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kulturausschuss.transparent – juni 25

Der erste Kulturausschuss der neuen Legislaturperiode dient vor allem der Konstituierung, dh.

Es wurde eine (neue) Vorsitzende gewählt – Ewa Samel beerbt in diesem Amt Gerhard Schmid.

Weiters wurden 4 StellvertreterInnen gewählt.

  • Petr Baxant (SPÖ),
  • Lukas Brucker (FPÖ),
  • Thomas Weber (NEOS)
  • und ich Ursula Berner (Grüne) –

ÖVP als kleinste Fraktion hat keine Stellvertretung.

Inhaltlich wurde schon in letzten Sitzungen so viele Akten bearbeitet (siehe ältere Berichte), dass diesmal nur der Restitutionsbericht 24 auf der Tagesordnung stand.

Auch da gibt es einiges anzumerken.
In sehr vielen Fällen scheint es im vergangenen Jahr kaum eine Weiterentwicklung gegeben haben. Wie schon früher steht auch heuer wieder bei einigen Fällen (Herschel, Menzel, Poglayen-Neuwall), dass Erben verständigt wurden, aber die zu restituierenden Objekte noch nicht abgeholt worden sind. Bzw. keine weitere Kontaktaufnahme erfolgt ist (von Seiten der Stadt)
Leider konnte der zum Bericht als Auskunftsgeber eingeladene Provenienzfoscher Dr. Wladika keine weitere Auskunft zu den Hitergründen erteilen, weil er nicht für die Bibliothek sprechen kann.
Daher erfahren wir Ausschussmitglieder nicht, ob sich seit 2023 etwas getan hat.
Auffällig nur, dass der Bericht 23 den gleichen Wortlaut verwendet wie der im Jahr davor und weiter davor. Für Lesende wirkt es so, als wäre die Stelle einfach wieder in den heurigen Bericht hereinkopiert worden sein.
Ebenso kann nicht herausgefunden werden, warum „21 Objekte, die von der „Vugesta“ als anonymes jüdisches Vermögen angekauft wurden und laut Gemeinderatsbeschluss dem Nationalfonds zu übereignen sind“, noch immer nicht dem Nationalfonds überantwortet sind. Bericht 24 gibt dazu dieselbe Auskunft wie Bericht 23!
Dr. Michael Wladika kann dazu nichts ergänzen.

An vielen Stellen wirkt es, als wäre der aktuelle Restitutions-Bericht zu großen Teilen ein Copy &Paste aus dem Vorjahr. – Sehr schade!

Wie stehte um dei Skulturen von Teresa Fedorowa Ries?

In einer Frage waren wir besonders gespannt: Was bringt die neuerliche Prüfung der Restitutionsfrage um die Werke von Bildhauerin Teresa Fedorowna Ries ans Licht.
Regelmäßige Leser:innen des Kulturtransparent erinnern sich vielleicht: Schon im vergangenen Restitutionsbericht  gab es Unstimmigkeiten, wegen ungenauer Daten zur Künstlerin. vgl. hier den Bericht aus Sept24

Und tatsächlich ist es kompliziert die über die Jahre getätigten schriftliche Aussagen zu den Skulpturen einzuordnen. Umso wichtiger wäre es daher den Fall Nachlass Teresa Fedorowa Ries von einer unabhängigen Stelle noch einmal prüfen zu lassen.
Ein erster Schritt zur Aufklärung der aktuellen Besitzverhältnisse könnte der Einblick ins Testament von TFR zu erreichen. Dieser Einblick ins Testament gestaltet sich äußerst schwierig.

Auch im heurigen Bericht lesen wir, dass es wieder nicht gelungen ist Einsicht in das in Italien befindliche Testament zu nehmen „weil sich der Ansprechpartner im österr. Außenamt nicht zurückgemeldet hat!
Sorry Wien Museum, seit spätestens Februar 25 gibt es mit Frau Dr. Regina Rusz eine neue Ansprechpartnerin für Kulturangelegenheiten im Außenamt. Wie kann es sein, dass da über Monate kein Kontakt zustande kommen konnte?

Aktuelle Konklusio des WIEN MUSEUMs für all diese Unklarheiten: ok, die Skulpturen gehören uns – wir stellen die „Hexe bei der Toilette“ als atraktiven Blickfang in der Dauerausstellung aus.“

Nicht falsch verstehen: die „Hexe bei der Toilette“ ist ein großartige Skulptur – wer sie ausstellt, hätte die Chance, nicht nur das Objekt und die Künstlerin vorzustellen. Darüber hinaus könnte mit der Veröffentlichung der komplizierten Fragen um eine mögliche Restitution (vulgo Kontextualisierung) auch auf ein anderes österreichisches Dilemma hingewiesen werden: Den oftmals achtlosen Umgang mit jüdischem Eigentum, jüdischen Kunstwerken und jüdischen Künstler*innen.

Wir werden im Herbst eine Anfrage zu strittigen Fragen im Restitutionsbericht 24 stellen.

Stay tuned – wir berichten über weitere Entwicklungen.

Rede zum Restitutionsbericht der Stadt Wien 2024

Sehr geehrte Vorsitzende,

sehr geehrte Frau Stadträtin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Wir werden der Kenntnisnahme zum Restitutionsbericht zustimmen – weil ehrlich gesagt, gelesen habe ich den Bericht ja.
Aber wir haben einige Kritikpunkte.
Es ist mir ein Anliegen, dass die hier öffentlich werden.

Was in den 2000ern engagiert begonnen hat, ist mittlerweile zur Pflichtübung verkommen.

Ein kurzer Rückblick – für alle die, nicht Ausschuss sind und den Hintergrund nicht so präsent haben:

Nach dem 2 Weltkrieg gab es in Österreich und insbesondere in Wien, keine großen Anstalten durch die Nazis geraubte Objekte – Kunstgegenstände, Wohnungen, Bücher und mehr – wieder an die ursprünglichen BesitzerInnen zurück zu geben.

Ein entscheidender Wendepunkt kam Ende der 1990er Jahre: Der internationale Druck nach prominenten Restitutionsfällen (wie der Beschlagnahmung von Schiele-Gemälden in New York 1997) führte 1998 zum Bundes-Kunstrückgabegesetz und 1999 zu einem analogen Gemeinderatsbeschluss für Wien. Damit verpflichtete sich die Stadt, unrechtmäßig erworbene Objekte an die ursprünglichen Eigentümer:innen oder deren Erben zurückzugeben.

Seither haben wir jährlich einen Restitutionsbericht im Ausschuss – etwa 3.200 Objekte wurden mittlerweile restituiert. Allerdings: Je länger der Beschluss vorbei ist aber, desto schleppender gehen weitere Rückgabeprozesse.

Woran lese ich ab, dass das Erstellen des Berichts bzw die dahinter stehende Arbeit mittlerweile nur mehr als lässliche Pflicht betrachtet wird?

Ich streiche ein paar Punkte heraus.

  1. Die Person, die in den Ausschuss eingeladen wurde, um Unklarheiten aus dem Bericht zu erklären, beantwortet konsequent keine Frage zu Objekten aus der Bibliothek – weil sie dafür nicht zuständig ist.
  2. Es finden sich mehrerer Absätze, die offenbar Jahr für Jahr einfach weiter kopiert werden, ohne dass 1 Jahr lang essenzielle Arbeit oder Nachforschung passiert wäre
  3. 21 Objekte, die von der VUGESTAder Verwaltungsstelle jüdischen Umzugsgutes der Gestapo – also von dieser Stelle geraubt! – als sogenanntes anonymes jüdisches Vermögen angekauft wurden. Sie sind laut Gemeinderatsbeschluss dem Nationalfonds zu übereignen …
    Die Frage bleibt : Wann werden die dem Nationalfonds übergeben? Was wird dazu unternommen sie zu übernehmen?
    Die Veräußerung der Objekte sollte ja vor allem den überlebenden Opfern zu Gute kommen, nur die werden bald alle verstorben sein.
  4. Es bleibt nicht nachvollziehbar warum, Besitztümer der Familie Menzel aus dem Bund schon 2021 refundiert werden konnten, während dieselbe Familie für die Wiener Restitutionsforschung angeblich unerreichbar ist.
  5. Es ist erfreulich, dass Fehler in der Recherche um Teresa Fedorowa Ries im heurigen Bericht ergänzt werden konnten.

Wer war das? Teresa Feodorowna Ries war um 1900 eine gefeierte Bildhauerin und Malerin, die als Jüdin und Frau jedoch während der NS-Zeit aus dem kulturellen Gedächtnis Wiens verdrängt wurde. Ihre wichtigsten Werke, darunter das berühmte Selbstbildnis und vier Skulpturen (u.a. „Die Hexe“), überstanden Krieg, Vandalismus und jahrzehntelange Vernachlässigung und befinden sich heute im Wien Museum
Die grundlegende Frage, wem die „Hexe bei der Toilette zur Walpurgersnacht“  aber nun wirklich gehört -, konnte 2024 leider wieder nicht geklärt werden.
warum?

Zitat aus dem rstitutionsbericht: Um es einzusehen, bräuchte es aber die Genehmigung der „Commissione per il notariato“, der Notariatskammer in Lugano. Dieser Auskunft folgten etliche Versuche von Ulrike Hirhager und Michael Wladika, diese Institution per Telefon oder E-Mail zu erreichen. Es gibt weder einen Anrufbeantworter noch eine Empfangsbestätigung für die eingegangenen E-Mails. Deshalb wurde am 4. September 2024 Christoph Thun-Hohenstein, Sektionschef der Sektion „Internationale Kulturangelegenheiten“ des österreichischen Außenministeriums, um Unterstützung bei den laufenden Bemühungen ersucht. Im Berichtszeitraum ist keine Antwort eingelangt.

Sorry die Stadt Wien schafft es trotz aller diplomatischen Beziehungen nicht in ein Testament Einsicht zu nehmen?

Thun Hohenstein ist schon seit Monaten nicht mehr im Amt! Seither ist es nicht gelungen seine Nachfolgerin Regina Rusz zu kontaktieren und nachzufragen??

Das wirkt leider eher, als wäre es sehr im Interesse der Stadt und des Wien Museums, das attraktive Objekte einfach weiter als Anziehungspunkt auszustellen – und als Eigentum zu betrachten?

Die Hexe  ist tatsächlich eine beeindruckende Statue.
Es wäre aber zu wünschen, dass vor Ort im Wien Museum zumindest auch der KONTEXT um die unklaren Besitzverhältnisse öffentlich dargestellt wird.

Eigentlich erzählen ja gerade diese unklaren Besitzverhältnisse sehr viel über die Geschichte in Österreich, über die lange Verweigerung der politisch Verantwortlichen in unserer Republik und unserer Stadt sich mit geraubter Kunst auseinander zu setzen, und über den schwierigen Weg bis auch das offizielle Österreich sich der eigenen Verantwortung bezüglich der Auswirkungen des Nationalsozialismus stellte.

Die Aufarbeitung bezüglich der eigenen Schuld hat in Österreich eh lange genug gedauert – ich sage nur das Stichwort Waldheim. Das war 1986! Immerhin 41 Jahre nach Kriegsende!
Erst 1991 entschuldigte sich Vranitzky öffentlich, er erkannte die österreichische Mitschuld  an der Nazidiktatur und des damit einhergehenden Holocaust an und relativierte damit endlich die sogenannte österreichische Opferthese.

