reden, ideen, transparenz

Schlagwort: Film

kulturausschuss.transparent – dezember 25 – Achtung es wird lang

76 Akten!

Achtung, diesmal wird es lang!
Alle Antragsteller:innen versuchen in ihren Ansuchen zumindest die Inflationsanpassungen zu finanzieren – sprich ein bissl mehr als letztes Jahr.

Außer dem Theater in Josefstadt wird das angesichts der angespannten Budgetlage in Wien nicht berücksichtig.
Fürs Theater in der Josefstadt gibt es 800.000 € mehr als im Vorjahr.

„Wir sind mit einem blauen Auge davon gekommen, Wir haben nicht gekürzt“ – betont die Stadträtin, das bedeutet „die meisten bekommen das extakt gleiche wie im Vorjahr“.
Manche halt auch weniger.

Was sich auch ablesen lässt: es gibt kein einheitliches System bei den „Nicht- Erhöhungen“ bzw. Kürzungen.

Positiv zu vermerken: auch die größten Fördernehmer müssen sich ein bissl einschränken: die Vereinigte Bühnen bekommen 51 statt der gewünschten 56 Mio (das ist weniger als 2023) und die Wiener Symphoniker bekommen 19 Mio, beantragt waren fast 23 Mio.
Ja, unsere grüne Kritik bleibt nach wie vor bestehen: kommerzielle Produktionen wie Musicals laufen in anderen europäischen Städten ohne öffentlichen Zuschuss. Ich werde da dranbleiben, die jetzige Reduktion vermittelt zumindest eine leichte Bewegung in die richtige Richtung.

Was tatsächlich ein dramatischer Einschnitt ist, ist die aktuelle Entscheidung,  Förderungen nur mehr für ein Jahr zuzugestehen. Auch für große Häuser die eigentlich mehrere Jahre im voraus Verträge abschließen müssen. Auch die, die eine Mehrjährige (Konzept-) Förderung zugesprochen bekommen haben, haben vorerst nur das Jahr 26 fix.

Warum ist das einschränkend?
Die grundlegende Krux der Förderpolitik in Wien ist lange bekannt: es gibt ein Spannungsfeld zwischen der Spiel-Saison – startet jeweils im Herbst bis Juni – und dem Finanzjahr der Gemeinde – startet jeweils von Jänner bis Dezember.
Wenn also jetzt im Dezember Mittel für 1 Jahr freigegeben werden – reichen die bis Dezember 26.  Das Frühjahr 27 ist nicht abgedeckt und muss nach aktueller (neuer) Regel neu verhandelt werden.
Die Programmplanung braucht aber klarerweise Vorlauf-Zeit. Wenn man im Herbst 26 startet, muss klarerweise schon die ganze Saison 26/27 fixiert sein. Verträge mit Künstler:innen und Regisseur:innen werden auch bei kleineren Produktionen 1 bis 2 Jahre im voraus gemacht. Dh. jede Geschäftsführung, jeder Vorstand muss bei Vertragsunterzeichnung über diesen Zeitraum damit, rechnen bei Förderausfall mit dem Privatvermögen zu haften. Das kann existenzgefährdend werden, insbesondere bei kleineren Vereinen und Produktionshäusern.

Genau diese Planungsunsicherheit und die Gefahr eines Privatkonkurses für den  jeweiligen Vereinsvorstand war der Grund, warum die erste Theaterreform einst die Mehrjahres Förderungen eingeführt hat. Auch die aktuelle Wiener Kulturstrategie hat noch einmal bestätigt, dass längerfristige (mehrjährige) Förderzusagen grundlegend angestrebt und umgesetzt werden. Das ist jetzt mal auf Eis gelegt!

Derzeit sind ALLE Mehrjahres-Förderungen auf 1 Jahr gesetzt. Selbst schon zugestanden Konzeptförderungen werden vorerst nur für das kommende Jahr bestätigt. (Ich habe dazu eine OTS verfasst!) Die Häuser sind nun gezwungen entweder  jeweils nur halbjährig vorzuplanen, oder im  Graubereich des Rechtsraum zu agieren.
In Unternehmen außerhalb der Kulturbranche wäre es unmöglich auf Verdacht Projekte vertraglich zu fixieren! Wer das so arbeitet gefährdet, sich selbst und andere.

Auch große Häuser wie das Volkstheater oder das AZW bekommen sogar ihre zugestanden Förderung nur anteilig ausbezahlt. Für den zweiten Teil wird es einen neuen Gemeinderatsantrag brauchen.

Diese Regel kommt von der Finanzstadträtin wird im Ausschuss erklärt. Die Kulturstadträtin bemüht sich Zuversicht zu verbreiten und appelliert an das Vertrauen in das Funktionieren der Stadt und das Vertrauen in das Bewusstsein der Stadtregierung, dass Kultur eine wichtige Funktion in Wien erfüllt.
Ganz davon zu schweigen, dass das Thema „fair pay“ – mit dem aktuellen Budget offenbar wieder auf Eis gelegt wurde.
Jeder weiß: Institutionen und Vereine können nur fair bezahlen, wenn sie selbst ausreichend Fördermittel erhalten oder ausreichend Sponsering aufstellen können. Gerade für kleinere Vereine ist es zunehmend schwieriger Gelder aus Drittmittel – also über Sponsoren – zu rekurieren.
Die dritte Quelle für mehr Einkommen wären die Eintrittspreise. Auch hier gibt’s eine klare Schmerzgrenze: irgendwann bleibt das Publikum aus, wenn es zu teuer wird.

Was mich schmerzt, ist dass der Sparstift auch in kleinen solidarischen Projekten nicht vorbeigeht: Für 110.000 € hat HUNGER AUF KUNST UND KULTUR angesucht – bekommen haben sie nur dieselben 100.000 € wie im Vorjahr.
Ebenso wie SUPERAR, die in ihr Ansuchen eine kleine Indexanpassung von 5000 € geschrieben hatten. Auch hier wurde nicht stattgegeben, also defacto gekürzt. In einer Zeit, wo Musikschulen ihre Elternbeiträge massiv erhöhen, verstehe ich wirklich nicht, warum diese niederschwellige zugängliche Musikausbildung für Familien mit wenig Ressourcen nicht zumindest wertangepasst werden kann. Niemand, der in solchen Projekten arbeitet, wird reich davon!

Was mich persönlich verstört: Über Jahre hat kültür gemma! migrantische Künstler:innen mit Stipendien und Praktika und viel ehrenamtlicher Arbeit unterstützen können. Jetzt soll das erfolgreiche Projekt wurde sogar  von der UNESCO als Best Practice hervorgehoben und ausgezeichnet. Jetzt sollen sie einen Raum namens MEZEKR3 bekommen, um hier Künstler:innen zu präsentieren. Ausstellungen, Performances, Lesungen, Musik- und Filmprogrammen, Diskurs- und Vermittlungsformaten sowie partizipativen Aktivitäten sind in diesem neuen öffentlichen Raum geplant. Diese umfassende Aufgabenerweiterung verursacht natürlich auch Kosten: allein die Raum-Miete macht etwa 5000€ im Monat aus. Diese Kosten sind im Förderansuchen auch abgebildet: 535 433€ standen im Antrag, die von der Stadträtin freigegeben Förderung beträgt allerdings nur 215.000€. Damit lässt sich kaum das bisherige Programm und die Miete abdecken, keinesfalls eine Erweiterung des Angebots.

