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kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ du NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent juni 23 – wo bleibt die Transparenz Frau Stadträtin??

Zuschüsse und Intransparenz, ein altes Problem in Wien

Das Gute am vergangenen Ausschuss waren jedenfalls die Erhöhungen. Nach monatelanger öffentlicher Kritik wurde doch endlich Budget für Zusatzzahlungen zur Kulturförderung im Wiener Budget gefunden. So konnten eine Menge an Institutionen und auch Einzelprojekte eine dringend notwendige Finanzspritze verabreicht werden.
Der schale Beigeschmack dabei: es sieht aus, als wäre das eher eine Einmalzahlung, statt einer grundlegende Budgeterhöhung. Damit fehlt es an Nachhaltigkeit.
Es ist unklar, ob und wie die Kostensteigerungen durch die Inflation im kommenden Jahr abgefangen werden sollen.

Außerdem ist einigermaßen intransparent nach welchen Kriterien die Gelder vergeben wurden:

„Die MA7 hat geprüft, und dann entschieden, wer wieviel braucht – das wurde dann vergeben.“, so die Auskunft im Ausschuss.Unbefriedigend, vor allem für die, die weniger als erhofft, bekommen haben.

Davon ausgehend entspannte sich – wieder einmal – eine Transparenzdebatte:

Was vom Akt darf bzw. muss den Ausschussmitgliedern vorgelegt werden? Wie viele Informationen braucht ein Ausschussmitglied, um die finanzielle Lage einer Institution oder eines Vereins einzuschätzen? Was muss unter Verschluss bleiben, um den Datenschutz zu gewährleisten?

Als gewählte Mandatarin verstehe ich nicht, warum die Bürger:innen dieser Stadt nicht wissen sollen, wie hoch das Gehalt der Geschäftsführer der Vereinigten Bühnen ist, wie viel ein Symphoniker verdient, oder der Direktor des Volkstheaters. Genauso interessant im Sinne des Fairpay wäre es im Vergleich dazu zu sehen, wie viel an Honorar oder Gage sich freie Kulturprojekte oder Mittelbühnen zugestehen (können) .

Würden diese Zahlen transparent gemacht, hätten wir als Ausschussmitglieder eine fundierte Basis, um Budget strukturiert zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen. Am besten entlang demokratisch orientierter Richtlinien die Fairpay und Gendergerechtigkeit!

Aber auch das Festschreiben von Fairpay als Wirkungsziel, Gendergerechtigkeit oder gar Quoten für mehr Diversität in die Förderkriterien der Stadt Wien ist bisher noch nicht gelungen.

Bislang bleibt es bei Willensbekundungen.

Es ist schwierig auszumachen, wer genau hier die Transparenz verweigert: ist es einfach Gewohnheit (war schon immer so), ist es explizit die Stadträtin, ist es der Bürgermeister?

Am wenigsten wahrscheinlich scheint es die Leitung der MA7 selbst zu sein, die diese Regelung aufstellt, da diese ja im Grunde weisungsgebunden ist: würden also Stadträtin oder Bürgermeister wirklich wollen, müsst die MA7 mehr vom Akt einsehbar machen.  

Jedenfalls ist es unbefriedigend. Ich werde das weiter thematisieren.

Inhaltlich aufhören lassen hat unter anderem ein Nebensatz im Ausschuss: Die Vereinbarung mit den Wiener Symphonikern und deren Pensionsregelung soll nicht wie geplant mit 2027 enden, sondern wird vermutlich länger dauern – dh. sie werden weiterhin jährlich 1 Mio. € mehr als die veranschlagten 17 Mio. brauchen, um zugestandene Pensionszahlungen und den Orchesterbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Nachdem diesmal sehr viele Akten und viele Vereine auf der Tagesordnung waren, werde ich die jeweils anhand des einzelnen kommentieren.

 

Post 1- 7 neue Verkehrsflächen Bezeichnungen vulgo Straßennamen. Ab Post 8 starten die EInzelfördreungen!

Post Nr. 1
Die Verkehrsfläche in 1190 Wien, westlich der Muthgasse 29, wird in „Am Carré“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 2
Die Parkanlage  in 1210 Wien, im Bereich Arnoldgasse und Prager Straße, wird in „Kleingartenjubiläumspark“ (Anlass ist das hundertjährige Bestehen der Bezirksorganisation der Kleingärten Floridsdorfs im Jahr 2023.) benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3
Die Parkanlage in 1210 Wien, im Bereich Schlossergasse und Tomaschekstraße, wird nach Vilma von Webenau (Vilma von Webenau; 15. Februar 1875 in Konstantinopel bis  9. Oktober 1953 in Wien; Komponistin) in „Vilma-Webenau-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Elisabeth Maxwald (Elisabeth (Lilli) Maxwald; geb. 21. Juni 1967, gest. 9. Juli 2013; Sportlerin; Weltmeisterin im Dressurreiten, mehrfache Medaillengewinnerin der Paralympics-Spiele in Innsbruck (1988) und Nagano (1998) im alpinen und nordischen Schilauf) in „Elisabeth-Maxwald-Platz“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 05906) in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Ernst Wurnig (Ernst Wurnig; geb. 19. Jänner 1950, gest. 7. Dezember 2018 in Wien; Kanzleibediensteter, Sportler; erfolgreicher Teilnehmer an Paralympics, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften; mehrfacher österreichischer Staatsmeister) in „Ernst-Wurnig-Weg“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Otto Bründlmayer (Otto Bründlmayer; geb. 2. April 1927, gest. 10. April 2017 in Wien; Versehrtensportler, mehrfacher Meister im alpinen Schilauf und im Tischtennis, Sportfunktionär) in „Otto-Bründlmayer-Weg“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche in 1230 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „In der Wiesen“, wird nach Rosi Schweizer (Dr. Rosa Schweizer, geb. Kühnel; geb. 24. Juni 1943 in Wien, gest. 25. Jänner 1990; Juristin, Sportlerin; erfolgreiche Teilnehmerin der Paralympics 1960-1984. Mehrfache Europameisterin im Rollstuhl-Tischtennis) in „Rosi-Schweizer-Promenade“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 8
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Einzelförderungen/Gesamtförderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität in der Höhe von insgesamt EUR 150.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 10.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 20.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 20.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 40.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Atelierhof Schlingermarkt 30.000
6 Verein Künstlergruppe DYNAMO 15.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 15.000
  Summe 150.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 2, 3, 4, 6, 7 SPÖ/NEOS, ÖVP GRÜ dafür; FPÖ dagegen
6 einstimmig dafür

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die FPÖ gegen Erhöhungen für sämtliche dezentralen Kultureinrichtungen stimmt. Die Partei, die die Grünen am lautesten als „Verbotspartei“ tituliert, würde selbst am liebsten jede gesellschaftskritische Kulturäußerung verbieten! Oft reichte schon, dass dort AUCH MigrantInnen auftreten dürfen.

 

Post Nr. 9
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 50.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung 10.000
2 IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit 20.000
3 space and place – kulturelle raumgestaltung 10.000
4 Verein für integrative Lebensgestaltung 10.000
  Summe 50.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1,2,4 SPÖ/NEOS, ÖP, GRÜ dafür; FPÖ dagegen
3 einstimmig dafür

Wie auch bei den anderen Posten geht es hier um Unterstützung um Kostenerhöhungen durch die Inflation abzufangen – Ablehnung der FPÖ ist nicht nachvollziehbar.

Post Nr. 10

A Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Musik wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 258.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Musik wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.542.000, um EUR 328.000, auf sohin EUR 1.870.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 11
Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 17.085.000 um EUR 1.108.000 auf sohin insgesamt EUR 18.193.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Wie schon weiter oben hingewiesen: Die Symphoniker  haben angekündigt, dass der ursprüngliche Plan ab 2027 keine weiteren Erhöhungen mehr zu fordern, vermutlich nicht eingehalten werden kann. Stattdessen gehen sie davon aus bis 2029 jährliche Erhöhungen zu benötigen, um Pensionen und Personal entsprechend bestehender Verträge auszahlen zu können. (wegen der Inflation steigen die Kosten). Für uns zeigt sich, dass zugestandene Privilegien jahrzehntelang nachwirken.

Post Nr. 12
Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für das Projekt Furrer 70 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Anlässlich des 70. Geburtstags Beat Furrer veranstaltet das Klangforum ihm zu Ehren eine umfassendes Konzertreihe. Der österr. Schweizerische Komponist war Mitbegründer des Klangforums.

 

Post Nr. 13
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.288.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation 10.000
2 Gesellschaft der Musikfreunde in Wien 127.000
3 Gustav Mahler Jugendorchester 18.000
4 Haus der Musik Museum GmbH 100.000
5 Interessengemeinschaft JAZZ WIEN 11.000
6 Jazz & Musicclub Porgy & Bess 20.000
7 KLANGFORUM WIEN 240.000
8 MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) 32.000
9 Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) 50.000
10 PHACE – Ensemble für neue Musik 40.000
11 Popfest Wien – Verein zur Förderung und Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik 40.000
12 SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur 10.000
13 Theater am Spittelberg-Kulturverein 10.000
14 Wien Modern, Verein für neue Musik 40.000
15 Wiener KammerOrchester 10.000
16 Wiener Konzerthausgesellschaft 500.000
17 Wiener Volksliedwerk 30.000
  Summe 1.288.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 14, 15, 17 einstimmig dafür
2, 7, 16 SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür, ÖVP dagegen
1, 12, 13 SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür, FPÖ dagegen

 

Warum die ÖVP gegen Förderungen für das Konzerthaus, das Klangforum und die Musikfreunde stimmt, und damit gegen klare Orte der Exzellenz- und Hochkultur, hat sie im Ausschuss nicht erklärt – vielleicht erfahren wir es im Gemeinderat.

Bei der FPÖ dagegen zeigt sich das übliche Muster: Orte die Feminismus thematisieren oder Migrant:innen auftreten lassen, werden abgelehnt.

 

Post Nr. 14
A Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven Rücklagen mit EUR 150.000 zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.311.000, um EUR 150.000, auf sohin EUR 1.461.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Curated by 2023: The Neutral in der Höhe von insgesamt EUR 256.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 216.000
2 treat xD GmbH 40.000
  Summe 256.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Für das Jahr 2023 wurde bereits für das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs eine Förderung in der Höhe von EUR 400.000 sowie für die KunstHausWien GmbH eine Förderung in der Höhe von EUR 440.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien kann für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt EUR 460.000 zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 460.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs 100.000
2 KunstHausWien GmbH 360.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Grund für die notwendigen Erhöhungen sind höhere Personal und Energiekosten, Gratis Outrage Projekte und keine bzw. kaum Ticketeinnahmen in den vergangenen Jahren.

