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Schlagwort: Kulturausschuss-transparent

kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ du NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

Kulturausschuss.transparent April 2023 – Bezirksmuseen und rassistische Straßennamen

Diesmal auf der Tagesordnung: Wie geht’s weiter mit den Wiener Bezirksmuseen? Und was plant die Stadt eigentlich gegen rassistische Straßennamen zu tun?
Kurz zusammen gefasst: In beiden Fällen bleiben viele Fragen offen:

Ad 1, Bezirksmuseen:

Mit 2020 wurde ein neuer Relaunch der Wiener Bezirksmuseen gestartet. Ursprünglich auf 3 Jahre beschränkt wurden die Mittel für die Wiener Bezirksmuseen unter dem Label „Bezirksmuseen Reloaded“ beinahe verdoppelt. Dafür wurde im Wien Museum eine Stabstelle eingerichtet, und drei Curatorial Fellows eingestellt. Im Frühjahr 2023 sollte entschieden werden ob und in welcher Weise  „Bezirksmuseum Reloaded“ weiter geht.

Ohne öffentliche Evaluierung war nun der Akt am Tisch, der die Mittel für die Bezirksmuseen insgesamt dem WIEN MUSEUM zuweist. Von dort sollen sie dann weiter verteilt werden.

Schon im Vorfeld zum dies-monatigen Ausschuss wurde die Debatte um die Strukturänderung in den Wiener Bezirksmuseen öffentlich

Der Hintergrund: Ursprünglich entstanden sind die Wiener Bezirksmuseen als Sammlungen von Lehrern zur Unterstützung ihres Unterrichts am Beginn des letzten Jahrhunderts. Die erste Strukturerneuerung gab es 1936. Da wurden die Museen in „Heimatmuseen“ umbenannt und teilweise zusammengelegt. Ab jetzt galt nur mehr als Museum, was durch einen Verein betreut wurde. Um die vielen unterschiedlichen Vereine zusammenzuführen gründete sich 1964 die „Arbeitsgemeinschaft der Wiener Bezirksmuseen“. Diese koordiniert die Förderungen und unterstützt die größtenteils ehrenamtlich arbeitenden 29 Bezirks- und Sondermuseen in Wien für spezifische Projekte.

Nachdem die „zentralen Fördermittel“ (von der MA7) aufgeteilt auf 23 Museen recht gering sind – ca 5000€ – 8000€ je nach Größe des jeweiligen Museums -haben die einzelnen Vereine zusätzlich Museums-Unterstützungsvereine, die mit Spenden aushelfen. Diese „Freunde des Bezirksmuseums“ sind meist in der Organisation sehr nahe an die Bezirksvorstehung angelehnt, und sammeln zusätzlich Spenden, um Veranstaltungen oder Infrastruktur im Bezirksmuseum zu unterstützen.
Einzelne Spezialprojekte werden auch aus Mitteln der ARGE finanziert.

„Bezirksmuseum reloaded“ hat an dieser Struktur wenig geändert.

 „Ziel ist es, die Bezirks- und Sondermuseen in ihrer zivilgeschaftlichen Funktion zu belassen, aber durch unterschiedliche Formen der Professionalisierung zu gesellschaftlich relevanten Bildungs- und Kultureinrichtungen in den Bezirken weiterentwickeln. Durch die Einrichtung der Stabstelle Bezirksmuseen kann das Wien Museum nun seiner Aufgabe als Fachanstalt für die Bezirksmuseen gerecht werden.“ (Zitat aus dem Antrag des Wien Museeums)

Die Curatorial Fellows sollen die ehrenamtlichen Museen bei der Sammlungspflege, Ausstellungs- und Veranstaltungsprojekten unterstützten. Darüber hinaus organisiert die Stabstelle praxisbezogene Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter:innen und soll dazu beitragen, die öffentliche Sichtbarkeit zu erhöhen. Außerdem wurden Administrative Aufgaben in der ARGE Bezirksmusen neu strukturiert.