Wenn die Stadt keine ausreichende Mittel hat, bzw. keine günstigen Räume für solche Projekte, warum ladet sie dann Gruppen ein, sich ausgerechnet in einen kostenintensiven Neubau am Sophiengelände einzumieten?

PS: SHIFT –  2 Mio für die freie Szene – wird ersatzlos gestrichen, kommt daher bei den Akten nicht vor.

Mehr Details bei den einzelnen Akten:

Post Nr. 1

  1. Dringlicher Antrag der Gemeinderät*innen Maximilian Krauss, MA, Armin Blind, Mag. Bernd Saurer, Klemens Resch, Michael Stumpf, BA und Angela Schütz, MA betreffend Wien ist Hotspot blutiger Konflikte – Zeit für einen Sicherheitsstadtrat mit Sicherheitsressort.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.
    Antrag: SPÖ/NEOS & GRÜNE dagegen; ÖVP & FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

Post Nr. 2

Die Förderung in Form einer ersten Rate an das Architekturzentrum Wien für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für das Jahresprogramm 2026 in der Höhe von EUR 2.210.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP; GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kulturinitiativen gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.860.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür
ÖVP & FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderung an „QWIEN. Verein für queere Kultur und Geschichte“ für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 7 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür
ÖVP & FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 215.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür
ÖVP & FPÖ dagegen

 

Post Nr. 7

Die Förderung an „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026  Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP; GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 8

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Musik gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.063.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 9

Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 1.810.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 10

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 13

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf der Haushaltsstelle zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe höchstens je EUR 10.000 abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Post Nr. 15

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für das Jahresprogramm in der Höhe von
EUR 1.100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 16

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 315.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess für den Jahresbetrieb in der Höhe von
EUR 170.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 18

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat
einstimmig dafür

Post Nr. 19

Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Verkehrsfläche (SCD 06925) in 1020 Wien, im Bereich Im Werd / Ecke Leopoldsgasse, wird nach Jenny Strasser (Jenny Strasser, geb. Eugenie Luise Leona Berger; geb. 18. Jänner 1913 Wien, gest. 20. Juli 2009 Wien; Widerstandskämpferin, Parteifunktionärin) in „Jenny-Strasser-Platz“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 21

Die Verkehrsfläche (SCD 06934) in 1030 Wien, im Bereich Rasumofskygasse 22 bis 24, wird nach Vuk Karadžić (Vuk Stefanović Karadžić; geb. 26. Oktober 1787 Osmanisches Reich (heutiges Serbien), gest. 7. Februar 1864 (abweichendes Sterbedatum: 26. Jänner 1864) Wien; Schriftsteller, Philologe, Sprachreformer) in „Vuk-Karadžić-Platz“ benannt.

einstimmig dafür

Post Nr. 22

Die Parkanlage (SCD 21989) in 1070 Wien, Apollogasse (am ehemaligen Areal des Sophienspitals) wird in „Sophienpark“ (nach dem von 1880 bis 2017 bestandenen Sophienspital, dessen Namensgeberin Erzherzogin Sophie von Österreich (1805 – 1872), Mutter von Kaiser Franz Joseph, war) benannt.

einstimmig dafür

Post Nr. 23

Die Volksschule (SCD 23024) in 1100 Wien, Sonnleithnergasse 30, wird nach Elfriede Mejchar (Elfriede Mejchar; geb. 10. Mai 1924 Wien, gest. 11. Oktober 2020; bedeutende Fotografin der Nachkriegszeit, Fotokünstlerin) in „Elfriede-Mejchar-Schule“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 24

Die Verkehrsfläche (SCD 12254) in 1130 Wien, zwischen Vitusgasse und Schweizertalstraße, wird nach Eric Sanders (Eric Sanders; geb. 12. Dezember 1919 Wien (als Erich Ignatz Schwarz),
gest. 30. August 2021 London; exilierter britisch-österreichischer Autor und Musikpädagoge) in „Eric-Sanders-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Parkanlage (SCD 22086) in 1150 Wien, im Bereich der ASKÖ Sportanlage Auf der Schmelz, wird nach Lina Proksch (Lina Proksch, geb. Karoline Maria Jerabek; geb. 6. Juli 1899,
gest. 23. Oktober 1983 Wien; Widerstandskämpferin, Politikerin) in „Lina-Proksch-Park“ benannt.

einstimmig dafür

Post Nr. 26

Die Verkehrsfläche (SCD 04033) in 1190 Wien, westlich des Friedhof Grinzing zwischen Aslangasse und Straßergasse, wird nach Helmuth Lohner (Kammerschauspieler Helmuth Lohner; geb. 24. April 1933 Wien, gest. 23. Juni 2015 Wien; Schauspieler, Regisseur, Direktor des Theaters in der Josefstadt) in „Helmuth-Lohner-Weg“ benannt.

einstimmig dafür

Post Nr. 27

Die Verkehrsfläche (SCD 09762) in 1210 Wien, im Bereich zwischen Josef-Brazdovics-Straße und Siemensstraße, wird nach Juliane und Rudolf Holzhacker (erste in diesem Bereich angesiedelte Gärtnerfamilie, Gründung der Gärtnerei 1893) in „Holzhackerstraße“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Verkehrsfläche (SCD 03532) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Brigitte Kowanz (Brigitte Kowanz; geb. 13. April 1957 Wien, gest. 28. Jänner 2022; Installationskünstlerin, Professorin an der Universität für Angewandte Kunst) in „Brigitte-Kowanz-Platz“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Verkehrsfläche (SCD 04975) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Elfriede Mejchar (Elfriede Mejchar; geb. 10. Mai 1924 Wien, gest. 11. Oktober 2020; bedeutende Fotografin der Nachkriegszeit, Fotokünstlerin) in „Elfriede-Mejchar-Gasse“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 30

Die Verkehrsfläche (SCD 03506) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Elise Steininger (Elise Steininger, geb. Rauch; geb. 10. Dezember 1854 Zsigmondfalva (damals Ungarn, heute Serbien), gest. 11. November 1927 Wien; österreichische Radsportpionierin, Gründerin des ersten Frauenradfahrvereins in Österreich-Ungarn) in „Elise-Steininger-Straße“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 31