Der Fall der Restitutionsfrage um die Kunstwerke von Teresa Fedorowa Ries wird mittlerweile auch international als Beispiel für die strukturellen Schwächen der österreichischen Restitutionspraxis wahrgenommen. Künstlerische Initiativen und Ausstellungen, versuchen, das Vermächtnis von Ries wieder sichtbar zu machen und Druck auf die Institutionen auszuüben.
Die Stadt Wien wirkt da wenig engagiert.

Mein Appell für zukünftige Restitutionsberichte ist daher:

Nehmen sie die Restitution ernst. Gerade jetzt, wo die letzten Überlebenden langsam sterben, wäre es dringend notwendig schnell zu handeln.

Dh. konkret:
Es ist zuwenig festzuschreiben, dass herrenlose Objekte an den Nationalfonds übergeben werden sollen – man muss es auch tatsächlich tun!

Es ist zuwenig jedes Jahr erneut festzustellen, dass die Erben leider ihre Dinge nicht abholen – es ist an der Zeit sie aktiv zu kontaktieren!

Es ist zu wenig, festzustellen, dass man leider das Testament von Teresa Fedorowa Ries nicht einsehen konnte – man muss diplomatisch Hebel in Bewegung setzen!

Sonst bleibt der schale Eindruck, dass das Wien Museum ein arisiertes Objekt als Eigentum vermarktet.

Kurz es ist zuwenig sich auf ehemaligen Erfolgen auszuruhen.

Wer Restitution ernst meint,

wer ernsthaft versucht ehemalige Verbrechen zu ahnden, zumindest was verlorene Objekte betrifft, der muss mehr in die Gänge kommen!

Ich hoffe auf mehr Engagement beim nächstjährigen Restitutionsbericht und in der Provenienz Arbeit dazwischen!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Wien ist stolz auf seine Kultur – aber die braucht faire Arbeitsbedingungen!

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Stadträtin
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Zusehende im Livestream –
liebe Kulturarbeitende in dieser Stadt!

Vorweg: Kultur ist der Ort, wo Austausch entstehen kann, deshalb sehe auch ich die Kultur als wesentlichen stabilisierenden Faktor der Demokratie! Dafür muss die Kulturarbeit muss ausreichend finanziert sein!

Zu Beginn möchte ich mich herzlich bei den Mitarbeiterinnen der MA7 und dem Stadträtinnenbüro für ihre engagierte Arbeit bedanken.

Besonderer Dank auch für die Organisation der inspirierenden Ausschussreise nach Amsterdam, die uns wertvolle Einblicke in innovative Kulturprojekte ermöglicht hat.

Und jetzt zum Inhaltlichen:

Was ich gut finde:

Asli Kislal wird neue künstlerische Leitung des Theaters der Jugend –

DANKE. –  an die, die in diese Entscheidung eingebunden war – dass sie sich getraut haben das traditionsreiche Theater der Jugend an eine kritische, politische Person zu übergeben, das ist wirklich eine gute zeitgemäße Entscheidung!

Nicht zuletzt, weil Asli Kislal seit Jahrzehnten daran arbeitet, hat den klassischen bildungsbürgerlichen Theaterbetrieb zu öffnen.  Nicht nur indem sie als Person mit türkischen Wurzeln Theater in Österreich und Deutschland macht, sondern auch weil sie mit ihrem Divercity Lab junge Personen mit Migrationsgeschichte schauspielerisch ausgebildet hat.
Junge Person, die zwar Talent haben, aber niemals im standard-Ausbildungsbetrieb in Österreich eine Chance gehabt hätten.
Einige von Ihnen sind mittlerweile auch im Wiener Theaterbetrieb aktiv geworden. Herzliche Gratulation auch dafür Asli Kislal! Veränderung braucht Menschen, die sich dafür einsetzen!

Ich freue mich wirklich über diese Entscheidung!

Und gleichzeitig zeigt sich auch bei Entscheidung, wie es bestellt ist, um die Transparenz im Wiener Kulturbetrieb:

Es passiert nach wie vor zu viel hinter geschlossenen Türen, kaum jemand weiß genau wer tatsächlich die finalen Entscheidungen trifft, – in diesem Fall: wer saß eigentlich in der Jury???

Theoretisch entscheidet der Verein Theater der Jugend über die Besetzungen der künstlerischen und der kaufmännischen Geschäftsführung.

Warum aber gibt es nur Pressefotos mit Kulturminister und Stadträtin und keines mit Vereinsvorstand oder der Jury????
Wenn die neue Leitung des Theaters der Jugend doch eine politische Entscheidung war:

Warum erfährt der Kulturausschuss – der am Nachmittag vor der Pressekonferenz der Bekanntgabe getagt hat – warum erfahren wir als Gremium, nichts von dieser Entscheidung im Ausschuss? Warum erfahren wir es wieder einmal – erst aus der Presse?

Das Theater der Jugend zählt neben dem Theater in der Josefstadt, dem Volkstheater und den Vereinigten Bühnen zu den 4 ausgewiesenen Großbühnen der Stadt. Es wird mit 5,7 Mio von Wien gefördert. Es gilt als wesentliches Standbein der Kulturbildung für zukünftige Generationen.  Es ist unserer gemeinsame Kulturbildungsstätte! Da wäre es angebracht den Ausschuss rechtzeitig zu informieren. – DANKE

Ich schätze die prinzipiell freundlich Kommunikationskultur im Ausschuss wirklich sehr– mit solchen moves bekommt die Ausschussarbeit aber leider einen schalen Beigeschmack.

Und da rede ich noch nicht vom heurigen Kulturbericht. Ohne meiner Nachfrage wäre er erst in ca. einem Monat vorgelegen. Jetzt haben wir am vergangenen Freitag einen nicht gelayouteten Vordruck bekommen – vielen DANK dafür – besonders an alle, die ihren Feiertag dafür opfern müssen.

 

Und jetzt zu den schwierige Themen aus dem letzten Jahr

Schon in den Förderansuchen für 24/2025 – die wir seit Juni 24 bearbeitet haben, waren Kürzung spürbar: zB: bei Jeuness, Klangforum, AZW… sie alle haben versucht mit Kalkulationen entlang von fair pay einzureichen. – und da mussten die EinreicherInnen erkennen, dass die Förderungen leider nicht dementsprechend vergeben wurden – oder werden konnten.
Auf das Thema fair pay werde ich noch später weiter eingehen werde.

Und im Gegensatz dazu: Wer hat mehr dann bekommen?
Sie können es sich schon vorstellen: die großen Institutionen! Das Haus der Musik, die Wiener Symphoniker, das Kunsthaus Wien, das Mozarthaus Wien, die VBW (Vereinigten Bühnen).
(hier gab es eine Überschreitung um 4,5 Mio – von 2022 49,9 Mio auf mittlerweile 57, 5 Mio) und das Johann-Strauss Jahr bekam auch um 2 Mio mehr als geplant und kommt nun insgesamt auf 22 Mio) –

Das Problem- für diese Erhöhung mussten sogenannte Fremdmittel eingesetzt werden – also Schulden aufgenommen werden –

Fremdmittel = Schulden:
KRW + 2,1  Mio
Mozarthaus + 300.000
VBW + 4,5 Mio
Symphoniker + 3,59 Mio

Dh wir haben allein hier im Kulturbudget ca 10,4 Mio Schulden im letzten Jahr aufgenommen für die große Institutionen , die solide arbeitsrechtliche Verträge haben, teilweise an die Beamtenbesoldung gebunden sind.
Alle anderen haben das Nachsehen.

Diese Schieflge verschärft die soziale Ungleichheit im Kulturbetrieb: Wenige profitieren von sicheren, gut bezahlten Stellen, während die Mehrheit der Kulturarbeiter:innen prekär beschäftigt ist.

Die gerade im Bund beschlossene Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit zum AMS-Bezug wird die Situation weiter verschärfen und auch die Vielfalt im Wiener Kulturleben bedrohen.

zB: – ein fair bezahlter GIG am Kultursommer allein (ohne zusätzlichen einem AMS Bezug) ist zu wenig, um die Monatsmiete und Grundversorgung zu finanzieren!

Es braucht dringend neue Modelle der sozialen Absicherung für Künstler:innen – sowohl auf Bundesebene als auch in Wien.

Und jetzt weiter zum Thema FAIR PAY:
Das Festschreiben von Fairpay als Wirkungsziel im Wiener Regierungprogramm allein , ist noch nicht ausreichend.
Wien hat sich zwar zu FAIR Pay bekannt – allerdings nur für stadteigne Einrichtungen.
Was ist mit all den viele Vereine und Institutionen, die defacto zu 100% mit Wiener Förderungen arbeiten?

Fast witzig scheint mir die Anpassung der Formulare an FAIR PAY – echt jetzt? Damit soll was genau verbessert werden?
Wie sollen selbst Mittelbühnen fair bezahlen können, wenn ihre Förderungen nicht inflations-angepasst werden?
Nicht einmal der von der Stadträtin initiierte Kultursommer erhielt die geforderte Förder-Erhöhung.
Als Grundlage für faire Gehälter wird derzeit auf die Tabelle der IG-Kultur verwiesen. Das ist ein gutes Hilfsmittel, allerdings wurden die dortigen Zahlen nicht mit den realen Fördersummen korreliert.  Dh. Vereine, die mit diesen Summen rechnen, überschreitet die vorhanden Fördersummen IMMER.

Da braucht es dringend Überarbeitung!
Wenn Sie nur das Formular auf Fair Pay ändern lassen, lagern Sie die Verantwortung zur fairen Bezahlung ganz an die AntragstellerInnen aus.

Ohne klare Finanzierungszusagen von der Stadt, wird sich das leider nicht ausgehen. FAIR PAY braucht Zusammenarbeit auf allen Ebenen.
Der Kultursektor setzt derzeit großteils noch immer auf Prekarität und Eigeninitiative bis zur Selbstausbeutung.

Das ist nicht genug und einer der reichsten Länder der Welt nicht würdig!
Die bisherige Vorgangsweise war komplett intransparent: Wer aus welchem Grund fair pay-Erhöhungen erhielt, wurde hinter verschlossenen Türen beschlossen, und ohne konkrete Kriterien vergeben:

Auskunft im Ausschuss dazu war: die MA7 weiß, wer was braucht.
Das kann aber bitte keine Debatte um Kriterien oder strategischen Zielen ersetzen!
Es braucht verbindliche Kriterien, was faire Bezahlung im Kulturbericht in Wien bedeuten kann und wer die in welchem Ausmaß auch zahlen kann!

 

Deshalb haben wir einen Antrag eingebracht, um konkrete Maßnahmen zu fair pay im Kulturbudget zu verankern.

Der Wiener Gemeinderat ersucht die Frau amtsführende Stadträtin für Kultur und Wissenschaft, eine Evaluierung des Budgetbedarfs in den stadteigenen Unternehmen als auch in der freien Szene zu initiieren, damit in weiterer Folge das Kulturbudget dahingehend adaptiert wird, um den “fair pay”-Standards der Honorarkataloge der Interessensgemeinschaft Kultur zu entsprechen.“

Danke für die Unterstützung dieses Antrags!
(Der Antrag wurde schließlich vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt!)