„Bezirksmuseen Reloaded schafft den Beginn einer Professionalisierung der Institutionen ohne ihre voluntaristischen, zivilgesellschaftlichen Prinzipien einzuschränken. Dies geschieht durch die Einrichtung einer Stabstelle Bezirksmuseen im Wien Museum/Museen der Stadt Wien.“ (Zitat aus dem Antrag des Wien Museeums)

Im Frühjahr 2023 sollte die Arbeit der letzten 3 Jahre „Bezirksmuseum Reloaded“ evaluiert werden.

Daher gab es Anfang des Jahres 2023 bei den Museumsleiter: innen Verunsicherung. Nicht zuletzt weil die Fördermittel – die Basisförderung – verspätet ausgezahlt wurde. Es war nicht klar wie und ob das Projekt „Bezirksmuseen Reloaded“ weitergeführt werden wird und vor allem unter wessen Führung die Bezirksmuseen in Zukunft stehen werden.

Klar ist: es gibt tatsächlich Bedarf an Unterstützung! Die ehrenamtliche Mitarbeit hat kaum zusätzliche Kapazitäten für Inventarisierungen oder Digitalisierung des Bestands, häufig ist die Lagerung der Artefakte nicht sachgemäß möglich – dh. sie werden in Kellern gelagert. Es gibt (noch) keine gemeinsame Plattform, die auflistet, was wo zu finden ist. Außerdem sind in der aktuellen Struktur die Öffnungszeiten sehr beschränkt durchführbar – großteils weil ehrenamtliches Personal fehlt, das während der Öffnungszeiten vor Ort Aufsicht machen kann.

Tatsächlich stellt sich die Frage wie man die Bezirksmuseen fürs Publikum zugänglicher und attraktiver machen kann, ohne noch viel mehr Förderungen hineinzupumpen. Die Stadt besteht weiter auf das System der grundsätzlich ehrenamtlichen Arbeit, hat aber ein paar Posten geschaffen, die den ehrenamtlichen unter die Arme greifen sollen.

Das geht einher mit einer Strukturerneuerung: die Gelder werden fortan nur noch an das Wien Museum ausgezahlt, und von dort weiter verteilt. Die Rolle der ARGE Wiener Bezirksmuseen ist in diesem neuen System ungeklärt, ebenso wie und ob der wissenschaftliche Anspruch des historischen Museums der Stadt Wien mit den Kapazitäten der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen umgesetzt werden kann.

Was aus unserer Sicht vor allem fehlt, ist eine großes Bild: Welche Rolle sollen die Bezirksmuseen in Zukunft in Wien spielen? Welche Vermittlungsaufgaben können sie übernehmen? Sind diese mit der Programmierung des Wien Museums koordiniert? Werden die Bezirksmuseen dezentrale Ausstellungsräume des Wien Museums? Was passiert mit den lokalen Sammlungen? Das Projekt „Bezirksmuseen Reloaded“ konnte in der vorliegenden Form noch keine Antwort auf diese Fragen geben.

Weil wir das Engagement der Bezirksmuseen sehr schätzen und hoffen, dass noch eine befriedigendere Lösung als derzeit gefunden werden kann, haben wir als Grüne der Finanzierung zugestimmt.

Ad 2, ein anderes trauriges Thema: rassistische und kolonialistische Straßennamen in Wien.

Als Grüne gehen wir davon aus, dass ein multikulturelle demokratische Gesellschaft gegenüber allen Bevölkerungsgruppen Respekt bewiesen sollte. Daher haben wir den dringenden Wunsch des Black Voices Volksbegehren unterstützt und einen Antrag gestellt, endlich diffamierende Straßennamen in Wien abzuändern oder zumindest nachvollziehbar zu kontextualisieren. Unser Argument:

Rassistische und kolonialistische Straßennamen normalisieren und verfestigen die rassistische Sprache im Alltag. Derartige Straßennamen sind aus dem öffentlichen Raum zu entfernen bzw. zu kontextualisieren. Eine solche Aufarbeitung hat bei mit dem NS-Regime in Verbindung stehenden Straßennamen stattgefunden. Nun ist es an der Zeit, auch auf andere Formen der Diskriminierung im öffentlichen Raum zu achten und entsprechend zu reagieren. Nord-Süd-Beziehungen und globale Ungleichheiten haben ihre Wurzeln im europäischen Kolonialismus. Auch rassistische Narrative wie etwa jenes vom „unfähigen Entwicklungsland“ sind einer mangelnden Auseinandersetzung mit der Verantwortung Europas an der Versklavung und Ermordung von Millionen von Menschen sowie deren gesellschaftlichen Auswirkungen, bis in die Gegenwart reichend, geschuldet.