 

Post Nr. 17
A Für die Erhöhung des Förderprogramms Literaturveranstaltungen wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Für das Förderprogramm Literaturveranstaltungen wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 550.000, um EUR 80.000, auf sohin EUR 630.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 18
Die Förderung an das WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.550.000 um EUR 550.000 auf sohin insgesamt EUR 2.100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Fraglos sind ÖVP und FPÖ seit Jahrzehnten gegen das autonome, partizipative Kulturzentrum WUK. Auch hier wurden keine Argumente vorgebracht warum. 

 

Post Nr. 19
A Für die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Jahrestätigkeit 2023 wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Zahlungsmittel-reserven zu decken ist.
B Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.200.000, um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 1.700.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Es wird von Seiten der Stadt eine Erhöhung zugestanden, weil die Tanzwochen ein sehr gut besuchtes Festival sind, das das Image der Stadt international prägt.

 

Post Nr. 20
A Für die Förderung an Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven Rücklagen zu decken ist.
B Die Förderung an Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.450.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 1.800.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bislang wurde für Leitungsübergaben bei Theaterhäusern kein zusätzliches Budget veranschlagt. Da aber für eine sinnvolle Übergabe die neue Leitung Monate im Voraus arbeiten muss, um tatsächlich im Herbst mit Programm starten zu können, macht es Sinn diese Programmierarbeit auch zu dotieren. Aus Grüner Sicht ist das eine Maßnahme im Sinne des Fairpay. Evt. muss man für die Zukunft strukturell eine neue Budgetplanung für Leitungsübergaben entwickeln.

Post Nr. 21
A Für die Förderung an Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 600.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 600.000 zu decken ist.

B Die Förderung an die Wiener Festwochen für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 1.000.000 auf sohin insgesamt EUR 11.700.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen


Post Nr. 22
Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 49.900.000 um EUR 3.100.000 auf sohin insgesamt EUR 53.000.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Bei den Vereinigten Bühnen stehen wir vor einem strukturellen Dilemma: Sie stellen ihre Mitarbeiter gemäß Kollektivvertrag an. Wenn die Kollektivverträge durch gewerkschaftliche Verhandlungen erhöht werden, muss auch die Stadt ihre Förderungen erhöhen, um die gesetzlich geforderten Löhne zu begleichen. Meine Kritik richtet sich hier nicht an die vorliegende Erhöhung, sondern an die Einkommensunterschiede innerhalb der VBW: Es gibt nach wie vor Bereiche, wie den Chor, die nicht kollektivvertraglich geschützt sind. Und insgesamt fordern wir, dass die massive Kostenexplosion zukünftig durch Restrukturierungen innerhalb der VBW und durch mehr Sponsoring bzw. Drittmittel entgegen gearbeitet werden muss. Es kann nicht sein, dass ein Mainstreamprodukt, das sich in anderen Städten Gewinne einspielt, in Wien als eine der größten Fördernehmerinnen zu Buche schlägt.  Wir möchten zukünftige Förderzuschläge an klare Finanzierungs- und Einsparungskonzepte binden.

 

Post Nr. 23
Die Förderung an ART PROJEKT Musik/Theater/Tournee Projekte für die Durchführung des Österreichischen Musiktheaterpreises 2023 in der Höhe von EUR 55.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 24
Die Förderung an Versatorium – Verein für Gedichte und Übersetzen für die Jahrestätigkeit 2023 in der Höhe von EUR 30.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der  Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25
A Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 2.486.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Die Förderungen an nachfolgend genannten Förderwerber*innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 3.266.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H. 80.000
2 „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen 20.000
3 Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion 190.000
4 Aktionstheater Wien 10.000
5 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 7.000
6 Arbeitsplatz – Verein zur Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen für Tanz und Performance 3.000
7 Archipelago – Verein für performative Künste 15.000
8 Art*Act Kunstverein 9.000
9 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative 8.000
10 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000
11 DANS.KIAS – Verein für physische Kommunikation in der darstellenden Kunst 5.000
12 das. bernhard. Ensemble 10.000
13 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000
14 Freie Bühne Wieden 20.000
15 GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. 80.000
16 God’s Entertainment GmbH 15.000
17 Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen 8.000
18 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000
19 insert Tanz und Performance GmbH 22.000
20 INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. 80.000
21 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000
22 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000
23 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 8.000
24 Koproduktionshaus Wien GmbH 250.000
25 Kulturverein E3 Ensemble 8.000
26 Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH 250.000
27 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 8.000
28 kunststoff – Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanzproduktion 8.000
29 Lalish Theaterlabor/Forschungszentrum für Theater und Performance-Kultur 5.000
30 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000
31 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000
32 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000
33 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000
34 Mras Stefan – Theater Center Forum 40.000
35 Mumbling Fish – Verein für experimentellen Tanz 10.000
36 Musiktheatertage Wien 32.000
37 Nesterval. Verein zur Förderung von immersiven Theaters 10.000
38 Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten 50.000
39 Over 10.000. Darstellende Kunst in Wien und anderswo 5.000
40 SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater 10.000
41 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000
42 SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung 10.000
43 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000
44 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 50.000
45 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000
46 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 9.000
47 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 155.000
48 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000
49 Tanzquartier-Wien GmbH 200.000
50 Theater Lilarum GmbH 50.000
51 Theater Petersplatz GmbH 100.000
52 theatercombinat – theaterverein 15.000
53 Theaterkollektiv Hybrid- Verein für experimentelle, transkulturelle Performance-Art 8.000
54 Theaterverein Odeon 100.000
55 Theaterverein Toxic Dreams 26.000
56 THEATERVEREIN WIENER METROPOL 80.000
57 Tschauner Bühne GmbH 20.000
58 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 90.000
59 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000
60 Verein der Freunde der Freude am Theater 20.000
61 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000
62 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000
63 Verein für modernes Tanztheater 10.000
64 Verein Theater zum Fürchten 40.000
65 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000
66 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 10.000
67 VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH 8.000
68 VRUM Kunst- & Kulturverein 9.000
69 Wiener Kammeroper 80.000
70 Wiener Tanz- und Kunstbewegung 8.000
71 Wiener Taschenoper 10.000
72 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000
73 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000
  Summe 3.266.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 8, 10, 16, 24, 26, 30, 41, 42, 47, 51, 55, 65: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen
3, 73: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen
49: SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür | ÖVP dagegen
Rest: einstimmig dafür

Post Nr. 26
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen im Bereich Literatur in der Höhe von insgesamt EUR 110.000 werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Kunstverein Wien – Alte Schmiede 50.000
2 schule für dichtung in Wien 20.000
3 IG Autorinnen Autoren 40.000
Summe 110.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Modeförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 150.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION – Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns 120.000
2 creative headz OG 30.000
  Summe 150.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 115.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Complexity Science Hub Vienna CSH –
Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme
50.000
2 Demokratiezentrum Wien GmbH 10.000
3 Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien 15.000
4 Freunde und Freundinnen des IFK
Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften
10.000
5 Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA
(Verein Jüdisches Willkommens Service Wien)
10.000
6 QWIEN. Zentrum für queere Geschichte 20.000
  Summe 115.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1, 3, 4, 5 einstimmig dafür
2,6: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen
 

FPÖ ist gegen das DEMOKRATIEZENTRUM!!!

 

Post Nr. 29
Der Wiener Gemeinderat nimmt den Inhalt der beiliegenden Förderrichtlinien zur Kenntnis, genehmigt die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

Nr. Name der Richtlinie
1 Förderrichtlinien für Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse
2 Förderrichtlinien im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung
3 Förderrichtlinien im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst
4 Richtlinien für den Kunstankauf
5 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Bildende Kunst und Medienkunst
6 Richtlinien für die Bewerbung um ein START-Atelier
7 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Bildende Kunst
8 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Architektur
9 Förderrichtlinien für Freie Gruppen im Bereich Darstellende Kunst
10 Förderrichtlinien für Institutionen im Bereich Darstellende Kunst
11 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Performance
12 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Theater
13 Förderrichtlinien im Bereich Film, Mode, Design
14 Förderrichtlinien für Filmfestivals und Sommerkinos
15 Richtlinien für Kinoreferenzförderung
16 Förderrichtlinien im Bereich Kino
17 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Film
18 Förderrichtlinien im Bereich der Altstadterhaltung
19 Förderrichtlinien im Bereich Literatur
20 Förderrichtlinien für Druckkostenzuschuss
21 Richtlinien für das Elias-Canetti-Stipendium
22 Richtlinien für das Projektstipendium Literatur
23 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Literatur
24 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Dramatik
25 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Literatur
26 Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendbuchpreise sowie den Illustrationspreis der Stadt Wien
27 Förderrichtlinien Buchprämie
28 Förderrichtlinien im Bereich Musik
29 Richtlinien für Kompositionsförderung
30 Förderrichtlinien für das Arbeitsstipendium Komposition
31 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Komposition
32 Förderrichtlinien im Bereich Transdisziplinarität
33 Förderrichtlinien im Bereich Wissenschaft
34 Förderrichtlinien für das Wissenschaftsstipendium
35 Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Wissenschaft und Volksbildung

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 30
Die Förderung an die Arnold Schönberg Center Privatstiftung für das Projekt „150. Geburtstag Arnold Schönberg – Wissenschaft, Kuratierung, Vermittlung“ in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 31
Die Förderung an Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung der bereits genehmigten Beträge in der Höhe von ursprünglich insgesamt EUR 2.300.000 um EUR 100.000 auf sohin insgesamt EUR 2.400.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32
Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für das Projekt “Superar Wien – Musikalische Förderung für jedes Kind“ im Jahr 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 50.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 33
A Für die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2023 wird eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in zu decken ist.
B Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 400.000 um EUR 100.000 auf sohin insgesamt EUR 500.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür  

Die Secession feiert im November 23 ihr 125-jähriges Jubiläum. Dieses und die Anpassungen an die Inflation sind der Grund für die Erhöhungen. 

 

Post Nr. 34

A Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
B Für das Jahr 2023 wurde bereits für die Stadt Wien Kunst GmbH – Kunsthalle Wien eine Förderung in der Höhe von EUR 4.200.000 sowie für die Stadt Wien Kunst GmbH – Foto Arsenal Wien eine Förderung in der Höhe von EUR 500.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt EUR 500.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 5.200.000 für die Stadt Wien Kunst GmbH zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Bildende Kunst und Neue Medien in der Höhe von insgesamt EUR 500.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stadt Wien Kunst GmbH – Kunsthalle Wien 400.000
2 Stadt Wien Kunst GmbH – Foto Arsenal Wien 100.000
  Summe 500.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes Agegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 35

A Für die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für BUCH WIEN 23 Festival 2023 wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven auf zu decken ist.
B Die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für BUCH WIEN 23 Festival 2023 in der Höhe von EUR 155.000 wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

A Für die Förderung an das Theater der Jugend für die Jahrestätigkeit wird eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Die Förderung an das Theater der Jugend für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 5.000.000 um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 5.500.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37
Die Erhöhung der Zuwendung an die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts Museen der Stadt Wien von ursprünglich EUR 18.375.000 um EUR 4.000.000 auf sohin EUR 22.375.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Auch hier ist es in erster Linie die Inflation, die die Kosten in die Höhe treibt.
Was aber irritiert: das offenbare Erstaunen der Geschäftsführung. Bei doppelter Ausstellungsfläche sich auch die Kosten erhöhen, wäre im Grunde auch absehbar und daher einplanbar gewesen. Das eine Eingemeindung der Otto Wagner Kirche am Steinhof sich auch finanziell niederschlagen wird ebenso. Nicht ausgewiesen wird in den Unterlagen wieviel der erhöhten Finanzmittel in das Pratermuseum fließen sollen.