Und ja ich bin bei Ihnen – soziale Absicherung kann nicht ausschließlich übers Kulturbudget finanziert werden – aber es hilft, zumindest bei den Honoraren, die gezahlt werden, fair zu sein, statt Dumping zu betreiben.

Und noch ein Thema zum Geldausgeben im Gemeinderat: Während sie bei den Kulturförderungen für Kultur-Vereine jeden EURO zweimal umdrehen und kontrollieren, sitzt der Geldbeutel der Stadt offenbar besonders locker – wenn Groß-Projekte beschloßen werden:

Im vor-letzten Gemeinderat vor der Regierungsneubildung wurde gleich noch schnell ein Monsterprojekt beschlossen, dass wieder eine neuerliche Schuldenaufnahme notwendig macht.

Die Förderung der CTS-EVENTIM Halle mit 215 Mio –
Ich möchte dazu klarzustellen: das ist mehr als 2/3 des Wiener Kulturbudgets für ein Jahr! – Und da sind noch nicht die notwendigen Zinsen für die Finanzierung für die nächsten Jahre mitberechnet.

Bei CTS Eventim handelt es sich um einen globalen Marktführer, dessen Geschäftsmodell nicht nur den Ticketverkauf umfasst, sondern auch die systematische Kontrolle über Veranstaltungsorte, sowie die direkte Organisation von von CTS-Eventim vermarkteten KünstlerInnen.

Diese neue Halle wird in erster Linie dem Cashflow des internationalen Konzerns dienen, während lokale Künstler*innen und Veranstalter*innen zunehmend ins Hintertreffen geraten.

Es ist absurd öffentliche Gelder in ein Projekt zu investieren, das letztlich die kulturelle Vielfalt der Stadt gefährdet und die zunehmende Kommerzialisierung der Musikszene fördert!

Was wir hier sehen ist, dass das sozialdemokratische Wien lieber in internationale Konzerne investiert – als in die Personen, die den Flair der Stadt als Kulturhauptstadt Europas ausmachen: die Künstler:innen und im Kulturbestrieb beschäftigten, die Wien erst das vielzitierte Image der „Kulturhauptstadt Europas“ verleihen. SCHADE eigentlich.

Was wünschen wir uns als Grüne für die Kulturpolitik in Wien?

– Öffnung und günstige Vermietung von stadteigenem Leerstand für Kulturinitiativen

– Ausbau des musischen Unterrichts an Pflichtschulen, sodass alle Kinder in Wien frühzeitig mit musischen Fächern in Kontakt kommen können.

– Endlich ein Haus der Neuen Musik

– Verbindliche Integration von Kultur in die Stadtplanung – mit klaren Kennzahlen für Kultureinrichtungen in neuen Stadtteilen, wie am Nordwestbahnhof

– Automatische Valorisierung langfristiger Kulturförderungen und echtes fair pay

Wien ist stolz auf seine Kultur – doch dieser Stolz muss sich auch in fairen Arbeitsbedingungen, echter Chancengleichheit und einer transparenten, nachhaltigen Förderpolitik widerspiegeln. Dafür setzen wir uns als Grüne weiterhin ein.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

kulturauschuss.transparent – jänner 25

Gleich zwei Kulturausschüsse brachte der Jänner, mit wenig strittigen Themen. Die drängenste Frage, nämlich wer Anita Zemlyak als Leiterin der MA7 nachfolgen soll, ist in beiden Ausschüssen unbeantwortet geblieben.

Und dann ein unwürdiges Schauspiel zum Thema Transparenz anhand der Debatte um das Sobieski Denkmal.

Vorrausgeschickt: Wir Grünen sind gegen eine Errichtung eines weiteren Sobieski Denkmals über den derzeit bestehenden Gedenkstein am Kahlenberg hinaus. Der Ort wird schon jetzt gerne von Neo-Nazis und Identitären genutzt und soll nicht noch mehr aufgeladen werden. Es gibt andere Orte in Wien, die an Sobieski und seine Taten erinnern.

Hier geht es um eine Studie zum Umgang mit dem Ort am Kahlenberg: Die ist zwar 2019 fertiggestellt, wird aber seither nicht veröffentlicht. Warum?
Das ist nicht nachvollziehbar. Sie ist noch immer unter Verschluss. Und das obwohl das Ergebnis im Sinne der Stadtregierung ist: laut einer Presseaussendung von Herbst 2024 beinhaltet die Studie der österreichisch-polnischen Expert*innengruppe eine dringende Empfehlung, von jeglicher Form eines heroisierenden Denkmals Abstand zu nehmen. „Heute würde die Errichtung eines Heldendenkmals, wie sie für das ausgehende 19. Jahrhundert üblich war,“ so Heidemarie Uhl (1956­ – 2023) und Johannes Feichtinger in ihrer Empfehlung, „als Anachronismus auf Kritik stoßen, auch dahingehend, dass ein Denkmal dieser Art mit einem vereinten Europa, das sich als Friedensprojekt versteht, schwer zu vereinbaren wäre.“

In anderen Ländern werden öffentlich finanzierte Studien selbstverständlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Aussage der Stadträtin „die Wissenschaftler:innen würden die Studie nicht freigeben, weil sich die Forschungslage weiterentwickelt hat“, ist recht verwunderlich. Dementsprechend dürfte keine einzige Studie je veröffentlicht werden – schließlich ist es der Forschung implizit, dass sich Diskurse weiterentwickeln. Deshalb erhalten Studien die Jahreszahl ihrer Erscheinung und können dann dementsprechend im Kontext gelesen und verstanden werden.

Der Streit um die Studie ist eigentlich ein Nebenschauplatz.

Relevant an der Geschichte ist vor allem der situationselastische Umgang der SPÖ mit der TRANSPARENZ. Der zieht sich durch und zeigt sich leider auch bei anderen nicht veröffentlichten Studien.

zB. Die Studie zum Umgang mit der Platane neben dem LUEGER Denkmal am Luegerplatz. Die Platane ist etwa so alt wie das Denkmal selbst – an die 100 Jahre – und daher mittlerweile als Naturdenkmal in der Stadt geführt. Wenn nun das Lueger Denkmal gekippt werden soll, braucht es ein neues Fundament. Die Studie soll nun klären, wie und ob überhaupt ein neues Fundament gegossen werden kann, ohne das Wurzelwerk der hundertjährigen Platane zu schädigen. Die Studie ist erstellt, kann aber leider weder in den Ausschüssen des Bezirks vorgelegt werden, noch im Kulturau sschuss des Gemeinderats… jede Anfrage danach verwiest auf andere Zuständigkeiten. Man fühlt sich verloren in Kafkas Schloss.
Vielleicht bringt ja die Aufhebung des Amtsgeheimnis ab September 2025 Licht ins Dunkle.

Außerdem im Ausschuss: Neuigkeiten zum Otto Wagner Areal: Im Frühjahr 25 werden Programm- und Betriebsleitung ausgeschrieben. Ziel ist es in den neuen Ateliers 80 -100 Künstler:innen unterzubringen. 8 Artists in Residencies sollen entstehen. Insgesamt steht eine Nutzfläche von 3500m2 im Pavillon 18 zur Verfügung.  Zeit der Fertigstellung ist jetzt mit 2027 fixiert worden. Details folgen.

Andreas Brunner (li.) und Hannes Sulzenbacher (re.), Co-Leiter und Gründer von QWIEN, Foto: Victoria Nazarova

Das QWien, Zentrum für queere Geschichte wird in Zukunft anteilig aus dem Kulturbudget (220 000) und dem Bildungsbudget (400.000) finanziert. Hier soll sowohl Bildungs- als auch Forschungsarbeit stattfinden. Ab Mai 2025 eröffnet QWIEN in Margareten sein neues Ausstellungs-, Kultur- und Forschungszentrum mit einer ersten Ausstellung.

Spannenste Information aus dem zweiten Jänner-Kulturausschuss: ÖVP und FPÖ stimmen gemeinsam GEGEN die Förderung der Wiener Festwochen.
Das kann als Vorgeschmack auf die zukünftigen Entscheidungen für Kulturförderungen im Bund gelesen werden.

Wir werden uns alle warm anziehen müssen!

Anbei die Details zu den Akten:

 

 

GRA 7.1.2025

Post Nr. 1

  1. Antrag der Gemeinderätinnen Mag.a Laura Sachslehner, BA und Mag.a Caroline Hungerländer betreffend Gutachten zu Sobieski-Denkmal.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

A: SPÖ/NEOS dagegen | ÖVP, GRÜ FPÖ dafür
B: SPÖ/NEOS dafür | ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien für die Dauerausstellung „Das Rote Wien im Waschsalon Karl-Marx-Hof“ und das Vermittlungsprogramm 2025 in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für Vienna Digital Cultures 2025 wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, mit EUR 150.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für Vienna Digital Cultures 2025 in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Info: Das Medienkunstfestival soll in Zukunft abwechseln ein Jahr in der Kunsthalle und ein Jahr in der Foto Arsenal Wien ausgetragen werden. Programm heurte heißt „Model Collapse“, Start ist März 2025

 

Post Nr. 4

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunsthalle Wien – Jahresprogramm 2025-2026 wird im Voranschlag 2025 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, mit EUR 50.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunsthalle Wien – Jahresprogramm 2025-2026 in der Höhe von EUR 9.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.800.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Foto Arsenal Wien-Jahresprogramm 2025 und 2026 inkl. FOTO WIEN Festival wird im Voranschlag 2025 eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819 mit EUR 200.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Foto Arsenal Wien – Jahresprogramm 2025 und 2026 inkl. FOTO WIEN Festival in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Atelierhaus Wien 2025 wird im Voranschlag 2025, eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819 mit EUR 50.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Atelierhaus Wien 2025 in der Höhe von EUR 350.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Förderung einer ersten Rate an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 8.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 480.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

  • Für die Förderung an QWIEN. Zentrum für queere Geschichte für die finale Umsetzung „QWIEN neu“ samt Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2025 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 400.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 2720, Volksbildung, mit EUR 400.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an QWIEN. Zentrum für queere Geschichte für die finale Umsetzung „QWIEN neu“ samt Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an die schule für dichtung für Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der Haushaltsstelle gegeben.

einstimmig dafür

 

GRA 28.01.2025

Post Nr. 1

Die Förderung an den Kunstverein das weisse haus für die Jahresförderung in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 2

  • Für die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 4692, Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten mit EUR 30.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 auf gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2024 bis 31.12.2024 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2024 und 2025 zur Kenntnis.

einstimmig

Post Nr. 5

  • Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Mehrjahrestätigkeit wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 27.200.000 wird mit einer Erhöhung der bereits genehmigten Beträge
    von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 pro Finanzjahr gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende, zusätzliche Betrag in Höhe von
    EUR 2.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für das Vorhaben ImPulsRaum – Studios für die Freie Szene – Seestadt & Rennweg wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 173.000 um EUR 18.000 auf sohin insgesamt EUR 191.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Der Wiener Gemeinderat genehmigt den Inhalt der beiliegenden „Richtlinien für Konzeptförderung im Bereich Darstellende Kunst“ sowie die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich für das Fest der Freude 2025 in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag der Gemeinderäte Maximilian Krauss, MA, Anton Mahdalik und Stefan Berger betreffend Erhalt des historischen Schüttkastens in Aspern-Essling.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

A: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
B: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunst im öffentlichen Raum Wien – Jahresprogramm 2025 wird im Voranschlag 2025 eine fünfte Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 6121, Straßenbau mit EUR 400.000 sowie in Minderauszahlungen auf Ansatz 4820, Wohnbauförderung Neubau mit EUR 400.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunst im öffentlichen Raum Wien – Jahresprogramm 2025 in der Höhe von EUR 1.420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür

ÖVP, FPÖ dagegen

 

 

Demokratie braucht eine freie Kulturarbeit! – Rede zur aktuellen Stunde am 23.10.24

Rede im Wiener Gemeinderat am 23.10.24 zur Aktuelle Stunde eingefordert von der ÖVP. Titel:  „Kultur für alle, statt für den linken Freundeskreis! Wien subventioniert sich ins Abseits.“

Liebe ÖVP,

Ich fürchte ihr habt da heute eine Themenverfehlung

Es gibt viel Gutes in Wien – aber es gibt auch einige Luft nach oben.