Die Verkehrsfläche (SCD 03567) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Gertie Fröhlich (Prof.in Gertrude (Gertie) Fröhlich; geb. 29. Juni 1930 Kláštor, Tschechoslowakei (heute Slowakei), gest. 17. Mai 2020 Baden; Bildende Künstlerin und Pionierin der österreichischen Kunstszene der Nachkriegszeit. Sie entwarf u.a. das Logo des Österreichischen Filmmuseums und war Initiatorin der Galerie nächst St. Stephan in Wien 1.) in „Gertie-Fröhlich-Gasse“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Verkehrsfläche (SCD 05878) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Klara Hautmann-Kiss (Dr.in techn. MMag.a Klara Hautmann-Kiss, geb. Kiss; geb.          8. Oktober 1920 Wien, gest. 25. Oktober 2000 Wien; in der NS-Zeit vertriebene und 1945 zurückgekehrte Architektin, Bühnenbildnerin, Malerin) in „Klara-Hautmann-Kiss-Gasse“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 33

Die Verkehrsfläche (SCD 02596) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Luise Fleck (Luise Fleck, geb. Aloisia Veltée, verehel. Kolm, verehel. Fleck; geb. 1. August 1873 Wien,
gest. 15. März 1950 Wien; 1940 emigrierte und 1947 nach Österreich zurückgekehrte Regisseurin, Drehbuchautorin, Produzentin, Pionierin des österreichischen Films) in „Luise-Fleck-Straße“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Verkehrsfläche (SCD 03353) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach der Romanfigur Momo (die Hauptfigur im 1973 erschienen Roman von Michael Ende, der von Zeit-Dieben und einem mutigen, empathischen Mädchen, das den Menschen die gestohlene Zeit zurückbrachte, handelt.) in „Momogasse“ benannt

einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Verkehrsfläche (SCD 06828) in 1230 Wien, im Bereich der Breitenfurter Straße 170, wird nach Bettina Bauer-Ehrlich (Bettina Ehrlich, geb. Bauer; geb. 19. März 1903 Wien,
gest. 10. Oktober 1985 London; exilierte britisch-österreichische Malerin, Textilkünstlerin, Kinderbuchautorin, Illustratorin) in „Bettina-Bauer-Ehrlich-Platz“ benannt.

einstimmig dafür

Post Nr. 36

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 690.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 3s Research Laboratory – Forschungsverein 7.000
2 CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien 8.000
3 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 90.000
4 Freund_Innen* des Pornographischen Films 25.000
5 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
6 Koinon. Verein zur Förderung transdisziplinärer und interkultureller Vernetzung 5.000
7 Landjäger – Verein für Film- und Magazinkultur 10.000
8 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
9 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 40.000
10 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
11 Filmarchiv Austria 25.000
12 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 25.000
13 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 130.000
  Summe 690.000

 

Für die Bedeckung der Vorhaben ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE alle dafür
ÖVP: 4 & 6 dagegen, Rest dafür
FPÖ 11 & 8 dafür, Rest dagegen

 

Post Nr. 37

Die Förderung an den Verein Österreichisches Filmmuseum für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2026 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 39

Die Förderung an den Verein Austrian Fashion Association für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 12.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.130.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages in der Höhe von EUR 1.130.000 ist im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 42

Die Förderung an die Vienna Film Commission GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 34.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag 2026 in der Höhe von EUR 781.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung“ gemäß Förderrichtlinien der
Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.527.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je
EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Ö/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Post Nr. 46

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien“ gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 5.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Ö/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 48

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 19.115.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Ö/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Post Nr. 49

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit und für die Durchführung von Großvorhaben in der Höhe von insgesamt EUR 2.176.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 60.000
2 Archipelago – Verein für performative Künste 180.000
3 Art*Act Kunstverein 150.000
4 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative 80.000
5 BACKPULVER – Think and Practice Tank for Contemporary Dance 29.000
6 DARUM. Darstellende Kunst und Musik 140.000
7 das. bernhard. ensemble 120.000
8 Flat Corner Kunstverein – Verein zur Förderung und Verbreitung performativer Arbeiten 55.000
9 Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen 115.000
10 Institut für Medien, Politik und Theater 85.000
11 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theaterarbeit 120.000
12 KreativKultur 100.000
13 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 160.000
14 Kunstverein Argo 100.000
15 new space theatre.dance company – Verein zur Förderung zeitgenössischer darstellender Kunst mit überzeitlichen Inhalten 92.000
16 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 130.000
17 theater.nuu – Performance für junge Menschen 90.000
18 Verein für modernes Tanztheater 115.000
19 VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH 115.000
20 VRUM Kunst- & Kulturverein 140.000
  Summe 2.176.000

 

Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE alle dafür
FPÖ 8, 10, 15 dagegen; Rest dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an das Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 51

Die Förderung an Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 52

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 53

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 3.267.000 werden gemäß Förderrichtlinien der
Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Aktionstheater Wien 110.000
2 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 165.000
3 God’s Entertainment GmbH 165.000
4 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 143.000
5 insert Tanz und Performance GmbH 242.000
6 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 264.000
7 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 110.000
8 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 220.000
9 More Spirit Please GmbH 209.000
10 Musiktheatertage Wien 352.000
11 schallundrauch agency – Verein zur Förderung und Entwicklung von Tanz, Performance und Theater für junges Publikum 132.000
12 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 319.000
13 theatercombinat – theaterverein forschung künstlerischer produktion und rezeption 165.000
14 Theaterverein Toxic Dreams 286.000
15 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 143.000
16 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 154.000
17 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 88.000
  Summe 3.267.000

 

Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS & GRÜNE alle dafür
ÖVP 5 & 16 dagegen, Rest dafür
FPÖ 5 & 16 dagegen, Rest dafür

Post Nr. 54

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 55

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 750.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 56

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 57

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 58

Die Förderung an kidlit medien GmbH für das Kinderliteraturfestival 2026 in der Höhe von
EUR 200.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderung an die Junge Theater Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 60

Die Förderung an die Rohnefeld-Mittermeir Theater GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 61

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Pr.Z.359195-2025-GKU) von ursprünglich EUR 2.000.000 um EUR 900.000 auf sohin insgesamt EUR 2.900.000 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 Post Nr. 62

Die Förderung an die TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 63

Die Förderung an die Tanzquartier-Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 3.650.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 64

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 65

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 720.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 66

Die Förderung an die Schauspielhaus Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 1.950.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 67

Die Förderung an die Theater am Werk GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 2.150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 68

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 4.515.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not (Teilbereichsförderung Brunnenpassage) 380.000
2 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft

m.b.H

780.000
3 Kabinetttheater-Verein zur Förderung

zeitgenössischer Theaterformen

100.000
4 Kitsch & Kontor – Theaterverein 1.300.000
5 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 820.000
6 Verein „Transit“-Verein für darstellende und

bildende Kunst

680.000
7 Verein der Freunde und Förderer des

Schubert Theaters

180.000
8 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur-

und Werkstättenhäuser (Teilbereichsförderung Performing Arts)

275.000
  Summe 4.515.000

 

Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE alle dafür
ÖVP 5 & 8 dagegen, Rest dafür
FPÖ 2, 5, 8 dagegen, Rest dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 1.455.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion 210.000
2 Mras Stefan e.U. (Theater-Center-Forum) 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000
4 Theater Lilarum GmbH 300.000
5 TheaterArche 100.000
6 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000
7 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000
8 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer

Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT

75.000
  Summe 1.455.000

 

Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE alle dafür
FPÖ 1 dagegen, Rest dafür

 

Post Nr. 70

Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 12.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

Die Förderung an die IMPULSTANZ GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026  Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 72

Die Förderung an danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 73

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Förderung in Form einer ersten Rate an die „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 7.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 75

Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 51.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 76

Die Förderung an kidlit medien GmbH für das Kinderliteraturfestival 2026 in der Höhe von
EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

kulturausschuss.transparent Mai 23 – Diskurs oder Abnicken

Was ich gelernt habe im letzten Kultur-Ausschuss: politische Gremien dienen nicht dem Diskurs(!), sagt die Regierungspartei. Stattdessen wünscht die Regierungspartei ein „Abnickungs-Gremium“.