 

Post Nr. 38

A Für die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Jahresaktivitäten wird eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Die Förderung in Form einer zweiten Rate an das Architekturzentrum Wien im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.550.000 um EUR 200.000 auf sohin insgesamt EUR 1.750.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Das Architekturzentrum hat erstmals die echten eigen Kosten im Sinne des fairpay auf den Tisch gelegt, bzw. im Förderansuchen aufgezeigt. Das Ergebnis ist, dass sie nun trotz Erhöhungen UNTER dem ursprünglich geforderten Betrag bleiben. Was können Institutionen aus dieser Vorgangsweise der Stadt ablesen? Im Grunde, dass fairpay trotz mündlicher Zugeständnisse, noch nicht in der Kulturförderung umgestzt werdne könnte. Was nach wie vor fehlt ist eine Strategie, wie man mit engeren Finanzmitteln bei erwartbaren höheren Ausgaben umgehen kann.  Eine Strategie, die eine langfristige Perspektive aufzeigt und Ziele formuliert, wie die Kulturlandschaft Wiens in 10 Jahren aussehen soll.

  

Post Nr. 39

A Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen zu decken ist.

B Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 170.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 220.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Der Wiener Gemeinderat möge den Jahresbericht 2022 des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) zustimmend zur Kenntnis nehmen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

 

Wer kriegt die 214.000€ Fördererhöhung für die Basis.Kultur.Wien?

Rede im Gemeinderat vom 23. Februar 2023 zu Fördererhöhung für die Basis.Kultur.Wien

Ganz zu Beginn: Wir haben hier einen Antrag zur Rettung des #RSO vorliegen. Wie Sie schon aus den Medien entnommen haben und sicher auch wissen, setzen sich die GRÜNEN sehr für die Rettung des RSO ein und werden diesen Antrag deshalb auch unterstützen. Wir würden aber gerne auch die Stadt Wien und insbesondere die MA 7 aufrufen, sich an dieser Unterstützung doch zu beteiligen. Immerhin ist das RSO ein Orchester, das in Wien tätig ist, hier zeitgenössische Musik in einer Art und Weise präsentiert, wie wir das in anderen Orchestern leider auch in dieser Qualität nicht haben. Es wäre auch im Sinne des Equal Pay wichtig, dieses Orchester zu unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Wir haben aber jetzt eigentlich hier den Antrag zur #Basis.Kultur.Wien. Gleich vorneweg, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. –

Wir haben hier zwei Anträge oder zwei Vereine, die sehr ähnlich sind, die wir hintereinander verhandeln, und da kann es schon passieren, dass man sich einmal ein bisschen irrt. Warum?
Beide Vereine, Basis.Kultur.Wien  und #KULTURSERVICE, sind SPÖ-dominiert, in beiden Vereinen sitzen SPÖ-PolitikerInnen oder Ex-SPÖ-PolitikerInnen im Vorstand und im Aufsichtsrat, und beide Vereine sollen laut der folgenden Anträge um nicht unbeträchtliche Summen aufgestockt werden, 240.000 die Basis.Kultur.Wien, 412.000 EUR für den KULTURSERVICE. Ich werde noch später auf den KULTURSERVICE eingehen.

Was daran irritiert, ist, sobald die Förderungen an die Vereine übertragen werden, gibt es für die Opposition – das wissen Sie – kaum mehr Kontrollmöglichkeiten, wer eigentlich jetzt von diesem Geld profitieren soll.

Ganz im Gegenteil, auf Nachfrage im Kulturausschuss erfahren wir, die MA 7 prüft alles, die MA 7 hat die Richtigkeit festgestellt, und überhaupt, warum erfrecht sich die Opposition im Ausschuss, eine Kontrolle einzufordern und im Ausschuss darüber reden zu wollen. Diese Antwort haben wir schon einigermaßen zynisch empfunden und ist, finde ich, einem gemeinsamen Arbeiten nicht zuträglich. Stattdessen stärkt sich mit so einer Antwort der Eindruck, dass die SPÖ versucht, Geld, große Summen, aus dem Stadtbudget für SPÖ-Zwecke umzuwidmen, aber jetzt außerhalb der politischen Kontrolle, weil über Details und Geschäftsgebarungen von den Vereinen keine weitere Auskunft gegeben wird.

Das kann man in Frage stellen, stelle ich auch in Frage.
Ich finde, über alles Geld, das die Stadt vergibt, das ist immerhin Steuergeld, über all dieses Geld müssen wir hier offen und transparent reden können. Wir müssen wissen, wohin es geht, warum es dorthin geht und welche Vereine davon profitieren sollen. Ansonsten ist es leider sehr intransparent, was hier passiert.

Die Basis.Kultur.Wien versteht sich als Trägerverein, sowohl zur Unterstützung – ich zitiere – von Aktivitäten von #Amateur:innen als auch Projekten der reichhaltigen Wiener Kunst- und Kulturszene. Sie sieht sich als Verbinderin von Projekten von AmateurInnen mit KünstlerInnen für Festivals und Initiativen, sie empfindet sich als das Herzstück und die direkte Verbindung der Stadt Wien zu Kunst- und Kulturschaffenden.

In ihrer Funktion als Trägerorganisation erhält die Basis.Kultur.Wien, wie Sie wissen, jährlich 2 Millionen, die sie an ihre Mitgliedervereine, wie zum Beispiel #CASH.FOR.CULTURE oder #GO.FOR.CULTURE für Außenstehende uneinsehbar weitergibt. Für Außenstehende auch irritierend ist die Besetzung des Vorstandes der Basis.Kultur. Vom Herrn Bürgermeister abwärts sammeln sich hier ausschließlich aktive und ehemalige Politiker und Mitglieder der SPÖ.

Nun soll das Budget um 240.000 EUR aufgestockt werden, um zukünftig #Doppelförderungen zu vermeiden – so hat es im Ausschuss geheißen.
Sogenannte Amateurvereine, was immer das ist, sollen in Zukunft nur mehr über die Basis.Kultur.Wien und nicht mehr über die MA 7 gefördert werden.
Das war die Auskunft im Ausschuss. Ehrlich, das lässt mich total ratlos zurück. Wir haben den Antrag abgelehnt weil zu viele Fragen ungeklärt sind.

Wer entscheidet, welche der künstlerischen Vereine, die Mitglied in der Basis.Kultur.Wien sind, Amateurvereine sind?

Allein wenn man die Bezirksfestwochen anschaut, das WIR SIND WIEN.FESTIVAL, das Sie sicher alle kennen, treten ja im Rahmen der Basis.Kultur Menschen wie Count Basic, Lou Asril, Mira Lu Kovacs, Texta, Felix Kramer, Stefanie Sargnagel und sogar die Wiener Symphoniker auf, und sie alle nennen Sie in einem Atemzug als Amateure oder mit Amateuren. Ich versteh nicht genau, was ich aus dem Antrag lesen soll. Ich glaube eher nicht, dass das Amateure sind, trotzdem wurden sie 2022 von der Basis.Kultur gefördert. Das ist auch in Ordnung, aber wenn Sie die fördern, was Sie hoffentlich tun, wäre es auch fair, beim Antrag zu einer Erhöhung der Fördermittel zu sagen, dass das natürlich nicht nur AmateurkünstlerInnen, wer immer das ist, zugutekommt, sondern auch Künstler:innen in Wien.

Die zweite Frage ist: Sollen die zusätzlichen 240.000 EUR nur mehr den sogenannten Amateurvereinen zukommen und dürfen die dann nicht mehr in der MA 7 einreichen, das heißt, sind die damit dann abgegolten?

Was heißt das für die dezentralen Bezirksmittel?

Dürfen die dann auch bei den dezentralen Bezirksmitteln nicht mehr einreichen? Für die Künstler:innen, die hier in Wien arbeiten, ist es eine ziemlich relevante Frage!

Denn vielleicht wissen Sie, dass man meistens von einer Förderung allein, schon gar nicht von den 300 oder 1.000 EUR, die man da kriegt, leben kann, sondern man braucht verschiedene Förderansuchen und man braucht die Möglichkeit, über verschiedene Ecken Geld zu bekommen. Wenn man es also mit so einer Veränderung verunmöglicht, dass die Künstler:innen woanders auch noch einreichen können, führt das zu einer weiteren Armut bei KünstlerInnen in Wien. Das ist ganz im Gegensatz zu Equal Pay und ganz im Gegensatz zu Fair Pay, wo wir vorhin von dieser Studie gehört haben, auf die Sie sehr stolz sind, die aber noch nicht ganz umgesetzt ist. Das sieht man anhand dieses Antrages.

Ich finde es sehr schade, wenn Sie davon ausgehen, dass Kulturarbeit eher als Ehrenamt verstanden werden soll, weil das eben genau nicht Fair Pay ist.
Das macht Ihr Streben nach gerechter Bezahlung für kulturelle Leistungen unglaubwürdig, deshalb lehnen wir den Antrag ab.

Was mich darüber hinaus irritiert, ist die Frage:
Ist das ein Zeichen, ist es ein Schritt, dass Sie insgesamt den Bereich Stadtteilkultur eher neu strukturieren oder vielleicht ganz auflösen wollen? Die Stadtteilkultur war früher eine eigene Abteilung der MA 7, mittlerweile ist es der Musikabteilung untergeordnet. Die Frage ist: Wird es in Zukunft überhaupt noch ein Budget für die Stadtteilkultur geben, und wer wird dann davon profitieren? All diese Fragen wurden leider im Ausschuss nicht beantwortet, deshalb muss ich sie hier noch einmal stellen.

Insgesamt scheint diese Aufstockung die Vergabe von Fördermitteln noch intransparenter machen. Am Schluss wissen wir nicht mehr wissen, welche Vereine im Einzelnen davon profitiert haben. Wir werden am Schluss im Kulturbericht der Stadt Wien nur noch einen Posten sehen, der heißt dann Basis.Kultur.Wien, 2,24 Millionen EUR. Deshalb müssen wir diesen Antrag leider ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

 

kulturausschuss.transparent Februar 2023

Wenige Punkte auf der Tagesordnung, aber die haben es in sich. Zwei SPÖ Förderfälle.

Fall1:  Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk.