Aber warum nennt Ihr das links?
Echte linke Kulturpolitik würde nämlich heißen:

  •  dass jedes Kind eine grundlegende Musikausbildung bekommt – kostenlos, das heißt im Rahmen der Pflichtschule
    und dass alle, die es wollen, ein Instrument erlernen können, weil ausreichend Musikschulplätze in guter Qualität vorhanden sind.
  • dass zumindest alle großen Häuser barrierearm sind: dh. Rollstuhl Plätze Induktionsanlagen und Über- bzw. Untertitel , am besten mehrsprachig.
  • dass alle KünstlerInnen in der Stadt für ihre Arbeit fair bezahlt werden können – in großen wie in kleineren Institutionen – dazu müssten auch die Förderungen für Mittelbühnen und Festivals regelmäßig valorisiert werden.
  • dass Leerstände in städtischen Immobilien, wie zB. dem Gemeindebauten, zu sehr günstigen Konditionen als Ateliers vermietet werden.
  • dass die Transparenz nicht bei den GMBHs aufhört, so dass politische Kontrolle verunmöglicht wird. Es bräuchte dagegen volle Transparenz ab 1 Mio Förderung; egal ob GmbH oder nicht. Volle Transparenz führt auch zu mehr Lohngerechtigkeit!
  • das bei jedem neuem Stadtentwicklungsgebiet immer ein Ort, eine Location für Kulturangebote mitgeplant und auch in der Flächenwidmung verankert wird.  – das hattet ihr schon mal im roten Wien der 20er Jahre als euch Bibliotheken und Volksbildung noch ein Anliegen war.

Das waren übrigens alles Anliegen, die wir Grüne in den vergangenen Jahren eingefordert haben!

Und dennoch – Wien bietet einiges und ich bin stolz in einer Stadt zu leben, wo öffentlicher Diskurs möglich ist.

Mir muss nicht alles persönlich gefallen, was hier geboten wird – egal ob Punkkonzert oder Quartettabend, egal ob Communitykochen, Life-performance oder Kafka als Ballett. Das Angebot ist breit – und das ist gut so.

Ziel der Kulturproduktion ist ja nicht nur die schöne Muse zu küssen,
sondern den Blick zu öffnen, manchmal zu irritieren, immer wieder zum Nachdenken anzuregen.

Hier geht’s um Vergemeinschaftung von Ideen.

Insofern ist der Raum, der durch die Kulturangebote geöffnet wird, eine grundlegende Basis für eine demokratische Gesellschaft, wie Heide Tenner das bei der Eröffnung des „Theater an der Wien“ gesagt hat. Und daran will ich gerne festhalten.

Demokratie braucht Diskurs und Auseinandersetzung – und die Kulturangebote in Wien bieten das an.

Dagegen war die erste Aktion der rechten Kulturpolitik von Schwarz-blau in Oberösterreich das Kulturbudget sofort zu kürzen:

  • minus 34 Prozent bei der Literatur,
  • minus 33 Prozent bei der Musik,
  • minus 31 Prozent bei der Bildenden Kunst
  • minus 28 Prozent bei Filmförderung, Volkskultur und Blasmusik.
  • Selbst bei den seit Jahren unterdotierten Initiativen wurden weitere 10 Prozent gestrichen.
    Stattdessen wurde Motohall mitfinanziert – mit 4,5 Mio.!!!

Wir wissen also bei aller Kritik, welchen Kulturpolitischen Zugang wir aus der Opposition höher schätzen:

Den, wo Diskurs ermöglicht wird,

den, der die Freiheit der Kunst hochhält

den, der uns manchmal nervt

und den, der aber trotzdem dazu beiträgt Hoffnung und Visionen für eine besser Welt in die Menschen zu pflanzen.

Wenn sie so eine Kulturpolitik links nennen – dann seis drum.

Wir werden die Kulturarbeitenden auch weiter bei provokanten Projekten unterstützen.

Wir werden weiter bessere Arbeits-Konditionen für Kulturarbeitende einfordern.

Und wir werden uns weiter vom diversen Angebot überraschen lassen.

Demokratie braucht eine freie Kulturarbeit!

 

 

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent – juni 24

Juni ist immer High-noon im Kulturleben. Dementsprechend war er mit Kultur-Termine dicht bestückt. Und dann war noch Rechnungsabschluss in einem 2-wöchigen Sitzungsmarathon.
Als das führte zu einem sehr kurzen fast harmonischen Juni-Kulturausschuss.

Angenehm berührt war ich, dass nun doch das Projekt Junges-Theater-Wien auch endlich dem Ausschuss vorgestellt wurde. Gekannt haben wir das Projekt schon aus den Medien.
Das ist irritierend! Wieder einmal wurde das Projekt im April vorgestellt und wurde kam erst im Juni in den Ausschuss!

Die Vorstellung der Vorhaben in den Medien, bevor noch der Ausschuss darüber informiert ist, oder gar Gelder dafür freigegeben hat, zeigt eine Missachtung des Gremiums. Die Stadträtin bestimmt und der Ausschuss darf abnicken. Das ist eine patriarchale Vorgangsweise, keine demokratische. Wozu trifft sich das Gremium, wenn es defacto hier nichts abzustimmen oder zu diskutieren gibt?

Inhaltlich ist es durchaus sinnvoll in den Außenbezirken mehr Theater Angebote für junges Publikum zu etablieren. Warum dazu aber wieder ein Parallelstruktur aufgebaut wird, statt endlich das bestehende „Theater der Jugend“ zu reformieren, verstehe ich nicht.

Es wäre dringend an der Zeit, das Theater der Jugend komplett neu aufzusetzen:

  • Die Abo-Struktur zu öffnen, damit auch tatsächlich bildungsferne Kinder das Angebot nutzen,
  • mehr dezentrale Angebote setzen
  • mehr Produktionen aus der freien Szene einbinden
  • mehr Sensibilität bei Stückauswahl und Diversität im Cast etablieren.

Aber das bleibt Zukunftsmusik: statt sich dieser schwierigen, aber nachhaltigen Verbesserung für das Kinder- und Jugendtheater zu widmen, entsteht mit Junges-Theater-Wien eine neues Prestige-Projekt. Es wird gleichzeitig als Wiederaufnahme-Tool verstanden. Im aktuellen Konzept ist nicht klar zu welchen die Konditionen die Gruppen ihre Angebote auf die Bühnen bringen und wie viele Kinder tatsächlich davon profitieren können. 30 bis 40 Produktionen pro Saison sollen Angeboten werden, in Veranstaltungsreihen die etwas 10 -20 Schulen und 10 Kindergärten besuchen können. Was toll klingt, ist angesichts der tatsächlichen Mengen an Kindergarten und Schulkindern (Allein in Favoriten gibt es 185 Kindergärten und 60 Schulen vgl. die Abbildung) nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Wir haben zugestimmt, um die prinzipielle Idee für mehr niederschwellige Zugänglichkeit zu unterstützten. Mehr als ein Pilot für eine hoffentlich tatsächliche Reform kann das aber nicht sein.

Für das Projekt werden heuer 300.000€ und in den folge Jahren je 1Mio. Euro veranschlagt. Beschlossen haben wir vorerst mal die 300.000€.

Weiters im Ausschuss: eine Förderung für Aufbau eines einen Kostümfundus für die Freie Szene durch den Theaterverein und eine Ergänzungsleistung für eine neue Kälteanlage für das Ronacher, Details beim Akt.

Den Beginn machten 15 neue Verkehrsflächen-Benennungen – davon 10 nach wichtigen Frauen!

 

Die Details: 

Post Nr. 1

Die Verkehrsfläche in 1010 Wien, im Bereich Marc-Aurel-Straße und Sterngasse, wird nach Salomon Sulzer (Salomon Sulzer; geb. 30. März 1804 in Hohenems, gest. 17. Jänner 1890 in Wien; Komponist, Sänger, Kantor) in „Salomon-Sulzer-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche in 1060 Wien, im Bereich Wallgasse und Strohmayergasse, wird nach Marta Eggerth (Marta (Martha) Eggerth, verehel. Kiepura; geb. 17. April 1912 in Budapest, gest. 26. Dezember 2013 in Rye, New York; Opern- und Operettensängerin, Filmschauspielerin) in „Marta-Eggerth-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Verkehrsfläche in 1100 Wien, zwischen Gudrunstraße und Quellenstraße, wird nach Creszentia „Cenzi“ Flendrovsky (Crescentia, „Cenzi“ Flendrovsky; geb. 14. April 1872 in Wien, gest. am 2. Dezember 1900 in Wien; Radrennsportlerin, Pionierin des Radrennsports) in „Cenzi-Flendrovsky-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Verkehrsfläche in 1100 Wien, östlich der Kempelengasse, wird nach Franz Danimann (Hofrat Dr. iur. Franz Danimann; geb. 30. Juli 1919 in Lugos (Rumänien), gest. 1. Juni 2013 in Wien; Gärtner, Jurist, Widerstandskämpfer und Überlebender des Konzentrationslagers Auschwitz; engagierte sich bis ins hohe Alter für die Aufklärung über NS-Verbrechen) in „Franz-Danimann-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Verkehrsfläche in 1110 Wien, im Bereich zwischen Mautner-Markhof-Gasse und Delsenbachgasse, wird nach Emmy Schörg (Emmy Schörg, verehel. Groschner; geb. 12. März 1930 in Wien, gest. 12. Juni 2020 in Wien; Schauspielerin, Doyenne der Tschauer-Bühne) in „Emmy-Schörg-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 6