Ein Antrag muss innerhalb von 2 Monaten bearbeitet werden. Daher stand auf dieser Tagesordung  der grüne Antrag und der Antwortbrief der Stadträtin. Man könnte ihn als Affront werten! Der Text lautet

Dieser Antrag wurde hiermit fristgerecht in Behandlung genommen. Sobald mir die diesbezüglichen Informationen der damit befassten Stellen vorliegen, werde ich dem Gemeinderatsausschuss umgehend darüber berichten.“

Auf Nachfrage erfuhren wir, dass es eh den neu erschienen Ergänzungsband zu den Straßennamen (kann man hier finden) gibt, der diese Namen kennzeichnet. Dass weiter 170 Ergänzungstafeln im Entstehen sind. Dass die MA9 die Formulierungen der Zusatztafeln nochmal prüft. Und dass es sich um einen kontinuierlichen Prozess handelt, in dem Walter Sauer und black voices eingebunden sind…(aktueller Stand der Zusatztafeln ist hier abzulesen)

Uns ist das zu wenig, bzw zu unkonkret. Zusatztafel allein in zwei Zeilen werden nicht ausreichen. Daher haben wir den Bericht – sprich die Antwort aus dem Stadträtin Büro abglehnt.

Wir bleiben aber dran!
(Hintergrund zum Diskurs zu Straßennamen in Wien hier)

Die Akten der Reihenfolge nach.

Post Nr. 1

AZ PGL-262216-2023-KGR/GAT;

  1. Antrag von Mag.a Aygül Berivan Aslan, GR Nikolaus Kunrath und GR Mag.a Ursula Berner, MA betreffend „Umbenennung von rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag in den Ausschuss zugewiesen: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür; ÖVP, FPÖ: dagegen
Bericht: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür; GRÜ dagegen

 

Post Nr. 2

AZ 307719-2023-GKU; MA 7 – 1147633-2022

Die Verkehrsfläche (SCD 06846) in 1090 Wien, im Bereich zwischen Nußdorfer Straße und Fluchtgasse, wird in „Ni-Una-Menos-Platz“ (Übersetzt: „Nicht eine weniger“; Steht für ein Zeichen gegen jede Art von Gewalt an Frauen) benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

AZ 307764-2023-GKU; MA 7 – 1020414-2022

Die Parkanlage (SCD 20424) in 1120 Wien, im Bereich Schedifkaplatz, wird nach Franz Nekula (Oberamtsrat Franz Nekula; geb. 16. November 1924 in Wien, gest. 26. April 2011 in Wien; Beamter, Gemeinderat und Landtagsabgeordneter, amtsführender Stadtrat sowie Vorsitzender des Wiener Pensionistenverbandes) in „Franz-Nekula-Park“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP dafür
GRÜ dagegen –

Hier stimmen die Grünen dagegen, weil die Bezirksrät:innen in Meidling eine Liste verdienstvoller Frauen haben, die nun endlich geehrt werden sollen. Statt auf diese Liste zuzugreifen wurde für den Park wieder auf einen – durchaus verdienstvollen – Mann zurückgegriffen. Es ist schade, dass sich die Stadt nicht an die eignen Vorgaben hält. Nach wie vor gibt es ein großes Ungleichgewicht in der öffentlichen Ehrung zwischen Frauen und Männern. Obwohl Frauen 51% der Bevölkerung ausmachen, sind nur 9% der Straßen Wiens nach Frauen benannt. Es gab schon einmal ein öffentliches Bekenntnis auch der SPÖ diesem Missverhältnis entgegenzuarbeiten und neue Verkehrsflächen vorzugsweise historisch wichtigen Frauen zu widmen. Im Einzelfall finden sich dann leider doch immer Gründe, warum ein Mann einer verdienstvollen Frau vorgezogen wird. Mit unserer Ablehnung wollen wir auf dieses Ungleichgewicht  aufmerksam machen.   