Die Basis.Kultur versteht sich als Trägerorganisation sowohl zu Unterstützung von Aktivitäten von Amateur:innen als auch Projekte der reichhaltigen Wiener Kunst- und Kulturszene. Sie sieht sich als Verbinderin von Projekten von Amateur:innen mit Künstler:innen für Festivals und Initiativen. Sie empfindet sich als das Herzstück und die direkte Verbindung der Stadt Wien zu Kunst- und Kulturschaffenden. (frei zitiert von der Website der Basis.Kultur Wien)

In ihrer Funktion als Trägerorganisation erhält die Basis.Kultur jährlich etwa 2 Mio., die sie an ihre Mitgliedervereine weiter gibt zT. direkt, zT. über weitere Projekte wie „Cash for Culture“oder „Go for Culture“. Für Außenstehende irritierend ist die Besetzung des Vorstandes der Basis.Kultur: Vom Bürgermeister abwärts sammeln sich hier ausschließlich aktive oder ehemalige Politiker:innen und Mitglieder der SPÖ.

Nun soll das Budget um 240.000 aufgestockt werden, um zukünftig „Doppelförderungen zu vermeiden“. So genannte „Amateurvereine“ sollen in Zukunft nur mehr über die Basis.Kultur und nicht mehr über die MA 7 gefördert werden, war die Auskunft im Ausschuss:

Das lässt mich ratlos zurück.

  • Wer entscheidet welcher der künstlerischen Vereine ein „Amateurverein“ ist?
  • Ist also für die, die über die Basis.Kultur Geld bezogen haben, eine Förderung über die MA 7 in Zukunft nicht mehr möglich?
  • Betrifft das nur die Einreichungen direkt in die MA 7 oder auch die über die dezentralen Bezirksmittel?
  • Wird damit die Abteilung „Stadtteilkultur“, die nach Abgang von Haydar Sari der Musikabteilung zugeschrieben wurde, weiter reduziert?
  • Wird es weiter einen Beirat zur Stadtteilkultur in der MA 7 geben? Was kann der noch bearbeiten?

Und wichtigste Frage:

Wer und nach welchen Kriterien entschiedet die Basis.Kultur in Zukunft, welcher ihrer 300 Vereine von diesen zusätzlichen 240.000 € profitieren wird? Und in welcher Höhe?

Insgesamt scheint diese Aufstockung die Vergabe von Fördermittel noch intransparenter zu machen. Bisher listete der jährliche Kulturbericht alle Einzelförderungen extra auf – in Zukunft werden alle von der Basis.kultur unterstützen Vereine nicht mehr öffentlich aufscheinen. Stattdessen wird man im Kulturbericht nur mehr die gedsamt Förderung für den Trägerverein „Basis.kultur“ finden.

Fall 2: Der Verein Wiener Kulturservice – oder genauer der geheimnisvolle Verein, der alle Wiener Großevents vom Donauinselfest über den Gürtel Nightwalk, Maifest und Kultur-Kunst Meile Donaukanal ua. finanziell abwickelt. und auch verschiedene „regionale“ Kulturevents und Kirtage subentioniert. Das macht keinen schlanken Fuß.

Die Vorgeschichte: Nach einem vernichtenden kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes hat der Wiener Stadtrechnungshof im vergangenen Herbst weitere massive Missstände beim Kulturservice öffentlich gemacht.

Der Stadtrechnungshof stellte im Herbst 22 ua. fest, dass die Empfehlungen der RH-Prüfung von 2019 zwar „großteils umgesetzt“ seien. Aber weiterhin seien manche Belege bei dem Verein, der auch 2020 von der Stadt 1,5 Millionen Euro für die Ausrichtung des Donauinselfestes erhielt, nicht auffindbar gewesen.

David Ellenson und ich haben uns schon im Herbst 2022 dazu öffentlich geäußert.

Im Sommer 22 kam eine anonyme Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft hinzu. Die darin enthaltene Sachverhaltsdarstellung geht noch über die Kritik der Rechnungshöfe hinaus:

„Es bestehe die „substantiierte Verdachtslage“, dass seit vielen Jahren und auch heuer wieder gegen Förderrichtlinien verstoßen worden sei“, und weiter „dass die Stadt Wien ein Event der SPÖ subventioniere und damit das „Image einer einzigen Partei“ fördere, sei generell nicht zweckmäßig.“(zit. nach aus der anonymen Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft).

All diese Anschuldigungen in Kombination mit einer äußerst kargen Darstellung des Vereins Wiener Kulturservice auf der eigenen Website wirken grob intransparent. Besser wird es nicht, wenn man dazu den Vereinsregisterauszug der Wiener Kulturservice liest. (Vereinsregisterauszug Kulturservice)

Auch hier – wie bei der Basis.Kultur.Wien – vor allem ehemaligen SPÖ Politiker:innen im Vorstand wie Kurt Wimmer (Ex Bezirksvorsteher Margareten), Elisabeth Hackl, (ehem. NR Abgeordnete) und Susanne Schicker (Ex Stadtschulratspräsidentin Wien) oder SPÖ nahe Unternehmer bzw. Künstler:innen. Als Kassierin und damit wohl Hauptverantwortliche für Abwicklung der 2,6 Mio. Förderung wird Ella Flavin ausgewiesen, die online nur als Sängerin bzw. Englischtrainierin aufscheint, ohne sichtbaren Bezug zur Buchhaltung.
Es wird auf der Website des Wiener Kulturservice nach wie vor nicht ausgewiesen, was das Ziel des Vereins ist oder wer im Verein aktiv ist. Man findet nicht mehr als einen Link zur Website des Donauinselfest.
Auf der Website des Donauinselfests erscheinen dann die weiteren Kooperationspartner bzw. Veranstalter: SPÖ Wien und Pro Event Team für Wien GmbH.
Insgesamt ist die Konstruktion extrem intransparent. Es bleibt unklar, warum all die obengenannten Veranstaltungen nicht direkt über die MA7 um Projektförderungen ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen.

Was wir hier sehen entspricht nicht  dem eigenen Anspruch der Stadtregierung nach Transparenz als Basis für demokratische Vergabe von Fördermiteln!

Gerade weil es sich um Wiener Großveranstaltungen handelt, die auch das Gesicht der Stadt mitprägen und für viele Wiener:innen identitätsstiftend sind,  wäre es umso dringlicher hier höchste Transparenz walten zu lassen.

Stattdessen muss man angesichts der Indizien einen Sumpf um Querfinanzierungen und Doppelförderungen vermuten.
Es wirkt als bediene sich die SPÖ großzügig aus öffentlichen Geldern, um das eigene Image aufzupolieren.

Solange die Vorwürfe auf Verstoß gegen die Förderrichtlinien und illegitime Parteiförderungen bei der Staatsanwaltschaft anhängig sind und nicht aus dem Weg geräumt werden konnten, stimmen wir als Grüne diesem Akt nicht zu!

 

Anbei die weiteren Akte des Februar Ausschuss:

Post Nr. 1

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 2.060.000 um EUR 240.000 auf sohin insgesamt EUR 2.300.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ  dafür
GRÜNE dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an das Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst im Jahr 2023 für das Jahresprogramm 2023 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür

FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünsterInnen Wiener Secession im Jahr 2023 für das Jahresprogramm 2023 in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist  gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Förderung an den Theaterverein Odeon im Jahr 2023 für das Projekt „Living Positions“ in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.12.2022 durchgeführte Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 und 2023 zur Kenntnis.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 7

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Jahr 2023 für die Forschungsvorhaben in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

  1. A) Für die Förderung an den Verein WIENER KULTURSERVICE für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 450.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 450.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an den Verein WIENER KULTURSERVICE im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.335.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A  im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS dafür; ÖVP, GRÜNE, FPÖ dagegen

 

 

Hintergrund um Nachlesen:

https://www.derstandard.at/story/2000106201192/parteinahe-vereine-kulturservice-bestreitet-versteckte-finanzierung-durch-donauinselfest

https://www.derstandard.at/story/2000138124245/unbekannte-erstatteten-anzeige-wegen-finanzierung-des-donauinselfests

https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6249308/UntreueVerdacht_Staatsanwaltschaft-ermittelt-wegen-SPOeDonauinselfest

 

 

 

 

Wer gibt den Ton an? Wien und seine Musiker:innen. Förderungen. Vereinbarkeit. Role Models

Eine Veranstaltung im Wappensaal des Wiener Rathauses zur Musiklandschaft in Wien.

Diskussion und Konzert

Aktuell sehen wir, dass trotz allen Bemühungen die Kulturförderung einem Genderbias unterliegt: es kommen zu wenige Frauen zum Zug und es gibt darüber hinaus zu wenig Diversität unter den Geförderten (gender, ethisch, sozial, Menschen mit Behinderungen).

Einen Nachmittag kang haebn Expert:innen und Musiker:innen Fakten und Studien verglichen, eigene Erfahrungen präsentiert und Massnahmen  und Lösungen diskutiert.

Veranstaltungsberichte:

Radio Orange ttps://cba.fro.at/607616

Music Center Austria https://www.musicaustria.at/der-gegenwind-ist-stark/

Musicbiz MUSICBIZ Feb 23

Nachbericht auf OKTO https://www.okto.tv/de/oktothek/episode/63f7248078841

zusammenfassende VIDEOS zu den Wortinputs:

Karin Steger (Moderation)
Begrüßung durch die Stadträtin Judith Pühringer
Keynote von Irene Suchy (Journalistin, Musikexpertin)

Panel 1 Förderungen
Sabine Reiter, MICA
Eva Maria Bauer, Österr. Musikrat
Myassa Kraitt, Kultur- und Sozialanthropologin und Künstlerin
Eva Kohout, BMKÖS

Gespräch von Karin Steger mit Tahereh Nourani, Musikerin und Jelena Popržan, Musikerin

Panel 2 Vereinbarkeit
Violetta Parisini, Musikerin
Teresa Rotschopf, Musikerin
Sonja Leidpold, Internationale Gesellschaft für Neue Musik
Basma Jabr, Sängerin
Sandra Bohle, FC Gloria

Panel 3 Role Models
Scharmien Zandi, Sängerin/Perfomance
Pete/Prison IV, Perilla Zine Beat
Verena Giesinger, Schmusechor

Konzerte
Ausschnitt aus „Poesie der Komponistinnen“ mit Lena Fankhauser und Hannah Amann
Konzert: Jelena Popržan
Konzert: Schmusechor mit Violetta Parisini

kulturausschuss.transparent Jänner 2023

Nach einem sehr umfangreichen Ausschuss im Dezember (über 60 Akten) lässt sich der Jänner Ausschuss vergleichbar gemütlich an.

Am Tapet: Pratermuseum, Volkstheater -Sanierung, Restitutionsbericht und Rahmenbeträge für den Bereich kulturelles Erbe.

Der Neubau des #Pratermuseums und seine Erweiterung zu einem (weiteren) neuen Veranstaltungsraum des WIEN MUSEUMS wurde in den Ausschussberichten schon mehrmals thematisiert. Diesmal verlangte die ÖVP per Antrag regelmäßig über den Baufortschritt informiert zu werden, wie das auch bei dem Bau des Wien Museums passiert.