Die Parkanlage in 1150 Wien, im Bereich Oelweingasse und Braunhirschengasse, wird nach Hans Rott (Hans Rott; geb. 1. August 1858 in Wien, gest. 25. Juni 1884 in Wien; Komponist) in „Hans-Rott-Park“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Verkehrsfläche in 1190 Wien, im Bereich Felix-Mottl-Straße und Gustav-Tschermak-Gasse, wird nach Renate Holm (Kammersängerin Prof.in Renate Holm; geb. 10. August 1931 in Berlin, gest. 21. April 2022 in Wien; Sopranistin, Schlager- und Wienerliedsängerin, wirkte in Filmen und Jahrzehnte an der Wiener Staatsoper) in  „Renate-Holm-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche in 1210 Wien, zwischen Prager Straße und Nordwestbahn, wird in „Patriagasse“ („Patria“ war die erste in Österreich gebaute Dampflokomotive, die 1840 in der Werkstätte des Wiener Nordbahnhofs hergestellt wurde.) benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 9

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Bertha Zahourek (Bertha (auch Berta) Zahourek, verehel. Blaha-Zahourek; geb. 3. Jänner 1896 in Wien, gest. 14. Juni 1967; Schwimmerin) in „Bertha-Zahourek-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche  in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Edith Neumann (Dr.in Edith Neumann, geb. Spitzer; geb. 26. Mai 1902 in Wien, gest. 29. Juni 2002 in New York; Chemikerin und Mikrobiologin) in „Edith-Neumann-Straße“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Friederike Mayröcker (Friederike Mayröcker; geb. 20. Dezember 1924 in Wien, gest. 4. Juni 2021 in Wien; Schriftstellerin) in „Friederike-Mayröcker-Straße“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Judith Deutsch (Judith Deutsch-Haspel; geb. 18. August 1918 in Wien, gest. 20. November 2004 in Herzlya/Israel, Leistungsschwimmerin) in „Judith-Deutsch-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Mária Telkes (Dr.in Mária Telkes; geb. 12. Dezember 1900 in Budapest, gest. 2. Dezember 1995 in Budapest; Chemikerin, Biophysikerin, Erfinderin) in „Mária-Telkes-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, westlich der B8 zwischen Hermann-Gebauer-Straße und Wagramer Straße, wird nach Wolfgang Seipelt (Kommerzialrat Ing. Wolfgang Seipelt; geb. 1. September 1948 in Wien, gest. 15. April 2019; Elektrotechniker, Unternehmer, Kammerfunktionär) in „Seipeltgasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Senta Wengraf (Senta Wengraf, verehel. Herberstein; geb. 10. Mai 1924 in Wien, gest. 6. Dezember 2020 in Wien; Schauspielerin) in „Senta-Wengraf-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 16

Die Förderung an den Theaterverein Wien für den Kostümfundus für die Freie Szene in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

  1. Der Umwidmung der nicht verbrauchten Fördermittel in der Höhe von EUR 234.000, die mit Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 23.09.2004 für die Höhe der angelaufenen Bauzinsen des Ronacher-Umbaus gewährt wurden, für den Fernkälteanschluss des Ronacher wird zugestimmt.
  2. Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für den Fernkälteanschluss des Ronacher in der Höhe von EUR 88.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

Das Ronacher hat laut Auskunft der MA7 eine 15 Jahre alte Kälteanlage, schon 2004 wurde ein Kredit genehmigt um diese Anlag, wenn sie in die Jahre gekommen ist, auszutauschen. Leider wurde durch die Zinsentwicklung nicht genug Kapital aufgebaut. Der fehlende Betrag wird nun von der Stadt Wien ergänzt.  – solche Investitionen werden prinzipiell vom Finanzressort getragen und über den Kulturausschuss nur abgewickelt.

Post Nr. 18

Die Förderung an JUNGE THEATER WIEN für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 19

Die Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH für die BUCH WIEN 24 Festival Programm in der Höhe von EUR 155.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an creative headz OG für die Vienna Fashion Week in der Höhe von EUR 30.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 21

Die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von  EUR 1.400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 700.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 700.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 22

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich  EUR 1.900.000 um EUR 144.000 auf sohin insgesamt EUR 2.044.000 genehmigt.Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 23

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ für das Vorhaben Complexity Science wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 500.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 550.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 24

  1. Für die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung für das Ludwig Boltzmann Institute for Science Outreach and Pandemic Preparedness (LBI-SOAP) wird im Voranschlag 2025 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung für das Ludwig Boltzmann Institute for Science Outreach and Pandemic Preparedness (LBI-SOAP) in der Höhe von EUR 1.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 300.000 sind bedeckt.

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 25

Die Förderung an die Villa Beer Foundation gemeinnützige GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 120.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ und NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent juni 23 – wo bleibt die Transparenz Frau Stadträtin??

Zuschüsse und Intransparenz, ein altes Problem in Wien

Das Gute am vergangenen Ausschuss waren jedenfalls die Erhöhungen. Nach monatelanger öffentlicher Kritik wurde doch endlich Budget für Zusatzzahlungen zur Kulturförderung im Wiener Budget gefunden. So konnten eine Menge an Institutionen und auch Einzelprojekte eine dringend notwendige Finanzspritze verabreicht werden.
Der schale Beigeschmack dabei: es sieht aus, als wäre das eher eine Einmalzahlung, statt einer grundlegende Budgeterhöhung. Damit fehlt es an Nachhaltigkeit.
Es ist unklar, ob und wie die Kostensteigerungen durch die Inflation im kommenden Jahr abgefangen werden sollen.

Außerdem ist einigermaßen intransparent nach welchen Kriterien die Gelder vergeben wurden:

„Die MA7 hat geprüft, und dann entschieden, wer wieviel braucht – das wurde dann vergeben.“, so die Auskunft im Ausschuss.Unbefriedigend, vor allem für die, die weniger als erhofft, bekommen haben.

Davon ausgehend entspannte sich – wieder einmal – eine Transparenzdebatte:

Was vom Akt darf bzw. muss den Ausschussmitgliedern vorgelegt werden? Wie viele Informationen braucht ein Ausschussmitglied, um die finanzielle Lage einer Institution oder eines Vereins einzuschätzen? Was muss unter Verschluss bleiben, um den Datenschutz zu gewährleisten?

Als gewählte Mandatarin verstehe ich nicht, warum die Bürger:innen dieser Stadt nicht wissen sollen, wie hoch das Gehalt der Geschäftsführer der Vereinigten Bühnen ist, wie viel ein Symphoniker verdient, oder der Direktor des Volkstheaters. Genauso interessant im Sinne des Fairpay wäre es im Vergleich dazu zu sehen, wie viel an Honorar oder Gage sich freie Kulturprojekte oder Mittelbühnen zugestehen (können) .

Würden diese Zahlen transparent gemacht, hätten wir als Ausschussmitglieder eine fundierte Basis, um Budget strukturiert zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen. Am besten entlang demokratisch orientierter Richtlinien die Fairpay und Gendergerechtigkeit!

Aber auch das Festschreiben von Fairpay als Wirkungsziel, Gendergerechtigkeit oder gar Quoten für mehr Diversität in die Förderkriterien der Stadt Wien ist bisher noch nicht gelungen.

Bislang bleibt es bei Willensbekundungen.

Es ist schwierig auszumachen, wer genau hier die Transparenz verweigert: ist es einfach Gewohnheit (war schon immer so), ist es explizit die Stadträtin, ist es der Bürgermeister?

Am wenigsten wahrscheinlich scheint es die Leitung der MA7 selbst zu sein, die diese Regelung aufstellt, da diese ja im Grunde weisungsgebunden ist: würden also Stadträtin oder Bürgermeister wirklich wollen, müsst die MA7 mehr vom Akt einsehbar machen.  

Jedenfalls ist es unbefriedigend. Ich werde das weiter thematisieren.

Inhaltlich aufhören lassen hat unter anderem ein Nebensatz im Ausschuss: Die Vereinbarung mit den Wiener Symphonikern und deren Pensionsregelung soll nicht wie geplant mit 2027 enden, sondern wird vermutlich länger dauern – dh. sie werden weiterhin jährlich 1 Mio. € mehr als die veranschlagten 17 Mio. brauchen, um zugestandene Pensionszahlungen und den Orchesterbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Nachdem diesmal sehr viele Akten und viele Vereine auf der Tagesordnung waren, werde ich die jeweils anhand des einzelnen kommentieren.

 

Post 1- 7 neue Verkehrsflächen Bezeichnungen vulgo Straßennamen. Ab Post 8 starten die EInzelfördreungen!

Post Nr. 1
Die Verkehrsfläche in 1190 Wien, westlich der Muthgasse 29, wird in „Am Carré“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 2
Die Parkanlage  in 1210 Wien, im Bereich Arnoldgasse und Prager Straße, wird in „Kleingartenjubiläumspark“ (Anlass ist das hundertjährige Bestehen der Bezirksorganisation der Kleingärten Floridsdorfs im Jahr 2023.) benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3
Die Parkanlage in 1210 Wien, im Bereich Schlossergasse und Tomaschekstraße, wird nach Vilma von Webenau (Vilma von Webenau; 15. Februar 1875 in Konstantinopel bis  9. Oktober 1953 in Wien; Komponistin) in „Vilma-Webenau-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Elisabeth Maxwald (Elisabeth (Lilli) Maxwald; geb. 21. Juni 1967, gest. 9. Juli 2013; Sportlerin; Weltmeisterin im Dressurreiten, mehrfache Medaillengewinnerin der Paralympics-Spiele in Innsbruck (1988) und Nagano (1998) im alpinen und nordischen Schilauf) in „Elisabeth-Maxwald-Platz“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 05906) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Ernst Wurnig (Ernst Wurnig; geb. 19. Jänner 1950, gest. 7. Dezember 2018 in Wien; Kanzleibediensteter, Sportler; erfolgreicher Teilnehmer an Paralympics, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften; mehrfacher österreichischer Staatsmeister) in „Ernst-Wurnig-Weg“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Otto Bründlmayer (Otto Bründlmayer; geb. 2. April 1927, gest. 10. April 2017 in Wien; Versehrtensportler, mehrfacher Meister im alpinen Schilauf und im Tischtennis, Sportfunktionär) in „Otto-Bründlmayer-Weg“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Rosi Schweizer (Dr. Rosa Schweizer, geb. Kühnel; geb. 24. Juni 1943 in Wien, gest. 25. Jänner 1990; Juristin, Sportlerin; erfolgreiche Teilnehmerin der Paralympics 1960-1984. Mehrfache Europameisterin im Rollstuhl-Tischtennis) in „Rosi-Schweizer-Promenade“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 8
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Einzelförderungen/Gesamtförderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität in der Höhe von insgesamt EUR 150.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 10.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 20.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 20.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 40.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Atelierhof Schlingermarkt 30.000
6 Verein Künstlergruppe DYNAMO 15.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 15.000
  Summe 150.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 2, 3, 4, 6, 7 SPÖ/NEOS, ÖVP GRÜ dafür; FPÖ dagegen
6 einstimmig dafür

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die FPÖ gegen Erhöhungen für sämtliche dezentralen Kultureinrichtungen stimmt. Die Partei, die die Grünen am lautesten als „Verbotspartei“ tituliert, würde selbst am liebsten jede gesellschaftskritische Kulturäußerung verbieten! Oft reichte schon, dass dort AUCH MigrantInnen auftreten dürfen.