 

Post Nr. 4

AZ 307836-2023-GKU; MA 7 – 813349-2021

Die Parkanlage (SCD 20622) in 1160 Wien, im Bereich Ludo-Hartmann-Platz, wird nach Arik Brauer (Arik (auch Erich) Brauer; geb. 4. Jänner 1929 Wien-Ottakring, gest. 24. Jänner 2021 Wien; Maler, Grafiker, Plastiker, Bühnenbildner, Sänger, Komponist, Tänzer und Dichter) in „Arik-Brauer-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

AZ 307920-2023-GKU; MA 7 – 518044-2022

Die Parkanlage (SCD 20688) in 1190 Wien, im Bereich Hungerbergstraße, wird nach Friedl Hofbauer (Friedl (eigentlich Elfriede) Hofbauer; geb. 19. Jänner 1924 Wien, gest. 22. März 2014 Wien; Schriftstellerin, Übersetzerin) in „Friedl-Hofbauer-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

AZ 307984-2023-GKU; MA 7 – 2087562-2022

Die GTVS Wagramer Straße 27 (Code 21999) in 1220 Wien wird in „GTVS Alte Donau“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

AZ 336165-2023-GKU; MA 7 – 263297-2023

Die Förderung an die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

AZ 334037-2023-GKU; MA 7 – 239654-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für die Förderung für ukrainische Wissenschaftler*innen in Wien in der Höhe von insgesamt EUR 270.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Österreichische Akademie der Wissenschaften 90.000
2 Institut für die Wissenschaften vom Menschen 120.000
3 Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung 30.000
4 1989 – Verein zur Förderung der historischen Transformationsforschung und des Wissenstransfers 30.000
Summe 270.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die FPÖ hatte hier kritische Anmerkungen zur Unterstützung ukrainischer Wissenschaftler. Akzeptierte aber schließlich die Vorgangsweise und stimmte daher für den Antrag.

 

Post Nr. 9

AZ 397016-2023-GKU; MA 7 – 364507-2023

Die Förderung an die Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts Museen der Stadt Wien für Bezirksmuseen Reloaded in der Höhe von EUR 503.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3400/781 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Debatte dazu habe ich eingangs zusammengefasst.

 

Post Nr. 10

AZ 340820-2023-GKU; MA 7 – 314138-2023

  1. A) Für die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für das Filmmuseum Lab wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3710, Filmförderung, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 65.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 777, Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 65.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für das Filmmuseum Lab in der Höhe von EUR 175.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

kulturauschuss.transparent-oktober21

Der Kulturausschuss im Oktober hat endlich das Thema KULTURSTRATEGIE für WIEN als Schwerpunkt gehabt.

Zur Vorgeschichte: schon in der letzten Legislaturperiode gab es von den GRÜNEN ein regelmäßiges Insistieren auf eine neue Kulturstrategie der STADT WIEN, damals noch unter dem Titel „KULTURENTWICKLUNGSPLAN“.
Ziel ist eine Klärung von Fragen wie:

  • Welche Schwerpunkte will die Politik in Zukunft in der Kulturförderung legen?
  • Wie passt das aktuelle Kulturangebot zu der sich verändernden Gesellschaft?
  • Wie können aktuelle Themen noch besser aufgegriffen werden?
  • Wie kann der Zugang zu Kultur barrierefreier und partizipativer werden? Dh. Wie schaffen wir es als Stadt ein breites Programm zu unterstützen, das für alle Teile der Bevölkerung Spannendes, Diskursives, Herausforderndes und Unterhaltendes bietet?
  • Wie wollen wir das Budget gerechter verteilen?
  • Wie schaffen wir bessere, nachhaltigere Arbeitsbedingungen für Künstler*innen und andere Kulturarbeiter*innen?
  • Und vieles mehr…

Covid und die Folgen haben viele lang schwellende Herausforderung im Kultursektor noch offensichtlicher werden lassen. Es besteht Handlungsbedarf!

