausgelegt werden kann. Es dürfte schwierig werden ein Projekt, das einmal schon öffentlich bekannt abgelehnt wurde irgendwo anders einzureichen. Dieser Ansicht folgt auch die Stadträtin. Daher haben wir alle den Antrag der ÖVP abgelehnt.

 

Details bei den einzelnen Posten:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Gemeinderät*innen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Mag.a Bernadette Arnolder, Peter L. Eppinger und Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Konkretisierung von Förderkriterien sowie Förderschwerpunkten.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Der Beitritt der Stadt Wien, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7 zu der Organisation „Verein des Österreichischen Nationalkomitees des Internationalen Museumsrates ICOM – ICOM-ÖSTERREICH“ ab dem Jahr 2024 mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von derzeit EUR 1.220, zuzüglich einer einmaligen Mitgliedskartengebühr für acht ICOM Membership Cards in der Höhe von EUR 160 (je EUR 20), wird genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen.

Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 1.177.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 4

Der Wiener Gemeinderat genehmigt den Inhalt der beiliegenden Richtlinien für Publikationsförderung sowie die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 3.014.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H 80.000 80.000
2 Aktionstheater Wien 10.000 10.000
3 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000 80.000
4 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000 15.000
5 God’s Entertainment GmbH 15.000 15.000
6 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000 13.000
7 insert Tanz und Performance GmbH 22.000 22.000
8 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000 10.000
9 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000 200.000
10 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000 80.000
11 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000 24.000
12 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000 10.000
13 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000 20.000
14 Musiktheatertage Wien 32.000 32.000
15 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000 200.000
16 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000 29.000
17 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000 19.000
18 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 190.000 190.000
19 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000 12.000
20 Tanzquartier-Wien GmbH 235.000 235.000
21 theatercombinat – theaterverein 15.000 15.000
22 Theaterverein Toxic Dreams 26.000 26.000
23 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000 80.000
24 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000 30.000
25 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000 13.000
26 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000 14.000
27 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000 8.000
28 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000 25.000
  Summe 1.507.000 1.507.000

 

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ: 1-28 dafür
ÖVP: 1-25 & 27 dafür; 26 & 28 dagegen
FPÖ: 2, 4, 6 -9, 11-14, 16, 17, 19, 21, 23-25, 27 dafür |1, 3, 5, 10, 15, 18, 20, 22, 26 & 28 dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.580.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

  • Für die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 75.000 genehmigt.
  • Die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien in der Höhe von EUR 150.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das „Kunst im öffentlichen Raum Wien Programm 2024“ in der Höhe von EUR 1.420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ: dagegen

 

Post Nr. 9

  • Für die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 6.000 genehmigt.
  • Die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 in der Höhe von EUR 10.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.
    einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

  • Voranschlag 2024

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private rganisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit  EUR 200.000 zu decken ist.

  • Voranschlag 2025

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt.

Vertragsgenehmigung – mehrjährig

  1. Der Wiener Gemeinderat genehmigt das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen, wodurch sich die Stadt Wien im Zeitraum von 2024 bis 2026 zur Leistung eines jährlichen Finanzierungsbeitrages an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) iHv. bis zu EUR 12.000.000 verpflichtet.
  2. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen am beiliegenden Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (Punkt I.) nach Herstellung des Einvernehmens mit der Magistratsabteilung 5 vorzunehmen.
  3. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt Frau amtsführende Stadträtin für Kultur und Wissenschaft das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (unter Berücksichtigung von Punkt II.) zu unterfertigen.
  4. Der Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25. November 2021 über die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen des Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2022 bis 2024 wird hinsichtlich des noch auszahlbaren Finanzierungsbeitrages für das Jahr 2024 in der Höhe von EUR 10.000.000 aufgehoben.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Jahr 2024 und vorbehaltlich des Punktes B. im Jahr 2025 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2023 bis 31.12.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Förderung an Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sind bedeckt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich für das Fest der Freude 2024 in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

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