Die Stadträtin und die SPÖ lehnte das Ansinnen ab – weil „Wien Museum ist eine Ausnahme… das werden wir nicht bei allen großen Bauprojekten wiederholen“…ok. Es wäre aber schon fein rechtzeitig zu erfahren, ob sich die Baukosten – wie überall sonst – nicht auch bei diesem Bauprojekt erhöhen. Geplant waren 4 Mio. – Man wird sehen.

Die Erhöhung der Subvention für das #Volkstheater ist eigentlich ein Sanierungszuschuss, der dem Volkstheater schon während Corona versprochen worden war. Geteilt auf halbe/halbe soll Bund und die Stadt für die auf 30 Mio. erhöhten Sanierungskosten aufkommen. Grund dafür ist, dass das Volkstheater nicht in der Lage war den versprochenen Eigenkdeckung (3,3 Mio) tatsächlich in vollem Umfang zu tragen. Warum das nicht gelungen ist, ist nicht (mehr) so leicht zu klären:  Ein Grund war sicherlich die Schließungen um Corona, ein anderer die schlechten Besucher:innen-Zahlen nach Corona und ein fehlendes Maketingkonzept, um das Delta zB. mit Merchandise Produkten einzuspielen (wie das zum Beispiel dem Kunsthistorischen Museum mit den goldenen Fahrradhelmen genial gelungen ist.).

Wir haben der Sanierungsunterstützung zugestimmt – kritisieren aber, dass die große Sanierung ohne umfassendes inhaltliches Konzept erfolgt ist. Künstlerische Erfolge für einzelne Produktionen beim Theatertreffen zeigen in welche Richtung es gehen könnte. Aber reicht das um da Haus nachhhaltig zu füllen?

Welche Rolle kann und soll das Volkstheater 2023 und in weitere Zukunft in der Wiener Theaterlandschaft spielen? Wer soll erreicht werden? Wie kann man das Haus für ein breiteres Publikum öffnen?
Welche räumlichen und gestalterischen Änderungen im Haus wären dafür notwendig? –
All das wurde vor und während der Sanierung leider nicht diskutiert oder berücksichtigt. Stattdessen haben wir nun ein um 30 Mio. dem Denkmalschutz entsprechend saniertes Haus vor uns, das den Bedürfnissen des 21.Jahrhunderts zB. nach partizipativen Kulturevents kaum mehr genügen kann.

Das Ergebnis sind zu wenige Spieltage in Hauptsaal (bis zu 3 pro Woche bleibt der Hauptsaal geschlossen). Stattdessen Programm in den neugeschaffenen Nebenspielplätzen Dunkelkammer und rote Bar. Es braucht dringend ein Nachdenken über die Rolle des Hauses in Wien und Ideen wie die konstanten struktur-impliziten Finanzierungsengpässe am besten überwunden werden können.
Ein Schönreden der Situation allein reicht noch nicht als zukunftsweisender Plan für das Haus

Im Gemeinderat haben wir uns deshalb gemeinsam mit der ÖVP einen Antrag für einen Krisengipfel zum Volkstheater gestellt.

Post Nr. 1

  1. Anfrage von GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend regelmäßige Updates zum Pratermuseum.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.

Antrag: SPÖ/NEOS dagegen, ÖVP, GRÜNE, FPÖ dafür
Bericht: SPÖ/NEOS dafür, ÖVP, GRÜNE, FPÖ dagegen

Post Nr. 2

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 3

  1. A) Für die Förderung an die “Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. betreffend die Ergänzung zum Antrag Generalsanierung Volkstheater wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 1.000.000 genehmigt, die im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 775, Kapitaltransfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, zu verrechnen und in Zahlungsmittelreserven auf Ansatz 9120, Rücklagen, Gruppe 295, Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen, mit EUR 1.000.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an die “Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Ergänzung zum Antrag Generalsanierung Volkstheater (Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 29. 4. 2016, Pr.Z. 01065-2016/0001-GKU) in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
    (Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 4

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur und Wissenschaft im Jahr 2023 Druckkostenzuschüsse (Einzelförderungen) aus einem Rahmenbetrag von EUR 700.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Förderung an schule für dichtung in wien im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Förderung der Kinder- und Jugendbuchpreise und des Illustrationspreises einschließlich des Ankaufs der prämierten Bücher für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 19.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk im Jahr 2023 für das Projekt „Wissens°raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) im Jahr 2023 für dessen wissenschaftliche Aktivitäten in der Höhe von EUR 650.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe im Jahr 2023 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.340.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 200.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

Das Vorhaben der Restaurierung und statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe im Jahr 2023 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.130.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über die vom Beirat beschlossenen Förderungen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

 

 

kulturausschuss.transparent – November 22

Wieder einmal das bekannte Spiel: der größte Budgetbrocken kommt im Nachtrag – kurz vor den Feiertagen. 1,5 Mio. als erste Tranche für insgesamt 20 Mio. für das Johann-Strauß-Gedenkjahr 2025.

1,5 Mio. Euro, denen wir Abgeordneten zustimmen sollen – ohne jede Basisinformation. In den Akten gab es nur einen Überblick über die geplanten jährlichen Teilzahlungen bis 2025.
Kein Hinweis über die programmatische Ausrichtung, keine Hinweise warum und auf Basis welcher Ideen, welches Konzeptes Roland Geyer als künstlerischer Geschäftsführer und Simon Posch als kaufmännischer Geschäftsführer ausgewählt worden waren. Hat für die Auswahl die jahrelange Nähe zur Wien Holding mit eine Rolle gespielt?

Keine Vorinformation zum Planungstand des Johann Strauß Jahres in den vergangenen Ausschüssen im Oktober oder September. Keine Information zu den kommenden Milestones oder Projektzielen bis 2025. Und das, obwohl die Wien Holding ihre Personalentscheidung schon im August veröffentlicht hatte, inkl. eines Statements der Kulturstadträtin.

Ganz überraschend für die Stadträtin oder ihr Büro dürfte der vorliegende Antrag auf 1,5 Mio. Euro also nicht gekommen sein. – Warum dann nur im Nachtrag und warum ohne Zusatzinformationen?

Auf Nachfrage, welche Ausgaben, die heuer zu beschließenden Kosten decken sollen, hörten wir zunächst: die MA7 habe alle Kostenplanungen geprüft und die seien in Ordnung.

Ehrlich gesagt – wie bitte soll die Opposition Kontrolle ausüben, wie soll ich als Abgeordnete darüber befinden, ob die Ausgabe angemessen ist, wenn ich keine Einsicht in die Kostenplanung erhalte?

Jedenfalls wurden wir informiert, dass inzwischen ein Team von 13 Personen angestellt worden ist (8 KuratorInnen und Dramaturgen, 2 Mitarbeitende für PR und Marketing, 2 AssistentInnen). Diese Personen haben bereits ihre Arbeit aufgenommen.

Das war mir allerdings zu wenig Information für 1,5 Mio.  Als Grüne haben wir den Antrag daher erstmal abgelehnt.

Mein Wunsch Roland Geyer in den Kultur-Ausschuss zu laden, wurde wohlwollend aufgenommen.

Was haben wir noch beschlossen: Zusatzförderungen für #Dschungel, #Kabelwerk und #Schauspielhaus, um den Intendaten:innenwechsel zu ermöglichen mit je 70.000 €, eine Sanierungsförderung über 310.000 für die Kammeroper und eine Budgetumschichtung.

Der Antrag der ÖVP auf eine Jan Pallach – Verkehrflächenbenennung irgendwo in Wien wurde dem Verkehrsflächenunterausschuss zugewiesen.

Sanierung #Kammeroper

Interessant dabei ist, dass das Architektenbüro Hoppe und Partner den Kostenbedarf zur Sanierung der Kammeroper Räumlichkeiten auf 7 – 11 Mio. geschätzt haben. Mit langen Schließzeiten.  Nun soll in nur wenigen Wochen nur das Dringlichste umgesetzt werden, unter anderem Brandschutz und barrierefreie Toiletten – für 310.000€.

Die Magistratsfinanz habe allen Magistraten angeraten, derzeit möglichst keine größeren Bauvorhaben zu starten, weil die Kostenplanung aktuell sehr unsicher ist und die Preise ständig steigen.(Auskunft MA7)

Spannend dabei ist, dass zuletzt meine Nachfrage in Bezug auf die NEUPLANUNG des #PRATERMUSEUMS und ob der hier geplante Bau nun auch aufgeschoben werde, nur ein mildes Lächeln erntete – „bestehende Projekte werden durchgezogen“.
Auch wenn das „Bestehende“ erst im Juni 2022  – also zur Zeit von Ukraine-Krieg, Corona du Energiekrise beschlossen wurde – siehe vergangene Kulturausschussberichte.

Hier die Details:

Post 1
1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Mag. Manfred Juraczka, GR Peter L. Eppinger und  GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA betreffend „Benennung einer Verkehrsfläche nach Jan Palach“.
Antrag: ÖVP, Grüne dafür
SPÖ/NEOS, FPÖ dagegen

2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.
Bericht: einstimmig dafür

 

Post Nr. 2
Die Förderungen im Bereich Darstellende Kunst an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 210.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Dschungel Wien – Theaterhaus für

junges Publikum GmbH

2022 70.000
2 Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH 2022 70.000
3 Schauspielhaus Wien GmbH 2022 70.000
  Summe   210.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/755 und 1/3240/781 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3
Die Förderungen an die Wiener Kammeroper in den Jahren 2022 bis 2023 für Sanierungsmaßnahmen in der Wiener Kammeroper in der Höhe von EUR 150.000 für das Jahr 2022 und EUR 160.000 für das Jahr 2023 (insgesamt EUR 310.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Jahr 2022 EUR 150.000
Jahr 2023 EUR 160.000

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist gegeben. (Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den dritten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.09.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 und 2023 zur Kenntnis

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dzur Kenntnis genommen.
FPÖ dagegen

Post Nr. 5
Antrag, die bestehende Satzung §10 des Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien durch folgenden Punkt (3) zu ergänzen: “(3) Für das erste vollständige Berichtsjahr hat der Bericht jedenfalls die Ausgestaltung und Einrichtung des Compliance-Managementsystems zu umfassen. Ab dem zweiten Berichtsjahr hat sich der Bericht zusätzlich auch auf die Wirksamkeit des Compliance-Managementsystems zu erstrecken.”(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 6

  1. A) Für die Förderung an die Strauß-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauß Festjahr 2025 wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.500.000 genehmigt, die in Verstärkungsmittel mit EUR 1.500.000 zu decken ist.
  2. B) Für die Förderung an die Strauß-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauß Festjahr 2025 wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  3. C) Die Förderungen an die Strauß-Festjahr2025 GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für das Johann Strauß Festjahr 2025 in der Höhe von EUR 1.500.000 für das Jahr 2022, von EUR 3.000.000 für das Jahr 2023, von EUR 6.000.000 für das Jahr 2024 und EUR 9.500.000 für das Jahr 2025 (insgesamt EUR 20.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 1.500.000
Jahr 2023 EUR 3.000.000
Jahr 2024