Ab 2019 hat sich die Stadträtin dem Thema langsam angenähert, bis Frühjahr 2020 wurden auch erste Konzepte erstellt und es dürfte auch schon erste Arbeitsgruppen zu dem Thema gegeben haben –  Allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.  Und auch unter Ausschluss anderer Fraktionen als der SPÖ. Durch eine Anfrage im Frühjahr wissen wir jetzt, dass es auch schon erste Ergebnisse gibt. Welche, wollte die Stadträtin auch auf Nachfrage den Ausschussmitgliedern nicht präsentieren.  In Beantwortung der Anträge zum Thema erfuhren wir, dass das Büro noch an den zukunftsweisenden Fragstellungen arbeitet, dass die großen Felder erst abgesteckt werden müssen.

Bis nach Weihnachten soll eine Ausschreibung für einen Kulturstrategie-Prozess fertig sein. Wir werden dann informiert…
Ich warte und bleibe guter Dinge.  So weit, so gut ….

Aber: Mit welcher Position, mit welchen Ideen wird sich Wien bei dem nun im Oktober auf Bundesebene startenden Kulturstrategie-Prozess einbringen? Das bleibt leider im Dunklen.

Stay tuned…

Vorerst folgt ein Überblick über die diskutierten Vergaben im Oktober …

Post 1
Beschluss-(Resolutions-) Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner, MA; GRin MMag.a Julia Malle, GR David Ellensohn und GR Nikolaus Kunrath betreffend Initiierung eines partizipativen Prozesses für einen Post-Corona-Kulturentwicklungsplan 2030.
Antrag GRÜNE, ÖVP  dafür (SPÖ,NEO,FPÖ dagegen)
Beantwortung SPÖ, NEOS dafür (Grüne, ÖVP dagegen)

Warum wir GRÜNE gegen die Beantwortung sind? Weil die Stadträtin in ihrem Schreiben vor allem auf die Beantwortung aus dem Mai verweist (der letzte grüne Antrag dazu wurde danach gestellt). Sie vermittelt in der Beantwortung gibt nichts Neues und nichts Konkretes und selbst (vermutlich) vorhandene Ergebnisse will sie für sich behalten. Unser Ziel wäre es dagegen die Zukunftsherausforderungen gemeinsam zu analysieren und gemeinsam Strategien zu erarbeiten, die dann auch alle mittragen (können). Gerade in Wien, wo Häuser zT. von Bund und der Stadt gemeinsam finanziert werden, ist es wichtig in Abstimmung mit allen Stakeholdern zu planen.

Post 2
Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Josef Mantl, MA, GRin Mag.a Laura Sachsenlehner, BA und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Update zur Wiener Kulturstrategie.
Antrag GRÜNE, ÖVP  dafür (SPÖ,NEO,FPÖ dagegen)
Beantwortung SPÖ, NEOS dafür (Grüne, ÖVP dagegen)

 Post 3
Zweite Rate an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicals) im Jahr 2021.
Einstimmig angenommen.

Post 4
Calls „Künstlerische Forschung“ an insg. vier Projekte im Jahr 2021 für Einzelförderungen.
Einstimmig angenommen.

Das Feld der „künstlerischen Forschung“ ist relativ jung in Österreich. Es gibt hier noch wenig Erfahrungen. Die Ausschreibung soll Förderungen von spezifischen Projekten an den 4 Kunstunis in Wien unterstützen. Eine internationale Jury, besetzt mit Menschen ohne Naheverhältnis zu einer der Unis, hat über die Vergabe entschieden. Jede Uni erhielt eine Fördersumme von 150 000 Euro, die auf unterschiedliche Forschungsprojekte verteilt wurden.

Post 5
Förderung an den Wiener Bühnenverein im Jahr 2021 zur Ausrichtung des Nestroypreises.
Einstimmig angenommen.

Post 6
Förderungen an die Wiener Tanz- und Kunstbewegung in den Jahren 2022 bis 2023
Einstimmig angenommen.

Post 7
Förderungen an Arbeitsplatz – Verein zur Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen für Tanz und Performance in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit.
Einstimmig angenommen.

Post 8
Mumbling Fish – Verein für experimentellen Tanz in den Jahren 2022 bis 2023
Einstimmig angenommen.

 Post 9
Förderungen an SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung in den Jahren 2022 bis 2023
Mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen(gegen  FPÖ) angenommen

Post 10
Förderungen an Art*Act Kunstverein in den Jahren 2022 bis 2023
Mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen(gegen  FPÖ) angenommen

Post 11
Förderungen an Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen in den Jahren 2022 bis 2023
Einstimmig angenommen.