Wir bekommen zB. einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets um 15 Mio. – Erklärung dazu kaum mehr als ein Einzeiler. Keine Angaben, wem konkret und in welcher Höhe der Geldsegen zugedacht sein wird, und wem nicht. „Die MA7 hat alle Notwendigkeiten geprüft und individuell entschieden, wer wieviel benötigt. Das wird dann auch so vergeben.“

Die Stadträtin nennt es „Abstimmungsgremium“.

Allerdings – da liegt der Hase im Pfeffer – wie sollen wir qualifiziert abstimmen, wenn tatsächlich die Stadträtin (oder die MA7?) entscheidet, wieviel vom Akt den Ausschussmitgliedern vorgelegt wird.

Der Gesetzestext, der das regeln soll, ist dagegen eindeutig:

Die Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderats (§11 ff) hält fest, dass „jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen“ hat. Darüber hinaus wird extra folgendes klargestellt: „Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied) es ist, vorliegen“.

In der Realität wird das nur halbherzig umgesetzt: Da werden teils nur die Antragsformular-Texte vorgelegt, kaum Projektbeschreibungen oder Details, niemals konkrete Budgetvoranschläge. Detaillierte Abrechnungen nach Umsetzung gibt es nie.

Wo die politische Debatte über Gewichtungen der Förderungen sonst stattfinden soll, wenn nicht im Ausschuss, bleibt schleierhaft. Natürlich, man kann sich Entscheidungen und Ideen auch einfach nur über Medien ausrichten. Das führt allerdings recht selten zu einem produktiven Austausch von Argumenten.

Viel eher folgt die Stadträtin hier einem paternalistischen Politikzugang: „Ich entschiede und du friss oder stirb.“

Wollten wir nicht gerade die Kultur und Wissenschaft gerne als den Ort des demokratischen Diskurses etablieren?
Wenn wir es nicht einmal hier schaffen Diskurs – auch mit widerstreitenden Positionen – vorzuleben, wo denn sonst?
Wo sollen wir denn über den Umgang mit Steuergeldern tatsächlich verhandeln, wenn nicht im Ausschuss?
Ist tatsächlich gewollt, dass Argumente und Gegenargumente nur mehr per Medien oder Twitter ausgetauscht werden?
Wie war das mit Streiten im Wohnzimmer oder am Balkon?

Und trotzdem habe ich die bittere Pille geschluckt. Seit Monaten setze ich mich für eine Erhöhung des Kulturbudgets ein, daher habe ich den 15 Mio. zugestimmt, trotz der geringen Info. Und obwohl die intransparente Vorgangsweise vermuten lässt, dass wieder politisch besser Vernetzte mehr profitieren werden von den Erhöhungen. Erfahren werden wir das wohl erst bei der Abrechnung im kommenden Jahr (Sommer 2024). Erst da wird dann im Kulturbericht ablesbar sein, welche Institutionen und Vereine tatsächlich zusätzliche Mittel bekommen haben, um die Kostensteigerung durch die Inflation abzufedern.

Transparente Förderpolitik sieht anders aus!

Diesbezüglichen Erklärungsbedarf gab es im Mai Ausschuss bei mehreren Aktenstücken.

Zu den Akten im Einzelnen:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Mag.a Aygül Berivan Aslan, GR Nikolaus Kunrath und GR Mag.a Ursula Berner, MA betreffend „Umbenennung von rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dagegen | GRÜNE dafür
Bericht: SPÖ/NEOS. ÖVP dafür | GRÜNE, FPÖ dagegen

 

Das Black Voices (https://blackvoices.at/wp-content/uploads/2021/11/Forderungen_BlackVoicesVolksbegehren_2021-02_de.pdf) und auch der Ergänzungsband zu Wiener Straßennamen https://www.wien.gv.at/kultur/strassennamen/strassennamenpruefung.html  haben festgestellt, dass es dringenden Handlungsbedarf bei rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien gibt. Wien versteht sich als „Schmelztiegel“, als Ort, an dem viele Menschen aus unterschiedlichen „Kulturen“ zusammenkommen. Es wäre die Basis einer demokratischen Politik des 21. Jahrhunderts diffamierende Bezeichnungen im öffentlichen Raum möglichst abzuändern. Um tradiertes Unrecht endlich zu beenden. Die Stadträtin glaub weiterhin, dass 3-zeilige Ergänzungstafeln ausreichend Ausgrenzungsstrukturen und Marginalisierungen zu bekämpfen. Wir Grüne glauben es braucht mehr.
Deshalb haben wir diese Beantwortung der Stadträtin unseres Antrags abgelehnt.

Post Nr. 2

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend keine Aufwendungen aus dem Kulturbudget für Beiräte und Jurys
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dagegen | ÖVP dafür
    Bericht: SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Um in einer Jury oder einem Beirat zu sitzen, braucht es Expertise, die über Jahre aufgebaut werden muss. Die Jurysitzungen und Beiratssitzung sind zeitaufwendig und erfordern viel spezifische Vorbereitungen. Es kann im Sinne von fairer Bezahlung keine Option sein, Fach-Expert:innen aus verschieden Kultursparten ohne Bezahlung arbeiten zu lassen. Daher haben wir den Antrag der ÖVP abgelehnt.

Post Nr. 3

Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die                  Design Week 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 4

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.446.000 um EUR 150.000 auf sohin insgesamt EUR 1.596.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Stadtteilkultur und Interkulturalität wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.800.000 um EUR 250.000 auf sohin insgesamt EUR 2.050.000 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Die Stadtteilkultur ist der Budgettopf, für den spartenübergreifende Projekte und lokale Projekte am ehesten einreichen können. Die meisten hier geförderten Projekte finden dezentral statt. Laut Auskunft der MA7 sind ca. 60% der Projekte wiederkehrend und 40% Ersteinreichungen. Wir haben der Erhöhung zugestimmt.