Jahr 2025

EUR 6.000.000

EUR 9.500.000

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 3.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes B auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
Grüne dagegen

kulturausschuss.transparent – Oktober 22

Wie das Amen im Gebet – um ein christliches Bild zu bemühen – der Nachtrag bringt die großen Brocken.
Diesmal im Nachtrag: die 4 Jahresförderung für die Wiener Festwochen –  10,7 Mio. jährlich. Warum musste der Posten im Nachtrag? War nicht absehbar, dass die Festwochen auch in den kommenden Jahren stattfinden sollen? Ich vermute einen anderen Grund – den die Mitglieder des Ausschusses zum Zeitpunkt der Diskussion noch nicht wissen konnten: eine Woche NACH dem Ausschuss und genau einen Tag nach dem Oktober-Gemeinderat, der die Finanzierung besiegelte, wurde öffentlich bekannt, dass Intendant Christophe Slagmuylder die Wiener Festwochen verlassen wird.  Nachträglich gesehen sind die Diskussionspunkte, die im Ausschuss aufgeworfen wurden, damit nicht mehr ganz so relevant: es ging vor allem um Auslastungszahlen und um deutlich weniger angebotene Karten als bei den Festwochen – vor 2019 – üblich gewesen war. Ob das nur Corona zuzuschreiben ist, oder den strukturellen Änderungen im Programm durch Tomas Zierhofer-Kien und danach durch Christophe Slagmuylder ist im Nachhinein nicht mehr so einfach zu klären.  Klar ist, dass die Wiener Festwochen ihr Alleinstellungsmerkmal verloren haben. Sie sind nicht mehr die einzige Möglichkeit gelobte internationale Produktionen zu sehen. Und darüber hinaus hat das heutige Publikum offenbar seine Seh- und Besuchsgewohnheiten geändert. Mit Corona aber auch davor:  vor der Neu-Ausschreibung der Intendanz wäre es daher jetzt einmal angebracht auch von Seiten der Stadträtin zu überlegen, was die Wiener Festwochen in Zukunft wohl auszeichnen soll.  Erst wenn der Fokus  für die Zukunft klar ist, erst wenn die Zielsetzung der Festwochen, ihre  Rolle im kulturellen Leben der Stadt neu  definiert ist, wird es möglich sein glückreichere IntendantInnen zu finden. Ohne politisch aufgespannten Rahmen, ohne Anforderungsprofil können neue Intendant:innen wieder nur im Dunklen tappen, sich aus sich selbst erfinden und dabei den Puls der Stadt leicht verfehlen.

Kurz es braucht eine langfristige Kulturstrategie für Wien, in der auch die neue Rolle und Ziel der Wiener Festwochen (neu) definiert wird!

Wir werden sehen.

Was noch irritiert hat:

Die Einzelförderungen in der Stadtteilkultur: 40.000 € für die Halloween Party des Pratervereins – was da genau gefördert werden soll, steht leider nicht im Akt – auf der Website erfahren wir etwas über Kinderschminken und Menschen erschrecken…. Für einen Nachmittag!
Dagegen gibt’s nur 25.000€ für das 3-tägige Buskers Festival am Karlsplatz, bei dem laut Website 100 KünstlerInnen auftreten werden. Warum? Wurde im Ausschuss nicht beantwortet.

Keine Frage – es ist wichtig Feste zu feiern und gute Stimmung und vielleicht auch Hoffnung zu verbreiten – dennoch, wenn von einer Förderung vor allem die Umsatzzahlen der Gastronomie und Schausteller profitieren und weniger Artisten, dann ist sie nicht optimal eingesetzt.
Da wäre dann eine Wirtschaftsförderung total legitim und zielführend. Warum genau wird sowas dann aus dem Kulturbudget bestritten?

Außerdem auf der Tagesordnung – eine lange Reihe von Neu-Bennungen von Verkehrsflächen: Mein persönliches Highlight: eine vom 5. Bezirk gewünschte Benennung nach der russisch-amerikanischen Journalistin Anna #Politkowskaja (deren Eltern aus der Ukraine stammen) wurde vom Verkehrsflächen-Ausschuss mehrheitlich abgelehnt „weil der Name zu fremd ist, und die Frau nichts mit Österreich zu tun hat.“ Im selben Ausschuss wurden geleichzeitig Benennungen nach Man Ray und Lee Miller beschlossen.

Zu den Posten im Detail:

 

Post Nr. 1

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.800.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Wir stimmen trotz der in der Einleitung genannten Kritikpunkte zu, weil wir prinzipiell davon überzeugt sind, dass die Stadtteilkulturförderung eine wichtige Förderschiene für lokale Künstler:innen ist. Die Liste der Einzelvergaben gilt uns Abgeordneten nur zu Information. Dh. Ich kann kommentieren, aber keine Förderungen ablehnen. Die Förderungen werden von einem Beirat befunden und die Letzteintscheidung, was gefördert wir,  trifft natürlich die Stadträtin.

 

Post Nr. 2

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH im Jahr 2023 für den Betrieb der Szene Wien in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Die Parkanlage (SCD 20465) in 1020 Wien, im Bereich der Krafftgasse zwischen Haasgasse und Untere Augartenstraße, wird nach Dora Schimanko (Dora Schimanko, geb. Kaldeck; 17. August 1932 in Wien bis 24. Oktober 2020 in Wien; Zeitzeugin, Autorin) in „Dora-Schimanko-Park“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 4

Die Verkehrsfläche (SCD 06850) in 1020 Wien, letzter Abschnitt der Engerthstraße zwischen Meiereistraße und Marathonweg, wird nach Stephanie Endres (Dr.in Stephanie Endres, geb. Göschka; 26. Dezember 1891 in Wien bis 5. März 1974 in Wien; Lehrerin, Schulleiterin, Förderin des schulischen und außerschulischen Sports, insbesondere des Mädchen- und Frauensports) in „Stephanie-Endres-Straße“ benannt.

Einstimmig dafür

Das ist ein Kompromiss: lange haben wir Grüne uns engagiert endlich das Dusika Stadion, statt nach einem Naziunterstützer , nach einer weiblichen (Rad)Sportlerin zu benennen. Das Stadion wurde abgerissen, aber noch kein neuer Namen gefunden. Stattdessen wird jetzt der Straßenzug , der zum künftigen Stadion führt anch Stephanie Endres beannt.  Schön das es trotz aller Widerstände gelungen ist, hier eine wichtige Sportlerin in die Stadt(geschichte) einzuschreiben!

 

Post Nr. 5

Die Verkehrsfläche (SCD 06900) in 1060 Wien, Platz vor der Mariahilfer Kirche, im Bereich zwischen Mariahilfer Straße und Barnabitengasse, wird nach Erika Weinzierl (Univ.-Prof.in Dr.in Erika Weinzierl; 6. Juni 1925 in Wien bis 28. Oktober 2014 in Wien; Historikerin) in „Erika-Weinzierl-Platz“ benannt.

Nach zähem Verhandeln und mehreren (grünen) Anträgen mit dem Wunsch endlich die verdiente Historikerin und Vorkämpferin gegen Antisemitismus  Erika Weinzierl im öffentliche Raum Wiens zu ehren, gelang es nun endlich einen Platz im 6. Bezirk zu finden, der nach ihr benannt wird. Wir hoffen an dieser Stelle wird auch eine auführliche Tafel an ihre wichtige Arbeit erinnern!

Weiter Artikel zu dem Thema:

Bezirkszeitung Mariahilf

Kurier

 

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 06844) in 1060 Wien, letzter Abschnitt der Liniengasse, im Bereich zwischen der Orientierungsnummer 60 und Mariahilfer Gürtel, wird nach Reinhardt Brandstätter (Dr. Reinhardt Brandstätter; 25. September 1952 in Linz bis 17. April 1992 in Wien; Mediziner; Mitbegründer und geschäftsführender zweiter Präsident der AIDS-Hilfe in Österreich) in „Reinhardt-Brandstätter-Platz“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür

Grüne dagegen

 

Post Nr. 7

Die Parkanlage Loquaipark (SCD 20163) in 1060 Wien, Loquaiplatz, wird in „Schmalzhoftempelpark“ (In Erinnerung an die ehemals zweitgrößte Synagoge Wiens, die sich an diesem Ort bis zur Reichspogromnacht befunden hat.) umbenannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Parkanlage (SCD 21995) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Walter Kuhn (Walter Kuhn; 14. Jänner 1933 Wien bis 6. Oktober 2014; Angestellter, Politiker) in „Walter-Kuhn-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Die Parkanlage (SCD 21997) in 1140 Wien, im Bereich zwischen Spallartgasse und Leyserstraße, wird nach Jutta Steier (Jutta Steier, geb. Schieder; 23. Jänner 1943 in Wien bis 25. April 2017 in Wien; Schneiderin, Heimhilfe; Kommunalpolitikerin) in „Jutta-Steier-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 12882) in 1190 Wien, Unterführung entlang des Waldbaches, zwischen Bloschgasse und Kuchelauer Hafenstraße, wird nach Maximilian (Max) Raub (Maximilian (Max) Raub; 13. April 1926 bis 9. November 2019 in Wien; Tischler, Sportler, Sportfunktionär, international erfolgreicher Wassersportler) in „Max-Raub-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20997) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Albert Schultz (Albert Schultz; 30. April 1940 in Wien bis 25. November 1993 in Wien; Schriftsetzer, Politiker) in „Albert-Schultz-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche (SCD 06788) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Alfred Grasel (Alfred Grasel; 21. Juni 1926 in Wien bis 20. Februar 2017 in Wien; Hilfsarbeiter, Hoteldirektor. Alfred Grasel, der als Jugendlicher die berüchtigte Anstalt Am Spiegelgrund und ein Konzentrationslager überlebte, trat bis zu seinem Tod als Zeitzeuge auf.) in „Alfred-Grasel-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche (SCD 06791) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Albert Schultz (Albert Schultz; 30. April 1940 in Wien bis 25. November 1993 in Wien; Schriftsetzer, Politiker) in „Am-Albert-Schultz-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 06790) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Anita Berber (Anita Berber; 10. Juni 1899 in Leipzig bis 10. November 1928 in Berlin; Tänzerin, Schauspielerin) in „Anita-Berber-Gasse“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06787) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Arnold Rosé (Arnold Rosé; 24. Oktober 1863 in Jassy bis 25. August 1946 in London; Violinist, Konzertmeister des Wiener Hofopernorchesters, Mitglied der Wiener Philharmoniker, Mitbegründer des Rosé-Quartetts) in „Arnold-Rosé-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 16