Post 12
Förderungen an SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater in den Jahren 2022 bis 2023
Einstimmig angenommen.

Post 13
Wiener Kammeroper im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit
Einstimmig angenommen.

Post 14
MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance in den Jahren 2022 bis 2025
Einstimmig angenommen.

Post 15
Förderungen an VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH in den Jahren 2022 bis 2023
Einstimmig angenommen.

Post 16
Förderungen im Bereich Freie Theatergruppen und –institutionen an folgende Vereine im    Jahr 2022 für Gesamtförderungen
Einstimmig angenommen.

Post 17
Sammelantrag: Kunst und Kultur im digitalen Raum – Call 21 – erste Überschreitung
Anträge 1-14 und 16-17 einstimmig angenommen.
Antrag 15
mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen (gegen  FPÖ) angenommen.

Post 18
Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für Projekte im Rahmen des Matching Funds 8 – dritte Überschreitung
Einstimmig angenommen.

„Kulturausschuss.transparent“ wird nach jedem Ausschuss erstellt. Wenn Sie den AusschussBlog regelmäßig in der eigene Mailbox finden wollen, melden Sie sich bitte hier kultur.wien@gruene.at an .

kulturausschuss.transparent – Mai 21

Transparenz ist uns Grünen sehr wichtig

Nach Ansicht der Stadt Wien spricht das Amtsgeheimnis dagegen, dass Bürgerinnen und Bürger wissen, was in Ausschüssen diskutiert wird, welche Fraktion dabei welche Projekte unterstützt und  wer wieviel an öffentlicher Förderung bekommt.

Halt, das stimmt nicht ganz, der Kulturbericht der der Stadt Wien veröffentlicht immer im Sommer des Folgejahres den Kulturbericht der Stadt Wien. Da kann man nachlesen, welche Vereine wieviel Förderungen bekommen haben. Allerdings sind die Informationen dann schon historisch. Für aktuelle Debatten sind auch aktuelle Informationen und Transparenz notwendig.

In guter Tradition machen die Grünen Kultursprecher*innen in Wien seit Marie Ringler deshalb die wesentlichen Informationen aus dem Kulturausschuss öffentlich. Ich setze diese Tradition im Sinne der Transparenz gerne fort.

„Kulturausschuss.transparent“ wird nach jedem Ausschuss erstellt. Wenn Sie den AusschussBlog regelmäßig in der eigene Mailbox finden wollen, melden Sie sich bitte hier mailto:kultur.wien@gruene.at  an .

Eckdaten zum Kulturausschuss

Mit Beginn der neuen Regierungsperiode im Herbst 2021 habe ich von Martin Margulies die Kulturagenden übernommen – an dieser Stelle, danke für deine Initiativen in dem Bereich in den letzten Jahren!

Der Kulturausschuss ist in der aktuellen Regierungsperiode neu zusammengesetzt. Von den heute 16 Mitgliedern sind 2 Grüne Hauptmitglieder: Julia Malle und ich. Martin Margulies und Nikolaus Kunrath stehen uns als Ersatzmitglieder mit ihrer Expertise zur Verfügung.

Inhaltlich behandelt der Kulturausschuss Kulturförderungen, Förderungen für wissenschaftliche Einrichtungen, Museen und Bibliotheken. Außerdem entscheidet ein eigener Unterausschuss über Verkehrsflächenbenennungen im Stadtgebiet und ein Beirat über Förderungen aus dem Altstadterhaltungsfonds.

Zum Ausschuss im Mai 2021

Insgesamt zeigt sich, dass die ÖVP erstaunlich oft mit der FPÖ in Einklang abstimmt. Die FPÖ lehnt klassisch ab, was ihrem Image entspricht: frauenspezifische Kunst wie LINK, Alternativkultur wie das WUK, aber erstaunlicher Weise auch die leichte Erhöhung für die Kunst im öffentlichen Raum (KÖR). Hier sollen im Rahmen des U-Bahn Ausbaus neue Projekte in den neuen Stationen umgesetzt werden – der niederschwelligste Zugang zu Kunst, den man sich vorstellen kann! – daher wird das von uns Grünen natürlich unterstützt.