Post Nr. 6

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 50.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 200.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP; FPÖ dafür
GRÜNE dagegen

Die Philharmoniker und die Frauen – kein einfaches Kapitel, wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe. Auch heuer wieder schaffen es die Philharmoniker beim Sommernachtskonzert keine Dirigentin zu beschäftigen. Seit Beginn der Sommerkonzerte 2004 dirigierte noch keine einzige Frau. Und auch unter den Solist:innen schafften es nur 4 Frauen zu Ehren zu kommen:

Immerhin darf heuer Elīna Garanča als Solistin dabei sein. Die 5. Frau seit 2004 (!)

Für das heurige Konzert wollen die Philharmoniker eine Erhöhung der Fördersumme um 20%. Wir wollten, dass die Stadt ihre Förderzusage an Frauenquoten bindet. Weil das nicht geschieht, haben wir den Antrag heuer abgelehnt.

 

Post Nr. 7

Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum in der Höhe von EUR 970.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der                      Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages
gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Die Kunst im öffentlichen Raum ist vielleicht eine niederschwellige Form, um mit bildender Kunst in Berührung zu kommen. Deshalb unterstützen wir die KÖR immer. Aktuell macht es das intransparente Vorgehen um den Wettbewerb und die neuerliche Ausschreibung einer künstlerischen Kontextualisierung der #Luegerstatue nicht leicht. Es ist nicht einzusehen, warum der Ausschuss nicht informiert wurde, welches Vermittlungsprogramm seit Oktober 22 stattgefunden hat, und welche Rahmendbedingungen für den neuerlichen Wettbewerb gewählt worden sind. Auch die Jurymitglieder sollten geheim bleiben, wurden aber durch einen Zeitungsartikel im Herbst geoutet. Es ist völlig unverständlich, warum die Stadträtin glaubt, dass diese Intransparenz und Geheimhaltung ausgerechnet bei so einem umstrittenen Denkmal mehr Ruhe in die Debatte bringen könnte. Stattdessen wird hinter vorgehaltener Hand spekuliert. Sinnvoller wäre ein offener angeleiteter Diskurs, der die Bevölkerung einbezieht. Da könnte man es dann vielleicht schaffen gemeinsam auf demokratischen Weg eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.

Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es im 21. Jahrhundert möglich sein muss, ein Denkmal zu verrücken. Es aus dem Zentrum der Stadt an einem anderen Ort – z.B. in einem Skulpturengarten – umzusetzen. Die dadurch entstehende Leerstelle hätte das Potential Populismus, Antisemitismus, Radikalisierungs- und Ausgrenzungsphänomene mit aktuellen Kunstpositionen zu bearbeiten, statt sich ständig an der 100 Jahre alten Figur abarbeiten zu müssen.  

Erste öffentliche Ergebnisse aus dem Wettbewerb werden für Ende Mai erwartet.

Post Nr. 8

Für die Förderung an Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 in der Höhe von EUR 1.062.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfänden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 339.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 450.000 auf sohin EUR 2.750.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie auch bei Post 13 gibt es hier keine Unterlagen, die Details verraten, wer nun in welcher Höhe mit Erhöhungen rechnen kann. Es bleibt intransparent. Weil ich aber weiß, wie prekär viele Bühnen derzeit aufgestellt sind, stimmen wir dem Antrag zu und hoffen, dass die Mittel gerecht verteilt werden.

 

 

Post Nr. 10

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Jahr 2023 wurde bereits ein erster Sammelantrag in der Höhe von EUR 645.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird ein weiterer Betrag von insgesamt EUR 455.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 1.100.000 zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 455.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich 25.000
2 CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien 10.000
3 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 5.000
4 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 20.000
5 Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur 95.000
6 »Kaleidoskop – Film und Freiluft« 10.000
7 Österreichisch-Japanische Gesellschaft 5.000
8 This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 90.000
9 VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES FANTASTISCHEN FILMS 165.000
10 Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst 30.000
Summe 455.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

 

Post Nr. 11

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 120.000 zu decken ist.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber* innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 120.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ENTUZIASM Kinobetriebs GmbH 50.000
2 Filmarchiv Austria 50.000
3 Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. 20.000
Summe 120.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Filmförderung wird im Voranschlag 2023 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.000.000 um EUR 100.000 auf sohin EUR 1.100.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 13

Für den erhöhten Förderbedarf aufgrund der gestiegenen Energie-, Personal- und Mietkosten bei Institutionen im Kulturbereich wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 15.154.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 15.154.000 zu decken ist.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie im Eingangstext erwähnt, sind die Unterlagen zu den Erhöhungen tatsächlich sehr dürftig. Es ist unverständlich, warum wir bei derartigen Erhöhungen nicht wie auch bei anderen Rahmenbeträgen, zumindest eine grobe Liste erhalten, wer wieviel bekommt. Wir stimmen angesichts der angespannten Lage zu – erstaunlicher Weise scheinen die NEOS mit der Intransparenz auch hier kein Problem zu haben.

 

Post Nr. 14

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 823.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 218.000
2 Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) 65.000
3 MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH 400.000
4 Science Center Netzwerk 50.000
5 Sigmund Freud Privatstiftung 35.000
6 Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung 55.000
Summe 823.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Tatsächlich lässt es einen schlucken, wenn das Mozarthaus (Wien Holding) seine Subventionen verdoppelt! Erklärt wird das mit dringend notwendigen Renovierungen und veränderten Kollektivverträgen, die eingehalten werden müssen. Zusätzlich sind die Energiekosten gestiegen. Insgesamt zahlt Wien nur einen Teilbetrag der Gesamtkosten von ca. 3 Mio. Euro 

Auch beim DÖW musste die seit Jahren bestehende schlechte Personalsituation dringend angepasst werden, ebenso sind Energiekosten gestiegen. Es wird gehofft, dass nach einer Umsiedlung, die neuen Räumlichkeiten nachhaltiger sind und damit weniger Ressourcen verbrauchen werden.

 

 

Post Nr. 15

Für die Förderung an die Jüdische Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für die Jahresaktivitäten wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen, mit EUR 350.000 zu decken ist.

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Jüdische Museum der Stadt Wien
Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 3.900.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 4.250.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie alle hat auch das Jüdische Museum erhöhte Energie und Personalkosten. Demnach haben wir den Anpassungen zugestimmt.

 

Post Nr. 16

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 120.000 zu decken ist.
Einstimmig dafür

 

 

 

 

 

Zusatzinfo zur allg. Debatte:

Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderates Originaltext:

III. Wirkungsbereich der Ausschüsse
Allgemeines
§ 5. Die Gemeinderatsausschüsse sind die beschließenden Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, welche nach der Wiener Stadtverfassung (WStV) nicht anderen
Gemeindeorganen zugewiesen sind. Außerdem obliegt ihnen die Vorberatung in den Angelegenheiten des eige-
nen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in den Wirkungsbereich des Stadtsenates gemäß § 95 Abs. 1 und § 97
lit. d, f und g WStV gehören.