 

Post Nr. 9
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 50.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung 10.000
2 IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit 20.000
3 space and place – kulturelle raumgestaltung 10.000
4 Verein für integrative Lebensgestaltung 10.000
  Summe 50.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1,2,4 SPÖ/NEOS, ÖP, GRÜ dafür; FPÖ dagegen
3 einstimmig dafür

Wie auch bei den anderen Posten geht es hier um Unterstützung um Kostenerhöhungen durch die Inflation abzufangen – Ablehnung der FPÖ ist nicht nachvollziehbar.

Post Nr. 10

A Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Musik wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 258.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Musik wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.542.000, um EUR 328.000, auf sohin EUR 1.870.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 11
Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 17.085.000 um EUR 1.108.000 auf sohin insgesamt EUR 18.193.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Wie schon weiter oben hingewiesen: Die Symphoniker  haben angekündigt, dass der ursprüngliche Plan ab 2027 keine weiteren Erhöhungen mehr zu fordern, vermutlich nicht eingehalten werden kann. Stattdessen gehen sie davon aus bis 2029 jährliche Erhöhungen zu benötigen, um Pensionen und Personal entsprechend bestehender Verträge auszahlen zu können. (wegen der Inflation steigen die Kosten). Für uns zeigt sich, dass zugestandene Privilegien jahrzehntelang nachwirken.

Post Nr. 12
Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für das Projekt Furrer 70 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Anlässlich des 70. Geburtstags Beat Furrer veranstaltet das Klangforum ihm zu Ehren eine umfassendes Konzertreihe. Der österr. Schweizerische Komponist war Mitbegründer des Klangforums.

 

Post Nr. 13
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.288.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation 10.000
2 Gesellschaft der Musikfreunde in Wien 127.000
3 Gustav Mahler Jugendorchester 18.000
4 Haus der Musik Museum GmbH 100.000
5 Interessengemeinschaft JAZZ WIEN 11.000
6 Jazz & Musicclub Porgy & Bess 20.000
7 KLANGFORUM WIEN 240.000
8 MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) 32.000
9 Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) 50.000
10 PHACE – Ensemble für neue Musik 40.000
11 Popfest Wien – Verein zur Förderung und Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik 40.000
12 SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur 10.000
13 Theater am Spittelberg-Kulturverein 10.000
14 Wien Modern, Verein für neue Musik 40.000
15 Wiener KammerOrchester 10.000
16 Wiener Konzerthausgesellschaft 500.000
17 Wiener Volksliedwerk 30.000
  Summe 1.288.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 14, 15, 17 einstimmig dafür
2, 7, 16 SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür, ÖVP dagegen
1, 12, 13 SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür, FPÖ dagegen

 

Warum die ÖVP gegen Förderungen für das Konzerthaus, das Klangforum und die Musikfreunde stimmt, und damit gegen klare Orte der Exzellenz- und Hochkultur, hat sie im Ausschuss nicht erklärt – vielleicht erfahren wir es im Gemeinderat.

Bei der FPÖ dagegen zeigt sich das übliche Muster: Orte die Feminismus thematisieren oder Migrant:innen auftreten lassen, werden abgelehnt.

 

Post Nr. 14
A Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven Rücklagen mit EUR 150.000 zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.311.000, um EUR 150.000, auf sohin EUR 1.461.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Curated by 2023: The Neutral in der Höhe von insgesamt EUR 256.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 216.000
2 treat xD GmbH 40.000
  Summe 256.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Für das Jahr 2023 wurde bereits für das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs eine Förderung in der Höhe von EUR 400.000 sowie für die KunstHausWien GmbH eine Förderung in der Höhe von EUR 440.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien kann für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt EUR 460.000 zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 460.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs 100.000
2 KunstHausWien GmbH 360.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Grund für die notwendigen Erhöhungen sind höhere Personal und Energiekosten, Gratis Outrage Projekte und keine bzw. kaum Ticketeinnahmen in den vergangenen Jahren.

 

Post Nr. 17
A Für die Erhöhung des Förderprogramms Literaturveranstaltungen wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Für das Förderprogramm Literaturveranstaltungen wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 550.000, um EUR 80.000, auf sohin EUR 630.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 18
Die Förderung an das WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.550.000 um EUR 550.000 auf sohin insgesamt EUR 2.100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Fraglos sind ÖVP und FPÖ seit Jahrzehnten gegen das autonome, partizipative Kulturzentrum WUK. Auch hier wurden keine Argumente vorgebracht warum. 

 

Post Nr. 19
A Für die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Jahrestätigkeit 2023 wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Zahlungsmittel-reserven zu decken ist.
B Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.200.000, um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 1.700.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Es wird von Seiten der Stadt eine Erhöhung zugestanden, weil die Tanzwochen ein sehr gut besuchtes Festival sind, das das Image der Stadt international prägt.

 

Post Nr. 20
A Für die Förderung an Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven Rücklagen zu decken ist.
B Die Förderung an Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.450.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 1.800.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bislang wurde für Leitungsübergaben bei Theaterhäusern kein zusätzliches Budget veranschlagt. Da aber für eine sinnvolle Übergabe die neue Leitung Monate im Voraus arbeiten muss, um tatsächlich im Herbst mit Programm starten zu können, macht es Sinn diese Programmierarbeit auch zu dotieren. Aus Grüner Sicht ist das eine Maßnahme im Sinne des Fairpay. Evt. muss man für die Zukunft strukturell eine neue Budgetplanung für Leitungsübergaben entwickeln.

Post Nr. 21
A Für die Förderung an Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 600.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 600.000 zu decken ist.

B Die Förderung an die Wiener Festwochen für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 1.000.000 auf sohin insgesamt EUR 11.700.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen


Post Nr. 22
Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 49.900.000 um EUR 3.100.000 auf sohin insgesamt EUR 53.000.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Bei den Vereinigten Bühnen stehen wir vor einem strukturellen Dilemma: Sie stellen ihre Mitarbeiter gemäß Kollektivvertrag an. Wenn die Kollektivverträge durch gewerkschaftliche Verhandlungen erhöht werden, muss auch die Stadt ihre Förderungen erhöhen, um die gesetzlich geforderten Löhne zu begleichen. Meine Kritik richtet sich hier nicht an die vorliegende Erhöhung, sondern an die Einkommensunterschiede innerhalb der VBW: Es gibt nach wie vor Bereiche, wie den Chor, die nicht kollektivvertraglich geschützt sind. Und insgesamt fordern wir, dass die massive Kostenexplosion zukünftig durch Restrukturierungen innerhalb der VBW und durch mehr Sponsoring bzw. Drittmittel entgegen gearbeitet werden muss. Es kann nicht sein, dass ein Mainstreamprodukt, das sich in anderen Städten Gewinne einspielt, in Wien als eine der größten Fördernehmerinnen zu Buche schlägt.  Wir möchten zukünftige Förderzuschläge an klare Finanzierungs- und Einsparungskonzepte binden.

 

Post Nr. 23
Die Förderung an ART PROJEKT Musik/Theater/Tournee Projekte für die Durchführung des Österreichischen Musiktheaterpreises 2023 in der Höhe von EUR 55.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 24
Die Förderung an Versatorium – Verein für Gedichte und Übersetzen für die Jahrestätigkeit 2023 in der Höhe von EUR 30.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der  Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25
A Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 2.486.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Die Förderungen an nachfolgend genannten Förderwerber*innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 3.266.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H. 80.000
2 „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen 20.000
3 Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion 190.000
4 Aktionstheater Wien 10.000
5 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 7.000
6 Arbeitsplatz – Verein zur Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen für Tanz und Performance 3.000
7 Archipelago – Verein für performative Künste 15.000
8 Art*Act Kunstverein 9.000
9 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative 8.000
10 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000
11 DANS.KIAS – Verein für physische Kommunikation in der darstellenden Kunst 5.000
12 das. bernhard. Ensemble 10.000
13 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000
14 Freie Bühne Wieden 20.000
15 GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. 80.000
16 God’s Entertainment GmbH 15.000
17 Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen 8.000
18 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000
19 insert Tanz und Performance GmbH 22.000
20 INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. 80.000
21 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000
22 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000
23 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 8.000
24 Koproduktionshaus Wien GmbH 250.000
25 Kulturverein E3 Ensemble 8.000
26 Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH 250.000
27 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 8.000
28 kunststoff – Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanzproduktion 8.000
29 Lalish Theaterlabor/Forschungszentrum für Theater und Performance-Kultur 5.000
30 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000
31 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000
32 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000
33 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000
34 Mras Stefan – Theater Center Forum 40.000
35 Mumbling Fish – Verein für experimentellen Tanz 10.000
36 Musiktheatertage Wien 32.000
37 Nesterval. Verein zur Förderung von immersiven Theaters 10.000
38 Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten 50.000
39 Over 10.000. Darstellende Kunst in Wien und anderswo 5.000
40 SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater 10.000
41 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000
42 SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung 10.000
43 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000
44 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 50.000
45 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000
46 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 9.000
47 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 155.000
48 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000
49 Tanzquartier-Wien GmbH 200.000
50 Theater Lilarum GmbH 50.000
51 Theater Petersplatz GmbH 100.000
52 theatercombinat – theaterverein 15.000
53 Theaterkollektiv Hybrid- Verein für experimentelle, transkulturelle Performance-Art 8.000
54 Theaterverein Odeon 100.000
55 Theaterverein Toxic Dreams 26.000
56 THEATERVEREIN WIENER METROPOL 80.000
57 Tschauner Bühne GmbH 20.000
58 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 90.000
59 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000
60 Verein der Freunde der Freude am Theater 20.000
61 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000
62 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000
63 Verein für modernes Tanztheater 10.000
64 Verein Theater zum Fürchten 40.000
65 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000
66 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 10.000
67 VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH 8.000
68 VRUM Kunst- & Kulturverein 9.000
69 Wiener Kammeroper 80.000
70 Wiener Tanz- und Kunstbewegung 8.000
71 Wiener Taschenoper 10.000
72 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000
73 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000
  Summe 3.266.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 8, 10, 16, 24, 26, 30, 41, 42, 47, 51, 55, 65: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen
3, 73: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen
49: SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür | ÖVP dagegen
Rest: einstimmig dafür

Post Nr. 26
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen im Bereich Literatur in der Höhe von insgesamt EUR 110.000 werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Kunstverein Wien – Alte Schmiede 50.000
2 schule für dichtung in Wien 20.000
3 IG Autorinnen Autoren 40.000
Summe 110.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Modeförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 150.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION – Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns 120.000
2 creative headz OG 30.000
  Summe 150.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 115.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Complexity Science Hub Vienna CSH –
Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme
50.000
2 Demokratiezentrum Wien GmbH 10.000
3 Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien 15.000
4 Freunde und Freundinnen des IFK
Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften
10.000
5 Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA
(Verein Jüdisches Willkommens Service Wien)
10.000
6 QWIEN. Zentrum für queere Geschichte 20.000
  Summe 115.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 3, 4, 5 einstimmig dafür
2,6: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen
 

FPÖ ist gegen das DEMOKRATIEZENTRUM!!!