Thematisch stand wiedermal das Otto Wagner Spital im Zentrum. Zuerst ein Antrag zur Ernennung des OWS zum UNESCO-Weltkulturerbe. Diese Debatte zieht sich seit mindesten 2012. Regelmäßig werden unterschiedliche Gutachten erstellt, ob und in welchem Ausmaß eine Benennung als Weltkulturerbe aussichtsreich wäre. Zuletzt war die Einschätzung der UNESCO Kommission schon 2019, dass Aufgrund des Zustands der Baustruktur „eine dem Denkmal würdige Erhaltung und Nutzung aktuell nicht gegeben“ sei. Zudem ist auch die Aussicht, dass Wien neben der Inneren Stadt und dem Schönbrunn-Gelände noch eine Weltkulturerbe zugesprochen wird, sehr gering. Daher haben wir den Antrag abgelehnt. Die dort bestehende Tafel, die an die Volksabstimmung zur Gründung und Öffnung der Steinhofgründe erinnert, wird jetzt erneuert.

Und hier die behandelten Gegenstände und Abstimmungen im Einzelnen:

Post Nr. 1

1) Antrag von GR Stefan Berger, GRin Veronika Matiasek und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Weltkulturerbe OWS.

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmten der SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.

Post Nr. 2

1) Antrag von GR Stefan Berger, GRin Veronika Matiasek und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Erhalt Gedenktafel Steinhofgründe

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin einstimmig angenommen.

Post Nr. 3

1) Antrag von GR Stefan Berger und GRin Veronika Matiasek betreffend Belebung der Straßenkunst in Wien

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Meine Einschätzung: Die Straßenkunst Verordnung wurde im Zuge von COVID nicht verändert – sie besteht sie 2012. Inzwischen wäre es sinnvoll einige Verbesserungen bezüglich Dezentralisierung vorzunehmen. Allerdings – dafür zuständig ist derzeit die MA36 – die Geschäftsgruppe Klima, Umwelt und Demokratie. Dh. Der Kulturausschuss kann dazu nichts beschließen. Langfristig werde ich mich dafür einsetzen die Straßenkunstverordnung zu verbessern. Der vorliegend Antrag bringt uns diesem Ziel nicht näher – daher haben wir ihn abgelehnt.

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmten der SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP angenommen.

Post Nr. 4

1) Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Anton Mahdalik, GR Stefan Berger, GRin Veronika Matiasek und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Erhalt Gedenktafel Steinhofgründe

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin einstimmig angenommen.

Post Nr. 5

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an den Verein für Integrative Lebensgestaltung im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 125.000 um EUR 10.000 auf sohin insgesamt EUR 135.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Die Förderung an Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst im Jahr 2021 für das Ankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 7

Die Förderung an die creative headz OG im Jahr 2021 für die Vienna Fashion Week in der Höhe von EUR 20.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kinoförderung im Jahr 2021 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 310.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2021 zur Kenntnis.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

1) Antrag von GR Stefan Berger und GRin Veronika Matiasek betreffend mittelfristige Investitionspläne bei Ansuchen um Bau – und Investitionskosten

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

1) Antrag von GR Stefan Berger und GRin Veronika Matiasek betreffend Theaterkennzahlen

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin einstimmig.

Post Nr. 12

Die Erhöhung der Förderungen an das WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser im Jahr 2021 um EUR 160.000 und in den Jahren 2022 und 2023 um jeweils EUR 310.000 auf jährlich insgesamt EUR 1.550.000 für die jeweilige Jahrestätigkeit (somit insgesamt EUR 4.650.000) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

  • Jahr 2021 EUR 1.550.000 davon bereits EUR 1.390.000 beschlossen (GR-Anträge vom 24. 6. 2020 und vom 26. 5. 2020)

  • Jahr 2022 EUR 1.550.000 davon bereits EUR 1.240.000 beschlossen (GR- Antrag vom 24. 6. 2020)

  • Jahr 2023 EUR 1.550.000 davon bereits EUR 1.240.000 beschlossen (GR- Antrag vom 24. 6. 2020)

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 13

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) im Jahr 2021 für die Fortsetzung des Pilotprojekts Vienna Club Commission in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2021 für Kunst im öffentlichen Raum in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 15

Die Förderungen im Bereich Curated by Galerienfestival an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2021 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 256.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr.