Akteneinsicht
§ 11. (1) Nach Einberufung der Sitzung hat – sofern dem ein gesetzliches Hindernis nicht entgegensteht –
jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf
Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen.
(1a) Jeder Klub des Gemeinderates kann zur Unterstützung der Mitglieder des Gemeinderates Personen
namhaft machen, die in die Geschäftsstücke, die auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung einem Aus-
schuss vorliegen, Einsicht nehmen dürfen. Diese Personen müssen bei einem Klub des Gemeinderates beschäftigt
sein. Abgesehen von den Klubdirektoren und bis zu drei weiteren Personen ist die Einsicht auf bestimmte Akten
zu beschränken. Die Personen sind einschließlich der Beschränkung der Einsicht der Geschäftsstelle des Landta-
ges, Gemeinderates, Landesregierung und Stadtsenat bekannt zu geben. Diese Personen haben entsprechende
Verschwiegenheitserklärungen zu unterfertigen.
(2) Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur
vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied)
es ist, vorliegen.
(3) Die Rechte nach Abs. 1 und 2 umfassen auch die Herstellung von Abschriften und Ablichtungen.
(4) In Fällen der dringlichen Einberufung einer Ausschusssitzung müssen die Geschäftsstücke mindestens
eine Stunde vor Sitzungsbeginn, wenn dies aber nicht möglich ist, jedenfalls während der Sitzung zur Einsicht-
nahme aufliegen.

 

V 001-080 – Geschäftsordnung für Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen
5
Beiziehung anderer außenstehender Personen
§ 18. (1) Die Ausschüsse können ihren Sitzungen mit beratender Stimme auch Gemeinderatsmitglieder bei-
ziehen, die nicht Ausschussmitglieder sind, desgleichen sachkundige Personen, die nicht Mitglieder des Gemein-
derates sind.
(2) Der Ausschussberatung über einen von einem Mitglied des Gemeinderates gestellten Antrag ist dieses
Mitglied mit beratender Stimme beizuziehen.
(3) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sowie die im § 3 Abs. 4 und 5 GO-GR genann-
ten Gemeinderatsmitglieder sind berechtigt, den Beratungen über Gesetz- und Verordnungsentwürfe eine sach-
kundige Person ihres Vertrauens beizuziehen. Die in Aussicht genommene Person ist spätestens drei Tage vor der
Sitzung dem Ausschussvorsitzenden bekannt zu geben und hat sich, soferne sie kein Gemeindebediensteter oder
gewählter Mandatar ist, zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes ausdrücklich schriftlich
gegenüber dem Ausschussvorsitzenden zu verpflichten. In die vorgenannte Frist werden Samstage, Sonntage und
gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet. Die beigezogenen sachkundigen Personen haben kein Rederecht. Durch
ihre Beiziehung darf der ordnungsgemäße Gang der Verhandlung in den Ausschüssen nicht behindert werden.
Sitzungsprotokolle
§ 19. (1) Über die Sitzungen der Ausschüsse ist durch einen vom zuständigen amtsführenden Stadtrat (vom
Vorsitzenden des Stadtrechnungshofausschusses) zu bestimmenden Gemeindebediensteten ein Protokoll zu füh-
ren, in das alle Anträge und Beschlüsse aufzunehmen sind. In dem Protokoll ist auch festzuhalten, welche wahl-
werbende Partei für oder gegen einen Antrag gestimmt hat. Soweit innerhalb einer wahlwerbenden Partei kein
einheitliches Abstimmungsverhalten vorliegt, ist auch das unterschiedliche Abstimmungsverhalten innerhalb der
jeweiligen wahlwerbenden Partei zu protokollieren.
(2) Dieses Protokoll ist vom Vorsitzenden, – mit Ausnahme des Stadtrechnungshofausschusses – vom amts-
führenden Stadtrat und vom Protokollführer zu unterzeichnen und im Wiener Stadt- und Landesarchiv aufzube-
wahren.
(3) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, in die Protokolle über die Ausschusssitzungen Einsicht
zu nehmen.
(4) Die Protokolle sind spätestens vom achten Tag nach der Sitzung an durch 14 Tage zur Einsicht für die
Mitglieder des Gemeinderates und des Stadtsenates aufzulegen.
(5) Vertrauliche Anträge und Beschlüsse sind gesondert zu protokollieren. Die Einsichtnahme in solche
Protokolle ist den Mitgliedern des Gemeinderates, die nicht Mitglieder (Ersatzmitglieder) des betreffenden Aus-
schusses oder des Stadtsenates sind, erst gestattet, wenn der Bürgermeister die Aufhebung der Vertraulichkeit
dieser Beschlüsse ausgesprochen hat.
(6) Das Protokoll über die nicht für vertraulich erklärten Beschlüsse ist zu veröffentlichen.

 

Auszug aus der geschäftsordnung zum Gemeidnerat:
Beteiligung an der Verhandlung
§ 22. Die Verhandlungssprache in den Ausschüssen ist die deutsche Sprache.
§ 23. (1) Zum Wort gelangen die Ausschussmitglieder (Ausschussersatzmitglieder) und die in Abs. 1a ge-
nannten Ausschussersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Meldung beim Vorsitzenden, doch dürfen sie zu
einem Geschäftsstück nicht öfter als dreimal das Wort ergreifen.
(1a) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind berechtigt, den Sitzungen des Ausschusses
zusätzlich zu den auf sie entfallenden Ausschussmitgliedern bis zu zwei Ausschussersatzmitglieder beizuziehen.
Abs. 3 Z 1 gilt sinngemäß für das Rederecht dieser beigezogenen Ausschussmitglieder. Die beigezogenen Aus-
schussersatzmitglieder haben kein Stimmrecht. Die zusätzliche Teilnahme von Ausschussersatzmitgliedern ist
von der jeweiligen wahlwerbenden Partei dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung bekannt zu geben.
(1b) Die im Stadtrechnungshofausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind darüber hinaus berech-
tigt, den Sitzungen des Stadtrechnungshofausschusses bis zu zwei Ausschussmitglieder anderer Ausschüsse bei-
zuziehen. Abs. 1 und Abs. 1a zweiter bis vierter Satz gelten für diese sinngemäß.
(2) Bei umfangreichen Geschäftsstücken hat der Vorsitzende das Recht, das Geschäftsstück in zwei oder
mehrere Tagesordnungspunkte zu unterteilen. In diesem Fall darf pro Tagesordnungspunkt dreimal das Wort
ergriffen werden.
(3) Außer der Reihe und öfter als dreimal muss das Wort Ausschussmitgliedern (Ausschussersatzmitglie-
dern) gegeben werden,
1. für Informationsfragen, welche bloß der Aufklärung des Verhandlungsgegenstandes dienen,
2. wenn sie einen Antrag betreffend die formelle Geschäftsbehandlung stellen,
3. zur Vorbringung einer tatsächlichen Berichtigung.
In den Fällen der Z 2 und 3 darf die Redezeit fünf Minuten nicht überschreiten.
(4) Der Bürgermeister hat das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und Mitteilungen
zu machen. Das gleiche Recht kommt dem zuständigen amtsführenden Stadtrat, beim Stadtrechnungshofaus-
schuss dem Vorsitzenden zu. Über diese Anträge und Mitteilungen ist eine Debatte zulässig. Der Magistratsdi-
rektor ist berechtigt, jederzeit das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen.
(5) Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Wort.
§ 24. Die Verlesung schriftlicher Vorträge ist nur dem Berichterstatter gestattet.
§ 25. Der Vorsitzende hat die Debatte zu leiten, ohne sich an ihr zu beteiligen. Wenn er Berichterstatter
über einen Gegenstand ist oder an der Debatte teilnehmen will oder wenn Anträge den Gegenstand der Verhand-
lung bilden, die er selbst gestellt hat, muss er den Vorsitz bis nach erfolgter Abstimmung abgeben