 

Post Nr. 29
Der Wiener Gemeinderat nimmt den Inhalt der beiliegenden Förderrichtlinien zur Kenntnis, genehmigt die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

Nr. Name der Richtlinie
1 Förderrichtlinien für Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse
2 Förderrichtlinien im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung
3 Förderrichtlinien im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst
4 Richtlinien für den Kunstankauf
5 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Bildende Kunst und Medienkunst
6 Richtlinien für die Bewerbung um ein START-Atelier
7 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Bildende Kunst
8 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Architektur
9 Förderrichtlinien für Freie Gruppen im Bereich Darstellende Kunst
10 Förderrichtlinien für Institutionen im Bereich Darstellende Kunst
11 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Performance
12 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Theater
13 Förderrichtlinien im Bereich Film, Mode, Design
14 Förderrichtlinien für Filmfestivals und Sommerkinos
15 Richtlinien für Kinoreferenzförderung
16 Förderrichtlinien im Bereich Kino
17 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Film
18 Förderrichtlinien im Bereich der Altstadterhaltung
19 Förderrichtlinien im Bereich Literatur
20 Förderrichtlinien für Druckkostenzuschuss
21 Richtlinien für das Elias-Canetti-Stipendium
22 Richtlinien für das Projektstipendium Literatur
23 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Literatur
24 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Dramatik
25 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Literatur
26 Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendbuchpreise sowie den Illustrationspreis der Stadt Wien
27 Förderrichtlinien Buchprämie
28 Förderrichtlinien im Bereich Musik
29 Richtlinien für Kompositionsförderung
30 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Komposition
31 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Komposition
32 Förderrichtlinien im Bereich Transdisziplinarität
33 Förderrichtlinien im Bereich Wissenschaft
34 Förderrichtlinien für das Wissenschaftsstipendium
35 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Wissenschaft und Volksbildung

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 30
Die Förderung an die Arnold Schönberg Center Privatstiftung für das Projekt „150. Geburtstag Arnold Schönberg – Wissenschaft, Kuratierung, Vermittlung“ in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 31
Die Förderung an Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung der bereits genehmigten Beträge in der Höhe von ursprünglich insgesamt EUR 2.300.000 um EUR 100.000 auf sohin insgesamt EUR 2.400.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32
Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für das Projekt “Superar Wien – Musikalische Förderung für jedes Kind“ im Jahr 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 50.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 33
A Für die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2023 wird eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in zu decken ist.
B Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 400.000 um EUR 100.000 auf sohin insgesamt EUR 500.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür  

Die Secession feiert im November 23 ihr 125-jähriges Jubiläum. Dieses und die Anpassungen an die Inflation sind der Grund für die Erhöhungen. 

 

Post Nr. 34

A Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Für das Jahr 2023 wurde bereits für die Stadt Wien Kunst GmbH – Kunsthalle Wien eine Förderung in der Höhe von EUR 4.200.000 sowie für die Stadt Wien Kunst GmbH – Foto Arsenal Wien eine Förderung in der Höhe von EUR 500.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt EUR 500.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 5.200.000 für die Stadt Wien Kunst GmbH zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Bildende Kunst und Neue Medien in der Höhe von insgesamt EUR 500.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stadt Wien Kunst GmbH – Kunsthalle Wien 400.000
2 Stadt Wien Kunst GmbH – Foto Arsenal Wien 100.000
  Summe 500.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes Agegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 35

A Für die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für BUCH WIEN 23 Festival 2023 wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven auf zu decken ist.
B Die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für BUCH WIEN 23 Festival 2023 in der Höhe von EUR 155.000 wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

A Für die Förderung an das Theater der Jugend für die Jahrestätigkeit wird eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Die Förderung an das Theater der Jugend für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 5.000.000 um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 5.500.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37
Die Erhöhung der Zuwendung an die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts Museen der Stadt Wien von ursprünglich EUR 18.375.000 um EUR 4.000.000 auf sohin EUR 22.375.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Auch hier ist es in erster Linie die Inflation, die die Kosten in die Höhe treibt.
Was aber irritiert: das offenbare Erstaunen der Geschäftsführung. Bei doppelter Ausstellungsfläche sich auch die Kosten erhöhen, wäre im Grunde auch absehbar und daher einplanbar gewesen. Das eine Eingemeindung der Otto Wagner Kirche am Steinhof sich auch finanziell niederschlagen wird ebenso. Nicht ausgewiesen wird in den Unterlagen wieviel der erhöhten Finanzmittel in das Pratermuseum fließen sollen.

 

Post Nr. 38

A Für die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Jahresaktivitäten wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Die Förderung in Form einer zweiten Rate an das Architekturzentrum Wien im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.550.000 um EUR 200.000 auf sohin insgesamt EUR 1.750.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Das Architekturzentrum hat erstmals die echten eigen Kosten im Sinne des fairpay auf den Tisch gelegt, bzw. im Förderansuchen aufgezeigt. Das Ergebnis ist, dass sie nun trotz Erhöhungen UNTER dem ursprünglich geforderten Betrag bleiben. Was können Institutionen aus dieser Vorgangsweise der Stadt ablesen? Im Grunde, dass fairpay trotz mündlicher Zugeständnisse, noch nicht in der Kulturförderung umgestzt werdne könnte. Was nach wie vor fehlt ist eine Strategie, wie man mit engeren Finanzmitteln bei erwartbaren höheren Ausgaben umgehen kann.  Eine Strategie, die eine langfristige Perspektive aufzeigt und Ziele formuliert, wie die Kulturlandschaft Wiens in 10 Jahren aussehen soll.

  

Post Nr. 39

A Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 170.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 220.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Der Wiener Gemeinderat möge den Jahresbericht 2022 des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) zustimmend zur Kenntnis nehmen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

 

Wer kriegt die 214.000€ Fördererhöhung für die Basis.Kultur.Wien?

Rede im Gemeinderat vom 23. Februar 2023 zu Fördererhöhung für die Basis.Kultur.Wien

Ganz zu Beginn: Wir haben hier einen Antrag zur Rettung des #RSO vorliegen. Wie Sie schon aus den Medien entnommen haben und sicher auch wissen, setzen sich die GRÜNEN sehr für die Rettung des RSO ein und werden diesen Antrag deshalb auch unterstützen. Wir würden aber gerne auch die Stadt Wien und insbesondere die MA 7 aufrufen, sich an dieser Unterstützung doch zu beteiligen. Immerhin ist das RSO ein Orchester, das in Wien tätig ist, hier zeitgenössische Musik in einer Art und Weise präsentiert, wie wir das in anderen Orchestern leider auch in dieser Qualität nicht haben. Es wäre auch im Sinne des Equal Pay wichtig, dieses Orchester zu unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Wir haben aber jetzt eigentlich hier den Antrag zur #Basis.Kultur.Wien. Gleich vorneweg, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. –

Wir haben hier zwei Anträge oder zwei Vereine, die sehr ähnlich sind, die wir hintereinander verhandeln, und da kann es schon passieren, dass man sich einmal ein bisschen irrt. Warum?
Beide Vereine, Basis.Kultur.Wien  und #KULTURSERVICE, sind SPÖ-dominiert, in beiden Vereinen sitzen SPÖ-PolitikerInnen oder Ex-SPÖ-PolitikerInnen im Vorstand und im Aufsichtsrat, und beide Vereine sollen laut der folgenden Anträge um nicht unbeträchtliche Summen aufgestockt werden, 240.000 die Basis.Kultur.Wien, 412.000 EUR für den KULTURSERVICE. Ich werde noch später auf den KULTURSERVICE eingehen.

Was daran irritiert, ist, sobald die Förderungen an die Vereine übertragen werden, gibt es für die Opposition – das wissen Sie – kaum mehr Kontrollmöglichkeiten, wer eigentlich jetzt von diesem Geld profitieren soll.

Ganz im Gegenteil, auf Nachfrage im Kulturausschuss erfahren wir, die MA 7 prüft alles, die MA 7 hat die Richtigkeit festgestellt, und überhaupt, warum erfrecht sich die Opposition im Ausschuss, eine Kontrolle einzufordern und im Ausschuss darüber reden zu wollen. Diese Antwort haben wir schon einigermaßen zynisch empfunden und ist, finde ich, einem gemeinsamen Arbeiten nicht zuträglich. Stattdessen stärkt sich mit so einer Antwort der Eindruck, dass die SPÖ versucht, Geld, große Summen, aus dem Stadtbudget für SPÖ-Zwecke umzuwidmen, aber jetzt außerhalb der politischen Kontrolle, weil über Details und Geschäftsgebarungen von den Vereinen keine weitere Auskunft gegeben wird.

Das kann man in Frage stellen, stelle ich auch in Frage.
Ich finde, über alles Geld, das die Stadt vergibt, das ist immerhin Steuergeld, über all dieses Geld müssen wir hier offen und transparent reden können. Wir müssen wissen, wohin es geht, warum es dorthin geht und welche Vereine davon profitieren sollen. Ansonsten ist es leider sehr intransparent, was hier passiert.

Die Basis.Kultur.Wien versteht sich als Trägerverein, sowohl zur Unterstützung – ich zitiere – von Aktivitäten von #Amateur:innen als auch Projekten der reichhaltigen Wiener Kunst- und Kulturszene. Sie sieht sich als Verbinderin von Projekten von AmateurInnen mit KünstlerInnen für Festivals und Initiativen, sie empfindet sich als das Herzstück und die direkte Verbindung der Stadt Wien zu Kunst- und Kulturschaffenden.

In ihrer Funktion als Trägerorganisation erhält die Basis.Kultur.Wien, wie Sie wissen, jährlich 2 Millionen, die sie an ihre Mitgliedervereine, wie zum Beispiel #CASH.FOR.CULTURE oder #GO.FOR.CULTURE für Außenstehende uneinsehbar weitergibt. Für Außenstehende auch irritierend ist die Besetzung des Vorstandes der Basis.Kultur. Vom Herrn Bürgermeister abwärts sammeln sich hier ausschließlich aktive und ehemalige Politiker und Mitglieder der SPÖ.

Nun soll das Budget um 240.000 EUR aufgestockt werden, um zukünftig #Doppelförderungen zu vermeiden – so hat es im Ausschuss geheißen.
Sogenannte Amateurvereine, was immer das ist, sollen in Zukunft nur mehr über die Basis.Kultur.Wien und nicht mehr über die MA 7 gefördert werden.
Das war die Auskunft im Ausschuss. Ehrlich, das lässt mich total ratlos zurück. Wir haben den Antrag abgelehnt weil zu viele Fragen ungeklärt sind.

Wer entscheidet, welche der künstlerischen Vereine, die Mitglied in der Basis.Kultur.Wien sind, Amateurvereine sind?

Allein wenn man die Bezirksfestwochen anschaut, das WIR SIND WIEN.FESTIVAL, das Sie sicher alle kennen, treten ja im Rahmen der Basis.Kultur Menschen wie Count Basic, Lou Asril, Mira Lu Kovacs, Texta, Felix Kramer, Stefanie Sargnagel und sogar die Wiener Symphoniker auf, und sie alle nennen Sie in einem Atemzug als Amateure oder mit Amateuren. Ich versteh nicht genau, was ich aus dem Antrag lesen soll. Ich glaube eher nicht, dass das Amateure sind, trotzdem wurden sie 2022 von der Basis.Kultur gefördert. Das ist auch in Ordnung, aber wenn Sie die fördern, was Sie hoffentlich tun, wäre es auch fair, beim Antrag zu einer Erhöhung der Fördermittel zu sagen, dass das natürlich nicht nur AmateurkünstlerInnen, wer immer das ist, zugutekommt, sondern auch Künstler:innen in Wien.