Die Verkehrsfläche (SCD 06785) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Bruno Walter (Bruno Walter, eigentl. Bruno Walter Schlesinger; 15. September 1876 in Berlin bis 17. Februar 1962 in Beverly Hills; Dirigent, Pianist, Komponist) in „Bruno-Walter-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 17

Die Verkehrsfläche (SCD 07066) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Christine Lavant (Christine Lavant, geb. Christine Thonhauser, verehel. Habernig; im Kärntner Lavanttal geboren, nach welchem sie sich später auch als Künstlerin nannte; 4. Juli 1915 in Groß-Edling bei St. Stefan im Lavanttal bis 7. Juni 1973 in Wolfsberg; Schriftstellerin, Lyrikerin, Erzählerin) in „Christine-Lavant-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 18

Die Verkehrsfläche (SCD 06821) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Claire Bauroff (Claire Bauroff, eigentl. Klara Amanda Anna Baur, verehel. Schrecker; 26. Februar 1895 in Weißenhorn bis 7. Februar 1984 in Gräfelfing; Tänzerin, Dichterin) in „Claire-Bauroff-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 06793) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Clara Schumann (Clara Schumann, geb. Wieck; 13. September 1819 in Leipzig bis 20. Mai 1896 in Frankfurt am Main; Pianistin, Komponistin) in „Clara-Schumann-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 20

Die Verkehrsfläche (SCD 12808) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Fritz Kreisler (Fritz Kreisler; 2. Februar 1875 in Wien bis 29. Jänner 1962 in New York; Musiker, Violinvirtuose, Komponist) in „Fritz-Kreisler-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 21

Die Verkehrsfläche (SCD 12768) in 1220 Wien, entlang der Ostbahn, zwischen Anton-Klein-Gasse und Am Ries, wird nach Georg Kreisler (Georg Kreisler; 18. Juli 1922 in Wien bis 22. November 2011 in Salzburg; Schriftsteller, Komponist, Sänger, Kabarettist) in „Georg-Kreisler-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür


Post Nr. 22

Die Verkehrsfläche (SCD 03158) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Gustav Merten (Gustav Merten; 18. Juli 1887 in Ilmenau, Deutschland bis 28. Dezember 1959 in Wien; Unternehmer) in „Gustav-Merten-Platz“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Verkehrsfläche (SCD 06824) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Hans Weigel (Hans Weigel, geb. Julius Hans Weigel; 29. Mai 1908 in Wien bis 12. August 1991 in Maria Enzersdorf; Schriftsteller, Theater- und Literaturkritiker, Übersetzer) in „Hans-Weigel-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 24

Die Verkehrsfläche (SCD 06804) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Johann Kresnik (Johann Kresnik; 12. Dezember 1939 in St. Margarethen, Kärnten bis 27. Juli 2019 in Klagenfurt; Tänzer, Choreograf) in „Johann-Kresnik-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 25

Die Verkehrsfläche (SCD 06792) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Josepha Auernhammer (Josepha Auernhammer, verehel. Bessenig; (getauft) 25. September 1758 in Wien bis 30. Januar 1820 in Wien; Pianistin, Komponistin) in „Josepha-Auernhammer-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 26

Die Verkehrsfläche (SCD 06795) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Karl Abarth (Karl (Carlo) Abarth; 15. November 1908 in Wien bis 23. Oktober 1979 in Wien; Rennfahrer, Konstrukteur, Unternehmer) in „Karl-Abarth-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 27

Die Verkehrsfläche (SCD 06789) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Lee Miller (Lee (eigentl. Elisabeth) Miller; 23. April 1907 in Poughkeepsie, New York, USA bis 21. Juli 1977 in Chiddingly, East Sussex, England; Fotomodell, Fotografin, Fotojournalistin) in „Lee-Miller-Promenade“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 28

Die Verkehrsfläche (SCD 07016) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Lina Loos (Lina (Karoline) Loos, geb. Obertimpfler; 9. Oktober 1882 in Wien bis 6. Juni 1950 in Wien; Schauspielerin, Kabarettistin, Chansonette, Schriftstellerin) in „Lina-Loos-Platz“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 29

Die Verkehrsfläche (SCD 07435) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Man Ray (Man Ray, eigentl. Emmanuel Rudnitzky; 27. August 1890 in Philadelphia, Pennsylvania bis                                        18. November 1976 in Paris; Maler, Fotograf) in „Man-Ray-Promenade“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 30

Die Verkehrsfläche (SCD 12830) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Marianna Martines (Marianna Martines; 4. Mai 1744 in Wien bis 13. Dezember 1812 in Wien; Pianistin, Sängerin, Komponistin) in „Marianna-Martines-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 31

Die Parkanlage (SCD 21994) in 1230 Wien, im Bereich Breitenfurter Straße und Gerbergasse (ehemaliger Campingplatz Wien Süd), wird in „Stadtpark Atzgersdorf“ benannt.

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 32

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik – Kompositionsförderungen im Jahr 2023 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 33

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.542.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 34

Die Förderungen im Bereich Freie Theatergruppen und -institutionen an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2023 für Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt
EUR 1.380.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 2023 70.000
2 Archipelago – Verein für performative Künste 2023 150.000
3 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative, kurz „ATASH“ (vormals: tanz.labor.labyrinth – Zeitgenössische Kunstinitiative) 2023 80.000
4 DANS.KIAS-Verein für physische Kommunikation in der Darstellenden Kunst 2023 50.000
5 das.bernhard.ensemble 2023 100.000
6 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 2023 80.000
7 Kulturverein E3 Ensemble 2023 80.000
8 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 2023 80.000
9 kunststoff – Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanzproduktion 2023 80.000
10 Nesterval. Verein zur Förderung von immersiven Theater und Abenteuer 2023 100.000
11 Over 10.000. Darstellende Kunst in Wien und anderswo 2023 50.000
12 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 2023 90.000
13 Theaterkollektiv Hybrid- Verein für experimentelle, transkulturelle Performance-Art 2023 80.000
14 Verein für modernes Tanztheater 2023 100.000
15 VRUM Kunst- & Kulturverein 2023 90.000
16 Wiener Taschenoper 2023 100.000
Summe 1.380.000

 

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 35

Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Peter L. Eppinger und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Anbringung von QR-Tafeln an Verkehrsflächen“.

Antrag: einstimmig dafür

Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Bericht: SPÖ/NEOS, FPÖ dafür
ÖVP, Grüne dagegen

 

Post Nr. 36

Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
Grüne dagege

Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Bericht:
SPÖ/NEOS, ÖVP dafür
Grüne FPÖ dagegen

 

Post Nr. 37

Die Förderungen an die Wiener Festwochen GesmbH in den Jahren 2023 bis 2026 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 10.700.000 (insgesamt EUR 42.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung im Jahr 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3250/781 gegeben.

Jahr 2023 EUR 10.700.000
Jahr 2024 EUR 10.700.000
Jahr 2025 EUR 10.700.000
Jahr 2026 EUR 10.700.000

 

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

SPÖ/NEOS, Grüne, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

kulturauschuss.transparent – Februar 2022

Der Februarausschuss brachte vor allem eine Erhöhung des Rahmenbetrages für Stadtteilkultur und Interkulturalität und eine Erhöhung des Rahmenbetrages für Musik. Leider ist es bis jetzt nicht möglich eine transparente Auflistung zu erhalten, wieviele Männer und wieviele Frauen von diesen Förderungen profitieren. Wir erhalten zwar Übersichtslisten, da sind aber meist nur Ensemblenamen oder Künstler*innennamen enthalten. In Zukunft wäre zu wünschen, dass wir eine tatsächliche genderspezifische Anaslyse erhalten.

Warum?

Weil nur auf Basis konkreter Zahlen an konkreten Strategien zur Verbesserung der Förderquoten (auch für Frauen) gearbeitet werden kann. Solange wir bei der Einschätzung des „pay gaps“ für Künstler:innen auf Vermutungen verlassen (müssen) können wir auch Verbesserungen nur ins blaue fordern. Ohne Zahlen, weiß man auch nach Jahren noch nicht „ob sich was verbessert hat“ und was konkret Zugänge verbessert hat: Neue Jurybesetzungen? Andere Ausschreibungen? Andere Locations? spezifische Förderschienen? Wir brauchen konkrete Analysen, um konkret zu sehen, was hier in Wien die effektivstes Methode für mehr Gerechtigkeit ist.

Ich bleibe dran.

Hier die einzelnen Posten aus dem Ausschuss:

Post 1
Die Förderung an space and place – kulturelle raumgestaltung im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten im Rahmen von city/space in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen.

Post 2
Im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.400.000 um EUR 400.000 auf sohin insgesamt EUR 1.800.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
Antrag einstimmig angenommen

Post 3
Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2022 für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Ich habe angefragt, ob es heuer spezifische Ausgestaltung wegen Corona geben wird. Auch die Baustelle WIEN MUSEUM könnte ein riesen Event wie das Popfest schwierig machen. Alles kein problem, meint die Stadträtin, das Popfest bleibt am Karlsplatz – Corona …. wird bis im Sommer kein Problem mehr sein … ihr Wort in Göttinnen Ohr….

Post 4
Im Bereich Musik wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.200.000 um EUR 352.000 auf sohin insgesamt EUR 1.552.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
Antrag einstimmig angenommen

Post 5
Die Förderungen an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 273.000 (insgesamt EUR 546.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 273.000
Jahr 2023 EUR 273.000
Antrag einstimmig angenommen

Post 6
Die Förderungen an das Österreichische Filmmuseum in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 875.000 (insgesamt EUR 1.750.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 875.000
Jahr 2023 EUR 875.000
Antrag einstimmig angenommen

Post 7
Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ, NEOS, Grüne, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Meine Frage dazu: Wäre es möglich die hier geretteten und bearbeiteten Filme auch online zugänglich zu machen – nach dem Vorbild des Ludwig Boltzmann Insituts für digitale Geschichte (zB https://stadtfilm-wien.at/) – die Stadträtin hat ein positives Zeichen gegeben, dem nach zu gehen.

Post 8
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2021 bis 19.01.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2021 zur Kenntnis.