 

 

kulturausschuss.transparent – März 2022

Nur sechs Poststücke wurden im Kulturausschuss im März behandelt – niemand hätte gedacht, dass es da zu so einer ausführlichen Diskussion kommt. Unter Allfälliges stellte die ÖVP die Frage, wie es sein kann, dass ein Stück, das zu Gewalttaten aufruft, im Volkstheater weiterhin auf dem Programm steht, gerade hinsichtlich des Krieges in der Ukraine sei das komplett verfehlt und die Stadträtin möge sich darum kümmern, dass das Stück abgesetzt, zumindest in den nächsten Monaten nicht mehr gespielt wird. Es geht um „Zertretung“  – ein Text von Lydia Haider derzeit Hausautorin am Volkstheater. Veronika Kaup-Hasler hielt dagegen, dass das Theater ein gesellschaftlicher Verhandlungsort ist. Provokation ist dabei traditionell ein Gestaltungsmittel. Das reichte der ÖVP nicht, „Wenn ich weiß, dass ich keine Waffe benutzen will, muss ich sie auch nicht kaufen“, meinte dazu Peter L. Eppinger. Hier wird ein Gewaltexzess inszeniert, das muss weg.

Interessant – die Grünen, also Martin Margulies und ich, waren die einzigen Mitglieder des Ausschusses, die das zur Debatte stehende Stück auch tatsächlich live besucht haben!

Vor diesem Hintergrund meldet ich mich auch zu Wort:

1. Es ist interessant, dass die ÖVP Gewaltdiskurse im Theater kritisiert, die mehrfach Morde, (fiktive) Gewalttaten und blutigen (Fiktion-)Bilder, die uns allen täglich per ORF ins Wohnzimmer gebracht werden, aber unkommentiert läßt.

2. Ja, Lydia Haiders Text ist provokant und gewaltvoll; ja, es werden explizit Politiker Objekte der Gewaltphantasien; ja, die Inszenierung unterstützt den Text – aber und hier ist der erste Bruch, wer im Publikum sitzt, wird plötzlich zur/m MittäterIn. Mittels Joysstick kann geschossen werden – und da bemerkt man im Publikum Irritation. Es geht wohl auch darum die eigenen Rachegelüste zu erleben und zu reflektieren.

3, Ja, eine junge Frau wählt eine gewaltvolle Sprache in ihrer Frustration, um unser aller Abhängigkeit von skrupellosen Männern in Machtpositionen. Sie übt mit der wütenden Sprache Rache. Wütende junge Frauen sind unangenehm und irritieren – das kann aber kein Grund sein, sie mundtot zu machen. Wir alle wissen die Gewalt geht von Autokraten aus, die Länder überfallen, ohne Rücksicht auf Verluste – genau das wird in der martialischen Inszenierung (auch) kritisiert.

Nach dieser emotionalen Debatte hatte es Christine Dollhofer, die neue Geschäftsführende des Filmfonds Wien nicht leicht. Sie war eingeladen sich und ihre Ideen für den Filmfonds vorzustellen. Im Sinne der Transparenz war es sehr erfreulich, dass sie auch eine schriftliche Unterlage mit aktuellen Zahlen und Fakten mitbrachte. (Ausführliche Informationen dazu finden sich unter hier ).

Ein grober Überblick: der Filmfonds hat im Jahr ca. 12 Mio zu vergeben. Damit können österr. Filme nur anteilig unterstützt werden. Der Filmfonds Wien vergibt (erfolgsbedingt rückzahlbare) Zuschüsse und – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung von Filmen. Die eingereichten Projekte werden nach ihrer kulturellen, künstlerischen und filmwirtschaftlichen Bedeutung für Wien beurteilt. Letztere wird am „Wiener Filmbrancheneffekt“ gemessen: Mindestens 100 Prozent der gewährten Fördermittel müssen der Beschäftigung Wiener Filmschaffender, der Nutzung der Wiener Filminfrastruktur oder Wien als Drehort zugutekommen. Die tatsächlich erzielten Effekte liegen seit Jahren über 200 Prozent.“

Christine Dollhofer hat herausgestrichen, dass ihr Gendergerechtigkeit bei der Vergabe und Diversität bei den Stoffen und der Vergabe ein großes Anliegen ist. Dementsprechend sind alle Gremien des Filmfonds zu 50% mit Frauen und zu 50% mit Männern besetzt.

Es geht auch darum einen Ausgleich zwischen Newcomer und Erfahrenen zu schaffen – derzeit sind ca 1/3 der unterstützen Filme von Debüts.

Die Posten im Einzelnen – das meiste war einstimmig. Debatten gab es bei KÖR und „Fest der Freude“.

Post Nr. 1

Die Förderung an “FOMP“ – Kulturverein zur Realisierung, Präsentation und Ausbildung dynamischer Bühnenliteratur und Bühnenkunst im Jahr 2022 für SLAM 22 – Die 26. Deutschsprachigen Poetry Slam Meisterschaften in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 2

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk im Jahr 2022 für das Projekt „Wissensraum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 3

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2022 für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von EUR 315.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 4

A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 100.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2022 in der Höhe von insgesamt EUR 500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A in der Höhe von EUR 400.000 und in der Höhe von EUR 100.000 im Voranschlag 2022 gegeben.

SPÖ/NEOS, Grüne, ÖVP dafür

FPÖ dagegen

Die FPÖ lehnt Ausgaben für eine Kontextualisierung des Lueger Denkmals ab. Außerdem sei der Akt intransparent – weil zu wenig Informationen geliefert werden.

Post Nr. 5

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich im Jahr 2022 für die Veranstaltung „Fest der Freude“ in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

Nachfrage ÖVP und FPÖ: Warum ist Fördersumme so hoch? – Antwort wegen Corona-Maßnahmen und einer anderen Bühne musste erhöht werden.

Post Nr. 6

Die aktualisierte Fassung der Statuten zur Verleihung der Dr.-Karl-Renner-Preise der Stadt Wien möge genehmigt werden.