Die zweite Frage ist: Sollen die zusätzlichen 240.000 EUR nur mehr den sogenannten Amateurvereinen zukommen und dürfen die dann nicht mehr in der MA 7 einreichen, das heißt, sind die damit dann abgegolten?

Was heißt das für die dezentralen Bezirksmittel?

Dürfen die dann auch bei den dezentralen Bezirksmitteln nicht mehr einreichen? Für die Künstler:innen, die hier in Wien arbeiten, ist es eine ziemlich relevante Frage!

Denn vielleicht wissen Sie, dass man meistens von einer Förderung allein, schon gar nicht von den 300 oder 1.000 EUR, die man da kriegt, leben kann, sondern man braucht verschiedene Förderansuchen und man braucht die Möglichkeit, über verschiedene Ecken Geld zu bekommen. Wenn man es also mit so einer Veränderung verunmöglicht, dass die Künstler:innen woanders auch noch einreichen können, führt das zu einer weiteren Armut bei KünstlerInnen in Wien. Das ist ganz im Gegensatz zu Equal Pay und ganz im Gegensatz zu Fair Pay, wo wir vorhin von dieser Studie gehört haben, auf die Sie sehr stolz sind, die aber noch nicht ganz umgesetzt ist. Das sieht man anhand dieses Antrages.

Ich finde es sehr schade, wenn Sie davon ausgehen, dass Kulturarbeit eher als Ehrenamt verstanden werden soll, weil das eben genau nicht Fair Pay ist.
Das macht Ihr Streben nach gerechter Bezahlung für kulturelle Leistungen unglaubwürdig, deshalb lehnen wir den Antrag ab.

Was mich darüber hinaus irritiert, ist die Frage:
Ist das ein Zeichen, ist es ein Schritt, dass Sie insgesamt den Bereich Stadtteilkultur eher neu strukturieren oder vielleicht ganz auflösen wollen? Die Stadtteilkultur war früher eine eigene Abteilung der MA 7, mittlerweile ist es der Musikabteilung untergeordnet. Die Frage ist: Wird es in Zukunft überhaupt noch ein Budget für die Stadtteilkultur geben, und wer wird dann davon profitieren? All diese Fragen wurden leider im Ausschuss nicht beantwortet, deshalb muss ich sie hier noch einmal stellen.

Insgesamt scheint diese Aufstockung die Vergabe von Fördermitteln noch intransparenter machen. Am Schluss wissen wir nicht mehr wissen, welche Vereine im Einzelnen davon profitiert haben. Wir werden am Schluss im Kulturbericht der Stadt Wien nur noch einen Posten sehen, der heißt dann Basis.Kultur.Wien, 2,24 Millionen EUR. Deshalb müssen wir diesen Antrag leider ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

 

kulturausschuss.transparent Februar 2023

Wenige Punkte auf der Tagesordnung, aber die haben es in sich. Zwei SPÖ Förderfälle.

Fall1:  Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk.

Die Basis.Kultur versteht sich als Trägerorganisation sowohl zu Unterstützung von Aktivitäten von Amateur:innen als auch Projekte der reichhaltigen Wiener Kunst- und Kulturszene. Sie sieht sich als Verbinderin von Projekten von Amateur:innen mit Künstler:innen für Festivals und Initiativen. Sie empfindet sich als das Herzstück und die direkte Verbindung der Stadt Wien zu Kunst- und Kulturschaffenden. (frei zitiert von der Website der Basis.Kultur Wien)

In ihrer Funktion als Trägerorganisation erhält die Basis.Kultur jährlich etwa 2 Mio., die sie an ihre Mitgliedervereine weiter gibt zT. direkt, zT. über weitere Projekte wie „Cash for Culture“oder „Go for Culture“. Für Außenstehende irritierend ist die Besetzung des Vorstandes der Basis.Kultur: Vom Bürgermeister abwärts sammeln sich hier ausschließlich aktive oder ehemalige Politiker:innen und Mitglieder der SPÖ.

Nun soll das Budget um 240.000 aufgestockt werden, um zukünftig „Doppelförderungen zu vermeiden“. So genannte „Amateurvereine“ sollen in Zukunft nur mehr über die Basis.Kultur und nicht mehr über die MA 7 gefördert werden, war die Auskunft im Ausschuss:

Das lässt mich ratlos zurück.

  • Wer entscheidet welcher der künstlerischen Vereine ein „Amateurverein“ ist?
  • Ist also für die, die über die Basis.Kultur Geld bezogen haben, eine Förderung über die MA 7 in Zukunft nicht mehr möglich?
  • Betrifft das nur die Einreichungen direkt in die MA 7 oder auch die über die dezentralen Bezirksmittel?
  • Wird damit die Abteilung „Stadtteilkultur“, die nach Abgang von Haydar Sari der Musikabteilung zugeschrieben wurde, weiter reduziert?
  • Wird es weiter einen Beirat zur Stadtteilkultur in der MA 7 geben? Was kann der noch bearbeiten?

Und wichtigste Frage:

Wer und nach welchen Kriterien entschiedet die Basis.Kultur in Zukunft, welcher ihrer 300 Vereine von diesen zusätzlichen 240.000 € profitieren wird? Und in welcher Höhe?

Insgesamt scheint diese Aufstockung die Vergabe von Fördermittel noch intransparenter zu machen. Bisher listete der jährliche Kulturbericht alle Einzelförderungen extra auf – in Zukunft werden alle von der Basis.kultur unterstützen Vereine nicht mehr öffentlich aufscheinen. Stattdessen wird man im Kulturbericht nur mehr die gedsamt Förderung für den Trägerverein „Basis.kultur“ finden.

Fall 2: Der Verein Wiener Kulturservice – oder genauer der geheimnisvolle Verein, der alle Wiener Großevents vom Donauinselfest über den Gürtel Nightwalk, Maifest und Kultur-Kunst Meile Donaukanal ua. finanziell abwickelt. und auch verschiedene „regionale“ Kulturevents und Kirtage subentioniert. Das macht keinen schlanken Fuß.

Die Vorgeschichte: Nach einem vernichtenden kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes hat der Wiener Stadtrechnungshof im vergangenen Herbst weitere massive Missstände beim Kulturservice öffentlich gemacht.

Der Stadtrechnungshof stellte im Herbst 22 ua. fest, dass die Empfehlungen der RH-Prüfung von 2019 zwar „großteils umgesetzt“ seien. Aber weiterhin seien manche Belege bei dem Verein, der auch 2020 von der Stadt 1,5 Millionen Euro für die Ausrichtung des Donauinselfestes erhielt, nicht auffindbar gewesen.

David Ellenson und ich haben uns schon im Herbst 2022 dazu öffentlich geäußert.

Im Sommer 22 kam eine anonyme Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft hinzu. Die darin enthaltene Sachverhaltsdarstellung geht noch über die Kritik der Rechnungshöfe hinaus:

„Es bestehe die „substantiierte Verdachtslage“, dass seit vielen Jahren und auch heuer wieder gegen Förderrichtlinien verstoßen worden sei“, und weiter „dass die Stadt Wien ein Event der SPÖ subventioniere und damit das „Image einer einzigen Partei“ fördere, sei generell nicht zweckmäßig.“(zit. nach aus der anonymen Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft).

All diese Anschuldigungen in Kombination mit einer äußerst kargen Darstellung des Vereins Wiener Kulturservice auf der eigenen Website wirken grob intransparent. Besser wird es nicht, wenn man dazu den Vereinsregisterauszug der Wiener Kulturservice liest. (Vereinsregisterauszug Kulturservice)

Auch hier – wie bei der Basis.Kultur.Wien – vor allem ehemaligen SPÖ Politiker:innen im Vorstand wie Kurt Wimmer (Ex Bezirksvorsteher Margareten), Elisabeth Hackl, (ehem. NR Abgeordnete) und Susanne Schicker (Ex Stadtschulratspräsidentin Wien) oder SPÖ nahe Unternehmer bzw. Künstler:innen. Als Kassierin und damit wohl Hauptverantwortliche für Abwicklung der 2,6 Mio. Förderung wird Ella Flavin ausgewiesen, die online nur als Sängerin bzw. Englischtrainierin aufscheint, ohne sichtbaren Bezug zur Buchhaltung.
Es wird auf der Website des Wiener Kulturservice nach wie vor nicht ausgewiesen, was das Ziel des Vereins ist oder wer im Verein aktiv ist. Man findet nicht mehr als einen Link zur Website des Donauinselfest.
Auf der Website des Donauinselfests erscheinen dann die weiteren Kooperationspartner bzw. Veranstalter: SPÖ Wien und Pro Event Team für Wien GmbH.
Insgesamt ist die Konstruktion extrem intransparent. Es bleibt unklar, warum all die obengenannten Veranstaltungen nicht direkt über die MA7 um Projektförderungen ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen.

Was wir hier sehen entspricht nicht  dem eigenen Anspruch der Stadtregierung nach Transparenz als Basis für demokratische Vergabe von Fördermiteln!

Gerade weil es sich um Wiener Großveranstaltungen handelt, die auch das Gesicht der Stadt mitprägen und für viele Wiener:innen identitätsstiftend sind,  wäre es umso dringlicher hier höchste Transparenz walten zu lassen.

Stattdessen muss man angesichts der Indizien einen Sumpf um Querfinanzierungen und Doppelförderungen vermuten.
Es wirkt als bediene sich die SPÖ großzügig aus öffentlichen Geldern, um das eigene Image aufzupolieren.

Solange die Vorwürfe auf Verstoß gegen die Förderrichtlinien und illegitime Parteiförderungen bei der Staatsanwaltschaft anhängig sind und nicht aus dem Weg geräumt werden konnten, stimmen wir als Grüne diesem Akt nicht zu!

 

Anbei die weiteren Akte des Februar Ausschuss:

Post Nr. 1

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 2.060.000 um EUR 240.000 auf sohin insgesamt EUR 2.300.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ  dafür
GRÜNE dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an das Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst im Jahr 2023 für das Jahresprogramm 2023 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür

FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünsterInnen Wiener Secession im Jahr 2023 für das Jahresprogramm 2023 in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist  gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Förderung an den Theaterverein Odeon im Jahr 2023 für das Projekt „Living Positions“ in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.12.2022 durchgeführte Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 und 2023 zur Kenntnis.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 7

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Jahr 2023 für die Forschungsvorhaben in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

  1. A) Für die Förderung an den Verein WIENER KULTURSERVICE für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 450.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 450.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an den Verein WIENER KULTURSERVICE im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.335.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A  im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS dafür; ÖVP, GRÜNE, FPÖ dagegen

 

 

Hintergrund um Nachlesen:

https://www.derstandard.at/story/2000106201192/parteinahe-vereine-kulturservice-bestreitet-versteckte-finanzierung-durch-donauinselfest

https://www.derstandard.at/story/2000138124245/unbekannte-erstatteten-anzeige-wegen-finanzierung-des-donauinselfests

https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6249308/UntreueVerdacht_Staatsanwaltschaft-ermittelt-wegen-SPOeDonauinselfest

 

 

 

 

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