Post 9
Die Förderung an den Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien im Jahr 2022 für das Jahresprojekt „Evolutionäre Perspektiven auf gegenwärtige Krisenphänomene“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Post 10
Die Förderung an die JAM MUSIC LAB GmbH im Jahr 2022 für das „Zentrum für Artistic Research – Aufbauphase 1“ in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Post 11
Antrag, die bestehende Satzung des Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien durch den§ 10 zu erweitern: „Der Fonds hat ein seine Größe und sein Tätigkeitsfeld berücksichtigendes angemessenes Compliance-Managementsystem (CMS) einzurichten, welches zumindest aus einem 4-Augen-Prinzip für den Fonds verpflichtende Handlungen, aus Richtlinien für die Vergabe der Fondsleistungen und aus einer vollständigen Dokumentation der richtlinienkonformen Vergabe der Fondsleistungen bestehen muss. Die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit des Compliance-Managementsystems ist jährlich durch die Abschlussprüferin oder den Abschlussprüfer des Fonds oder durch eine dafür beauftragte andere Wirtschaftsprüferin oder einen dafür beauftragten anderen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Fondsorgane haben der Fondsbehörde bis Ende Juni des Folgejahres den von der Prüferin oder dem Prüfer erstellten Bericht über diese Prüfung vorzulegen“
Antrag einstimmig angenommen

Post 12
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
Antrag einstimmig angenommen

Post 13
A) Für das Vorhaben der Restaurierung des Denkmals „Spinnerin am Kreuz“ wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 615, Instandhaltung von Kulturgütern, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 294, Zahlungsmittelreserven für zweckgebundene Rücklagen,mit EUR 300.000 zu decken ist.
B) Das Vorhaben der Restaurierung des Denkmals „Spinnerin am Kreuz“ im Jahr 2022 mit Gesamtkosten in der Höhe von EUR 300.000 wird genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen

Auf Nachfrage wie die Restaurierung ausgeschrieben wurde und warum sich das Vorhaben so teuer gestaltet erfahren wir 1, die MA34 schreibt das aus, nach den Vorgaben der Stadt, 2, das Denkmal ist seit Jahren beschädigt, nicht zuletzt durch die vom vorbeibrausenden Verkehr verursachten Vibrationen – zusätzlich gabs im vergangenen Jahr einen Blitzeinschlag, sodass nun Gefahr für Passantant:innen bestehe.

kulturausschuss.transparent – Juni 21

Der Kulturausschuss im Juni 21 bringt eine große Überraschung: obwohl der Wiener Kultursommer – das riesige Post-Corona Festival auf 40 Bühnen in Wien schon mit 6 Millionen gefördert wird, soll es da noch ein Zubrot geben. Der rgermeister wünscht sich ein großes prominent besetztes Eröffnungskonzert für den Kultursommer und verlangt dafür kurzerhand nochmals 209.000 €.

Dazu ist zu sagen: eine Extra-Förderung von über 200.000 Euro für ein Eröffnungskonzert, auf das offensichtlich im Konzept des Wiener Kultursommers vergessen wurde, ist mir nicht nachvollziehbar.

Hier wird nach dem Motto agiert:

Wenns der Bürgermeister braucht, dann wird das Geld plötzlich herbeigezaubert. Ohne Bürokratie.

Dieses Geld fehlt im Kulturbudget dann den vielen kleinen Kulturinstitutionen, die durch Corona gelitten haben und sich mühsam für jede Förderung durch die Bürokratie kämpfen müssen. Wir wollen eine faire und transparente Verteilung von Geldmitteln für große und für kleine Kulturinstitutionen und für Freie. Deshalb haben wir Grüne da dagegen gestimmt.

Auch erstaunlich: ein Fussball-Verein im 21.Bezirk geht neue Wege und gründet mit „Kultur am Platz“ eine Initiative, bei der Fussballspielen und Kulturgenuss zusammenkommen – Fussball und Kultur an einem Ort mit dem Ziel einander näher zu kommen, Gemeinsamkeiten zu finden und zu verstärken. Kurz gegenseitig voneinander zu profitieren – wer ist gegen solche integrativen Initiativen? Natürlich ÖVP und FPÖ!

Hier die Details aus dem Ausschuss:

Post Nr. 1

1) Antrag von GR Stefan Berger und GRin Veronika Matiasek betreffend Sanierungskonzept Gartenbaukino

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (FPÖ dafür) abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP (gegen Grünen und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 2

Die Förderung an wasbishergeschah.at – Verein für Historische Bildungsarbeit im Jahr 2021 für das Projekt „www.wasbishergeschah. Ein Social Media-basiertes Instrument der historischen Bildungsarbeit“ in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP) angenommen.

Post Nr. 3

Die Förderung an das Institut für Kulturstudien im Jahr 2021 für das Projekt „Für ein soziales Österreich“: Filmische Quellen zur Geschichte der Arbeitnehmer*innenvertretungen in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 4

Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags und der bereits genehmigten Erhöhung des Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.332.000 um EUR 60.000 auf sohin insgesamt EUR 1.392.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5

Für die Neuausstattung der öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, Gruppe 042, Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.797.000 um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 2.297.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 7

Die Förderung an die Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not im Jahr 2021 für das Kulturhaus Brotfabrik in der Höhe von EUR 84.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 06466) in 1010 Wien, platzartige Fläche im Bereich Fichtegasse zwischen Hegelgasse und Schellinggasse, wird nach Herwig Zens (Mag. art Herwig Zens; 5. Juni 1943 bis 24. September 2019; Bildender Künstler, Hochschullehrer) in „Herwig-Zens-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Der Bildungscampus (SCD 21979) in 1030 Wien, Adolf-Blamauer-Gasse, wird nach Aron Menczer (Aron Menczer; 18. April 1917 bis 7. Oktober 1943; Erzieher und Leiter der Jugendalijah-Schule Jual, Opfer der Shoah) in „Bildungscampus Aron Menczer“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 06005) in 1030 Wien, Teilabschnitt der Karl-Farkas-Gasse zwischen Hermine-Jursa-Gasse und Karl-Farkas-Gasse 10, wird nach Josef Staribacher (Dipl.-Vw. Dr. rer. Prof. Josef Staribacher; 25. März 1921 bis 4. Jänner 2014; Jurist, Gewerkschafter, Politiker. In den von Bruno Kreisky geführten Bundesregierungen wirkte er 13 Jahre lang als Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie.) in „Staribacherstraße“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

Die Stiegenanlage (SCD 06754) in 1060 Wien, in der Capistrangasse, wird nach Ilse Pisk (Ilse Pisk; 17. Februar 1892 bis 1942; Fotografin; besaß ein Atelier in Mariahilf. Sie wurde von den Nationalsozialisten ermordet.) in „Ilse-Pisk-Stiege“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche (SCD 12464) in 1120 Wien, Fußweg im Bereich zwischen Tivoligasse und Bonygasse, wird nach den Geschwistern Spitzer (Die Schwestern Adelina Spitzer (1868 bis 1942), Ida Hager (1875 bis 1942) und Franziska Spitzer (1878 bis 1942) wurden im Holocaust ermordet. Gemeinsam mit ihrem Bruder David Spitzer betrieben sie die Margaretner Lichtspiele.) in „Geschwister-Spitzer-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche (SCD 06826) in 1200 Wien, im Bereich zwischen Gasteigergasse und Rebhanngasse, wird nach Philomena Haas (Philomena Haas; 4. Juli 1881 bis 24. November 1973; Politikerin. Die Mutter des Widerstandskämpfers Otto Haas wurde während der Zeit des Nationalsozialismus politisch verfolgt und inhaftiert.) in „Philomena-Haas-Gasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 12371) in 1210 und 1220 Wien, zwischen Wagramer Straße und Hofstättenweg, wird in „Alte Leopoldauer Schleife“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum im Jahr 2021 für das ZOOM Mobil in der Höhe von EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Förderungen an die Theater Lilarum GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (insgesamt EUR 500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 250.000

Jahr 2023

EUR 250.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

A) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 250.000 genehmigt.

B) Die Förderungen an die Museen der Stadt Wien in den Jahren 2021 bis 2023 für das Projekt Pratermuseum neu – 2021 in der Höhe von EUR 250.000, 2022 in der Höhe von EUR 940.000 und 2023 in der Höhe von EUR 440.000 (insgesamt EUR 1.630.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2021

EUR 250.000

Jahr 2022

EUR 940.000

Jahr 2023

EUR 440.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker im Jahr 2021 für das Sommernachtskonzert in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Förderungen an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 500.000 (insgesamt EUR 1.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 500.000

Jahr 2023

EUR 500.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 20

Die Förderungen an den Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 140.000 (insgesamt EUR 560.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 140.000

Jahr 2023

EUR 140.000

Jahr 2024

EUR 140.000

Jahr 2025

EUR 140.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 21

Die Förderungen an die TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 945.000 (insgesamt EUR 3.780.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 945.000

Jahr 2023

EUR 945.000

Jahr 2024

EUR 945.000

Jahr 2025

EUR 945.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderungen an die „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 700.000 (insgesamt EUR 2.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 700.000

Jahr 2023

EUR 700.000

Jahr 2024

EUR 700.000

Jahr 2025

EUR 700.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2021 Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 500.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über die Anhebung von Förderungen in der Höhe von jeweils höchstens EUR 70.000 abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.970.000 um EUR 83.000 auf sohin insgesamt EUR 2.053.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

Gemäß §13.(7) 6. des Wiener Museumgesetzes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderung an Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderungen an den Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 150.000 (insgesamt EUR 600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 150.000

Jahr 2023

EUR 150.000

Jahr 2024

EUR 150.000

Jahr 2025

EUR 150.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft im Jahr 2021 für Freude! Eröffnung des Kultursommers Wien in der Höhe von EUR 209.500 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP (gegen Grünen und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 29

1) Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA und GR Dr. Josef Mantl, MA betreffend Volkskundemuseum.

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und FPÖ (gegen Grünen und ÖVP) angenommen.

Post Nr. 30

A) Für die Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags Wissenschaft Stipendien für die Gewährung von Förderungen in Form von Wissenschaftsstipendien im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 40.000 genehmigt.

B) Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 170.000 um EUR 40.000 auf sohin insgesamt EUR 210.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung Wissenschaftsstipendien aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderung an den Fußballverein 1210 Wien im Jahr 2021 für „Kultur am Platz“ in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an „Vienna.ACTS“, Verein zur Förderung von Kunst, im Jahr 2021 für das Festival Wiener Mischkulanz in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

A) Für die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik, für das Wien Modern Musikfestival im Jahr 2021 wird im Voranschlag 2021 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 75.000 genehmigt.

B) Die Förderungen an Wien Modern, Verein für neue Musik, in den Jahren 2021 bis 2023 für das Wien Modern Musikfestival in der Höhe von jährlich EUR 1.000.000 (insgesamt EUR 3.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2021

EUR 1.000.000

Jahr 2022

EUR 1.000.000

Jahr 2023

EUR 1.000.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderungen an die Tanzquartier Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 3.200.000 (insgesamt EUR 12.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 3.200.000

Jahr 2023

EUR 3.200.000

Jahr 2024

EUR 3.200.000

Jahr 2025

EUR 3.200.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderungen an die Schauspielhaus Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 1.750.000 (insgesamt EUR 7.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 1.750.000

Jahr 2023

EUR 1.750.000

Jahr 2024

EUR 1.750.000

Jahr 2025

EUR 1.750.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 36

A) Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Aktivitäten des Museums wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 160.000 genehmigt.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Jüdische Museum der Stadt Wien GmbH im Jahr 2021 für die Aktivitäten des Museums wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 3.740.000 um EUR 160.000 auf sohin insgesamt EUR 3.900.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

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