Einstimmig angenommen

Rede zur Eröffnung des Jüdischen Filmfestivals in Wien

Guten Abend,

Ich möchte Ihnen zu allererst Grüße und Glückwünsche übermitteln: Vizekanzler Werner Kogler gratuliert zu 30 Jahren Jüdisches Filmfestival und auch Staatsekretärin Andrea Mayer gratuliert, obwohl sie leider nicht hier sein kann.

Sie ist auf dem Weg zum ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, wo morgen die neu gestaltete Österreich Ausstellung eröffnet wird. Eine Ausstellung, in der vor Ort erstmals vom Nachkriegsnarrativ von Österreich als reinem Opfer der Nazis Abstand genommen wird. Stattdessen wird hier jetzt auch die Mittäterschaft von vielen Österreicherinnen und Österreichern an den Gräueln und der Verfolgungen thematisiert.

30 Jahre Jüdisches Filmfestival, das ist ein Grund zum Feiern. Schon 30 Jahre präsentieren sie Einblicke ins jüdische Leben, in jüdische Geschichte und jüdische Erfahrungen im Alltag – das jüdische Filmfestival ist ein wichtiger Teil des Wiener Kulturlebens geworden.  Danke dafür.

Das heurige Motto „Trotzdem“ verweist aber auch auf die zweite Seite der Medaille, TROTZDEM verweist darauf, dass bis heute gesellschaftlich noch nicht erreicht werden konnte, was sich die Gründer 1991 erhofft hatten.

Lassen sie uns, lassen mich, die ich Historikerin bin, kurz zurückblicken: Was war die Situation 1991?

Es war das 5. Jahr von Kurt Waldheim als Bundespräsident,

Bundeskanzler Franz Vranitzky hatte in Reaktion auf den skandalösen Haider-Sager von der „ordentlichen Beschäftigungspolitik im 3. Reich“ seine berühmt gewordene Rede zu Österreichs Mitschuld an den Verbrechen des Nationalsozialismus gehalten.

Und er hatte sich bei den Opfern und ihren Nachkommen namens der österreichischen Republik im Parlament entschuldigt.

Drei Monate später startete dieses Festival als Jüdische Filmwoche.

Jörg Haider hatte als Kärntner Landeshauptmann gehen müssen und kam wieder.

Das kann man auch bildhaft lesen, für die ganze Thematik der Vergangenheitsbewältigung. Es gibt leider keinen linearen Fortschritt in den Lehren, die wir aus der Katastrophe des Nationalsozialismus gezogen haben: Es ist keineswegs immer besser geworden.

Wir müssen uns jeden einzelnen Tag dem Bösen entgegenstellen, wie es Michael Köhlmeier in seiner beeindruckenden Rede 2018 im Parlament genannt hatte,

wir müssen uns jeden einzelnen Tag dem Bösen entgegenstellen – dem Antisemitismus, dem Rassismus, dem Autoritarismus, der Verrohung der Worte und der Taten.

Kultur spielt dabei eine essentielle Rolle. Festivals wie dieses hier schaffen Diskurs und Reflexion und damit eine wertvolle Basis für gesellschaftliche Veränderung.

Kultur alleine aber kann die Aufgabe nicht stemmen.

Wir haben mit der im Jänner von der Bundesregierung präsentierten „Nationalen Strategie gegen Antisemitismus“ ein sehr ambitioniertes Paket bekommen, das von der Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen, über die Bildung bis in die Strafverfolgung reicht. Doch bis das – hoffentlich – nachhaltig wirkt, wird es noch Zeit und viele Anstrengungen benötigen.

2021 stehen wir wieder einem massiven Anstieg von Rechtsextremismus und vor allem von Antisemitismus gegenüber: Die Antisemitismus-Meldestelle der IKG berichtete für das erste Halbjahr 2021 von mehr als einer Verdoppelung der ihr gemeldeten Vorfälle und von einem Höchststand seit ihrem Bestehen – also während der letzten 20 Jahre.
Auch die polizeilich erfassten rechtsextremen Tathandlungen sind in den ersten 6 Monaten2021 kräftig angestiegen, nämlich um 41% im Vergleich zum ersten Halbjahr im Jahr davor.

Und: Wien ist massiv betroffen.

Natürlich, weil viele Vorfälle während der hier abgehaltenen großen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen verzeichnet wurden, aber nicht nur deshalb.

Was wir uns dabei immer vor Augen halten müssen:

Die gemeldeten Vorkommnisse und die erfassten Straftaten sind nur die Spitze des Eisbergs.

Der Grad des Antisemitismus ist ein Seismograph unserer Gesellschaft:

In krisenhaften Zeiten steigt er.

„Die Juden“ – direkt benannt oder über Codes wie die „globalistische Elite“, Georg Soros oder Israel – sie stecken angeblich hinter der Pandemie, wie wir zuhauf lesen und hören müssen.

So schnell konnten wir gar nicht schauen, wie die alten Feindbilder als vermeintlich Schuldige dieser Pandemie wieder ausgegraben wurden. Und was als besonders geschichts-vergessen oder auch als besonders perfide einzuordnen ist: Diejenigen, die den Antisemitismus befeuern, stellen sich im selben Atemzug den Opfern der Shoa gleich und relativieren somit das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte.

Das heurige Festival hat einen bewussten und relevanten Schwerpunkt auf Karl Lueger und den Antisemitismus gelegt.

Mädchen mit rotem Mantel vor Lueger Statue

Wir alle werden uns wieder die Frage stellen müssen, wie es sein kann, dass im Jahr 2021 einem Antisemiten ein großer zentraler Platz der Stadt gewidmet ist. Und wie wir damit umgehen sollen.

Von einem bin ich jedenfalls überzeugt: dass es mit einer Zusatztafel allein nicht getan ist.

Ein herausragendes Beispiel wie eine Intervention gut gelingen kann, ist für mich das Mussolini-Relief in Bozen am ehemaligen „Haus des Faschismus“. Hier ist unter der Darstellung von Mussolini der Leitspruch der italienischen Faschisten angebracht: Credere, obbedire, combattere“ – „Glauben, gehorchen, kämpfen“.

Als Antithese dazu leuchtet seit 2017 über dem Relief ein Zitat der jüdischen Intellektuellen Hannah Arendt: „Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen.“

Hannah Arendt Schriftzug über Mussolini Relief am Haus des Faschismus in Bozen

Quelle © Ansa/Gemeinde Bozen

Möge dieses Festival, mögen die hier gezeigten Filme und die Diskussionen ein Anstoß für jenen Ungehorsam sein, den Hannah Arendt gemeint hat. Und mögen sie auch Anstoß sein, die Erinnerungspolitiken und manche Erinnerungsorte dieser Stadt zu überdenken – NEU zu denken und NEU zu gestalten.

Danke an alle, die diese Veranstaltungen möglich gemacht haben und

danke an alle, die daran mitwirken!

Shalom Oida!

(Dank an Andrea Stangl für die Zusammenarbeit)

Zur Diskussion zum Lueger Denkmal habe ich einen eigenen Beitrag geschrieben. 

© 2026 ursula berner

Theme von Anders NorénHoch ↑