Vereine

Jahr

Förderung in EUR

1

Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien

2021

216.000

2

Treat xD GmbH

2021

40.000

Summe

256.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH im Jahr 2021 für die BUCH WIEN in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die Förderungen an die God‘s Entertainment GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 150.000 (somit insgesamt EUR 600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 18

Die Förderungen an den Theaterverein Toxic Dreams in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 260.000 (somit insgesamt EUR 1.040.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 19

Die Förderungen an Link.* – Verein für weiblichen Spielraum in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 740.000 (somit insgesamt EUR 2.960.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 20

Die Förderungen an das Kabinetttheater – Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 90.000 (somit insgesamt EUR 360.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 21

Die Förderungen an die Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 80.000 (somit insgesamt EUR 320.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderungen an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (somit insgesamt EUR 1.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 23

Die Förderungen an theatercombinat – theaterverein in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 150.000 (somit insgesamt EUR 600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderungen an Liquid Loft – Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 240.000 (somit insgesamt EUR 960.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

A) Für die Förderung an die Koproduktionshaus GmbH für das temporäre Sonderprojekt Nordwest wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3240 Förderung der darstellenden Kunst, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 140.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3250, Wiener Festwochen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, mit EUR 140.000 zu decken ist.

B) Die Förderungen an die Koproduktionshaus GmbH in den Jahren 2021 bis 2023 für das temporäre Sonderprojekt Nordwest – 2021 in der Höhe von EUR 140.000 und 2022 und 2023 in der Höhe von jeweils EUR 150.000 (somit insgesamt EUR 440.000) – werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2021

EUR 140.000

Jahr 2022

EUR 150.000

Jahr 2023

EUR 150.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderungen an Verein „Transit“ – Verein für darstellende und bildende Kunst in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 600.000 (somit insgesamt EUR 2.400.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderungen an Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 130.000 (somit insgesamt EUR 520.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderungen an makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 200.000 (somit insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 29

Die Förderungen an das Aktionstheater Wien in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (somit insgesamt EUR 400.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 30

Die Förderungen an das sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 290.000 (somit insgesamt EUR 1.160.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderungen an Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 130.000 (somit insgesamt EUR 520.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderungen an diverCITYLAB – Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 150.000 (somit insgesamt EUR 600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

Die Förderungen an die Insert Tanz und Performance GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 220.000 (somit insgesamt EUR 880.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderungen an TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 120.000 (somit insgesamt EUR 480.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderungen an Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 300.000 (somit insgesamt EUR 1.200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 36

Die Förderungen an Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 190.000 (somit insgesamt EUR 760.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 37

A) Für die Förderungen im Bereich Kinoförderung wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3710, Filmförderung, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.000.000 zu decken ist.

B) Die Förderungen im Bereich Kinoförderung an folgende Kinobetriebe im Jahr 2021 für Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.010.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Kinobetriebe

Jahr

Förderung in EUR

1

ADF Kinobetriebs GmbH

2021

50.000

2

Admiral Kinobetriebs GmbH

2021

90.000

3

Breitenseer Lichtspiele

2021

90.000

4

Burg Kino Babette Allfrey e.U.

2021

90.000

5

Filmcasino & Polyfilm BetriebsgmbH – Filmcasino

2021

90.000

6

Filmcasino & Polyfilm BetriebsgmbH – Filmhaus

2021

90.000

7

Lichtspieltheater BetriebsgmbH – Actors Studio

2021

50.000

8

Lichtspieltheater BetriebsgmbH – Urania Kino

2021

50.000

9

Otto Honig GmbH & Co KG – Haydnkino

2021

50.000

10

Votiv Kino GmbH – Votivkino

2021

90.000

11

Votiv Kino GmbH – De France

2021

90.000

12

Waystone Film KG – Schikanederkino

2021

90.000

13

Waystone Film KG – Topkino

2021

90.000

Summe

1.010.000

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 38

Die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft im Jahr 2021 für die wissenschaftlichen Aktivitäten in der Höhe von EUR 520.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 39

Die Förderung an Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien im Jahr 2021 für die Aktivitäten unter dem Titel „Evolutionäre Herausforderungen in Zeiten globaler Krisen“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

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